Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:35
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.02.2016
Nr.
2295 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
16.02.2016
Rat
25.02.2016
Betreff
Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2016
hier: Maßnahmen der Tiefbau- bzw. Grünflächenverwaltung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
NRW (KinvFöG NRW)
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung von folgenden außerplanmäßigen Auszahlungen mit einem Gesamtbetrag von 2.058.000 EUR zugestimmt:
Fachbe- Innenauftrag
reich
66
P06602030000
Straßenbau, unterhaltung
67
P06701010000
Planung und
Neubau
Kostenart
PSP-Element
78520000
7.266110.700.200 - KinvFöG NRW,
Auszahlungen für Tief- Mündelheimer Str. von Alte Krefelder
baumaßnahmen
Str. bis Königsberger Str.
7.266130.700.200 - KinvFöG NRW,
Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DBBrücke
7.266140.700.200 - KinvFöG NRW
Moerser Landstr. von Buscher Holzweg
bis An der Elfrather Mühle
7.662200.700.200 - KinvFöG NRW,
Oranierring von Nordwall bis Hülser
Str. - Gehwegerneuerung
78520000
7.267100.700.200 - KinvFöG NRW,
Auszahlungen für Tief- Promenade im Abschnitt Güterstr. bis
baumaßnahmen
Trift/Weiden
SUMME
Die Deckung erfolgt wie in der Begründung dargestellt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Betrag in
EUR
790.000
513.000
320.000
235.000
200.000
2.058.000
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2295 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06602030000
78520000
7.266110.700.200, 7.266140.700.200 und 7.266200.700.200 sowie
P06701010000/78520000/7.267100.700.200
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Deckungen ergeben sich grundsätzlich dadurch, dass die Maßnahmen jeweils zu 90% der Investitionskosten vom Bund aus dem Kommunalen Investitionsförderungsgesetz NRW gefördert werden.
Der städtische Eigenanteil in Höhe von 10% wird aus dem Kommunalen Konjunkturpaket Krefeld bereitgestellt.
Für die Maßnahmen des FB 66 (außer der Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DB-Brücke“):
Innenauftrag
Kostenart
P06602030000
Straßenbau, unterhaltung
68100000
7.266110.705 - KinvFöG NRW,
Investitionszuweisungen Mündelheimer Str. von Alte Krefelder
vom Bund
Str. bis Königsberger Str.
7.266140.705 - KinvFöG NRW ,
Moerser Landstr. von Buscher Holzweg
bis An der Elfrather Mühle
7.662200.705 - KinvFöG NRW,
Oranierring von Nordwall bis Hülser Str.
- Gehwegerneuerung
78530000
7.620091.700.100
Auszahlungen für sonsti- Kommunales Konjunkturpaket Krefeld
ge Baumaßnahmen
P00000020000
Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft
SUMME
PSP-Element
Betrag in
EUR
711.000
288.000
211.500
134.500
1.345.000
Für die Maßnahme "Promenade im Abschnitt Güterstr. bis Trift/Weiden" des FB 67:
Innenauftrag
Kostenart
PSP-Element
P06701010000
Planung und Neubau
68100000
Investitionszuweisungen
vom Bund
78530000
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen
7.267100.705 - KinvFöG NRW,
Promenade im Abschnitt Güterstr. bis
Trift/Weiden
7.620091.700.100
Kommunales Konjunkturpaket Krefeld
P00000020000
Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft
SUMME
Betrag in
EUR
180.000
20.000
200.000
Die Investitionskosten für die Maßnahme "Bahnhofstraße, von Am Röttgen bis DB-Brücke" belaufen sich
auf 513.000 Euro, wobei 153.900 Euro über Beiträge refinanziert werden.
Auf diese Regelung wird in der offiziellen FAQ-Liste der Landesregierung (Stand 01.12.2015) gesondert
hingewiesen.
Insofern ist hier eine Abweichung von der üblichen Aufteilung (90 % KinvFöG-Mittel, 10% städtischer Eigenanteil) festzustellen, da Beiträge vorrangig zur Finanzierung der Maßnahme einzusetzen sind und die
förderfähigen Ausgaben reduzieren.
Die nach dem KinvFöG förderfähigen Investitionen belaufen sich somit auf 359.100 Euro, denen eine Zuwendung von 90 % (=323.190 Euro) gegenübersteht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 35.910
Euro.
Ein Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig.
Das führt in allen nachstehenden Deckungsvarianten zu einer Deckung aus den Fördermitteln des KinFöG
NRW durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau, -unterhaltung -, Kos-
Begründung
Seite 3
tenart 68100000 - Investitionszuweisungen vom Bund (7.266130.705 - KinvFöG, Bahnhofstr. von Am
Röttgen bis DB-Brücke).
