Daten
Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des LRP Krefeld
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.10.2014
Nr.
511 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014
Betreff
Luftreinhalteplan Krefeld
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des LRP Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 511 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Bezirksregierung hat die Stadt Krefeld aus Anlass der Überschreitungen des Grenzwertes für
Stickstoffdioxid-Immissionen zu Gesprächen über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld (LRP KR) eingeladen. Die Stadt hat gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf über die Umsetzung der Maßnahmen des LRP KR zuletzt am 08.04.2014 und am 30.04.2014 berichtet. Sie hat
dabei herausgestellt, dass der Umsetzung der Minderungsmaßnahmen seit dem In-Kraft-Treten
des LRP KR am 01.10.2010 stetig nachgekommen worden ist und dass die Maßnahmen ihre immissionsseitige Wirkung gezeigt haben. Die Berichte sind der Vorlage im Anhang beigefügt worden.
Bei der Beurteilung der Stickstoffdioxid-Immissionen konnte zunächst festgestellt werden (siehe
Anhang zur Vorlage 511/14), dass die Zahl der Überschreitungen des FeinstaubTagesmittelwertes im Krefelder Hafen in 2013 auf 27 Tage zurückgegangen ist (vgl. Abb. 2-4 u. 25) während der PM10-Jahresmittelwert weiter sinkt (vgl. Abb. 2-2 u. 2-3). Ebenso zeigt sich im
Krefelder Hafen ein ständiger Rückgang des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid [NO2] von 38
µg/m3 (2008) auf 31 µg/m3 (2013, vgl. Abb. 1-1 u. 1-2). Damit ist das Ziel der Unterschreitung
der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte im Krefelder Hafen nach einer 10-jährigen Messperiode
und der nahezu vollständigen Umsetzungen der Minderungsmaßnahmen im Krefelder Hafen
über einen Zeitraum von 8 Jahren erreicht.
Ebenso zeigte sich m Krefelder Hafen ein ständiger Rückgang des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid [NO2] von 38 µg/m3 (2008) auf 31 µg/m3 (2013, vgl. Abb. 1-1 u. 1-2). Ähnlich wie im
Hafen zeigten die Messstationen an der Kölner Straße und am Oranierring im Zeitraum 2009 bis
2012 den Trend zur Abnahme der NO2-Immissionen, jedoch wurde der Grenzwert von 40 µg/m3
noch nicht unterschritten. Dieser Trend setzte sich in 2013 nicht fort. Im Gegenteil stagnieren die
NO2-Immissionen an der Kölner Straße die NO2-Immissionen bei 41 µg/m3, während sie am
Oranierring um 2 µg/m3 auf 44 µg/m3 angestiegen sind. Der Grenzwert für das NO2Jahresmittel [40 µg/m3] wird damit um 1 µg/m3 bzw. 4 µg/m3 überschritten (vgl. Abb. 1-1 u. 12).
Die Luftschadstoffbelastungen in Krefeld stehen voraussichtlich in einem Zusammenhang zum
Verkehrsaufkommen der Zusammensetzung nach Schadstoffgruppen (SG 1, SG 2, SG 3 u. SG 4)
und Fahrzeugarten (vgl. Anhang zur Vorlage 511/14). Grundsätzlich ergibt sich ein stetiger Trend
zur Abnahme der Kfz der Schadstoffgruppen SG 1, SG 2 und SG 3 (Kfz ohne Plakette und mit roter und gelber Plakette) und der Zunahme des Kfz-Anteils mit grüner Plakette. Ein vergleichbares
Bild zeigt sich bei der Zahl der gemeldeten Pkw (vgl. Abb. 3-4). Da sich der Trend hin zu einem
größeren Anteil an schadstoffarmen Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) auch in
anderen Städten beobachten lässt, kann angenommen werden, dass dieser Trend neben den
umgesetzten Minderungsmaßnahmen des Luftreinhalteplans einen merklichen Einfluss auf den
Rückgang der verkehrsbedingten Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Immissionen in Krefeld gehabt
hat.
Trotz der umgesetzten Minderungsmaßnahmen in Krefeld und der technischen Veränderungen
in der Flottenzusammensetzung hat sich der Trend des Rückgangs der StickstoffdioxidImmissionen an den o. g. Straßen nicht fortgesetzt. Die Stadt Krefeld geht bei den Ursachen davon aus, dass ein Anstieg schwerer Nutzfahrzeuge hierbei eine besondere Rolle spielt. Um der
Problematik des Lkw-Verkehrs nachzukommen, werden von der Polizei und der Stadt Krefeld
gemeinsame Verkehrskontrollen zur Einhaltung des großräumigen Lkw-Verkehrsverbotes und
des Verkehrsverbotes der Umweltzone vorgenommen, zuletzt am 14. August 2014 und am 21.
Oktober 2014. Voraussichtlich werden weitere Verkehrskontrollen folgen. Weiterhin werden im
Begründung
Seite 3
ruhenden Verkehr Verstöße gegen das Verkehrsverbot der Umweltzone von der Stadt Krefeld
geahndet.
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Unterschreitung des StickstoffdioxidImmissionsgrenzwertes hat die Stadt Krefeld die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50
und Tempo 70 auf der Obergath und der Untergath hinsichtlich der Wirkung auf die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid-Immissionen hat verifizieren lassen. Das Gutachten zeigt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 sowohl bei den NO2-Emissionen als auch bei den
NO2-Immissionen zu geringeren Stickstoffdioxid-Belastungen entlang der Obergath und der Untergath führen. Die Immissionen können in bestimmten Abschnitten um 0,5 - 5,0 % gemindert
werden. Eine effektive Minderung insbesondere in den weiterhin belasteten Kreuzungsabschnitten mit der Kölner Straße und der Hauptstraße lässt sich nicht ohne eine Optimierung des Verkehrsflusses auf dem gesamten Streckenabschnitt und die einmündenden Straßen erreichen. Die
Ergebnisse des Luftqualitätsgutachtens werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft vorgestellt.
Zwischen der Bezirksregierung und der Stadt Krefeld haben erste Gespräche zur Fortschreibung
des Luftreinhalteplans stattgefunden. Aufgrund der Nichteinhaltung des NO2Immissionsgrenzwertes hält die Bezirksregierung in Düsseldorf weitere Minderungsmaßnahmen
und damit die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld für erforderlich, um das durch die
EU-Notifizierung festgesetzte Ziel der Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes in 2015 zu
erreichen (Notifizierung des Luftreinhalteplans Krefeld durch die EU bis zum 01.01.2015).
Da die Ursachenanalyse noch nicht abgeschlossen ist, können weitere Maßnahmen zu Reduzierung der Stickstoffdioxid-Immissionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden.
Die Verwaltung wird über den Fortschritt der Gespräche in den nächsten Sitzungen des Umweltausschusses berichten.