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Verwaltungsvorlage (Anlage der Vorlage_Krefeld_AWK vom 20160901 - aktualisierte Fassung vom 20160510.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37

Inhalt der Datei

STADT KREFELD - FACHBEREICH UMWELT Anlage Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Krefeld Fortschreibung 2015 / 2016 vom: 01.09.2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................7 1.1 Vorbemerkungen...................................................................................................7 1.2 Kurzbeschreibung der Stadt Krefeld .......................................................................7 1.3 Abfallwirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund .................................................8 1.3.1 EU-Recht....................................................................................................9 1.3.2 Bundesrecht ..............................................................................................9 1.3.2.1 KrWG ...........................................................................................9 1.3.2.2 Novelle ElektroG.........................................................................10 1.3.3 Abfallsatzung der Stadt Krefeld ................................................................11 1.3.4 AWP des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................12 1.3.5 Von der Entsorgung ausgeschlossene Abfallarten.....................................14 2 Abfallwirtschaftliche Situation in Krefeld ............................................................15 2.1 Abfallwirtschaftliche Akteure in Krefeld ...............................................................15 2.2 Abfallberatung in Krefeld .....................................................................................16 2.3 Abfallerfassung in Krefeld ...................................................................................17 2.3.1 Beschreibung des heutigen Erfassungssystems........................................17 2.3.2 Beschreibung der Veränderungen bei der Erfassung seit 2005 ..................20 2.4 Entsorgungswege der Krefelder Abfälle 2011 .......................................................21 2.4.1 Recycling (stoffliche Verwertung) .............................................................22 2.4.2 Sonstige Verwertung (energetische Verwertung) .......................................23 2.4.3 Beseitigung .............................................................................................23 3 Abfallmengen in Krefeld......................................................................................24 3.1 Abfallmengen 2011.............................................................................................24 3.2 Vergleich der Abfallmengen von Krefeld ...............................................................26 3.2.1 Vergleich Abfallmengen Krefeld mit vergleichbaren Kommunen ................26 3.3 Abfallmengenentwicklung 2004 - 2011 ...............................................................27 3.3.1 Getrennt erfasste Wertstoffe aus Haushaltungen 2004 - 2011 ..................27 3.3.2 Restabfälle aus Haushaltungen 2004 – 2011 ...........................................28 3.3.3 Restabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen 2004 - 2011......................30 4 Ergebnisse von aktuellen Abfallanalysen ............................................................32 4.1 Sortierergebnisse von Rest-Hausabfall ................................................................32 4.2 Sperrabfalluntersuchungen .................................................................................34 4.2.1 Bereitstellung von Restsperrabfall............................................................34 4.2.2 Bereitstellung von Elektroaltgeräten (EAG) / Altmetallen ...........................35 Inhaltsverzeichnis 4.3 Rückschlüsse für das AWK...................................................................................38 4.3.1 Wertstoffpotenziale / abschöpfbare Anteile im Restabfall – Gutachterliche Abschätzung (INFA) ..........................................................38 4.3.2 Schlussfolgerungen für die Sperrabfallerfassung ......................................43 4.3.3 Überprüfung Restabfallbehältervolumen durch die Fa. INFA als Gutachter ................................................................................................43 4.3.3.1 Hintergrund................................................................................43 4.3.3.2 Berechnung eines spezifischen Wertes für die Stadt Krefeld .......................................................................................45 4.3.4 Beurteilung der aktuellen Sammelsystematik durch den Gutachter ................................................................................................46 5 Möglichkeiten zur Weiterentwicklungen der Krefelder Abfallwirtschaft ...............47 5.1 Maßnahmen entsprechend der Abfallhierarchie ...................................................47 5.1.1 Abfallvermeidung ....................................................................................47 5.1.1.1 Umwelterziehung und Abfallberatung .........................................47 5.1.1.2 Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung ..............................48 5.1.1.3 Anreize durch Gebührenbemessung ...........................................50 5.1.2 Vorbereitung zur Wiederverwendung ........................................................50 5.1.3 Recycling .................................................................................................51 5.1.3.1 Kompostierung / Vergärung ........................................................51 5.1.3.2 Altholzverwertung ......................................................................52 5.1.4 Sonstige Verwertung ................................................................................52 5.1.5 Beseitigung .............................................................................................52 5.2 Maßnahmen bei der Erfassung ............................................................................52 5.2.1 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Abfallberatung ............................52 5.2.2 Optimierte Erfassungssysteme .................................................................54 5.2.2.1 Bioabfall- und Grünschnitterfassung ..........................................54 5.2.2.2 Erfassung von trockenen Wertstoffen ..........................................55 5.2.2.3 Erfassung von Sperrabfall...........................................................57 5.2.2.4 Wertstoffhöfe .............................................................................58 5.2.3 Ausschöpfung der Andienungspflicht aus anderen Herkunftsbereichen .................................................................................59 5.3 Quantifizierung der Auswirkungen der Maßnahmen durch INFA (Gutachter) .........................................................................................................59 5.4 6 Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz ...........................................................62 Prognose zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung ................................................63 6.1 Prognosegrundlagen ...........................................................................................63 6.1.1 Bevölkerungsprognose ............................................................................63 Inhaltsverzeichnis 6.1.2 Prognose zur Entwicklung der Haushalte ..................................................64 6.1.3 Prognose zu Veränderungen bei den Abfallströmen ..................................64 6.2 Abfallmengenprognose 2025 im Hinblick auf den Nachweis der Entsorgungssicherheit.........................................................................................65 6.2.1 Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen .......................................65 6.2.2 Prognose der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen...................66 6.2.3 Prognose der Abfallmengen für MKVA und Deponierung ...........................67 7 Nachweis der Entsorgungssicherheit ..................................................................69 7.1 Vertragliche Bindungen .......................................................................................69 7.2 Grundsatz der Autarkie und Nähe ........................................................................70 8 Fortschreibung ...................................................................................................70 9 Strategische Umweltprüfung ..............................................................................70 10 Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen .................................71 11 Literaturverzeichnis ............................................................................................75 Anlage…………………………………………….…………………………….…………………………………………….. 76 Stellungnahme - Kurzfassung vom 22.09.2015 zur Überprüfung der im AWK auf der Grundlage der Abfallbilanz 2011 erstellten Abfallmengenprognosen der Fa. cyclos GmbH Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tab. 1: Betriebe und Beschäftigte in der Stadt Krefeld ..................................................... 8 Tab. 2: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [Gew-%] ............................................. 33 Tab. 3: Mittelwerte separat erfasster Wertstoffmengen in NRW-Städten mit einer ............... Einwohnerdichte von 1.000 – 2.000 E/km²............................................... 38 Tab. 4: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial pro Einwohner und Jahr ................ 39 Tab. 5: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial für weitere Wertstoffe ................... 41 Tab. 6: Ermittlung des mittleren erforderlichen spez. Mindest-Behältervolumens .............. für den Rest- und Hausmüll in der Stadt Krefeld ........................................ 45 Tab. 7: Maßnahmen zur Steigerung der Wertstofferfassung aus Restabfall..................... 60 Tab. 8: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten) ........ 66 Tab. 9: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche) ..67 Tab. 10: Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025) .................. 68 Tab. 11: Abfallwirtschaftliche Maßnahmen der Stadt Krefeld ......................................... 71 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Organisationsstruktur Fachbereich Umwelt .......................................................15 Abbildung 2: Abfallsammelsysteme in der Stadt Krefeld.........................................................18 Abbildung 3: Verwertungs-/ Entsorgungswege und Mengen Stadt Krefeld 2011 ......................21 Abbildung 4: Wertstoffe aus Haushalten……………….. ..............................................................24 Abbildung 5: Restabfälle und Sperrabfall………….. ..................................................................25 Abbildung 6: Brennbare / kompostierbare Abfälle..................................................................25 Abbildung 7: Nicht brennbare gewerbliche Abfälle .................................................................26 Abbildung 8: Abfallmengen Krefeld im Vergleich (Kommunen 1.000 – 2.000 E/km²) ...............27 Abbildung 9: Abfallmengenentwicklung Altglas, LVP, Altpapier ..............................................28 Abbildung 10: Abfallmengenentwicklung Rest-Hausabfall und Rest-Sperrabfall......................29 Abbildung 11: Abfallmengenentwicklung Bio- und Grünabfälle ..............................................29 Abbildung 12: Abfallmengenentwicklung Infrastrukturelle Abfälle ..........................................30 Abbildung 13: Abfallmengenentwicklung Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle ................31 Abbildung 14: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [kg/(E*a)] .........................................33 Abbildung 15: Sperrabfallzusammensetzung [Gew.-%] ..........................................................34 Abbildung 16: EAG- / Altmetallzusammensetzung [Gew.-%] ...................................................36 Abbildung 17: EAG Beraubung – Entwendung kompletter EAG [%] ..........................................37 Abbildung 18: Anteil beraubter EAG – Beraubung / Entwendung einzelner elektronischer Bauteile [%]………………………………………….. ..............................................................37 Abbildung 19: Prognose der erwarteten Mengenveränderungen beim RestHausabfall durch Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung ................42 Abbildung 20: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld .....................................................63 Abbildung 21: Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld .........................................................64 Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis a = Jahr AbfS = Abfallsatzung der Stadt Krefeld AP = Altpapier ASA = Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. AWK = Abfallwirtschaftskonzept AWP Abfallwirtschaftsplan Nordrhein – Westfalen – Teilplan Siedlugnsabfälle Bio = Bioabfall BMU = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit DK = Deponieklasse DSD = Duales System Deutschland AG E = Einwohner EAG = Elektro- und Elektronikaltgeräte EGK = Entsorgungsgesellschaft Krefeld ElektroG = Elektro- und Elektronikgerätegesetz GebSAbf = Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld GS = Gehölzschnitt GSAK = Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GWA = Großwohnanlagen ha = Hektar (10.000 m²) INFA = Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH KrW-AbfG = Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrWG = Kreislaufwirtschaftsgesetz LAbfG = Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LVP = Leichtverpackungen Max. = Maximal MKVA = Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Mg = Megagramm (früher Tonne) MGB = Müllgroßbehälter Min. = Minimal MKUNLV = Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens PPK = Papier, Pappe, Kartonage SGNV = Stoffgleiche Nichtverpackungen SP = Sperrabfall TASi = Technische Anleitung Siedlungsabfall Tx = Textilien UVP = Umweltverträglichkeitsprüfungen AWK Krefeld 1 1.1 7 Grundlagen und Rahmenbedingungen Vorbemerkungen Erstmalig hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 04. März 1993 das Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld (AWK) beschlossen, das durch die letzte Fassung aus dem Jahr 2004 fortgeschrieben wurde. Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) sieht nach § 5 a eine regelmäßige Überarbeitung des AWK und Vorlage des AWK bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) im Abstand von 5 Jahren vor. Auch die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft – insbesondere im Hinblick auf die neue europäische Gesetzgebung und die europäische Rechtsprechung macht eine Fortschreibung des AWK erforderlich. Bislang fehlte noch der rechtliche Rahmen eines landesweiten Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, der nach öffentlicher Bekanntmachung am 27.04.2016 in Kraft getreten ist. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Fortschreibung des Krefelder Abfallwirtschaftskonzeptes verzögert. Das nun erarbeitete Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld wurde im Vorfeld mit einer durch einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung im Jahr 2012 eingerichteten Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes“ abgestimmt. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen, aus Vertretern der in Krefeld tätigen Umweltverbände sowie der Fachverwaltung zusammen. Parallel dazu, wurde der zuständige Fachausschuss der Stadt Krefeld, der seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 als Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft bezeichnet wird, regelmäßig informiert und beteiligt. Hinweis: Grundlage dieses AWK bilden die Mengendaten der Abfallbilanz des Jahres 2011. Vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungsdauer war zu prüfen, ob sich aufgrund möglicher Weise zwischenzeitlich eingetretener Abfallmengenentwicklungen ein Korrekturbedarf ergeben haben könnte. Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens wurde am 02.09.2015 die Fa. cyclos GmbH aus Osnabrück als Gutachter mit der Prüfung dieser Fragestellung beauftragt. Mit der dem AWK als Anlage beigefügten Stellungnahme vom 22.09.2015 stellt der Gutachter nun fest, dass sich kein zu aktualisierender Sachverhalt ergibt, so dass eine Überarbeitung des AWK auf der Grundlage neuerer Abfallmengendaten nicht erforderlich ist. 1.2 Kurzbeschreibung der Stadt Krefeld Die Stadt Krefeld liegt im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich über eine Fläche von 137,75 km². Im östlichen Bereich wird das Stadtgebiet durch den Rhein 8 AWK Krefeld begrenzt. Im nordöstlichen Bereich grenzt das Stadtgebiet an die Stadt Duisburg, im Westen an Kempen sowie Tönisvorst und im südlichen Bereich an Meerbusch. Die Stadt Krefeld teilt sich in 19 Stadtteile auf und hatte Mitte 2011 234.624 Einwohner. Die Einwohnerdichte beträgt 1.703 E/km². Im Jahr 2010 existierten auf dem Stadtgebiet Krefeld insgesamt 9.956 Betriebe, die sich folgendermaßen aufteilen: Tab. 1: Betriebe und Beschäftigte in der Stadt Krefeld Wirtschaftsbereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung, Entsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzung Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Finaz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Freiberufliche, wiss. U. technische Dienstleistungen Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung, Erholung Sonstige Dienstleistungen Gesamt 1.3 Anzahl Betriebe Anzahl Beschäftigte 2 679 17 18.375 17 22 669 893 2.199 291 727 340 185 840 1.497 586 173 715 240 550 9.956 3.006 12.156 2.866 1.107 857 2.686 561 3.745 3.829 1.045 9.684 967 2.154 63.883 Abfallwirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund Der Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5 a LAbfG. Die wichtigsten Inhalte sind:  Angaben über die Art, die Menge und den Verbleib der in Krefeld anfallenden Abfälle, mit dem Schwerpunkt, das Aufkommen von Haus- und Sperrabfall und Gewerbeabfall getrennt darzustellen  Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen insbesondere zur flächendeckenden Erfassung von biogenen Abfällen,  Darstellung der von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle,  Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,  Darstellung von gebietsübergreifenden abfallwirtschaftlichen Kooperationen. Im Rahmen der Fortschreibung des AWK sind die Forderungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu beachten. AWK Krefeld 1.3.1 9 EU-Recht Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundes- und Landesrecht das deutsche Abfallrecht beeinflussen. Hier sind als Beispiele zu nennen:  Abfallrahmenrichtlinie  Abfallverbringungsverordnung  Deponierichtlinie / Abfallverbrennungsrichtlinie  WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektronikaltgeräten)  Europäischer Abfallkatalog Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht hat die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG), die mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012 umgesetzt wurde. Hierbei waren insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:  Umstellung von der dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie  Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft  Erweiterung der Herstellerverantwortung  Gewährleistung der Entsorgungsautarkie  Energieeffizienzkriterium für die thermische Behandlung von Hausmüll (als energetische Verwertung)  Getrennte Erfassung von Papier/Metall/Glas/Kunststoff bis 2015  Recyclingquoten bis 2020  Förderung der Bioabfallsammlung 1.3.2 Bundesrecht 1.3.2.1 KrWG Das KrWG ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf dieses AWK werden nachfolgend dargestellt:  Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie  Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogrammen  Anzeige zur Durchführung von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen von Wertstoffen aus Haushaltungen  Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen einschließlich Nahrungs- und Küchenabfälle (seit 2015)  Schaffung einer getrennten Wertstofferfassung AWK Krefeld 10 Insbesondere die Umsetzung der beiden letzten Punkte könnte die Abfallmengen in der Stadt Krefeld beeinflussen. Für die Wertstofferfassung enthält nämlich § 10 KrWG (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft) in Abs. 1 Nr. 3 die Verordnungsermächtigung zur Festlegung von “Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem gleichen Wege zu verwertenden Erzeugnissen, die jeweils einer verordneten Rücknahmepflicht nach § 25 unterliegen“. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Systembeschränkung auf eine Wertstofftonne wurde auf Grund der Einwände erweitert. Die weiteren Festlegungen - auch zu der nach wie vor noch nicht entschiedenen Frage der Systemträgerschaft und der Finanzierung – sollen in dem noch ausstehenden Wertstoffgesetz geregelt werden. 1.3.2.2 Novelle ElektroG Die Novelle des ElektroG dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE-Richtlinie). In der WEEE-Novelle werden folgende Punkte neu geregelt:  Berücksichtigung neuer Geräte wie Photovoltaik - Anlagen  Umfang der Herstellerverantwortung  Ausweitung der Erfassung auf Kleingeräten In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die Themen Beraubung und Optierung sowie die Anzahl an bereitzustellenden Sammelgruppen eine Rolle, die mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) teilweise neu geregelt werden. Nachdem der Bundestag am 02.07.2015 und der Bundesrat am 10.07.2015 der Novelle des Elektrogesetzes (Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) zugestimmt haben, ist das Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten. Große Händler müssen erstmals Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Erfassungsmengen von Elektroaltgeräten und deren Verwertung zu erhöhen. AWK Krefeld 1.3.3 11 Abfallsatzung der Stadt Krefeld Das in Krefeld praktizierte System zur Erfassung von Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung ist rechtlich in der jeweils geltenden Abfallsatzung der Stadt Krefeld (nachfolgend: AbfS) verankert. Zum 01. Januar 2004 wurde die AbfS grundlegend überarbeitet, so dass im Vergleich zur vorherigen AbfS eine Reihe weiterer Anreize zur Abfallvermeidung und –verwertung geschaffen wurden. In diesem Zusammenhang sind auf die Reduzierung des nach Satzung vorzuhaltenden Mindestrestabfallbehältervolumens für Restabfälle von 20 auf 15 l pro gemeldete Person und Woche, die Einführung eines kleinen roten Gefäßes (60 l mit 14täglicher Leerung), die Einführung eines Eigenkompostierer-Abschlags und die stadtweite Bereitstellung von Biobehältervolumen ohne separate Gebühr zu verweisen (es fallen nur Transportgebühren beim Mannschaftstransport an). Die diesbezüglich wesentlichen satzungsrechtlichen Regelungen sind der AbfS unter § 8 (Abfallbehälter und Abfallsäcke) und § 9 (Anzahl und Größe der Abfallbehälter) zu entnehmen. Grundsätzlich wird bei der Bemessung des vorzuhaltenden Restabfallbehältervolumens für Wohngrundstücke ein Mindestrestabfallbehältervolumen von 20 l pro gemeldete Person und Woche zu Grunde gelegt, sofern sich der Grundstückseigentümer verpflichtet, Verwertungsund Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus kann das Mindestrestabfallbehältervolumen auf 15 l pro behördlich gemeldete Person und Woche reduziert werden, wenn die Bioabfälle getrennt erfasst und verwertet werden. Die Verwertung der Bioabfälle kann wahlweise im Rahmen der Eigenkompostierung oder der Nutzung von Biotonnen erfolgen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.2005 als kleinster Restabfallbehälter ein 60 l – Gefäß (rot mit 14täglicher Leerung) zur Verfügung gestellt werden kann. Nach der z. Z. geltenden Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld (nachfolgend: GebSAbf) ist eine Einheitsgebühr festgelegt, die u. a. die Erfassung und Entsorgung von Altpapier, Bioabfällen und Restabfall (einschließlich Sperrabfall) umfasst. So wird dem Grundstückseigentümer im Rahmen der Einheitsgebühr auf Antrag eine Biotonne zur Verfügung gestellt. Hierbei bemisst sich die Größe der Biotonne nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Pro behördlich gemeldeter Person und Woche wird bis zu 10 l „Biobehälter–Volumen“ bereitgestellt. Da dieses Volumen im Einzelfall nicht ausreichen kann, wird seit dem 01. Januar 2005 die Möglichkeit eingeräumt, gegen Gebühr zusätzliches „Biobehälter–Volumen“ (Aufstockung der zur Verfügung gestellten 120 l – Biotonne um 60 l pro Woche durch Austausch der vorhandenen 120 l – Biotonne gegen eine 240 l – Biotonne mit 14täglicher Leerung) und / oder zusätzliche Biotonnen gegen Gebühr zu erhalten. Auch die Bereitstellung von zusätzlichem „Biobehälter–Volumen“ und / oder zusätzlichen Bioton- AWK Krefeld 12 nen muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer beim Fachbereich Umwelt beantragt werden. Außerdem erhalten Grundstückseigentümer, die die Eigenkompostierung angezeigt haben und ordnungsgemäß durchführen, einen Gebührenabschlag. Der Umfang der Bereitstellung von Volumen für die Erfassung von Altpapier über die blaue Tonne ist bislang nicht reglementiert. Gewerbebetriebe müssen gemäß AbfS mindestens einen Pflicht-Restabfallbehälter benutzen. Das Mindestrestabfallbehältervolumen berechnet sich anhand von Einwohnergleichwerten (1 EGW = 15 l / Woche Restabfallbehältervolumen) die im § 9 Abs. 5 AbfS für unterschiedliche Unternehmen/Institutionen/Branchen aufgeführt sind. 1.3.4 AWP des Landes Nordrhein-Westfalen Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaftsplanung für Siedlungsabfälle von den Bezirksregierungen auf das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) verlagert worden. Mit der Bekanntmachung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans am 31.03.2010 löste dieser den Abfallwirtschaftsplan 2004, Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf ab.1 In dem alten AWP waren Cluster für die thermische Behandlung (Rheinische Region) und die Beseitigung (Deponie-Region II) definiert worden. Bezogen auf die thermisch zu behandelnden Abfälle war die Stadt Krefeld im AWP der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Stadt Düsseldorf, der Stadt Mönchengladbach, dem Rhein-KreisNeuss und dem Kreis Viersen in der rheinischen Region (westliche Entsorgungsregion) zusammengefasst. Hinsichtlich der zu deponierenden Abfälle bildeten die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen und Neuss die Deponieregion II. Die Abfallwirtschaftsplanung des Landes nach § 30 KrWG regelt folgende Punkte: (1) Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar 1. die Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung, 1 http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/service/ abfallwirtschafts- plan.html AWK Krefeld 13 2. die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung, 3. die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie 4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen […] im Inland erforderlich sind. Die Abfallwirtschaftspläne weisen Folgendes aus: 1. zugelassene Abfallentsorgungsanlagen 2. geeignete Flächen für Deponien sowie für sonstige Abfallentsorgungsanlagen Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben. (2) Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten. Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 KrWG geregelt: (1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander abstimmen. (2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. (3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. (4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlicherklärung. (5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Der AWP konkretisiert die im LAbfG und KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen. AWK Krefeld 14 Mit der öffentlichen Bekanntmachung des AWP im Ministerialblatt für das Land NRW am 26.04.2016 ist der zuletzt ebenfalls für das gesamte Land NRW geltende AWP2 vom 31.03.2010 außer Kraft getreten. Die Ziele des seit dem 27.04.2016 in Kraft getretenen neuen AWP wie  Autarkie und Nähe  Minimierung und Optimierung von Abfalltransporten  Energie- und Ressourceneffizienz  Verstärkung von Vermeidung und Verwertung  Ortsnahe Beratung zu Vermeidung und Verwertung sind auch bei der Erstellung von kommunalen AWK zu beachten. Der AWP kann von den Seiten des MKUNLV unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/abfallwirtschaftsplan_nr w_broschuere.pdf 1.3.5 Von der Entsorgung ausgeschlossene Abfallarten Dieses AWK behandelt Abfälle, die nicht gemäß § 3 Abs. 1 und 2 AbfS Stadt Krefeld ausgeschlossen sind. Hierzu gehören insbesondere Abfälle aus Haushaltungen zur Beseitigung und Verwertung sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle sind in der Anlage zur AbfS entsprechend gekennzeichnet. Für die nicht ausgeschlossenen Abfallarten sind die vorgesehenen Entsorgungswege über Zuweisungsschlüssel festgelegt. 2 MKUNLV 2010 AWK Krefeld 2 2.1 15 Abfallwirtschaftliche Situation in Krefeld Abfallwirtschaftliche Akteure in Krefeld Die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft sind bei der Stadt Krefeld/ Fachbereich Umwelt angesiedelt. Die Organisationsstruktur des Fachbereichs Umwelt mit den verschiedenen Aufgabenbereichen und Ansprechpartnern ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Zum 01.05.1994 wurde der ehemalige Fuhrpark der Stadt Krefeld privatisiert. Die Aufgaben der Abfallerfassung und –sammlung sowie des Transports gingen damit auf die GSAK – Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG über. Die GSAK ist damit nach § 22 KrWG beauftragter Dritter der Stadt Krefeld. Nachdem der Rat der Stadt Krefeld die Privatisierung der MKVA und des Klärwerkes entschieden hatte, wurden zum 1.9.1989 zwei Gesellschaften gegründet: Die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld als Betreibergesellschaft und die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft als Besitzgesellschaft. An beiden Gesellschaften ist die SWK heute mit 51% beteiligt. Die verbleibenden 49% werden von der EGN gehalten. Die Gebühren- und Satzungshoheit ist bei der Stadt Krefeld verblieben. Abbildung 1: Organisationsstruktur Fachbereich Umwelt AWK Krefeld 16 In der MKVA werden Hausmüll aus Krefeld und weiteren Kommunen sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zusammen mit Klärschlamm und Faulgas aus dem Klärwerk verbrannt. Der Stadt Krefeld obliegen die hoheitlichen Aufgaben. Sie ist verantwortlich für die Abfallwirtschaft in ihrem Stadtgebiet. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:  Abfallwirtschaftsplanung3 mit der Erstellung und Fortschreibung der Abfallbilanz und des AWK  Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung  Überwachung der Aufgabenwahrnehmung durch die Drittbeauftragten  Veranlagung der Abfallgefäße  Abfallberatung für Haushalte sowie für die Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Erstellung des Entsorgungsmagazins  Kooperation mit Dritten  Vertragsgestaltung und -änderung Die Stadt Krefeld bildet damit das Bindeglied zwischen den beauftragten Dritten und den politischen Gremien. Die Verantwortung und Entscheidung für die abfallwirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Krefeld verbleibt so beim Rat der Stadt Krefeld. 2.2 Abfallberatung in Krefeld Die Abfallberatung der Stadt Krefeld soll die Nutzer über die komplexen und ständig wechselnden Angebote informieren und Hilfestellungen in allen Fragen rund um die Abfallentsorgung liefern. Weiterhin wird mit der umfassenden Beratung und Öffentlichkeitsarbeit das Ziel verfolgt, bei Haushalten, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben, Abfälle zu vermeiden und Abfälle zur Beseitigung zu reduzieren bzw. Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Um die Abfallvermeidung nachhaltig bei den Bürgern zu verankern, legt die Abfallberatung ein Hauptaugenmerk auf die Umweltpädagogik. Sie wendet sich mit Unterrichtseinheiten zur Abfallvermeidung an Kindergartenkinder und Schüler. Neben dem telefonischen Angebot der Abfallberatung liegt ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt. Die Homepage gibt stets einen aktuellen Überblick über die Angebote der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und informiert über viele die Abfallentsorgung betreffende Fragestellungen (u. a. durch Flyer und aktuelle Meldungen). Über die Website können unterschiedliche Formulare abgerufen werden. Auch die aktuellen Abfuhrtermine, d. h. der Abfuhrplan für die Papier-, Restabfall- und Bio- (Verlinkung zur GSAK) 3 Beinhaltet auch die Vergabe von Aufträgen zur Verwertung und Beseitigung von überlassungspflich- tigen Abfällen AWK Krefeld 17 sowie für die gelben Wertstoffbehälter (Verlinkung zum Entsorger für LVP) können eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden. Über die Webseite besteht zudem die Möglichkeit der „Online-Bestellung“ von Abfallbehältern. Jährlich erscheint das Krefelder Entsorgungs-Magazin. Dem Magazin können wichtige und aktuelle Informationen entnommen werden. Es werden alle Leistungen der Stadt Krefeld im Einzelnen dargestellt sowie Informationen zu den Leistungen der Drittbeauftragten, d. h. der Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK) und Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) beschrieben. Kontakt mit der Abfallberatung der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt können die Einwohner/innen Krefelds persönlich, telefonisch, per e-mail oder Fax aufnehmen. Im Bereich der Wiederverwendung besteht die Möglichkeit, alte aber noch brauchbare Möbelstücke dem Caritasverband zu überlassen. Der „Möbelladen“ des Caritasverbandes holt ggf. gut erhaltene Möbel, die als Sperrabfall angemeldet wurden, nach Rücksprache mit der GSAK, ab. Seit 2013 besteht für den Bürger die Möglichkeit, die Abholung von Sperrmüll, E- Schrott und Metallen online bei der GSAK zu bestellen. 2.3 Abfallerfassung in Krefeld 2.3.1 Beschreibung des heutigen Erfassungssystems In der Stadt Krefeld wird für die Restabfallabfuhr die Graue bzw. Rote Tonne bereitgestellt. Wurden im Jahr 2011 in der Stadt Krefeld noch 54.887 Restabfallgefäße zur Verfügung gestellt reduzierte sich die Anzahl im Jahr 2014 auf 54.488 Stück. Für die Abfuhr des Biomülls wurden im Jahr 2011 in der Stadt Krefeld 29.420 und im Jahr 2014 31.435 Gefäße flächendeckend bereitgestellt. Wie bei den Biotonnen konnte im Vergleich zum Jahr 2011 eine Steigerung der aufgestellten Gefäße für die Erfassung von Papier, Pappe, Kartonage festgestellt werden. Wurden im Jahr 2011 42.542 Gefäße zur PPK-Erfassung benutzt, so waren es im Jahr 2014 43.853 Blaue Tonnen. Seit 2015 / 16 können zur Erfassung von Restabfall und PPK bei größeren Wohnanlagen Unterflurbehälter mit einem Volumen von 3.000 l und 5.000 l genutzt werden. In der Stadt Krefeld werden folgende Sammelsysteme angeboten (vgl. Abbildung 2): 18 AWK Krefeld Sammelsysteme in der Stadt Krefeld Holsysteme auf Abruf Regelmäßige Holsysteme Sperrabfall Bringsysteme Restabfall (wöchentl.) 120 (grau), 240 , 1100 l-MGB4 Restabfall (14-tägl.) 60, 120 (rot), 1100 l-MGB Bioabfall (14-tägl.) 120, 240 l-MGB Altpapier (vierwöchentl.) 120, 240, 1100 l-MGB Alttextilien und Schuhe LVP (14-tägl.) 120, 240, 1.100l-MGB, Gelbe Säcke Garten- und Parkabfälle, Bauschutt Alttextilien und Schuhe 70 l - Säcke Schadstoffkleinmengen (Schadstoffannahmestelle/-mobil) (schriftl. oder tel. Anmeldung) Sperrabfall große Elektro- u. Elektronikgeräte (schriftl. oder tel. Anmeldung) Elektro- u. Elektronikgeräte Altmetall (schriftl. oder tel. Anmeldung) (vierwöchentlich) Metall, Holz, Glas Papier, LVP Wertstoffhof der GSAK; Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen (bis ca. 25 kg) (Annahme von Baustellenabfällen über GfR remex) Altglas, Altpapier Depotcontainer Mobile Grünschnittsammlung (2x jährl.) Ausgewiesene Stellen Abbildung 2: Abfallsammelsysteme in der Stadt Krefeld Das Leistungsspektrum der Stadt Krefeld umfasst im Bereich Abfallsammlung:  Restabfallabfuhr (120 , 240 und 1.100 l - MGB4 grau wöchentlich; 60 und 120 l - MGB rot sowie 1.100 l - MGB grau vierzehntäglich); Unterflurbehälter (UFB) 3.000 l und 5.000 l  Bioabfallabfuhr (120 und 240 l - MGB braun vierzehntäglich)  Altpapier (120, 240 und 1.100 l - MGB blau vierwöchentlich; ca. 62 Altpapiercontainerstandorte im Stadtgebiet)  Sperrabfall/ Große Elektro- u. Elektrogeräte / Altmetall (Abfuhr nach vorheriger schriftlicher, telefonischer oder online - Anmeldung)  Alttextilien/Schuhe (oranger 70 l - Sack) vierwöchentlich (am Leerungstag der blauen Tonne)5 4 5 Abfuhr bis zu 6 mal pro Woche möglich; seit 01.07.2013 AWK Krefeld 19 Folgende Systeme werden durch Dritte betrieben:  Gelbe Tonne/ Gelbe Säcke durch Beauftragte der dualen Systeme (120, 240 und 1.100 l - MGB sowie Gelbe Säcke vierzehntäglich)  Altglascontainer durch Beauftragte der dualen Systeme (ca. 196 Altglascontainer, Standorte können über die Homepage der Stadt Krefeld/ Fachbereich Umwelt abgefragt werden) Abfallsäcke für Restabfall können ausnahmsweise bei erhöhtem Abfallaufkommen in verschiedenen Verkaufsstellen im Stadtgebiet erworben und zu den jeweils üblichen Abfuhrzeiten des Restabfalls zu den Behältern gestellt bzw. im Rahmen der Sperrabfallsammlung ordnungsgemäß bereitgestellt werden6. Schadstoffe können ganzjährig bei der Schadstoffannahmestelle der GSAK abgegeben werden. Zudem erfolgt eine Sammlung über das Schadstoffmobil an unterschiedlichen Orten (derzeit an 68 Terminen im Jahr). Die Abgabe erfolgt für Privathaushalte entgeltfrei nach folgenden Regelungen:  Haushaltsübliche Mengen  Annahme von Schadstoffen bis ca. 25 kg Für gewerbliche Anlieferungen werden Entgelte nach Menge und Art der Schadstoffe erhoben. Die aktuellen Termine des Schadstoffmobils werden über die Homepage der Stadt Krefeld/ Fachbereich Umwelt und über das Krefelder Entsorgungsmagazin veröffentlicht. Am Wertstoffhof der GSAK erfolgt des Weiteren die Annahme von Abfallmengen von Selbstanlieferern (z. T. gegen Entgelt): 6  Sperrabfall  Elektro- und Elektronikgeräte  Metall/ Eisenteile  unbehandeltes Holz  Glas  Papier  LVP  Textilien  Grünabfälle  Bauschutt Sonderleerungen für Restabfall- und Bioabfallbehälter können gegen privatrechtliches Entgelt in Anspruch genommen werden. AWK Krefeld  Naturkorken  CD, DVD, CD-Rom  Baumischabfälle  Altreifen 20 Baustellenabfälle / Bodenaushub / Bauschutt sowie Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle (170605 asbesthaltige Baustoffe) können an der Annahmestelle für Baustellenabfälle (Haushalt und Gewerbe) der GfR remex entgeltpflichtig abgegeben werden, sofern diese ordnungsgemäß verpackt sind. Größere Mengen an Grünabfall werden an der Annahmestelle der EGN (Bruchfeld 33) entgeltpflichtig angenommen. 2.3.2 Beschreibung der Veränderungen bei der Erfassung seit 2005 Seit 2005 gab es keine größeren Änderungen bei den Erfassungssystemen in der Stadt Krefeld. Die Erfassung getrennt nach Sammelgruppen des ElektroG wird am Wertstoffhof umgesetzt. Darüber hinaus werden Haushaltsgroßgeräte, Kältegeräte, Unterhaltungselektronik und ITGeräte im Rahmen der Sperrabfallsammlung erfasst. Zum 01.07.2013 wurde ein Holsystem für Alttextilien eingeführt. Am selben Leerungstag wie beim Altpapier können von den Bürgern orange Säcke (70 l) an die Straße gestellt werden. Die Säcke sind für den einmaligen Einsatz gedacht aber aus robusteren Kunststofffolien als Gelbe Säcke. AWK Krefeld 2.4 21 Entsorgungswege der Krefelder Abfälle 2011 In der folgenden Abbildung 3 sind zusammenfassend die Verwertungs-/ Entsorgungswege der Stadt Krefeld im Jahr 2011(zu 2015 keine Änderungen im Erfassungssystem) dargestellt: Abbildung 3: Verwertungs-/ Entsorgungswege und Mengen Stadt Krefeld 2011 AWK Krefeld 2.4.1 22 Recycling (stoffliche Verwertung) Über die Gelbe Tonne / Gelben Säcke und Blaue Tonne sowie über Altglas- / Altpapier und Alttextilien-Depotcontainer karitativer Organisationen werden folgende Wertstoffe in der Stadt Krefeld gesammelt und recycelt:  Papier, Pappe, Kartonagen  Leichtstoffe  Altglas  Alttextilien Das Papier wird nach der Erfassung sortiert, konfektioniert und anschließend Papierfabriken als Sekundärrohstoff zur Papierproduktion zur Verfügung gestellt. Die Leichtverpackungen (LVP) werden über die Beauftragten der dualen Systeme gesammelt und in Aufbereitungsanlagen sortiert. Die Sortierung von Verpackungen wird durch ein mechanisches Sortieraggregat, die Identifikation verschiedener Kunststoffe durch einen Infrarotscanner übernommen. Folgende Sekundärfraktionen werden derzeit im Wesentlichen gewonnen:  NE- und Fe-Metalle  Getränkekartonagen  Kunststoffe (PE, PP, PET, PS)  Mischkunststoffe  Folien und sonstige Verbunde Die Stadt Krefeld führt weiterhin die an ihren Anlagen abgegebenen und angenommenen nachfolgend aufgeführten Abfälle einer stofflichen Verwertung zu:  Altmetalle/ Elektroaltgeräte  Straßenkehricht  Baustellenabfälle  Bodenaushub  Bauschutt  Korken  DVD, CD, CD-ROM Die Bio-, Grün-, Garten- und Parkabfälle werden an mehrere Kompostwerke in der Region geliefert. Das Material wird kompostiert und in Teilströmen auch energetisch verwertet. AWK Krefeld 2.4.2 23 Sonstige Verwertung (energetische Verwertung) Die MKVA erfüllt die Kriterien zur Energieeffizienz7. Daher werden gewerbliche Abfallströme aus Krefeld in der Anlage thermisch behandelt und auch energetisch verwertet. Als Abfälle zur Beseitigung werden in der MKVA folgende Abfallarten angedient:  Rest-Hausabfall  Sperrabfall  Krankenhausabfälle  Sonstige brennbare gewerbliche Abfälle Die Schlacke der MKVA wird einer Schlackenaufbereitungsanlage zugeführt. So kann noch einmal ca. 30 % der Schlacke einer Verwertung zugeführt werden. 2.4.3 Beseitigung Die Beseitigung von Abfällen aus Krefeld erfolgt über eine Deponierung auf der Deponie Brüggen II (Kreis Viersen). Die Deponie wird von der EGN betrieben. Hierbei handelt es sich um eine Deponie der Deponieklasse II (DepV). Das Restvolumen betrug Ende 2012 ca. 3,765 Mio. m³. Folgende Abfälle aus Krefeld werden deponiert, soweit keine Verwertung möglich ist: 7  Bauschutt  Bodenaushub  Problemabfälle  MVA-Schlacke  Sonstige nicht brennbare gewerbliche Abfälle Produzierte Energie im Verhältnis zum Energieinput gemäß Anlage 2 KrWG 24 AWK Krefeld 3 Abfallmengen in Krefeld 3.1 Abfallmengen 2011 Da sich die Krefelder Abfallwirtschaft seit 2011 nicht grundlegend geändert hat, können die Abfalldaten aus dem Jahr 2011 zulässiger Weise zu Grunde gelegt werden. Die Abfallmengen aus dem Jahr 2011 für die Stadt Krefeld sind in den folgenden Grafiken dargestellt. Die größten Wertstofffraktionen (vgl. Abbildung 4) bilden Altpapier mit ca. 15.500 Mg/ a und Bioabfall mit ca. 12.500 Mg/ a. Wertstoffe aus Haushalten 2011 18.000 16.000 15.457 14.000 12.494 12.000 Mg/ a 10.000 8.000 6.000 3.976 4.058 4.000 1.647 2.000 413 0 Bioabfall Grünabfälle Altpapier Leichtstoffe Altglas Alttextilien Abbildung 4: Wertstoffe aus Haushalten In Abbildung 5 sind die Rest- und Sperrabfallmengen der Stadt Krefeld für 2011 dargestellt. Die Menge an Rest-Hausabfall beläuft sich auf ca. 61.500 Mg/ a, die Menge für Rest-Sperrabfall auf ca. 12.500 Mg/ a. Die Abfallmengen der brennbaren / kompostierbaren Abfälle aus dem Jahr 2011 sind in Abbildung 6 aufgeführt. Die Gesamtmenge der brennbaren / kompostierbaren Abfälle beläuft sich auf ca. 40.000 Mg / a. Die beiden wesentlichen Fraktionen bilden Garten- und Parkabfälle mit ca. 10.000 Mg / a und sonstige brennbare gewerbliche Abfälle mit ca. 19.500 Mg / a. 25 AWK Krefeld Rest- und Sperrabfälle 2011 70.000 61.424 60.000 50.000 Mg/ a 40.000 30.000 20.000 12.493 10.000 0 Rest-Hausabfall Rest-Sperrabfall Abbildung 5: Restabfälle und Sperrabfall Brennbare / kompostierbare Abfälle 2011 25.000 20.000 19.220 Mg/ a 15.000 10.101 10.000 4.609 5.000 4.204 1.209 0 Garten- und Parkabfälle Straßenkehricht Baustellenabfälle Abbildung 6: Brennbare / kompostierbare Abfälle Krankenhausabfälle sonstige brennbare gewerbliche Abfälle 26 AWK Krefeld Bei den nicht brennbaren gewerblichen Abfällen ergibt sich in Krefeld eine gesamte Abfallmenge für 2011 von ca. 48.000 Mg / a (vgl. Abbildung 7). Die Gesamtmenge teilt sich auf in Bauschutt (ca. 12.000 Mg / a), Bodenaushub (ca. 15.000 Mg / a) und sonstige gewerbliche nicht brennbare Abfälle (ca. 21.000 Mg / a). Nicht brennbare gewerbliche Abfälle 2011 25.000 21.180 20.000 15.411 Mg/ a 15.000 11.749 10.000 5.000 0 Bauschutt Bodenaushub sonst. nicht brennbare gewerbliche Abfälle Abbildung 7: Nicht brennbare gewerbliche Abfälle 3.2 Vergleich der Abfallmengen von Krefeld 3.2.1 Vergleich Abfallmengen Krefeld mit vergleichbaren Kommunen Im Jahr 2011 lagen die Abfallmengen in Krefeld beim Haus- und Sperrabfall über dem entsprechenden Cluster-Mittelwert8. Beim Bioabfall befindet sich die Abfallmenge pro Einwohner unter dem des Clusterwertes vergleichbarer Kommunen, beim Grünabfall liegt der Wert aus Krefeld deutlich unter dem Mittelwert. Bei den trockenen Wertstoffen (LVP, Altpapier und Altglas) befinden sich die Abfallmengen in Krefeld unter dem Clustermittelwert vergleichbarer Kommunen. Der Vergleich der aktuellen Abfallmengen aus Krefeld (2011) zu den Durchschnittswerten vergleichbarer Kommunen zeigt eine insgesamt höhere spezifische Abfallmenge in Krefeld (vgl. Abbildung 8). 8 Krefeld fällt aufgrund einer Einwohnerdichte von 1.703 E/km² in das Cluster 1.000 – 2.000 E/km² 27 AWK Krefeld Abfallmengen Krefeld im Vergleich (Kommunen 1.000 - 2.000 E/km²) [INFA 2013] 500 17 17 450 27 66 400 21 7 350 71 53 Leichtverpackungen (LVP) 300 40 kg/ (E*a) 53 Altglas Altpapier 250 66 Grünabfall Bioabfall 200 30 Sperrabfall Restabfall 150 262 100 180 50 0 Krefeld (2011) Kommunen (2009, 2010) Abbildung 8: Abfallmengen Krefeld im Vergleich (Kommunen 1.000 – 2.000 E/km²)9 3.3 Abfallmengenentwicklung 2004 - 2011 3.3.1 Getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe) aus Haushaltungen 2004 2011 Die Abfallmenge an Altpapier ist vom Jahr 2004 (61 kg/ (E*a)) bis zum Jahr 2008 (67 kg/ (E*a)) leicht angestiegen. Im Jahr 2009 (65 kg/ (E*a)) ist sie wieder leicht abgefallen und stagniert seit dem (vgl. Abbildung 9). Vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2006 ist die Menge an Leichtverpackungen (LVP) geringfügig gestiegen (2004: 18 kg/ (E*a); 2006: 20 kg/ (E*a)). Seit dem Jahr 2008 liegt die Menge bei einem konstanten Niveau von 17 kg/ (E*a) (vgl. Abbildung 9). Die Altglasmenge ist seit dem Jahr 2004 (17 kg/ (E*a)) auf einem konstanten Niveau und unterlag nur geringfügigen Änderungen (vgl. Abbildung 9). 9 Zusammenstellung von Daten aus NRW der INFA aus den Jahren 2009 und 2010 [INFA 2013 a] 28 AWK Krefeld Abfalldaten Glas, LVP, Papier 2004 - 2011 80 70 67 67 67 65 61 66 64 63 60 kg/ (E*a) 50 Altpapier 40 LVP Altglas 30 20 18 20 19 17 18 17 18 17 17 17 17 17 17 16 17 17 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 9: Abfallmengenentwicklung Altglas, LVP, Altpapier 3.3.2 Restabfälle aus Haushaltungen 2004 – 2011 Beim Rest-Hausabfall ist die Menge von 2004 (289 kg/ (E*a)) bis 2011 (262 kg/ (E*a)) rückläufig (vgl. Abbildung 10). Die Menge an Rest-Sperrabfall ist hingegen angestiegen (vgl. Abbildung 10). Von 2004 (45 kg/ (E*a)) bis 2009 (52 kg/ (E*a)) wurde ein stetiger Anstieg verzeichnet. In dem Zeitraum von 2009 bis 2011 stagniert die Menge an Rest-Sperrabfall. Mit der flächendeckenden Einführung der Biotonne zum 01.01.2004 ist die Menge an getrennt erfassten Bioabfällen von 15 kg/ (E*a) auf 34 kg/ (E*a) stark angestiegen. Die Menge an Bioabfall ist bis zum Jahr 2008 (49 kg/ (E*a)) stark und bis 2011 (53 kg/ (E*a)) weiter leicht angestiegen. Im Jahr 2003 wurden 29 kg/ (E*a) Grünabfall erfasst. Die Menge an Grünabfall ist bis zum Jahr 2011 (7 kg/ (E*a)) hingegen stark gesunken. Dies resultiert u. a. aus einer Verschiebung von Grünabfällen aus dem Bringsystem in das „bequemere“ System der Bioabfallerfassung (Holsystem). 29 AWK Krefeld Abfalldaten Rest- und Sperrabfall 2004 - 2011 350 300 289 277 271 270 270 268 265 262 250 kg/ (E*a) 200 Rest-Hausabfall Rest-Sperrabfall 150 100 50 45 50 50 49 52 50 53 51 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 10: Abfallmengenentwicklung Rest-Hausabfall und Rest-Sperrabfall Abfalldaten Grün- und Bioabfall 2003 - 2011 60 53 52 50 50 49 48 44 42 40 kg/ (E*a) 34 29 30 Bioabfall Grünabfälle 20 15 12 12 10 10 10 10 9 7 7 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 11: Abfallmengenentwicklung Bio- und Grünabfälle 2010 2011 30 AWK Krefeld 3.3.3 Restabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen 2004 - 2011 Die Mengen an Garten- und Parkabfällen sind vom Jahr 2004 (68 kg/ (E*a)) bis zum Jahr 2007 (78 kg/ (E*a)) angestiegen. In den folgenden Jahren ist die Menge zunächst leicht und bis zum Jahr 2011 (43 kg/ (E*a)) stark gesunken (vgl. Abbildung 12). Vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2011 sind die Mengen an Krankenhausabfällen (von 3 kg/ (E*a) auf 5 kg/ (E*a)) und Straßenkehricht (von 16 kg/ (E*a) auf 20 kg/ (E*a)) leicht gestiegen (vgl. Abbildung 12). Diese scheinbaren Zuwächse basieren auf der Darstellung in kg/ (E*a) und resultieren i. W. aus dem gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang. Abfalldaten Infrastrukturelle Abfälle 2004 - 2011 90 80 78 76 75 73 71 70 68 58 kg/ (E*a) 60 50 Garten- und Parkabfälle 43 Straßenkehricht 40 Krankenhausabfälle 30 20 19 19 17 16 16 20 19 16 10 5 4 4 4 4 4 3 3 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 12: Abfallmengenentwicklung Infrastrukturelle Abfälle Der Rückgang der Abfallmengen für Garten- und Parkabfällen kann u. a. auf eine verstärkte Abfallvermeidung des Grünflächenamtes (Verbleib von Grünschnitt durch Häckselung in den Grünanlagen) basieren. Der starke Rückgang seit 2009 kann aber nicht allein auf derartige Praktiken zurückgeführt werden. Es wird vermutet, dass gewerbliche Grünabfälle z. T. anderen Verwertungsanlagen zugeführt wurden. 31 AWK Krefeld Die Mengen für Bau- und Gewerbeabfälle ist von 2004 mit 489 kg/ (E*a) bis 2011 mit 306 kg/ (E*a) insgesamt rückläufig (vgl. Abbildung 13). Innerhalb der Zusammensetzung dieser Abfallgruppe gibt es starke Schwankungen. Diese resultieren aus den starken Veränderungen bei den Annahmepreisen der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen. Die anfallenden Mengen an Bau- und Gewerbeabfälle, die der Stadt Krefeld als örE angedient werden, sind somit kaum durch die Stadt Krefeld steuerbar. Abfalldaten Bau- und Gewerbeabfälle 2004 - 2011 600 500 489 415 400 426 382 kg/(E*a) 359 296 300 306 268 200 100 0 2004 Bodenaushub 2005 Bauschutt 2006 Baustellenabfälle 2007 2008 sonstige brennbare gewerbliche Abfälle 2009 2010 2011 sonst. nicht brennbare gewerbliche Abfälle Abbildung 13: Abfallmengenentwicklung Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle AWK Krefeld 4 32 Ergebnisse von aktuellen Abfallanalysen Um bei der Fortschreibung des AWK auf aktuelle Zusammensetzungen des Rest-Hausabfalls und Sperrabfalls in der Stadt Krefeld zurückgreifen zu können, fanden durch einen Gutachter, die Fa. INFA, im Jahr 2012 Sortieranalysen des Haus- und Sperrabfalls statt. Im Rahmen der Abfallanalysen wurden u. a. die Einflüsse verschiedener Bebauungsstrukturen auf die Abfallzusammensetzung sowie insbesondere auf die Wertstoffabschöpfung (hier auch der Einfluss einer getrennten Bioabfallerfassung / Eigenkompostierung) untersucht. Die Analyse zur Bestimmung der Mengen und Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls erfolgte gemäß des „Leitfadens für Analysen der Menge und Zusammensetzung von Abfällen aus Haushaltungen (NRW)“:  Vorbereitung  Probenahme  Sortierung  Verwiegung  Auswertung. Die detaillierten Ergebnisse sind in einem separaten Bericht aufgeführt. 4.1 Sortierergebnisse von Rest-Hausabfall Die Sortierung ergab, dass die Stadt Krefeld mit einer durchschnittlichen einwohnerspezifischen Rest-Hausabfallmenge von rund 244 kg/(E*a))10 oberhalb der Vergleichswerte in Kommunen ähnlicher Größenordnung (Städte > 1.000 bis 2.000 E/km² mit rund 180 kg/(E*a)) liegt [gemäß Daten der Fa. INFA 2013 a]. Maßgeblich dafür sind u. a. ein im Restabfall enthaltener hoher Anteil an organischen Materialien sowie ein relevanter Anteil von trockenen Wertstoffen, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Die Betrachtung der Sortierergebnisse für unterschiedliche Bebauungsstrukturen (vgl. Tab. 2) zeigt, dass auch in Krefeld die Wertstoffanteile im Restmüll bei Großwohnanlagen und verdichteter Bebauung am höchsten sind. 10 exkl. Geschäftsmüll (Geschäftsmüll sind gewerbliche Abfälle, die mit den Abfällen aus Haushaltung in gemeinsamen Behältern bzw. gemischten Tonnen erfasst werden). In der Abfallbilanz ist die Menge inkl. Geschäftsmüll auszuweisen (262 kg / (E*a)). 33 AWK Krefeld Zusammensetzung des Restabfalls [kg/(E*a)] - Stadt Krefeld Gartenabfälle 21,7 Organik 10 - 40 mm 10,9 Küchenabfälle 43,9 sonstige Abfälle 3,3 Textilien / Schuhe 8,5 Speisereste 29,8 Metalle 5,1 übrige sonstige Abfälle 56,4 Verbundverpackungen 2,1 Kunststoffe 14,2 Glas 13,9 Siebfraktion < 10 mm 7,6 Papier / Pappe 26,7 Abbildung 14: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [kg/(E*a)]11 Tab. 2: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [Gew-%] 1 Zusammensetzung des Restabfalls [Gew.-%] Stoffgruppen 1 bis 2Familienhausbebauung innerstädt. offene MehrMehrfamilienfamilienhaushausbebauung bebauung / GWA Stadt Krefeld1 [Gew.-%] [Gew.-%] [Gew.-%] [Gew.-%] Papier / Pappe 10 10 13 11 Glas 5 7 6 6 Kunststoffe 4 7 7 6 Verbundverpackungen 1 1 1 1 Metalle 2 3 2 2 Speisereste 9 17 11 12 Küchenabfälle 19 14 21 18 Gartenabfälle 10 7 9 9 Organik 10 - 40 mm 3 6 4 4 sonstige Abfälle 2 1 1 1 Textilien / Schuhe 5 4 2 3 übrige sonstige Abfälle 28 20 21 23 Siebfraktion < 10 mm 3 5 2 3 100 100 100 100 Summe 1 11 Hochrechnung Stadtgebiet gewichtet über Anzahl der Einwohner je Cluster Das Organikpotenzial aus Speiseresten, Küchenabfällen, Gartenabfällen und Organik 10 – 40 mm liegt damit in Summe bei 106,3 kg / (E*a). AWK Krefeld 4.2 34 Sperrabfalluntersuchungen Die Zusammensetzung des Sperrabfallgemisches bzw. der EAG / Altmetalle wurde durch den Gutachter wie folgt ermittelt:  Volumenschätzung unter Berücksichtigung von orts- / gebietsspezifischen Besonderheiten („Basisanalyse“)  Erfassung der bereitgestellten Mengen je Ladepunkt (Volumenschätzung, Anzahl, Verwiegung der bereitgestellten Sperrgüter)  Feststellung der Beraubungen durch Sichtung des Sperrabfalls bzw. der EAG / Altmetalle am Sammeltag sowie am Vorabend der Sammlung (zwischen 18:00 und 22:00 Uhr) 4.2.1 Bereitstellung von Restsperrabfall Die einwohnerspezifische Sperrabfallmenge in Krefeld liegt mit rund 53 kg/(E*a) ebenfalls oberhalb der Durchschnittsmenge der Vergleichskommunen (hier rund 30 kg/(E*a) [Daten der Fa. INFA 2013 a]). Die folgende Abbildung stellt die spezifische Sperrabfallzusammensetzung in Gew.-% im Stadtmittel dar. Im separaten Bericht zu den Sperrabfalluntersuchungen sind auch Auswertungen nach Gebietsstrukturen dargestellt [Sortieranalyse der Fa. INFA 2012]. Abbildung 15: Sperrabfallzusammensetzung [Gew.-%] AWK Krefeld 35 Den größten Gewichtsanteil mit ca. 71 Gew.-% stellt stadtweit die Stoffgruppe Möbel (aus Holz / Spanplatte sowie Möbel mit holzigen Anteilen) dar. Weitere Gewichtsanteile mit rund 5 Gew.% sind Matratzen, Teppiche, Kunststoffe, Nichtverpackungen (NVP) sowie Altholz der Gruppen I bis IV mit in Summe rund 7 Gew.-%. Die übrigen Stoffgruppen (< 5 Gew.-%) sind nur in geringen Gewichtsanteilen vorhanden. Abfälle, die laut Satzung von der Sperrabfallabfuhr ausgenommen sind, wurden bei der Begleitung nicht gefunden. Jedoch ergaben sich z. T. Abweichungen zwischen den angemeldeten und tatsächlich angefahrenen bzw. geladenen Ladepunkten. I. d. R. wurden weniger Ladepunkte angefahren als beauftragt waren (teilweise wurden offensichtlich Ladepunkte von zwei oder mehreren Kunden gemeinsam genutzt). Eine Beraubung der Sperrabfälle findet nur in geringem Maße statt (lediglich rund 5 % der untersuchten Ladepunkte wurden beraubt vorgefunden). Der Sperrabfall in der Stadt Krefeld setzt sich somit überwiegend aus Möbeln und Holz zusammen. Dazu kommt noch der Sperrabfall, der als Schrott und Elektroaltgeräte (EAG) bereitgestellt wird (vgl. nachfolgendes Kapitel). 4.2.2 Bereitstellung von Elektroaltgeräten (EAG) / Altmetallen Die folgende Abbildung stellt die spezifische Elektroaltgeräte- (EAG) / Altmetallzusammensetzung in Gew.-% im Stadtmittel dar. Im separaten Bericht zu den Sperrabfalluntersuchungen sind auch Auswertungen nach Gebietsstrukturen dargestellt [Sortieranalyse der Fa. INFA 2012]. Mit rund 53 Gew.-% ist der größte Anteil der EAG der Sammelgruppe12 3 zuzuordnen (i. W. TVGeräte sowie Monitore). Die Sammelgruppe 2 ist ebenfalls mit einem großen Anteil von rund 35 Gew.-% der EAG (i. W. Kühl- sowie Gefrierschränke) vertreten. EAG der Sammelgruppen 1 bzw. 5 (Haushaltsgroßgeräte bzw. Haushaltskleingeräte) werden mit ca. 5 bzw. 2 Gew.-% nur zu vergleichsweise geringen Anteilen bereitgestellt. Altmetalle haben einen Anteil von rund 5 Gew.%. Die Anteile EAG der Sammelgruppen 1 und 5 sind auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Die EAG der SG 1 werden häufig von Schrotthändlern abgegriffen, die EAG der SG 5 sind wegen ihrer Mülltonnengängigkeit auf niedrigem Niveau. Mit 2,5 kg/(E*a) an EAG aus der aktuellen Restabfallsortierung liegt Krefeld über Vergleichswerten z. B. aus Dresden [Janz 2009]. 12 Sammelgruppen 1 – 5 nach ElektroG AWK Krefeld 36 Abbildung 16: EAG- / Altmetallzusammensetzung [Gew.-%] Das Problem der Beraubung ist bei den EAG deutlich stärker ausgeprägt als beim klassischen Sperrabfall, so werden rund 80 % der EAG der Sammelgruppe 1 und mehr als 70 % der Altmetalle vollständig entwendet. Darüber hinaus ist bei nicht vollständig entwendeten EAG eine Beraubung einzelner elektronischer Bauteile erkennbar. Die folgenden Abbildungen zeigen Tendenzen hinsichtlich der Beraubung differenziert nach Entwendung einzelner elektronischer Bauteile bzw. Entwendung kompletter EAG. Abbildung 17 verdeutlicht den z. T. signifikanten Anteil entwendeter Altmetalle sowie kompletter EAG in Abhängigkeit der Sammelgruppen:  höchster Anteil fehlender EAG bei Sammelgruppe 1 mit 80 % sowie beim Altmetall mit 73 % der ursprünglich bereitgestellten Güter  rund 50 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 3  33 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 2 bzw. 25 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 5 Darüber hinaus fehlen bei einer Vielzahl an Geräten einzelne elektronische Bauteile (siehe Abbildung 18). 37 AWK Krefeld Abbildung 17: EAG Beraubung – Entwendung kompletter EAG [%] Abbildung 18: Anteil beraubter EAG – Beraubung / Entwendung einzelner elektronischer Bauteile [%] AWK Krefeld 38 Bei den nicht vollständig entwendeten EAG ist eine Beraubung einzelner elektronischer Bauteile erkennbar. So wurden  bei nahezu 100 % der begutachteten EAG fehlende Netzstecker sowie Netzkabel,  bei rund 80 % der Kühlgeräte fehlende Kühlkompressoren und  bei rund 15 % der Fernseher / Monitore fehlende Kupferspulen sowie teilweise fehlende Platinen festgestellt. 4.3 Rückschlüsse für das AWK 4.3.1 Wertstoffpotenziale / abschöpfbare Anteile im Restabfall – Gutachterliche Abschätzung (INFA) Auf Basis der noch im Rest-Hausabfall vorhandenen Wertstoffpotenziale (vgl. Kap. 4.1) sowie den in der Stadt Krefeld bereits separat erfassten Wertstoffmengen wurde nachfolgend das vorhandene Gesamtpotenzial für ausgewählte Wertstoffe ermittelt und eine spezifische Prognose für eine mögliche weitergehende Abschöpfung aus dem Rest-Hausabfall erstellt. Für die Herleitung der noch aus dem Rest-Hausabfall abschöpfbaren Wertstoffmengen wurden zunächst die durchschnittlich separat erfassten spezifischen Mengen an Organik (Erfassung über die Biotonne), Altpapier, LVP und Altglas aller NRW-Städte mit einer Einwohnerdichte von 1.000 – 2.000 E/km² (Krefeld: 1.703 E/km²) herangezogen [Daten der Fa. INFA 2013 a] und als Orientierungswerte für die rechnerisch in der Stadt Krefeld erreichbaren spezifischen Erfassungsmengen definiert (Tabelle 2). Tab. 3: Mittelwerte separat erfasster Wertstoffmengen in NRW-Städten mit einer Einwohnerdichte von 1.000 – 2.000 E/km² Mittelwerte für separat erfasste Wertstoffmengen in NRW - Städten mit einer Einwohnerdichte von 1.000 - 2.000 E/km² [kg/(E*a)] Organik (über die Biotonne) Altpapier LVP Altglas 66,0 71,0 27,0 21,0 In einem nächsten Schritt erfolgte die Gegenüberstellung der heute in der Stadt Krefeld separat erfassten Wertstoffmengen mit den oben definierten Orientierungswerten. Die Differenz vom Ist-Wert zum Orientierungswert wurde als mittleres zusätzliches Abschöpfpotenzial (Szenario Mittel) aus dem Rest-Hausabfall angesetzt. 39 AWK Krefeld Um orientierende Mengenkorridore für die zusätzlich mögliche Wertstoffabschöpfung aus dem Restabfall auszuweisen, wurden für ein Szenario Max. (maximale Wertstoffabschöpfung aus dem Restabfall) Erfahrungswerte aus vorliegenden Analysen der Fa. INFA und der Literatur herangezogen (geringe verbliebene Wertstoffmengen im Restabfall). Für ein Szenario Min. wurde ein prozentualer Mengenabschlag auf die im Szenario Mittel prognostizierte Verlagerungsmenge gewählt. In der Stadt Krefeld werden Speisereste („nach Kochtopf“) von der Biotonne ausgeschlossen. Dadurch ist das Organikpotenzial im Rest-Hausabfall in der Stadt Krefeld trotz flächendeckender Biotonne im Vergleich mit anderen Analysen oder Literaturwerten mit ca. 106 kg/(E*a) (s. Abb. 14) überdurchschnittlich hoch. Darüber hinaus beinhaltet diese Menge auch gefüllte Verpackungen, die nicht für eine Erfassung über die Biotonne geeignet sind. Rechnet man die Speisereste („nach Kochtopf“) sowie die gefüllten Verpackungen aus dem Gesamtpotenzial heraus, verbleiben ca. 76,5 kg/(E*a) tatsächliches Organikpotenzial für die Biotonne im Resthausabfall der Stadt Krefeld. In der Tabelle 3 sind die Vorgehensweise und die ermittelten zusätzlichen Wertstoffabschöpfpotenziale, differenziert nach den Szenarien Mittel, Min. und Max. dargestellt. Tab. 4: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial pro Einwohner und Jahr Wertstoffart Aktuelles separat erfasste WertstoffWertstoffmenge potenzial im in Krefeld Rest-Hausabfall [kg/(E*a)] Organik Altpapier 76,5 6) 3) [kg/(E*a)] 53,3 separat erfasste Wertstoffmenge in Vergleichsstädten 1) [kg/(E*a)] 4) 66,0 5) Prognose zusätzl. abschöpfbarer Wertstoffmengen 2) Szenario Mittel Szenario Min [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] 12,7 7,6 25,0 3,1 10,0 17,8 65,9 71,0 5,1 LVP 12,6 17,0 27,0 10,0 Altglas 13,9 17,3 21,0 3,7 7) 6,0 7) Szenario Max 12,0 2,2 7,0 1) Mittelwerte über NRW-Städte mit einer Einwohnerdichte von 1.000 - 2.000 E/km² [INFA 2013] 2) Ansatz von 60 % der Verlagerungsmenge im Szenario Mittel 3) Organikpotenzial im Rest-Hausabfall (ohne Speisereste (nach Kochtopf) sowie gefüllte Verpackungen) 4) Erfassungsmenge über die Biotonne 5) Erfassungsmenge über die Biotonne (Mittelwert von Kommunen mit und ohne flächendeckendem Anschluss) 6) der erhöhte Feuchtigkeitsgehalt des Altpapiers im Rest-Hausabfall wurde herausgerechnet 7) unter Berücksichtigung einer parallelen Verlagerung von stoffgleichen Nicht-Verpackungen und Störstoffen in LVP 7) 40 AWK Krefeld Die im Rest-Hausabfall enthaltene Organikmenge kann nach dieser Berechnungsmethode um ca. 13 kg/(E*a) (Szenario Mittel) gesenkt bzw. die über die Biotonne erfasste spezifische Organikmenge auf ca. 66 kg/(E*a) gesteigert werden. Die Altpapiermenge im Rest-Hausabfall kann rechnerisch um ca. 5 kg/(E*a) verringert werden. Eine Reduzierung der Altglas-Mengen im Rest-Hausabfall um stadtweit ca. 4 kg/(E*a) wäre möglich. Die noch im Rest-Hausabfall verbleibende Menge an Altglas würde dann rund 10 kg/(E*a) betragen. Beim LVP erscheint eine Steigerung der Erfassungsmenge in Anlehnung an die Orientierungswerte von zusätzlich ca. 10 kg/(E*a) aus dem Rest-Hausabfall ins „Gelbe System“ möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verlagerte Menge nicht ausschließlich aus den gewünschten lizensierten Leichtstoffverpackungen besteht (Gesamtpotenzial „reines“ LVP im Rest-Hausabfall liegt mit 12,6 kg/(E*a) nur leicht höher), sondern neben den sogenannten stoffgleichen Nicht-Verpackungen aus Kunststoff und Metall auch anteilig Störstoffe (Restabfall) darin enthalten sind. Die hier angesetzte Verlagerungsmenge von 10 kg/(E*a) wird vor diesem Hintergrund in 5 kg/(E*a) „reines“ LVP, 2 kg/(E*a) stoffgleiche Nicht-Verpackungen sowie 3 kg/(E*a) Störstoffe aufgeteilt. Dieser Zusammenhang wird insbesondere bei der Mengenprognose für das Szenario Max. von zusätzlich 12 kg/(E*a) deutlich, welches ansonsten eine nahezu vollständige Abschöpfung des LVP aus dem Rest-Hausabfall bedeuten würde (unrealistisch). Eine Erhöhung der LVP-Erfassungsmenge ist grundsätzlich auf Grund des neuen KrWG in Zusammenhang mit der Miterfassung von stoffgleichen Nicht-Verpackungen zu diskutieren. Darüber hinaus befinden sich aktuell im Rest-Hausabfall noch weitere Wertstoffe, wie Textilien/Schuhe, Elektroschrott und Holz, die insbesondere durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Diskussionen bzgl. einer Wertstofftonne verstärkt in den Fokus gerückt sind. Die Sortieranalyse hat stadtweit folgende Potenziale dieser Wertstoffe im Rest-Hausabfall ermittelt:  Textilien / Schuhe 8,5 kg/(E*a)  Elektroschrott 2,5 kg/(E*a)  Holz 1,3 kg/(E*a) Da die tatsächlich getrennt erfassten Mengen an Alttextilien, Elektroschrott und Holz ganzheitlich nur schwer zu erfassen sind, wird hier analog zur Vorgehensweise beim Altpapier, Altglas etc. in einem ersten Schritt die im Rest-Hausabfall verbliebene Menge mit einem gebildeten Mittelwert aus Analysen in anderen Städten verglichen. Die Differenz des Mittelwertes aus den anderen Städten zur Menge im Rest-Hausabfall in der Stadt Krefeld wurde hier als noch abschöpfbares Wertstoffpotenzial definiert. Da die Potenziale im Rest-Hausabfall bei diesen Wertstoffen üblicherweise eher gering sind (insbesondere beim Elektroschrott und Holz) wird hier auf die Berechnung verschiedener Szenarien, im Rahmen der heutigen Erfassungssystematiken, verzichtet. 41 AWK Krefeld Tab. 5: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial für weitere Wertstoffe Aktuelles Wertstoffpotenzial im Rest-Hausabfall Wertstoffpotenzial im Rest-Hausabfall aus Vergleichsanalysen in anderen Städten Prognose zusätzl. abschöpfbarer Wertstoffmengen [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] Textilien / Schuhe 8,5 5,5 3,0 Elektroschrott 2,5 1,5 1,0 Holz 1,3 0,8 0,5 Wertstoffart Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die mögliche Einführung einer „Wertstofftonne“ können je nach gewähltem Stoffgruppenkatalog noch weitere Wertstoffmengen aus Rest-Hausabfall abgezogen werden. Insbesondere die Mengen an stoffgleichen NichtVerpackungen, die aktuell definitionsbedingt in den Rest-Hausabfall gehören, können bei Einführung einer Wertstofftonne durch eine entsprechende Verlagerung in das neue Sammelsystem zu einer weiteren Reduzierung der Rest-Hausabfallmenge führen. Erste Erfahrungswerte hinsichtlich der Verlagerungsmenge liegen bei ca. 5 – 7 kg/(E*a), bei Umstellung von Sack- auf Behältersammlung (inkl. Restabfallanteil von ca. 30 % sowie Anteil an LVP von ca. 10 %). Parallel wird derzeit in verschiedenen Modellversuchen auch die Miterfassung von Elektrokleingeräten in der Wertstofftonne getestet (häufig in speziellen Säcken), die vor der Anlagensortierung manuell aus dem Sammelgemisch separiert werden. Die Miterfassung von weiteren Stoffgruppen, wie z. B. Holz oder Textilien/Schuhe, bildet aktuell aus technischen bzw. qualitativen Gründen eher die Ausnahme. Darüber hinaus ist i. d. R. das Potenzial an Holz im Rest-Hausabfall ohnehin gering. Bei Intensivierung der Wertstofferfassung und zusätzlicher Einführung einer Wertstofftonne kann es zu internen Mengenverschiebungen kommen. In der folgenden Abbildung sind die möglichen Mengenveränderungen zusammenfassend gegenübergestellt. 42 AWK Krefeld Prognose erwarteter Mengenveränderungen [kg/(E*a)] beim Rest-Hausabfall durch Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung / Einführung einer Wertstofftonne / Zusätzliche Erfassung von Textilien und Schuhen 250 235 198 Rest-Hausabfallmenge [kg/(E*a)] 200 190 150 100 50 0 Summe 1) Organik Altpapier 2) LVP Altglas Textilien / Schuhe Elektroschrott Holz 1 Stoffgleiche Nicht-Verpackungen Sonstiges /Restabfall heute Intensivierung Wertstofferfassung 235,2 106,3 17,8 12,6 13,9 8,5 2,5 1,3 11,1 61,2 198,2 93,6 11,7 7,6 10,2 5,5 1,5 0,8 9,1 58,2 Intensivierung Wertstofferfassung + Wertstofftonne (LVP/StNVP/EAG) + Alttextilienerfassung (Textilien/Schuhe) 189,7 93,6 11,7 7,0 10,2 3,5 1,0 0,8 5,5 56,4 Die Differenz zur Resthausabfallmenge von 244 kg / (E*a) (ohne Geschäftsmüll) ergibt sich aus dem Feuchtigkeitsgehalt des Altpapiers. Mit Geschäftsmüll liegt die Resthausabfallmenge bei 262 kg / (E*a). 1) 2) Der erhöhte Feuchtigkeitsgehalt des Altpapiers im Rest-Hausabfall wurde herausgerechnet. Abbildung 19: Prognose der erwarteten Mengenveränderungen beim Rest-Hausabfall durch Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung Die Erfassung der geringen Holzmenge könnte (neben einer Freigabe in der Wertstofftonne13) auch über eine Intensivierung der Holsysteme (separate Holzbereitstellung) oder Bringsysteme (Wertstoffhof) erfolgen. Die aktuelle Rest-Hausabfallmenge würde sich bei konsequenter Intensivierung der Wertstofferfassung im Rahmen der heutigen Systeme um 37 kg/(E*a) reduzieren. Bei zusätzlicher Einführung einer Wertstofftonne (zusätzliche Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen und Elektrokleingeräten) wird eine weitere Abnahme um ca. 4 % auf ca. 190 kg/(E*a) prognostiziert. Die dargestellten Verlagerungen stellen teilweise ambitionierte Zielsetzungen dar, die auf ihre Umsetzbarkeit in Krefeld zu prüfen sind. Grundsätzlich ist die Machbarkeit durch andere vergleichbare Städte allerdings schon nachgewiesen worden. Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen und zur Erreichung der o. g. Ziele sind in Kap. 5 beschrieben. 13 Wird aber nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht empfohlen. AWK Krefeld 4.3.2 43 Schlussfolgerungen für die Sperrabfallerfassung Die aktuellen Untersuchungen in Krefeld zeigen, dass Teile der Schrottmengen und werthaltige Bestandteile von Elektroaltgeräten durch informelle bis hin illegale Erfassungssysteme abgegriffen werden. Dies führt zum einen zu Umweltgefährdungen und zum anderen dazu, dass die Verwertungserlöse nicht die kommunalen Entsorgungsgebühren entlasten. Durch Optimierung der Erfassungssysteme und durch ordnungsrechtliche Maßnahmen könnte zukünftig diesem Schwund entgegengewirkt werden. Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen – insbesondere für die Abschöpfung von Altholz und Kunststoffteilen aus dem Sperrmüll und zur Verringerung der o. g. Probleme sind in Kap. 5 beschrieben. 4.3.3 Überprüfung Restabfallbehältervolumen durch die Fa. INFA als Gutachter 4.3.3.1 Hintergrund Das spezifische Rest-Hausabfallbehältervolumen beschreibt das Behältervolumen, welches einem Bürger wöchentlich für die Entsorgung des Rest-Hausabfalls zur Verfügung steht. Die Angabe erfolgt in Liter pro Einwohner und Woche [l/(E*w)]. In vielen kommunalen Abfallsatzungen wird ein spezifisches Mindest-Rest-Hausabfallbehältervolumen festgeschrieben. Folgende Gründe liegen der Festlegung einer solchen Volumenuntergrenze zu Grunde:  Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des Rest-Hausabfalls  Volumenpuffer, um Mengenspitzen und jahreszeitliche Schwankungen abfangen zu können  Gebührenschuldner wählen häufig den kleinsten und kostengünstigsten Behälter, obgleich das Fassungsvolumen offensichtlich nicht ausreichen kann  Vermeidung einer Verdichtung / Verpressung des Rest-Hausabfalls im Behälter  Vermeidung einer Verlagerung von Rest-Hausabfall in andere Bereiche o in Wertstofferfassungssysteme o in den Sperrabfallbereich o in den öffentlichen Raum (Verschmutzung des Wohnumfeldes)  keine „ständige“ Überfüllung der Behälter o Behälter steht offen, problematisch bei der Leerung o Verschmutzung des Bürgersteiges durch herausfallende Abfälle  stärkere Nutzung von z. B. zusätzlichen Abfallsäcken vermeiden 44 AWK Krefeld Die Kommunen sind zu einer satzungsrechtlichen Festlegung eines spezifischen Mindest-RestHausabfallbehältervolumens in Liter pro Einwohner und Woche ermächtigt (nach § 9 Abs. 1 Satz 3.1. Halbsatz LAbfG NRW). Für die Berechnung eines Mindestrestabfallbehältervolumens gibt es allerdings keine allgemeingültigen Richtwerte. Für die Festlegung sind folgende ortsspezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:  örtliche Abfall- und Wertstoffmengen  Umfang der getrennten Sammlung  spezifische Raum- und Schüttgewichte Rechtsprechungen sagen hierzu14:  aus dem LAbfG NRW geht nicht hervor, dass bei der Bestimmung des Behältervolumens der Idealfall eines alle Anstrengungen zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung beachtenden Einwohners in Betracht zu ziehen ist  die Bemessung darf die Anreizfunktion zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung nicht unterlaufen o daraus wird aber nicht abgeleitet, dass sich die Bemessung an einem absoluten Mini- mum zu orientieren hat  die Kommunen können der Zuteilung des Behältervolumens allgemeine Durchschnittswerte zu Grunde legen o keine Verpflichtung einer individuellen haushaltsbezogenen Ermittlung o wichtig ist die Stützung eines Behältervolumens auf örtlich erhobenen Daten  bei einer Orientierung am Minimum des erforderlichen Rest-Hausabfallbehältervolumens ist eine Entsorgung über andere Systeme zu befürchten o es lässt die Mehrzahl derjenigen außer Betracht, die nicht in der Lage oder willens sind, diesem Idealbild zu entsprechen o dieses ist mit den Zielen einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft (§ 1 KrWG) und dem landesrechtlichen Gebot einer Getrennthaltung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung nicht zu vereinbaren 14 VG Minden, 11 K 2354/04, 21.03.2005; VG Köln, 14 K 1025/07, 17.06.2008 45 AWK Krefeld 4.3.3.2 Berechnung eines spezifischen Wertes für die Stadt Krefeld Derzeit wird in der Stadt Krefeld ein mittleres spezifisches Behältervolumen für den RestHausabfall von 41 l/(E*w) bereitgestellt (inkl. Kleingewerbeanteil). Laut Satzung sind 40 l pro behördlich gemeldeter Person und Woche festgelegt. Bei entsprechenden Verwertungs- und Vermeidungsmaßnahmen kann auf schriftlichen Antrag das Mindestvolumen auf 20 l/(E*w) reduziert werden. Bei Nutzung einer Biotonne oder Eigenkompostierung ist eine weitere Reduzierung auf 15 l/(E*w) möglich. Die von der Fa. INFA durchgeführte Rest-Hausabfallanalyse liefert nun ein detailliertes Bild hinsichtlich der Zusammensetzung des Rest- Hausabfalls in der Stadt Krefeld. Um auf dieser Basis ein stadtweit mindestens erforderliches spezifisches Behältervolumen [l/(E*w)] abzuleiten, erfolgt die Verknüpfung der Stoffgruppenmengen im Rest- Hausabfall mit den spezifischen Schüttdichten (INFA Erfahrungswerte) der einzelnen Stoffgruppen. Über diese Herangehensweise kann das durchschnittlich in der Stadt Krefeld erforderliche spezifische Mindestbehältervolumen für den Rest- Hausabfall ermittelt werden. Tab. 6: Ermittlung des mittleren erforderlichen spez. Mindest-Behältervolumens für den RestHausmüll in der Stadt Krefeld Mittlere Abfall- und Wertstoffarten Altpapier Altglas LVP Stoffgleiche Nicht-Verp. Organik Textilien / Schuhe Elektronikschrott Sonstiges, Restabfall Schüttdichten 1) [kg/m³] 120 290 55 55 225 80 160 120 Summe 1) Mittleres stadtweit Spezifische erforderliches Menge im Restspezifisches Hausabfall MindestBehältervolumen [kg/(E*a)] 17,8 13,9 12,6 11,1 106,3 8,5 2,5 62,5 [l/(E*w)] 2,9 0,9 4,4 3,9 9,1 2,0 0,3 10,0 235,2 33,5 INFA Erfahrungswerte Das auf Basis der Schüttdichten der einzelnen Stoffgruppen ermittelte und aktuell erforderliche Rest-Hausabfallbehältervolumen beläuft sich im Stadtmittel auf ca. 34 l/(E*w). In diesem Wert sind Haushalte mit einer umfassenden Wertstoffabtrennung ebenso vertreten, wie Haushalte, die nur in sehr begrenztem Umfang oder auch gar keine Wertstoffabtrennung durchführen. Erfahrungsgemäß variiert das jeweils erforderliche Behältervolumen bei einem Großteil der Haushalte (in Abhängigkeit der Umsetzung der getrennten Wertstoffsammlung) in einer Grö- AWK Krefeld 46 ßenordnung von +/- 10 l/(E*w) um einen stadtweiten Mittelwert. Daher kann das lt. Satzung definierte Mindestvolumen von 40 l/(E*w) für Haushalte ohne jegliche Verwertungs- oder Vermeidungsmaßnahmen als angemessen bezeichnet werden. Das geringste spezifische Behältervolumen findet sich erfahrungsgemäß in der 1 – 2 Familienhausbebauung, dieses wird i. d. R. durch die dort am besten umgesetzte Abtrennung der Wertstoffe aus dem Rest-Hausabfall erreicht. Setzt man nach der gleichen Methodik wie in Tabelle 2 die im Rahmen der Analyse spezifisch für diese Bebauungsstruktur ermittelten Mengen und Zusammensetzungen an, so ergibt sich in dieser Bebauungsstruktur ein erforderliches Mindestbehältervolumen von ca. 29 l/(E*w). Um einen solchen Mittelwert gruppieren sich i. d. R. die Einzelwerte zu beiden Seiten (< 29 l/(E*w) und > 29 l/(E*w)). Das bedeutet, dass in dieser Bebauungsstruktur ein besonders motivierter Abfalltrenner, Single-Haushalte oder Personen, die eine besonders bewusste Abfallvermeidung betreiben weniger als 29 l/(E*w) benötigen. Satzungsrechtlich können diese Haushalte das Volumen auf 20 l/(E*w) oder 15 l/(E*w) reduzieren. Damit ist hier noch ein erheblicher Anreiz zur Abfalltrennung oder Vermeidung für den größten Teil der Haushalte gegeben und die aktuellen Festlegungen des spezifischen Mindestbehältervolumens sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angemessen. Nach Umsetzung des Maßnahmenbündels dieses AWK ist allerdings eine Überprüfung der bereitgestellten Behältervolumina und des für die Ermittlung der Abfallgebühren erforderliche Volumendichtefaktor unbedingt erforderlich. 4.3.4 Beurteilung der aktuellen Sammelsystematik durch den Gutachter Das derzeitige Sammelsystem der Stadt Krefeld umfasst alle maßgeblichen Abfallarten und eine umfassende Kombination aus Hol- und Bringsystemen. Die spezifischen Mengen zeigen allerdings an, dass noch Wertstoffpotenziale im Restabfallstrom enthalten sind, die noch einer getrennten Erfassung zugeführt werden können. Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen und zur Optimierung der Sammelsystematik sind in Kap. 5 beschrieben. AWK Krefeld 5 47 Möglichkeiten zur Weiterentwicklungen der Krefelder Abfallwirtschaft Eine zukunftsorientierte, nachhaltige und umweltorientierte Abfallwirtschaft sollte auf einem Bündel an Maßnahmen aufgebaut sein und eine Vielzahl an Akteuren mit einbeziehen. Nachfolgend werden daher mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Krefelder Abfallwirtschaft (entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie des KrWG) vorgestellt (Kap. 5.1). Anschließend werden mögliche Umstellungen bei der Erfassungssystematik beschrieben (Kap. 5.2) und die möglichen Auswirkungen auf die Restabfallmengen quantifiziert (Kap. 5.3). In Kap. 6.2 erfolgt die Abfallmengenprognose für das Jahr 2025 auf Basis der abgeleiteten Maßnahmen sowie in Kap. 10 die zusammenfassende Darstellung der konkret geplanten Maßnahmen und der verantwortlichen Akteure in Krefeld. 5.1 Maßnahmen entsprechend der Abfallhierarchie 5.1.1 Abfallvermeidung 5.1.1.1 Umwelterziehung und Abfallberatung Das Ziel der Abfallberatung zur Abfallvermeidung ist es, das Bewusstsein und das Handeln im Hinblick auf den umweltverträglichen Umgang mit Ressourcen zu erreichen. Daher zielt die Abfallberatung auf die Implementierung von Werten ab, die die Abfallvermeidung fördern. Das Umweltbewusstsein zu schärfen und Handlungsanleitungen zu Abfallvermeidung und damit zu Ressourcenschutz zu geben, ist bei Kindern im Kindergartenalter und in der Grundschule vorrangiges Ziel der Abfallberatung. Sie sind in der Regel noch offen für die Vermittlung des Wertes „Umweltschutz“. Aufbauend hierauf kann in weiterführenden Schulen diesen Kindern dann weiteres Wissen über Zusammenhänge in der Beziehung Mensch und Umwelt vermittelt werden. Bereits heute besuchen regelmäßig Kindergartengruppen, Vorschul- und Schulklassen auch die GSAK und EGK, so dass diese auch einen Beitrag zur Umwelterziehung junger Menschen leisten. Für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Krefeld wäre der Ausbau der Kapazitäten in der Umweltpädagogik wünschenswert. Der Ansatz, Kinder als die Erwachsenen von morgen zu sehen, die es gelernt haben, Abfallvermeidung in ihr Verhaltens- und Handlungsrepertoire aufzunehmen, kann durch die Bildung von Kooperationen mit weiteren Bildungsträgern erreicht werden. AWK Krefeld 48 Die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, der Abfallund Umweltberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und örtlich ansässigen außerschulischer Bildungseinrichtungen sollte gefördert werden. Insbesondere das Krefelder Umweltzentrum ist als Kooperationspartner zu nennen. Darüber hinaus wäre der Ausbau der bereits angebotenen Unterrichtseinheiten der Abfallberatung von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der vorhandenen knappen Personalressourcen in der Abfallberatung und des Nothaushaltes dürften hier allerdings nur geringe Spielräume zur Umsetzung liegen. Neben den bereits bestehenden Unterrichtseinheiten der Abfallberatung für Kindergärten,  Reise durch das Kompostland  Müllmemory – Mülltrennung spielend leicht, für Grundschulen,  Abenteuer Kompost  Abfallvermeidung und Mülltrennung,  Klima- und Ressourcenschutz – Wege eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen für weiterführende Schulen,  Ein Weg zu Mehrweg – Umweltschutz am Beispiel von Getränkeverpackungen, ist die Förderung und Entwicklung weiterer Unterrichtseinheiten nur bei Bereitstellung von ausreichenden Personal- und Finanzressourcen denkbar. Zusätzlich zur Erweiterung des Angebotes an Unterrichtseinheiten wäre der Ausbau des Weiterbildungsangebotes für Erzieher/Innen und Lehrer/Innen zu Themen der Abfallvermeidung wünschenswert. Hierzu kann mit dem Studieninstitut Niederrhein zusammengearbeitet werden. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Intensivierung der Abfallberatungstätigkeiten unter dem Vorbehalt ausreichender Personal- und Finanzressourcen steht. 5.1.1.2 Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung Für den Bereich der Gewerbeabfallberatung muss die Abfallvermeidung als abfallwirtschaftliches Ziel durch andere Wege erreicht werden, als die Abfallvermeidung in Haushalten. 49 AWK Krefeld Die Zielgruppe hier ist eine völlig andere, so dass die Maßnahmen, die die Abfallvermeidung fördern sollen, ganz anders aussehen, als für Kinder und Jugendliche. Für Betriebe stehen Abfallvermeidungs- und Entsorgungskonzepte für einzelne Branchen im Vordergrund. Deren Erstellung und Durchführung bedarf ebenso einer umfassenden und anspruchsvollen Planung. Die folgende Auflistung zeigt beispielhaft auf, welche Aktionen im Bereich der Gewerbeabfallberatung angeboten werden können:  Abfallvermeidungskonzepte für Gewerbebetriebe  Beratung von Betrieben mit Blick auf die Potenziale zur Abfallvermeidung  Gründung, Fortführung und Vernetzung von bestehenden Programmen, die Unternehmen im Bereich der Abfallvermeidung sensibilisieren und beraten  Initiierung / Durchführung von Schulungsmaßnahmen für den Handel und die Gastronomie mit Blick auf Optimierung von intelligenten Belieferungs- und Einkaufsstrategien mit Blick auf Abfallvermeidung und Sensibilisierung der Endverbraucher bzgl. des Aufkommens an Lebensmittelabfällen und deren Anteil daran Weitere Maßnahmen, die einen Beitrag zur Abfallvermeidung darstellen, sind im Folgenden aufgelistet, berühren die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Verwaltung und sind durch entsprechende Beschlüsse in den politischen Gremien umzusetzen, wie z. B.  abfallvermeidende Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, z. B. o Geschirrmobil o Einsatz von kompostierbarem Einweggeschirr statt Kunststoffgeschirr auf Veranstaltungen  Einbeziehung von Kriterien des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung in Ausschreibungen  Berücksichtigung abfallvermeidender Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung  Kauf von langlebigen und Recyclingprodukten  verstärkte Förderung von Abfallvermeidungsprojekten  Förderung anerkannter Umweltmanagementsysteme  Identifikation von Erfolgskontrollindikatoren für Abfallvermeidungsmaßnahmen  Entwicklung / Optimierung abfallvermeidender Nutzungskonzepte Grundsätzlich kann sich die Abfallberatung Themen zunutze machen, die als Vehikel zum Transport für Abfallvermeidung dienen können. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass nur Themen geeignet erscheinen, die voraussichtlich dauerhaft in der Berichterstattung bleiben und nicht schnell wieder aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden. Ein solches Thema AWK Krefeld 50 könnte das Lebensmittelwegwerfen sein, das immer wieder in der öffentlichen Diskussion steht. Allerdings bleibt auch hier festzustellen, dass eine Intensivierung der Beratung über Abfallvermeidungstätigkeiten und -möglichkeiten unter dem Vorbehalt ausreichender Personal- und Finanzressourcen steht. 5.1.1.3 Anreize durch Gebührenbemessung Wie in Kap. 4.3.3.2 dargestellt, ist das derzeitige spezifische Mindestrestabfallbehältervolumen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gemäß der gutachterlichen Prüfung angemessen. Auch ist in Krefeld noch ein erheblicher Anreiz zur Abfalltrennung oder Vermeidung für den größten Teil der Haushalte auf Basis der Gebührensatzung gegeben. Eine weitergehende Änderung satzungsrechtlicher Vorgaben zur Festlegung der vorzuhaltenden Abfallvolumina ist daher derzeit nicht erforderlich. Diese sind aber regelmäßig, insbesondere bei Umsetzung relevanter abfallwirtschaftlicher Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anreizwirkung, Gebührengerechtigkeit und Rechtskonformität zu überprüfen. 5.1.2 Vorbereitung zur Wiederverwendung Im Bereich der Sperrabfallabfuhr wären weitere Initiativen für eine verstärkte Abschöpfung von wiederverwendbaren Möbeln oder Elektroaltgeräten denkbar, sofern ausreichende Personalund Finanzmittel zur Verfügung stehen. Als mögliche Maßnahmen sind hier zu nennen:  Second-Hand-Kaufhäuser (gemeinsam mit gemeinnützigen Einrichtungen)  Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten, z. B. Büchertauschbörse, Unterstützung von Reparaturnetzwerken (Gebrauchtwaren)  Organisation von Wiederverwendung (Wohnungsauflösungen, Möbelbörse, Sperrmüllbörse, Tauschbörse, Computerrückgabe) Im Rahmen einer Internet-basierten Sperrmüllanmeldung könnten auch potenzielle Spender und Interessenten an wiederverwendbaren Möbeln oder Elektroaltgeräten zusammengebracht werden. Hierzu bedarf es einer Zusammenarbeit mit der für die Sperrabfallabfuhr zuständigen GSAK. Vor der Umsetzung Maßnahme in die Praxis sollte eine Prüfung möglicher Varianten erfolgen. AWK Krefeld 5.1.3 51 Recycling Die stoffliche Verwertung der getrennt erfassten Wertstoffe erfolgt über den überregionalen Markt für Sekundärrohstoffe. Neben den klassischen Verwertungswegen für die trockenen Wertstoffe haben sich insbesondere im Bereich der organischen und heizwertreichen Abfallströme neue Märkte für Sekundärrohstoffe entwickelt. 5.1.3.1 Kompostierung / Vergärung Aus ökologischer Sicht kann es sinnvoll sein, Komposte nicht nur aerob zu erzeugen. Durch den Einsatz von Vergärungsverfahren vor der Kompostierung kann die Bioabfallverwertung in Form einer Kaskadennutzung sowohl stofflich als auch energetisch erfolgen. Hierdurch können Vorteile bei den anderen energiebezogenen Wirkungskategorien erzielt werden. Der ökologische Vergleich der Bioabfallverwertung unter Einschluss der Vergärung mit den Optionen 1. des Verbleibs der Bioabfälle in der Restmülltonne und Entsorgung über Müllverbrennung oder 2. die Erfassung von Bioabfällen vor dem Kochtopf mit Zuführung zur Kompostierung zeigt, dass bei einer umfassenden Nutzung der Ressource Bioabfall und einem Anlagenbetrieb entsprechend einem fortgeschrittenen Stand der Technik dieser Verwertungsweg (Kompostierung und Vergärung) über nahezu alle in der Ökobilanz betrachteten Umweltwirkungen ökologisch vorteilhafter ist. Da die Vergärung von Bioabfällen jedoch zusätzliche Kosten verursacht, und eine rechtlich verbindliche Festlegung Bioabfälle grundsätzlich zu vergären, fehlt, erscheint es derzeit noch ratsam, die Bioabfälle ausschließlich einem Kompostwerk zuzuführen. Gemäß § 3 Abs. 7 KrWG zählen zu den Bioabfällen: 1. Garten- und Parkabfälle, 2. Landschaftspflegeabfälle, 3. Nahrungs- und Küchenabfälle von Haushaltungen, Gaststätten- und Cateringgewerbe, Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus der Nahrungsmittelverarbeitung sowie 4. Abfälle wie Nr. 1. bis 3. aus anderen Herkunftsbereichen. Daher ist eine Freigabe der Speisereste für die Bioabfalltonne sowie eine Getrennterfassungspflicht der Bioabfälle vom Restmüll unter Berücksichtigung hygienischer und logistischer Aspekte zu prüfen. Im Falle einer Umsetzung wäre sicherzustellen, dass das Kompostwerk nicht nur ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stellt, sondern auch für die Behandlung von Speiseresten zugelassen und genehmigt ist. AWK Krefeld 52 5.1.3.2 Altholzverwertung Die Verwertung von Altholz aus der Sperrmüllerfassung ist technisch möglich. Vor dem Hintergrund des Ressourcen- und Klimaschutzes ist diese abfallwirtschaftliche Maßnahme durchaus sinnvoll und könnte vor dem Hintergrund der derzeitig in Diskussion befindlichen Streichung der Heizwertklausel (§ 8 Abs. 3 KrWG), die bislang noch die energetische der stofflichen Verwertung gleichstellt, wenn der Abfall einen Heizwert von mindestens 11.000 kjoul pro Kilogramm erreicht, auch rechtlich verpflichtend werden. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung, die sich nicht nur auf die Logistik beschränkt, sondern die gesamte Entsorgungskette betrachtet, sollte u. a. untersuchen, ob die separate Sammlung und Verwertung von Altholz eine Reduzierung der Gesamtkosten bewirken kann. In diesem Rahmen könnte auch eine ökobilanzielle Betrachtung von MKVA und anderen Biomassekraftwerken einfließen. Hier stehen den evtl. in Abhängigkeit der Konzeption steigenden Logistikkosten eine bessere Wertstoffabschöpfung (inkl. Verringerung der Entsorgungskosten) und rückläufige Sperrmüllmengen gegenüber. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeitsprüfung die zweite Möglichkeit, die gemischte Sammlung von Sperrmüll zur Beseitigung und z. B. Altholz/Metall in einem Sammelfahrzeug mit anschließender technischer Abtrennung in einer Sortieranlage untersuchen. Da es sich im Wesentlichen um logistische Fragestellungen handelt, sollte hierzu die für das Einsammeln und Transportieren zuständige GSAK bei der Prüfung beteiligt werden. 5.1.4 Sonstige Verwertung Der Markt für heizwertreiche Fraktionen (Holzhackschnitzel, Ersatzbrennstoffe) ist durch den Zutritt von Biomassewerken und Heizkraftwerken stark erweitert worden. Dies vergrößert die Optionen beim kommunalen Stoffstrommanagement. Die anfallenden „hoheitlichen“ Biomassen (Gehölz- und Rasenschnitt von öffentlichen Flächen) sollten gemeinsam mit den Mengen des örE vermarktet werden, mit dem Ziel aufgrund größerer Mengen wirtschaftlichere und kostengünstigere Verwertungswege installieren zu können. 5.1.5 Beseitigung Für die Beseitigung von Rückständen aus der MKVA sind entsprechende Kapazitäten auch langfristig auf Deponien vorzuhalten, sofern kein Ausschluss von der Entsorgungspflicht erfolgt. 5.2 Maßnahmen bei der Erfassung 5.2.1 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Abfallberatung Grundsätzlich bietet die Öffentlichkeitsarbeit, in diesem Falle die Abfallberatung, immer die Möglichkeit, zur Erhöhung der erfassten Mengen einzelner Stofffraktionen beizutragen. Diese AWK Krefeld 53 Öffentlichkeitsarbeit muss sich zum einen immer an dem bestehenden, dem zu verändernden oder dem neu einzurichtenden Erfassungssystem orientieren. Zum anderen sind Maßnahmen, Aktionen und Veranstaltungen so zu planen, dass sie dem speziell verfolgten abfallwirtschaftlichen Ziel entsprechen und eine diesbezügliche Wirkung entfalten können. Bei den notwendigerweise vorangehenden und sorgfältigen Planungen sind ganz besonders die Zielgruppe, die Methode der Ansprache dieser Zielgruppe und geeignete Medien und Aktionen zur Zielerreichung zu berücksichtigen. Unverzichtbar ist es, bei allen Maßnahmen mit Akteuren und/oder Funktionsträgern aus den Reihen der Zielgruppe zusammenzuarbeiten und sie bereits in der Planung miteinzubeziehen. Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit, die in eine Planung, wie sie oben beschrieben ist, eingebettet sein müssen, können z. B. sein  Einwohnerbriefe  Einwohnerversammlungen  Informationsbroschüren  Abfallberatung, auch ehrenamtliche Betreuer im Stadtviertel  Informationsmobile und -stände  Hausbesuche  Vorsortiergefäße  Informationstelefone  Plakate, Hausflurplakate  Zeitungsanzeigen  Tage der Offenen Tür z. B. am Kompostwerk Wie die Auflistung zeigt, werden sowohl Bausteine bzw. Methoden oder Medien genutzt, die grundsätzlich für alle Stoffe und Abfallfraktionen einsetzbar sind, als auch Maßnahmen und Aktionen, die speziell auf das konkrete Thema zugeschnitten sind. Notwendige Voraussetzung ist die Bereitstellung von ausreichenden Personal- und Finanzressourcen. 54 AWK Krefeld 5.2.2 Optimierte Erfassungssysteme 5.2.2.1 Bioabfall- und Grünschnitterfassung Eine weitere Erhöhung des Biotonnen-Anschlussgrades in den städtisch geprägten Stadtteilen, eine Intensivierung der Überprüfungen der Eigenkompostierung sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit können zur Erreichung des in Kap. 4.3.1 berechneten Abschöpfpotenzials beitragen. Vor dem Hintergrund der abfallrechtlichen Regelung in § 3 Abs. 7 KrWG und der seit dem 01.01.2015 in § 11 Abs. 1 KrWG für Bioabfälle festgelegten Getrennterfassungspflichten sowie der Festlegungen im aktuellen AWP ist neben einer - Freigabe der Speisereste („nach Kochtopf“) für die Biotonne auch - der Ausschluss von Bioabfällen aus der Restmülltonne sowie - der Anschluss- und Benutzungszwang von Grundstücken an die Biotonne zu diskutieren bzw. satzungsrechtlich festzulegen. Damit verbunden wären auch die Überprüfungen - des zur Ermittlung der Abfallgebühr erforderlichen Volumendichtefaktors, - des vorzuhaltenden Mindestrestabfallvolumens - des vorzuhaltenden Biobehälter - Volumens sowie - der bereitzustellenden Restabfallbehältergrößen. Unabhängig von der Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Biotonne wäre es sinnvoll, auch mögliche Gebührenanreize im Rahmen des Gebührenmodells mit dem Ziel einer verstärkten (freiwilligen) Nutzung der Biotonne zu prüfen. Hier ist das heutige Gebührenmodell der Stadt Krefeld bezüglich der bereits vorhandenen Anreize für die verschiedenen Systeme zur getrennten Wertstofferfassung dezidiert zu prüfen und ein ortsspezifisch passender Kompromiss zwischen einer hohen Erfassungsmenge an Organik und einem Höchstmaß an Qualität (möglichst geringer Störstoffanteil) anzustreben. Beim Grünschnitt könnte die zurzeit praktizierte Grünschnittannahme am Wertstoffhof i. W. nur durch die Einrichtung eines weiteren Wertstoffhofes sowie durch die Einrichtung, temporärer Annahmeplätze im Stadtgebiet oder eines Holsystems verbessert werden. Des Weiteren sollte sichergestellt werden, dass Grünschnitt von kommunalen Liegenschaften (Schulen, Feuerwehr, Behörden) dem von der örE beauftragten Drittbeauftragten angedient wird. Mittelfristig sollte aus abfallwirtschaftlicher Sicht angestrebt werden, die vom Land NRW vorgeschlagenen Leit- und Zielwerte für Bio- und Grünabfälle zu erreichen (110 kg/ E*a bzw. 140 kg/E*a). AWK Krefeld 55 5.2.2.2 Erfassung von trockenen Wertstoffen Altpapier Die Altpapiermenge im Rest-Hausabfall kann rechnerisch um ca. 6 kg/(E*a) verringert werden. Hierzu ist eine weitere Steigerung der Anschlussquote an die Altpapiertonne sowie eine fortlaufende Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung von erlösträchtigem Altpapier aus dem Rest-Hausabfall erforderlich. Darüber hinaus wäre eine höhere Abfuhrfrequenz der blauen Abfallgefäße zu prüfen. Altglas Das Altglas wird in der Stadt Krefeld über Depotcontainer erfasst. Auch hier könnte eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zu einer Reduzierung der Altglas-Mengen im Rest-Hausabfall um stadtweit ca. 4 kg/(E*a) führen. Die noch im Rest-Hausabfall verbleibende Menge an Altglas würde dann rund 10 kg/(E*a) betragen. Textilien/Schuhe Diese zusätzliche Abschöpfung kann durch verstärkte begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Überprüfung / Ergänzung insbesondere der aktuellen Erfassungssystematik im Bereich der Textilien / Schuhe erreicht werden (intensivierte Wertstofferfassung). Die aktuelle Erfassungssystematik (Holsystem: orange Säcke) muss zur Erreichung dieser zusätzlichen Abschöpfungsmengen nicht grundsätzlich verändert werden, sollte jedoch beobachtet werden und ggf. im Hinblick auf die Notwendigkeit von Optimierungen z. B. durch Einrichtung von öffentlich zugänglichen Altkleidercontainern überprüft werden. Elektroaltgeräte (EAG) Die geringen Erfassungsmengen sind zum einen darauf zurückzuführen, dass Elektrokleingeräte „mülltonnengängig“ sind. Zum anderen gilt grundsätzlich, dass Elektroaltgeräte in der Regel aufgrund ihrer Werthaltigkeit bei der Bereitstellung im Rahmen der Sperrabfallabfuhr entwendet werden. Die EU- Richtlinie 2012/19/EU vom 04.07.2012 über Elektro- und ElektronikAltgeräte machte eine Neufassung des bestehenden ElektroG erforderlich. Zur Umsetzung der EU – Richtlinie in deutsches Recht haben daher der Bundestag am 02.07.2015 und der Bundesrat am 10. Juli 2015 ein neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beschlossen. Mit der Veröffentlichung des novellierten ElektroG am 23.10.2015 ist die Novelle am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Das neue ElektroG sieht vor, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen. Die öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben im Rahmen ihrer Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten angeliefert werden können. AWK Krefeld 56 Größere Verkaufsstellen von Elektrogeräten ab 400 Quadratmeter sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 Quadratmeter, müssen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter kostenfrei zurücknehmen. Bei größeren Elektroaltgeräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektround Elektronikgerätes. Insofern ist die Frage der Überwachung dieser Sammelstellen durch die Umweltbehörden von besonderer Bedeutung. „Wertstofftonne“ Die möglichen Mengenverschiebungen durch eine „Wertstofftonne“ sind in Kap. 4.3.1 beschrieben worden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die stoffgleichen Nichtverpackungen und weitere trockene Wertstoffe. Durch die „orangen“ Säcke können in Krefeld seit Sommer 2013 Alttextilien verstärkt abgeschöpft werden (vgl. Kap. 2.3.2). Damit kann vermutlich schon ein Großteil des Potenzials abgegriffen werden. Holz und Elektroaltgeräte sollten nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht unbedingt mit in einer Wertstofftonne erfasst werden. Demnach bliebe als Potenzial 2 bis 5,6 kg/(E*a) an stoffgleichen Nichtverpackungen, welche über eine „Wertstofftonne“ zusätzlich getrennt erfasst werden könnten. Maßgeblich für die zukünftige Stoffstromentwicklung ist aber weniger das eigentliche Potenzial als vielmehr die Systemträgerschaft: Aktuell wird die erweiterte Wertstoffsammlung in unterschiedlichen Systemausprägungen diskutiert, z. T. bereits flächendeckend umgesetzt bzw. in zahlreichen Modellversuchen getestet. Dies betrifft sowohl die erfassten Stoffgruppen als auch die Trägerschaft. Dabei werden neben der gemeinsamen Erfassung mit LVP auch separate Systeme ausschließlich für Nichtverpackungen getestet. Einige Beispiele sind nachfolgend genannt:  Wertstofftonne in Trägerschaft der Dualen Systeme (Hamburg, Leipzig etc.)  Wertstofftonne in „gemeinsamer Trägerschaft“ bzw. zunächst ohne Diskussion der Trägerschaft (Bochum, Dortmund, Duisburg, Hamm, Herne, Köln, Münster, Offenbach etc.)  Wertstofftonne (ohne LVP) in kommunaler Trägerschaft (Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Speyer etc.) Dabei werden bei den flächendeckend eingeführten Wertstoffsystemen inkl. LVP auch unterschiedliche Formen der Massen-/Kostenaufteilung praktiziert. Neben einer physischen Überlassung des örE-Anteils beispielsweise vor der Sortierung (z. B. Hamburg) werden auch Modelle mit einer Gebietsaufteilung umgesetzt, bei der das Entsorgungsgebiet bereits für die Festlegung der Abfuhr entsprechend der vereinbarten Anteile aufgeteilt wird (z. B. Berlin, Rhein-SiegKreis). AWK Krefeld 57 Nachdem die Verabschiedung eines Wertstoffgesetzes gescheitert war, hat das BMU im August 2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Danach sollen die Kommunen in eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Zurzeit sollten die Entwicklung um das Wertstoffgesetz bzw. die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung (Verpackungsgesetz) beobachtet und die in vergleichbaren Städten durchgeführten (sehr unterschiedlichen) Modellerfahrungen ausgewertet werden. Dabei ist sukzessive eine für Krefeld passende Strategie abzuleiten. Ein Modellversuch in Krefeld würde im Moment im Vergleich zu den zugänglichen Informationen aus laufenden Modellversuchen nur begrenzt weitergehende Erkenntnisse bringen. 5.2.2.3 Erfassung von Sperrabfall Wie in Kap. 4.2 beschrieben, kommt es derzeit zu massiven Abgriffen und Beraubungen im Rahmen der kommunalen Straßenabfuhr von Sperrabfällen. Die Untersuchungen in 2012 zeigten, dass es zu systematischen Beraubungen der Kabel und zur Entwendung von Schrott kommt. Hier muss es zu einer Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt kommen und entsprechende Bußgelder ausgesprochen werden. Des Weiteren sollte durch Änderungen bei der Sperrabfallabfuhr (wechselnde Revier15, Entrümpelungstarif, Expresstarif16, Abfuhr nach Terminvergabe) der Beraubung begegnet werden. Empfehlenswert ist im Übrigen das Serviceangebot für die Kunden zu verbessern. Die Einrichtung eines Heraustrageservices kann bei optimaler Logistik des Heraustragens und der Abfuhr zu einer weiteren Reduzierung der Beraubung führen. Im Jahr 2011 wurden durch die GSAK ca. 160 Mg Elektro- und Elektronikgeräte (EAG) gesammelt. Nach Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen kann angenommen werden, dass zusätzlich 10 % an EAG erfasst werden, so dass bei einer Annahme von 0,9 kg/Ea EAG jährlich rund 210 Mg EAG zusätzlich einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zugeführt werden könnten. Für großteilige Altmetalle führt eine Optimierung der Erfassung insbesondere im Rahmen der der Sperrabfallabfuhr ebenfalls zu Mehrmengen, die bei guter Erlössituation einen Beitrag zur Kostendeckung liefern können. Nach einer Schätzung besteht für das Stadtgebiet ein Gesamtpotenzial von jährlich mindestens rund 5.000 Mg Altmetalle aus privaten Haushalten. Nach der ersten städtischen Abfallbilanz wurden im Jahr 1992 insgesamt 1.000 Mg Altmetalle erfasst. Im Jahr 1994 lagen die kommunal erfassten Metallmengen noch bei 800 Mg. Für das Jahr 2011 wurden in der Abfallbilanz über das Holsystem (GSAK) 155 Mg Altmetalle und über den Wert- 15 16 Derzeit führen 5 Bezirke i.d.R. zu 5 festen Wochentagen für die Sperrmüllabfuhr Derzeitiger Expresstarif erreicht einen Termin nach 14 Tagen AWK Krefeld 58 stoffhof 75 Mg Altmetalle (gesamt: lediglich noch 230 Mg Altmetalle) festgestellt. Mit der o. g. Optimierung der Serviceleistungen im Rahmen der Sperrabfallerfassung könnten Mengen von 800 bis 1.000 Mg wieder für die kommunale Abfallentsorgung erschlossen werden. Insgesamt könnten die angesprochenen Änderungen in der Sperrabfallabfuhr zur Steigerung der erlösträchtigen Mengen von heute 160 Mg auf 370 Mg EAG und von 230 Mg auf 1.000 Mg Altmetallen erreicht werden. Im Vorfeld einer grundlegenden Veränderung der Sperrabfallerfassung sollten aufbauend auf einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zunächst umfangreiche Praxiserfahrungen gesammelt werden. Im Rahmen einer Testphase könnten sowohl die prognostizierten Erfassungsmengen als auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Die möglichen Optimierungsmaßnahmen sollten unter Beteiligung der GSAK geprüft werden, die mit der Erfassung des Sperrabfalls von der Stadt Krefeld beauftragt ist. Hinsichtlich der getrennten Erfassung von Altholz wird auf Kapitel 5.1.3.2 verwiesen. 5.2.2.4 Wertstoffhöfe Insbesondere vor dem Hintergrund der Beraubung von Sperrabfall nimmt die Bedeutung der Bringsysteme für die Wertstofferfassung zu. Nur hier kann auf bestimmte Marktentwicklungen zeitnah reagiert werden und z. B. Altmöbel/Holz oder große Kunststoffteile sortenrein abgegeben und erfasst werden. Auch die Erlösabschöpfung aus der Optierung bei Elektroaltgeräten und der Erfassung von Altmetallen ist maßgeblich von der Verhinderung von Beraubung abhängig. Ein weiterer Wertstoffhof hat daher i. W. einen Einfluss auf die Qualität der Abfallströme. Derzeit gibt es lediglich einen Wertstoffhof im Osten des Stadtgebietes. Die Realisierung eines weiteren Standortes ist zurückliegend daran gescheitert, dass hierfür keine adäquaten Flächen gefunden werden konnten. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht wäre ein weiterer Standort im westlichen Stadtbereich wünschenswert, insbesondere um die Transportwege für die privaten Haushalte zur Abfallentsorgung abzukürzen. Sofern ein geeigneter Standort im Westen des Stadtgebietes zur Verfügung stehen sollte, sollte die Einrichtung eines zweiten Standortes unter Kosten-Nutzen-Aspekten geprüft werden. Die Prüfung sollte auch die Festlegung der dort zu sammelnden Fraktionen umfassen. Inzwischen werden Wertstoffhöfe in Modulbauweise angeboten, so dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal genutzt werden kann. Weitere Vorteile dieser Bauweise sind die Möglichkeiten, den Wertstoffhof wunschgemäß zusammenstellen und bei späterem Bedarf anpas- AWK Krefeld 59 sen zu können. Die Modulbauweise ermöglicht im Übrigen eine Errichtung des Wertstoffhofes in sehr kurzer Bauzeit. 5.2.3 Ausschöpfung der Andienungspflicht aus anderen Herkunftsbereichen Nach der Gewerbeabfallverordnung haben Gewerbebetriebe einen entsprechenden Pflichtrestabfallbehälter vorzuhalten. Nach § 9 (5) AbfS der Stadt Krefeld orientiert sich das Volumen an Einwohnergleichwerten (15 l/w). Erfahrungsgemäß lässt sich der Anschlussgrad an die Pflichtrestabfallbehälter durch regelmäßige Überprüfungen noch steigern. Die derzeit in der Novellierung befindliche Gewerbeabfallverordnung sieht nach dem aktuellen Entwurf eine verstärkte Getrennthaltungspflicht für Wertstoffe vor. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich daraus Änderungen der satzungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Einwohnergleichwerte) ergeben. 5.3 Quantifizierung der Auswirkungen der Maßnahmen durch INFA (Gutachter) Die nachfolgende Quantifizierung beruht auf einer Analyse des beauftragten Gutachters (INFA), der zum einen die Berechnungen in Kap. 4.3 (auf Basis der aktuellen Sortieranalysen in Krefeld) und zum anderen eigenen Abschätzungen der INFA aus Projekten zu vergleichbaren Aufgabenstellungen zu Grunde legt. In der Tabelle 7 werden durch den Gutachter die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen sowie die daraus resultierenden möglichen Veränderungen, also die  abschöpfbare Wertstoffmenge sowie  Auswirkung auf die Restabfallmenge dargestellt. Dabei sind Min. - Werte (als untere, minimal erreichbare Menge) und Max. - Werte (als obere, maximal erreichbare Menge) als Szenarien angegeben. Aufgeführt werden nur Maßnahmen, die zu einer Veränderung bei den Restabfallmengen führen. Die verwendeten Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis erläutert. Die Mengenpotenziale dürfen, soweit sie in der nachfolgenden Tab. 7 mit „oder“ gekennzeichnet sind, nicht ohne weiteres addiert werden, da sich einige Maßnahmen ausschließen. 60 AWK Krefeld Tab. 7: Maßnahmen zur Steigerung der Wertstofferfassung aus Restabfall17 Abfallwirtschaftliche Maßnahme Abschöpfbare Menge Abnahme Abnahme an Wertstoffen Hausrestab- Sperrabfall- fallmenge menge Mg/a Mg/a (nach Abfallhierarchie KrWG) [Maßnahmen gem. Kap. 5 AWK] [°Potenzial aus Tab. 4] kg / (E*a) [°°Potenzial aus Abb. 19] Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. 0 0,5 0 120 0 120 - - 0 0,53 0 125 - - 0 125 0 0,09 0 120 - - 0 20 18 Mg/a Abfallvermeidung 1. Umwelterziehung und Abfallberatung 2. Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung 1. Second-Hand-Kaufhäuser – Möbel, Elektrogeräte (gemeinsam mit gemeinnützigen Einrichtungen 2. 19 Organisation von Wiederverwendung (z. B. Tauschbörse im Internet) 3. Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten 20 Veränderung / Optimierung der Erfassung Bio Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Biotonnennutzung Bio Erhöhung Biotonnenanschlussgrades Bio Freigabe der Speisereste für die Bioton21 ne GS 22 23 18 19 20 1.800 6.000 900 3.000 - - 2,9 14,9 700 3.500 700 3.500 - - 1,08 5,4 250 1.300 125 650 - - 1,5 5 350 1.200 - - - - Intensivierung der Andienung von Grünschnitt komm. Liegenschaften 17 °25,0 Temporäre Holsysteme in der Herbst(Laub) und Winterzeit (Gehölzschnitt) GS °7,6 Hausrestabfall und Sperrabfall Bezogen auf Einwohnerzahl von 2011 (234.624 Einwohner) (Stand 30.06.2011) 1 % der Sperrabfallmenge (53,2 kg/(E*a)), Erfahrungswert [INFA 2013 b] 1 % der Elektroaltgeräte (bundesweite Wiederverwendungsquote bezogen auf bundesdurchschnitt- liche Menge an EAG (9 kg/(E*a)) 21 22 10 – 50 % der Speisereste im Restabfall (29,8 kg/(E*a)), Erfahrungswert [INFA 2013 b] 10 – 50 % des Gartenabfallanteils im Restabfall (21,7 kg/(E*a), bezogen auf zwei Jahreszeiten, Er- fahrungswert [INFA 2013 b] 23 Erfahrungswert aus Biomasseprojekt der [INFA 2013 b] 61 AWK Krefeld Abfallwirtschaftliche Maßnahme Abschöpfbare Menge Abnahme Abnahme an Wertstoffen Hausrestab- Sperrabfall- fallmenge menge Mg/a Mg/a (nach Abfallhierarchie KrWG) [Maßnahmen gem. Kap. 5 des AWK ] [°Potenzial aus Tab. 4] kg / (E*a) [°°Potenzial aus Abb. 19] Min. Max. Min. °3,1 °10 850 °2,2 °7 °6 AP 24 Mg/a Min. Max. Min. Max. 2.300 750 2.300 - - 500 1.650 500 1.650 - - °12 1.400 2.800 1.400 2.800 - - 0 °°5,6 0 1.300 0 1.300 - - °°3 °°5 700 1.200 700 1.200 - - 1,5 3 350 700 - - - - 1,25 2,25 300 550 60 300 - - °°1 °°1,5 200 350 0 120 - - 0,01 0,08 2 20 - - 2 20 9,1 19,6 2.100 4.500 2.100 4.500 - - 2.102 4.665 9,0 19,9 Steigerung der Anschlussquote an die Altpapiertonne AP Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung erlösträchtigem Altpapiers AG Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung von Altglas LVP Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Abtrennung von LVP oder SG Erfassung von SGNV in einer „Wertstoff- NV tonne“ Tx Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung erlösträchtiger Alttextilien Tx Erfassung im Holsystem mit orangen 25 Säcken EA Ergänzendes Aufstellen von Depotcon- G tainern für EAG EA Miterfassung von EAG in einer „Wert- G stofftonne“ SP Abschöpfung großer Kunststoffteile über 26 oder 27 Wertstoffhof SP Getrennterfassung von Altholz im Rahmen der Sperrabfallabfuhr 28 Summe Abnahme [Mg / a] - - - - 15.52 5.135 0 Summe Abnahme [kg / (E*a)] 24 25 26 - - - - 21,9 66,1 Bezogen auf Einwohnerzahl von 2011 (234.624 Einwohner) (Stand 30.06.2011) Abschätzung anhand des bundesweiten Potenzials in deutschen Haushalten 10 – 50 % der EAG im Restabfall (2,5 kg/E*a)) + 1 kg/(E*a) aus Entrümpelungen in Haushalten (auch bei Wertstofftonne addiert); sofern ordnungsgemäß zugelassene Depotcontainer zur Verfügung stehen 27 28 sofern eine Erfassung möglich ist; 1 – 5 % des Kunststoffs im Sperrabfall (5 %) [INFA 2013 b] 30 – 65 % des Altholzes im Sperrabfall (57 %); je nach Methodik der Separierung [INFA 2013b] AWK Krefeld 62 In der Abfallmengenprognose in Kap. 6.2 stellt der Gutachters das maximale Szenario aus Tab. 7 einem mittleren zu erwartenden Szenario gegenüber. 5.4 Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz Die Abfallbeseitigung von Hausmüll und Sperrabfall erfolgt im Stadtgebiet in der MKVA, damit werden die Abfalltransporte entsprechend minimiert. Die MKVA erfüllt die Energieeffizienzkriterien der Anlage 2 zum KrWG und trägt damit auch zur Einsparung von Primärenergieträgern bei. Durch die Verwertung von Altglas, Altpapier und Schrotten werden entsprechende Rohstoffe eingespart. Die Biomasse von Bio- und Grünabfällen wird in entsprechenden Behandlungsanlagen genutzt. 63 AWK Krefeld 6 Prognose zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung 6.1 Prognosegrundlagen 6.1.1 Bevölkerungsprognose Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld ist in der folgenden Abbildung 20 dargestellt: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld bis 2015 - 2030 300.000 250.000 233.600 231.600 229.300 226.200 2015 233.600 11.100 20.500 22.800 40.100 88.300 37.200 13.600 2020 231.600 11.200 19.500 20.700 42.300 85.300 36.000 16.600 2025 229.300 11.300 19.100 19.100 42.100 81.300 38.100 18.300 2030 226.200 10.800 19.300 18.100 39.800 75.900 44.300 18.000 Bevölkerung 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Bevölkerung gesamt unter 3 bis 6 Jahre 6 bis 16 Jahre 16 bis 25 Jahre 25 bis 40 Jahre 40 bis 65 Jahre 65 bis 80 Jahre 80 Jahre und älter Abbildung 20: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld29 Bis zum Jahr 2030 wird ein Bevölkerungsrückgang um ca. 9.000 Personen prognostiziert (ca. 4 %). Die Bevölkerungsstruktur zeigt, dass die Zahl der Personen zwischen 16 und 65 Jahren (Erwerbstätige) bis zum Jahr 2030 leicht zurück geht, gleichzeitig steigt die Zahl der Personen über 65 Jahren stark an. Dieser Trend ist aufgrund des demographischen Wandels nicht ungewöhnlich. Einerseits wird die Zunahme bei den Senioren zu verstärkter Erfassung von Abfällen in größeren Wohnstrukturen (betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheime) führen. Andererseits wird sich die kommunale Abfallwirtschaft auch auf ältere Kunden einstellen müssen, die möglichst lange in ihrer eigenen Wohnungen leben wollen. Sie wird seniorengerechte, serviceorientierte Erfassungssysteme anbieten müssen. Hierzu zählen beispielsweise der Heraustrageservice von grö- 29 [IT NRW 2012] 64 AWK Krefeld ßeren Gegenständen oder die barrierefreie Erfassung von Abfallfraktionen z. B. durch Unterflurcontainer für öffentlich zugängliche Standorte oder in großen Wohnanlagen. 6.1.2 Prognose zur Entwicklung der Haushalte Die Prognose der Haushalte in der Stadt Krefeld zeigt eine Zunahme der Ein- und ZweiPersonen Haushalte. Im Bereich der Drei- und Mehr-Personen Haushalte wird hingegen ein Abwärtstrend prognostiziert (vgl. Abbildung 21). Die Anzahl der kleinen Haushalte wird durch Senioren und Singles weiter zunehmen und die Anzahl der in Haushalten lebenden Personen weiter abnehmen. Dadurch können sich sowohl Änderungen bei der Abfallzusammensetzung (z. B. mehr Verpackungen) als auch bei der Erfassung (mehr wohnraumübergreifende Erfassung) ergeben. Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld 2010 - 2030 90.000 81.200 83.000 84.500 85.300 85.000 27.300 26.100 25.200 2020 Jahre 2025 2030 80.000 70.000 Haushalte 60.000 50.000 40.000 30.500 30.000 28.800 20.000 10.000 0 2010 2015 1 und 2 Personen Haushalte 3 und mehr Personen Haushalte Abbildung 21: Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld30 6.1.3 Prognose zu Veränderungen bei den Abfallströmen Im Zuge der anstehenden „erweiterten Wertstofferfassung“ durch Umsetzung eines Wertstoffgesetzes kann es zu Verschiebungen zwischen den Erfassungswegen „gelber 30 [IT NRW 2009] AWK Krefeld 65 Sack“, „Wertstofftonne“ und dem „Krefelder orangen Sack“ (für Alttextilien/Schuhe) kommen. Diese Potenziale und Verschiebungen wurden in Kap. 4.3.1 umfassend hergeleitet und quantifiziert. Das Szenario Mittel sowie Max. werden dabei für die nachfolgende Prognose verwendet. 6.2 Abfallmengenprognose 2025 im Hinblick auf den Nachweis der Entsorgungssicherheit 6.2.1 Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen Basierend auf den Abfallmengen von 2011 hat der Gutachter (INFA) mit Hilfe der Szenarien I und II für die Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen im Jahr 2025 ein Mengenkorridor ermittelt. Die Szenarien beruhen auf den in den vorhergehenden Kapiteln erläuterten Annahmen. Das Szenario I stellt die Abfallmengen im Jahr 2025 dar, die mit geringerem Aufwand erreichbar sind (Mittelwerte von Tab. 4 (Seite 38) für Bioabfall, Altpapier, LVP, Altglas, sowie Tab. 5 (Seite 40) für Textilien und EAG sowie Mittelwerten31 aus Tab. 7 (Seite 57 bis 58) für Speisereste und Grünschnitt). Unberücksichtigt bleiben die Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung sowie die Potenziale bei Sperrmüll und Altholz. Die Mengenprognose des Szenarios I wird insbesondere bei Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen als erreichbar angenommen:  Eine weitere Erhöhung des Biotonnen-Anschlussgrades insbesondere in den städtisch geprägten Stadtteilen, eine Intensivierung der Überprüfungen der Eigenkompostierung sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit können bereits zur Erreichung des berechneten Abschöpfpotenzials beitragen. Bei satzungsrechtlicher Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwanges für die Krefelder Grundstücke an die Biotonne und einer Freigabe der Speisereste („nach Kochtopf“) für die Biotonne sind 75 kg/(E*a) an Bioabfall erreichbar.  Beim Grünschnitt könnte die Grünschnittannahme am Wertstoffhof durch temporäre Holsysteme in der Herbst- (Laub-) und Winterzeit (Gehölzschnitt) ergänzt werden. Damit würde sich Krefeld auch schrittweise dem Clusterwert vergleichbarer Kommunen nähern.  Bei den trockenen Wertstoffen wurden die in Kap. 4.3.1 hergeleiteten Abschöpfpotenziale übernommen. Das Thema stoffgleiche Nichterfassungen sowie Abschöpfung sonstiger Wertstoffe (Elektroaltgeräte, Holz, Textilien) wurde ebenfalls entsprechend der Annahmen in Kap. 4.3.1 berücksichtigt. 31 Mittelwerte aus Min. und Max (6,5 kg / (E*a) für Grünschnitt und 8,9 kg / (E*a) für Speisereste) 66 AWK Krefeld Das Szenario II basiert auf den aus Sicht des Gutachters maximal möglichen Abnahmen beim Restabfall und Zunahmen bei den Wertstoffen (vgl. Maximum – Werte der Tab. 7). Hier wurden die Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung sowie die maximalen Potenziale bei Sperrmüll und Altholz berücksichtigt. Das Erreichen der genannten Mengen bedarf erheblicher Anstrengungen und der Bündelung der in Kapitel 5.2 genannten Maßnahmen. Damit ergeben sich mit den spezifischen Abfallmengen (kg/(E*a)) sowie mit den demografischen Rahmendaten [IT NRW 2012] die prognostizierten Mengen (Mg/a): Tab. 8: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten) Status Quo INFA-Prognose 2025 2011 (Stadt Krefeld) Szenario I Szenario II [30.06.2011] 234.624 [31.12.2025] 229.400 [31.12.2025] 229.400 Mg kg/(E*a] Mg kg/(E*a] Mg kg/(E*a] 61.424 261,8 48.679 212,2 44.893 195,7 12.493 53,2 12.215 53,2 7.650 33,3 73.917 315,0 60.894 265 52.543 229 12.494 53,3 17.171 74,9 21.403 93,3 1.647 7,0 3.097 13,5 3.992 17,4 15.457 65,9 16.283 71,0 17.407 75,9 4.058 17,3 4.816 21,0 5.573 24,3 3.976 17,0 6.194 27,0 6.630 28,9 788 3,4 1.803 7,9 6.930 30,2 Prognosen Einwohner Mengen Hausmüll Sperrmüll Summe MKVA Bioabfall Grünabfälle PPK Glas LVP (+ SGNV) Sonstiges* Summe getrennt 38.420 erfasste Wertstoffe Schadstoffkleinm. 187 *Textilien/Elektroaltgeräte/Altholz 6.2.2 163,8 49.364 215 61.934 270 0,8 184 0,8 184 0,8 Prognose der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen Die Mengen an Abfall zur Beseitigung (AzB) aus anderen Herkunftsbereichen wurden als weitestgehend konstant angesetzt, soweit diese aus Infrastrukturen oder der Produktion stammen. Die Mengen unterliegen starken Schwankungen bedingt durch die Preise am Markt für die energetische Verwertung. Des Weiteren sind Entwicklungen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung (und damit der produktionsspezifischen Abfälle zur Beseitigung) nur sehr schwer zu treffen. Bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und krankenhauspezifischen Abfällen geht die Mengenentwicklung auch zukünftig weiter nach unten. Hier erfolgt verstärkt eine Entsorgung als Abfall zur Verwertung in Gewerbeabfallsortieranlagen oder in die energetische Verwertung. Eine Abschätzung der Mengen für 2025 ist daher kaum möglich. Es wird aber eher von einem leichten Rückgang ausgegangen. Vor dem Hintergrund der Entsorgungssicherheit sind die Wer- AWK Krefeld 67 te in Tabelle 9 als weitgehend konstant angesetzt, um hier zu einer konservativen und sicheren Annahme zu kommen. Tab. 9: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche) Status Quo Prognosen 2011 (Stadt Krefeld) Einwohner [30.06.2011] 234.624 Garten- und Parkabfälle 10.101 43,1 Baustellenabfälle 3.920 16,7 Straßenkehricht 2.020 8,6 Verwertung brennbare 16.041 68,4 Abfälle Krankenhausabfälle 1.209 5,2 Straßenkehricht 2.590 11,0 Baustellenabfälle 290 1,2 sonst. brennbare 19.220 81,9 gew. Abfälle Abfälle zur MKVA 23.309 99,3 Bodenaushub 15.410 65,7 Bauschutt 11.750 50,1 sonstige 420 1,8 Verwertung nicht 27.580 117,5 brennbare Abfälle sonst. nicht brennbare 20.760 88,5 gew. Abfälle Deponierung 20.760 88,5 6.2.3 INFA-Prognose 2025 Szenario I Szenario II [31.12.2025] 229.400 [31.12.2025] 229.400 10.000 10.000 4.000 4.000 2.000 2.000 16.000 16.000 1.000 2.600 300 1.000 2.600 300 18.000 18.000 21.900 15.000 12.000 400 21.900 15.000 12.000 400 27.400 27.400 21.000 21.000 21.000 21.000 Prognose der Abfallmengen für MKVA und Deponierung Deponiekapazitäten sind für ca. 21.000 Mg an sonstigen nicht brennbaren gewerblichen Abfällen vorzuhalten. Andere inerte Abfälle wie Bodenaushub oder Bauschutt werden verwertet. Im Jahr 2011 fielen bei einem MKVA – Jahresdurchsatz von rund 354.200 Mg Abfälle knapp 102.000 Mg Schlacke, ca. 1.000 Mg REA – Gips und ca. 9.900 Mg Filterstäube an. Davon wurden 71.000 Mg Schlacken deponiert, der Rest der Schlacken ca. 41.900 Mg, der REA – Gips und die Filterstäuben wurden einer Verwertung zugeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der vorzuhaltenden Deponiekapazitäten wird im worst case angenommen, dass alle MKVA – Rückstände deponiert werden müssen (113.000 Mg in Tab. 10). In Szenario II in Tab. 10 wird davon ausgegangen, dass deutlich mehr Schlacke als heute einer Verwertung zugeführt werden kann. AWK Krefeld 68 In die MKVA gehen die Haus- und Sperrmüllmengen sowie die Krankenhausabfälle, 50 % des Kehrichts (20 % Laub und 30 % mineralische Anteile gehen in die Verwertung) und sonstige brennbare gewerbliche Abfälle. Damit ergeben sich auf der Grundlage der Berechnungen des Gutachters (INFA) folgende erforderliche Kapazitäten bezüglich der Szenarien I und II mit Blick auf die Kapazitäten von MKVA und Deponien. Tab. 10: Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025) Abfallart Brennbare Abfallmenge aus Haushalten (MKVA) Szenario I Szenario II [Mg/a] [Mg/a] 60.894 52.543 21.900 21.900 82.794 74.443 113.000 0 – 71.000 21.000 21.000 134.000 21.000 – 92.000 Brennbare Abfallmenge aus anderen Herkunftsbereichen (MKVA) Gesamtsumme brennbare Abfälle zur MKVA MKVA-Schlacke (Deponie) Nicht brennbare gewerbliche Abfallmenge (Deponie) Gesamtsumme nicht brennbare Abfälle zur Deponie Die Rückschlüsse auf die Entsorgungssicherheit werden im nachfolgenden Kapitel gezogen. AWK Krefeld 7 7.1 69 Nachweis der Entsorgungssicherheit Vertragliche Bindungen Mit dem Betriebsvertrag vom 15. August 1989 hat die Stadt Krefeld die EGK mit dem Betrieb der MKVA beauftragt. Gemäß § 2 dieses Vertrages ist die EGK verpflichtet, die im Stadtgebiet angefallenen und ihr nach Maßgabe der aktuellen Abfallsatzung überlassenen Abfälle zu entsorgen. Zudem sieht der Vertrag in § 4 vor, dass die in Krefeld anfallenden Abfälle vorrangig vor Abfällen anderer Gebietskörperschaften durch die MKVA entsorgt werden müssen. Mit einer Kapazität von insgesamt