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Verwaltungsvorlage (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
371 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.11.2016 Nr. 3245 /16/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Das als Anlage beigefügte Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Krefeld vom 01.09.2016 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung eines ressourcen- und energieeffizienten sowie wirtschaftlichen und bürgerfreundlichen Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 - 2020 die im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke sowie von Bürger Kellers vom 07.11.2016 (s. Anlage) genannten Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft im Jahr 2017 vorzulegen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3245 /16/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Hintergrund Nach § 5a des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein – Westfalen (LAbfG) ist das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) in einem Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorzulegen. Der Rat der Stadt Krefeld hat das AWK erstmalig in seiner Sitzung am 04.03. 1993 beschlossen. Dieses wurde durch die Beschlüsse des Rates am 29.04.1999 und 03.11.2005 fortgeschrieben, so dass nun eine weitere Fortschreibung erforderlich wird. Hierzu hat die Verwaltung unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Krefeld“ (AG) das als Anlage beigefügte Abfallwirtschaftskonzept in der aktuellen Fassung vom 01.09.2016 erarbeitet. Zunächst hatte sich der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner Sitzung am 23.05.2012 u. a. mit der Beschaffung der Datengrundlage (VorlageNr. 3436/12) zur Fortschreibung des AWK befasst und beschlossen zur weiteren Beratung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen städtischen Gesellschaften (SWK, EGK, EGN, GSAK) sowie der Umweltverbände (NABU und BUND) einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat am 20.06.2012, 04.10.2012, 06.11.2013, 03.03.2015 und am 28.06.2016 getagt. In seiner Sitzung am 02.04.2014 wurde schließlich der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft mit der Vorlage – Nr.: 5658/14 über den Sachstand der Fortschreibung informiert. Nachdem sich die AG in seiner vorerst letzten Sitzung am 28.06.2016 mit dem Entwurf des AWK vom 10.05.2016 befasst hat, wird dieser mit im Wesentlichen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 01.09.2016 nun dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft, dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen, die insbesondere in der langwierigen Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans NRW – Teilplan Siedlungsabfälle (AWP) durch das Land begründet war, liegen der Verwaltung inzwischen Verfügungen vom 05.01.2015 und 13.07.2016 der Bezirksregierung Düsseldorf vor, in dem unter Hinweis auf die in § 5a LAbfG festgelegten Fristen und den zwischenzeitlich beschlossenen AWP um Mitteilung des Sachstandes zur Fortschreibung des AWK gebeten wird. 2. Datengrundlage Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes dient zunächst dazu, die zukünftig anfallenden Abfallmengen zu prognostizieren, um darauf aufbauend, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachzuweisen. Grundlage dieser Fortschreibung bildet die Abfallbilanz des Jahres 2011. Aufgrund der zeitlichen Differenz bis zu Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld wurde gutachterlich durch die Fa. cyclos GmbH überprüft, ob die auf der Abfallbilanz 2011 aufbauenden Abfallmengenprognosen zulässiger Weise genutzt werden können. Der Gutachter testiert nach erfolgter Prüfung, dass „….die ursprüngliche Abfallmengenprognose resultierend aus der Abfallbilanz 2011 und das darauf aufbauende AWK beibehalten werden kann.