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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
317 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW)) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW)) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW)) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW)) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW))

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.02.2016 Nr. 2295 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016 hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KinvFöG NRW) Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung von folgenden außerplanmäßigen Auszahlungen mit einem Gesamtbetrag von 2.058.000 EUR zugestimmt: Fachbe- Innenauftrag reich 66 P06602030000 Straßenbau, unterhaltung 67 P06701010000 Planung und Neubau Kostenart PSP-Element 78520000 7.266110.700.200 - KinvFöG NRW, Auszahlungen für Tief- Mündelheimer Str. von Alte Krefelder baumaßnahmen Str. bis Königsberger Str. 7.266130.700.200 - KinvFöG NRW, Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DBBrücke 7.266140.700.200 - KinvFöG NRW Moerser Landstr. von Buscher Holzweg bis An der Elfrather Mühle 7.662200.700.200 - KinvFöG NRW, Oranierring von Nordwall bis Hülser Str. - Gehwegerneuerung 78520000 7.267100.700.200 - KinvFöG NRW, Auszahlungen für Tief- Promenade im Abschnitt Güterstr. bis baumaßnahmen Trift/Weiden SUMME Die Deckung erfolgt wie in der Begründung dargestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Betrag in EUR 790.000 513.000 320.000 235.000 200.000 2.058.000 nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2295 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602030000 78520000 7.266110.700.200, 7.266140.700.200 und 7.266200.700.200 sowie P06701010000/78520000/7.267100.700.200 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Deckungen ergeben sich grundsätzlich dadurch, dass die Maßnahmen jeweils zu 90% der Investitionskosten vom Bund aus dem Kommunalen Investitionsförderungsgesetz NRW gefördert werden. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 10% wird aus dem Kommunalen Konjunkturpaket Krefeld bereitgestellt. Für die Maßnahmen des FB 66 (außer der Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DB-Brücke“): Innenauftrag Kostenart P06602030000 Straßenbau, unterhaltung 68100000 7.266110.705 - KinvFöG NRW, Investitionszuweisungen Mündelheimer Str. von Alte Krefelder vom Bund Str. bis Königsberger Str. 7.266140.705 - KinvFöG NRW , Moerser Landstr. von Buscher Holzweg bis An der Elfrather Mühle 7.662200.705 - KinvFöG NRW, Oranierring von Nordwall bis Hülser Str. - Gehwegerneuerung 78530000 7.620091.700.100 Auszahlungen für sonsti- Kommunales Konjunkturpaket Krefeld ge Baumaßnahmen P00000020000 Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft SUMME PSP-Element Betrag in EUR 711.000 288.000 211.500 134.500 1.345.000 Für die Maßnahme "Promenade im Abschnitt Güterstr. bis Trift/Weiden" des FB 67: Innenauftrag Kostenart PSP-Element P06701010000 Planung und Neubau 68100000 Investitionszuweisungen vom Bund 78530000 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 7.267100.705 - KinvFöG NRW, Promenade im Abschnitt Güterstr. bis Trift/Weiden 7.620091.700.100 Kommunales Konjunkturpaket Krefeld P00000020000 Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft SUMME Betrag in EUR 180.000 20.000 200.000 Die Investitionskosten für die Maßnahme "Bahnhofstraße, von Am Röttgen bis DB-Brücke" belaufen sich auf 513.000 Euro, wobei 153.900 Euro über Beiträge refinanziert werden. Auf diese Regelung wird in der offiziellen FAQ-Liste der Landesregierung (Stand 01.12.2015) gesondert hingewiesen. Insofern ist hier eine Abweichung von der üblichen Aufteilung (90 % KinvFöG-Mittel, 10% städtischer Eigenanteil) festzustellen, da Beiträge vorrangig zur Finanzierung der Maßnahme einzusetzen sind und die förderfähigen Ausgaben reduzieren. Die nach dem KinvFöG förderfähigen Investitionen belaufen sich somit auf 359.100 Euro, denen eine Zuwendung von 90 % (=323.190 Euro) gegenübersteht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 35.910 Euro. Ein Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Das führt in allen nachstehenden Deckungsvarianten zu einer Deckung aus den Fördermitteln des KinFöG NRW durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau, -unterhaltung -, Kos- Begründung Seite 3 tenart 68100000 - Investitionszuweisungen vom Bund (7.266130.705 - KinvFöG, Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DB-Brücke). Daneben ergeben sich für den Restbetrag von 189.810 EUR folgende Deckungsvarianten: a) durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau, -unterhaltung -, Kostenart 68811000 - Beiträge (7.666491.715 - Beiträge und Abgaben, hier: für die Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DB-Brücke“) - in Höhe von 153.900 EUR sowie durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft -, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen (7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturpaket Krefeld) - in Höhe von 35.910 EUR, insgesamt 189.810 EUR b) durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft -, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen (7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturpaket Krefeld) - in Höhe von 35.910 EUR zzgl, der oben genannten Deckung durch Investitionszuweisungen, insgesamt 189.810 EUR c) durch Wenigerauszahlungen einer anderen Investitionsmaßnahme in Höhe von 189.810 EUR. Die endgültige Deckungsvariante für die KinvFöG-Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DBBrücke“ wird im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushalt 2016 eingeplant. Erst nach Vorliegen der Kassenwirksamkeiten aller KinvFöG-Investitionsbeträge kann eine Entscheidung hinsichtlich der Deckungsvariante bei der vorgenannten Maßnahme getroffen werden. Insgesamt ergibt sich aus den obigen Deckungsmöglichkeiten für alle Maßnahmen des FB 66 eine Deckungssumme von 1.858.000 EUR. Bei drei der Straßenbaumaßnahmen des FB 66, nämlich bei den Maßnahmen - Mündelheimer Straße von Alte Krefelder Straße bis Königsberger Straße, - Bahnhofstraße von Am Röttgen bis DB-Brücke und - Moerser Landstraße von Buscher Holzweg bis An der Elfrather Mühle, handelt es sich lt. KinvFöG NRW um Maßnahmen aus dem Förderbereich Lärmbekämpfung. Die Straßen werden mit lärmoptimiertem Asphalt ausgestattet, wobei eine Erneuerung der Binder- und Deckschicht erfolgt. Bei der Maßnahme „Oranierring von Nordwall bis Hülser Straße“ wird eine Gehwegerneuerung durchgeführt und es handelt sich um eine Maßnahme aus dem Förderbereich Luftreinhaltung. Die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffoxid (NO2) erfordert die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld. Eine Gehwegerneuerung durch Verwendung von Photoment, der als stabiler Zuschlagsstoff in der Lage ist, Stickoxide bzw. Stickstoffoxid aus der bodennahen Atmosphäre zu Nitrat zu wandeln, welches später mit dem Niederschlag von der Pflasteroberfläche abgewaschen werden kann, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Unterschreitung der NO2Grenzwerte erbringen. Dabei ist bezogen auf die Maßnahme „Bahnhofstraße von Am Röttgen bis DB-Brücke“ zu berücksichtigen, dass bei dieser Maßnahme von den Gesamtkosten zunächst die zu erwarteten Einzahlungen aus Beiträgen abgezogen werden, bevor die vorgenannte Kostenaufteilung für die Restsumme erfolgt. Bei der Maßnahme des FB 67 handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Förderbereich Städtebau. Insgesamt ergeben sich für die Maßnahme Kosten von 2.500.000 EUR. Mittel in Höhe von 90.000 EUR wurden bereits für Vermessungskosten sowie Kosten für die Baufeldräumung außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Begründung Seite 4 Nunmehr wurden für vorbereitende Untersuchungen (Baugrunduntersuchung und Gutachten Altlasten) sowie für Planungsleistungen insgesamt Kosten von 470.000 EUR dargestellt, die sich kassenwirksam mit 200.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2016 und mit 270.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2017 verteilen. Außerplanmäßig bereitgestellt werden nunmehr die in 2016 benötigten 200.000 EUR. Auf die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 270.000 EUR - wie vom Fachbereich 67 gleichzeitig beantragt - wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, die Verpflichtungsermächtigung wird mit entsprechender Deckung im Rahmen des Veränderungsnachweises berücksichtigt. Die Maßnahmenbeauftragung mit der Auftragssumme von insgesamt 470.000 EUR kann daher erfolgen. Da die Mittel vor Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 benötigt werden, um zeitnah mit den Maßnahmen zu beginnen, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Auf die Vorlagen Nrn. 1763/15 zum Stand der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW sowie 1916/15 zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW wird inhaltlich verwiesen.