Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2016 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.04.2016
Nr.
2549 /16b
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
31.05.2016
Betreff
Bedarfsampeln
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2016 -
Beschlussentwurf:
1.
Aus Gründen der Luftreinhaltung erhalten weiterhin Radfahrer und Fußgänger nur
dann ohne ausdrückliche Anforderung eine Grünphase, wenn dies die Grüne Welle
ohne nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zulässt.
2.
Grüne Wellen sollen aus Gründen der Luftreinhaltung nicht zu Gunsten kürzerer
Wartezeiten für Fußgänger unterbrochen werden.
3.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2549 /16b
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bündnis ´90 Die Grünen haben mit Schreiben vom 22.3.2016 an den Vorsitzenden des Bauausschusses um Beratung des Themas „Bedarfsampeln“ im Bauausschuss gebeten.
Neben den im Antrag genannten Punkten soll außerdem auf die
Lichtsignalanlagen (LSA)
•
St. Anton Straße / Schwambornstraße / Rathaus
•
Schwertstraße von Osten kommend
•
Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch
•
Neue Ritterstraße / Oberdießemer Straße; Ampel mitten auf dem Radweg
eingegangen werden.
Die Verwaltung kann dazu folgende Informationen geben:
Zu Punkt 1 des Antrages:
In Krefeld sind 197 (~83%) von 237 LSA mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet.
Zu Punkt 2 des Antrages:
Der Antrag macht zwei Vorschläge:
a.
Fußgängerfurten und Signale für Radfahrer sollen zukünftig immer Grünzeit erhalten,
auch wenn keine Anforderung vorliegt
b. Nach Betätigung der Anforderung soll die Steuerung Fußgängern und Radfahrern
nach kurzer Wartezeit Grünlicht zeigen
Zu a)
Hierzu werden zuerst folgende allgemeine Informationen zum Zweck der verkehrsabhängigen Steuerung gegeben:
In Krefeld gibt es signalgeregelte verkehrsabhängige Kreuzungen mit und ohne Anforderungstaster. LSA, die keinen Taster am Mast haben, zeigen automatisch nach einer Wartezeit
Grün.
Nachdem bei Kreuzungen mit Taster dieser gedrückt wurde, berechnet das Programm der
Anlage, wann die Fußgänger Grün bekommen. Dabei unterstützen akustische und fühlbare
Signale Sehbehinderte. Ein mehrmaliges Drücken führt nicht dazu, dass Fußgänger eine
frühere oder längere Grünphase bekommen.
Bei einer verkehrsabhängigen Steuerung werden Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge, Motorräder, Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Fahrzeuge) mithilfe von Detektoren erkannt. Dies geschieht zum Beispiel durch in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen, Kameras,
Drucktaster für Fußgänger, Koppelspulen und Funk. Je nach Bedarf wird dann die Freigabezeit für die einzelnen Verkehrsteilnehmer entweder verlängert, verkürzt oder in einigen wenigen Fällen entfällt sie völlig, z.B. für spezielle ÖV-Signale. In den Spitzenverkehrszeiten lässt
sich somit oft, im Gegensatz zu einer Festzeitsteuerung, die Dauer der Überlastung einer
Kreuzung reduzieren. Weiterhin wird in den Schwachlastzeiten der Kraftfahrzeugverkehr der
Hauptrichtung nicht durch unnötig lange Freigaben der Nebenrichtung, beziehungsweise für
Fußgänger aufgehalten.
Begründung
Seite 3
Die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen bedeutet,
dass zeitlich und örtlich differenzierte Kompromisslösungen gefunden werden müssen, damit
keine Gruppe unzumutbar benachteiligt wird. Die Grüne Welle dient vorwiegend dazu, die
Summe aller personenbezogenen Reisezeiten im System zu verringern, den Fahrkomfort zu
verbessern, den Kraftstoffverbrauch zu senken und die Umwelt möglichst wenig durch Lärm
und Schadstoffe zu beeinträchtigen.
Die Regelung des Verkehrs mit Lichtsignalanlagen führt oft zu Zielkonflikten konkurrierender
Nutzergruppen. Hier treffen die Wirkungsfelder Sicherheit, Zeit und Wirtschaftlichkeit aufeinander. Deshalb wirken sich Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wie z.B. getrennte
Linksabbiegephasen, oftmals negativ auf die Minimierung der Reisezeiten aus. Gerade die
Forderungen nach einer Bevorrechtigung des ÖPNV und einer stärkeren Berücksichtigung der
Belange der Fußgänger und Radfahrer erzeugen Zielkonflikte die jeweils im Einzelfall zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und den SWK abzuwägen sind.
Es gibt in Krefeld auch verkehrsabhängige LSA an denen Taster nur für die Querung der
Hauptrichtungen vorhanden sind. Hier erhalten die Furten parallel zur Hauptverkehrsrichtung
zyklisch Grünzeit.
Maßnahmen nach dem KInvFöG:
Der Rat hat vor dem Hintergrund der Luftreinhaltung Maßnahmen zur Optimierung des
Verkehrsabflusses auf dem Frankenring, Deutscher Ring und auf der Untergath beschlossen. Gerade hier werden die Ziele nur mittels einer optimierten verkehrsabhängigen Steuerung erreichbar sein. D.h. Fußgänger- und Radfahrerfurten werden ohne Anforderungen
kein Grünlicht erhalten. Im Zielkonflikt Wartezeiten für Fußgänger bzw. Radfahrer und Luftreinhaltung wird der Luftreinhaltung Vorrang eingeräumt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, aus Gründen der Luftreinhaltung weiterhin Radfahrern und Fußgängern nur dann ohne ausdrückliche Anforderung eine Grünphase
zu schalten, wenn dies die Grüne Welle ohne nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss
zulässt.
