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Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:36
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Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
1.8 Entwicklungsziel 1.8 – Sicherung und Verbesserung der Standortqualität für den Naturund Artenschutz
Großräumige Bereiche, die sich wegen ihrer
naturnahen Landschaftsstruktur zur Weiterentwicklung eignen, sind mit diesem Entwicklungsziel bezeichnet.
Dieses Entwicklungsziel gilt für:
Naturschutzgebiet Egelsberg
Dieses Entwicklungsziel soll nicht nur der Bestandssicherung besonders schutzwürdiger
Bereiche dienen, sondern eine ökologische
Aufwertung herbeiführen.
Die schutzwürdige Landschaft ist zu erhalten
und weiter zu entwickeln.
Zur Berücksichtigung der bestehenden militärischen Nutzung ist mit den englischen Streitkräften ein Abkommen zu schließen.
Der südlichste im Rheintal noch erhaltene
saaleeiszeitliche Endmoränenrest mit u.a.
einer Sandflora, einem alten Buchenbestand
und einer Uferschwalbenkolonie bietet auf
einem ca. 48 ha großen Areal einer verhältnismäßig reichhaltigen und seltenen Flora
und Fauna einen ausgezeichneten Lebensraum.
Dieses Gebiet unterliegt der militärischen
Nutzung.
Für dieses Gebiet ist ein Biotopmanagementplan aufzustellen.
Eine Erweiterung dieses Naturschutzgebietes
in östlicher Richtung ist anzustreben.
Naturschutzgebiet Latumer Bruch
Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301).
Das gesamte Gebiet mit seinen zahlreichen
naturnahen Lebensräumen und naturnahen
Landschaftselementen ist nicht nur in seinem
Bestand zu sichern, sondern auch im Ganzen
weiter zu entwickeln.
Für die im Norden befindlichen Kleingärten
wird Bestandsschutz gewährt.
Dieses Gebiet ist geprägt durch 2 landschaftsbestimmende Altstromrinnen und
umfasst ca. 188,42 ha. Das Areal dieses
Bruchgebietes enthält ein reichhaltiges Inventar verschiedener Kleinbiotope (offene
Gewässer, Reliktwälder, Magerrasen). Dementsprechend vielfältig ist die Flora und Fauna dieses Gebietes. Die dort vorhandenen
Biotope zeichnen sich vor allem durch ihren
Artenreichtum aus. Das Gebiet ist Teil des
FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer
Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000-Nr. DE 4605-301).
Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt
der Rheinauenlandschaft mit auentypischen
Lebensräumen innerhalb des Naturraums
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor
allem die Röhrichtbestände verlandeter
nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede,
Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstaudenfluren und großflächige Bestände des
nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das
Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und
Donken aufgrund der stromtaltypischen
Lebensraumausstattung ein hervorragendes
Beispiel für die Rheinauenlandschaft und
ihren traditionellen Nutzungsformen.
Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich:
- a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- AuenWälder (91EO, Prioritärer LebensRaum)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Stieleichenwald-Hainbuchenwald
(9160)
- b) - Kammmolch
- Eisvogel
- Nachtigall
- Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling
- Wasserralle
- Schwarzspecht
- Pirol
- Neuntöter
- Schwarzmilan
- Rotmilan
- Schwarzkehlchen
- Zwergtaucher
Für dieses Gebiet wurde ein Biotopmanagementplan aufgestellt.
Eine Extensivierung der landwirtschaftlich
genutzten Flächen ist auch über die im Land-
Die genannte Fläche soll über ihre Erhaltung
hinaus zu einem Naturschutzgebiet mit naturnaher Landschaftsstruktur entwickelt
werden. Als Ansatzpunkt dient die vorhandene Bruchlandschaft im Bereich einer Altrhein-
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
schaftsplan getroffenen Festsetzungen hinaus auf Dauer anzustreben.
