Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KREFELD - FACHBEREICH UMWELT
Anlage
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015 / 2016
vom: 01.09.2016
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................7
1.1
Vorbemerkungen...................................................................................................7
1.2
Kurzbeschreibung der Stadt Krefeld .......................................................................7
1.3
Abfallwirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund .................................................8
1.3.1 EU-Recht....................................................................................................9
1.3.2 Bundesrecht ..............................................................................................9
1.3.2.1 KrWG ...........................................................................................9
1.3.2.2 Novelle ElektroG.........................................................................10
1.3.3 Abfallsatzung der Stadt Krefeld ................................................................11
1.3.4 AWP des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................12
1.3.5 Von der Entsorgung ausgeschlossene Abfallarten.....................................14
2
Abfallwirtschaftliche Situation in Krefeld ............................................................15
2.1
Abfallwirtschaftliche Akteure in Krefeld ...............................................................15
2.2
Abfallberatung in Krefeld .....................................................................................16
2.3
Abfallerfassung in Krefeld ...................................................................................17
2.3.1 Beschreibung des heutigen Erfassungssystems........................................17
2.3.2 Beschreibung der Veränderungen bei der Erfassung seit 2005 ..................20
2.4
Entsorgungswege der Krefelder Abfälle 2011 .......................................................21
2.4.1 Recycling (stoffliche Verwertung) .............................................................22
2.4.2 Sonstige Verwertung (energetische Verwertung) .......................................23
2.4.3 Beseitigung .............................................................................................23
3
Abfallmengen in Krefeld......................................................................................24
3.1
Abfallmengen 2011.............................................................................................24
3.2
Vergleich der Abfallmengen von Krefeld ...............................................................26
3.2.1 Vergleich Abfallmengen Krefeld mit vergleichbaren Kommunen ................26
3.3
Abfallmengenentwicklung 2004 - 2011 ...............................................................27
3.3.1 Getrennt erfasste Wertstoffe aus Haushaltungen 2004 - 2011 ..................27
3.3.2 Restabfälle aus Haushaltungen 2004 – 2011 ...........................................28
3.3.3 Restabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen 2004 - 2011......................30
4
Ergebnisse von aktuellen Abfallanalysen ............................................................32
4.1
Sortierergebnisse von Rest-Hausabfall ................................................................32
4.2
Sperrabfalluntersuchungen .................................................................................34
4.2.1 Bereitstellung von Restsperrabfall............................................................34
4.2.2 Bereitstellung von Elektroaltgeräten (EAG) / Altmetallen ...........................35
Inhaltsverzeichnis
4.3
Rückschlüsse für das AWK...................................................................................38
4.3.1 Wertstoffpotenziale / abschöpfbare Anteile im Restabfall –
Gutachterliche Abschätzung (INFA) ..........................................................38
4.3.2 Schlussfolgerungen für die Sperrabfallerfassung ......................................43
4.3.3 Überprüfung Restabfallbehältervolumen durch die Fa. INFA als
Gutachter ................................................................................................43
4.3.3.1 Hintergrund................................................................................43
4.3.3.2 Berechnung eines spezifischen Wertes für die Stadt
Krefeld .......................................................................................45
4.3.4 Beurteilung der aktuellen Sammelsystematik durch den
Gutachter ................................................................................................46
5
Möglichkeiten zur Weiterentwicklungen der Krefelder Abfallwirtschaft ...............47
5.1
Maßnahmen entsprechend der Abfallhierarchie ...................................................47
5.1.1 Abfallvermeidung ....................................................................................47
5.1.1.1 Umwelterziehung und Abfallberatung .........................................47
5.1.1.2 Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung ..............................48
5.1.1.3 Anreize durch Gebührenbemessung ...........................................50
5.1.2 Vorbereitung zur Wiederverwendung ........................................................50
5.1.3 Recycling .................................................................................................51
5.1.3.1 Kompostierung / Vergärung ........................................................51
5.1.3.2 Altholzverwertung ......................................................................52
5.1.4 Sonstige Verwertung ................................................................................52
5.1.5 Beseitigung .............................................................................................52
5.2
Maßnahmen bei der Erfassung ............................................................................52
5.2.1 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Abfallberatung ............................52
5.2.2 Optimierte Erfassungssysteme .................................................................54
5.2.2.1 Bioabfall- und Grünschnitterfassung ..........................................54
5.2.2.2 Erfassung von trockenen Wertstoffen ..........................................55
5.2.2.3 Erfassung von Sperrabfall...........................................................57
5.2.2.4 Wertstoffhöfe .............................................................................58
5.2.3 Ausschöpfung
der
Andienungspflicht
aus
anderen
Herkunftsbereichen .................................................................................59
5.3
Quantifizierung der Auswirkungen der Maßnahmen durch INFA
(Gutachter) .........................................................................................................59
5.4
6
Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz ...........................................................62
Prognose zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung ................................................63
6.1
Prognosegrundlagen ...........................................................................................63
6.1.1 Bevölkerungsprognose ............................................................................63
Inhaltsverzeichnis
6.1.2 Prognose zur Entwicklung der Haushalte ..................................................64
6.1.3 Prognose zu Veränderungen bei den Abfallströmen ..................................64
6.2
Abfallmengenprognose 2025 im Hinblick auf den Nachweis der
Entsorgungssicherheit.........................................................................................65
6.2.1 Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen .......................................65
6.2.2 Prognose der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen...................66
6.2.3 Prognose der Abfallmengen für MKVA und Deponierung ...........................67
7
Nachweis der Entsorgungssicherheit ..................................................................69
7.1
Vertragliche Bindungen .......................................................................................69
7.2
Grundsatz der Autarkie und Nähe ........................................................................70
8
Fortschreibung ...................................................................................................70
9
Strategische Umweltprüfung ..............................................................................70
10
Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen .................................71
11
Literaturverzeichnis ............................................................................................75
Anlage…………………………………………….…………………………….…………………………………………….. 76
Stellungnahme - Kurzfassung vom 22.09.2015 zur Überprüfung der im AWK auf
der Grundlage der Abfallbilanz 2011 erstellten Abfallmengenprognosen der Fa.
cyclos GmbH
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Betriebe und Beschäftigte in der Stadt Krefeld ..................................................... 8
Tab. 2: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [Gew-%] ............................................. 33
Tab. 3: Mittelwerte separat erfasster Wertstoffmengen in NRW-Städten mit einer ...............
Einwohnerdichte von 1.000 – 2.000 E/km²............................................... 38
Tab. 4: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial pro Einwohner und Jahr ................ 39
Tab. 5: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial für weitere Wertstoffe ................... 41
Tab. 6: Ermittlung des mittleren erforderlichen spez. Mindest-Behältervolumens ..............
für den Rest- und Hausmüll in der Stadt Krefeld ........................................ 45
Tab. 7: Maßnahmen zur Steigerung der Wertstofferfassung aus Restabfall..................... 60
Tab. 8: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten) ........ 66
Tab. 9: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche) ..67
Tab. 10: Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025) .................. 68
Tab. 11: Abfallwirtschaftliche Maßnahmen der Stadt Krefeld ......................................... 71
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organisationsstruktur Fachbereich Umwelt .......................................................15
Abbildung 2: Abfallsammelsysteme in der Stadt Krefeld.........................................................18
Abbildung 3: Verwertungs-/ Entsorgungswege und Mengen Stadt Krefeld 2011 ......................21
Abbildung 4: Wertstoffe aus Haushalten……………….. ..............................................................24
Abbildung 5: Restabfälle und Sperrabfall………….. ..................................................................25
Abbildung 6: Brennbare / kompostierbare Abfälle..................................................................25
Abbildung 7: Nicht brennbare gewerbliche Abfälle .................................................................26
Abbildung 8: Abfallmengen Krefeld im Vergleich (Kommunen 1.000 – 2.000 E/km²) ...............27
Abbildung 9: Abfallmengenentwicklung Altglas, LVP, Altpapier ..............................................28
Abbildung 10: Abfallmengenentwicklung Rest-Hausabfall und Rest-Sperrabfall......................29
Abbildung 11: Abfallmengenentwicklung Bio- und Grünabfälle ..............................................29
Abbildung 12: Abfallmengenentwicklung Infrastrukturelle Abfälle ..........................................30
Abbildung 13: Abfallmengenentwicklung Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle ................31
Abbildung 14: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [kg/(E*a)] .........................................33
Abbildung 15: Sperrabfallzusammensetzung [Gew.-%] ..........................................................34
Abbildung 16: EAG- / Altmetallzusammensetzung [Gew.-%] ...................................................36
Abbildung 17: EAG Beraubung – Entwendung kompletter EAG [%] ..........................................37
Abbildung 18: Anteil beraubter EAG – Beraubung / Entwendung einzelner elektronischer Bauteile [%]………………………………………….. ..............................................................37
Abbildung 19: Prognose der erwarteten Mengenveränderungen beim RestHausabfall durch Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung ................42
Abbildung 20: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld .....................................................63
Abbildung 21: Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld .........................................................64
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a
=
Jahr
AbfS
=
Abfallsatzung der Stadt Krefeld
AP
=
Altpapier
ASA
=
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V.
AWK
=
Abfallwirtschaftskonzept
AWP
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein – Westfalen – Teilplan Siedlugnsabfälle
Bio
=
Bioabfall
BMU
=
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
DK
=
Deponieklasse
DSD
=
Duales System Deutschland AG
E
=
Einwohner
EAG
=
Elektro- und Elektronikaltgeräte
EGK
=
Entsorgungsgesellschaft Krefeld
ElektroG
=
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
GebSAbf
=
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
GS
=
Gehölzschnitt
GSAK
=
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
GWA
=
Großwohnanlagen
ha
=
Hektar (10.000 m²)
INFA
=
Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
KrW-AbfG
=
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
KrWG
=
Kreislaufwirtschaftsgesetz
LAbfG
=
Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
LVP
=
Leichtverpackungen
Max.
=
Maximal
MKVA
=
Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage
Mg
=
Megagramm (früher Tonne)
MGB
=
Müllgroßbehälter
Min.
=
Minimal
MKUNLV
=
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens
PPK
=
Papier, Pappe, Kartonage
SGNV
=
Stoffgleiche Nichtverpackungen
SP
=
Sperrabfall
TASi
=
Technische Anleitung Siedlungsabfall
Tx
=
Textilien
UVP
=
Umweltverträglichkeitsprüfungen
AWK Krefeld
1
1.1
7
Grundlagen und Rahmenbedingungen
Vorbemerkungen
Erstmalig hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 04. März 1993 das Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld (AWK) beschlossen, das durch die letzte Fassung aus dem
Jahr 2004 fortgeschrieben wurde.
Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) sieht nach § 5 a eine regelmäßige
Überarbeitung des AWK und Vorlage des AWK bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierung
Düsseldorf) im Abstand von 5 Jahren vor.
Auch die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft – insbesondere im Hinblick auf die neue europäische Gesetzgebung und die europäische Rechtsprechung macht eine Fortschreibung des
AWK erforderlich.
Bislang fehlte noch der rechtliche Rahmen eines landesweiten Abfallwirtschaftsplans, Teilplan
Siedlungsabfälle, der nach öffentlicher Bekanntmachung am 27.04.2016 in Kraft getreten ist.
Vor diesem Hintergrund hatte sich die Fortschreibung des Krefelder Abfallwirtschaftskonzeptes
verzögert.
Das nun erarbeitete Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld wurde im Vorfeld mit einer
durch einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung im Jahr 2012
eingerichteten Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes“ abgestimmt.
Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen,
aus Vertretern der in Krefeld tätigen Umweltverbände sowie der Fachverwaltung zusammen.
Parallel dazu, wurde der zuständige Fachausschuss der Stadt Krefeld, der seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 als Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft bezeichnet wird, regelmäßig informiert und beteiligt.
Hinweis:
Grundlage dieses AWK bilden die Mengendaten der Abfallbilanz des Jahres 2011. Vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungsdauer war zu prüfen, ob sich aufgrund möglicher Weise zwischenzeitlich eingetretener Abfallmengenentwicklungen ein Korrekturbedarf ergeben haben
könnte. Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens wurde am 02.09.2015 die Fa. cyclos
GmbH aus Osnabrück als Gutachter mit der Prüfung dieser Fragestellung beauftragt. Mit der
dem AWK als Anlage beigefügten Stellungnahme vom 22.09.2015 stellt der Gutachter nun fest,
dass sich kein zu aktualisierender Sachverhalt ergibt, so dass eine Überarbeitung des AWK auf
der Grundlage neuerer Abfallmengendaten nicht erforderlich ist.
1.2
Kurzbeschreibung der Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld liegt im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich
über eine Fläche von 137,75 km². Im östlichen Bereich wird das Stadtgebiet durch den Rhein
8
AWK Krefeld
begrenzt. Im nordöstlichen Bereich grenzt das Stadtgebiet an die Stadt Duisburg, im Westen an
Kempen sowie Tönisvorst und im südlichen Bereich an Meerbusch.
Die Stadt Krefeld teilt sich in 19 Stadtteile auf und hatte Mitte 2011 234.624 Einwohner. Die
Einwohnerdichte beträgt 1.703 E/km².
Im Jahr 2010 existierten auf dem Stadtgebiet Krefeld insgesamt 9.956 Betriebe, die sich folgendermaßen aufteilen:
Tab. 1: Betriebe und Beschäftigte in der Stadt Krefeld
Wirtschaftsbereich
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
Wasserversorgung, Entsorgung, Beseitigung von
Umweltverschmutzung
Baugewerbe
Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finaz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Freiberufliche, wiss. U. technische Dienstleistungen
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung, Erholung
Sonstige Dienstleistungen
Gesamt
1.3
Anzahl
Betriebe
Anzahl
Beschäftigte
2
679
17
18.375
17
22
669
893
2.199
291
727
340
185
840
1.497
586
173
715
240
550
9.956
3.006
12.156
2.866
1.107
857
2.686
561
3.745
3.829
1.045
9.684
967
2.154
63.883
Abfallwirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund
Der Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5 a LAbfG. Die wichtigsten Inhalte sind:
Angaben über die Art, die Menge und den Verbleib der in Krefeld anfallenden Abfälle,
mit dem Schwerpunkt, das Aufkommen von Haus- und Sperrabfall und Gewerbeabfall
getrennt darzustellen
Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen insbesondere zur flächendeckenden Erfassung von biogenen Abfällen,
Darstellung der von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle,
Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
Darstellung von gebietsübergreifenden abfallwirtschaftlichen Kooperationen.
Im Rahmen der Fortschreibung des AWK sind die Forderungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu beachten.
AWK Krefeld
1.3.1
9
EU-Recht
Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die
entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundes- und Landesrecht das deutsche Abfallrecht
beeinflussen.
Hier sind als Beispiele zu nennen:
Abfallrahmenrichtlinie
Abfallverbringungsverordnung
Deponierichtlinie / Abfallverbrennungsrichtlinie
WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektronikaltgeräten)
Europäischer Abfallkatalog
Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht hat die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG), die mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012
umgesetzt wurde. Hierbei waren insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Umstellung von der dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie
Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
Erweiterung der Herstellerverantwortung
Gewährleistung der Entsorgungsautarkie
Energieeffizienzkriterium für die thermische Behandlung von Hausmüll (als energetische Verwertung)
Getrennte Erfassung von Papier/Metall/Glas/Kunststoff bis 2015
Recyclingquoten bis 2020
Förderung der Bioabfallsammlung
1.3.2
Bundesrecht
1.3.2.1 KrWG
Das KrWG ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen
auf dieses AWK werden nachfolgend dargestellt:
Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogrammen
Anzeige zur Durchführung von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen von
Wertstoffen aus Haushaltungen
Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen einschließlich
Nahrungs- und Küchenabfälle (seit 2015)
Schaffung einer getrennten Wertstofferfassung
AWK Krefeld
10
Insbesondere die Umsetzung der beiden letzten Punkte könnte die Abfallmengen in der Stadt
Krefeld beeinflussen.
Für die Wertstofferfassung enthält nämlich § 10 KrWG (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft) in Abs. 1 Nr. 3 die Verordnungsermächtigung zur Festlegung von “Anforderungen an das
Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem
gleichen Wege zu verwertenden Erzeugnissen, die jeweils einer verordneten Rücknahmepflicht
nach § 25 unterliegen“. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Systembeschränkung
auf eine Wertstofftonne wurde auf Grund der Einwände erweitert.
Die weiteren Festlegungen - auch zu der nach wie vor noch nicht entschiedenen Frage der Systemträgerschaft und der Finanzierung – sollen in dem noch ausstehenden Wertstoffgesetz
geregelt werden.
1.3.2.2 Novelle ElektroG
Die Novelle des ElektroG dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie
2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE-Richtlinie). In der WEEE-Novelle werden folgende Punkte neu geregelt:
Berücksichtigung neuer Geräte wie Photovoltaik - Anlagen
Umfang der Herstellerverantwortung
Ausweitung der Erfassung auf Kleingeräten
In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die Themen Beraubung und Optierung sowie die
Anzahl an bereitzustellenden Sammelgruppen eine Rolle, die mit dem Inkrafttreten der Novelle
zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) teilweise neu geregelt werden.
Nachdem der Bundestag am 02.07.2015 und der Bundesrat am 10.07.2015 der Novelle des
Elektrogesetzes (Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) zugestimmt haben, ist das Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten. Große Händler müssen erstmals
Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Erfassungsmengen von Elektroaltgeräten und deren Verwertung zu erhöhen.
AWK Krefeld
1.3.3
11
Abfallsatzung der Stadt Krefeld
Das in Krefeld praktizierte System zur Erfassung von Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur
Verwertung ist rechtlich in der jeweils geltenden Abfallsatzung der Stadt Krefeld (nachfolgend:
AbfS) verankert.
Zum 01. Januar 2004 wurde die AbfS grundlegend überarbeitet, so dass im Vergleich zur vorherigen AbfS eine Reihe weiterer Anreize zur Abfallvermeidung und –verwertung geschaffen wurden. In diesem Zusammenhang sind auf die Reduzierung des nach Satzung vorzuhaltenden
Mindestrestabfallbehältervolumens für Restabfälle von 20 auf 15 l pro gemeldete Person und
Woche, die Einführung eines kleinen roten Gefäßes (60 l mit 14täglicher Leerung), die Einführung eines Eigenkompostierer-Abschlags und die stadtweite Bereitstellung von Biobehältervolumen ohne separate Gebühr zu verweisen (es fallen nur Transportgebühren beim Mannschaftstransport an).
Die diesbezüglich wesentlichen satzungsrechtlichen Regelungen sind der AbfS unter § 8 (Abfallbehälter und Abfallsäcke) und § 9 (Anzahl und Größe der Abfallbehälter) zu entnehmen.
Grundsätzlich wird bei der Bemessung des vorzuhaltenden Restabfallbehältervolumens für
Wohngrundstücke ein Mindestrestabfallbehältervolumen von 20 l pro gemeldete Person und
Woche zu Grunde gelegt, sofern sich der Grundstückseigentümer verpflichtet, Verwertungsund Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus kann das Mindestrestabfallbehältervolumen auf 15 l pro behördlich gemeldete Person und Woche reduziert werden, wenn
die Bioabfälle getrennt erfasst und verwertet werden. Die Verwertung der Bioabfälle kann
wahlweise im Rahmen der Eigenkompostierung oder der Nutzung von Biotonnen erfolgen.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.2005 als kleinster Restabfallbehälter ein 60
l – Gefäß (rot mit 14täglicher Leerung) zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach der z. Z. geltenden Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld (nachfolgend: GebSAbf) ist eine Einheitsgebühr festgelegt, die u. a. die Erfassung und Entsorgung von Altpapier, Bioabfällen und Restabfall (einschließlich Sperrabfall) umfasst.
