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Archiv (Jahresbericht des Psychologischen Dienstes 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
491 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4669 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 404 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12.12.2017 Betreff Jahresbericht des Psychologischen Dienstes 2016 Beschlussentwurf: Der Jahresbericht des Psychologischen Dienstes 2016 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4669 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Psychologische Dienst der Stadt Krefeld beim Fachbereich 40 stellt Krefelder Familien, Krefelder Schulen und den Einrichtungen der psychosozialen Versorgung Krefelds seine Fachkompetenz aus Klinischer und Pädagogischer Psychologie, Entwicklungspsychologie, Diagnostischer Psychologie und Organisationspsychologie zur Verfügung und baut dabei auf ein multiprofessionelles Team von 14 MitarbeiterInnen aus psychologischen, psychotherapeutischen, sozialpädagogischen und pädagogischen Berufsfeldern. Zusatzqualifikationen aus den Feldern Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Systemische Familientherapie, Notfallpsychologie, Supervision, Ökonomie und Management fließen in die Beratung ein. Darüber hinaus kann der Psychologische Dienst in der Einzelfallarbeit auf die konsiliarische Beratung durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugreifen. Unterstützt wird die Arbeit durch ein 1,7 VZE starkes Sekretariat. Die MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort und nehmen an interner und externer Supervision teil. Eine vielschichtige Vernetzung mit regionalen und überregionalen Institutionen wird entsprechend den Arbeitsschwerpunkten kontinuierlich ausgebaut und zu tragfähigen Kooperationsbündnissen weiterentwickelt. Allgemeine Erziehungsberatung und Erziehungsberatung bei schulischen Problemen Die Beratungsstelle leistet Familienberatung im Sinne des §28 SGB VIII. Die Unterteilung in „Allgemeine Erziehungsberatung“ und „Erziehungsberatung bei schulischen Problemen“ trägt der Krefelder Haltung Rechnung, dass der Lebensbereich Schule zwar bewusst als Aufgabenbereich von Erziehungsberatung gesehen wird (Krefelder Modell), aber doch mit anderen fachlichen Spezialisierungen und Herangehensweisen einhergeht als die Allgemeine Erziehungsberatung. Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch an Jugendliche und Heranwachsende. Die Anmeldung erfolgt meist durch die Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendlichen selbst telefonisch oder persönlich im Sekretariat. 15% der Klienten nahmen über die regelmäßigen offenen Sprechstunden Kontakt zur Beratungsstelle auf. Auf einen Beratungsfall bezogene Kontakte mit anderen Einrichtungen (Jugendhilfe, Schulen etc.) und deren Einbeziehung in die individuelle Fallarbeit erfolgt nach ausdrücklicher Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten. Im Jahr 2016 wurden bei uns 1159 Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen beraten. Die Familien kamen aus allen sozialen Schichten. 30% der Klienten lebten bei einem allein erziehenden Elternteil. Der Jungenanteil betrug 55%. Mehr als ein Drittel der Kinder kam aus Familien mit Migrationshintergrund. 