Naturschutzgebiet In der Elt
Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung
und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. Dieses Gebiet dient als
Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen
der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder,
Hochstaudenfluren, GlatthaferWiesenknopf-Silgenwiesen und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten
sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung
der Eigenart des Naturschutzgebietes In der
Elt.
Erläuterungen
rinne mit einer deutlich erkennbaren Terrassenkante (entlang des Talweges.
Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE –
4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301).
(siehe oben)
Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE –
Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
mit Stadtgräben
Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). (siehe oben)
Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung
und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wild-
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
lebender Tiere und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altrheinarmen mit den
dazugehörenden Gräben und Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient als Standort für
die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und als Brutbiotop für seltene und z.
T. gefährdete an derartige Lebensräume
gebundene Vogelarten sowie für seltene
und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten
z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Eigenart des Landschaftsschutzgebietes Linner Parkanlagen,
die sich durch kleinflächigen Wechsel von
Park, Gehölzstreifen, extensiv genutztem
Grünland sowie durch die offenen Gewässer
mit entsprechender Ufervegetation auszeichnen.
46
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
2.1.3 Naturschutzgebiet Latumer Bruch
Schutzgegenstand.
Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und
gekennzeichnet.
Flächengröße: 188,35 ha
Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 12,
Flur: 20 Flurstücke: 6, 21, 27 - 30, 32 - 37, 41,
Das Latumer Bruch wird im Westen durch
den parallel zum Talweg verlaufenden Reitweg begrenzt, im Südosten durch die Grenze
zu Lank-Latum, im Norden und Osten in 20
m Entfernung von der Hangoberkante der
Altstromrinne bzw. durch den Oelvebach.
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
49 tlw, 11, 19
Gemarkung Oppum Flur: 10 Flurstück: 52
Gemarkung Gellep Stratum
Flur: 2 Flurstücke: 17, 18, 23, 24, 32
Flur: 3 Flurstücke: 14 – 20, 22, 25
Flur: 4 Flurstücke: 1 - 3, 9 - 17, 23 - 29, 31,
33, 34
Flur: 5 Flurstücke: 14, 15, 18, 20, 22 - 25
Flur: 6 Flurstücke: 30, 38, 40, 41, 48, 50, 52
Flur: 8 Flurstücke: 19, 20, 23, 27 - 31
Flur: 9 Flurstücke: 4, 7, 8, 10, 21, 13, 15, 17,
18, 19
Flur: 10 Flurstücke: 37, 39, 42, 44, 51,
54 56
Flur: 12 Flurstücke: 22, 23, 209
Flur: 32 Flurstücke: 3, 25, 26, 10, 11, 23, 36,
41, 27, 18 – 22, 35
Flur: 33 Flurstücke: 2 - 12, 14 - 25, 34, 36, 41,
43, 45, 46, 51
Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gem.
§ §23 BNatSchG.
Die Schutzausweisung dient:
-
-
-
Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE –
4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Lebensgemeinschaften wildwachsender
Nr. DE 4605-301).
Pflanzen und wildlebender Tiere.
Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt
zur Erhaltung und Wiederherstellung von der Rheinauenlandschaft mit auentypischen
zwei Altrheinarmen mit den dazugeLebensräumen innerhalb des Naturraums
hörenden Gräben, Feuchtwasserzonen
Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor
und Sümpfen. Dieses Gebiet dient als
allem die Röhrichtbestände verlandeter
Standort für die z. T. gefährdeten Pflannährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede,
zen der Bruchwälder, Röhrichtgesellschaf- Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstauten, Seggenrieder, Hochstaudenfluren
denfluren und großflächige Bestände des
und Nasswiesen und als Brutbiotop für
nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Laseltene und z. T. gefährdete an derartige tumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen,
Lebensräume gebundene Vogelarten so- verzweigten System aus Rinnen und Donken
wie für seltene und z.T. gefährdete Amaufgrund der stromtaltypischen Lebensphibien und Insekten z.B. Kammmolch
raumausstattung ein hervorragendes Beiund Dunkler Wiesenknopf - Ameisenspiel für die Rheinauenlandschaft und ihren
bläuling,
traditionellen Nutzungsformen.
