Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4669 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 404 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
12.12.2017
Betreff
Jahresbericht des Psychologischen Dienstes 2016
Beschlussentwurf:
Der Jahresbericht des Psychologischen Dienstes 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4669 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Der Psychologische Dienst der Stadt Krefeld beim Fachbereich 40 stellt Krefelder Familien, Krefelder
Schulen und den Einrichtungen der psychosozialen Versorgung Krefelds seine Fachkompetenz aus Klinischer und Pädagogischer Psychologie, Entwicklungspsychologie, Diagnostischer Psychologie und Organisationspsychologie zur Verfügung und baut dabei auf ein multiprofessionelles Team von 14 MitarbeiterInnen aus psychologischen, psychotherapeutischen, sozialpädagogischen und pädagogischen Berufsfeldern.
Zusatzqualifikationen aus den Feldern Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Systemische Familientherapie, Notfallpsychologie, Supervision, Ökonomie und Management
fließen in die Beratung ein. Darüber hinaus kann der Psychologische Dienst in der Einzelfallarbeit auf die
konsiliarische Beratung durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugreifen. Unterstützt
wird die Arbeit durch ein 1,7 VZE starkes Sekretariat.
Die MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort und nehmen an interner und externer Supervision teil.
Eine vielschichtige Vernetzung mit regionalen und überregionalen Institutionen wird entsprechend den
Arbeitsschwerpunkten kontinuierlich ausgebaut und zu tragfähigen Kooperationsbündnissen weiterentwickelt.
Allgemeine Erziehungsberatung und
Erziehungsberatung bei schulischen Problemen
Die Beratungsstelle leistet Familienberatung im Sinne des §28 SGB VIII. Die Unterteilung in „Allgemeine
Erziehungsberatung“ und „Erziehungsberatung bei schulischen Problemen“ trägt der Krefelder Haltung
Rechnung, dass der Lebensbereich Schule zwar bewusst als Aufgabenbereich von Erziehungsberatung
gesehen wird (Krefelder Modell), aber doch mit anderen fachlichen Spezialisierungen und Herangehensweisen einhergeht als die Allgemeine Erziehungsberatung.
Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch an Jugendliche und Heranwachsende. Die Anmeldung erfolgt meist durch die Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendlichen selbst
telefonisch oder persönlich im Sekretariat. 15% der Klienten nahmen über die regelmäßigen offenen
Sprechstunden Kontakt zur Beratungsstelle auf. Auf einen Beratungsfall bezogene Kontakte mit anderen
Einrichtungen (Jugendhilfe, Schulen etc.) und deren Einbeziehung in die individuelle Fallarbeit erfolgt nach
ausdrücklicher Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten.
Im Jahr 2016 wurden bei uns 1159 Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen beraten. Die Familien kamen
aus allen sozialen Schichten. 30% der Klienten lebten bei einem allein erziehenden Elternteil. Der Jungenanteil betrug 55%. Mehr als ein Drittel der Kinder kam aus Familien mit Migrationshintergrund. 1004 Kinder/Jugendliche besuchten eine Schule, 69 waren noch im Vorschulalter, die restlichen 86 überwiegend in
Ausbildung oder Studium.
Wir konnten bei 51% der Fälle innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung den ersten Fachkontakt anbieten, nur 5 % der Fälle warteten länger als acht Wochen auf das Aufnahmegespräch.
Allgemeine Erziehungsberatung
Gegenstand der Allgemeinen Erziehungsberatung war ein breites Feld emotionaler und psychosozialer
Probleme. Weil diese sehr differenziert erfasst werden, sind die Prozentanteile der einzelnen Merkmale
relativ niedrig, z.B: Emotionale Störungen wie Angst oder sozialer Rückzug (11%), Belastungen durch
Problemlagen in der Familie (5%) Hinweise auf Traumatisierungen (5%) , Psychosomatische Störungen
(5%).
