Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5 öT
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.07.2014
Nr.
132 /14
Anlage-Nr. 04/14 + 05/14
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des II. Quartals 2014
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2014 - 30.06.2014 im Teilergebnisplan 2014
im Gesamtbetrag von 1.992.840,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 4/14
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2014 - 30.06.2014 im Teilfinanzplan 2014
im Gesamtbetrag von 271.335,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 5/14
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 132 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2014 bis 30.06.2014 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen Nrn.
__________4/14___________________ (II/14 für den Teilergebnisplan 2014) und
___________5/14__________________ (II/14 für den Teilfinanzplan 2014)
zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 1
Satz 4 zweiter Halbsatz GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.