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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2015 2114 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der Zoo Krefeld gGmbH zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen: Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede und an seiner Stelle für den Aufsichtsrat zu benennen: Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2114 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages ist der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter Mitglied des Aufsichtsrates. Nach § 8 Abs. 4 scheidet der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte der Stadt Krefeld mit Ausscheiden aus dem Amt aus. Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.