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Verwaltungsvorlage (Luftreinhalteplan Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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Inhalt der Datei

Sachstandsbericht zur Fortschreibung des LRP Krefeld TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2014 Nr. 511 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Betreff Luftreinhalteplan Krefeld Sachstandsbericht zur Fortschreibung des LRP Krefeld Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 511 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Bezirksregierung hat die Stadt Krefeld aus Anlass der Überschreitungen des Grenzwertes für Stickstoffdioxid-Immissionen zu Gesprächen über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld (LRP KR) eingeladen. Die Stadt hat gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf über die Umsetzung der Maßnahmen des LRP KR zuletzt am 08.04.2014 und am 30.04.2014 berichtet. Sie hat dabei herausgestellt, dass der Umsetzung der Minderungsmaßnahmen seit dem In-Kraft-Treten des LRP KR am 01.10.2010 stetig nachgekommen worden ist und dass die Maßnahmen ihre immissionsseitige Wirkung gezeigt haben. Die Berichte sind der Vorlage im Anhang beigefügt worden. Bei der Beurteilung der Stickstoffdioxid-Immissionen konnte zunächst festgestellt werden (siehe Anhang zur Vorlage 511/14), dass die Zahl der Überschreitungen des FeinstaubTagesmittelwertes im Krefelder Hafen in 2013 auf 27 Tage zurückgegangen ist (vgl. Abb. 2-4 u. 25) während der PM10-Jahresmittelwert weiter sinkt (vgl. Abb. 2-2 u. 2-3). Ebenso zeigt sich im Krefelder Hafen ein ständiger Rückgang des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid [NO2] von 38 µg/m3 (2008) auf 31 µg/m3 (2013, vgl. Abb. 1-1 u. 1-2). Damit ist das Ziel der Unterschreitung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte im Krefelder Hafen nach einer 10-jährigen Messperiode und der nahezu vollständigen Umsetzungen der Minderungsmaßnahmen im Krefelder Hafen über einen Zeitraum von 8 Jahren erreicht. Ebenso zeigte sich m Krefelder Hafen ein ständiger Rückgang des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid [NO2] von 38 µg/m3 (2008) auf 31 µg/m3 (2013, vgl. Abb. 1-1 u. 1-2). Ähnlich wie im Hafen zeigten die Messstationen an der Kölner Straße und am Oranierring im Zeitraum 2009 bis 2012 den Trend zur Abnahme der NO2-Immissionen, jedoch wurde der Grenzwert von 40 µg/m3 noch nicht unterschritten. Dieser Trend setzte sich in 2013 nicht fort. Im Gegenteil stagnieren die NO2-Immissionen an der Kölner Straße die NO2-Immissionen bei 41 µg/m3, während sie am Oranierring um 2 µg/m3 auf 44 µg/m3 angestiegen sind. Der Grenzwert für das NO2Jahresmittel [40 µg/m3] wird damit um 1 µg/m3 bzw. 4 µg/m3 überschritten (vgl. Abb. 1-1 u. 12). Die Luftschadstoffbelastungen in Krefeld stehen voraussichtlich in einem Zusammenhang zum Verkehrsaufkommen der Zusammensetzung nach Schadstoffgruppen (SG 1, SG 2, SG 3 u. SG 4) und Fahrzeugarten (vgl. Anhang zur Vorlage 511/14). Grundsätzlich ergibt sich ein stetiger Trend zur Abnahme der Kfz der Schadstoffgruppen SG 1, SG 2 und SG 3 (Kfz ohne Plakette und mit roter und gelber Plakette) und der Zunahme des Kfz-Anteils mit grüner Plakette. Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei der Zahl der gemeldeten Pkw (vgl. Abb. 3-4). Da sich der Trend hin zu einem größeren Anteil an schadstoffarmen Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) auch in anderen Städten beobachten lässt, kann angenommen werden, dass dieser Trend neben den umgesetzten Minderungsmaßnahmen des Luftreinhalteplans einen merklichen Einfluss auf den Rückgang der verkehrsbedingten Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Immissionen in Krefeld gehabt hat. Trotz der umgesetzten Minderungsmaßnahmen in Krefeld und der technischen Veränderungen in der Flottenzusammensetzung hat sich der Trend des Rückgangs der StickstoffdioxidImmissionen an den o. g. Straßen nicht fortgesetzt. Die Stadt Krefeld geht bei den Ursachen davon aus, dass ein Anstieg schwerer Nutzfahrzeuge hierbei eine besondere Rolle spielt. Um der Problematik des Lkw-Verkehrs nachzukommen, werden von der Polizei und der Stadt Krefeld gemeinsame Verkehrskontrollen zur Einhaltung des großräumigen Lkw-Verkehrsverbotes und des Verkehrsverbotes der Umweltzone vorgenommen, zuletzt am 14. August 2014 und am 21. Oktober 2014. Voraussichtlich werden weitere Verkehrskontrollen folgen. Weiterhin werden im Begründung Seite 3 ruhenden Verkehr Verstöße gegen das Verkehrsverbot der Umweltzone von der Stadt Krefeld geahndet. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Unterschreitung des StickstoffdioxidImmissionsgrenzwertes hat die Stadt Krefeld die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 und Tempo 70 auf der Obergath und der Untergath hinsichtlich der Wirkung auf die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid-Immissionen hat verifizieren lassen. Das Gutachten zeigt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 sowohl bei den NO2-Emissionen als auch bei den NO2-Immissionen zu geringeren Stickstoffdioxid-Belastungen entlang der Obergath und der Untergath führen. Die Immissionen können in bestimmten Abschnitten um 0,5 - 5,0 % gemindert werden. Eine effektive Minderung insbesondere in den weiterhin belasteten Kreuzungsabschnitten mit der Kölner Straße und der Hauptstraße lässt sich nicht ohne eine Optimierung des Verkehrsflusses auf dem gesamten Streckenabschnitt und die einmündenden Straßen erreichen. Die Ergebnisse des Luftqualitätsgutachtens werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft vorgestellt. Zwischen der Bezirksregierung und der Stadt Krefeld haben erste Gespräche zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans stattgefunden. Aufgrund der Nichteinhaltung des NO2Immissionsgrenzwertes hält die Bezirksregierung in Düsseldorf weitere Minderungsmaßnahmen und damit die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld für erforderlich, um das durch die EU-Notifizierung festgesetzte Ziel der Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes in 2015 zu erreichen (Notifizierung des Luftreinhalteplans Krefeld durch die EU bis zum 01.01.2015). Da die Ursachenanalyse noch nicht abgeschlossen ist, können weitere Maßnahmen zu Reduzierung der Stickstoffdioxid-Immissionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden. Die Verwaltung wird über den Fortschritt der Gespräche in den nächsten Sitzungen des Umweltausschusses berichten.