Zu b)
Diese Schaltung würde eine Unterbrechung der Grünen Welle bedeuten und den Zielen der
Luftreinhaltung und der verkehrsabhängigen Steuerung widersprechen. Die Wartezeit ist abhängig vom Anforderungszeitpunkt und kann kurz oder lang sein, je nachdem wann im Umlauf (tagsüber 86 Sekunden) die Anforderung erkannt wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf diese Schaltung zu verzichten.
Begründung
Seite 4
•Zur LSA St. Anton Straße / Schwambornstraße / Rathaus:
Seit Dezember 2014 werden an dieser Kreuzung neue Signalprogramme geschaltet, da das
Linksabbiegen von der St. Anton Straße in die Schwambornstraße und das Linksabbiegen aus
der Schwambornstraße zugelassen wurde.
Fußgänger und Radfahrer die die St. Anton Straße queren möchten und Verkehre aus der
Schwambornstraße erhalten ihre Grünphase nur auf Anforderung. Die Grünzeitverteilung erfolgt verkehrsabhängig mit Bevorrechtigung der Straßenbahnen, so dass in diesen Fällen längeren Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer auftreten können. Fußgänger erhalten zur
Bestätigung ihrer Grünzeitanforderung "warte" am oberen Signalgeber angezeigt.
Nach Grünende läuft noch eine Schutzzeit von 10 Sekunden für die Fußgänger ab, bevor
„feindliche“ Fahrverkehre Grünlicht erhalten.
Es ist nicht beabsichtigt die Schaltungsart zu ändern.
•Zur Schwertstraße:
An der Schwertstraße gibt es zwei signalgeregelte Kreuzungen.
a) Schwertstraße / Philadelphiastraße
Das Steuergerät ist aus dem Jahre 1990. Alle Verkehre werden zyklisch im Umlauf bedient. Es gibt an dieser Kreuzung keine Fußgängeranforderungstaster. Sehbehinderte erhalten akustische Signale. Alle Fahrverkehre können ihre Freigabezeiten über eine Zeitlückensteuerung aktiv im Rahmen der Umlaufzeit verlängern.
Bislang gibt es an der Kreuzung nur drei Fußgängerfurten. Es ist vorgesehen die vierte Furt
in Zusammenhang mit dem Umbau der Philadelphiastraße baulich zu realisieren und in
der dann notwendigen neuen Signalisierung zu berücksichtigen.
b) Schwertstraße / Ostwall / Südwall
Die Kreuzung ist tagsüber fast immer an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Auslöser sind hier die vielen Straßenbahnen und Busse auf dem Ostwall, die hier praktisch in
jedem Umlauf eine Bevorrechtigung auslösen. Zusätzlich fordert auch der Bus auf dem
Südwall eine Sonderphase an.
Änderungen der Signalschaltungen zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern würden
die Situation an der Kreuzung nur verschlimmern und auch die Einhaltung der Fahrpläne
für ÖV-Fahrzeuge weiter verschlechtern.
Es ist nicht beabsichtigt, die Signalschaltung zu ändern.
Begründung
Seite 5
•Zur LSA Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch:
Die 54 Jahre alte Signalanlage ist in Zusammenhang mit dem Neubau der Feuerwache an der
Neue Ritterstraße im Januar 2016 erneuert worden und bei dieser Gelegenheit auf LEDTechnik umgerüstet worden. Die Feuerwehr erhält auf Anforderung durch die Feuerwehrleitzentrale eine Sonderphase um die Kreuzung zügig queren zu können.
Nach Inbetriebnahme gab es Probleme mit der automatischen Anforderung für Radfahrer,
die die Kreuzung von West nach Ost und von Süd nach Nord queren wollten. Bedingt durch
eine tiefer unter den Radwegen liegende Hochspannungsleitung funktionieren die dort verlegten Induktionsschleifen nicht zuverlässig. Deshalb werden Anforderungstaster für die beiden betroffenen Fahrtrichtungen nachgerüstet. Bis sie aufgestellt sind, erhalten Radfahrer
auch ohne Anforderung eine Grünphase.
Aus Gründen der Leistungsfähigkeit erhalten Fußgänger an dieser Kreuzung nur auf Anforderung ihre Grünphase.
•Zur LSA Neue Ritterstraße / Oberdießemer Straße; Ampel mitten auf dem Radweg
Die dichte Lage verschiedenster Leitungen (zum Teil unbekannt) in dem neu gepflasterten
Bereich war ursächlich für den Standort des Mastes. Die vor Ort ausgeführte Lösung ist nicht
tragbar. Die Radwegführung wird durch den Fachbereich Tiefbau geändert.
Die Lage von Leitungen unterhalb von Gehwegen in Kreuzungsbereichen führt mehr und
mehr zu Problemen die oft sehr kostenträchtige Leitungsumlagen in Zusammenhang mit der
Einhaltung der Richtlinien für Barrierefreiheiten verursachen. Diese Probleme werden oft erst
während der Bauarbeiten in vollem Umfang erkannt und sind bei der Kostenermittlung von
Baumaßnahmen nicht berücksichtigt, was im Nachhinein zu Finanzierungsproblemen führt.