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richttrockenen Magerstandorten der Nieder- linie sind insbesondere maßgeblich:
terrassenkanten im Nordosten des Gebietes. Dieses Gebiet dient als Lebensraum
- a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- Auen-
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Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
für seltene z.T. gefährdete PflanzengesellWälder (91EO, Prioritärer Lebensschaften.
Raum)
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Eigenart des Latumer Bruches die sich
- Glatthafer- und Wiesenknopfdurch den Wechsel von Wald, GehölzSilgenwiesen (6510)
streifen, extensiv genutztem Grünland
- Natürliche eutrophe Seen und Altsowie durch die offenen Gewässer mit
arme (3150)
entsprechender Ufervegetation auszeich- Stieleichenwald-Hainbuchenwald
net,
(9160)
- als Brut- und Nahrungsbiotop für hieran
- b) - Kammmolch
gebundene Tierarten, vor allem für selte- Eisvogel
ne und gefährdete Vogelarten,
- Nachtigall
- als Rast- und Nahrungsbiotop für durch- Wasserralle
ziehende Vogelarten sowie zahlreiche
- Dunkler Wiesenknopf – Ameisen
Kleinvögel und
bläuling
- als Standort für gefährdete artenreiche
- Schwarzspecht
Grünlandgesellschaften.
- Pirol
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von
-Neuntöter
schutzwürdigen Böden; insbesondere
-Schwarzmilan
der Böden mit einem hohen bis sehr ho-Rotmilan
hen Biotopentwicklungspotential (z.B.
- Schwarzkehlchen
Moorböden) und Böden mit einer hohen
- Zwergtaucher
bis sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion/Bodenfruchtbarkeit (z.B. Parabraunerden).
A Verbote
Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten ist untersagt:
- Grünland mir mehr als 2 Großvieheinhei
ten oder 3 Schafen pro ha zu beweiden,
- für einen Zeitraum von 4 Jahren ganzjährig zu jagen
- die Gewässer fischereilich zu nutzen,
- Düngemittel, (Kalk) und Pflanzenschutzmittel auf Grünland auszubringen
- Grünland in der Zeit vom 15.03. – 15.06. zu
bearbeiten (Walzen, Schleppen, Düngen,
(Mähen, etc) oder zu beweiden
- Grünland nachzusäen
-
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Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
69
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
B Gebote
- Es ist geboten:
- die Vernässung des Latumer Bruches zu
fördern.
- ein Maßnahmenkonzept (MAKO) für das
Latumer Bruch aufzustellen
- die Verhinderung der Verbuschung und
Bewaldung der Grünlandgesellschaften.
- Erhalt und Förderung der Lebensräume
sowie Lebensraumbestandteile des Großen Moorbläulings
-
Erläuterungen
Erläuterungen
Insbesondere sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Wasserzufluss in das Gebiet
zu erhöhen. Hierzu ist vor allem die Verbesserung des Zuflusses über den Stratumer
Buschgraben in die Altstromrinne anzuführen.
Durch ein Maßnahmenkonzept ist auf der
Grundlage aktuell erhobener Daten zum
Zustand des Naturschutzgebietes festzulegen, wie die Entwicklung des Gebietes weitergeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Entwicklung der FFHLebensraumtypen sowie der für die Schutzausweisung relevanten Arten darzustellen.
C
Unberührt von den Verboten und Geboten
sowie den unter 2.1 aufgeführten Verboten
bleibt:
- das Reiten auf dem Lohbruchweg, dem
Eltweg und dem Reitweg parallel zum
Talweg
70
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
2.1.11 Naturschutzgebiet Inder Elt
Erläuterungen
Erläuterungen
Schutzgegenstand.
Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt
und gekennzeichnet.