So wird dem Grundstückseigentümer im Rahmen der Einheitsgebühr auf Antrag eine Biotonne
zur Verfügung gestellt. Hierbei bemisst sich die Größe der Biotonne nach der Anzahl der auf
dem Grundstück gemeldeten Personen. Pro behördlich gemeldeter Person und Woche wird bis
zu 10 l „Biobehälter–Volumen“ bereitgestellt. Da dieses Volumen im Einzelfall nicht ausreichen kann, wird seit dem 01. Januar 2005 die Möglichkeit eingeräumt, gegen Gebühr zusätzliches „Biobehälter–Volumen“ (Aufstockung der zur Verfügung gestellten 120 l – Biotonne um
60 l pro Woche durch Austausch der vorhandenen 120 l – Biotonne gegen eine 240 l – Biotonne mit 14täglicher Leerung) und / oder zusätzliche Biotonnen gegen Gebühr zu erhalten. Auch
die Bereitstellung von zusätzlichem „Biobehälter–Volumen“ und / oder zusätzlichen Bioton-
AWK Krefeld
12
nen muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer beim Fachbereich Umwelt beantragt
werden.
Außerdem erhalten Grundstückseigentümer, die die Eigenkompostierung angezeigt haben und
ordnungsgemäß durchführen, einen Gebührenabschlag.
Der Umfang der Bereitstellung von Volumen für die Erfassung von Altpapier über die blaue Tonne ist bislang nicht reglementiert.
Gewerbebetriebe müssen gemäß AbfS mindestens einen Pflicht-Restabfallbehälter benutzen.
Das Mindestrestabfallbehältervolumen berechnet sich anhand von Einwohnergleichwerten (1
EGW = 15 l / Woche Restabfallbehältervolumen) die im § 9 Abs. 5 AbfS für unterschiedliche
Unternehmen/Institutionen/Branchen aufgeführt sind.
1.3.4
AWP des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaftsplanung für
Siedlungsabfälle von den Bezirksregierungen auf das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) verlagert worden. Mit der Bekanntmachung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans am 31.03.2010 löste dieser den Abfallwirtschaftsplan 2004, Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf ab.1
In dem alten AWP waren Cluster für die thermische Behandlung (Rheinische Region) und die
Beseitigung (Deponie-Region II) definiert worden.
Bezogen auf die thermisch zu behandelnden Abfälle war die Stadt Krefeld im AWP der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Stadt Düsseldorf, der Stadt Mönchengladbach, dem Rhein-KreisNeuss und dem Kreis Viersen in der rheinischen Region (westliche Entsorgungsregion) zusammengefasst.
Hinsichtlich der zu deponierenden Abfälle bildeten die Städte Krefeld und Mönchengladbach
sowie die Kreise Viersen und Neuss die Deponieregion II.
Die Abfallwirtschaftsplanung des Landes nach § 30 KrWG regelt folgende Punkte:
(1) Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar
1. die Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung,
1
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/service/ abfallwirtschafts-
plan.html
AWK Krefeld
13
2. die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung,
3. die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie
4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der
Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen […] im Inland erforderlich
sind.
Die Abfallwirtschaftspläne weisen Folgendes aus:
1. zugelassene Abfallentsorgungsanlagen
2. geeignete Flächen für Deponien sowie für sonstige Abfallentsorgungsanlagen
Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher
Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben.
(2) Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten.
Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 KrWG geregelt:
(1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander abstimmen.
(2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und Landkreise sowie
ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
(4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlicherklärung.
(5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der AWP konkretisiert die im LAbfG und KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen.
AWK Krefeld
14
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des AWP im Ministerialblatt für das Land NRW am
26.04.2016 ist der zuletzt ebenfalls für das gesamte Land NRW geltende AWP2 vom 31.03.2010
außer Kraft getreten. Die Ziele des seit dem 27.04.2016 in Kraft getretenen neuen AWP wie
Autarkie und Nähe
Minimierung und Optimierung von Abfalltransporten
Energie- und Ressourceneffizienz
Verstärkung von Vermeidung und Verwertung
Ortsnahe Beratung zu Vermeidung und Verwertung
sind auch bei der Erstellung von kommunalen AWK zu beachten.
Der AWP kann von den Seiten des MKUNLV unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/abfallwirtschaftsplan_nr
w_broschuere.pdf
1.3.5
Von der Entsorgung ausgeschlossene Abfallarten
Dieses AWK behandelt Abfälle, die nicht gemäß § 3 Abs. 1 und 2 AbfS Stadt Krefeld ausgeschlossen sind. Hierzu gehören insbesondere Abfälle aus Haushaltungen zur Beseitigung und
Verwertung sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen.
Die von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle sind in der Anlage zur AbfS entsprechend gekennzeichnet. Für die nicht ausgeschlossenen Abfallarten sind die vorgesehenen Entsorgungswege über Zuweisungsschlüssel festgelegt.
2
MKUNLV 2010
AWK Krefeld
2
2.1
15
Abfallwirtschaftliche Situation in Krefeld
Abfallwirtschaftliche Akteure in Krefeld
Die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft sind bei der Stadt Krefeld/ Fachbereich Umwelt angesiedelt. Die Organisationsstruktur des Fachbereichs Umwelt mit den verschiedenen Aufgabenbereichen und Ansprechpartnern ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Zum 01.05.1994 wurde der ehemalige Fuhrpark der Stadt Krefeld privatisiert. Die Aufgaben der
Abfallerfassung und –sammlung sowie des Transports gingen damit auf die GSAK – Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG über. Die GSAK ist damit nach § 22
KrWG beauftragter Dritter der Stadt Krefeld.
Nachdem der Rat der Stadt Krefeld die Privatisierung der MKVA und des Klärwerkes entschieden hatte, wurden zum 1.9.1989 zwei Gesellschaften gegründet:
Die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld als Betreibergesellschaft und die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft als Besitzgesellschaft.
An beiden Gesellschaften ist die SWK heute mit 51% beteiligt. Die verbleibenden 49% werden
von der EGN gehalten. Die Gebühren- und Satzungshoheit ist bei der Stadt Krefeld verblieben.
Abbildung 1: Organisationsstruktur Fachbereich Umwelt
AWK Krefeld
16
In der MKVA werden Hausmüll aus Krefeld und weiteren Kommunen sowie hausmüllähnlicher
Gewerbeabfall zusammen mit Klärschlamm und Faulgas aus dem Klärwerk verbrannt.
Der Stadt Krefeld obliegen die hoheitlichen Aufgaben. Sie ist verantwortlich für die Abfallwirtschaft in ihrem Stadtgebiet. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:
Abfallwirtschaftsplanung3 mit der Erstellung und Fortschreibung der Abfallbilanz und
des AWK
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung
Überwachung der Aufgabenwahrnehmung durch die Drittbeauftragten
Veranlagung der Abfallgefäße
Abfallberatung für Haushalte sowie für die Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen
einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Erstellung des Entsorgungsmagazins
Kooperation mit Dritten
Vertragsgestaltung und -änderung
Die Stadt Krefeld bildet damit das Bindeglied zwischen den beauftragten Dritten und den politischen Gremien. Die Verantwortung und Entscheidung für die abfallwirtschaftliche Entwicklung
in der Stadt Krefeld verbleibt so beim Rat der Stadt Krefeld.
2.2
Abfallberatung in Krefeld
Die Abfallberatung der Stadt Krefeld soll die Nutzer über die komplexen und ständig wechselnden Angebote informieren und Hilfestellungen in allen Fragen rund um die Abfallentsorgung
liefern. Weiterhin wird mit der umfassenden Beratung und Öffentlichkeitsarbeit das Ziel verfolgt, bei Haushalten, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben, Abfälle zu vermeiden
und Abfälle zur Beseitigung zu reduzieren bzw. Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Um die
Abfallvermeidung nachhaltig bei den Bürgern zu verankern, legt die Abfallberatung ein Hauptaugenmerk auf die Umweltpädagogik. Sie wendet sich mit Unterrichtseinheiten zur Abfallvermeidung an Kindergartenkinder und Schüler.
Neben dem telefonischen Angebot der Abfallberatung liegt ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt. Die Homepage
gibt stets einen aktuellen Überblick über die Angebote der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt
und informiert über viele die Abfallentsorgung betreffende Fragestellungen (u. a. durch Flyer
und aktuelle Meldungen).
Über die Website können unterschiedliche Formulare abgerufen werden. Auch die aktuellen
Abfuhrtermine, d. h. der Abfuhrplan für die Papier-, Restabfall- und Bio- (Verlinkung zur GSAK)
3
Beinhaltet auch die Vergabe von Aufträgen zur Verwertung und Beseitigung von überlassungspflich-
tigen Abfällen
AWK Krefeld
17
sowie für die gelben Wertstoffbehälter (Verlinkung zum Entsorger für LVP) können eingesehen,
gespeichert und ausgedruckt werden. Über die Webseite besteht zudem die Möglichkeit der
„Online-Bestellung“ von Abfallbehältern.
Jährlich erscheint das Krefelder Entsorgungs-Magazin. Dem Magazin können wichtige und aktuelle Informationen entnommen werden. Es werden alle Leistungen der Stadt Krefeld im Einzelnen dargestellt sowie Informationen zu den Leistungen der Drittbeauftragten, d. h. der Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK) und Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
(GSAK) beschrieben.
Kontakt mit der Abfallberatung der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt können die Einwohner/innen Krefelds persönlich, telefonisch, per e-mail oder Fax aufnehmen.
Im Bereich der Wiederverwendung besteht die Möglichkeit, alte aber noch brauchbare Möbelstücke dem Caritasverband zu überlassen. Der „Möbelladen“ des Caritasverbandes holt ggf.
gut erhaltene Möbel, die als Sperrabfall angemeldet wurden, nach Rücksprache mit der GSAK,
ab.
Seit 2013 besteht für den Bürger die Möglichkeit, die Abholung von Sperrmüll, E- Schrott und
Metallen online bei der GSAK zu bestellen.
2.3
Abfallerfassung in Krefeld
2.3.1
Beschreibung des heutigen Erfassungssystems
In der Stadt Krefeld wird für die Restabfallabfuhr die Graue bzw. Rote Tonne bereitgestellt.
Wurden im Jahr 2011 in der Stadt Krefeld noch 54.887 Restabfallgefäße zur Verfügung gestellt
reduzierte sich die Anzahl im Jahr 2014 auf 54.488 Stück.
Für die Abfuhr des Biomülls wurden im Jahr 2011 in der Stadt Krefeld 29.420 und im Jahr 2014
31.435 Gefäße flächendeckend bereitgestellt.
Wie bei den Biotonnen konnte im Vergleich zum Jahr 2011 eine Steigerung der aufgestellten
Gefäße für die Erfassung von Papier, Pappe, Kartonage festgestellt werden. Wurden im Jahr
2011 42.542 Gefäße zur PPK-Erfassung benutzt, so waren es im Jahr 2014 43.853 Blaue Tonnen.
Seit 2015 / 16 können zur Erfassung von Restabfall und PPK bei größeren Wohnanlagen Unterflurbehälter mit einem Volumen von 3.000 l und 5.000 l genutzt werden.
In der Stadt Krefeld werden folgende Sammelsysteme angeboten (vgl. Abbildung 2):
18
AWK Krefeld
Sammelsysteme in der Stadt Krefeld
Holsysteme
auf Abruf
Regelmäßige Holsysteme
Sperrabfall
Bringsysteme
Restabfall
(wöchentl.)
120 (grau), 240 ,
1100 l-MGB4
Restabfall
(14-tägl.)
60, 120 (rot),
1100 l-MGB
Bioabfall
(14-tägl.)
120, 240 l-MGB
Altpapier
(vierwöchentl.)
120, 240,
1100 l-MGB
Alttextilien
und Schuhe
LVP
(14-tägl.)
120, 240,
1.100l-MGB,
Gelbe Säcke
Garten- und
Parkabfälle,
Bauschutt
Alttextilien
und Schuhe
70 l - Säcke
Schadstoffkleinmengen
(Schadstoffannahmestelle/-mobil)
(schriftl. oder tel.
Anmeldung)
Sperrabfall
große Elektro- u. Elektronikgeräte (schriftl.
oder tel. Anmeldung)
Elektro- u.
Elektronikgeräte
Altmetall
(schriftl. oder tel.
Anmeldung)
(vierwöchentlich)
Metall, Holz, Glas
Papier, LVP
Wertstoffhof
der GSAK;
Schadstoffe in
haushaltsüblichen
Mengen
(bis ca. 25 kg)
(Annahme von
Baustellenabfällen
über GfR remex)
Altglas,
Altpapier
Depotcontainer
Mobile
Grünschnittsammlung (2x jährl.)
Ausgewiesene
Stellen
Abbildung 2: Abfallsammelsysteme in der Stadt Krefeld
Das Leistungsspektrum der Stadt Krefeld umfasst im Bereich Abfallsammlung:
Restabfallabfuhr (120 , 240 und 1.100 l - MGB4 grau wöchentlich; 60 und 120 l - MGB
rot sowie 1.100 l - MGB grau vierzehntäglich); Unterflurbehälter (UFB) 3.000 l und
5.000 l
Bioabfallabfuhr (120 und 240 l - MGB braun vierzehntäglich)
Altpapier (120, 240 und 1.100 l - MGB blau vierwöchentlich; ca. 62 Altpapiercontainerstandorte im Stadtgebiet)
Sperrabfall/ Große Elektro- u. Elektrogeräte / Altmetall (Abfuhr nach vorheriger schriftlicher, telefonischer oder online - Anmeldung)
Alttextilien/Schuhe (oranger 70 l - Sack) vierwöchentlich (am Leerungstag der blauen
Tonne)5
4
5
Abfuhr bis zu 6 mal pro Woche möglich; seit 01.07.2013
AWK Krefeld
19
Folgende Systeme werden durch Dritte betrieben:
Gelbe Tonne/ Gelbe Säcke durch Beauftragte der dualen Systeme (120, 240 und 1.100 l
- MGB sowie Gelbe Säcke vierzehntäglich)
Altglascontainer durch Beauftragte der dualen Systeme (ca. 196 Altglascontainer,
Standorte können über die Homepage der Stadt Krefeld/ Fachbereich Umwelt abgefragt
werden)
Abfallsäcke für Restabfall können ausnahmsweise bei erhöhtem Abfallaufkommen in verschiedenen Verkaufsstellen im Stadtgebiet erworben und zu den jeweils üblichen Abfuhrzeiten
des Restabfalls zu den Behältern gestellt bzw. im Rahmen der Sperrabfallsammlung ordnungsgemäß bereitgestellt werden6.
Schadstoffe können ganzjährig bei der Schadstoffannahmestelle der GSAK abgegeben werden.
Zudem erfolgt eine Sammlung über das Schadstoffmobil an unterschiedlichen Orten (derzeit an
68 Terminen im Jahr). Die Abgabe erfolgt für Privathaushalte entgeltfrei nach folgenden Regelungen:
Haushaltsübliche Mengen
Annahme von Schadstoffen bis ca. 25 kg
Für gewerbliche Anlieferungen werden Entgelte nach Menge und Art der Schadstoffe erhoben.
Die aktuellen Termine des Schadstoffmobils werden über die Homepage der Stadt Krefeld/
Fachbereich Umwelt und über das Krefelder Entsorgungsmagazin veröffentlicht.
Am Wertstoffhof der GSAK erfolgt des Weiteren die Annahme von Abfallmengen von Selbstanlieferern (z. T. gegen Entgelt):
6
Sperrabfall
Elektro- und Elektronikgeräte
Metall/ Eisenteile
unbehandeltes Holz
Glas
Papier
LVP
Textilien
Grünabfälle
Bauschutt
Sonderleerungen für Restabfall- und Bioabfallbehälter können gegen privatrechtliches Entgelt in
Anspruch genommen werden.
AWK Krefeld
Naturkorken
CD, DVD, CD-Rom
Baumischabfälle
Altreifen
20
Baustellenabfälle / Bodenaushub / Bauschutt sowie Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle
(170605 asbesthaltige Baustoffe) können an der Annahmestelle für Baustellenabfälle (Haushalt und Gewerbe) der GfR remex entgeltpflichtig abgegeben werden, sofern diese ordnungsgemäß verpackt sind.
Größere Mengen an Grünabfall werden an der Annahmestelle der EGN (Bruchfeld 33) entgeltpflichtig angenommen.
2.3.2
Beschreibung der Veränderungen bei der Erfassung seit 2005
Seit 2005 gab es keine größeren Änderungen bei den Erfassungssystemen in der Stadt Krefeld.
Die Erfassung getrennt nach Sammelgruppen des ElektroG wird am Wertstoffhof umgesetzt.
Darüber hinaus werden Haushaltsgroßgeräte, Kältegeräte, Unterhaltungselektronik und ITGeräte im Rahmen der Sperrabfallsammlung erfasst.
Zum 01.07.2013 wurde ein Holsystem für Alttextilien eingeführt. Am selben Leerungstag wie
beim Altpapier können von den Bürgern orange Säcke (70 l) an die Straße gestellt werden. Die
Säcke sind für den einmaligen Einsatz gedacht aber aus robusteren Kunststofffolien als Gelbe
Säcke.
AWK Krefeld
2.4
21
Entsorgungswege der Krefelder Abfälle 2011
In der folgenden Abbildung 3 sind zusammenfassend die Verwertungs-/ Entsorgungswege der
Stadt Krefeld im Jahr 2011(zu 2015 keine Änderungen im Erfassungssystem) dargestellt:
Abbildung 3: Verwertungs-/ Entsorgungswege und Mengen Stadt Krefeld 2011
AWK Krefeld
2.4.1
22
Recycling (stoffliche Verwertung)
Über die Gelbe Tonne / Gelben Säcke und Blaue Tonne sowie über Altglas- / Altpapier und Alttextilien-Depotcontainer karitativer Organisationen werden folgende Wertstoffe in der Stadt
Krefeld gesammelt und recycelt:
Papier, Pappe, Kartonagen
Leichtstoffe
Altglas
Alttextilien
Das Papier wird nach der Erfassung sortiert, konfektioniert und anschließend Papierfabriken
als Sekundärrohstoff zur Papierproduktion zur Verfügung gestellt.
Die Leichtverpackungen (LVP) werden über die Beauftragten der dualen Systeme gesammelt
und in Aufbereitungsanlagen sortiert. Die Sortierung von Verpackungen wird durch ein mechanisches Sortieraggregat, die Identifikation verschiedener Kunststoffe durch einen Infrarotscanner übernommen. Folgende Sekundärfraktionen werden derzeit im Wesentlichen gewonnen:
NE- und Fe-Metalle
Getränkekartonagen
Kunststoffe (PE, PP, PET, PS)
Mischkunststoffe
Folien und sonstige Verbunde
Die Stadt Krefeld führt weiterhin die an ihren Anlagen abgegebenen und angenommenen nachfolgend aufgeführten Abfälle einer stofflichen Verwertung zu:
Altmetalle/ Elektroaltgeräte
Straßenkehricht
Baustellenabfälle
Bodenaushub
Bauschutt
Korken
DVD, CD, CD-ROM
Die Bio-, Grün-, Garten- und Parkabfälle werden an mehrere Kompostwerke in der Region geliefert. Das Material wird kompostiert und in Teilströmen auch energetisch verwertet.
AWK Krefeld
2.4.2
23
Sonstige Verwertung (energetische Verwertung)
Die MKVA erfüllt die Kriterien zur Energieeffizienz7. Daher werden gewerbliche Abfallströme aus
Krefeld in der Anlage thermisch behandelt und auch energetisch verwertet.
Als Abfälle zur Beseitigung werden in der MKVA folgende Abfallarten angedient:
Rest-Hausabfall
Sperrabfall
Krankenhausabfälle
Sonstige brennbare gewerbliche Abfälle
Die Schlacke der MKVA wird einer Schlackenaufbereitungsanlage zugeführt. So kann noch
einmal ca. 30 % der Schlacke einer Verwertung zugeführt werden.
2.4.3
Beseitigung
Die Beseitigung von Abfällen aus Krefeld erfolgt über eine Deponierung auf der Deponie Brüggen II (Kreis Viersen).
