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Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des II. Quartals 2014 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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TOP 5 öT Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 31.07.2014 Nr. 132 /14 Anlage-Nr. 04/14 + 05/14 FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des II. Quartals 2014 Beschlussentwurf: Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2014 - 30.06.2014 im Teilergebnisplan 2014 im Gesamtbetrag von 1.992.840,00 EUR gemäß Anlage Nr. 4/14 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2014 - 30.06.2014 im Teilfinanzplan 2014 im Gesamtbetrag von 271.335,00 EUR gemäß Anlage Nr. 5/14 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 132 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2014 bis 30.06.2014 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen Nrn. __________4/14___________________ (II/14 für den Teilergebnisplan 2014) und ___________5/14__________________ (II/14 für den Teilfinanzplan 2014) zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 1 Satz 4 zweiter Halbsatz GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.