Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.11.2014
Nr.
269 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
11.12.2014
Rat
18.06.2015
Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 269 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P0000010000, 40110000
40120000
40130000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
14.200.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 14.200.000,00 EUR
Bemerkungen
Erläuterungen zu den erwarteten Mehrerträgen sind dem Begründungsteil der Vorlage zu entnehmen.
Begründung
Seite 2
Nach den Ergebnissen der in diesem Jahr veröffentlichen Umfrage der IHK zu den Realsteuerhebesätzen
wendet Krefeld im Vergleich zu den übrigen Mitgliedsstädten vergleichbarer Größenordnung sowohl bei
der Grundsteuer A mit einem Hebesatz von derzeit 220 v.H., der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von
derzeit 475 v.H. als auch bei der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von derzeit 440 v.H. den jeweils
niedrigsten Hebesatz an. Die durchschnittlichen Hebesätze der übrigen Kommunen der Größenklasse 2
(200.000 - 400.000 Einwohner) liegen bei der Grundsteuer A bei 265 v.H., der Grundsteuer B bei 538 v.H.
und bei der Gewerbesteuer bei 483 v.H. und sind in Anlage 1 dargestellt.
Die letzte Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B wurde für Krefeld zum Jahre 2002 (von vormals 440 auf 475 Punkte) beschlossen. Die Veröffentlichung der letzten Hebesatzänderung erfolgte somit
im Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2001.
Die Verwaltung schlägt angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Krefeld eine Anpassung der
Hebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer an die o.g. im Durchschnitt von den übrigen Kommunen vergleichbarer Größenordnung erhobenen Hebesätze vor und damit
eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A auf 265 v.H., bei der Grundsteuer B auf 538 v.H.
und bei der Gewerbesteuer auf 483 v.H. ab dem 01.01.2015.
Gegenüber der aktuellen Ergebniserwartung für das Haushaltsjahr 2014 ergeben sich durch die vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze Mehrerträge für den städtischen Haushalt ab 2015 von ca. 29 TEuro
bei der Grundsteuer A, ca 5,6 Mio Euro bei der Grundsteuer B und ca. 8,6 Mio Euro bei der Gewerbesteuer.
Anlage 1: Städtevergleich zu den Hebesätzen der Großstädte in NRW
Anlage 2: Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015