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Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der Kinderspielplatzuntersuchung 2016/17 und sich daraus ergebende Maßnahmen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.08.2017 Nr. 4298 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 360/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 26.09.2017 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.09.2017 Betreff Ergebnisse der Kinderspielplatzuntersuchung 2016/17 und sich daraus ergebende Maßnahmen Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4298 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nachdem auf dem Braunschweiger Platz im Jahr 2012 in Krefeld-Uerdingen Schadstoffe im Boden gefunden wurden, die eine Sperrung und Sanierung des Spielplatzes erforderlich gemacht haben, werden kontinuierlich Flächen, die die Stadt Krefeld den Kindern zum Spielen zur Verfügung stellt, untersucht. In den letzten fünf Jahren wurden bereits im Rahmen von drei Untersuchungskampagnen insgesamt 50 Spielflächen untersucht, deren Ergebnisse hier vorgestellt wurden. Aktuell wurden im Auftrag der Stadt weitere 20 Kinderspielplätze überprüft. Das beauftragte Institut IFUA Bielefeld führte die Untersuchungen in einem mehrstufigen Bewertungssystem in der Zeit von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 durch. Inzwischen liegt der Ergebnisbericht vor. IFUA beprobte auf den Spielplätzen die intensiv bespielten Flächen und prüfte die weniger intensiv bespielten oder unzugänglicheren Bereiche auf Hinweise zu potentiell schadstoffbelastetem Material im Boden. Fanden sich solche Hinweise, wurden auch hier Proben entnommen. IFUA untersuchte Tiefen von 0-10 und 10 bis 35 cm, also die Bereiche, die für grabende Kinder erreichbar sind, sowie den Boden unter den Sandflächen bis in 60 cm Tiefe. Wege und das Tennenmaterial von Bolzplätzen wurde oberflächennah beprobt. Die Proben wurden im Labor auf die Gehalte an Schwermetallen und an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) analysiert. Den Messwerten wurden die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung gegenübergestellt, bei deren Überschreitung weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Untersuchungen ergaben, dass aus bodenkundlicher Sicht für 16 der untersuchten Flächen keine Bedenken bestehen. Für zwei Spielplätze (Hölschen Dyk mit ehemaligem Bolzplatz und Wilmendyk) konnte nach Detailuntersuchungen ein anfänglicher Gefahrenverdacht ausgeräumt werden (Tab. 1). Einzig für Teilbereiche der beiden Spielplätze Memeler Platz (mit Bolzplatz) und Am Zollhof (mit Erweiterungsfläche) wurde der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch bestätigt. Auf dem Spielplatz Memeler Platz wurde oberflächennah eine Belastung eines ca. 328 m² großen Rasenbereiches mit erhöhten Werten für Benzo(a)pyren, welches zur Gruppe der PAK gehört, festgestellt. Für den Spielplatz Am Zollhof zeigte sich eine Belastung einer ca. 262 m² großen Fläche in einer Tiefe von 20-60 cm mit Blei- und Benzo(a)pyrenwerten oberhalb der Beurteilungswerte. Beide Spielplätze können weiter genutzt werden, da die Überschreitungen in Proben gemessen wurden, die entweder aus tieferen Bereichen stammen oder durch eine dichte Grasnarbe überdeckt und damit für Kinder kaum zugänglich sind. Im Zuge der anstehenden Generalüberholung der Spielplätze Memeler Platz und Am Zollhof ist zur dauerhaften Absicherung in den betroffenen Bereichen ein Bodenaustausch und lokal im Sandspielbereich das Einbringen einer Grabesperre (z. B. Einkornbetonschicht) vorgesehen. Eine solche zwischen Untergrund und dem aufgetragenen Material eingebrachte Einkornbetonschicht kann durch grabende Kleinkinder nicht durchbrochen werden und verhindert damit den direkten Kontakt. Bei allen Spielplätzen, für die vom Fachbereich Grünflächen Umgestaltungen vorgesehen sind, werden diese Maßnahmen bereits bei der Planung berücksichtigt. Tab. 1: Zusammenfassung der Kinderspielplatzuntersuchung und Ergebnisse UntersuKinderspielplatz Ergebnis chungs-Nr. 51 Am Böttershof (mit Basketballanlage) keine Maßnahmen erforderlich Begründung 52 53 54 Seite 3 Am Kempschen Weg (mit Beachvolley- keine Maßnahmen ballfläche) Am Schroershof keine Maßnahmen erforderlich 55 Am Zollhof (mit geplanter Erweite- Maßnahmen mittelfristig erforrungsfläche) derlich; keine akute Gefährdung da Unterboden betroffen An de Welt keine Maßnahmen erforderlich 56 Biebricherstraße 57 58 Fungendonk (mit geplanter Erweite- keine Maßnahmen erforderlich rungsfläche) Geldernsche Straße keine Maßnahmen erforderlich 59 Grevenbroicher Straße keine Maßnahmen erforderlich 60 Hees keine Maßnahmen erforderlich 61 62 Hölschen Dyk (inkl. ehemaliger Bolz- keine Maßnahmen erforderlich platz) Höppner Straße keine Maßnahmen erforderlich 63 Memeler Platz (mit Bolzplatz) 64 Mommenpesch Maßnahmen mittelfristig erforderlich; keine akute Gefährdung da dichte Grasnarbe vorhanden keine Maßnahmen erforderlich 65 Obergplatz keine Maßnahmen erforderlich 66 Peter-Lauten-Straße keine Maßnahmen erforderlich 67 Preußischer Hut keine Maßnahmen erforderlich 68 69 Hüttenallee (mit Bolzplatz u. Erweite- keine Maßnahmen erforderlich rungsfläche) Stresemannstraße keine Maßnahmen erforderlich 70 Wilmendyk keine Maßnahmen erforderlich keine Maßnahmen erforderlich