Die Deponie wird von der EGN betrieben. Hierbei handelt es sich um eine Deponie der Deponieklasse II (DepV). Das Restvolumen betrug Ende 2012 ca. 3,765 Mio. m³. Folgende Abfälle
aus Krefeld werden deponiert, soweit keine Verwertung möglich ist:
7
Bauschutt
Bodenaushub
Problemabfälle
MVA-Schlacke
Sonstige nicht brennbare gewerbliche Abfälle
Produzierte Energie im Verhältnis zum Energieinput gemäß Anlage 2 KrWG
24
AWK Krefeld
3
Abfallmengen in Krefeld
3.1
Abfallmengen 2011
Da sich die Krefelder Abfallwirtschaft seit 2011 nicht grundlegend geändert hat, können die
Abfalldaten aus dem Jahr 2011 zulässiger Weise zu Grunde gelegt werden. Die Abfallmengen
aus dem Jahr 2011 für die Stadt Krefeld sind in den folgenden Grafiken dargestellt.
Die größten Wertstofffraktionen (vgl. Abbildung 4) bilden Altpapier mit ca. 15.500 Mg/ a und
Bioabfall mit ca. 12.500 Mg/ a.
Wertstoffe aus Haushalten 2011
18.000
16.000
15.457
14.000
12.494
12.000
Mg/ a
10.000
8.000
6.000
3.976
4.058
4.000
1.647
2.000
413
0
Bioabfall
Grünabfälle
Altpapier
Leichtstoffe
Altglas
Alttextilien
Abbildung 4: Wertstoffe aus Haushalten
In Abbildung 5 sind die Rest- und Sperrabfallmengen der Stadt Krefeld für 2011 dargestellt. Die
Menge an Rest-Hausabfall beläuft sich auf ca. 61.500 Mg/ a, die Menge für Rest-Sperrabfall auf
ca. 12.500 Mg/ a.
Die Abfallmengen der brennbaren / kompostierbaren Abfälle aus dem Jahr 2011 sind in Abbildung 6 aufgeführt. Die Gesamtmenge der brennbaren / kompostierbaren Abfälle beläuft sich
auf ca. 40.000 Mg / a. Die beiden wesentlichen Fraktionen bilden Garten- und Parkabfälle mit
ca. 10.000 Mg / a und sonstige brennbare gewerbliche Abfälle mit ca. 19.500 Mg / a.
25
AWK Krefeld
Rest- und Sperrabfälle 2011
70.000
61.424
60.000
50.000
Mg/ a
40.000
30.000
20.000
12.493
10.000
0
Rest-Hausabfall
Rest-Sperrabfall
Abbildung 5: Restabfälle und Sperrabfall
Brennbare / kompostierbare Abfälle 2011
25.000
20.000
19.220
Mg/ a
15.000
10.101
10.000
4.609
5.000
4.204
1.209
0
Garten- und Parkabfälle
Straßenkehricht
Baustellenabfälle
Abbildung 6: Brennbare / kompostierbare Abfälle
Krankenhausabfälle
sonstige brennbare
gewerbliche Abfälle
26
AWK Krefeld
Bei den nicht brennbaren gewerblichen Abfällen ergibt sich in Krefeld eine gesamte Abfallmenge für 2011 von ca. 48.000 Mg / a (vgl. Abbildung 7). Die Gesamtmenge teilt sich auf in Bauschutt (ca. 12.000 Mg / a), Bodenaushub (ca. 15.000 Mg / a) und sonstige gewerbliche nicht
brennbare Abfälle (ca. 21.000 Mg / a).
Nicht brennbare gewerbliche Abfälle 2011
25.000
21.180
20.000
15.411
Mg/ a
15.000
11.749
10.000
5.000
0
Bauschutt
Bodenaushub
sonst. nicht brennbare gewerbliche Abfälle
Abbildung 7: Nicht brennbare gewerbliche Abfälle
3.2
Vergleich der Abfallmengen von Krefeld
3.2.1
Vergleich Abfallmengen Krefeld mit vergleichbaren Kommunen
Im Jahr 2011 lagen die Abfallmengen in Krefeld beim Haus- und Sperrabfall über dem entsprechenden Cluster-Mittelwert8. Beim Bioabfall befindet sich die Abfallmenge pro Einwohner unter
dem des Clusterwertes vergleichbarer Kommunen, beim Grünabfall liegt der Wert aus Krefeld
deutlich unter dem Mittelwert. Bei den trockenen Wertstoffen (LVP, Altpapier und Altglas) befinden sich die Abfallmengen in Krefeld unter dem Clustermittelwert vergleichbarer Kommunen.
Der Vergleich der aktuellen Abfallmengen aus Krefeld (2011) zu den Durchschnittswerten vergleichbarer Kommunen zeigt eine insgesamt höhere spezifische Abfallmenge in Krefeld (vgl.
Abbildung 8).
8
Krefeld fällt aufgrund einer Einwohnerdichte von 1.703 E/km² in das Cluster 1.000 – 2.000 E/km²
27
AWK Krefeld
Abfallmengen Krefeld im Vergleich
(Kommunen 1.000 - 2.000 E/km²) [INFA 2013]
500
17
17
450
27
66
400
21
7
350
71
53
Leichtverpackungen (LVP)
300
40
kg/ (E*a)
53
Altglas
Altpapier
250
66
Grünabfall
Bioabfall
200
30
Sperrabfall
Restabfall
150
262
100
180
50
0
Krefeld (2011)
Kommunen (2009, 2010)
Abbildung 8: Abfallmengen Krefeld im Vergleich (Kommunen 1.000 – 2.000 E/km²)9
3.3
Abfallmengenentwicklung 2004 - 2011
3.3.1
Getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe) aus Haushaltungen 2004 2011
Die Abfallmenge an Altpapier ist vom Jahr 2004 (61 kg/ (E*a)) bis zum Jahr 2008
(67 kg/ (E*a)) leicht angestiegen. Im Jahr 2009 (65 kg/ (E*a)) ist sie wieder leicht abgefallen
und stagniert seit dem (vgl. Abbildung 9).
Vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2006 ist die Menge an Leichtverpackungen (LVP) geringfügig gestiegen (2004: 18 kg/ (E*a); 2006: 20 kg/ (E*a)). Seit dem Jahr 2008 liegt die Menge bei einem
konstanten Niveau von 17 kg/ (E*a) (vgl. Abbildung 9).
Die Altglasmenge ist seit dem Jahr 2004 (17 kg/ (E*a)) auf einem konstanten Niveau und unterlag nur geringfügigen Änderungen (vgl. Abbildung 9).
9
Zusammenstellung von Daten aus NRW der INFA aus den Jahren 2009 und 2010 [INFA 2013 a]
28
AWK Krefeld
Abfalldaten Glas, LVP, Papier 2004 - 2011
80
70
67
67
67
65
61
66
64
63
60
kg/ (E*a)
50
Altpapier
40
LVP
Altglas
30
20
18
20
19
17
18
17
18
17
17 17
17 17
17
16
17 17
10
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Abbildung 9: Abfallmengenentwicklung Altglas, LVP, Altpapier
3.3.2
Restabfälle aus Haushaltungen 2004 – 2011
Beim Rest-Hausabfall ist die Menge von 2004 (289 kg/ (E*a)) bis 2011 (262 kg/ (E*a)) rückläufig (vgl. Abbildung 10).
Die Menge an Rest-Sperrabfall ist hingegen angestiegen (vgl. Abbildung 10). Von 2004 (45 kg/
(E*a)) bis 2009 (52 kg/ (E*a)) wurde ein stetiger Anstieg verzeichnet. In dem Zeitraum von
2009 bis 2011 stagniert die Menge an Rest-Sperrabfall.
Mit der flächendeckenden Einführung der Biotonne zum 01.01.2004 ist die Menge an getrennt
erfassten Bioabfällen von 15 kg/ (E*a) auf 34 kg/ (E*a) stark angestiegen. Die Menge an Bioabfall ist bis zum Jahr 2008 (49 kg/ (E*a)) stark und bis 2011 (53 kg/ (E*a)) weiter leicht angestiegen.
Im Jahr 2003 wurden 29 kg/ (E*a) Grünabfall erfasst. Die Menge an Grünabfall ist bis zum Jahr
2011 (7 kg/ (E*a)) hingegen stark gesunken.
Dies resultiert u. a. aus einer Verschiebung von Grünabfällen aus dem Bringsystem in das „bequemere“ System der Bioabfallerfassung (Holsystem).
29
AWK Krefeld
Abfalldaten Rest- und Sperrabfall 2004 - 2011
350
300
289
277
271
270
270
268
265
262
250
kg/ (E*a)
200
Rest-Hausabfall
Rest-Sperrabfall
150
100
50
45
50
50
49
52
50
53
51
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Abbildung 10: Abfallmengenentwicklung Rest-Hausabfall und Rest-Sperrabfall
Abfalldaten Grün- und Bioabfall 2003 - 2011
60
53
52
50
50
49
48
44
42
40
kg/ (E*a)
34
29
30
Bioabfall
Grünabfälle
20
15
12
12
10
10
10
10
9
7
7
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Abbildung 11: Abfallmengenentwicklung Bio- und Grünabfälle
2010
2011
30
AWK Krefeld
3.3.3
Restabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen 2004 - 2011
Die Mengen an Garten- und Parkabfällen sind vom Jahr 2004 (68 kg/ (E*a)) bis zum Jahr 2007
(78 kg/ (E*a)) angestiegen. In den folgenden Jahren ist die Menge zunächst leicht und bis zum
Jahr 2011 (43 kg/ (E*a)) stark gesunken (vgl. Abbildung 12).
Vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2011 sind die Mengen an Krankenhausabfällen (von
3 kg/ (E*a) auf 5 kg/ (E*a)) und Straßenkehricht (von 16 kg/ (E*a) auf 20 kg/ (E*a)) leicht gestiegen (vgl. Abbildung 12). Diese scheinbaren Zuwächse basieren auf der Darstellung in kg/
(E*a) und resultieren i. W. aus dem gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang.
Abfalldaten Infrastrukturelle Abfälle
2004 - 2011
90
80
78
76
75
73
71
70
68
58
kg/ (E*a)
60
50
Garten- und Parkabfälle
43
Straßenkehricht
40
Krankenhausabfälle
30
20
19
19
17
16
16
20
19
16
10
5
4
4
4
4
4
3
3
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Abbildung 12: Abfallmengenentwicklung Infrastrukturelle Abfälle
Der Rückgang der Abfallmengen für Garten- und Parkabfällen kann u. a. auf eine verstärkte Abfallvermeidung des Grünflächenamtes (Verbleib von Grünschnitt durch Häckselung in den
Grünanlagen) basieren. Der starke Rückgang seit 2009 kann aber nicht allein auf derartige
Praktiken zurückgeführt werden. Es wird vermutet, dass gewerbliche Grünabfälle z. T. anderen
Verwertungsanlagen zugeführt wurden.
31
AWK Krefeld
Die Mengen für Bau- und Gewerbeabfälle ist von 2004 mit 489 kg/ (E*a) bis 2011 mit 306 kg/
(E*a) insgesamt rückläufig (vgl. Abbildung 13). Innerhalb der Zusammensetzung dieser Abfallgruppe gibt es starke Schwankungen. Diese resultieren aus den starken Veränderungen bei
den Annahmepreisen der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen. Die anfallenden Mengen an
Bau- und Gewerbeabfälle, die der Stadt Krefeld als örE angedient werden, sind somit kaum
durch die Stadt Krefeld steuerbar.
Abfalldaten Bau- und Gewerbeabfälle 2004 - 2011
600
500
489
415
400
426
382
kg/(E*a)
359
296
300
306
268
200
100
0
2004
Bodenaushub
2005
Bauschutt
2006
Baustellenabfälle
2007
2008
sonstige brennbare gewerbliche Abfälle
2009
2010
2011
sonst. nicht brennbare gewerbliche Abfälle
Abbildung 13: Abfallmengenentwicklung Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle
AWK Krefeld
4
32
Ergebnisse von aktuellen Abfallanalysen
Um bei der Fortschreibung des AWK auf aktuelle Zusammensetzungen des Rest-Hausabfalls
und Sperrabfalls in der Stadt Krefeld zurückgreifen zu können, fanden durch einen Gutachter,
die Fa. INFA, im Jahr 2012 Sortieranalysen des Haus- und Sperrabfalls statt.
Im Rahmen der Abfallanalysen wurden u. a. die Einflüsse verschiedener Bebauungsstrukturen
auf die Abfallzusammensetzung sowie insbesondere auf die Wertstoffabschöpfung (hier auch
der Einfluss einer getrennten Bioabfallerfassung / Eigenkompostierung) untersucht.
Die Analyse zur Bestimmung der Mengen und Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls erfolgte
gemäß des „Leitfadens für Analysen der Menge und Zusammensetzung von Abfällen aus Haushaltungen (NRW)“:
Vorbereitung
Probenahme
Sortierung
Verwiegung
Auswertung.
Die detaillierten Ergebnisse sind in einem separaten Bericht aufgeführt.
4.1
Sortierergebnisse von Rest-Hausabfall
Die Sortierung ergab, dass die Stadt Krefeld mit einer durchschnittlichen einwohnerspezifischen Rest-Hausabfallmenge von rund 244 kg/(E*a))10 oberhalb der Vergleichswerte in Kommunen ähnlicher Größenordnung (Städte > 1.000 bis 2.000 E/km² mit rund 180 kg/(E*a)) liegt
[gemäß Daten der Fa. INFA 2013 a].
Maßgeblich dafür sind u. a. ein im Restabfall enthaltener hoher Anteil an organischen Materialien sowie ein relevanter Anteil von trockenen Wertstoffen, wie die nachfolgende Abbildung
zeigt.
Die Betrachtung der Sortierergebnisse für unterschiedliche Bebauungsstrukturen (vgl. Tab. 2)
zeigt, dass auch in Krefeld die Wertstoffanteile im Restmüll bei Großwohnanlagen und verdichteter Bebauung am höchsten sind.
10
exkl. Geschäftsmüll (Geschäftsmüll sind gewerbliche Abfälle, die mit den Abfällen aus Haushaltung
in gemeinsamen Behältern bzw. gemischten Tonnen erfasst werden). In der Abfallbilanz ist die Menge
inkl. Geschäftsmüll auszuweisen (262 kg / (E*a)).
33
AWK Krefeld
Zusammensetzung des Restabfalls [kg/(E*a)]
- Stadt Krefeld Gartenabfälle
21,7
Organik 10 - 40 mm
10,9
Küchenabfälle
43,9
sonstige Abfälle
3,3
Textilien / Schuhe
8,5
Speisereste
29,8
Metalle
5,1
übrige sonstige
Abfälle
56,4
Verbundverpackungen
2,1
Kunststoffe
14,2
Glas
13,9
Siebfraktion
< 10 mm
7,6
Papier / Pappe
26,7
Abbildung 14: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [kg/(E*a)]11
Tab. 2: Zusammensetzung des Rest-Hausabfalls [Gew-%]
1
Zusammensetzung des Restabfalls [Gew.-%]
Stoffgruppen
1 bis 2Familienhausbebauung
innerstädt.
offene MehrMehrfamilienfamilienhaushausbebauung bebauung / GWA
Stadt
Krefeld1
[Gew.-%]
[Gew.-%]
[Gew.-%]
[Gew.-%]
Papier / Pappe
10
10
13
11
Glas
5
7
6
6
Kunststoffe
4
7
7
6
Verbundverpackungen
1
1
1
1
Metalle
2
3
2
2
Speisereste
9
17
11
12
Küchenabfälle
19
14
21
18
Gartenabfälle
10
7
9
9
Organik 10 - 40 mm
3
6
4
4
sonstige Abfälle
2
1
1
1
Textilien / Schuhe
5
4
2
3
übrige sonstige Abfälle
28
20
21
23
Siebfraktion < 10 mm
3
5
2
3
100
100
100
100
Summe
1
11
Hochrechnung Stadtgebiet gewichtet über Anzahl der Einwohner je Cluster
Das Organikpotenzial aus Speiseresten, Küchenabfällen, Gartenabfällen und Organik 10 – 40 mm
liegt damit in Summe bei 106,3 kg / (E*a).
AWK Krefeld
4.2
34
Sperrabfalluntersuchungen
Die Zusammensetzung des Sperrabfallgemisches bzw. der EAG / Altmetalle wurde durch den
Gutachter wie folgt ermittelt:
Volumenschätzung unter Berücksichtigung von orts- / gebietsspezifischen Besonderheiten („Basisanalyse“)
Erfassung der bereitgestellten Mengen je Ladepunkt (Volumenschätzung, Anzahl, Verwiegung der bereitgestellten Sperrgüter)
Feststellung der Beraubungen durch Sichtung des Sperrabfalls bzw. der EAG / Altmetalle am Sammeltag sowie am Vorabend der Sammlung (zwischen 18:00 und 22:00 Uhr)
4.2.1
Bereitstellung von Restsperrabfall
Die einwohnerspezifische Sperrabfallmenge in Krefeld liegt mit rund 53 kg/(E*a) ebenfalls
oberhalb der Durchschnittsmenge der Vergleichskommunen (hier rund 30 kg/(E*a) [Daten der
Fa. INFA 2013 a]).
Die folgende Abbildung stellt die spezifische Sperrabfallzusammensetzung in Gew.-% im
Stadtmittel dar. Im separaten Bericht zu den Sperrabfalluntersuchungen sind auch Auswertungen nach Gebietsstrukturen dargestellt [Sortieranalyse der Fa. INFA 2012].
Abbildung 15: Sperrabfallzusammensetzung [Gew.-%]
AWK Krefeld
35
Den größten Gewichtsanteil mit ca. 71 Gew.-% stellt stadtweit die Stoffgruppe Möbel (aus Holz
/ Spanplatte sowie Möbel mit holzigen Anteilen) dar. Weitere Gewichtsanteile mit rund 5 Gew.% sind Matratzen, Teppiche, Kunststoffe, Nichtverpackungen (NVP) sowie Altholz der Gruppen I
bis IV mit in Summe rund 7 Gew.-%. Die übrigen Stoffgruppen (< 5 Gew.-%) sind nur in geringen
Gewichtsanteilen vorhanden.
Abfälle, die laut Satzung von der Sperrabfallabfuhr ausgenommen sind, wurden bei der Begleitung nicht gefunden. Jedoch ergaben sich z. T. Abweichungen zwischen den angemeldeten und
tatsächlich angefahrenen bzw. geladenen Ladepunkten. I. d. R. wurden weniger Ladepunkte
angefahren als beauftragt waren (teilweise wurden offensichtlich Ladepunkte von zwei oder
mehreren Kunden gemeinsam genutzt).
Eine Beraubung der Sperrabfälle findet nur in geringem Maße statt (lediglich rund 5 % der untersuchten Ladepunkte wurden beraubt vorgefunden).
Der Sperrabfall in der Stadt Krefeld setzt sich somit überwiegend aus Möbeln und Holz zusammen. Dazu kommt noch der Sperrabfall, der als Schrott und Elektroaltgeräte (EAG) bereitgestellt wird (vgl. nachfolgendes Kapitel).
4.2.2
Bereitstellung von Elektroaltgeräten (EAG) / Altmetallen
Die folgende Abbildung stellt die spezifische Elektroaltgeräte- (EAG) / Altmetallzusammensetzung in Gew.-% im Stadtmittel dar. Im separaten Bericht zu den Sperrabfalluntersuchungen
sind auch Auswertungen nach Gebietsstrukturen dargestellt [Sortieranalyse der Fa. INFA 2012].
Mit rund 53 Gew.-% ist der größte Anteil der EAG der Sammelgruppe12 3 zuzuordnen (i. W. TVGeräte sowie Monitore). Die Sammelgruppe 2 ist ebenfalls mit einem großen Anteil von rund 35
Gew.-% der EAG (i. W. Kühl- sowie Gefrierschränke) vertreten. EAG der Sammelgruppen 1 bzw. 5
(Haushaltsgroßgeräte bzw. Haushaltskleingeräte) werden mit ca. 5 bzw. 2 Gew.-% nur zu vergleichsweise geringen Anteilen bereitgestellt. Altmetalle haben einen Anteil von rund 5 Gew.%.
Die Anteile EAG der Sammelgruppen 1 und 5 sind auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Die
EAG der SG 1 werden häufig von Schrotthändlern abgegriffen, die EAG der SG 5 sind wegen
ihrer Mülltonnengängigkeit auf niedrigem Niveau. Mit 2,5 kg/(E*a) an EAG aus der aktuellen
Restabfallsortierung liegt Krefeld über Vergleichswerten z. B. aus Dresden [Janz 2009].
