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Verwaltungsvorlage (Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
307 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Verwaltungsvorlage (Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017) Verwaltungsvorlage (Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017) Verwaltungsvorlage (Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017) Verwaltungsvorlage (Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 17.08.2016 Nr. 3018 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 Beschlussentwurf: Der Rat wählt als Beisitzer sowie als persönliche Vertreter des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14 Mai 2017 für den zusammengesetzten Landtagswahlkreis 47 Krefeld I / Viersen III: Beisitzer/in persönliche(r) Stellvertreter/in 1 2 3 4 sowie für den Landtagswahlkreis 48 Krefeld II: Beisitzer/in persönliche(r) Stellvertreter/in 1 2 3 4 5 6 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3018 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Gebiet der Stadt Krefeld ist zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 in folgende Landtagswahlkreise aufgeteilt: • • 47 Krefeld I / Viersen III (Stadt Tönisvorst) – sog. zusammengesetzter Wahlkreis 48 Krefeld II – ausschließlich im Krefelder Stadtgebiet. Als Kreiswahlleiter sowie als stellvertretende Kreiswahlleiterin sind für beide Landtagswahlkreise Herr Oberbürgermeister Frank Meyer und Frau Stadtdirektorin Beate Zielke ernannt worden. Da der Landtagswahlkreis 47 Krefeld I nunmehr um das Gebiet der Stadt Tönisvorst (Viersen III) erweitert worden ist, ist entsprechend den wahlrechtlichen Bestimmungen die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für beide Wahlkreise nicht mehr möglich. Erforderlich ist daher die Bildung eines separaten Kreiswahlausschusses für jeden Wahlkreis. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern die vom Rat gewählt werden. Eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig . (§ 10 Abs. 3 LWahlG) Für jeden Beisitzer soll ein persönlicher Vertreter benannt werden. (§ 3 Abs. 1 LWahlO) Die Beisitzer (und deren Stellvertreter) werden entsprechend der Bestimmungen der GO NRW §§ 50 Abstimmungen und 58 Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren – gewählt. Neben Ratsmitgliedern können auch andere zum Rat wählbare sachkundige Bürger gewählt werden. Ihre Anzahl darf die der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass entsprechend § 8 Abs. 2 LWahlG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein kann. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Daraus ergibt sich, dass für die Kreiswahlausschüsse der Wahlkreise 47 Krefeld I / Viersen III und 48 Krefeld II unterschiedliche Beisitzer und persönliche Stellvertreter zu wählen sind. Der Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben: • • • Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren (§ 21 Abs. 1 Satz 3 LWahlG); Beschluss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (§ 21 Abs. 3 LWahlG); Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (§ 32 Abs. 2 LWahlG). Bildung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 47 Krefeld I / Viersen III Grundsätzlich soll entsprechend den wahlrechtlichen Bestimmungen die Bildung des Kreiswahlausschusses in sog. zusammengesetzten Wahlkreisen im Einvernehmen zwischen den beteiligten Vertretungen, hier Stadt Krefeld und Stadt Tönisvorst, erfolgen. Begründung Seite 3 In Gesprächen mit der Stadt Tönisvorst wurde hierzu folgender Besetzungsvorschlag besprochen: • • 4 Beisitzer sowie persönliche Vertreter der Stadt Krefeld – Benennung durch den Rat der Stadt Krefeld 2 Beisitzer sowie persönliche Vertreter der Stadt Tönisvorst – Benennung durch den Rat der Stadt Tönisvorst. Diese Aufteilung entspricht in etwa auch dem Bevölkerungsanteil (Anteil der deutschen Bevölkerung, die auch die Basis für die Abgrenzung der Landtagswahlkreise ist) in den jeweiligen Teilgebieten des Wahlkreises und erscheint insofern angemessen. Bildung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 48 Krefeld II Dieser Wahlkreis befindet sich ausschließlich im Krefelder Stadtgebiet. Daher sind alle 6 Beisitzer sowie deren Stellvertreter durch den Rat der Stadt Krefeld zu wählen.