Hervorgehoben in absoluten Zahlen seien beispielhaft einige für die Beratung relevante kritische Lebensereignisse und belastende psychosoziale Situationen: 51 der Kinder waren belastet durch die psychische
Erkrankung eines Elternteils, 59 durch andere schwere Erkrankungen eines Elternteils. 12 Kinder waren
selber schwer krank. Bei 63 Kindern war der Tod einer nahestehenden Person Beratungsthema. 56 Kinder
waren von Gewalt in der Familie betroffen, mindestens 12 waren Opfer sexueller Misshandlung.
Beratung bei schulischen Problemen
Bei 695 der Schulkinder wurden spezifisch schulische Probleme als mindestens ein Beratungsgrund genannt. Von diesen wurden am häufigsten (28%) eine Lese-Rechtschreib-Problematik oder Dyskalkulie
(21%) genannt. 10% nahmen Beratung zur Wahl der Schulform in Anspruch, 10% waren von Schulangst,
Schulunlust oder bereits von Schulabsentismus betroffen.
Aber auch zu Diagnose und Coaching hochbegabter Kinder und Jugendlicher wurde der Dienst regelmäßig angefragt.
Begründung
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Präventive Arbeit und Fachberatung
Über die Fallarbeit hinaus kooperiert die Beratungsstelle mit vielen anderen Einrichtungen der psychosozialen und schulischen Versorgung. Dies geschieht in einer Vielzahl von Fachgremien (z.B. Arbeitskreis
„Häusliche Gewalt“, Arbeitskreis „Mädchen“, AG „Sexueller Missbrauch“), Fortbildungen und Fachvorträgen (z.B. Lehrerfortbildung Thema „Bindungstheorie“ oder „Traumatisierung im Kontext von Flucht und
Vertreibung“) oder Mitarbeit bei Fachtagen (z.B. zum Thema „Sexuelle Übergriffe unter Minderjährigen“).
Die Beratungsstelle leistete außerdem in vielen Einzelfällen Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen, etwa durch Teilnahme an Hilfeplangesprächen oder durch Fallbesprechungen und telefonische Beratung. Ergänzt wird dies durch eine regelmäßige Supervisonsgruppe für Schulsozialarbeiter.
In Zusammenarbeit mit FB 51 unterstützen wir in regelmäßigen Gesprächskreisen Pflegefamilien in ihrer
anspruchsvollen Aufgabe. Ein niedrigschwelliges Angebot für Schüler und Eltern bieten wir in Form einer
Offenen Sprechstunde an der Hauptschule St.Stephanus an.
Angebote der Beratungsstelle in Familienzentren
Familienzentren sind stadtteilnahe Einrichtungen, die ein breites und niederschwelliges Angebot an Bildungs- ,Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien bereithalten. Sie sind an bestehende Kindertagesstätten angebunden und sind damit nah am Lebensraum der Familien. Eine wesentliche Basisleistung von
Familienzentren ist die Organisation einer in den Alltag der Kindertageseinrichtung eingebundenen regelmäßigen offenen Sprechstunde einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Im Berichtsjahr 2016
übernahm der Psychologische Dienst -in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 51- diese Aufgabe
in 14 Krefelder Familienzentren. Darüber hinaus waren wir in den Familienzentren bei themenbezogenen
Elternabenden, Fachberatungen für Erzieher und Kita-Leiterinnen und bei der Moderation von Konflikten
tätig. Um diese Angebote dauerhaft zu ermöglichen, wird der Dienst aus Mitteln des FB 51 seit November
2016 von einer in das Team des PD integrierten Vollzeitkraft unterstützt.
Angeordnete Beratung nach §156 FamFG –„Hinwirken auf Einvernehmen“
Im Rahmen des §156 FamFG können Familienrichter in konflikthaften Kindschaftssachen anordnen, dass
die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung
auszuloten. Im Berichtsjahr war der Psychologische Dienst in 25 Fällen mit einer solchen angeordneten
Beratung betraut. Diese Arbeit ist personalintensiv, da die Beratungstermine mit den oft hochstrittigen Paaren in der Regel mit zwei Mitarbeiter/innen stattfinden müssen. Diese Mitarbeiter verfügen über langjährige
Erfahrung in systemischer Familientherapie und -beratung. Ziel ist es, das Familiengericht beim „Hinwirken
auf Einvernehmen“ zu unterstützen. Auch diese Beratungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht,
lediglich Aufnahme und Beendigung der Beratung wird dem Gericht mitgeteilt.
