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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
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Inhalt der Datei

TOP 7 öT Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.08.2014 Nr. 147 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/vb Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege - , Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 700.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den folgenden Innenaufträgen bzw. Kostenarten: 1. Innenauftrag P05100000000 - Fachbereichsoverhead 51 -, Kostenart 44880100/64880100 - Erstattung übrige Bereiche - in Höhe von 200.000,00 EUR 2. Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen vom Land - in Höhe von 130.000,00 EUR 3. Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -, Kostenart 43211000/63211000 - Elternbeiträge - in Höhe von 140.000,00 EUR . Weiterhin erfolgt die Deckung durch Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen bei den folgenden Innenaufträgen bzw. Kostenarten: 4. Innenauftrag P05101010000 - Städtische Kindertageseinrichtungen -, Kostenart 52910000/72910000 Sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 127.000,00 EUR 5. Innenauftrag P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 52910000/72910000 - Sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 103.000,00 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 147 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05101030000 53312000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Seit dem 1.8.2013 gibt es laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Die Betreuung in Kindertagespflege und die institutionelle Betreuung sind für Kinder unter drei Jahren ein gleichwertiges Angebot. Um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, wurde das Angebot in der Tagespflege durch Gewinnung von Tagespflegepersonen ausgebaut. Die Aufwandsentschädigung für die Tagespflegepersonen richtet sich nach Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang und Qualifizierungstufe. Zusätzlich werden je 50% der Kosten für Fortbildung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und 100% für die Unfallversicherung übernommen. Es gibt insgesamt 5 Qualifizierungsstufen. Derzeit werden 500 Kinder betreut. Durch intensive Beratung der Eltern ist inzwischen die Akzeptanz gegenüber der Tagespflege gestiegen, sodass im Vergleich zum Jahr 2013 rund 200 Kinder mehr in der Tagespflege betreut werden. Die Zahl der Tagespflegepersonen hat sich von 180 auf 203 erhöht und insgesamt 30 Tagespflegepersonen haben in diesem Jahr eine höhere Qualifizierungsstufe erreicht. Somit sind auch die Aufwendungen für die Aufwandsentschädigungen sowie Fortbildungen und Versicherungen gestiegen, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 700.000,00 EUR bei Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -, Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - erforderlich ist. Für das Haushaltsjahr 2014 wurden 2.484.300 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 3.184.300 EUR erwartet. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.