Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.01.2015
Nr.
999 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 401 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
10.02.2015
Betreff
Sachstandsbericht - Zukunftswerkstatt "Inklusive Grundschule"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung und die Vorstellung der
Schulleitungen zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 999 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen wurden im Schulgesetz NRW als Regelfall verankert. In Umsetzung dessen haben die Eltern grundsätzlich das Recht, dass ihr Kind mit einer Behinderung
bzw. mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule besucht.
Die Änderung des Begriffs der „sonderpädagogischen Förderung“ zur „sonderpädagogischen Unterstützung“ soll verdeutlichen, dass es um einen ergänzenden und nicht um einen ersetzenden Auftrag der
Sonderpädagogik im Schulsystem geht.
Der Begriff „sonderpädagogische Unterstützung“ wird gewählt, wenn es um den individuellen Bedarf
eines Schülers geht. Der Begriff „sonderpädagogische Förderung“ beschreibt dagegen den Auftrag der
Lehrkräfte und der Schulen.
Auf Antrag der Eltern entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung und die Förderschwerpunkte.
Nur noch in Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung eines AO-SFVerfahrens stellen, nämlich dann, wenn
· eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann (hier frühestens im dritten
Jahr der Schuleingangsphase und ausgeschlossen nach der Klasse 6)
· ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung vermutet wird, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht.
Ein Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Krefeld ist seit Jahren die
Beschulung von Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen Lernen der Grundschulen. Von den 29 Grundschulen in der Bildungsregion Krefeld beschulen zwischenzeitlich 15 Grundschulen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen
Lernen.
Das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, anstelle
einer allgemeinen Schule eine Förderschule zu besuchen, wird in der Bildungsregion Krefeld auch weiterhin vorgehalten, während sich der Ausbau der Angebote des Gemeinsamen Lernens in Krefeld auf die
Sicherung der in der sonderpädagogischen Förderung erreichten Qualitätsstandards konzentriert.
Bei einer flächendeckenden Verteilung von Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung würden alle Grundschulen, auch die mit nur einer Schüler/in mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zur Schule des Gemeinsamen Lernens. Entsprechend müsste die sonderpädagogische Ressource ebenso flächendeckend verteilt werden, bestehende, sich bewährte Angebote der
Schulen des Gemeinsamen Lernens könnten nicht aufrecht erhalten werden.
Dem gegenüber steht der individuelle Förderanspruch eines jeden Kindes und die bereits erwähnte rechtlich begrenzte Möglichkeit der Grundschule ein Feststellungsverfahren von sich (ohne Antrag der Eltern)
einzuleiten.
Vor diesem dargestellten Hintergrund haben sich die Krefelder Grundschulen auf den Weg gemacht ein
inklusives Bildungsangebot im Rahmen eines Transformationsprozesses, auf der Basis vorhandener Ressourcen, unter Berücksichtigung der bestehenden Erfordernisse und unter Einbindung aller Grundschulen
weiter auszubauen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Schulaufsicht und des Schulträgers werden Ihnen
in der Sitzung durch die Schulleitungen der Grundschule Horkesgath (Schule des Gemeinsamen Lernens)
Frau Reintges und der Bismarckschule Frau Schrader vorgestellt.