Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.06.2017
Nr.
4158 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
19.09.2017
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2016
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und
Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres
2016 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4158 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P03691010000; P03692010000;
54995500
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss vom 09.02.2017 (Vorlage 3538/17) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden
Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 5.100.000,00 EUR zugestimmt.
Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon
1.500.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung
der Entsorgungssicherheit entfielen 3.600.000,00 EUR.
Hintergrund war der folgende Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler
weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2017 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des Jahresabschlusses 2016 der
Stadt Krefeld nicht möglich.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2016 sicher
zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt.
Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten
Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen):
Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst):
Planansatz
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
Begründung
Seite 3
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung GSAK
8.721
9.046
-325
Zwischensumme
8.721
9.046
395
405
9.116
9.452
./. Anteil Nebenerträge
0
-43
43
./. Erstattungen
0
-1.283
1.283
Zwischensumme
9.116
8.125
./.Anteil allgemeiner Haushalt
-1.689
-1.751
Zwischensumme
7.427
6.374
./. Benutzungsgebühren
-7.013
-7.012
-1
Zwischenergebnis
414
-638
1.052
+ Auflösung SoPo Straßenreinigung
410
410
0
4
-1.048
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
Unterdeckung (+)/ Überdeckung
(-)
Korrektur 2015
Zuführung zum Sonderposten
-10
-62
-8
0
-1.056
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.056 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016
gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Bestand zum 31.12.2015:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt:
1.060.048,78 €
-410.000,00 €
Zuführung Überdeckung 2016
1.056.000,00 €
Bestand zum 31.12.2016:
1.706.048,78 €
Begründung
Seite 4
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2017:
-400.000,00 €
Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst):
Plansatz
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung GSAK
876
549
326
Zwischensumme
876
549
+ Kosten Gesamtverwaltung
132
81
1.007
630
./. Anteil Nebenerträge
0
9
-9
./. Erstattungen
0
0
0
Zwischensumme
1.007
639
./.Anteil allgemeiner Haushalt
-201
-126
Zwischensumme
806
513
./. Benutzungsgebühren
-836
-786
-50
Zwischenergebnis
-30
-273
243
- Verlustvortrag Vorjahre SoPo
Straßenreinigung
-335
-335
0
+ geplante Auflösung SoPo Winterdienst
300
300
0
Unterdeckung (+)/ Überdeckung
(-)
5
-238
Korrektur 2015
0
-2
Zuführung zum Sonderposten
0
-240
Zwischensumme
51
-75
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 240 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Begründung
Seite 5
Bestand zum 31.12.2015:
769.000,00 €
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt:
-300.000,00 €
Zuführung Überdeckung 2016
240.000,00 €
Bestand zum 31.12.2016:
709.000,00 €
Nachrichtlich Entnahme zugunsten Gebührenkalkulation 2017:
-20.000,00 €
Die im Wirtschaftsjahr 2013 entstandene Unterdeckung von 350 TEUR bzw. der verbleibende Betrag in
Höhe von 335 TEUR ist mit dem Wirtschaftsjahr 2016 vollständig an den städtischen Haushalt zurückgeführt worden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit eine Rückstellung in Höhe von 1.500.000,00 EUR zum
31.12.2016 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2016:
1.500.000,00 €
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst):
1.056.000,00 €
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst):
240.000,00 €
Summe Zuführungen Sonderposten
1.296.000,00 €
Der verbleibende Betrag von 204 TEUR wird aufgelöst.
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit:
Planansatz
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
TEUR
TEUR
TEUR
Begründung
Seite 6
Gesamtaufwand GSAK
32.495
32.534
Zwischensumme
32.495
32.534
+ Kosten Gesamtverwaltung
1.861
1.582
Zwischensumme
34.356
34.116
-856
-1.526
670
./. Erstattungen
0
-3.187
3.187
Zwischensumme
33.499
29.403
./. Benutzungsgebühren
-30.010
-29.061
-949
Zwischenergebnis
3.489
342
-3.147
+ Auflösung SoPo Abfall
3.500
3.500
0
-11
-3.158
Korrektur 2015
0
-25
Zuführung zum Sonderposten
0
-3.183
./. Anteil Nebenerträge
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
-40
279
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 3.183 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016 gebildeten Rückstellung für
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt:
Bestand zum 31.12.2015:
14.712.018,00 €
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt:
-3.500.000,00 €
Zuführung Überdeckung 2016
3.183.000,00 €
Bestand zum 31.12.2016:
14.395.018,00 €
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2017:
-3.500.000,00 €
Begründung
Seite 7
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit eine Rückstellung in Höhe von
3.600.000,00 EUR zum 31.12.2016 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2016:
3.600.000,00 €
Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung:
3.183.000,00 €
Summe Zuführungen Sonderposten
3.183.000,00 €
Der verbleibende Betrag von 417 TEUR wird aufgelöst.