Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.11.2016
Nr.
3245 /16/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Das als Anlage beigefügte Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld vom 01.09.2016 wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung eines ressourcen- und energieeffizienten sowie wirtschaftlichen und bürgerfreundlichen Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 - 2020 die im gemeinsamen Antrag
der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke sowie von Bürger Kellers vom 07.11.2016 (s.
Anlage) genannten Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft im Jahr 2017 vorzulegen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3245 /16/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1.
Hintergrund
Nach § 5a des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein – Westfalen (LAbfG) ist das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) in einem Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorzulegen. Der Rat der Stadt Krefeld hat das AWK erstmalig
in seiner Sitzung am 04.03. 1993 beschlossen. Dieses wurde durch die Beschlüsse des Rates am
29.04.1999 und 03.11.2005 fortgeschrieben, so dass nun eine weitere Fortschreibung erforderlich wird. Hierzu hat die Verwaltung unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Krefeld“ (AG) das als Anlage beigefügte
Abfallwirtschaftskonzept in der aktuellen Fassung vom 01.09.2016 erarbeitet.
Zunächst hatte sich der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner Sitzung am 23.05.2012 u. a. mit der Beschaffung der Datengrundlage (VorlageNr. 3436/12) zur Fortschreibung des AWK befasst und beschlossen zur weiteren Beratung eine
interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen städtischen Gesellschaften
(SWK, EGK, EGN, GSAK) sowie der Umweltverbände (NABU und BUND) einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat am 20.06.2012, 04.10.2012, 06.11.2013, 03.03.2015 und am 28.06.2016 getagt.
In seiner Sitzung am 02.04.2014 wurde schließlich der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und
Entsorgung sowie Landwirtschaft mit der Vorlage – Nr.: 5658/14 über den Sachstand der Fortschreibung informiert. Nachdem sich die AG in seiner vorerst letzten Sitzung am 28.06.2016 mit
dem Entwurf des AWK vom 10.05.2016 befasst hat, wird dieser mit im Wesentlichen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 01.09.2016 nun dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft, dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt Krefeld zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen, die insbesondere in der langwierigen Fortschreibung des
Abfallwirtschaftsplans NRW – Teilplan Siedlungsabfälle (AWP) durch das Land begründet war,
liegen der Verwaltung inzwischen Verfügungen vom 05.01.2015 und 13.07.2016 der Bezirksregierung Düsseldorf vor, in dem unter Hinweis auf die in § 5a LAbfG festgelegten Fristen und den
zwischenzeitlich beschlossenen AWP um Mitteilung des Sachstandes zur Fortschreibung des
AWK gebeten wird.
2.
Datengrundlage
Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes dient zunächst dazu, die zukünftig anfallenden Abfallmengen zu prognostizieren, um darauf aufbauend, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachzuweisen.
Grundlage dieser Fortschreibung bildet die Abfallbilanz des Jahres 2011. Aufgrund der zeitlichen
Differenz bis zu Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld wurde gutachterlich durch die
Fa. cyclos GmbH überprüft, ob die auf der Abfallbilanz 2011 aufbauenden Abfallmengenprognosen zulässiger Weise genutzt werden können.
Der Gutachter testiert nach erfolgter Prüfung, dass „….die ursprüngliche Abfallmengenprognose
resultierend aus der Abfallbilanz 2011 und das darauf aufbauende AWK beibehalten werden
kann.“
3.
Abfallmengenprognosen
Auf der Grundlage der im Jahr 2011 durchgeführten Sortieranalysen von Haus- und Sperrmüll
wurden die möglichen Wertstofferfassungspotenziale abgeschätzt, die bei Durchführung der im
AWK benannten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen möglich sind.
