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Verwaltungsvorlage (Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.11.2014 Nr. 269 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 11.12.2014 Rat 18.06.2015 Betreff Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussentwurf: Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 269 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P0000010000, 40110000 40120000 40130000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 14.200.000,00 EUR - Einsparungen + 14.200.000,00 EUR Bemerkungen Erläuterungen zu den erwarteten Mehrerträgen sind dem Begründungsteil der Vorlage zu entnehmen. Begründung Seite 2 Nach den Ergebnissen der in diesem Jahr veröffentlichen Umfrage der IHK zu den Realsteuerhebesätzen wendet Krefeld im Vergleich zu den übrigen Mitgliedsstädten vergleichbarer Größenordnung sowohl bei der Grundsteuer A mit einem Hebesatz von derzeit 220 v.H., der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von derzeit 475 v.H. als auch bei der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von derzeit 440 v.H. den jeweils niedrigsten Hebesatz an. Die durchschnittlichen Hebesätze der übrigen Kommunen der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) liegen bei der Grundsteuer A bei 265 v.H., der Grundsteuer B bei 538 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 483 v.H. und sind in Anlage 1 dargestellt. Die letzte Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B wurde für Krefeld zum Jahre 2002 (von vormals 440 auf 475 Punkte) beschlossen. Die Veröffentlichung der letzten Hebesatzänderung erfolgte somit im Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2001. Die Verwaltung schlägt angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Krefeld eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer an die o.g. im Durchschnitt von den übrigen Kommunen vergleichbarer Größenordnung erhobenen Hebesätze vor und damit eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A auf 265 v.H., bei der Grundsteuer B auf 538 v.H. und bei der Gewerbesteuer auf 483 v.H. ab dem 01.01.2015. Gegenüber der aktuellen Ergebniserwartung für das Haushaltsjahr 2014 ergeben sich durch die vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze Mehrerträge für den städtischen Haushalt ab 2015 von ca. 29 TEuro bei der Grundsteuer A, ca 5,6 Mio Euro bei der Grundsteuer B und ca. 8,6 Mio Euro bei der Gewerbesteuer. Anlage 1: Städtevergleich zu den Hebesätzen der Großstädte in NRW Anlage 2: Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015