1004 Kinder/Jugendliche besuchten eine Schule, 69 waren noch im Vorschulalter, die restlichen 86 überwiegend in Ausbildung oder Studium. Wir konnten bei 51% der Fälle innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung den ersten Fachkontakt anbieten, nur 5 % der Fälle warteten länger als acht Wochen auf das Aufnahmegespräch. Allgemeine Erziehungsberatung Gegenstand der Allgemeinen Erziehungsberatung war ein breites Feld emotionaler und psychosozialer Probleme. Weil diese sehr differenziert erfasst werden, sind die Prozentanteile der einzelnen Merkmale relativ niedrig, z.B: Emotionale Störungen wie Angst oder sozialer Rückzug (11%), Belastungen durch Problemlagen in der Familie (5%) Hinweise auf Traumatisierungen (5%) , Psychosomatische Störungen (5%). Hervorgehoben in absoluten Zahlen seien beispielhaft einige für die Beratung relevante kritische Lebensereignisse und belastende psychosoziale Situationen: 51 der Kinder waren belastet durch die psychische Erkrankung eines Elternteils, 59 durch andere schwere Erkrankungen eines Elternteils. 12 Kinder waren selber schwer krank. Bei 63 Kindern war der Tod einer nahestehenden Person Beratungsthema. 56 Kinder waren von Gewalt in der Familie betroffen, mindestens 12 waren Opfer sexueller Misshandlung. Beratung bei schulischen Problemen Bei 695 der Schulkinder wurden spezifisch schulische Probleme als mindestens ein Beratungsgrund genannt. Von diesen wurden am häufigsten (28%) eine Lese-Rechtschreib-Problematik oder Dyskalkulie (21%) genannt. 10% nahmen Beratung zur Wahl der Schulform in Anspruch, 10% waren von Schulangst, Schulunlust oder bereits von Schulabsentismus betroffen. Aber auch zu Diagnose und Coaching hochbegabter Kinder und Jugendlicher wurde der Dienst regelmäßig angefragt. Begründung Seite 3 Präventive Arbeit und Fachberatung Über die Fallarbeit hinaus kooperiert die Beratungsstelle mit vielen anderen Einrichtungen der psychosozialen und schulischen Versorgung. Dies geschieht in einer Vielzahl von Fachgremien (z.B. Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“, Arbeitskreis „Mädchen“, AG „Sexueller Missbrauch“), Fortbildungen und Fachvorträgen (z.B. Lehrerfortbildung Thema „Bindungstheorie“ oder „Traumatisierung im Kontext von Flucht und Vertreibung“) oder Mitarbeit bei Fachtagen (z.B. zum Thema „Sexuelle Übergriffe unter Minderjährigen“). Die Beratungsstelle leistete außerdem in vielen Einzelfällen Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen, etwa durch Teilnahme an Hilfeplangesprächen oder durch Fallbesprechungen und telefonische Beratung. Ergänzt wird dies durch eine regelmäßige Supervisonsgruppe für Schulsozialarbeiter. In Zusammenarbeit mit FB 51 unterstützen wir in regelmäßigen Gesprächskreisen Pflegefamilien in ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Ein niedrigschwelliges Angebot für Schüler und Eltern bieten wir in Form einer Offenen Sprechstunde an der Hauptschule St.Stephanus an. Angebote der Beratungsstelle in Familienzentren Familienzentren sind stadtteilnahe Einrichtungen, die ein breites und niederschwelliges Angebot an Bildungs- ,Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien bereithalten. Sie sind an bestehende Kindertagesstätten angebunden und sind damit nah am Lebensraum der Familien. Eine wesentliche Basisleistung von Familienzentren ist die Organisation einer in den Alltag der Kindertageseinrichtung eingebundenen regelmäßigen offenen Sprechstunde einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Im Berichtsjahr 2016 übernahm der Psychologische Dienst -in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 51- diese Aufgabe in 14 Krefelder Familienzentren. Darüber hinaus waren wir in den Familienzentren bei themenbezogenen Elternabenden, Fachberatungen für Erzieher und Kita-Leiterinnen und bei der Moderation von Konflikten tätig. Um diese Angebote dauerhaft zu ermöglichen, wird der Dienst aus Mitteln des FB 51 seit November 2016 von einer in das Team des PD integrierten Vollzeitkraft unterstützt. Angeordnete Beratung nach §156 FamFG –„Hinwirken auf Einvernehmen“ Im Rahmen des §156 FamFG können Familienrichter in konflikthaften Kindschaftssachen anordnen, dass die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung auszuloten. Im Berichtsjahr war der Psychologische