Kooperation Land/Kommune:
Schulpsychologische Arbeit im Psychologischen Dienst Sj.2016/17
Der Psychologische Dienst unterstützt mit dem schulpsychologischen Angebot Krefelder Schulen in den
Bereichen Beratung, Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung und Krisenintervention.
Im Schuljahr 2016/17 bestand das schulpsychologische Beratungsteam aus vier Mitarbeiterinnen (städtische und Landesbedienstete). Eine Landesstelle ist vorübergehend nicht besetzt, eine kommunale Teilzeitstelle wurde neu besetzt. Insgesamt wurden 164 Beratungsanfragen bearbeitet. Zielgruppe der beratenen Personen waren Kollegien/Teilkollegien, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, andere schulische Bedienstete und Eltern. Die Beratungen erfolgten sowohl auf fallbezogener als auch fallübergreifender Ebene.
Individualberatung
Einzelfallanfragen waren über die Lehreranmeldung zu verzeichnen, aber auch über Eltern oder von Eltern
und Lehrern gemeinsam. Beratungsanlässe waren u.a. Lernschwierigkeiten, Teilleistungsstörungen, Umgang mit herausforderndem Schülerverhalten, Lehrergesundheit, Schullaufbahnberatung, Schulabsentismus und persönliche Krisensituationen. Die Beratungen fanden sowohl in den Schulen als auch in der
Beratungsstelle statt. Im Rahmen der Lehrerberatung gab es mehrere intensive Beratungsprozesse in
Form von unterrichtsbegleitendem Coaching oder längerfristigen Einzelsupervisionsprozessen.
Systemberatung
Die systembezogene Beratung in der Schule umfasste Angebote wie Supervision, Fortbildung und Schul/Teamentwicklung.
Begründung
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Die Supervisionen fanden sowohl als regelmäßige Gruppen- als auch als Einzelsupervisionen für alle
Ebenen schulischer Bediensteter zu Themen wie Rollenklärung, Arbeitsbelastung, Organisationsentwicklung oder beruflicher Persönlichkeitsentwicklung statt.
In diesem Rahmen wurden in mehreren Fällen Teamentwicklungs- und Schulentwicklungsprozesse begleitet.
Darüber hinaus gab es eine intensive Mitarbeit im regierungsbezirksübergreifenden Arbeitskreis Supervision, wodurch für Fachkräfte aus Krefelder Schulen auch ein städteübergreifendes Supervisionsangebot
gewährleistet war.
Für Lehrer und Schulleitungen wurden Fortbildungen zu Classroom-Management, Krisenmanagement,
Schulpsychologische Diagnostik, Motivationsförderung und zum Thema (Cyber-) Mobbing durchgeführt.
Als schuljahresbegleitendes Angebot gab es ein fünfteiliges LRS-Coaching für LRS-Beauftragte der Primarstufe.
Im Rahmen der Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf wurde
zu unterschiedlichen schulpsychologischen Themen referiert.
Krisenintervention
Die häufigste Ursache für akute Krisenintervention waren der Umgang mit Todesfällen, Mobbing, Gewalt(androhung), sexuelle Übergriffe und Suizidalität. Die Kriseninterventionen fanden in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie den betroffenen Lehrkräften und Eltern statt. Innerhalb
der akuten Krisenintervention bestand die Möglichkeit, dass die Schulen eine zeitnahe schulpsychologische/notfallpsychologische Beratung in Anspruch nehmen konnten. Bei Bedarf gab es die Möglichkeit einer weitergehenden Beratung für Eltern und Jugendliche über die Erziehungsberatung. Individuell wurde
auch mit weiteren Netzwerkpartnern zusammengearbeitet.