Begründung
Seite 3
Nach der Prognose ist von folgenden Abfallmengen aus Haushaltungen auszugehen, die im Jahr
2025 zur Entsorgung anstehen werden:
Darüber hinaus werden für das Jahr 2025 die gewerblichen Abfallmengen wie folgt abgeschätzt:
Unter Berücksichtigung der Rückstände aus der MKVA Krefeld (Schlacken) ergeben sich für das
Jahr 2025 folgende Gesamtmengen für brennbare bzw. deponierfähige Abfälle:
Begründung
Abfallart
Brennbare Abfallmenge
aus Haushalten (MKVA)
Brennbare Abfallmenge aus anderen Herkunftsbereichen
(MKVA)
Gesamtsumme brennbare
Abfälle zur MKVA
MKVA-Schlacke (Deponie)
Nicht brennbare gewerbliche
Abfallmenge (Deponie)
Gesamtsumme nicht
brennbare Abfälle
zur Deponie
Seite 4
Szenario I
[Mg/a]
Szenario II
[Mg/a]
60.894
52.543
21.900
21.900
82.794
74.443
113.000
0 – 71.000
21.000
0 - 21.000
134.000
0 – 92.000
4.
Konsequenzen
Aufbauend auf den Abfallmengenprognosen für das Jahr 2025 fallen im Stadtgebiet Krefeld bis
zu rund 83.000 t/a brennbare und bis zu 134.000 t/a deponiefähige Abfälle an. Die brennbare
Abfallmenge aus Haushaltungen liegt danach jährlich zwischen rund 52.500 t und 60.900 t.
Brennbare Abfälle
Aufgrund des Betriebsvertrages vom 15. August 1989 zwischen der Stadt Krefeld und der EGK ist
die Entsorgungssicherheit für die thermische Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und
anderen Herkunftsbereichen in der MKVA Krefeld sichergestellt.
Deponiefähige Abfälle
Zur Entsorgung der zu deponierenden Abfälle hatte die Stadt Krefeld am 4. November 1992 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Viersen geschlossen. Mit der Kündigung des
Vertrages durch den Kreis Viersen zum 31.12.2014 stehen der Stadt Krefeld seit dem Jahr 2015
keine Deponiekapazitäten mehr zur Verfügung.
Da die zu deponierenden Krefelder Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen
nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 02.12.2013 grundsätzlich nach § 20 Abs. 2
KrWG von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossen werden können, hat die Stadt
Krefeld ein entsprechendes Ausschlussverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten.
Der Ausschluss der deponiefähigen Abfälle von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ist erforderlich, da es sich bei den Abfällen um Gewerbeabfälle handelt, die nach Art, Menge oder
Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können.
Da der aktuelle AWP keine Zuweisungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu bestimmten Deponien vorsieht, stehen für die Deponierung von Abfällen alle in NRW vorhandenen
Anlagen zur Verfügung. Da nach dem AWP die Entsorgungssicherheit für alle in NRW anfallenden
Begründung
Seite 5
und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenden deponiefähigen Abfälle bis
2025 gewährleistet ist, wird vor diesem Hintergrund auch der Nachweis der Entsorgungssicherheit der Stadt Krefeld geführt.
Die von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossenen Abfallarten werden in der
Abfallsatzung der Stadt Krefeld vom 11.12.2003 in der aktuellen Fassung in einer Liste aufgeführt. Im Rahmen einer Aktualisierung der AbfS ist auch eine Anpassung des "Ausschlusskataloges" (Anlage zu § 3 AbfS) vorgesehen, deren in Kraft treten zum 01.01.2017 vorgesehen ist.
Bio- und Grünabfälle
Zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen hat die Stadt Krefeld ein EU – weites Vergabeverfahren durchgeführt. Seit dem 01.01.2016 entsorgt die Fa. Städtereinigung Gerke GmbH, Lenenweg
39, 47918 Tönisvorst diese Abfälle. Zukünftig sind rechtzeitig vor Auslaufen des Entsorgungsvertrages Ausschreibungen durchzuführen.
Entsorgungssicherheit
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass mit der dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung als Anlage vorgelegten Fortschreibung des AWK in der Fassung vom 01.09.2016 der Nachweis der Entsorgungssicherheit nach § 5 a Abs. 2 Nr. 4 LAbfG erbracht wird.
Die Erstellung einer "Strich 1-Vorlage" war erforderlich, da der Ausschuss für Umwelt, Energie,
Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen hat, ergänzend die im als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90
/ Die Grünen, Die Linke sowie von Bürger Kellers aufgeführten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen prüfen zu lassen.