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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 textliche Darstellungen 39. Änderungen.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
614 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:36

Inhalt der Datei

Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 1.8 Entwicklungsziel 1.8 – Sicherung und Verbesserung der Standortqualität für den Naturund Artenschutz Großräumige Bereiche, die sich wegen ihrer naturnahen Landschaftsstruktur zur Weiterentwicklung eignen, sind mit diesem Entwicklungsziel bezeichnet. Dieses Entwicklungsziel gilt für: Naturschutzgebiet Egelsberg Dieses Entwicklungsziel soll nicht nur der Bestandssicherung besonders schutzwürdiger Bereiche dienen, sondern eine ökologische Aufwertung herbeiführen. Die schutzwürdige Landschaft ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Zur Berücksichtigung der bestehenden militärischen Nutzung ist mit den englischen Streitkräften ein Abkommen zu schließen. Der südlichste im Rheintal noch erhaltene saaleeiszeitliche Endmoränenrest mit u.a. einer Sandflora, einem alten Buchenbestand und einer Uferschwalbenkolonie bietet auf einem ca. 48 ha großen Areal einer verhältnismäßig reichhaltigen und seltenen Flora und Fauna einen ausgezeichneten Lebensraum. Dieses Gebiet unterliegt der militärischen Nutzung. Für dieses Gebiet ist ein Biotopmanagementplan aufzustellen. Eine Erweiterung dieses Naturschutzgebietes in östlicher Richtung ist anzustreben. Naturschutzgebiet Latumer Bruch Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Das gesamte Gebiet mit seinen zahlreichen naturnahen Lebensräumen und naturnahen Landschaftselementen ist nicht nur in seinem Bestand zu sichern, sondern auch im Ganzen weiter zu entwickeln. Für die im Norden befindlichen Kleingärten wird Bestandsschutz gewährt. Dieses Gebiet ist geprägt durch 2 landschaftsbestimmende Altstromrinnen und umfasst ca. 188,42 ha. Das Areal dieses Bruchgebietes enthält ein reichhaltiges Inventar verschiedener Kleinbiotope (offene Gewässer, Reliktwälder, Magerrasen). Dementsprechend vielfältig ist die Flora und Fauna dieses Gebietes. Die dort vorhandenen Biotope zeichnen sich vor allem durch ihren Artenreichtum aus. Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000-Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor allem die Röhrichtbestände verlandeter nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstaudenfluren und großflächige Bestände des nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und Donken aufgrund der stromtaltypischen Lebensraumausstattung ein hervorragendes Beispiel für die Rheinauenlandschaft und ihren traditionellen Nutzungsformen. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- AuenWälder (91EO, Prioritärer LebensRaum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling - Wasserralle - Schwarzspecht - Pirol - Neuntöter - Schwarzmilan - Rotmilan - Schwarzkehlchen - Zwergtaucher Für dieses Gebiet wurde ein Biotopmanagementplan aufgestellt. Eine Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist auch über die im Land- Die genannte Fläche soll über ihre Erhaltung hinaus zu einem Naturschutzgebiet mit naturnaher Landschaftsstruktur entwickelt werden. Als Ansatzpunkt dient die vorhandene Bruchlandschaft im Bereich einer Altrhein- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen schaftsplan getroffenen Festsetzungen hinaus auf Dauer anzustreben. Naturschutzgebiet In der Elt Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren, GlatthaferWiesenknopf-Silgenwiesen und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Naturschutzgebietes In der Elt. Erläuterungen rinne mit einer deutlich erkennbaren Terrassenkante (entlang des Talweges. Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). (siehe oben) Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, mit Stadtgräben Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). (siehe oben) Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wild- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen lebender Tiere und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben und Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Landschaftsschutzgebietes Linner Parkanlagen, die sich durch kleinflächigen Wechsel von Park, Gehölzstreifen, extensiv genutztem Grünland sowie durch die offenen Gewässer mit entsprechender Ufervegetation auszeichnen. 46 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 2.1.3 Naturschutzgebiet Latumer Bruch Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Flächengröße: 188,35 ha Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 12, Flur: 20 Flurstücke: 6, 21, 27 - 30, 32 - 37, 41, Das Latumer Bruch wird im Westen durch den parallel zum Talweg verlaufenden Reitweg begrenzt, im Südosten durch die Grenze zu Lank-Latum, im Norden und Osten in 20 m Entfernung von der Hangoberkante der Altstromrinne bzw. durch den Oelvebach. Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 49 tlw, 11, 19 Gemarkung Oppum Flur: 10 Flurstück: 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 2 Flurstücke: 17, 18, 23, 24, 32 Flur: 3 Flurstücke: 14 – 20, 22, 25 Flur: 4 Flurstücke: 1 - 3, 9 - 17, 23 - 29, 31, 33, 34 Flur: 5 Flurstücke: 14, 15, 18, 20, 22 - 25 Flur: 6 Flurstücke: 30, 38, 40, 41, 48, 50, 52 Flur: 8 Flurstücke: 19, 20, 23, 27 - 31 Flur: 9 Flurstücke: 4, 7, 8, 10, 21, 13, 15, 17, 18, 19 Flur: 10 Flurstücke: 37, 39, 42, 44, 51, 54 56 Flur: 12 Flurstücke: 22, 23, 209 Flur: 32 Flurstücke: 3, 25, 26, 10, 11, 23, 36, 41, 27, 18 – 22, 35 Flur: 33 Flurstücke: 2 - 12, 14 - 25, 34, 36, 41, 43, 45, 46, 51 Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § §23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Lebensgemeinschaften wildwachsender Nr. DE 4605-301). Pflanzen und wildlebender Tiere. Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt zur Erhaltung und Wiederherstellung von der Rheinauenlandschaft mit auentypischen zwei Altrheinarmen mit den dazugeLebensräumen innerhalb des Naturraums hörenden Gräben, Feuchtwasserzonen Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor und Sümpfen. Dieses Gebiet dient als allem die Röhrichtbestände verlandeter Standort für die z. T. gefährdeten Pflannährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, zen der Bruchwälder, Röhrichtgesellschaf- Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstauten, Seggenrieder, Hochstaudenfluren denfluren und großflächige Bestände des und Nasswiesen und als Brutbiotop für nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Laseltene und z. T. gefährdete an derartige tumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, Lebensräume gebundene Vogelarten so- verzweigten System aus Rinnen und Donken wie für seltene und z.T. gefährdete Amaufgrund der stromtaltypischen Lebensphibien und Insekten z.B. Kammmolch raumausstattung ein hervorragendes Beiund Dunkler Wiesenknopf - Ameisenspiel für die Rheinauenlandschaft und ihren bläuling, traditionellen Nutzungsformen. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richttrockenen Magerstandorten der Nieder- linie sind insbesondere maßgeblich: terrassenkanten im Nordosten des Gebietes. Dieses Gebiet dient als Lebensraum - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- Auen- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen für seltene z.T. gefährdete PflanzengesellWälder (91EO, Prioritärer Lebensschaften. Raum) - zur Erhaltung und Wiederherstellung der - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Eigenart des Latumer Bruches die sich - Glatthafer- und Wiesenknopfdurch den Wechsel von Wald, GehölzSilgenwiesen (6510) streifen, extensiv genutztem Grünland - Natürliche eutrophe Seen und Altsowie durch die offenen Gewässer mit arme (3150) entsprechender Ufervegetation auszeich- Stieleichenwald-Hainbuchenwald net, (9160) - als Brut- und Nahrungsbiotop für hieran - b) - Kammmolch gebundene Tierarten, vor allem für selte- Eisvogel ne und gefährdete Vogelarten, - Nachtigall - als Rast- und Nahrungsbiotop für durch- Wasserralle ziehende Vogelarten sowie zahlreiche - Dunkler Wiesenknopf – Ameisen Kleinvögel und bläuling - als Standort für gefährdete artenreiche - Schwarzspecht Grünlandgesellschaften. - Pirol - zur Erhaltung und Wiederherstellung von -Neuntöter schutzwürdigen Böden; insbesondere -Schwarzmilan der Böden mit einem hohen bis sehr ho-Rotmilan hen Biotopentwicklungspotential (z.B. - Schwarzkehlchen Moorböden) und Böden mit einer hohen - Zwergtaucher bis sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion/Bodenfruchtbarkeit (z.B. Parabraunerden). A Verbote Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten ist untersagt: - Grünland mir mehr als 2 Großvieheinhei ten oder 3 Schafen pro ha zu beweiden, - für einen Zeitraum von 4 Jahren ganzjährig zu jagen - die Gewässer fischereilich zu nutzen, - Düngemittel, (Kalk) und Pflanzenschutzmittel auf Grünland auszubringen - Grünland in der Zeit vom 15.03. – 15.06. zu bearbeiten (Walzen, Schleppen, Düngen, (Mähen, etc) oder zu beweiden - Grünland nachzusäen - Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 69 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen B Gebote - Es ist geboten: - die Vernässung des Latumer Bruches zu fördern. - ein Maßnahmenkonzept (MAKO) für das Latumer Bruch aufzustellen - die Verhinderung der Verbuschung und Bewaldung der Grünlandgesellschaften. - Erhalt und Förderung der Lebensräume sowie Lebensraumbestandteile des Großen Moorbläulings - Erläuterungen Erläuterungen Insbesondere sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Wasserzufluss in das Gebiet zu erhöhen. Hierzu ist vor allem die Verbesserung des Zuflusses über den Stratumer Buschgraben in die Altstromrinne anzuführen. Durch ein Maßnahmenkonzept ist auf der