12
Sammelgruppen 1 – 5 nach ElektroG
AWK Krefeld
36
Abbildung 16: EAG- / Altmetallzusammensetzung [Gew.-%]
Das Problem der Beraubung ist bei den EAG deutlich stärker ausgeprägt als beim klassischen
Sperrabfall, so werden rund 80 % der EAG der Sammelgruppe 1 und mehr als 70 % der Altmetalle vollständig entwendet.
Darüber hinaus ist bei nicht vollständig entwendeten EAG eine Beraubung einzelner elektronischer Bauteile erkennbar.
Die folgenden Abbildungen zeigen Tendenzen hinsichtlich der Beraubung differenziert nach
Entwendung einzelner elektronischer Bauteile bzw. Entwendung kompletter EAG.
Abbildung 17 verdeutlicht den z. T. signifikanten Anteil entwendeter Altmetalle sowie kompletter EAG in Abhängigkeit der Sammelgruppen:
höchster Anteil fehlender EAG bei Sammelgruppe 1 mit 80 % sowie beim Altmetall mit
73 % der ursprünglich bereitgestellten Güter
rund 50 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 3
33 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 2 bzw. 25 % fehlende EAG bei Sammelgruppe 5
Darüber hinaus fehlen bei einer Vielzahl an Geräten einzelne elektronische Bauteile (siehe Abbildung 18).
37
AWK Krefeld
Abbildung 17: EAG Beraubung – Entwendung kompletter EAG [%]
Abbildung 18: Anteil beraubter EAG – Beraubung / Entwendung einzelner elektronischer Bauteile [%]
AWK Krefeld
38
Bei den nicht vollständig entwendeten EAG ist eine Beraubung einzelner elektronischer Bauteile erkennbar. So wurden
bei nahezu 100 % der begutachteten EAG fehlende Netzstecker sowie Netzkabel,
bei rund 80 % der Kühlgeräte fehlende Kühlkompressoren und
bei rund 15 % der Fernseher / Monitore fehlende Kupferspulen sowie teilweise fehlende
Platinen
festgestellt.
4.3
Rückschlüsse für das AWK
4.3.1
Wertstoffpotenziale / abschöpfbare Anteile im Restabfall – Gutachterliche
Abschätzung (INFA)
Auf Basis der noch im Rest-Hausabfall vorhandenen Wertstoffpotenziale (vgl. Kap. 4.1) sowie
den in der Stadt Krefeld bereits separat erfassten Wertstoffmengen wurde nachfolgend das
vorhandene Gesamtpotenzial für ausgewählte Wertstoffe ermittelt und eine spezifische Prognose für eine mögliche weitergehende Abschöpfung aus dem Rest-Hausabfall erstellt.
Für die Herleitung der noch aus dem Rest-Hausabfall abschöpfbaren Wertstoffmengen wurden
zunächst die durchschnittlich separat erfassten spezifischen Mengen an Organik (Erfassung
über die Biotonne), Altpapier, LVP und Altglas aller NRW-Städte mit einer Einwohnerdichte von
1.000 – 2.000 E/km² (Krefeld: 1.703 E/km²) herangezogen [Daten der Fa. INFA 2013 a] und als
Orientierungswerte für die rechnerisch in der Stadt Krefeld erreichbaren spezifischen Erfassungsmengen definiert (Tabelle 2).
Tab. 3: Mittelwerte separat erfasster Wertstoffmengen in NRW-Städten mit einer Einwohnerdichte von 1.000 – 2.000 E/km²
Mittelwerte für separat erfasste Wertstoffmengen in NRW - Städten
mit einer Einwohnerdichte von 1.000 - 2.000 E/km² [kg/(E*a)]
Organik (über die Biotonne)
Altpapier
LVP
Altglas
66,0
71,0
27,0
21,0
In einem nächsten Schritt erfolgte die Gegenüberstellung der heute in der Stadt Krefeld separat
erfassten Wertstoffmengen mit den oben definierten Orientierungswerten. Die Differenz vom
Ist-Wert zum Orientierungswert wurde als mittleres zusätzliches Abschöpfpotenzial (Szenario
Mittel) aus dem Rest-Hausabfall angesetzt.
39
AWK Krefeld
Um orientierende Mengenkorridore für die zusätzlich mögliche Wertstoffabschöpfung aus dem
Restabfall auszuweisen, wurden für ein Szenario Max. (maximale Wertstoffabschöpfung aus
dem Restabfall) Erfahrungswerte aus vorliegenden Analysen der Fa. INFA und der Literatur herangezogen (geringe verbliebene Wertstoffmengen im Restabfall). Für ein Szenario Min. wurde
ein prozentualer Mengenabschlag auf die im Szenario Mittel prognostizierte Verlagerungsmenge gewählt.
In der Stadt Krefeld werden Speisereste („nach Kochtopf“) von der Biotonne ausgeschlossen.
Dadurch ist das Organikpotenzial im Rest-Hausabfall in der Stadt Krefeld trotz flächendeckender Biotonne im Vergleich mit anderen Analysen oder Literaturwerten mit ca. 106 kg/(E*a) (s.
Abb. 14) überdurchschnittlich hoch. Darüber hinaus beinhaltet diese Menge auch gefüllte Verpackungen, die nicht für eine Erfassung über die Biotonne geeignet sind. Rechnet man die
Speisereste („nach Kochtopf“) sowie die gefüllten Verpackungen aus dem Gesamtpotenzial
heraus, verbleiben ca. 76,5 kg/(E*a) tatsächliches Organikpotenzial für die Biotonne im Resthausabfall der Stadt Krefeld.
In der Tabelle 3 sind die Vorgehensweise und die ermittelten zusätzlichen Wertstoffabschöpfpotenziale, differenziert nach den Szenarien Mittel, Min. und Max. dargestellt.
Tab. 4: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial pro Einwohner und Jahr
Wertstoffart
Aktuelles
separat erfasste
WertstoffWertstoffmenge
potenzial im
in Krefeld
Rest-Hausabfall
[kg/(E*a)]
Organik
Altpapier
76,5
6)
3)
[kg/(E*a)]
53,3
separat erfasste
Wertstoffmenge
in Vergleichsstädten 1)
[kg/(E*a)]
4)
66,0
5)
Prognose zusätzl. abschöpfbarer
Wertstoffmengen
2)
Szenario
Mittel
Szenario
Min
[kg/(E*a)]
[kg/(E*a)]
[kg/(E*a)]
12,7
7,6
25,0
3,1
10,0
17,8
65,9
71,0
5,1
LVP
12,6
17,0
27,0
10,0
Altglas
13,9
17,3
21,0
3,7
7)
6,0
7)
Szenario
Max
12,0
2,2
7,0
1)
Mittelwerte über NRW-Städte mit einer Einwohnerdichte von 1.000 - 2.000 E/km² [INFA 2013]
2)
Ansatz von 60 % der Verlagerungsmenge im Szenario Mittel
3)
Organikpotenzial im Rest-Hausabfall (ohne Speisereste (nach Kochtopf) sowie gefüllte Verpackungen)
4)
Erfassungsmenge über die Biotonne
5)
Erfassungsmenge über die Biotonne (Mittelwert von Kommunen mit und ohne flächendeckendem Anschluss)
6)
der erhöhte Feuchtigkeitsgehalt des Altpapiers im Rest-Hausabfall wurde herausgerechnet
7)
unter Berücksichtigung einer parallelen Verlagerung von stoffgleichen Nicht-Verpackungen und Störstoffen in LVP
7)
40
AWK Krefeld
Die im Rest-Hausabfall enthaltene Organikmenge kann nach dieser Berechnungsmethode um
ca. 13 kg/(E*a) (Szenario Mittel) gesenkt bzw. die über die Biotonne erfasste spezifische Organikmenge auf ca. 66 kg/(E*a) gesteigert werden.
Die Altpapiermenge im Rest-Hausabfall kann rechnerisch um ca. 5 kg/(E*a) verringert werden.
Eine Reduzierung der Altglas-Mengen im Rest-Hausabfall um stadtweit ca. 4 kg/(E*a) wäre
möglich. Die noch im Rest-Hausabfall verbleibende Menge an Altglas würde dann rund 10
kg/(E*a) betragen.
Beim LVP erscheint eine Steigerung der Erfassungsmenge in Anlehnung an die Orientierungswerte von zusätzlich ca. 10 kg/(E*a) aus dem Rest-Hausabfall ins „Gelbe System“ möglich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verlagerte Menge nicht ausschließlich aus den gewünschten lizensierten Leichtstoffverpackungen besteht (Gesamtpotenzial „reines“ LVP im
Rest-Hausabfall liegt mit 12,6 kg/(E*a) nur leicht höher), sondern neben den sogenannten
stoffgleichen Nicht-Verpackungen aus Kunststoff und Metall auch anteilig Störstoffe (Restabfall) darin enthalten sind. Die hier angesetzte Verlagerungsmenge von 10 kg/(E*a) wird vor diesem Hintergrund in 5 kg/(E*a) „reines“ LVP, 2 kg/(E*a) stoffgleiche Nicht-Verpackungen sowie
3 kg/(E*a) Störstoffe aufgeteilt. Dieser Zusammenhang wird insbesondere bei der Mengenprognose für das Szenario Max. von zusätzlich 12 kg/(E*a) deutlich, welches ansonsten eine
nahezu vollständige Abschöpfung des LVP aus dem Rest-Hausabfall bedeuten würde (unrealistisch). Eine Erhöhung der LVP-Erfassungsmenge ist grundsätzlich auf Grund des neuen KrWG in
Zusammenhang mit der Miterfassung von stoffgleichen Nicht-Verpackungen zu diskutieren.
Darüber hinaus befinden sich aktuell im Rest-Hausabfall noch weitere Wertstoffe, wie Textilien/Schuhe, Elektroschrott und Holz, die insbesondere durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Diskussionen bzgl. einer Wertstofftonne verstärkt in den Fokus gerückt sind. Die
Sortieranalyse hat stadtweit folgende Potenziale dieser Wertstoffe im Rest-Hausabfall ermittelt:
Textilien / Schuhe
8,5 kg/(E*a)
Elektroschrott
2,5 kg/(E*a)
Holz
1,3 kg/(E*a)
Da die tatsächlich getrennt erfassten Mengen an Alttextilien, Elektroschrott und Holz ganzheitlich nur schwer zu erfassen sind, wird hier analog zur Vorgehensweise beim Altpapier, Altglas
etc. in einem ersten Schritt die im Rest-Hausabfall verbliebene Menge mit einem gebildeten
Mittelwert aus Analysen in anderen Städten verglichen. Die Differenz des Mittelwertes aus den
anderen Städten zur Menge im Rest-Hausabfall in der Stadt Krefeld wurde hier als noch abschöpfbares Wertstoffpotenzial definiert. Da die Potenziale im Rest-Hausabfall bei diesen
Wertstoffen üblicherweise eher gering sind (insbesondere beim Elektroschrott und Holz) wird
hier auf die Berechnung verschiedener Szenarien, im Rahmen der heutigen Erfassungssystematiken, verzichtet.
41
AWK Krefeld
Tab. 5: Zusätzlich abschöpfbares Wertstoffpotenzial für weitere Wertstoffe
Aktuelles Wertstoffpotenzial im
Rest-Hausabfall
Wertstoffpotenzial im
Rest-Hausabfall aus
Vergleichsanalysen in
anderen Städten
Prognose zusätzl.
abschöpfbarer
Wertstoffmengen
[kg/(E*a)]
[kg/(E*a)]
[kg/(E*a)]
Textilien / Schuhe
8,5
5,5
3,0
Elektroschrott
2,5
1,5
1,0
Holz
1,3
0,8
0,5
Wertstoffart
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die mögliche Einführung einer „Wertstofftonne“ können je nach gewähltem Stoffgruppenkatalog noch weitere Wertstoffmengen aus
Rest-Hausabfall abgezogen werden. Insbesondere die Mengen an stoffgleichen NichtVerpackungen, die aktuell definitionsbedingt in den Rest-Hausabfall gehören, können bei Einführung einer Wertstofftonne durch eine entsprechende Verlagerung in das neue Sammelsystem zu einer weiteren Reduzierung der Rest-Hausabfallmenge führen. Erste Erfahrungswerte
hinsichtlich der Verlagerungsmenge liegen bei ca. 5 – 7 kg/(E*a), bei Umstellung von Sack- auf
Behältersammlung (inkl. Restabfallanteil von ca. 30 % sowie Anteil an LVP von ca. 10 %).
Parallel wird derzeit in verschiedenen Modellversuchen auch die Miterfassung von Elektrokleingeräten in der Wertstofftonne getestet (häufig in speziellen Säcken), die vor der Anlagensortierung manuell aus dem Sammelgemisch separiert werden.
Die Miterfassung von weiteren Stoffgruppen, wie z. B. Holz oder Textilien/Schuhe, bildet aktuell aus technischen bzw. qualitativen Gründen eher die Ausnahme. Darüber hinaus ist i. d. R.
das Potenzial an Holz im Rest-Hausabfall ohnehin gering.
Bei Intensivierung der Wertstofferfassung und zusätzlicher Einführung einer Wertstofftonne
kann es zu internen Mengenverschiebungen kommen.
In der folgenden Abbildung sind die möglichen Mengenveränderungen zusammenfassend gegenübergestellt.
42
AWK Krefeld
Prognose erwarteter Mengenveränderungen [kg/(E*a)] beim Rest-Hausabfall durch
Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung / Einführung einer Wertstofftonne /
Zusätzliche Erfassung von Textilien und Schuhen
250
235
198
Rest-Hausabfallmenge
[kg/(E*a)]
200
190
150
100
50
0
Summe 1)
Organik
Altpapier 2)
LVP
Altglas
Textilien / Schuhe
Elektroschrott
Holz
1
Stoffgleiche
Nicht-Verpackungen
Sonstiges /Restabfall
heute
Intensivierung
Wertstofferfassung
235,2
106,3
17,8
12,6
13,9
8,5
2,5
1,3
11,1
61,2
198,2
93,6
11,7
7,6
10,2
5,5
1,5
0,8
9,1
58,2
Intensivierung Wertstofferfassung
+ Wertstofftonne (LVP/StNVP/EAG)
+ Alttextilienerfassung
(Textilien/Schuhe)
189,7
93,6
11,7
7,0
10,2
3,5
1,0
0,8
5,5
56,4
Die Differenz zur Resthausabfallmenge von 244 kg / (E*a) (ohne Geschäftsmüll) ergibt sich aus dem Feuchtigkeitsgehalt des
Altpapiers. Mit Geschäftsmüll liegt die Resthausabfallmenge bei 262 kg / (E*a).
1)
2) Der
erhöhte Feuchtigkeitsgehalt des Altpapiers im Rest-Hausabfall wurde herausgerechnet.
Abbildung 19: Prognose der erwarteten Mengenveränderungen beim Rest-Hausabfall durch
Intensivierung der getrennten Wertstofferfassung
Die Erfassung der geringen Holzmenge könnte (neben einer Freigabe in der Wertstofftonne13)
auch über eine Intensivierung der Holsysteme (separate Holzbereitstellung) oder Bringsysteme
(Wertstoffhof) erfolgen.
Die aktuelle Rest-Hausabfallmenge würde sich bei konsequenter Intensivierung der Wertstofferfassung im Rahmen der heutigen Systeme um 37 kg/(E*a) reduzieren. Bei zusätzlicher Einführung einer Wertstofftonne (zusätzliche Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen und
Elektrokleingeräten) wird eine weitere Abnahme um ca. 4 % auf ca. 190 kg/(E*a) prognostiziert.
Die dargestellten Verlagerungen stellen teilweise ambitionierte Zielsetzungen dar, die auf ihre
Umsetzbarkeit in Krefeld zu prüfen sind. Grundsätzlich ist die Machbarkeit durch andere vergleichbare Städte allerdings schon nachgewiesen worden.
Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen und zur Erreichung der o.
g. Ziele sind in Kap. 5 beschrieben.
13
Wird aber nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht empfohlen.
AWK Krefeld
4.3.2
43
Schlussfolgerungen für die Sperrabfallerfassung
Die aktuellen Untersuchungen in Krefeld zeigen, dass Teile der Schrottmengen und werthaltige
Bestandteile von Elektroaltgeräten durch informelle bis hin illegale Erfassungssysteme abgegriffen werden. Dies führt zum einen zu Umweltgefährdungen und zum anderen dazu, dass die
Verwertungserlöse nicht die kommunalen Entsorgungsgebühren entlasten.
Durch Optimierung der Erfassungssysteme und durch ordnungsrechtliche Maßnahmen könnte
zukünftig diesem Schwund entgegengewirkt werden.
Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen – insbesondere für die
Abschöpfung von Altholz und Kunststoffteilen aus dem Sperrmüll und zur Verringerung der o. g.
Probleme sind in Kap. 5 beschrieben.
4.3.3
Überprüfung Restabfallbehältervolumen durch die Fa. INFA als Gutachter
4.3.3.1 Hintergrund
Das spezifische Rest-Hausabfallbehältervolumen beschreibt das Behältervolumen, welches
einem Bürger wöchentlich für die Entsorgung des Rest-Hausabfalls zur Verfügung steht. Die
Angabe erfolgt in Liter pro Einwohner und Woche [l/(E*w)]. In vielen kommunalen Abfallsatzungen wird ein spezifisches Mindest-Rest-Hausabfallbehältervolumen festgeschrieben. Folgende
Gründe liegen der Festlegung einer solchen Volumenuntergrenze zu Grunde:
Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des Rest-Hausabfalls
Volumenpuffer, um Mengenspitzen und jahreszeitliche Schwankungen abfangen zu können
Gebührenschuldner wählen häufig den kleinsten und kostengünstigsten Behälter, obgleich
das Fassungsvolumen offensichtlich nicht ausreichen kann
Vermeidung einer Verdichtung / Verpressung des Rest-Hausabfalls im Behälter
Vermeidung einer Verlagerung von Rest-Hausabfall in andere Bereiche
o in Wertstofferfassungssysteme
o in den Sperrabfallbereich
o in den öffentlichen Raum (Verschmutzung des Wohnumfeldes)
keine „ständige“ Überfüllung der Behälter
o Behälter steht offen, problematisch bei der Leerung
o Verschmutzung des Bürgersteiges durch herausfallende Abfälle
stärkere Nutzung von z. B. zusätzlichen Abfallsäcken vermeiden
44
AWK Krefeld
Die Kommunen sind zu einer satzungsrechtlichen Festlegung eines spezifischen Mindest-RestHausabfallbehältervolumens in Liter pro Einwohner und Woche ermächtigt (nach § 9 Abs. 1
Satz 3.1. Halbsatz LAbfG NRW). Für die Berechnung eines Mindestrestabfallbehältervolumens
gibt es allerdings keine allgemeingültigen Richtwerte. Für die Festlegung sind folgende ortsspezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
örtliche Abfall- und Wertstoffmengen
Umfang der getrennten Sammlung
spezifische Raum- und Schüttgewichte
Rechtsprechungen sagen hierzu14:
aus dem LAbfG NRW geht nicht hervor, dass bei der Bestimmung des Behältervolumens der
Idealfall eines alle Anstrengungen zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung beachtenden Einwohners in Betracht zu ziehen ist
die Bemessung darf die Anreizfunktion zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung
nicht unterlaufen
o daraus wird aber nicht abgeleitet, dass sich die Bemessung an einem absoluten Mini-
mum zu orientieren hat
die Kommunen können der Zuteilung des Behältervolumens allgemeine Durchschnittswerte
zu Grunde legen
o keine Verpflichtung einer individuellen haushaltsbezogenen Ermittlung
o wichtig ist die Stützung eines Behältervolumens auf örtlich erhobenen Daten
bei einer Orientierung am Minimum des erforderlichen Rest-Hausabfallbehältervolumens
ist eine Entsorgung über andere Systeme zu befürchten
o es lässt die Mehrzahl derjenigen außer Betracht, die nicht in der Lage oder willens sind,
diesem Idealbild zu entsprechen
o dieses
ist
mit
den
Zielen
einer
ressourcenschonenden
Kreislaufwirtschaft
(§ 1 KrWG) und dem landesrechtlichen Gebot einer Getrennthaltung von Abfällen zur
Verwertung und Abfällen zur Beseitigung nicht zu vereinbaren
14
VG Minden, 11 K 2354/04, 21.03.2005; VG Köln, 14 K 1025/07, 17.06.2008
45
AWK Krefeld
4.3.3.2 Berechnung eines spezifischen Wertes für die Stadt Krefeld
Derzeit wird in der Stadt Krefeld ein mittleres spezifisches Behältervolumen für den RestHausabfall von 41 l/(E*w) bereitgestellt (inkl. Kleingewerbeanteil). Laut Satzung sind 40 l pro
behördlich gemeldeter Person und Woche festgelegt. Bei entsprechenden Verwertungs- und
Vermeidungsmaßnahmen kann auf schriftlichen Antrag das Mindestvolumen auf 20 l/(E*w)
reduziert werden. Bei Nutzung einer Biotonne oder Eigenkompostierung ist eine weitere Reduzierung auf 15 l/(E*w) möglich.