Überregionale (Netzwerk-)Arbeit, Kooperation und Vernetzung
Über die Grenzen der Kommune hinaus nahmen die Mitarbeiterinnen an den Arbeitskreisen und Fortbildungsangeboten der Bezirksregierung und der Unfallkasse NRW teil. Im Bereich des schulischen Krisenmanagements besteht eine enge Kooperation mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Moderation der
Regionalgruppe Krise und die Fachberatung für KollegInnen im Einzelfall wurde in Kooperation mit der
Dienststelle in Neuss übernommen.
Im Schuljahr 2016/2017 sind des Weiteren der Austausch und die Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen und
Projekten mit dem Schulamt, den SchulsozialarbeiterInnen, den FörderpädagogInnen, der Polizei und der
PSAG Krefeld zu nennen.
Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes
Die Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes hat sich seit ihrer Gründung vor nunmehr 11 Jahren stetig entwickelt. Wir versuchen, dem Problem der Teilleistungsschwächen Dyskalkulie und LeseRechtschreib-Schwäche (LRS) im Stadtgebiet von Krefeld auf hoher fachlicher Ebene zu begegnen und
leisten damit einen wichtigen Beitrag in der Bildungslandschaft Krefeld.
Förderung von Schülern
Die wichtigste Aufgabe der Lernwerkstatt ist die Therapie der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Diese
Therapie geht deutlich über herkömmliche Nachhilfe hinaus und orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 51 Kinder mit jeweils einer Stunde pro Woche über externe Kräfte, finanziert über den Förderverein der Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes e.V. und über 17 Kinder
mit jeweils einer Stunde pro Woche von hauptamtlichen Mitarbeitern betreut. 20 dieser Kinder (30%) haben einen Migrationshintergrund. Insgesamt wurden 1147 Förderstunden geleistet.
Die Förderkräfte leisten ihre Förderstunden in den Räumlichkeiten des Psychologischen Dienstes und in 2
kleinen Räumen in der ehemaligen Lewerentz-Grundschule. Die Raumkapazitäten sind absolut ausgelastet, ein weiterer Ausbau dieser Hilfen wäre durch Erschließung weiterer geeigneter Räumlichkeiten möglich.
Elternberatung
Neben der Förderung beraten und begleiten wir die Eltern betroffener Kinder zu den Hausaufgabensituationen und zu Übungssequenzen.
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Fachberatung für Lehrer
Damit der bestmögliche Erfolg der Arbeit mit den Kindern gewährleistet ist, besteht immer ein sehr enger
Kontakt zu den entsprechenden Lehrern der geförderten Kinder. Hier findet Förderberatung, Förderabstimmung und Förderplanung statt.
Zudem bieten die Mitarbeiter der Lernwerkstatt allen Krefelder Schulen Unterstützung und Fortbildung zu
Teilleistungsschwächen von Schülern an. Diese Angebote werden von den Schulen immer häufiger und
gerne genutzt.
Stellensituation:
Geschäftszimmer:
1,7 VZE, verteilt auf 3 Kolleginnen. Davon waren 0,7 Stellen von März bis Oktober unbesetzt. Dies führte
zu spürbaren Problemen in den organisatorischen Abläufen, die intern durch hohes Engagement aller Mitarbeiter/innen kompensiert werden mussten.
Psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte:
Der Dienst konnte ab November 2016 durch eine Sozialpädagogin auf 11 VZE verstärkt werden, diese
verteilen sich auf 14 Mitarbeiter/innen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten.
Im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Land (vgl. o.) unterstützen uns 2 landesbedienstete
Schulpsychologinnen.
Praktika:
Die Nachfrage nach Praktikumsmöglichkeiten im Psychologischen Dienst steigt kontinuierlich. Sie liegt
über den Kapazitäten - daher kann ihr nicht im gewünschten Umfang entsprochen werden. Im Berichtsjahr
konnten 4 Psychologiestudent/innen ein jeweils sechswöchiges Pflichtpraktikum bei uns ableisten.