Das Gebiet beginnt im Osten bei GellepStratum und dem Römersee. Es verläuft
Richtung Westen südlich des Greiffenhorstparks und beinhaltet den Grünlandbereich
nördlich des Elter Schützenweges. Das WasFlächengröße 63,13 ha
serwerksgelände bildet den südlichen Teil
Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 376 tlw., des Naturschutzgebietes.
589, 851 tlw., 853, 855, 856, 858, 1060 tlw.
Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gem.
§ 23 BNatSchG.
Die Schutzausweisung dient:
-
-
-
Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE –
4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Lebensgemeinschaften wildwachsender Nr. DE 4605-301).
Pflanzen und wildlebender Tiere.
Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt
zur Erhaltung von alten Abgrabungsgeder Rheinauenlandschaft mit auentypischen
wässern und Anreicherungsbecken mit
Lebensräumen innerhalb des Naturraums
den dazugehörenden Gräben und
Mittlere Niederrheinebene. Der gesamte
Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient Gebietskomplex beherbergt zudem eine der
als Standort für die z. T. gefährdeten
größten bekannten Populationen des
Pflanzen der Röhrichtgesellschaften,
Kammmolchs in Deutschland.
Seggenrieder, Hochstaudenfluren und
Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtals Brutbiotop für seltene und z. T. gelinie sind insbesondere maßgeblich:
fährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene
- a)
und z.T. gefährdete Amphibien und InErlen – Eschen- und Weichholz- Auensekten z.B. Kammmolch,
Wälder (91EO, Prioritärer LebensRaum)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
zur Erhaltung und Wiederherstellung der
- Glatthafer- und WiesenknopfEigenart des Naturschutzgebietes In der
Silgenwiesen (6510)
Elt, das sich durch extensiv genutztes
- Natürliche eutrophe Seen und AltGrünland sowie durch die offenen Gearme (3150)
wässer mit entsprechender Ufervegeta- Stieleichenwald-Hainbuchenwald
tion auszeichnet,
(9160)
- b) - Kammmolch
- Eisvogel
- Nachtigall
- Wasserralle
- Dunkler Wiesenknopf – Ameisen
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
bläuling
- Schwarzspecht
- Pirol
-Neuntöter
-Schwarzmilan
-Rotmilan
- Schwarzkehlchen
- Zwergtaucher
A Verbote
Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten
Verboten ist untersagt:
- Die Gewässer fischereilich zu nutzen.
Ausgenommen hiervon ist die fischereiliche
Nutzung des Angelgewässers „Römersee“ im
nördlichen und östlichen Uferbereich.
B Gebote
Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten
Geboten gelten folgende Gebote:
- Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und Terrestrischen Lebensräume
des Kammmolches
- Erhaltung und Förderung der extensiven
Grünlandnutzung
- Erhaltung und Entwicklung der artenreichen Flachlandmähwiesen (LRT 6510)
durch zweischürige Mahd
- Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes
(MAKO)
C Unberührt von den unter Ziffer 2.1
aufgeführten Verboten und Geboten
bleibt:
- Der Betrieb des Wasserwerkes „In der
Elt“ incl. der Unterhaltungsarbeiten an
den zugehörigen Trinkwassertransportund Rohwasserleitungen.
- Instandhaltungsarbeiten auf dem Wasserwerksgelände „In der Elt“ und der
Brunnenanlagen im Einvernehmen mit
der Unteren Landschaftsbehörde.
-
Instandhaltungsarbeiten sind im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde
vorzunehmen. Dies betrifft auch den Ersatz
von Brunnen incl. der notwendigen Leitungen und Zuwegungen und die Instandhaltung
von Ver- und Entsorgungsleitungen. Das
Einvernehmen ist schriftlich herzustellen.
Notfälle sind hiervon ausgenommen.
Unterhaltungsarbeiten sind Maßnahmen, die
die Anlagen als solche in ihrem Charakter
nicht verändern. Insbesondere bei Erdarbeiten sind die erforderlichen Maßnahmen zum
Das Reiten auf dem Reitweg entlang der Schutze der Amphibien mit der Unteren
Straße „In der Elt“ sowie im weiteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Verlauf auf der Straße
Erläuterungen
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
2.2.11a Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen mit Stadtgräben
Schutzgegenstand.
Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt
und gekennzeichnet. Es besitzt eine Größe
von ca. 20,1 ha.
Das Gebiet wird im Osten vom Oelvebach
begrenzt. Es umfasst nachfolgend den
Greiffenhorstpark, den Linner Stadtgraben
und kleine Teile des Linner Burgparks. Der
in der Parkanlage verlaufende Linner Mühlenbach geht im Westen in das äußere Grabensystem von Burg Linn über, das mit einem Teil der Burgwiese die westliche Be-
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
grenzung bildet.
Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gem.
§ 26 BNatSchG.
Die Schutzausweisung dient:
Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE –
4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach,
- zur Erhaltung und Wiederherstellung
Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000von Lebensgemeinschaften wildwachNr. DE 4605-301).
sender Pflanzen und wildlebender Tiere. Das Landschaftsschutzgebiet ist mit seinem
- zur Erhaltung von Altrheinarmen mit
durch den Linner Mühlenbach geprägten
den dazugehörenden Gräben und
Gewässersystem ein hervorragendes BeiFeuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient spiel alter Kulturlandschaft mit Naturraumals Standort für die z. T. gefährdeten
bezug Der gesamte Gebietskomplex beherPflanzen der Röhrichtgesellschaften,
bergt zudem eine große Population des
Seggenrieder, Hochstaudenfluren und
Kammmolchs. Als Schutzgegenstand nach
als Brutbiotop für seltene und z. T. geder FFH – Richtlinie sind insbesondere
fährdete an derartige Lebensräume ge- maßgeblich:
bundene Vogelarten sowie für seltene
und z.T. gefährdete Amphibien und In- a) Erlen – Eschen- und Weichholz- Auensekten z.B. Kammmolch,
Wälder (91EO, Prioritärer LebensRaum)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- zur Erhaltung der Eigenart des Land- Glatthafer- und Wiesenknopfschaftsschutzgebietes Linner ParkanlaSilgenwiesen (6510)
gen mit Stadtgräben, das sich durch
- Natürliche eutrophe Seen und Altkleinflächigen Wechsel von Park, Gearme (3150)
hölzstreifen, extensiv genutztem Grün- Stieleichenwald-Hainbuchenwald
land sowie durch die offenen Gewässer
(9160)
mit entsprechender Ufervegetation aus- - b) - Kammmolch
zeichnet,
- Eisvogel
- Nachtigall
- Wasserralle
- Dunkler Wiesenknopf – Ameisen
bläuling
- Schwarzspecht
- Pirol
-Neuntöter
-Schwarzmilan
-Rotmilan
- Schwarzkehlchen
- Zwergtaucher
A Verbote
Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten
Verboten ist untersagt:
- Die Gewässer fischereilich zu nutzen.
- Die Ufersäume am Linner Mühlenbach
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
(Äußerer Burggraben, Linner Stadtgraben, Greiffenhorstpark) zu betreten.
B Gebote
Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten
geboten gelten folgende Gebote:
- Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und terrestrischen Lebensräume
des Kammmolches
- Erhaltung und Förderung der extensiven
Grünlandnutzung
- Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes
C Unberührt von den unter Ziffer 2.2
aufgeführten Verboten und Geboten
bleibt:
- das Betreten der Eisflächen auf eigene
Gefahr.
- die Pflege der Parkflächen im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde.
- die Regulierung des Wasserstandes in
den Parkanlagen durch Einleitungen oder Ein- und Ausbau von Staueinrichtungen.
3.1.18 entfällt
4.3.14
Waldfläche östlich der BAB 57
Nach Endnutzung der Balsampappel Wiederaufforstung mit Laubbaumarten.
Erläuterungen
Hierzu zählt die Pflege und Unterhaltung der Wege-, Gehölz- und Wiesenflächen.