Die von der Fa. INFA durchgeführte Rest-Hausabfallanalyse liefert nun ein detailliertes Bild hinsichtlich der Zusammensetzung des Rest- Hausabfalls in der Stadt Krefeld. Um auf dieser Basis
ein stadtweit mindestens erforderliches spezifisches Behältervolumen [l/(E*w)] abzuleiten,
erfolgt die Verknüpfung der Stoffgruppenmengen im Rest- Hausabfall mit den spezifischen
Schüttdichten (INFA Erfahrungswerte) der einzelnen Stoffgruppen. Über diese Herangehensweise kann das durchschnittlich in der Stadt Krefeld erforderliche spezifische Mindestbehältervolumen für den Rest- Hausabfall ermittelt werden.
Tab. 6: Ermittlung des mittleren erforderlichen spez. Mindest-Behältervolumens für den RestHausmüll in der Stadt Krefeld
Mittlere
Abfall- und
Wertstoffarten
Altpapier
Altglas
LVP
Stoffgleiche Nicht-Verp.
Organik
Textilien / Schuhe
Elektronikschrott
Sonstiges, Restabfall
Schüttdichten
1)
[kg/m³]
120
290
55
55
225
80
160
120
Summe
1)
Mittleres stadtweit
Spezifische
erforderliches
Menge im Restspezifisches
Hausabfall
MindestBehältervolumen
[kg/(E*a)]
17,8
13,9
12,6
11,1
106,3
8,5
2,5
62,5
[l/(E*w)]
2,9
0,9
4,4
3,9
9,1
2,0
0,3
10,0
235,2
33,5
INFA Erfahrungswerte
Das auf Basis der Schüttdichten der einzelnen Stoffgruppen ermittelte und aktuell erforderliche
Rest-Hausabfallbehältervolumen beläuft sich im Stadtmittel auf ca. 34 l/(E*w). In diesem Wert
sind Haushalte mit einer umfassenden Wertstoffabtrennung ebenso vertreten, wie Haushalte,
die nur in sehr begrenztem Umfang oder auch gar keine Wertstoffabtrennung durchführen. Erfahrungsgemäß variiert das jeweils erforderliche Behältervolumen bei einem Großteil der
Haushalte (in Abhängigkeit der Umsetzung der getrennten Wertstoffsammlung) in einer Grö-
AWK Krefeld
46
ßenordnung von +/- 10 l/(E*w) um einen stadtweiten Mittelwert. Daher kann das lt. Satzung
definierte Mindestvolumen von 40 l/(E*w) für Haushalte ohne jegliche Verwertungs- oder Vermeidungsmaßnahmen als angemessen bezeichnet werden.
Das geringste spezifische Behältervolumen findet sich erfahrungsgemäß in der 1 – 2 Familienhausbebauung, dieses wird i. d. R. durch die dort am besten umgesetzte Abtrennung der Wertstoffe aus dem Rest-Hausabfall erreicht. Setzt man nach der gleichen Methodik wie in Tabelle
2 die im Rahmen der Analyse spezifisch für diese Bebauungsstruktur ermittelten Mengen und
Zusammensetzungen an, so ergibt sich in dieser Bebauungsstruktur ein erforderliches Mindestbehältervolumen von ca. 29 l/(E*w). Um einen solchen Mittelwert gruppieren sich i. d. R.
die Einzelwerte zu beiden Seiten (< 29 l/(E*w) und > 29 l/(E*w)). Das bedeutet, dass in dieser
Bebauungsstruktur ein besonders motivierter Abfalltrenner, Single-Haushalte oder Personen,
die eine besonders bewusste Abfallvermeidung betreiben weniger als 29 l/(E*w) benötigen.
Satzungsrechtlich können diese Haushalte das Volumen auf 20 l/(E*w) oder 15 l/(E*w) reduzieren.
Damit ist hier noch ein erheblicher Anreiz zur Abfalltrennung oder Vermeidung für den größten
Teil der Haushalte gegeben und die aktuellen Festlegungen des spezifischen Mindestbehältervolumens sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angemessen.
Nach Umsetzung des Maßnahmenbündels dieses AWK ist allerdings eine Überprüfung der bereitgestellten Behältervolumina und des für die Ermittlung der Abfallgebühren erforderliche
Volumendichtefaktor unbedingt erforderlich.
4.3.4
Beurteilung der aktuellen Sammelsystematik durch den Gutachter
Das derzeitige Sammelsystem der Stadt Krefeld umfasst alle maßgeblichen Abfallarten und
eine umfassende Kombination aus Hol- und Bringsystemen.
Die spezifischen Mengen zeigen allerdings an, dass noch Wertstoffpotenziale im Restabfallstrom enthalten sind, die noch einer getrennten Erfassung zugeführt werden können.
Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Abschöpfung von Wertstoffen und zur Optimierung der
Sammelsystematik sind in Kap. 5 beschrieben.
AWK Krefeld
5
47
Möglichkeiten zur Weiterentwicklungen der Krefelder Abfallwirtschaft
Eine zukunftsorientierte, nachhaltige und umweltorientierte Abfallwirtschaft sollte auf einem
Bündel an Maßnahmen aufgebaut sein und eine Vielzahl an Akteuren mit einbeziehen.
Nachfolgend werden daher mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Krefelder Abfallwirtschaft (entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie des KrWG) vorgestellt (Kap. 5.1).
Anschließend werden mögliche Umstellungen bei der Erfassungssystematik beschrieben (Kap.
5.2) und die möglichen Auswirkungen auf die Restabfallmengen quantifiziert (Kap. 5.3).
In Kap. 6.2 erfolgt die Abfallmengenprognose für das Jahr 2025 auf Basis der abgeleiteten
Maßnahmen sowie in Kap. 10 die zusammenfassende Darstellung der konkret geplanten Maßnahmen und der verantwortlichen Akteure in Krefeld.
5.1
Maßnahmen entsprechend der Abfallhierarchie
5.1.1
Abfallvermeidung
5.1.1.1 Umwelterziehung und Abfallberatung
Das Ziel der Abfallberatung zur Abfallvermeidung ist es, das Bewusstsein und das Handeln im
Hinblick auf den umweltverträglichen Umgang mit Ressourcen zu erreichen.
Daher zielt die Abfallberatung auf die Implementierung von Werten ab, die die Abfallvermeidung fördern. Das Umweltbewusstsein zu schärfen und Handlungsanleitungen zu Abfallvermeidung und damit zu Ressourcenschutz zu geben, ist bei Kindern im Kindergartenalter und in
der Grundschule vorrangiges Ziel der Abfallberatung.
Sie sind in der Regel noch offen für die Vermittlung des Wertes „Umweltschutz“. Aufbauend
hierauf kann in weiterführenden Schulen diesen Kindern dann weiteres Wissen über Zusammenhänge in der Beziehung Mensch und Umwelt vermittelt werden.
Bereits heute besuchen regelmäßig Kindergartengruppen, Vorschul- und Schulklassen auch die
GSAK und EGK, so dass diese auch einen Beitrag zur Umwelterziehung junger Menschen leisten.
Für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Krefeld wäre der Ausbau der Kapazitäten in
der Umweltpädagogik wünschenswert.
Der Ansatz, Kinder als die Erwachsenen von morgen zu sehen, die es gelernt haben, Abfallvermeidung in ihr Verhaltens- und Handlungsrepertoire aufzunehmen, kann durch die Bildung von
Kooperationen mit weiteren Bildungsträgern erreicht werden.
AWK Krefeld
48
Die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, der Abfallund Umweltberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und örtlich ansässigen außerschulischer Bildungseinrichtungen sollte gefördert werden.
Insbesondere das Krefelder Umweltzentrum ist als Kooperationspartner zu nennen.
Darüber hinaus wäre der Ausbau der bereits angebotenen Unterrichtseinheiten der Abfallberatung von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der vorhandenen knappen Personalressourcen in der Abfallberatung und des Nothaushaltes dürften hier allerdings nur geringe Spielräume zur Umsetzung liegen.
Neben den bereits bestehenden Unterrichtseinheiten der Abfallberatung
für Kindergärten,
Reise durch das Kompostland
Müllmemory – Mülltrennung spielend leicht,
für Grundschulen,
Abenteuer Kompost
Abfallvermeidung und Mülltrennung,
Klima- und Ressourcenschutz – Wege eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen
für weiterführende Schulen,
Ein Weg zu Mehrweg – Umweltschutz am Beispiel von Getränkeverpackungen,
ist die Förderung und Entwicklung weiterer Unterrichtseinheiten nur bei Bereitstellung von ausreichenden Personal- und Finanzressourcen denkbar.
Zusätzlich zur Erweiterung des Angebotes an Unterrichtseinheiten wäre der Ausbau des Weiterbildungsangebotes für Erzieher/Innen und Lehrer/Innen zu Themen der Abfallvermeidung
wünschenswert. Hierzu kann mit dem Studieninstitut Niederrhein zusammengearbeitet werden.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Intensivierung der Abfallberatungstätigkeiten unter dem Vorbehalt ausreichender Personal- und Finanzressourcen steht.
5.1.1.2 Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung
Für den Bereich der Gewerbeabfallberatung muss die Abfallvermeidung als abfallwirtschaftliches Ziel durch andere Wege erreicht werden, als die Abfallvermeidung in Haushalten.
49
AWK Krefeld
Die Zielgruppe hier ist eine völlig andere, so dass die Maßnahmen, die die Abfallvermeidung
fördern sollen, ganz anders aussehen, als für Kinder und Jugendliche.
Für Betriebe stehen Abfallvermeidungs- und Entsorgungskonzepte für einzelne Branchen im
Vordergrund.
Deren Erstellung und Durchführung bedarf ebenso einer umfassenden und anspruchsvollen
Planung.
Die folgende Auflistung zeigt beispielhaft auf, welche Aktionen im Bereich der Gewerbeabfallberatung angeboten werden können:
Abfallvermeidungskonzepte für Gewerbebetriebe
Beratung von Betrieben mit Blick auf die Potenziale zur Abfallvermeidung
Gründung, Fortführung und Vernetzung von bestehenden Programmen, die Unternehmen im Bereich der Abfallvermeidung sensibilisieren und beraten
Initiierung / Durchführung von Schulungsmaßnahmen für den Handel und die Gastronomie mit Blick auf Optimierung von intelligenten Belieferungs- und Einkaufsstrategien
mit Blick auf Abfallvermeidung und Sensibilisierung der Endverbraucher bzgl. des Aufkommens an Lebensmittelabfällen und deren Anteil daran
Weitere Maßnahmen, die einen Beitrag zur Abfallvermeidung darstellen, sind im Folgenden
aufgelistet, berühren die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Verwaltung und sind durch
entsprechende Beschlüsse in den politischen Gremien umzusetzen, wie z. B.
abfallvermeidende Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, z. B.
o
Geschirrmobil
o
Einsatz von kompostierbarem Einweggeschirr statt Kunststoffgeschirr auf Veranstaltungen
Einbeziehung von Kriterien des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung in Ausschreibungen
Berücksichtigung abfallvermeidender Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung
Kauf von langlebigen und Recyclingprodukten
verstärkte Förderung von Abfallvermeidungsprojekten
Förderung anerkannter Umweltmanagementsysteme
Identifikation von Erfolgskontrollindikatoren für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Entwicklung / Optimierung abfallvermeidender Nutzungskonzepte
Grundsätzlich kann sich die Abfallberatung Themen zunutze machen, die als Vehikel zum
Transport für Abfallvermeidung dienen können. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass nur Themen geeignet erscheinen, die voraussichtlich dauerhaft in der Berichterstattung bleiben und
nicht schnell wieder aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden. Ein solches Thema
AWK Krefeld
50
könnte das Lebensmittelwegwerfen sein, das immer wieder in der öffentlichen Diskussion
steht.
Allerdings bleibt auch hier festzustellen, dass eine Intensivierung der Beratung über Abfallvermeidungstätigkeiten und -möglichkeiten unter dem Vorbehalt ausreichender Personal- und
Finanzressourcen steht.
5.1.1.3 Anreize durch Gebührenbemessung
Wie in Kap. 4.3.3.2 dargestellt, ist das derzeitige spezifische Mindestrestabfallbehältervolumen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gemäß der gutachterlichen Prüfung
angemessen.
Auch ist in Krefeld noch ein erheblicher Anreiz zur Abfalltrennung oder Vermeidung für den
größten Teil der Haushalte auf Basis der Gebührensatzung gegeben.
Eine weitergehende Änderung satzungsrechtlicher Vorgaben zur Festlegung der vorzuhaltenden
Abfallvolumina ist daher derzeit nicht erforderlich. Diese sind aber regelmäßig, insbesondere
bei Umsetzung relevanter abfallwirtschaftlicher Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anreizwirkung,
Gebührengerechtigkeit und Rechtskonformität zu überprüfen.
5.1.2
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Im Bereich der Sperrabfallabfuhr wären weitere Initiativen für eine verstärkte Abschöpfung von
wiederverwendbaren Möbeln oder Elektroaltgeräten denkbar, sofern ausreichende Personalund Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Als mögliche Maßnahmen sind hier zu nennen:
Second-Hand-Kaufhäuser (gemeinsam mit gemeinnützigen Einrichtungen)
Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten, z. B. Büchertauschbörse, Unterstützung von Reparaturnetzwerken (Gebrauchtwaren)
Organisation von Wiederverwendung (Wohnungsauflösungen, Möbelbörse, Sperrmüllbörse, Tauschbörse, Computerrückgabe)
Im Rahmen einer Internet-basierten Sperrmüllanmeldung könnten auch potenzielle Spender
und Interessenten an wiederverwendbaren Möbeln oder Elektroaltgeräten zusammengebracht
werden. Hierzu bedarf es einer Zusammenarbeit mit der für die Sperrabfallabfuhr zuständigen
GSAK. Vor der Umsetzung Maßnahme in die Praxis sollte eine Prüfung möglicher Varianten erfolgen.
AWK Krefeld
5.1.3
51
Recycling
Die stoffliche Verwertung der getrennt erfassten Wertstoffe erfolgt über den überregionalen
Markt für Sekundärrohstoffe. Neben den klassischen Verwertungswegen für die trockenen
Wertstoffe haben sich insbesondere im Bereich der organischen und heizwertreichen Abfallströme neue Märkte für Sekundärrohstoffe entwickelt.
5.1.3.1 Kompostierung / Vergärung
Aus ökologischer Sicht kann es sinnvoll sein, Komposte nicht nur aerob zu erzeugen. Durch
den Einsatz von Vergärungsverfahren vor der Kompostierung kann die Bioabfallverwertung in
Form einer Kaskadennutzung sowohl stofflich als auch energetisch erfolgen. Hierdurch können
Vorteile bei den anderen energiebezogenen Wirkungskategorien erzielt werden.
Der ökologische Vergleich der Bioabfallverwertung unter Einschluss der Vergärung mit den
Optionen
1. des Verbleibs der Bioabfälle in der Restmülltonne und Entsorgung über Müllverbrennung oder
2. die Erfassung von Bioabfällen vor dem Kochtopf mit Zuführung zur Kompostierung
zeigt,
dass bei einer umfassenden Nutzung der Ressource Bioabfall und einem Anlagenbetrieb
entsprechend einem fortgeschrittenen Stand der Technik dieser Verwertungsweg (Kompostierung und Vergärung) über nahezu alle in der Ökobilanz betrachteten Umweltwirkungen
ökologisch vorteilhafter ist.
Da die Vergärung von Bioabfällen jedoch zusätzliche Kosten verursacht, und eine rechtlich verbindliche Festlegung Bioabfälle grundsätzlich zu vergären, fehlt, erscheint es derzeit noch ratsam, die Bioabfälle ausschließlich einem Kompostwerk zuzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 7 KrWG zählen zu den Bioabfällen:
1. Garten- und Parkabfälle,
2. Landschaftspflegeabfälle,
3. Nahrungs- und Küchenabfälle von Haushaltungen, Gaststätten- und Cateringgewerbe,
Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus der Nahrungsmittelverarbeitung sowie
4. Abfälle wie Nr. 1. bis 3. aus anderen Herkunftsbereichen.
Daher ist eine Freigabe der Speisereste für die Bioabfalltonne sowie eine Getrennterfassungspflicht der Bioabfälle vom Restmüll unter Berücksichtigung hygienischer und logistischer Aspekte zu prüfen. Im Falle einer Umsetzung wäre sicherzustellen, dass das Kompostwerk nicht
nur ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stellt, sondern auch für die Behandlung von Speiseresten zugelassen und genehmigt ist.
AWK Krefeld
52
5.1.3.2 Altholzverwertung
Die Verwertung von Altholz aus der Sperrmüllerfassung ist technisch möglich.
Vor dem Hintergrund des Ressourcen- und Klimaschutzes ist diese abfallwirtschaftliche Maßnahme durchaus sinnvoll und könnte vor dem Hintergrund der derzeitig in Diskussion befindlichen Streichung der Heizwertklausel (§ 8 Abs. 3 KrWG), die bislang noch die energetische der
stofflichen Verwertung gleichstellt, wenn der Abfall einen Heizwert von mindestens 11.000
kjoul pro Kilogramm erreicht, auch rechtlich verpflichtend werden.
Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung, die sich nicht nur auf die Logistik beschränkt, sondern die gesamte Entsorgungskette betrachtet, sollte u. a. untersuchen, ob die separate Sammlung und Verwertung von Altholz eine Reduzierung der Gesamtkosten bewirken kann. In diesem
Rahmen könnte auch eine ökobilanzielle Betrachtung von MKVA und anderen Biomassekraftwerken einfließen.
Hier stehen den evtl. in Abhängigkeit der Konzeption steigenden Logistikkosten eine bessere
Wertstoffabschöpfung (inkl. Verringerung der Entsorgungskosten) und rückläufige Sperrmüllmengen gegenüber. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeitsprüfung die zweite Möglichkeit, die
gemischte Sammlung von Sperrmüll zur Beseitigung und z. B. Altholz/Metall in einem Sammelfahrzeug mit anschließender technischer Abtrennung in einer Sortieranlage untersuchen. Da es
sich im Wesentlichen um logistische Fragestellungen handelt, sollte hierzu die für das Einsammeln und Transportieren zuständige GSAK bei der Prüfung beteiligt werden.
5.1.4
Sonstige Verwertung
Der Markt für heizwertreiche Fraktionen (Holzhackschnitzel, Ersatzbrennstoffe) ist durch den
Zutritt von Biomassewerken und Heizkraftwerken stark erweitert worden. Dies vergrößert die
Optionen beim kommunalen Stoffstrommanagement.
Die anfallenden „hoheitlichen“ Biomassen (Gehölz- und Rasenschnitt von öffentlichen Flächen) sollten gemeinsam mit den Mengen des örE vermarktet werden, mit dem Ziel aufgrund
größerer Mengen wirtschaftlichere und kostengünstigere Verwertungswege installieren zu können.
5.1.5
Beseitigung
Für die Beseitigung von Rückständen aus der MKVA sind entsprechende Kapazitäten auch langfristig auf Deponien vorzuhalten, sofern kein Ausschluss von der Entsorgungspflicht erfolgt.
5.2
Maßnahmen bei der Erfassung
5.2.1
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Abfallberatung
Grundsätzlich bietet die Öffentlichkeitsarbeit, in diesem Falle die Abfallberatung, immer die
Möglichkeit, zur Erhöhung der erfassten Mengen einzelner Stofffraktionen beizutragen. Diese
AWK Krefeld
53
Öffentlichkeitsarbeit muss sich zum einen immer an dem bestehenden, dem zu verändernden
oder dem neu einzurichtenden Erfassungssystem orientieren.
Zum anderen sind Maßnahmen, Aktionen und Veranstaltungen so zu planen, dass sie dem
speziell verfolgten abfallwirtschaftlichen Ziel entsprechen und eine diesbezügliche Wirkung
entfalten können.
Bei den notwendigerweise vorangehenden und sorgfältigen Planungen sind ganz besonders
die Zielgruppe, die Methode der Ansprache dieser Zielgruppe und geeignete Medien und Aktionen zur Zielerreichung zu berücksichtigen.
Unverzichtbar ist es, bei allen Maßnahmen mit Akteuren und/oder Funktionsträgern aus den
Reihen der Zielgruppe zusammenzuarbeiten und sie bereits in der Planung miteinzubeziehen.
Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit, die in eine Planung, wie sie oben beschrieben ist, eingebettet sein müssen, können z. B. sein
Einwohnerbriefe
Einwohnerversammlungen
Informationsbroschüren
Abfallberatung, auch ehrenamtliche Betreuer im Stadtviertel
Informationsmobile und -stände
Hausbesuche
Vorsortiergefäße
Informationstelefone
Plakate, Hausflurplakate
Zeitungsanzeigen
Tage der Offenen Tür z. B. am Kompostwerk
Wie die Auflistung zeigt, werden sowohl Bausteine bzw. Methoden oder Medien genutzt, die
grundsätzlich für alle Stoffe und Abfallfraktionen einsetzbar sind, als auch Maßnahmen und
Aktionen, die speziell auf das konkrete Thema zugeschnitten sind.
Notwendige Voraussetzung ist die Bereitstellung von ausreichenden Personal- und Finanzressourcen.
54
AWK Krefeld
5.2.2
Optimierte Erfassungssysteme
5.2.2.1 Bioabfall- und Grünschnitterfassung
Eine weitere Erhöhung des Biotonnen-Anschlussgrades in den städtisch geprägten Stadtteilen,
eine Intensivierung der Überprüfungen der Eigenkompostierung sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit können zur Erreichung des in Kap. 4.3.1 berechneten Abschöpfpotenzials
beitragen. Vor dem Hintergrund der abfallrechtlichen Regelung in § 3 Abs. 7 KrWG und der seit
dem 01.01.2015 in § 11 Abs. 1 KrWG für Bioabfälle festgelegten Getrennterfassungspflichten
sowie der Festlegungen im aktuellen AWP ist neben einer
-
Freigabe der Speisereste („nach Kochtopf“) für die Biotonne auch
-
der Ausschluss von Bioabfällen aus der Restmülltonne sowie
-
der Anschluss- und Benutzungszwang von Grundstücken an die Biotonne
zu diskutieren bzw. satzungsrechtlich festzulegen. Damit verbunden wären auch die Überprüfungen
-
des zur Ermittlung der Abfallgebühr erforderlichen Volumendichtefaktors,
-
des vorzuhaltenden Mindestrestabfallvolumens
-
des vorzuhaltenden Biobehälter - Volumens sowie
-
der bereitzustellenden Restabfallbehältergrößen.
Unabhängig von der Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Biotonne wäre
es sinnvoll, auch mögliche Gebührenanreize im Rahmen des Gebührenmodells mit dem Ziel
einer verstärkten (freiwilligen) Nutzung der Biotonne zu prüfen. Hier ist das heutige Gebührenmodell der Stadt Krefeld bezüglich der bereits vorhandenen Anreize für die verschiedenen Systeme zur getrennten Wertstofferfassung dezidiert zu prüfen und ein ortsspezifisch passender
Kompromiss zwischen einer hohen Erfassungsmenge an Organik und einem Höchstmaß an
Qualität (möglichst geringer Störstoffanteil) anzustreben.
Beim Grünschnitt könnte die zurzeit praktizierte Grünschnittannahme am Wertstoffhof i. W. nur
durch die Einrichtung eines weiteren Wertstoffhofes sowie durch die Einrichtung, temporärer
Annahmeplätze im Stadtgebiet oder eines Holsystems verbessert werden.
Des Weiteren sollte sichergestellt werden, dass Grünschnitt von kommunalen Liegenschaften
(Schulen, Feuerwehr, Behörden) dem von der örE beauftragten Drittbeauftragten angedient
wird.
Mittelfristig sollte aus abfallwirtschaftlicher Sicht angestrebt werden, die vom Land NRW vorgeschlagenen Leit- und Zielwerte für Bio- und Grünabfälle zu erreichen (110 kg/ E*a bzw. 140
kg/E*a).
AWK Krefeld
55
5.2.2.2 Erfassung von trockenen Wertstoffen
Altpapier
Die Altpapiermenge im Rest-Hausabfall kann rechnerisch um ca. 6 kg/(E*a) verringert werden.
Hierzu ist eine weitere Steigerung der Anschlussquote an die Altpapiertonne sowie eine fortlaufende Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung von erlösträchtigem Altpapier aus dem
Rest-Hausabfall erforderlich. Darüber hinaus wäre eine höhere Abfuhrfrequenz der blauen Abfallgefäße zu prüfen.
Altglas
Das Altglas wird in der Stadt Krefeld über Depotcontainer erfasst. Auch hier könnte eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zu einer Reduzierung der Altglas-Mengen im Rest-Hausabfall um
stadtweit ca. 4 kg/(E*a) führen. Die noch im Rest-Hausabfall verbleibende Menge an Altglas
würde dann rund 10 kg/(E*a) betragen.
Textilien/Schuhe
Diese zusätzliche Abschöpfung kann durch verstärkte begleitende Öffentlichkeitsarbeit und
Überprüfung / Ergänzung insbesondere der aktuellen Erfassungssystematik im Bereich der
Textilien / Schuhe erreicht werden (intensivierte Wertstofferfassung). Die aktuelle Erfassungssystematik (Holsystem: orange Säcke) muss zur Erreichung dieser zusätzlichen Abschöpfungsmengen nicht grundsätzlich verändert werden, sollte jedoch beobachtet werden und ggf.
im Hinblick auf die Notwendigkeit von Optimierungen z. B. durch Einrichtung von öffentlich
zugänglichen Altkleidercontainern überprüft werden.
Elektroaltgeräte (EAG)
Die geringen Erfassungsmengen sind zum einen darauf zurückzuführen, dass Elektrokleingeräte „mülltonnengängig“ sind. Zum anderen gilt grundsätzlich, dass Elektroaltgeräte in der Regel
aufgrund ihrer Werthaltigkeit bei der Bereitstellung im Rahmen der Sperrabfallabfuhr entwendet werden. Die EU- Richtlinie 2012/19/EU vom 04.07.2012 über Elektro- und ElektronikAltgeräte machte eine Neufassung des bestehenden ElektroG erforderlich. Zur Umsetzung der
EU – Richtlinie in deutsches Recht haben daher der Bundestag am 02.07.2015 und der Bundesrat am 10. Juli 2015 ein neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beschlossen.
Mit der Veröffentlichung des novellierten ElektroG am 23.10.2015 ist die Novelle am Tag nach
der Veröffentlichung in Kraft getreten.
Das neue ElektroG sieht vor, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen. Die öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben im Rahmen ihrer Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten angeliefert werden
können.
AWK Krefeld
56
Größere Verkaufsstellen von Elektrogeräten ab 400 Quadratmeter sowie Online-Händler mit
einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 Quadratmeter, müssen
Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter kostenfrei zurücknehmen. Bei
größeren Elektroaltgeräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektround Elektronikgerätes. Insofern ist die Frage der Überwachung dieser Sammelstellen durch die
Umweltbehörden von besonderer Bedeutung.
„Wertstofftonne“
Die möglichen Mengenverschiebungen durch eine „Wertstofftonne“ sind in Kap. 4.3.1 beschrieben worden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die stoffgleichen Nichtverpackungen
und weitere trockene Wertstoffe.
Durch die „orangen“ Säcke können in Krefeld seit Sommer 2013 Alttextilien verstärkt abgeschöpft werden (vgl. Kap. 2.3.2). Damit kann vermutlich schon ein Großteil des Potenzials abgegriffen werden. Holz und Elektroaltgeräte sollten nach derzeitigem Stand der Wissenschaft
nicht unbedingt mit in einer Wertstofftonne erfasst werden.
Demnach bliebe als Potenzial 2 bis 5,6 kg/(E*a) an stoffgleichen Nichtverpackungen, welche
über eine „Wertstofftonne“ zusätzlich getrennt erfasst werden könnten.
Maßgeblich für die zukünftige Stoffstromentwicklung ist aber weniger das eigentliche Potenzial
als vielmehr die Systemträgerschaft:
Aktuell wird die erweiterte Wertstoffsammlung in unterschiedlichen Systemausprägungen diskutiert, z. T. bereits flächendeckend umgesetzt bzw. in zahlreichen Modellversuchen getestet.
Dies betrifft sowohl die erfassten Stoffgruppen als auch die Trägerschaft. Dabei werden neben
der gemeinsamen Erfassung mit LVP auch separate Systeme ausschließlich für Nichtverpackungen getestet. Einige Beispiele sind nachfolgend genannt:
Wertstofftonne in Trägerschaft der Dualen Systeme (Hamburg, Leipzig etc.)
Wertstofftonne in „gemeinsamer Trägerschaft“ bzw. zunächst ohne Diskussion der Trägerschaft (Bochum, Dortmund, Duisburg, Hamm, Herne, Köln, Münster, Offenbach etc.)
Wertstofftonne (ohne LVP) in kommunaler Trägerschaft (Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Speyer etc.)
Dabei werden bei den flächendeckend eingeführten Wertstoffsystemen inkl. LVP auch unterschiedliche Formen der Massen-/Kostenaufteilung praktiziert. Neben einer physischen Überlassung des örE-Anteils beispielsweise vor der Sortierung (z. B. Hamburg) werden auch Modelle
mit einer Gebietsaufteilung umgesetzt, bei der das Entsorgungsgebiet bereits für die Festlegung der Abfuhr entsprechend der vereinbarten Anteile aufgeteilt wird (z. B. Berlin, Rhein-SiegKreis).
AWK Krefeld
57
Nachdem die Verabschiedung eines Wertstoffgesetzes gescheitert war, hat das BMU im August
2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Danach sollen die Kommunen in
eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam
in einer Wertstofftonne gesammelt werden.
Zurzeit sollten die Entwicklung um das Wertstoffgesetz bzw. die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung (Verpackungsgesetz) beobachtet und die in vergleichbaren Städten durchgeführten (sehr unterschiedlichen) Modellerfahrungen ausgewertet werden. Dabei ist sukzessive eine für Krefeld passende Strategie abzuleiten.
Ein Modellversuch in Krefeld würde im Moment im Vergleich zu den zugänglichen Informationen aus laufenden Modellversuchen nur begrenzt weitergehende Erkenntnisse bringen.
5.2.2.3 Erfassung von Sperrabfall
Wie in Kap. 4.2 beschrieben, kommt es derzeit zu massiven Abgriffen und Beraubungen im
Rahmen der kommunalen Straßenabfuhr von Sperrabfällen. Die Untersuchungen in 2012 zeigten, dass es zu systematischen Beraubungen der Kabel und zur Entwendung von Schrott
kommt. Hier muss es zu einer Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt kommen und entsprechende Bußgelder ausgesprochen werden.
Des Weiteren sollte durch Änderungen bei der Sperrabfallabfuhr (wechselnde Revier15, Entrümpelungstarif, Expresstarif16, Abfuhr nach Terminvergabe) der Beraubung begegnet werden. Empfehlenswert ist im Übrigen das Serviceangebot für die Kunden zu verbessern. Die Einrichtung
eines Heraustrageservices kann bei optimaler Logistik des Heraustragens und der Abfuhr zu
einer weiteren Reduzierung der Beraubung führen.
Im Jahr 2011 wurden durch die GSAK ca. 160 Mg Elektro- und Elektronikgeräte (EAG) gesammelt. Nach Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen kann angenommen werden, dass
zusätzlich 10 % an EAG erfasst werden, so dass bei einer Annahme von 0,9 kg/Ea EAG jährlich
rund 210 Mg EAG zusätzlich einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zugeführt werden könnten.
Für großteilige Altmetalle führt eine Optimierung der Erfassung insbesondere im Rahmen der
der Sperrabfallabfuhr ebenfalls zu Mehrmengen, die bei guter Erlössituation einen Beitrag zur
Kostendeckung liefern können. Nach einer Schätzung besteht für das Stadtgebiet ein Gesamtpotenzial von jährlich mindestens rund 5.000 Mg Altmetalle aus privaten Haushalten. Nach der
ersten städtischen Abfallbilanz wurden im Jahr 1992 insgesamt 1.000 Mg Altmetalle erfasst. Im
Jahr 1994 lagen die kommunal erfassten Metallmengen noch bei 800 Mg. Für das Jahr 2011
wurden in der Abfallbilanz über das Holsystem (GSAK) 155 Mg Altmetalle und über den Wert-
15
16
Derzeit führen 5 Bezirke i.d.R. zu 5 festen Wochentagen für die Sperrmüllabfuhr
Derzeitiger Expresstarif erreicht einen Termin nach 14 Tagen
AWK Krefeld
58
stoffhof 75 Mg Altmetalle (gesamt: lediglich noch 230 Mg Altmetalle) festgestellt. Mit der o. g.
Optimierung der Serviceleistungen im Rahmen der Sperrabfallerfassung könnten Mengen von
800 bis 1.000 Mg wieder für die kommunale Abfallentsorgung erschlossen werden.
Insgesamt könnten die angesprochenen Änderungen in der Sperrabfallabfuhr zur Steigerung
der erlösträchtigen Mengen von heute 160 Mg auf 370 Mg EAG und von 230 Mg auf 1.000 Mg
Altmetallen erreicht werden.
Im Vorfeld einer grundlegenden Veränderung der Sperrabfallerfassung sollten aufbauend auf
einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zunächst umfangreiche Praxiserfahrungen gesammelt werden. Im Rahmen einer Testphase könnten sowohl die prognostizierten Erfassungsmengen als auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Die möglichen Optimierungsmaßnahmen sollten unter Beteiligung der GSAK geprüft werden,
die mit der Erfassung des Sperrabfalls von der Stadt Krefeld beauftragt ist.
Hinsichtlich der getrennten Erfassung von Altholz wird auf Kapitel 5.1.3.2 verwiesen.
5.2.2.4 Wertstoffhöfe
Insbesondere vor dem Hintergrund der Beraubung von Sperrabfall nimmt die Bedeutung der
Bringsysteme für die Wertstofferfassung zu. Nur hier kann auf bestimmte Marktentwicklungen
zeitnah reagiert werden und z. B. Altmöbel/Holz oder große Kunststoffteile sortenrein abgegeben und erfasst werden. Auch die Erlösabschöpfung aus der Optierung bei Elektroaltgeräten
und der Erfassung von Altmetallen ist maßgeblich von der Verhinderung von Beraubung abhängig. Ein weiterer Wertstoffhof hat daher i. W. einen Einfluss auf die Qualität der Abfallströme.
Derzeit gibt es lediglich einen Wertstoffhof im Osten des Stadtgebietes. Die Realisierung eines
weiteren Standortes ist zurückliegend daran gescheitert, dass hierfür keine adäquaten Flächen
gefunden werden konnten. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht wäre ein weiterer Standort im westlichen Stadtbereich wünschenswert, insbesondere um die Transportwege für die privaten
Haushalte zur Abfallentsorgung abzukürzen. Sofern ein geeigneter Standort im Westen des
Stadtgebietes zur Verfügung stehen sollte, sollte die Einrichtung eines zweiten Standortes unter Kosten-Nutzen-Aspekten geprüft werden. Die Prüfung sollte auch die Festlegung der dort zu
sammelnden Fraktionen umfassen.
Inzwischen werden Wertstoffhöfe in Modulbauweise angeboten, so dass die zur Verfügung
stehende Fläche optimal genutzt werden kann. Weitere Vorteile dieser Bauweise sind die Möglichkeiten, den Wertstoffhof wunschgemäß zusammenstellen und bei späterem Bedarf anpas-
AWK Krefeld
59
sen zu können. Die Modulbauweise ermöglicht im Übrigen eine Errichtung des Wertstoffhofes
in sehr kurzer Bauzeit.
5.2.3
Ausschöpfung der Andienungspflicht aus anderen Herkunftsbereichen
Nach der Gewerbeabfallverordnung haben Gewerbebetriebe einen entsprechenden Pflichtrestabfallbehälter vorzuhalten. Nach § 9 (5) AbfS der Stadt Krefeld orientiert sich das Volumen
an Einwohnergleichwerten (15 l/w).
Erfahrungsgemäß lässt sich der Anschlussgrad an die Pflichtrestabfallbehälter durch regelmäßige Überprüfungen noch steigern.
Die derzeit in der Novellierung befindliche Gewerbeabfallverordnung sieht nach dem aktuellen
Entwurf eine verstärkte Getrennthaltungspflicht für Wertstoffe vor. Insofern bleibt abzuwarten,
ob sich daraus Änderungen der satzungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Einwohnergleichwerte)
ergeben.
5.3
Quantifizierung der Auswirkungen der Maßnahmen durch INFA (Gutachter)
Die nachfolgende Quantifizierung beruht auf einer Analyse des beauftragten Gutachters (INFA),
der zum einen die Berechnungen in Kap. 4.3 (auf Basis der aktuellen Sortieranalysen in Krefeld) und zum anderen eigenen Abschätzungen der INFA aus Projekten zu vergleichbaren Aufgabenstellungen zu Grunde legt.
In der Tabelle 7 werden durch den Gutachter die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen sowie die
daraus resultierenden möglichen Veränderungen, also die
abschöpfbare Wertstoffmenge sowie
Auswirkung auf die Restabfallmenge
dargestellt. Dabei sind Min. - Werte (als untere, minimal erreichbare Menge) und Max. - Werte
(als obere, maximal erreichbare Menge) als Szenarien angegeben.
Aufgeführt werden nur Maßnahmen, die zu einer Veränderung bei den Restabfallmengen führen. Die verwendeten Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis erläutert.
Die Mengenpotenziale dürfen, soweit sie in der nachfolgenden Tab. 7 mit „oder“ gekennzeichnet sind, nicht ohne weiteres addiert werden, da sich einige Maßnahmen ausschließen.
60
AWK Krefeld
Tab. 7: Maßnahmen zur Steigerung der Wertstofferfassung aus Restabfall17
Abfallwirtschaftliche Maßnahme
Abschöpfbare Menge
Abnahme
Abnahme
an Wertstoffen
Hausrestab-
Sperrabfall-
fallmenge
menge
Mg/a
Mg/a
(nach Abfallhierarchie KrWG)
[Maßnahmen gem. Kap. 5 AWK]
[°Potenzial aus Tab. 4]
kg / (E*a)
[°°Potenzial aus Abb. 19]
Min.
Max.
Min.
Max.
Min.
Max.
Min.
Max.
0
0,5
0
120
0
120
-
-
0
0,53
0
125
-
-
0
125
0
0,09
0
120
-
-
0
20
18
Mg/a
Abfallvermeidung
1.
Umwelterziehung und Abfallberatung
2.
Konzepte und Projekte zur Abfallvermeidung
Vorbereitung zur Wiederverwendung
1.
Second-Hand-Kaufhäuser – Möbel,
Elektrogeräte (gemeinsam mit gemeinnützigen Einrichtungen
2.
19
Organisation von Wiederverwendung (z.
B. Tauschbörse im Internet)
3.