“ 3. Abfallmengenprognosen Auf der Grundlage der im Jahr 2011 durchgeführten Sortieranalysen von Haus- und Sperrmüll wurden die möglichen Wertstofferfassungspotenziale abgeschätzt, die bei Durchführung der im AWK benannten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen möglich sind. Begründung Seite 3 Nach der Prognose ist von folgenden Abfallmengen aus Haushaltungen auszugehen, die im Jahr 2025 zur Entsorgung anstehen werden: Darüber hinaus werden für das Jahr 2025 die gewerblichen Abfallmengen wie folgt abgeschätzt: Unter Berücksichtigung der Rückstände aus der MKVA Krefeld (Schlacken) ergeben sich für das Jahr 2025 folgende Gesamtmengen für brennbare bzw. deponierfähige Abfälle: Begründung Abfallart Brennbare Abfallmenge aus Haushalten (MKVA) Brennbare Abfallmenge aus anderen Herkunftsbereichen (MKVA) Gesamtsumme brennbare Abfälle zur MKVA MKVA-Schlacke (Deponie) Nicht brennbare gewerbliche Abfallmenge (Deponie) Gesamtsumme nicht brennbare Abfälle zur Deponie Seite 4 Szenario I [Mg/a] Szenario II [Mg/a] 60.894 52.543 21.900 21.900 82.794 74.443 113.000 0 – 71.000 21.000 0 - 21.000 134.000 0 – 92.000 4. Konsequenzen Aufbauend auf den Abfallmengenprognosen für das Jahr 2025 fallen im Stadtgebiet Krefeld bis zu rund 83.000 t/a brennbare und bis zu 134.000 t/a deponiefähige Abfälle an. Die brennbare Abfallmenge aus Haushaltungen liegt danach jährlich zwischen rund 52.500 t und 60.900 t. Brennbare Abfälle Aufgrund des Betriebsvertrages vom 15. August 1989 zwischen der Stadt Krefeld und der EGK ist die Entsorgungssicherheit für die thermische Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen in der MKVA Krefeld sichergestellt. Deponiefähige Abfälle Zur Entsorgung der zu deponierenden Abfälle hatte die Stadt Krefeld am 4. November 1992 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Viersen geschlossen. Mit der Kündigung des Vertrages durch den Kreis Viersen zum 31.12.2014 stehen der Stadt Krefeld seit dem Jahr 2015 keine Deponiekapazitäten mehr zur Verfügung. Da die zu deponierenden Krefelder Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 02.12.2013 grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 KrWG von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossen werden können, hat die Stadt Krefeld ein entsprechendes Ausschlussverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten. Der Ausschluss der deponiefähigen Abfälle von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ist erforderlich, da es sich bei den Abfällen um Gewerbeabfälle handelt, die nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können. Da der aktuelle AWP keine Zuweisungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu bestimmten Deponien vorsieht, stehen für die Deponierung von Abfällen alle in NRW vorhandenen Anlagen zur Verfügung. Da nach dem AWP die Entsorgungssicherheit für alle in NRW anfallenden Begründung Seite 5 und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenden deponiefähigen Abfälle bis 2025 gewährleistet ist, wird vor diesem Hintergrund auch der Nachweis der Entsorgungssicherheit der Stadt Krefeld geführt. Die von der Entsorgungspflicht der Stadt Krefeld ausgeschlossenen Abfallarten werden in der Abfallsatzung der Stadt Krefeld vom 11.12.2003 in der aktuellen Fassung in einer Liste aufgeführt. Im Rahmen einer Aktualisierung der AbfS ist auch eine Anpassung des "Ausschlusskataloges" (Anlage zu § 3 AbfS) vorgesehen, deren in Kraft treten zum 01.01.2017 vorgesehen ist. Bio- und Grünabfälle Zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen hat die Stadt Krefeld ein EU – weites Vergabeverfahren durchgeführt. Seit dem 01.01.2016 entsorgt die Fa. Städtereinigung Gerke GmbH, Lenenweg 39, 47918 Tönisvorst diese Abfälle. Zukünftig sind rechtzeitig vor Auslaufen des Entsorgungsvertrages Ausschreibungen durchzuführen. Entsorgungssicherheit Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass mit der dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung als Anlage vorgelegten Fortschreibung des AWK in der Fassung vom 01.09.2016 der Nachweis der Entsorgungssicherheit nach § 5 a Abs. 2 Nr. 4 LAbfG erbracht wird. Die Erstellung einer "Strich 1-Vorlage" war erforderlich, da der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen hat, ergänzend die im als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Die Linke sowie von Bürger Kellers aufgeführten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen prüfen zu lassen.