Dienst in 25 Fällen mit einer solchen angeordneten Beratung betraut. Diese Arbeit ist personalintensiv, da die Beratungstermine mit den oft hochstrittigen Paaren in der Regel mit zwei Mitarbeiter/innen stattfinden müssen. Diese Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in systemischer Familientherapie und -beratung. Ziel ist es, das Familiengericht beim „Hinwirken auf Einvernehmen“ zu unterstützen. Auch diese Beratungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, lediglich Aufnahme und Beendigung der Beratung wird dem Gericht mitgeteilt. Kooperation Land/Kommune: Schulpsychologische Arbeit im Psychologischen Dienst Sj.2016/17 Der Psychologische Dienst unterstützt mit dem schulpsychologischen Angebot Krefelder Schulen in den Bereichen Beratung, Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung und Krisenintervention. Im Schuljahr 2016/17 bestand das schulpsychologische Beratungsteam aus vier Mitarbeiterinnen (städtische und Landesbedienstete). Eine Landesstelle ist vorübergehend nicht besetzt, eine kommunale Teilzeitstelle wurde neu besetzt. Insgesamt wurden 164 Beratungsanfragen bearbeitet. Zielgruppe der beratenen Personen waren Kollegien/Teilkollegien, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, andere schulische Bedienstete und Eltern. Die Beratungen erfolgten sowohl auf fallbezogener als auch fallübergreifender Ebene. Individualberatung Einzelfallanfragen waren über die Lehreranmeldung zu verzeichnen, aber auch über Eltern oder von Eltern und Lehrern gemeinsam. Beratungsanlässe waren u.a. Lernschwierigkeiten, Teilleistungsstörungen, Umgang mit herausforderndem Schülerverhalten, Lehrergesundheit, Schullaufbahnberatung, Schulabsentismus und persönliche Krisensituationen. Die Beratungen fanden sowohl in den Schulen als auch in der Beratungsstelle statt. Im Rahmen der Lehrerberatung gab es mehrere intensive Beratungsprozesse in Form von unterrichtsbegleitendem Coaching oder längerfristigen Einzelsupervisionsprozessen. Systemberatung Die systembezogene Beratung in der Schule umfasste Angebote wie Supervision, Fortbildung und Schul/Teamentwicklung. Begründung Seite 4 Die Supervisionen fanden sowohl als regelmäßige Gruppen- als auch als Einzelsupervisionen für alle Ebenen schulischer Bediensteter zu Themen wie Rollenklärung, Arbeitsbelastung, Organisationsentwicklung oder beruflicher Persönlichkeitsentwicklung statt. In diesem Rahmen wurden in mehreren Fällen Teamentwicklungs- und Schulentwicklungsprozesse begleitet. Darüber hinaus gab es eine intensive Mitarbeit im regierungsbezirksübergreifenden Arbeitskreis Supervision, wodurch für Fachkräfte aus Krefelder Schulen auch ein städteübergreifendes Supervisionsangebot gewährleistet war. Für Lehrer und Schulleitungen wurden Fortbildungen zu Classroom-Management, Krisenmanagement, Schulpsychologische Diagnostik, Motivationsförderung und zum Thema (Cyber-) Mobbing durchgeführt. Als schuljahresbegleitendes Angebot gab es ein fünfteiliges LRS-Coaching für LRS-Beauftragte der Primarstufe. Im Rahmen der Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf wurde zu unterschiedlichen schulpsychologischen Themen referiert. Krisenintervention Die häufigste Ursache für akute Krisenintervention waren der Umgang mit Todesfällen, Mobbing, Gewalt(androhung), sexuelle Übergriffe und Suizidalität. Die Kriseninterventionen fanden in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie den betroffenen Lehrkräften und Eltern statt. Innerhalb der akuten Krisenintervention bestand die Möglichkeit, dass die Schulen eine zeitnahe schulpsychologische/notfallpsychologische Beratung in Anspruch nehmen konnten. Bei Bedarf gab es die Möglichkeit einer weitergehenden Beratung für Eltern und Jugendliche über die Erziehungsberatung. Individuell wurde