Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:36
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.07.2015
Nr.
1611 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
26.08.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.09.2015
Bezirksvertretung Oppum-Linn
24.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 797 - Schönwasserstraße / Glockenspitz / Violstraße - ;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit
gültigen Fassung, wird für den Bereich östlich Schönwasserstraße /nördlich Glockenspitz, der
begrenzt wird
- im Süden durch die Straße Glockenspitz,
- im Westen durch die Schönwasserstraße bzw. die östlichen Grenzen der Grundstücke Schönwasserstraße Nrn.
19, 21, 23 und 25,
- im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 372 und 463, Gemarkung Bockum, Flur 9 und
- im Osten durch die Violstraße bzw. die westliche Grenze des Grundstücks Violstraße Nr. 44
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem
Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 797 – Schönwasserstraße / Glockenspitz / Violstraße –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 797 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 8 - Grotenburg - Bebauungsplan Nr. 98 - Glockenspitz von Grenzstraße bis Im Heimgarten - Fluchtlinienplan Nr. 465, förmlich festgestellt am 08.08.1981
- Fluchtlinienplan Nr. 459, förmlich festgestellt am 08.08.1981
3. Alle gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 314 - Uerdinger Str./ westl. Vadersstr./ Berliner
Str./Glockenspitz/ Schönwasserstr. - sollen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Nr. 797 aufgehoben werden.
4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 797 neu auf Rang 27 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen
Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 797 zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Oppum-Linn nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 797
gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten