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Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung 2015.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
226 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung 2015.doc)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 der Verwaltungsvorlage „Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015“ Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1809), hat der Rat der Stadt Krefeld in der Sitzung am 11.12.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Realsteuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: I. II. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 265 v.H. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 483 v.H. §2 Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 538 v.H.