Förderung der Wiederverwendung oder
Mehrfachnutzung von Produkten
20
Veränderung / Optimierung der Erfassung
Bio
Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung
der Biotonnennutzung
Bio
Erhöhung Biotonnenanschlussgrades
Bio
Freigabe der Speisereste für die Bioton21
ne
GS
22
23
18
19
20
1.800
6.000
900
3.000
-
-
2,9
14,9
700
3.500
700
3.500
-
-
1,08
5,4
250
1.300
125
650
-
-
1,5
5
350
1.200
-
-
-
-
Intensivierung der Andienung von Grünschnitt komm. Liegenschaften
17
°25,0
Temporäre Holsysteme in der Herbst(Laub) und Winterzeit (Gehölzschnitt)
GS
°7,6
Hausrestabfall und Sperrabfall
Bezogen auf Einwohnerzahl von 2011 (234.624 Einwohner) (Stand 30.06.2011)
1 % der Sperrabfallmenge (53,2 kg/(E*a)), Erfahrungswert [INFA 2013 b]
1 % der Elektroaltgeräte (bundesweite Wiederverwendungsquote bezogen auf bundesdurchschnitt-
liche Menge an EAG (9 kg/(E*a))
21
22
10 – 50 % der Speisereste im Restabfall (29,8 kg/(E*a)), Erfahrungswert [INFA 2013 b]
10 – 50 % des Gartenabfallanteils im Restabfall (21,7 kg/(E*a), bezogen auf zwei Jahreszeiten, Er-
fahrungswert [INFA 2013 b]
23
Erfahrungswert aus Biomasseprojekt der [INFA 2013 b]
61
AWK Krefeld
Abfallwirtschaftliche Maßnahme
Abschöpfbare Menge
Abnahme
Abnahme
an Wertstoffen
Hausrestab-
Sperrabfall-
fallmenge
menge
Mg/a
Mg/a
(nach Abfallhierarchie KrWG)
[Maßnahmen gem. Kap. 5 des AWK ]
[°Potenzial aus Tab. 4]
kg / (E*a)
[°°Potenzial aus Abb. 19]
Min.
Max.
Min.
°3,1
°10
850
°2,2
°7
°6
AP
24
Mg/a
Min.
Max.
Min.
Max.
2.300
750
2.300
-
-
500
1.650
500
1.650
-
-
°12
1.400
2.800
1.400
2.800
-
-
0
°°5,6
0
1.300
0
1.300
-
-
°°3
°°5
700
1.200
700
1.200
-
-
1,5
3
350
700
-
-
-
-
1,25
2,25
300
550
60
300
-
-
°°1
°°1,5
200
350
0
120
-
-
0,01
0,08
2
20
-
-
2
20
9,1
19,6
2.100
4.500
2.100
4.500
-
-
2.102
4.665
9,0
19,9
Steigerung der Anschlussquote an die
Altpapiertonne
AP
Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung erlösträchtigem Altpapiers
AG
Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung von Altglas
LVP
Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung
der Abtrennung von LVP oder
SG
Erfassung von SGNV in einer „Wertstoff-
NV
tonne“
Tx
Sensibilisierung der Bürger für die Abtrennung erlösträchtiger Alttextilien
Tx
Erfassung im Holsystem mit orangen
25
Säcken
EA
Ergänzendes Aufstellen von Depotcon-
G
tainern für EAG
EA
Miterfassung von EAG in einer „Wert-
G
stofftonne“
SP
Abschöpfung großer Kunststoffteile über
26
oder
27
Wertstoffhof
SP
Getrennterfassung von Altholz im Rahmen der Sperrabfallabfuhr
28
Summe Abnahme [Mg / a]
-
-
-
-
15.52
5.135
0
Summe Abnahme [kg / (E*a)]
24
25
26
-
-
-
-
21,9
66,1
Bezogen auf Einwohnerzahl von 2011 (234.624 Einwohner) (Stand 30.06.2011)
Abschätzung anhand des bundesweiten Potenzials in deutschen Haushalten
10 – 50 % der EAG im Restabfall (2,5 kg/E*a)) + 1 kg/(E*a) aus Entrümpelungen in Haushalten
(auch bei Wertstofftonne addiert); sofern ordnungsgemäß zugelassene Depotcontainer zur Verfügung
stehen
27
28
sofern eine Erfassung möglich ist; 1 – 5 % des Kunststoffs im Sperrabfall (5 %) [INFA 2013 b]
30 – 65 % des Altholzes im Sperrabfall (57 %); je nach Methodik der Separierung [INFA 2013b]
AWK Krefeld
62
In der Abfallmengenprognose in Kap. 6.2 stellt der Gutachters das maximale Szenario aus Tab.
7 einem mittleren zu erwartenden Szenario gegenüber.
5.4
Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz
Die Abfallbeseitigung von Hausmüll und Sperrabfall erfolgt im Stadtgebiet in der MKVA, damit
werden die Abfalltransporte entsprechend minimiert. Die MKVA erfüllt die Energieeffizienzkriterien der Anlage 2 zum KrWG und trägt damit auch zur Einsparung von Primärenergieträgern bei.
Durch die Verwertung von Altglas, Altpapier und Schrotten werden entsprechende Rohstoffe
eingespart. Die Biomasse von Bio- und Grünabfällen wird in entsprechenden Behandlungsanlagen genutzt.
63
AWK Krefeld
6
Prognose zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung
6.1
Prognosegrundlagen
6.1.1
Bevölkerungsprognose
Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld ist in der folgenden Abbildung 20 dargestellt:
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld bis 2015 - 2030
300.000
250.000
233.600
231.600
229.300
226.200
2015
233.600
11.100
20.500
22.800
40.100
88.300
37.200
13.600
2020
231.600
11.200
19.500
20.700
42.300
85.300
36.000
16.600
2025
229.300
11.300
19.100
19.100
42.100
81.300
38.100
18.300
2030
226.200
10.800
19.300
18.100
39.800
75.900
44.300
18.000
Bevölkerung
200.000
150.000
100.000
50.000
0
Bevölkerung gesamt
unter 3 bis 6 Jahre
6 bis 16 Jahre
16 bis 25 Jahre
25 bis 40 Jahre
40 bis 65 Jahre
65 bis 80 Jahre
80 Jahre und älter
Abbildung 20: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Krefeld29
Bis zum Jahr 2030 wird ein Bevölkerungsrückgang um ca. 9.000 Personen prognostiziert (ca. 4
%). Die Bevölkerungsstruktur zeigt, dass die Zahl der Personen zwischen 16 und 65 Jahren
(Erwerbstätige) bis zum Jahr 2030 leicht zurück geht, gleichzeitig steigt die Zahl der Personen
über 65 Jahren stark an. Dieser Trend ist aufgrund des demographischen Wandels nicht ungewöhnlich.
Einerseits wird die Zunahme bei den Senioren zu verstärkter Erfassung von Abfällen in größeren Wohnstrukturen (betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheime) führen. Andererseits wird sich
die kommunale Abfallwirtschaft auch auf ältere Kunden einstellen müssen, die möglichst lange
in ihrer eigenen Wohnungen leben wollen. Sie wird seniorengerechte, serviceorientierte Erfassungssysteme anbieten müssen. Hierzu zählen beispielsweise der Heraustrageservice von grö-
29
[IT NRW 2012]
64
AWK Krefeld
ßeren Gegenständen oder die barrierefreie Erfassung von Abfallfraktionen z. B. durch Unterflurcontainer für öffentlich zugängliche Standorte oder in großen Wohnanlagen.
6.1.2
Prognose zur Entwicklung der Haushalte
Die Prognose der Haushalte in der Stadt Krefeld zeigt eine Zunahme der Ein- und ZweiPersonen Haushalte. Im Bereich der Drei- und Mehr-Personen Haushalte wird hingegen ein Abwärtstrend prognostiziert (vgl. Abbildung 21).
Die Anzahl der kleinen Haushalte wird durch Senioren und Singles weiter zunehmen und die
Anzahl der in Haushalten lebenden Personen weiter abnehmen. Dadurch können sich sowohl
Änderungen bei der Abfallzusammensetzung (z. B. mehr Verpackungen) als auch bei der Erfassung (mehr wohnraumübergreifende Erfassung) ergeben.
Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld 2010 - 2030
90.000
81.200
83.000
84.500
85.300
85.000
27.300
26.100
25.200
2020
Jahre
2025
2030
80.000
70.000
Haushalte
60.000
50.000
40.000
30.500
30.000
28.800
20.000
10.000
0
2010
2015
1 und 2 Personen Haushalte
3 und mehr Personen Haushalte
Abbildung 21: Entwicklung Haushalte der Stadt Krefeld30
6.1.3
Prognose zu Veränderungen bei den Abfallströmen
Im Zuge der anstehenden „erweiterten Wertstofferfassung“ durch Umsetzung eines Wertstoffgesetzes kann es zu Verschiebungen zwischen den Erfassungswegen „gelber
30
[IT NRW 2009]
AWK Krefeld
65
Sack“, „Wertstofftonne“ und dem „Krefelder orangen Sack“ (für Alttextilien/Schuhe) kommen.
Diese Potenziale und Verschiebungen wurden in Kap. 4.3.1 umfassend hergeleitet und quantifiziert. Das Szenario Mittel sowie Max. werden dabei für die nachfolgende Prognose verwendet.
6.2
Abfallmengenprognose 2025 im Hinblick auf den Nachweis der
Entsorgungssicherheit
6.2.1
Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen
Basierend auf den Abfallmengen von 2011 hat der Gutachter (INFA) mit Hilfe der Szenarien I
und II für die Prognose der Abfallmengen aus Haushaltungen im Jahr 2025 ein Mengenkorridor
ermittelt. Die Szenarien beruhen auf den in den vorhergehenden Kapiteln erläuterten Annahmen.
Das Szenario I stellt die Abfallmengen im Jahr 2025 dar, die mit geringerem Aufwand erreichbar
sind (Mittelwerte von Tab. 4 (Seite 38) für Bioabfall, Altpapier, LVP, Altglas, sowie Tab. 5 (Seite
40) für Textilien und EAG sowie Mittelwerten31 aus Tab. 7 (Seite 57 bis 58) für Speisereste und
Grünschnitt). Unberücksichtigt bleiben die Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung
sowie die Potenziale bei Sperrmüll und Altholz.
Die Mengenprognose des Szenarios I wird insbesondere bei Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen als erreichbar angenommen:
Eine weitere Erhöhung des Biotonnen-Anschlussgrades insbesondere in den städtisch
geprägten Stadtteilen, eine Intensivierung der Überprüfungen der Eigenkompostierung
sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit können bereits zur Erreichung des berechneten Abschöpfpotenzials beitragen. Bei satzungsrechtlicher Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwanges für die Krefelder Grundstücke an die Biotonne und
einer Freigabe der Speisereste („nach Kochtopf“) für die Biotonne sind 75 kg/(E*a) an
Bioabfall erreichbar.
Beim Grünschnitt könnte die Grünschnittannahme am Wertstoffhof durch temporäre
Holsysteme in der Herbst- (Laub-) und Winterzeit (Gehölzschnitt) ergänzt werden. Damit
würde sich Krefeld auch schrittweise dem Clusterwert vergleichbarer Kommunen nähern.
Bei den trockenen Wertstoffen wurden die in Kap. 4.3.1 hergeleiteten Abschöpfpotenziale übernommen. Das Thema stoffgleiche Nichterfassungen sowie Abschöpfung sonstiger Wertstoffe (Elektroaltgeräte, Holz, Textilien) wurde ebenfalls entsprechend der Annahmen in Kap. 4.3.1 berücksichtigt.
31
Mittelwerte aus Min. und Max (6,5 kg / (E*a) für Grünschnitt und 8,9 kg / (E*a) für Speisereste)
66
AWK Krefeld
Das Szenario II basiert auf den aus Sicht des Gutachters maximal möglichen Abnahmen beim
Restabfall und Zunahmen bei den Wertstoffen (vgl. Maximum – Werte der Tab. 7). Hier wurden
die Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung sowie die maximalen Potenziale bei
Sperrmüll und Altholz berücksichtigt. Das Erreichen der genannten Mengen bedarf erheblicher
Anstrengungen und der Bündelung der in Kapitel 5.2 genannten Maßnahmen.
Damit ergeben sich mit den spezifischen Abfallmengen (kg/(E*a)) sowie mit den demografischen Rahmendaten [IT NRW 2012] die prognostizierten Mengen (Mg/a):
Tab. 8: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten)
Status Quo
INFA-Prognose 2025
2011 (Stadt Krefeld)
Szenario I
Szenario II
[30.06.2011] 234.624 [31.12.2025] 229.400 [31.12.2025] 229.400
Mg
kg/(E*a]
Mg
kg/(E*a]
Mg
kg/(E*a]
61.424
261,8
48.679
212,2
44.893
195,7
12.493
53,2
12.215
53,2
7.650
33,3
73.917
315,0
60.894
265
52.543
229
12.494
53,3
17.171
74,9
21.403
93,3
1.647
7,0
3.097
13,5
3.992
17,4
15.457
65,9
16.283
71,0
17.407
75,9
4.058
17,3
4.816
21,0
5.573
24,3
3.976
17,0
6.194
27,0
6.630
28,9
788
3,4
1.803
7,9
6.930
30,2
Prognosen
Einwohner
Mengen
Hausmüll
Sperrmüll
Summe MKVA
Bioabfall
Grünabfälle
PPK
Glas
LVP (+ SGNV)
Sonstiges*
Summe getrennt
38.420
erfasste Wertstoffe
Schadstoffkleinm.
187
*Textilien/Elektroaltgeräte/Altholz
6.2.2
163,8
49.364
215
61.934
270
0,8
184
0,8
184
0,8
Prognose der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen
Die Mengen an Abfall zur Beseitigung (AzB) aus anderen Herkunftsbereichen wurden als weitestgehend konstant angesetzt, soweit diese aus Infrastrukturen oder der Produktion stammen.
Die Mengen unterliegen starken Schwankungen bedingt durch die Preise am Markt für die
energetische Verwertung. Des Weiteren sind Entwicklungen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung (und damit der produktionsspezifischen Abfälle zur Beseitigung) nur sehr schwer zu
treffen.
Bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und krankenhauspezifischen Abfällen geht die
Mengenentwicklung auch zukünftig weiter nach unten. Hier erfolgt verstärkt eine Entsorgung
als Abfall zur Verwertung in Gewerbeabfallsortieranlagen oder in die energetische Verwertung.
Eine Abschätzung der Mengen für 2025 ist daher kaum möglich. Es wird aber eher von einem
leichten Rückgang ausgegangen. Vor dem Hintergrund der Entsorgungssicherheit sind die Wer-
AWK Krefeld
67
te in Tabelle 9 als weitgehend konstant angesetzt, um hier zu einer konservativen und sicheren
Annahme zu kommen.
Tab. 9: Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche)
Status Quo
Prognosen
2011 (Stadt Krefeld)
Einwohner
[30.06.2011] 234.624
Garten- und Parkabfälle
10.101
43,1
Baustellenabfälle
3.920
16,7
Straßenkehricht
2.020
8,6
Verwertung brennbare
16.041
68,4
Abfälle
Krankenhausabfälle
1.209
5,2
Straßenkehricht
2.590
11,0
Baustellenabfälle
290
1,2
sonst. brennbare
19.220
81,9
gew. Abfälle
Abfälle zur MKVA
23.309
99,3
Bodenaushub
15.410
65,7
Bauschutt
11.750
50,1
sonstige
420
1,8
Verwertung nicht
27.580
117,5
brennbare Abfälle
sonst. nicht brennbare
20.760
88,5
gew. Abfälle
Deponierung
20.760
88,5
6.2.3
INFA-Prognose 2025
Szenario I
Szenario II
[31.12.2025] 229.400 [31.12.2025] 229.400
10.000
10.000
4.000
4.000
2.000
2.000
16.000
16.000
1.000
2.600
300
1.000
2.600
300
18.000
18.000
21.900
15.000
12.000
400
21.900
15.000
12.000
400
27.400
27.400
21.000
21.000
21.000
21.000
Prognose der Abfallmengen für MKVA und Deponierung
Deponiekapazitäten sind für ca. 21.000 Mg an sonstigen nicht brennbaren gewerblichen Abfällen vorzuhalten. Andere inerte Abfälle wie Bodenaushub oder Bauschutt werden verwertet.
Im Jahr 2011 fielen bei einem MKVA – Jahresdurchsatz von rund 354.200 Mg Abfälle knapp
102.000 Mg Schlacke, ca. 1.000 Mg REA – Gips und ca. 9.900 Mg Filterstäube an. Davon wurden 71.000 Mg Schlacken deponiert, der Rest der Schlacken ca. 41.900 Mg, der REA – Gips
und die Filterstäuben wurden einer Verwertung zugeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der
vorzuhaltenden Deponiekapazitäten wird im worst case angenommen, dass alle MKVA – Rückstände deponiert werden müssen (113.000 Mg in Tab. 10).
In Szenario II in Tab. 10 wird davon ausgegangen, dass deutlich mehr Schlacke als heute einer
Verwertung zugeführt werden kann.
AWK Krefeld
68
In die MKVA gehen die Haus- und Sperrmüllmengen sowie die Krankenhausabfälle, 50 % des
Kehrichts (20 % Laub und 30 % mineralische Anteile gehen in die Verwertung) und sonstige
brennbare gewerbliche Abfälle.
Damit ergeben sich auf der Grundlage der Berechnungen des Gutachters (INFA) folgende erforderliche Kapazitäten bezüglich der Szenarien I und II mit Blick auf die Kapazitäten von MKVA
und Deponien.
Tab. 10: Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025)
Abfallart
Brennbare Abfallmenge
aus Haushalten (MKVA)
Szenario I
Szenario II
[Mg/a]
[Mg/a]
60.894
52.543
21.900
21.900
82.794
74.443
113.000
0 – 71.000
21.000
21.000
134.000
21.000 – 92.000
Brennbare Abfallmenge aus
anderen Herkunftsbereichen
(MKVA)
Gesamtsumme brennbare
Abfälle zur MKVA
MKVA-Schlacke (Deponie)
Nicht brennbare gewerbliche
Abfallmenge (Deponie)
Gesamtsumme nicht
brennbare Abfälle
zur Deponie
Die Rückschlüsse auf die Entsorgungssicherheit werden im nachfolgenden Kapitel gezogen.
AWK Krefeld
7
7.1
69
Nachweis der Entsorgungssicherheit
Vertragliche Bindungen
Mit dem Betriebsvertrag vom 15. August 1989 hat die Stadt Krefeld die EGK mit dem Betrieb
der MKVA beauftragt. Gemäß § 2 dieses Vertrages ist die EGK verpflichtet, die im Stadtgebiet
angefallenen und ihr nach Maßgabe der aktuellen Abfallsatzung überlassenen Abfälle zu entsorgen. Zudem sieht der Vertrag in § 4 vor, dass die in Krefeld anfallenden Abfälle vorrangig vor
Abfällen anderer Gebietskörperschaften durch die MKVA entsorgt werden müssen. Mit einer
Kapazität von insgesamt bis zu 375.000 Mg/a Abfälle ist die Entsorgung der thermisch zu behandelnden Krefelder Abfälle gesichert, da nach der vorliegenden Prognose im Jahr 2025 deutlich weniger als 100.000 Mg brennbare Abfälle zur Entsorgung anstehen.
Zur Entsorgung der zu deponierenden Abfälle hatte die Stadt Krefeld am 4. November 1992
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Viersen geschlossen, der nach Kündigung
inzwischen jedoch seit dem 01.01.2015 beendet ist. Nach Nr. 2.2.2 dieses Vertrages konnten
bis zu 150.000 Mg/a Krefelder Abfälle den Deponien des Kreises Viersen zugeführt werden.
Darüber hinaus wurde mit dem Vertrag sichergestellt, dass für die nicht verwertbare Schlacke
aus der MKVA ausreichend Deponieraum zur Verfügung stand.
Mit dem Ziel, die ablagerungsfähigen Krefelder Abfälle weiterhin stadtgebietsnah deponieren
zu können und Entsorgungssicherheit für diese Abfälle zu schaffen, soll zukünftig bei Bedarf
eine Mitbenutzung der Deponie Brüggen II geprüft werden. Derzeit stehen allerdings von der
Stadt Krefeld keine vertraglich gesicherten Deponiekapazitäten für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle aus Krefeld zur Verfügung.
