Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
499 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.06.2017 Nr. 4158 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 19.09.2017 Betreff Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2016 Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres 2016 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4158 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03691010000; P03692010000; 54995500 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss vom 09.02.2017 (Vorlage 3538/17) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 5.100.000,00 EUR zugestimmt. Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon 1.500.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entfielen 3.600.000,00 EUR. Hintergrund war der folgende Sachverhalt: Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen. Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden. Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK). Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung war für Mitte 2017 avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zum Buchungsschluss des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Krefeld nicht möglich. Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2016 sicher zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt. Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt. Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar (aufgrund der verkürzten Darstellung kann es zu Rundungsunterschieden kommen): Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst): Planansatz Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) Begründung Seite 3 TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 8.721 9.046 -325 Zwischensumme 8.721 9.046 395 405 9.116 9.452 ./. Anteil Nebenerträge 0 -43 43 ./. Erstattungen 0 -1.283 1.283 Zwischensumme 9.116 8.125 ./.Anteil allgemeiner Haushalt -1.689 -1.751 Zwischensumme 7.427 6.374 ./. Benutzungsgebühren -7.013 -7.012 -1 Zwischenergebnis 414 -638 1.052 + Auflösung SoPo Straßenreinigung 410 410 0 4 -1.048 + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2015 Zuführung zum Sonderposten -10 -62 -8 0 -1.056 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.056 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2015: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt: 1.060.048,78 € -410.000,00 € Zuführung Überdeckung 2016 1.056.000,00 € Bestand zum 31.12.2016: 1.706.048,78 € Begründung Seite 4 Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2017: -400.000,00 € Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst): Plansatz Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 876 549 326 Zwischensumme 876 549 + Kosten Gesamtverwaltung 132 81 1.007 630 ./. Anteil Nebenerträge 0 9 -9 ./. Erstattungen 0 0 0 Zwischensumme 1.007 639 ./.Anteil allgemeiner Haushalt -201 -126 Zwischensumme 806 513 ./. Benutzungsgebühren -836 -786 -50 Zwischenergebnis -30 -273 243 - Verlustvortrag Vorjahre SoPo Straßenreinigung -335 -335 0 + geplante Auflösung SoPo Winterdienst 300 300 0 Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) 5 -238 Korrektur 2015 0 -2 Zuführung zum Sonderposten 0 -240 Zwischensumme 51 -75 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 240 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Begründung Seite 5 Bestand zum 31.12.2015: 769.000,00 € Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt: -300.000,00 € Zuführung Überdeckung 2016 240.000,00 € Bestand zum 31.12.2016: 709.000,00 € Nachrichtlich Entnahme zugunsten Gebührenkalkulation 2017: -20.000,00 € Die im Wirtschaftsjahr 2013 entstandene Unterdeckung von 350 TEUR bzw. der verbleibende Betrag in Höhe von 335 TEUR ist mit dem Wirtschaftsjahr 2016 vollständig an den städtischen Haushalt zurückgeführt worden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit eine Rückstellung in Höhe von 1.500.000,00 EUR zum 31.12.2016 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2016: 1.500.000,00 € Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst): 1.056.000,00 € Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst): 240.000,00 € Summe Zuführungen Sonderposten 1.296.000,00 € Der verbleibende Betrag von 204 TEUR wird aufgelöst. Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit Ergebnis 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit: Planansatz Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Begründung Seite 6 Gesamtaufwand GSAK 32.495 32.534 Zwischensumme 32.495 32.534 + Kosten Gesamtverwaltung 1.861 1.582 Zwischensumme 34.356 34.116 -856 -1.526 670 ./. Erstattungen 0 -3.187 3.187 Zwischensumme 33.499 29.403 ./. Benutzungsgebühren -30.010 -29.061 -949 Zwischenergebnis 3.489 342 -3.147 + Auflösung SoPo Abfall 3.500 3.500 0 -11 -3.158 Korrektur 2015 0 -25 Zuführung zum Sonderposten 0 -3.183 ./. Anteil Nebenerträge Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) -40 279 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 3.183 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2016 gebildeten Rückstellung für Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2015: 14.712.018,00 € Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt: -3.500.000,00 € Zuführung Überdeckung 2016 3.183.000,00 € Bestand zum 31.12.2016: 14.395.018,00 € Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2017: -3.500.000,00 € Begründung Seite 7 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit eine Rückstellung in Höhe von 3.600.000,00 EUR zum 31.12.2016 gebildet. Diese Rückstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2016: 3.600.000,00 € Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung: 3.183.000,00 € Summe Zuführungen Sonderposten 3.183.000,00 € Der verbleibende Betrag von 417 TEUR wird aufgelöst.