Daten
Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.08.2017
Nr.
4298 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 360/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 26.09.2017
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.09.2017
Betreff
Ergebnisse der Kinderspielplatzuntersuchung 2016/17 und sich daraus ergebende Maßnahmen
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4298 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nachdem auf dem Braunschweiger Platz im Jahr 2012 in Krefeld-Uerdingen Schadstoffe im Boden gefunden wurden, die eine Sperrung und Sanierung des Spielplatzes erforderlich gemacht
haben, werden kontinuierlich Flächen, die die Stadt Krefeld den Kindern zum Spielen zur Verfügung stellt, untersucht. In den letzten fünf Jahren wurden bereits im Rahmen von drei Untersuchungskampagnen insgesamt 50 Spielflächen untersucht, deren Ergebnisse hier vorgestellt wurden.
Aktuell wurden im Auftrag der Stadt weitere 20 Kinderspielplätze überprüft. Das beauftragte
Institut IFUA Bielefeld führte die Untersuchungen in einem mehrstufigen Bewertungssystem in
der Zeit von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 durch. Inzwischen liegt der Ergebnisbericht vor.
IFUA beprobte auf den Spielplätzen die intensiv bespielten Flächen und prüfte die weniger intensiv bespielten oder unzugänglicheren Bereiche auf Hinweise zu potentiell schadstoffbelastetem
Material im Boden. Fanden sich solche Hinweise, wurden auch hier Proben entnommen. IFUA
untersuchte Tiefen von 0-10 und 10 bis 35 cm, also die Bereiche, die für grabende Kinder erreichbar sind, sowie den Boden unter den Sandflächen bis in 60 cm Tiefe. Wege und das Tennenmaterial von Bolzplätzen wurde oberflächennah beprobt. Die Proben wurden im Labor auf
die Gehalte an Schwermetallen und an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
analysiert. Den Messwerten wurden die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung gegenübergestellt, bei deren Überschreitung weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Untersuchungen ergaben, dass aus bodenkundlicher Sicht für 16 der untersuchten Flächen
keine Bedenken bestehen. Für zwei Spielplätze (Hölschen Dyk mit ehemaligem Bolzplatz und
Wilmendyk) konnte nach Detailuntersuchungen ein anfänglicher Gefahrenverdacht ausgeräumt
werden (Tab. 1).
Einzig für Teilbereiche der beiden Spielplätze Memeler Platz (mit Bolzplatz) und Am Zollhof (mit
Erweiterungsfläche) wurde der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen in Bezug auf den
Wirkungspfad Boden-Mensch bestätigt. Auf dem Spielplatz Memeler Platz wurde oberflächennah eine Belastung eines ca. 328 m² großen Rasenbereiches mit erhöhten Werten für Benzo(a)pyren, welches zur Gruppe der PAK gehört, festgestellt. Für den Spielplatz Am Zollhof zeigte
sich eine Belastung einer ca. 262 m² großen Fläche in einer Tiefe von 20-60 cm mit Blei- und Benzo(a)pyrenwerten oberhalb der Beurteilungswerte.
Beide Spielplätze können weiter genutzt werden, da die Überschreitungen in Proben gemessen
wurden, die entweder aus tieferen Bereichen stammen oder durch eine dichte Grasnarbe überdeckt und damit für Kinder kaum zugänglich sind. Im Zuge der anstehenden Generalüberholung
der Spielplätze Memeler Platz und Am Zollhof ist zur dauerhaften Absicherung in den betroffenen Bereichen ein Bodenaustausch und lokal im Sandspielbereich das Einbringen einer Grabesperre (z. B. Einkornbetonschicht) vorgesehen. Eine solche zwischen Untergrund und dem aufgetragenen Material eingebrachte Einkornbetonschicht kann durch grabende Kleinkinder nicht
durchbrochen werden und verhindert damit den direkten Kontakt. Bei allen Spielplätzen, für die
vom Fachbereich Grünflächen Umgestaltungen vorgesehen sind, werden diese Maßnahmen bereits bei der Planung berücksichtigt.
Tab. 1: Zusammenfassung der Kinderspielplatzuntersuchung und Ergebnisse
UntersuKinderspielplatz
Ergebnis
chungs-Nr.
51
Am Böttershof (mit Basketballanlage)
keine Maßnahmen erforderlich
Begründung
52
53
54
Seite 3
Am Kempschen Weg (mit Beachvolley- keine Maßnahmen
ballfläche)
Am Schroershof
keine Maßnahmen erforderlich
55
Am Zollhof (mit geplanter Erweite- Maßnahmen mittelfristig erforrungsfläche)
derlich; keine akute Gefährdung
da Unterboden betroffen
An de Welt
keine Maßnahmen erforderlich
56
Biebricherstraße
57
58
Fungendonk (mit geplanter Erweite- keine Maßnahmen erforderlich
rungsfläche)
Geldernsche Straße
keine Maßnahmen erforderlich
59
Grevenbroicher Straße
keine Maßnahmen erforderlich
60
Hees
keine Maßnahmen erforderlich
61
62
Hölschen Dyk (inkl. ehemaliger Bolz- keine Maßnahmen erforderlich
platz)
Höppner Straße
keine Maßnahmen erforderlich
63
Memeler Platz (mit Bolzplatz)
64
Mommenpesch
Maßnahmen mittelfristig erforderlich; keine akute Gefährdung
da dichte Grasnarbe vorhanden
keine Maßnahmen erforderlich
65
Obergplatz
keine Maßnahmen erforderlich
66
Peter-Lauten-Straße
keine Maßnahmen erforderlich
67
Preußischer Hut
keine Maßnahmen erforderlich
68
69
Hüttenallee (mit Bolzplatz u. Erweite- keine Maßnahmen erforderlich
rungsfläche)
Stresemannstraße
keine Maßnahmen erforderlich
70
Wilmendyk
keine Maßnahmen erforderlich
keine Maßnahmen erforderlich