Grundlage aktuell erhobener Daten zum Zustand des Naturschutzgebietes festzulegen, wie die Entwicklung des Gebietes weitergeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Entwicklung der FFHLebensraumtypen sowie der für die Schutzausweisung relevanten Arten darzustellen. C Unberührt von den Verboten und Geboten sowie den unter 2.1 aufgeführten Verboten bleibt: - das Reiten auf dem Lohbruchweg, dem Eltweg und dem Reitweg parallel zum Talweg 70 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen 2.1.11 Naturschutzgebiet Inder Elt Erläuterungen Erläuterungen Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Das Gebiet beginnt im Osten bei GellepStratum und dem Römersee. Es verläuft Richtung Westen südlich des Greiffenhorstparks und beinhaltet den Grünlandbereich nördlich des Elter Schützenweges. Das WasFlächengröße 63,13 ha serwerksgelände bildet den südlichen Teil Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstücke: 376 tlw., des Naturschutzgebietes. 589, 851 tlw., 853, 855, 856, 858, 1060 tlw. Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Lebensgemeinschaften wildwachsender Nr. DE 4605-301). Pflanzen und wildlebender Tiere. Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt zur Erhaltung von alten Abgrabungsgeder Rheinauenlandschaft mit auentypischen wässern und Anreicherungsbecken mit Lebensräumen innerhalb des Naturraums den dazugehörenden Gräben und Mittlere Niederrheinebene. Der gesamte Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient Gebietskomplex beherbergt zudem eine der als Standort für die z. T. gefährdeten größten bekannten Populationen des Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Kammmolchs in Deutschland. Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtals Brutbiotop für seltene und z. T. gelinie sind insbesondere maßgeblich: fährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene - a) und z.T. gefährdete Amphibien und InErlen – Eschen- und Weichholz- Auensekten z.B. Kammmolch, Wälder (91EO, Prioritärer LebensRaum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) zur Erhaltung und Wiederherstellung der - Glatthafer- und WiesenknopfEigenart des Naturschutzgebietes In der Silgenwiesen (6510) Elt, das sich durch extensiv genutztes - Natürliche eutrophe Seen und AltGrünland sowie durch die offenen Gearme (3150) wässer mit entsprechender Ufervegeta- Stieleichenwald-Hainbuchenwald tion auszeichnet, (9160) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Dunkler Wiesenknopf – Ameisen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen bläuling - Schwarzspecht - Pirol -Neuntöter -Schwarzmilan -Rotmilan - Schwarzkehlchen - Zwergtaucher A Verbote Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten Verboten ist untersagt: - Die Gewässer fischereilich zu nutzen. Ausgenommen hiervon ist die fischereiliche Nutzung des Angelgewässers „Römersee“ im nördlichen und östlichen Uferbereich. B Gebote Zusätzlich zu den unter 2.1 aufgeführten Geboten gelten folgende Gebote: - Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und Terrestrischen Lebensräume des Kammmolches - Erhaltung und Förderung der extensiven Grünlandnutzung - Erhaltung und Entwicklung der artenreichen Flachlandmähwiesen (LRT 6510) durch zweischürige Mahd - Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes (MAKO) C Unberührt von den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten und Geboten bleibt: - Der Betrieb des Wasserwerkes „In der Elt“ incl. der Unterhaltungsarbeiten an den zugehörigen Trinkwassertransportund Rohwasserleitungen. - Instandhaltungsarbeiten auf dem Wasserwerksgelände „In der Elt“ und der Brunnenanlagen im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde. - Instandhaltungsarbeiten sind im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde vorzunehmen. Dies betrifft auch den Ersatz von Brunnen incl. der notwendigen Leitungen und Zuwegungen und die Instandhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Das Einvernehmen ist schriftlich herzustellen. Notfälle sind hiervon ausgenommen. Unterhaltungsarbeiten sind Maßnahmen, die die Anlagen als solche in ihrem Charakter nicht verändern. Insbesondere bei Erdarbeiten sind die erforderlichen Maßnahmen zum Das Reiten auf dem Reitweg entlang der Schutze der Amphibien mit der Unteren Straße „In der Elt“ sowie im weiteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Verlauf auf der Straße Erläuterungen Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 2.2.11a Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen mit Stadtgräben Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Es besitzt eine Größe von ca. 20,1 ha. Das Gebiet wird im Osten vom Oelvebach begrenzt. Es umfasst nachfolgend den Greiffenhorstpark, den Linner Stadtgraben und kleine Teile des Linner Burgparks. Der in der Parkanlage verlaufende Linner Mühlenbach geht im Westen in das äußere Grabensystem von Burg Linn über, das mit einem Teil der Burgwiese die westliche Be- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen grenzung bildet. Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, - zur Erhaltung und Wiederherstellung Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000von Lebensgemeinschaften wildwachNr. DE 4605-301). sender Pflanzen und wildlebender Tiere. Das Landschaftsschutzgebiet ist mit seinem - zur Erhaltung von Altrheinarmen mit durch den Linner Mühlenbach geprägten den dazugehörenden Gräben und Gewässersystem ein hervorragendes BeiFeuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient spiel alter Kulturlandschaft mit Naturraumals Standort für die z. T. gefährdeten bezug Der gesamte Gebietskomplex beherPflanzen der Röhrichtgesellschaften, bergt zudem eine große Population des Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Kammmolchs. Als Schutzgegenstand nach als Brutbiotop für seltene und z. T. geder FFH – Richtlinie sind insbesondere fährdete an derartige Lebensräume ge- maßgeblich: bundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und In- a) Erlen – Eschen- und Weichholz- Auensekten z.B. Kammmolch, Wälder (91EO, Prioritärer LebensRaum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - zur Erhaltung der Eigenart des Land- Glatthafer- und Wiesenknopfschaftsschutzgebietes Linner ParkanlaSilgenwiesen (6510) gen mit Stadtgräben, das sich durch - Natürliche eutrophe Seen und Altkleinflächigen Wechsel von Park, Gearme (3150) hölzstreifen, extensiv genutztem Grün- Stieleichenwald-Hainbuchenwald land sowie durch die offenen Gewässer (9160) mit entsprechender Ufervegetation aus- - b) - Kammmolch zeichnet, - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Dunkler Wiesenknopf – Ameisen bläuling - Schwarzspecht - Pirol -Neuntöter -Schwarzmilan -Rotmilan - Schwarzkehlchen - Zwergtaucher A Verbote Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten Verboten ist untersagt: - Die Gewässer fischereilich zu nutzen. - Die Ufersäume am Linner Mühlenbach Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen (Äußerer Burggraben, Linner Stadtgraben, Greiffenhorstpark) zu betreten. B Gebote Zusätzlich zu den unter 2.2 aufgeführten geboten gelten folgende Gebote: - Erhaltung und Entwicklung der aquatischen und terrestrischen Lebensräume des Kammmolches - Erhaltung und Förderung der extensiven Grünlandnutzung - Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes C Unberührt von den unter Ziffer 2.2 aufgeführten Verboten und Geboten bleibt: - das Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr. - die Pflege der Parkflächen im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde. - die Regulierung des Wasserstandes in den Parkanlagen durch Einleitungen oder Ein- und Ausbau von Staueinrichtungen. 3.1.18 entfällt 4.3.14 Waldfläche östlich der BAB 57 Nach Endnutzung der Balsampappel Wiederaufforstung mit Laubbaumarten. Erläuterungen Hierzu zählt die Pflege und Unterhaltung der Wege-, Gehölz- und Wiesenflächen. Die Regulierung der Wasserstände erfolgt im Rahmen der vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigungen. Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Baumarten: Schwarzerle, Esche Flächengröße: 4 ha Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 23, 44, 51 Erläuterungen 307 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.3.5 Extensive Weide (Mähweide) im Latumer Bruch Düngung: b nur P, kein N, 40 kg K2O, keine Gülle, keine Kalkung Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 Extensive Wiesen Die anschließend aufgelisteten extensiven Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (Walzen; Schleppen, düngen, Mähen etc.) vom 15.03. bis zum 15.06. (*30.06.); ganzjährig kein Walzen auf städtischen Flächen. Erläuterungen Erläuterungen P = Phosphor K = Kali N = Stickstoff Sofern keine Vereinbarungen oder Zusätze unter „textliche Darstellungen und Festsetzungen“ stehen, gelten die jeweils unter a) aufgeführte Restriktion. Alternativen sind im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich festzulegen. *) Mit der Bewirtschaftung muss bis zum 30.06. (im Einzelfall auch darüber hinaus) ausgesetzt werden, wenn spätbrütende Vogelarten in der Fläche vorkommen, ein Entwicklungsrückstand infolge nasskalter Witterung besteht u.a. (Entscheidung durch die Untere Landschaftsbehörde). Mahd: a) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 01.09. Alternativnutzung: b) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 15.09. Mahd von innen nach außen oder von einer Seite her. Zusatz: Randstreifen von mindestens 2,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Erläuterungen Beweidung: Keine Beweidung Düngung: a) keine Düngung, keine Kalkung. Alternativen: b) 60 kg N ha/a, 60 kg P2O5 ha/a 120 kg K2O ha/a, keine Gülle, keine Kalkung. c) bis zu 10 t Stallmist ha/a in mindestens 2 Gaben, keine Gülle, keine Kalkung. Sonstiges: Keine Biozide *) Kein Pflegeumbruch Keine Nachsaat 5.3.6 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 5.3.7 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 51 5.3.8 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 6 Flurstück: 49 5.3.9 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 *) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der ULB selektiv behandelt werden. 