Da die zu deponierenden Krefelder Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen
nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 02.12.2013 grundsätzlich nach § 20 Abs.
2 KrWG von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossen werden können, ist ein
entsprechendes Ausschlussverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten.
Der Ausschluss der deponiefähigen Abfälle von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ist
erforderlich, da es sich bei den Abfällen um Gewerbeabfälle handelt, die nach Art, Menge oder
Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können.
Da der aktuelle Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen – Teilplan Siedlungsabfälle (AWP)
keine Zuweisungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu bestimmten Deponien vorsieht, stehen für die Deponierung von Krefelder Abfällen alle in NRW vorhandenen Anlagen zur
Verfügung. Da nach dem AWP die Entsorgungssicherheit für alle in NRW anfallenden und den
örE zu überlassenden deponiefähigen Abfälle bis 2025 gewährleistet ist, wird vor diesem Hin-
AWK Krefeld
70
tergrund auch der Nachweis der Entsorgungssicherheit der Stadt Krefeld für deponiefähige Abfälle geführt.
Die Verträge zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen liefen ebenfalls zum 31.12.2014 aus.
Da eine kommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Viersen nicht umsetzbar war, hat die Stadt
Krefeld eine EU – weite Ausschreibung der Verwertung von Bio- und Grünabfällen durchgeführt.
Die Auftragsvergabe erfolgte zum 01.01.2016.
7.2
Grundsatz der Autarkie und Nähe
Durch die Vorbehandlung der Restabfälle in Krefeld werden Transporte minimiert.
Im Zuge der Aufbereitung der MVA-Schlacke werden noch einmal rund 30 % Schlacke einer
Verwertung zugeführt, die nicht deponiert werden müssen.
Die Bio-, Grün-, Garten- und Parkabfälle werden seit Anfang 2016 dem Kompostwerk in Viersen
zur Kompostierung angeliefert.
8
Fortschreibung
Das AWK für die Stadt Krefeld soll gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens nach 5 Jahren
fortgeschrieben werden. Unter der Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens bis zur endgültigen Beschlussfassung ist eine Fortschreibung für ca. 2021 zu planen.
9
Strategische Umweltprüfung
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der
Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25.6.2005 sind Änderungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen beschlossen worden. Die SUP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 3 Nr.
2: Dort sind unter anderem Abfallwirtschaftskonzepte (2.3), deren Fortschreibung (2.4) und
Abfallwirtschaftspläne (2.5) genannt.
Ausnahmen der SUP-Pflicht sind nach einer Vorprüfung möglich, wenn diese nach § 14 d
ergibt, dass
-
Pläne nur geringfügig geändert werden und
-
keine erheblichen Umweltauswirkungen mit den Änderungen verbunden sind.
Die Vorprüfung auf Basis dieses AWK durch den Gutachter (INFA) kommt zu dem Ergebnis, dass
eine strategische Umweltprüfung nicht erforderlich ist.
AWK Krefeld
10
71
Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
Die in den vorangestellten Kapiteln erarbeiteten möglichen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
sollen in dem in Tabelle 11 dargestellten Umfang in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden:
Tab. 11: Abfallwirtschaftliche Maßnahmen der Stadt Krefeld
Maßnahmen / Aufgaben
Bemerkungen
Umsetzung
Bio- und Grünabfälle
(1) Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für
Bio- und Grünabfälle
Vergabe ist zum 01. Ja- Rechtzeitige Durchführung EU – weiter
nuar 2016 erfolgt
Ausschreibungen vor Vertragsende
(2) Entsorgung der Spei- - Ergebnis der Sortier- a) Gutachten zur Ermittlung der Auswirsereste über die Bioanalyse 2012
kungen auf
tonne
- Gesetzliche Verpflich- - das vorzuhaltende Mindestrestmüllvotung gemäß , § 3 Abs.
lumen
7 KrWG
- die bereitzustellenden Restabfallgefäßgrößen
- den Volumendichtefaktor
- Biobehälter – Volumen
- die Gebühren für zusätzlich bereitgestelltes Biobehälter – Volumen
b) satzungsrechtliche Umsetzung
(3) Erhöhung des Anschlussgrades der
Biotonne insbesondere in städtisch geprägten Stadtteilen
- Gesetzliche Verpflichtung zur Getrennterfassung gemäß § 11
Abs. 1 KrWG
Satzungsrechtliche Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwanges für
Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung
- Erreichung der -Leitund Zielwerte für Biound Grünabfälle des
Landes NRW
(4) Zusätzliche Angebote Erreichung der Leit- und Prüfauftrag für die Verwaltung
bei der Grünabfaller- Zielwerte für Bio- und
fassung
Grünabfälle des Landes
NRW
72
AWK Krefeld
Maßnahmen / Aufgaben
Bemerkungen
Umsetzung
Deponiekapazitäten
(5) Festlegung zum Umfang der Entsorgungspflicht für deponiefähige Abfälle
Der Vertrag mit dem a) Ausschluss von deponiefähigen AbfälKreis Viersen zur Bereitlen zur Beseitigung aus anderen Herstellung von Deponiekakunftsbereichen als Haushalten
pazitäten ist seit dem
b) Prüfung zur Beschaffung von Deponie01.01.2015 beendet.
kapazitäten sofern die Erforderlichkeit
gegeben ist
Optimierung zur Mengensteigerung von Abfällen zur Verwertung (Wertstoffen)
(6) Errichtung eines weiteren Wertstoffhofes
im westlichen Stadtbereich / „Depotinseln“
-
(7) Erfassung von Elektrokleingeräten
-
-
-
(8) Ausbau der Wertstofferfassung durch Einführung einer Wertstofftonne
Verbesserung
Services
des Prüfauftrag für die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der GSAK
Erhöhung der Mengen von Abfällen
zur Verwertung
Verbesserung
Erlössituation
der Derzeit sind die erzielbaren Erlöse aufgrund des angespannten Sekundärrohstoffmarktes gering.
Wertstoffentfrachtung des Restmülls
-
Erhöhung der Mengen von Abfällen
zur Verwertung
-
Erhöhung der Men- Der Entwurf des Verpackungsgesetzes begen von Abfällen findet sich in der Diskussion, nach dem
zur Verwertung
die Kommunen selbst entscheiden können, ob eine Wertstofftonne eingeführt
Wertstoffentrachwerden soll.
tung des Restmülls
Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen
Umsetzung gesetzfür die Erfassung von Wertstoffen, insbelicher Vorgaben
sondere von stoffgleichen Nichtverpackungen vorgesehen werden.
-
Die Umsetzung ggf. zur Einführung einer
Wertstofftonne kann frühestens nach Vorliegen des Gesetzes geprüft werden.
73
AWK Krefeld
Maßnahmen / Aufgaben
Bemerkungen
Umsetzung
Abfallvermeidung / Abfallverwertung
(9)
Ausbau der Kapazitäten der Abfallberatung
Stärkung der Abfallvermeidung (Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1
KrWG)
Prüfauftrag für die Verwaltung zur Intensivierung der Abfallberatung mit der Verbraucherzentrale und dem Umweltzentrum
wegen und vor dem Hintergrund der durch
den städtischen Haushalt begrenzten Personal- und Finanzmittel.
(10) Initiative zur Implementierung der
Abfallvermeidung
im „Konzern Stadt“
(Beschaffung,
Vergabe) sowie
Formulierung von
Auflagen für öffentliche Veranstaltung
(Abfallvermeidung
und Abfallverwertung)
Stärkung der Abfallver- Prüfauftrag für die Verwaltung
meidung (Abfallhierar- Kostensteigerungen sind zu verchie gemäß § 6 Abs. 1
meiden
KrWG)
- Einsparungen sind wünschenswert
(11) Unterstützung von
Initiativen für Abfallvermeidung
- Stärkung der Abfall- Prüfauftrag für die Verwaltung unter Beachvermeidung (Abfallhie- tung der Begrenzung von Finanz- und Perrarchie gemäß § 6 Abs. sonalmitteln durch städtischen Haushalt
1 KrWG)
32
Begrenzung der Personal- und Finanzmittel
durch des städtischen Haushalt
(Projekte) , Zusammenarbeit mit - Wertstoffentfrachtung
Kitas, Schulen, SI
des Restmülls
Niederrhein, Presse, Umweltzentrum,
Umweltverbände)
sowie Kooperation
mit Dritten
(12) Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit für Abfallvermeidung und der
Abfallverwertung
(für die Fraktionen
PPK. Bioabfälle, Alttextilien und Schuhe, LVP, EAG etc.)
32
- Stärkung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung (Abfallhierarchie gemäß
§ 6 Abs. 1 KrWG)
Prüfauftrag für die Verwaltung unter Beachtung der Begrenzung von Finanz- und Personalmitteln durch den städtischen Haushalt
- Wertstoffentfrachtung des Restmülls
Secondhand-Kaufhäuser, Tauschbörsen, öffentliche Bücherregale etc.,
74
AWK Krefeld
Maßnahmen / Aufgaben
Bemerkungen
Umsetzung
Sonstige Maßnahmen
(13)
Optimierung der
Sperrabfallabfuhr
- wechselnde Reviere
- Entrümpelungsservice
- Heraustrageservice
- Verbesserung
Services,
des Prüfauftrag für die GSAK in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
- Kundenorientierung
(demographischer
Wandel)
-
Erhöhung der Mengen von Abfällen zur
Verwertung
- Altholzerfassung
(14) Überprüfung des
Anschluss- und Benutzungszwanges
für das Gewerbe
(gewerblicher
Pflichtrestabfallbehälter)
Umsetzung der GewAbfV
in Verbindung mit der
Abfallsatzung der Stadt
Krefeld
Die GewAbfV befindet sich in der Überarbeitung. Soweit sich aus der Novelle für
die Verwaltung Änderungen ergeben, sind
diese umzusetzen und die Abfallsatzung
der Stadt Krefeld ggf. anzupassen.
(15) Schadstoffentfrachtung durch Optimierung der Erfassung durch das
Schadstoffmobil
- Kundenorientierung
Prüfauftrag für die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der GSAK.
- Umsetzung KrWG
Neben den o. g. konkreten Maßnahmen bestehen für die Stadt Krefeld als Daueraufgaben u. a.
die permanente Optimierung der Hol- und Bringsysteme, die Weiterentwicklung der Abfallberatung und die laufende Überprüfung der Rechtssicherheit der Gebührenstruktur sowie die Abfallwirtschaftsplanung zur Gewährleistung der Entsorgungspflichten als öffentlich – rechtlicher
Entsorgungsträger.
AWK Krefeld
11
75
Literaturverzeichnis
INFA 2012
Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement: Durchführung von Abfallanalysen
als Grundlage für die Fortschreibung des AWK der Stadt Krefeld, Ahlen 7/2012
INFA 2013 a
Zusammenstellung von Daten aus NRW der INFA aus den Jahren 2009 und 2010
INFA 2013 b
Erfahrungswerte der INFA zur Wertstoffabschöpfung
INFA 2013 c
Entwurf des AWK Krefeld vom 08.10.2013
IT NRW 2012
Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen: Statistische Analysen und Studien Band 72,
Düsseldorf 2012
IT NRW 2009
Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen: Statistische Analysen und Studien Band 64,
Düsseldorf 2009
Janz, Alexander 2009
Auswirkungen des ElektroG auf den Schadstoffeintrag im Restabfall; in: Beiträge zu Abfallwirtschaft/Altlasten, Band 62; Hrsg.: Bilitewski/Werner/Janz
AWK Krefeld
76
Anlage
Stellungnahme - Kurzfassung vom 22.09.2015 zur Überprüfung der im AWK auf der Grundlage
der Abfallbilanz 2011 erstellten Abfallmengenprognosen der Fa. cyclos GmbH
Stellungnahme - Kurzfassung
zur Überprüfung der im Abfallwirtschaftskonzept auf der Grundlage der Abfallbilanz
2011
erstellten Abfallmengenprognosen
Die Abfallmengenprognose, die durch das Institut INFA auf der Grundlage der Abfallbilanz
des Jahres 2011 erstellt wurde, ist mit folgenden Ergebnissen geprüft worden:
› Die Ergebnisse der im Jahr 2011 erstellten Haus-Restmüllanalyse sind plausibel.
› Die Annahmen zur Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen konnten rechnerisch nachvollzogen werden und sind auf Grundlage der damals vorliegenden Informationen plausibel.
› Aufgrund der älteren Datengrundlage und zwischenzeitlich veränderten Bevölkerungsentwicklung wurde die Abfallmengenprognose auf Basis der Abfallbilanz 2014 und den
aktuellen statistischen Daten zur Bevölkerungsentwicklung im Rahmen dieser Prüfung
aktualisiert. Als Ergebnis der Aktualisierung zeigten sich nur geringfügige Abweichungen zur ursprünglichen Prognose (vgl. Tabelle 1, entspricht Tabelle 18 der Langfassung) für Abfälle aus Haushalten. Bezüglich der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die stärkeren Schwankungen unterliegen, wurden deutlich höhere Abweichungen
festgestellt (vgl. Tabelle 2, entspricht Tabelle 19 der Langfassung). Diese Abweichungen sind anteilig bei Abfällen zu verzeichnen, die hinsichtlich der Prognose zu MKVAund Deponiekapazitäten nur eine untergeordnete Relevanz aufweisen, zumal erfahrungsgemäß gewerbliche Abfallerzeuger zur Minimierung von Entsorgungskosten,
nach Möglichkeit den Verwertungsweg wählen und in diesem Fall keine Überlassungspflichten an den öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger bestehen, so dass auch
keine Entsorgungskapazitäten vorzuhalten sind (vgl. Tabelle 3, entspricht Tabelle 20
der Langfassung).
› Hinsichtlich der Entsorgungssicherheit (vgl. Tabelle 3) ist davon auszugehen, dass die
Gesamtsumme brennbarer Abfälle zur MKVA geringfügig höher ausfallen wird (zwischen 4,6 bis 5,9 Prozentpunkten). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass durch die
Unterbringung von Flüchtlingen abgeschätzt ca. 440 Mg/a gemischter Haushaltsabfall
zur thermischen Behandlung je 1.000 Flüchtlinge anfällt. In Anbetracht der vorrangigen
Entsorgung in Krefeld anfallender Abfälle durch die MKVA mit einer Gesamtkapazität
von bis zu 375.000 Mg/a ist die Entsorgung der thermisch zu behandelnden Abfallmenge gesichert. Da gemäß der Aktualisierung die zu deponierende Abfallmenge geringer ausfallen wird (zwischen -16,2 bis -4,2 Prozentpunkte) als ursprünglich angenommen, ergibt sich kein zu aktualisierender Sachverhalt.
Die dargestellten Änderungen und Abweichungen sind in Summe vor allem in Hinblick auf
die Entsorgungssicherheit (MKVA, Deponierung) nicht gravierend, so dass die ursprüngliche
77
AWK Krefeld
Abfallmengenprognose resultierend aus der Abfallbilanz des Jahres 2011 und das darauf
aufbauende AWK beibehalten werden kann.
Weitere Details können der Langfassung entnommen werden, die der Stadt Krefeld vorliegt.
Dr.-Ing. Stephan Löhle
Tel.
0541 – 77080-45
E-Mail: Stephan.Loehle@cyclos.de
cyclos GmbH
Westerbreite 7
49084 Osnabrück
www.cyclos.de
Tabelle 1:
Vergleich Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (Abfall aus Haushalten)
Vergleich
INFA (Tab. 8)*
Einwohner
229.400
Mengen
Mg
Restabfälle aus Hausmüll und Sperrmüll
Hausmüll
48.679
Sperrmüll
12.215
Summe MKVA
60.894
Getrennt erfasste Wertstoffe
Bioabfall
17.171
Grünabfälle
3.097
PPK
16.283
Glas
4.816
LVP (+ StNVP)
6.194
Sonstiges*
1.803
Summe getr. erf. Wertst.
49.364
Schadstoffe
184
Gesamt (absolut)
*
Szenario I (2025)
aktualisiert**
222.400
Mg
110.442
49.128
11.917
61.045
16.658
3.180
15.790
4.670
6.005
2.435
48.738
206
109.990
DELTA
[%-Punkte)
0,2%
-1,3%
-0,4%
INFA (Tab. 8)*
229.400
Mg
Szenario II (2025)
aktualisiert**
222.400
Mg
44.893
7.650
52.543
45.729
7.540
53.269
21.403
3.992
17.407
5.573
6.630
6.930
61.935
184
18.702
4.049
16.627
5.586
6.302
7.424
58.690
206
114.662
112.166
DELTA
[%-Punkte)
1,4%
-5,2%
-2,2%
Angaben gemäß Tabelle 8 AKW-Entwurf
** Angaben gemäß Tabelle 11 der Langfassung
Tabelle 2:
Vergleich Abfallmengenprognose für die Stadt Krefeld 2025 (andere Herkunftsbereiche)
78
AWK Krefeld
Vergleich
INFA (Tab. 9)*
229.400
Mg
Einwohner
Mengen
Verwertung brennbare Abfälle
Garten-/Parkabfälle
Baustellenabfälle
Straßenkehricht
sonst. gew. Abfälle
Summe (brennbar)
Abfälle zur MKVA
Krankenhausabfälle
Straßenkehricht
Baustellenabfälle
sonst. gew. Abfälle
Summe (MKVA)
Verwertung nicht brennbare Abfälle
10.000
4.000
2.000
0
16.000
9.500
3.990
1.120
400
15.010
1.000
2.600
300
18.000
21.900
1.300
4.480
210
19.600
25.590
Bodenaushub
15.000
Bauschutt
sonstige
12.000
400
Summe (nicht brennbar)
27.400
Deponierung
sonst. nicht brenn.
Summe (Deponierung)
21.000
21.000
*
Szenario I (2025)
aktualisiert**
222.400
Mg
DELTA
[%-Punkte)
INFA (Tab. 9)*
229.400
Mg
Szenario II (2025)
aktualisiert**
222.400
Mg
DELTA
[%-Punkte)
-6,2%
10.000
4.000
2.000
0
16.000
9.500
3.990
1.120
400
15.010
-6,2%
16,8%
1.000
2.600
300
18.000
21.900
1.300
4.480
210
19.600
25.590
16,8%
3.500
bis
15.000
6.800
0
10.300
bis
21.800
-62,4%
bis
-20,4%
17.600
17.600
-16,2%
3.500
bis
15.000
6.800
0
10.300
bis
21.800
-62,4%
bis
-20,4%
17.600
17.600
-16,2%
15.000
12.000
400
27.400
21.000
21.000
Angaben gemäß Tabelle 9 AKW-Entwurf
** Angaben gemäß Tabelle 15 der Langfassung
Tabelle 3:
Vergleich Abfallmengenprognose für MKVA- und Deponiekapazitäten (2025)
Vergleich
Mengen
Brennbare Abfallmenge aus
Haushalten (Hausmüll;
Sperrmüll)
INFA (Tab. 10)*
Mg
Szenario I (2025)
aktualisiert**
Mg
DELTA
[%-Punkte)
INFA (Tab. 10)*
Mg
Szenario II (2025)
aktualisiert**
Mg
DELTA
[%-Punkte)
60.894
61.045
0,2%
52.543
53.269
1,4%
Brennbare Abfallmenge aus
anderen Herkunftsbereichen
21.900
25.590
16,8%
21.900
25.590
16,8%
Gesamtsumme brennbare
Abfälle zur MKVA
82.794
86.635
4,6%
74.443
78.859
5,9%
MKVAVerbrennungsrückstände
113.000
110.810
-1,9%
0
bis
71.000
0
bis
68.440
0,0%
bis
-3,6%
21.000
17.600
-16,2%
21.000
17.600
-16,2%
21.000
bis
92.000
17.600
bis
86.040
-16,2%
-4,2%
Nicht brennbare gewerbliche
Abfallmenge
Gesamtsumme nicht
brennbare Abfälle zur
Deponie
*
134.000
128.410
Angaben gemäß Tabelle 10 AKW-Entwurf
** Angaben gemäß Tabelle 17 der Langfassung
-6,5%
AWK Krefeld
79