Die Regulierung der Wasserstände erfolgt
im Rahmen der vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigungen.
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Baumarten: Schwarzerle, Esche
Flächengröße: 4 ha
Gemarkung: Gellep Stratum
Flur: 33
Flurstück: 22, 23, 44, 51
Erläuterungen
307
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
5.3.5
Extensive Weide (Mähweide) im Latumer
Bruch
Düngung: b
nur P, kein N, 40 kg K2O, keine Gülle, keine
Kalkung
Gemarkung: Linn
Flur: 20
Flurstück: 33
Extensive Wiesen
Die anschließend aufgelisteten extensiven
Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (Walzen; Schleppen, düngen, Mähen etc.) vom 15.03. bis zum 15.06.
(*30.06.); ganzjährig kein Walzen auf städtischen Flächen.
Erläuterungen
Erläuterungen
P = Phosphor
K = Kali
N = Stickstoff
Sofern keine Vereinbarungen oder Zusätze
unter „textliche Darstellungen und Festsetzungen“ stehen, gelten die jeweils unter
a) aufgeführte Restriktion. Alternativen sind
im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich festzulegen.
*) Mit der Bewirtschaftung muss bis zum
30.06. (im Einzelfall auch darüber hinaus)
ausgesetzt werden, wenn spätbrütende Vogelarten in der Fläche vorkommen, ein Entwicklungsrückstand infolge nasskalter Witterung besteht u.a. (Entscheidung durch die
Untere Landschaftsbehörde).
Mahd:
a) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.)
2. Mahd ab 01.09.
Alternativnutzung:
b) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.)
2. Mahd ab 15.09.
Mahd von innen nach außen oder von einer
Seite her.
Zusatz:
Randstreifen von mindestens 2,0 m Breite
an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd
ab September im Abstand von 3 Jahren (auf
städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung).
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Erläuterungen
Beweidung:
Keine Beweidung
Düngung:
a) keine Düngung, keine Kalkung.
Alternativen:
b) 60 kg N ha/a, 60 kg P2O5 ha/a 120 kg K2O
ha/a, keine Gülle, keine Kalkung.
c) bis zu 10 t Stallmist ha/a in mindestens 2
Gaben, keine Gülle, keine Kalkung.
Sonstiges:
Keine Biozide *)
Kein Pflegeumbruch
Keine Nachsaat
5.3.6
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Linn
Flur: 20
Flurstück: 33
5.3.7
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Gellep Stratum
Flur: 33
Flurstück: 22, 51
5.3.8
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Gellep Stratum
Flur: 6
Flurstück: 49
5.3.9 Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 33
Flurstück: 51
*) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der ULB selektiv behandelt
werden.
387
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
5.3.10
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: b
Nur P, K, kein N
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 5
Flurstück: 20, 24, 25
Flur: 6
Flurstück: 48
5.3.11
Extensive Wiesen im Latumer Bruch „Die
Witzkampe“
Düngung: b
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 6
Flurstück: 40, 30
Entlang der nordöstlich gelegenen alluvialen
Altstromrinne ist es verboten, auf einem 30
m breiten Streifen, ausgehend von der
Oberkante entlang dieser Rinne zu düngen,
Gülle sowie Kalk und Pflanzenschutzmittel
auszubringen.
5.3.12
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: b
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 5
Flurstück: 18, 22, 23
5.3.13
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: b
Nur P, K, kein N
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 4
Flurstück: 2
5.3.14
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: b
Nur P, K, kein N
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 4
Flurstück: 28, 31
Erläuterungen
Erläuterungen
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
5.3.15
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 32
Flurstück: 3
5.3.16
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Düngung: a
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 32
Flurstück: 3
Einschürige Wiesen
Die anschließend aufgelisteten Wiesen werden wie folgt festgesetzt:
Flächendeckende Bearbeitung:
keine maschinelle Bearbeitung (ausgenommen Herbstmahd.)