387 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.3.10 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 20, 24, 25 Flur: 6 Flurstück: 48 5.3.11 Extensive Wiesen im Latumer Bruch „Die Witzkampe“ Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 6 Flurstück: 40, 30 Entlang der nordöstlich gelegenen alluvialen Altstromrinne ist es verboten, auf einem 30 m breiten Streifen, ausgehend von der Oberkante entlang dieser Rinne zu düngen, Gülle sowie Kalk und Pflanzenschutzmittel auszubringen. 5.3.12 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 18, 22, 23 5.3.13 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 2 5.3.14 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 28, 31 Erläuterungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 5.3.15 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.16 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Einschürige Wiesen Die anschließend aufgelisteten Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (ausgenommen Herbstmahd.) Beweidung: Keine Beweidung Zusatz: Randstreifen von mindestens 2 5,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). Düngung: Keine Düngung, keine Kalkung Sonstiges: Keine Biozide*) *) Kein Pflegeumbruch Unerwünschter Aufwuchs kann nach AbKeine Nachsaat stimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde selektiv behandelt werden. 389 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Erläuterungen 5.3.17 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Keine Mahd zwischen dem 15.03. und 15.07., keine Düngung, der Erhalt der auf der Wiese befindlichen Kleingewässer. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.18 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.19 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 7, 8, 51 5.3.60 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 12 Gemarkung: Gellep Flur: 2 Flurstück: 17 390 Textliche Darstellungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen und Festsetzungen Erläuterungen Anlage, Wiederherstellung und Pflege von Feuchtbiotopen 5.3.46 Der Linner Burggraben und fortführende Gräben sind in Teilbereichen unter weitgehender Schonung der Ufervegetation zu entschlammen und zu säubern. Die anfallenden Schlammmassen sind landschaftsunschädlich zu beseitigen. An den Gewässerrändern sind Arten der Röhrichtgesellschaften zur „Initialzündung“ nach der Maßnahme stehen zu lassen oder, sofern nicht vorhanden, anzusiedeln. 402 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.62 Die in der Niederung gelegene Kleingartenanlage ist auf die östliche Niederterrassenplatte (Oppumer Feld – B-Planvorentwurf Nr. 518) zu verlagern. Die freiwerdende Fläche soll dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden und ist durch den Biotopmanagementplan (Pflege- und Entwicklungsplan) für das NSG Latumer Bruch näher zu konkretisieren. Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, Korrektur: Festsetzung fehlte in der Karte des Landschaftsplanes Bemerkung: Die Festsetzung 5.3.62 wird in der Karte des Landschaftsplanes dargestellt. 404 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 5.3.101 Auf einem 20 m breiten Streifen beidseits des Stratumer Buschgrabens ist das Aufbringen von Düngemittel, und Pflanzenschutzmitteln verboten. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Flur: 33 Flurstück: 11, 34 414 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.98 Auf der östlichen Seite des Talweges ist der vorhandene Trockenrasen durch folgende Maßnahmen zu pflegen: - kein Einbringen von Düngemitteln und Bioziden. An Stellen mit Baum- und Strauchbestand weitet sich der Streifen entsprechend auf. Der Baum- und Strauchbestand ist zu erhalten. An jetzigen Fehlstellen ist der Trockenrasen zu entwickeln. Der Talweg bleibt für landwirtschaftliche Maschinen weiterhin befahrbar. Gemarkung: Oppum Flur: 10 Flurstück: 43, 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 2. 5. 24. 41. 45, 46 415 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39.Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Erläuterungen 5.4.19 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 23 5.4.20 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 Textliche Darstellungen und Festsetzungen 433 Erläuterungen 5.7 Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich der Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen Herrichtung von geschädigten -und nicht mehr genutzten Grundstücken 5.7.4 entfällt 441