auch mit weiteren Netzwerkpartnern zusammengearbeitet. Überregionale (Netzwerk-)Arbeit, Kooperation und Vernetzung Über die Grenzen der Kommune hinaus nahmen die Mitarbeiterinnen an den Arbeitskreisen und Fortbildungsangeboten der Bezirksregierung und der Unfallkasse NRW teil. Im Bereich des schulischen Krisenmanagements besteht eine enge Kooperation mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Moderation der Regionalgruppe Krise und die Fachberatung für KollegInnen im Einzelfall wurde in Kooperation mit der Dienststelle in Neuss übernommen. Im Schuljahr 2016/2017 sind des Weiteren der Austausch und die Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten mit dem Schulamt, den SchulsozialarbeiterInnen, den FörderpädagogInnen, der Polizei und der PSAG Krefeld zu nennen. Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes Die Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes hat sich seit ihrer Gründung vor nunmehr 11 Jahren stetig entwickelt. Wir versuchen, dem Problem der Teilleistungsschwächen Dyskalkulie und LeseRechtschreib-Schwäche (LRS) im Stadtgebiet von Krefeld auf hoher fachlicher Ebene zu begegnen und leisten damit einen wichtigen Beitrag in der Bildungslandschaft Krefeld. Förderung von Schülern Die wichtigste Aufgabe der Lernwerkstatt ist die Therapie der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Diese Therapie geht deutlich über herkömmliche Nachhilfe hinaus und orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 51 Kinder mit jeweils einer Stunde pro Woche über externe Kräfte, finanziert über den Förderverein der Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes e.V. und über 17 Kinder mit jeweils einer Stunde pro Woche von hauptamtlichen Mitarbeitern betreut. 20 dieser Kinder (30%) haben einen Migrationshintergrund. Insgesamt wurden 1147 Förderstunden geleistet. Die Förderkräfte leisten ihre Förderstunden in den Räumlichkeiten des Psychologischen Dienstes und in 2 kleinen Räumen in der ehemaligen Lewerentz-Grundschule. Die Raumkapazitäten sind absolut ausgelastet, ein weiterer Ausbau dieser Hilfen wäre durch Erschließung weiterer geeigneter Räumlichkeiten möglich. Elternberatung Neben der Förderung beraten und begleiten wir die Eltern betroffener Kinder zu den Hausaufgabensituationen und zu Übungssequenzen. Begründung Seite 5 Fachberatung für Lehrer Damit der bestmögliche Erfolg der Arbeit mit den Kindern gewährleistet ist, besteht immer ein sehr enger Kontakt zu den entsprechenden Lehrern der geförderten Kinder. Hier findet Förderberatung, Förderabstimmung und Förderplanung statt. Zudem bieten die Mitarbeiter der Lernwerkstatt allen Krefelder Schulen Unterstützung und Fortbildung zu Teilleistungsschwächen von Schülern an. Diese Angebote werden von den Schulen immer häufiger und gerne genutzt. Stellensituation: Geschäftszimmer: 1,7 VZE, verteilt auf 3 Kolleginnen. Davon waren 0,7 Stellen von März bis Oktober unbesetzt. Dies führte zu spürbaren Problemen in den organisatorischen Abläufen, die intern durch hohes Engagement aller Mitarbeiter/innen kompensiert werden mussten. Psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte: Der Dienst konnte ab November 2016 durch eine Sozialpädagogin auf 11 VZE verstärkt werden, diese verteilen sich auf 14 Mitarbeiter/innen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten. Im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Land (vgl. o.) unterstützen uns 2 landesbedienstete Schulpsychologinnen. Praktika: Die Nachfrage nach Praktikumsmöglichkeiten im Psychologischen Dienst steigt kontinuierlich. Sie liegt über den Kapazitäten - daher kann ihr nicht im gewünschten Umfang entsprochen werden. Im Berichtsjahr konnten 4 Psychologiestudent/innen ein jeweils sechswöchiges Pflichtpraktikum bei uns ableisten.