Beweidung:
Keine Beweidung
Zusatz:
Randstreifen von mindestens 2 5,0 m Breite
an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd
ab September im Abstand von 3 Jahren (auf
städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung).
Düngung:
Keine Düngung,
keine Kalkung
Sonstiges:
Keine Biozide*)
*)
Kein Pflegeumbruch
Unerwünschter Aufwuchs kann nach AbKeine Nachsaat
stimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde selektiv behandelt werden.
389
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Erläuterungen
5.3.17
Extensive Wiesen im Latumer Bruch
Keine Mahd zwischen dem 15.03. und
15.07., keine Düngung, der Erhalt der auf
der Wiese befindlichen Kleingewässer.
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 32
Flurstück: 3
5.3.18
Wiesen im Latumer Bruch
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 32
Flurstück: 3
5.3.19
Wiesen im Latumer Bruch
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 33
Flurstück: 7, 8, 51
5.3.60
Wiesen im Latumer Bruch
Gemarkung: Linn
Flur: 9
Flurstück: 12
Gemarkung: Gellep
Flur: 2 Flurstück: 17
390
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Anlage, Wiederherstellung und Pflege von
Feuchtbiotopen
5.3.46
Der Linner Burggraben und fortführende
Gräben sind in Teilbereichen unter weitgehender Schonung der Ufervegetation zu entschlammen und zu säubern. Die anfallenden
Schlammmassen sind landschaftsunschädlich zu beseitigen. An den Gewässerrändern
sind Arten der Röhrichtgesellschaften zur
„Initialzündung“ nach der Maßnahme stehen zu lassen oder, sofern nicht vorhanden,
anzusiedeln.
402
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
5.3.62
Die in der Niederung gelegene Kleingartenanlage ist auf die östliche Niederterrassenplatte (Oppumer Feld – B-Planvorentwurf
Nr. 518) zu verlagern. Die freiwerdende Fläche soll dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden und ist durch den Biotopmanagementplan (Pflege- und Entwicklungsplan) für das NSG Latumer Bruch näher zu
konkretisieren.
Gemarkung: Linn
Flur: 9
Flurstück: 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20,
Korrektur: Festsetzung fehlte in der Karte
des Landschaftsplanes
Bemerkung: Die Festsetzung 5.3.62 wird in der Karte des Landschaftsplanes dargestellt.
404
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
Erläuterungen
und Festsetzungen
5.3.101
Auf einem 20 m breiten Streifen beidseits
des Stratumer Buschgrabens ist das Aufbringen von Düngemittel, und Pflanzenschutzmitteln verboten.
Gemarkung: Gellep-Stratum
Flur: 32
Flurstück: 3
Flur: 33
Flurstück: 11, 34
414
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
5.3.98
Auf der östlichen Seite des Talweges ist der
vorhandene Trockenrasen durch folgende
Maßnahmen zu pflegen:
- kein Einbringen von Düngemitteln und Bioziden.
An Stellen mit Baum- und Strauchbestand
weitet sich der Streifen entsprechend auf.
Der Baum- und Strauchbestand ist zu erhalten.
An jetzigen Fehlstellen ist der Trockenrasen
zu entwickeln.
Der Talweg bleibt für landwirtschaftliche
Maschinen weiterhin befahrbar.
Gemarkung: Oppum
Flur: 10
Flurstück: 43, 52
Gemarkung Gellep Stratum
Flur: 33
Flurstück: 2. 5. 24. 41. 45, 46
415
Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
Erläuterungen
Erläuterungen
5.4.19
Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer
Bruches.
Gemarkung: Gellep Stratum
Flur: 33
Flurstück: 23
5.4.20
Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer
Bruches.
Gemarkung: Gellep Stratum
Flur: 33
Flurstück: 51
Textliche Darstellungen
und Festsetzungen
433
Erläuterungen
5.7 Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich
der Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen
Herrichtung von geschädigten -und nicht
mehr genutzten Grundstücken
5.7.4 entfällt
441