Daneben ergeben sich für den Restbetrag von 189.810 EUR folgende Deckungsvarianten:
a) durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau, -unterhaltung -, Kostenart 68811000 - Beiträge (7.666491.715 - Beiträge und Abgaben, hier: für
die Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DB-Brücke“) - in Höhe von 153.900 EUR sowie
durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft
-, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen
(7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturpaket Krefeld) - in Höhe von 35.910 EUR, insgesamt 189.810
EUR
b) durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige, allgemeine Finanzwirtschaft -, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen
(7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturpaket Krefeld) - in Höhe von 35.910 EUR zzgl, der oben
genannten Deckung durch Investitionszuweisungen, insgesamt 189.810 EUR
c) durch Wenigerauszahlungen einer anderen Investitionsmaßnahme in Höhe von 189.810 EUR.
Die endgültige Deckungsvariante für die KinvFöG-Maßnahme „Bahnhofstr. von Am Röttgen bis DBBrücke“ wird im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushalt 2016 eingeplant. Erst nach Vorliegen der Kassenwirksamkeiten aller KinvFöG-Investitionsbeträge kann eine Entscheidung hinsichtlich der
Deckungsvariante bei der vorgenannten Maßnahme getroffen werden.
Insgesamt ergibt sich aus den obigen Deckungsmöglichkeiten für alle Maßnahmen des FB 66 eine Deckungssumme von 1.858.000 EUR.
Bei drei der Straßenbaumaßnahmen des FB 66, nämlich bei den Maßnahmen
- Mündelheimer Straße von Alte Krefelder Straße bis Königsberger Straße,
- Bahnhofstraße von Am Röttgen bis DB-Brücke und
- Moerser Landstraße von Buscher Holzweg bis An der Elfrather Mühle,
handelt es sich lt. KinvFöG NRW um Maßnahmen aus dem Förderbereich Lärmbekämpfung.
Die Straßen werden mit lärmoptimiertem Asphalt ausgestattet, wobei eine Erneuerung der Binder- und
Deckschicht erfolgt.
Bei der Maßnahme „Oranierring von Nordwall bis Hülser Straße“ wird eine Gehwegerneuerung durchgeführt und es handelt sich um eine Maßnahme aus dem Förderbereich Luftreinhaltung.
Die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffoxid (NO2) erfordert die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld. Eine Gehwegerneuerung durch Verwendung von Photoment, der als stabiler Zuschlagsstoff in der Lage ist, Stickoxide bzw. Stickstoffoxid aus der bodennahen
Atmosphäre zu Nitrat zu wandeln, welches später mit dem Niederschlag von der Pflasteroberfläche abgewaschen werden kann, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Unterschreitung der NO2Grenzwerte erbringen.
Dabei ist bezogen auf die Maßnahme „Bahnhofstraße von Am Röttgen bis DB-Brücke“ zu berücksichtigen,
dass bei dieser Maßnahme von den Gesamtkosten zunächst die zu erwarteten Einzahlungen aus Beiträgen abgezogen werden, bevor die vorgenannte Kostenaufteilung für die Restsumme erfolgt.
Bei der Maßnahme des FB 67 handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Förderbereich Städtebau. Insgesamt ergeben sich für die Maßnahme Kosten von 2.500.000 EUR.
Mittel in Höhe von 90.000 EUR wurden bereits für Vermessungskosten sowie Kosten für die Baufeldräumung außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Begründung
Seite 4
Nunmehr wurden für vorbereitende Untersuchungen (Baugrunduntersuchung und Gutachten Altlasten)
sowie für Planungsleistungen insgesamt Kosten von 470.000 EUR dargestellt, die sich kassenwirksam mit
200.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2016 und mit 270.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2017 verteilen.
Außerplanmäßig bereitgestellt werden nunmehr die in 2016 benötigten 200.000 EUR.
Auf die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 270.000 EUR - wie vom Fachbereich 67 gleichzeitig beantragt - wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, die Verpflichtungsermächtigung wird mit entsprechender Deckung im Rahmen des Veränderungsnachweises berücksichtigt. Die Maßnahmenbeauftragung mit der Auftragssumme von insgesamt 470.000 EUR kann daher erfolgen.
Da die Mittel vor Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 benötigt werden, um zeitnah mit den Maßnahmen zu beginnen, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Auf die Vorlagen Nrn. 1763/15 zum Stand der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
NRW sowie 1916/15 zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
NRW wird inhaltlich verwiesen.