bis zu 375.000 Mg/a Abfälle ist die Entsorgung der thermisch zu behandelnden Krefelder Abfälle gesichert, da nach der vorliegenden Prognose im Jahr 2025 deutlich weniger als 100.000 Mg brennbare Abfälle zur Entsorgung anstehen. Zur Entsorgung der zu deponierenden Abfälle hatte die Stadt Krefeld am 4. November 1992 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Viersen geschlossen, der nach Kündigung inzwischen jedoch seit dem 01.01.2015 beendet ist. Nach Nr. 2.2.2 dieses Vertrages konnten bis zu 150.000 Mg/a Krefelder Abfälle den Deponien des Kreises Viersen zugeführt werden. Darüber hinaus wurde mit dem Vertrag sichergestellt, dass für die nicht verwertbare Schlacke aus der MKVA ausreichend Deponieraum zur Verfügung stand. Mit dem Ziel, die ablagerungsfähigen Krefelder Abfälle weiterhin stadtgebietsnah deponieren zu können und Entsorgungssicherheit für diese Abfälle zu schaffen, soll zukünftig bei Bedarf eine Mitbenutzung der Deponie Brüggen II geprüft werden. Derzeit stehen allerdings von der Stadt Krefeld keine vertraglich gesicherten Deponiekapazitäten für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle aus Krefeld zur Verfügung. Da die zu deponierenden Krefelder Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 02.12.2013 grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 KrWG von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossen werden können, ist ein entsprechendes Ausschlussverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten. Der Ausschluss der deponiefähigen Abfälle von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ist erforderlich, da es sich bei den Abfällen um Gewerbeabfälle handelt, die nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können. Da der aktuelle Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen – Teilplan Siedlungsabfälle (AWP) keine Zuweisungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu bestimmten Deponien vorsieht, stehen für die Deponierung von Krefelder Abfällen alle in NRW vorhandenen Anlagen zur Verfügung. Da nach dem AWP die Entsorgungssicherheit für alle in NRW anfallenden und den örE zu überlassenden deponiefähigen Abfälle bis 2025 gewährleistet ist, wird vor diesem Hin- AWK Krefeld 70 tergrund auch der Nachweis der Entsorgungssicherheit der Stadt Krefeld für deponiefähige Abfälle geführt. Die Verträge zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen liefen ebenfalls zum 31.12.2014 aus. Da eine kommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Viersen nicht umsetzbar war, hat die Stadt Krefeld eine EU – weite Ausschreibung der Verwertung von Bio- und Grünabfällen durchgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgte zum 01.01.2016. 7.2 Grundsatz der Autarkie und Nähe Durch die Vorbehandlung der Restabfälle in Krefeld werden Transporte minimiert. Im Zuge der Aufbereitung der MVA-Schlacke werden noch einmal rund 30 % Schlacke einer Verwertung zugeführt, die nicht deponiert werden müssen. Die Bio-, Grün-, Garten- und Parkabfälle werden seit Anfang 2016 dem Kompostwerk in Viersen zur Kompostierung angeliefert. 8 Fortschreibung Das AWK für die Stadt Krefeld soll gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens nach 5 Jahren fortgeschrieben werden. Unter der Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens bis zur endgültigen Beschlussfassung ist eine Fortschreibung für ca. 2021 zu planen. 9 Strategische Umweltprüfung Mit dem Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25.6.2005 sind Änderungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen beschlossen worden. Die SUP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 3 Nr. 2: Dort sind unter anderem Abfallwirtschaftskonzepte (2.3), deren Fortschreibung (2.4) und Abfallwirtschaftspläne (2.5) genannt. Ausnahmen der SUP-Pflicht sind nach einer Vorprüfung möglich, wenn diese nach § 14 d ergibt, dass - Pläne nur geringfügig geändert werden und - keine erheblichen Umweltauswirkungen mit den Änderungen verbunden sind. Die Vorprüfung auf Basis dieses AWK durch den Gutachter (INFA) kommt zu dem Ergebnis, dass eine strategische Umweltprüfung nicht erforderlich ist. AWK Krefeld 10 71 Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen Die in den vorangestellten Kapiteln erarbeiteten möglichen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen sollen in dem in Tabelle 11 dargestellten Umfang in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden: Tab. 11: Abfallwirtschaftliche Maßnahmen der Stadt Krefeld Maßnahmen / Aufgaben Bemerkungen Umsetzung Bio- und Grünabfälle (1) Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Bio- und Grünabfälle Vergabe ist zum 01. Ja- Rechtzeitige Durchführung EU – weiter nuar 2016 erfolgt Ausschreibungen vor Vertragsende (2) Entsorgung der Spei- - Ergebnis der Sortier- a) Gutachten zur Ermittlung der Auswirsereste über die Bioanalyse 2012 kungen auf tonne - Gesetzliche Verpflich- - das vorzuhaltende Mindestrestmüllvotung gemäß , § 3 Abs. lumen 7 KrWG - die bereitzustellenden Restabfallgefäßgrößen - den Volumendichtefaktor - Biobehälter – Volumen - die Gebühren für zusätzlich bereitgestelltes Biobehälter – Volumen b) satzungsrechtliche Umsetzung (3) Erhöhung des Anschlussgrades der Biotonne insbesondere in städtisch geprägten Stadtteilen - Gesetzliche Verpflichtung zur Getrennterfassung gemäß § 11 Abs. 1 KrWG Satzungsrechtliche Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwanges für Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung - Erreichung der -Leitund Zielwerte für Biound Grünabfälle des Landes NRW (4) Zusätzliche Angebote Erreichung der Leit- und Prüfauftrag für die Verwaltung bei der Grünabfaller- Zielwerte für Bio- und fassung Grünabfälle des Landes NRW 72 AWK Krefeld Maßnahmen / Aufgaben Bemerkungen Umsetzung Deponiekapazitäten (5) Festlegung zum Umfang der Entsorgungspflicht für deponiefähige Abfälle Der Vertrag mit dem a) Ausschluss von deponiefähigen AbfälKreis Viersen zur Bereitlen zur Beseitigung aus anderen Herstellung von Deponiekakunftsbereichen als Haushalten pazitäten ist seit dem b) Prüfung zur Beschaffung von Deponie01.01.2015 beendet. kapazitäten sofern die Erforderlichkeit gegeben ist Optimierung zur Mengensteigerung von Abfällen zur Verwertung (Wertstoffen) (6) Errichtung eines weiteren Wertstoffhofes im westlichen Stadtbereich / „Depotinseln“ - (7) Erfassung von Elektrokleingeräten - - - (8) Ausbau der Wertstofferfassung durch Einführung einer Wertstofftonne Verbesserung Services des Prüfauftrag für die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der GSAK Erhöhung der Mengen von Abfällen zur Verwertung Verbesserung Erlössituation der Derzeit sind die erzielbaren Erlöse aufgrund des angespannten Sekundärrohstoffmarktes gering. Wertstoffentfrachtung des Restmülls - Erhöhung der Mengen von Abfällen zur Verwertung - Erhöhung der Men- Der Entwurf des Verpackungsgesetzes begen von Abfällen findet sich in der Diskussion, nach dem zur Verwertung die Kommunen selbst entscheiden können, ob eine Wertstofftonne eingeführt Wertstoffentrachwerden soll. tung des Restmülls Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen Umsetzung gesetzfür die Erfassung von Wertstoffen, insbelicher Vorgaben sondere von stoffgleichen Nichtverpackungen vorgesehen werden. - Die Umsetzung ggf. zur Einführung einer Wertstofftonne kann frühestens nach Vorliegen des Gesetzes geprüft werden. 73 AWK Krefeld Maßnahmen / Aufgaben Bemerkungen Umsetzung Abfallvermeidung / Abfallverwertung (9) Ausbau der Kapazitäten der Abfallberatung Stärkung der Abfallvermeidung (Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG) Prüfauftrag für die Verwaltung zur Intensivierung der Abfallberatung mit der Verbraucherzentrale und dem Umweltzentrum wegen und vor dem Hintergrund der durch den städtischen Haushalt begrenzten Personal- und Finanzmittel. (10) Initiative zur Implementierung der Abfallvermeidung im „Konzern Stadt“ (Beschaffung, Vergabe) sowie Formulierung von Auflagen für öffentliche Veranstaltung (Abfallvermeidung und Abfallverwertung) Stärkung der Abfallver- Prüfauftrag für die Verwaltung meidung (Abfallhierar- Kostensteigerungen sind zu verchie gemäß § 6 Abs. 1 meiden KrWG) - Einsparungen sind wünschenswert (11) Unterstützung von Initiativen für Abfallvermeidung - Stärkung der Abfall- Prüfauftrag für die Verwaltung unter Beachvermeidung (Abfallhie- tung der Begrenzung von Finanz- und Perrarchie gemäß § 6 Abs. sonalmitteln durch städtischen Haushalt 1 KrWG) 32 Begrenzung der Personal- und Finanzmittel durch des städtischen Haushalt (Projekte) , Zusammenarbeit mit - Wertstoffentfrachtung Kitas, Schulen, SI des Restmülls Niederrhein, Presse, Umweltzentrum, Umweltverbände) sowie Kooperation mit Dritten (12) Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für Abfallvermeidung und der Abfallverwertung (für die Fraktionen PPK. Bioabfälle, Alttextilien und Schuhe, LVP, EAG etc.) 32 - Stärkung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung (Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG) Prüfauftrag für die Verwaltung unter Beachtung der Begrenzung von Finanz- und Personalmitteln durch den städtischen Haushalt - Wertstoffentfrachtung des Restmülls Secondhand-Kaufhäuser, Tauschbörsen, öffentliche Bücherregale etc., 74 AWK Krefeld Maßnahmen / Aufgaben Bemerkungen Umsetzung Sonstige Maßnahmen (13) Optimierung der Sperrabfallabfuhr - wechselnde Reviere - Entrümpelungsservice - Heraustrageservice - Verbesserung Services, des Prüfauftrag für die GSAK in Zusammenarbeit mit der Verwaltung - Kundenorientierung (demographischer Wandel) - Erhöhung der Mengen von Abfällen zur Verwertung - Altholzerfassung (14) Überprüfung des Anschluss- und Benutzungszwanges für das Gewerbe (gewerblicher Pflichtrestabfallbehälter) Umsetzung der GewAbfV in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Krefeld Die GewAbfV befindet sich in der Überarbeitung. Soweit sich aus der Novelle für die Verwaltung Änderungen ergeben, sind diese umzusetzen und die Abfallsatzung der Stadt Krefeld ggf. anzupassen. (15) Schadstoffentfrachtung durch Optimierung der Erfassung durch das Schadstoffmobil - Kundenorientierung Prüfauftrag für die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der GSAK. - Umsetzung KrWG Neben den o. g. konkreten Maßnahmen bestehen für die Stadt Krefeld als Daueraufgaben u. a. die permanente Optimierung der Hol- und Bringsysteme, die Weiterentwicklung der Abfallberatung und die laufende Überprüfung der Rechtssicherheit der Gebührenstruktur sowie die Abfallwirtschaftsplanung zur Gewährleistung der Entsorgungspflichten als öffentlich – rechtlicher Entsorgungsträger. AWK Krefeld 11 75 Literaturverzeichnis INFA 2012 Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement: Durchführung von Abfallanalysen als Grundlage für die Fortschreibung des AWK der Stadt Krefeld, Ahlen 7/2012 INFA 2013 a Zusammenstellung von Daten aus NRW der INFA aus den Jahren 2009 und 2010 INFA 2013 b Erfahrungswerte der INFA zur Wertstoffabschöpfung INFA 2013 c Entwurf des AWK Krefeld vom 08.10.2013 IT NRW 2012 Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen: Statistische Analysen und Studien Band 72, Düsseldorf 2012 IT NRW 2009 Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen: Statistische Analysen und Studien Band 64, Düsseldorf 2009 Janz, Alexander 2009 Auswirkungen des ElektroG auf den Schadstoffeintrag im Restabfall; in: Beiträge zu Abfallwirtschaft/Altlasten, Band 62; Hrsg.: Bilitewski/Werner/Janz AWK Krefeld 76 Anlage Stellungnahme - Kurzfassung vom 22.09.2015 zur Überprüfung der im AWK auf der Grundlage der Abfallbilanz 2011 erstellten Abfallmengenprognosen der Fa. cyclos GmbH Stellungnahme - Kurzfassung zur Überprüfung der im Abfallwirtschaftskonzept auf der Grundlage der Abfallbilanz 2011 erstellten Abfallmengenprognosen Die Abfallmengenprognose, die durch das Institut INFA auf der Grundlage der Abfallbilanz des Jahres 2011 erstellt wurde, ist mit folgenden Ergebnissen geprüft worden: › Die Ergebnisse der im Jahr 2011 erstellten Haus-Restmüllanalyse sind plausibel. › Die Annahmen zur Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen konnten rechnerisch nachvollzogen werden und sind auf Grundlage der damals vorliegenden Informationen plausibel. › Aufgrund der älteren Datengrundlage und zwischenzeitlich veränderten Bevölkerungsentwicklung wurde die Abfallmengenprognose auf Basis der Abfallbilanz 2014 und den aktuellen statistischen Daten zur Bevölkerungsentwicklung im Rahmen dieser Prüfung aktualisiert. Als Ergebnis der Aktualisierung zeigten sich nur geringfügige Abweichungen zur ursprünglichen Prognose (vgl. Tabelle 1, entspricht Tabelle 18 der Langfassung) für Abfälle aus Haushalten. Bezüglich der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die stärkeren Schwankungen unterliegen, wurden deutlich höhere Abweichungen festgestellt (vgl. Tabelle 2, entspricht Tabelle 19 der Langfassung). Diese Abweichungen sind anteilig bei Abfällen zu verzeichnen, die hinsichtlich der Prognose zu MKVAund Deponiekapazitäten nur eine untergeordnete Relevanz aufweisen, zumal erfahrungsgemäß gewerbliche Abfallerzeuger zur Minimierung von Entsorgungskosten, nach Möglichkeit den Verwertungsweg wählen und in diesem Fall keine Überlassungspflichten an den öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger bestehen, so dass auch keine Entsorgungskapazitäten vorzuhalten sind (vgl. Tabelle 3, entspricht Tabelle 20 der Langfassung). › Hinsichtlich der Entsorgungssicherheit (vgl. Tabelle 3) ist davon auszugehen, dass die Gesamtsumme brennbarer Abfälle zur MKVA geringfügig höher ausfallen wird (zwischen 4,6 bis 5,9 Prozentpunkten). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass durch die Unterbringung von Flüchtlingen abgeschätzt ca. 440 Mg/a gemischter Haushaltsabfall zur thermischen Behandlung je 1.000 Flüchtlinge anfällt. In Anbetracht der vorrangigen Entsorgung in Krefeld anfallender Abfälle durch die MKVA mit einer Gesamtkapazität von bis zu 375.000 Mg/a ist die Entsorgung der thermisch zu behandelnden Abfallmenge gesichert. Da gemäß der Aktualisierung die zu deponierende Abfallmenge geringer ausfallen wird (zwischen -16,2 bis -4,2 Prozentpunkte) als ursprünglich angenommen, ergibt sich kein zu aktualisierender Sachverhalt. Die dargestellten Änderungen und Abweichungen sind in Summe vor allem in Hinblick auf die Entsorgungssicherheit (MKVA, Deponierung) nicht gravierend, so dass die ursprüngliche 77 AWK Krefeld Abfallmengenprognose resultierend aus der Abfallbilanz des Jahres 2011 und das darauf aufbauende AWK beibehalten werden kann. Weitere Details können der Langfassung entnommen werden, die der Stadt Krefeld vorliegt. Dr.-Ing. Stephan Löhle Tel. 0541 – 77080-45 E-Mail: Stephan.Loehle@cyclos.de cyclos GmbH Westerbreite 7 49084 Osnabrück www.cyclos.de Tabelle 1: Vergleich Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten) Vergleich INFA (Tab. 8)* Einwohner 229.400 Mengen Mg Restabfälle aus Hausmüll und Sperrmüll Hausmüll 48.679 Sperrmüll 12.215 Summe MKVA 60.894 Getrennt erfasste Wertstoffe Bioabfall 17.171 Grünabfälle 3.097 PPK 16.283 Glas 4.816 LVP (+ StNVP) 6.194 Sonstiges* 1.803 Summe getr. erf. Wertst. 49.364 Schadstoffe 184 Gesamt (absolut) * Szenario I (2025) aktualisiert** 222.400 Mg 110.442 49.128 11.917 61.045 16.658 3.180 15.790 4.670 6.005 2.435 48.738 206 109.990 DELTA [%-Punkte) 0,2% -1,3% -0,4% INFA (Tab. 8)* 229.400 Mg Szenario II (2025) aktualisiert** 222.400 Mg 44.893 7.650 52.543 45.729 7.540 53.269 21.403 3.992 17.407 5.573 6.630 6.930 61.935 184 18.702 4.049 16.627 5.586 6.302 7.424 58.690 206 114.662 112.166 DELTA [%-Punkte) 1,4% -5,2% -2,2% Angaben gemäß Tabelle 8 AKW-Entwurf ** Angaben gemäß Tabelle 11 der Langfassung Tabelle 2: Vergleich Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche) 78 AWK Krefeld Vergleich INFA (Tab. 9)* 229.400 Mg Einwohner Mengen Verwertung brennbare Abfälle Garten-/Parkabfälle Baustellenabfälle Straßenkehricht sonst. gew. Abfälle Summe (brennbar) Abfälle zur MKVA Krankenhausabfälle Straßenkehricht Baustellenabfälle sonst. gew. Abfälle Summe (MKVA) Verwertung nicht brennbare Abfälle 10.000 4.000 2.000 0 16.000 9.500 3.990 1.120 400 15.010 1.000 2.600 300 18.000 21.900 1.300 4.480 210 19.600 25.590 Bodenaushub 15.000 Bauschutt sonstige 12.000 400 Summe (nicht brennbar) 27.400 Deponierung sonst. nicht brenn. Summe (Deponierung) 21.000 21.000 * Szenario I (2025) aktualisiert** 222.400 Mg DELTA [%-Punkte) INFA (Tab. 9)* 229.400 Mg Szenario II (2025) aktualisiert** 222.400 Mg DELTA [%-Punkte) -6,2% 10.000 4.000 2.000 0 16.000 9.500 3.990 1.120 400 15.010 -6,2% 16,8% 1.000 2.600 300 18.000 21.900 1.300 4.480 210 19.600 25.590 16,8% 3.500 bis 15.000 6.800 0 10.300 bis 21.800 -62,4% bis -20,4% 17.600 17.600 -16,2% 3.500 bis 15.000 6.800 0 10.300 bis 21.800 -62,4% bis -20,4% 17.600 17.600 -16,2% 15.000 12.000 400 27.400 21.000 21.000 Angaben gemäß Tabelle 9 AKW-Entwurf ** Angaben gemäß Tabelle 15 der Langfassung Tabelle 3: Vergleich Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025) Vergleich Mengen Brennbare Abfallmenge aus Haushalten (Hausmüll; Sperrmüll) INFA (Tab. 10)* Mg Szenario I (2025) aktualisiert** Mg DELTA [%-Punkte) INFA (Tab. 10)* Mg Szenario II (2025) aktualisiert** Mg DELTA [%-Punkte) 60.894 61.045 0,2% 52.543 53.269 1,4% Brennbare Abfallmenge aus anderen Herkunftsbereichen 21.900 25.590 16,8% 21.900 25.590 16,8% Gesamtsumme brennbare Abfälle zur MKVA 82.794 86.635 4,6% 74.443 78.859 5,9% MKVAVerbrennungsrückstände 113.000 110.810 -1,9% 0 bis 71.000 0 bis 68.440 0,0% bis -3,6% 21.000 17.600 -16,2% 21.000 17.600 -16,2% 21.000 bis 92.000 17.600 bis 86.040 -16,2% -4,2% Nicht brennbare gewerbliche Abfallmenge Gesamtsumme nicht brennbare Abfälle zur Deponie * 134.000 128.410 Angaben gemäß Tabelle 10 AKW-Entwurf ** Angaben gemäß Tabelle 17 der Langfassung -6,5% AWK Krefeld 79