Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37
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Anlage 2
4487/17
Stand: 20.04.2017
Bau- und Qualitätsanforderung an eine
IT-Verkabelung der Schulen der Stadt Krefeld
Vorbemerkung
Dieser Standard ist geschaffen worden, um die Kommunikationsvernetzung in Schulgebäuden und Schulersatzgebäuden (z.B. Container und Containeranlagen), sowohl
bei Neu- und Erweiterungsbauten sowie Generalinstandsetzungen, als auch bei Projekten zur Vernetzung des Gebäudebestandes auf der Basis eines zukunftsfähigen Modells zu vereinheitlichen. Da die hier beschriebene anwendungsneutrale Gebäudeverkabelung Grundlage jeder wie auch immer im Detail gearteter informationstechnischer
Umgebung zum Einsatz in den Schulen kommt, kann auf dieser Grundlage bereits eine
Verkabelung der Schulgebäude erfolgen, ohne dass bereits ein Feinkonzept für das
jeweilige „Pädagogische Netz“ ,oder das „Verwaltungsnetz“ der Schule vorliegt.
Diese Empfehlung umfasst ausschließlich die Versorgung der EDV in Klassen- und Verwaltungsräumen. Die darüber hinausgehende Stromversorgung der Klassen-, Verwaltungs-, und anderen Schulräumlichkeiten ist nicht Bestandteil dieser BQA.
Geltungsbereich
Dieser Standard gilt für alle Schulgebäude der Stadt Krefeld inklusive OGS, Container
und Containeranlagen. Gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Festlegungen und Forderungen können durch die Schulverwaltung getroffen werden.
Erweiterungen und Ersatzgebäude sind auch dann mit einer anwendungsneutralen
Verkabelung nach dieser BQA zu versehen, wenn der Bestandsbau noch nicht versorgt
sein sollte. Anbindungen zum Bestandsbau sind in jedem Falle durchzuführen, um eine
spätere Erschließung des Bestandsbaus vorzusehen.
Vorhandene Altnetze
Vorhandene ältere Netze können in der Regel nicht in die LAN-Struktur integriert werden und sind gegebenenfalls parallel weiter zu betreiben bzw. zu entsorgen, um unnötigen Trassenbedarf sowie Brandlasten zu vermeiden.
Nomenklatur
Der Begriff „Klassenraum“ umfasst die Klassenräume, Fachräume, Differenzierungsräume, Aulen und pädagogische Zentren, unabhängig davon, ob eine kabelgebundene
oder WLAN Lösung zum Einsatz kommt.
Der Begriff „Verwaltungsraum“ umfasst die Räumlichkeiten der Schulleitung, Stellvertretungen, Sekretariat, Lehrerzimmer, Beratungslehrerräume und Hausmeisterlogen,
unabhängig davon, ob die späteren PCs und Drucker an das pädagogische oder Verwaltungsnetz aufgeschaltet werden.
Der Begriff „PC-Raum“ umfasst alle Räume, in denen eine Mehrzahl von PC‘s zum Unterricht mit Datenunterstützung im Klassenverband genutzt werden.
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Strukturierte Verkabelung
Eine strukturierte Verkabelung oder universelle Gebäudeverkabelung (UGV) ist ein einheitlicher Aufbauplan für eine zukunftsorientierte und anwendungsunabhängige Netzwerkinfrastruktur, auf der unterschiedliche Dienste (Sprache oder Daten) übertragen
werden. Diese basiert auf einer allgemein gültigen Verkabelungsstruktur, die auch die
Anforderungen mehrerer Jahre berücksichtigt, Reserven enthält und unabhängig von
der Anwendung genutzt werden kann. So ist es üblich, dieselbe Verkabelung für das
lokale Netzwerk und die Telefonie zu benutzen. Die Verkabelungsbereiche sind in Geländeverkabelung (Primärverkabelung), Gebäudeverkabelung (Sekundärverkabelung)
und Etagenverkabelung (Tertiärverkabelung) gegliedert.
Primärverkabelung - Geländeverkabelung
Der Primärbereich wird als Geländeverkabelung bezeichnet. Er sieht die Verkabelung
von einzelnen Gebäuden untereinander vor. Der Primärbereich umfasst meist große
Entfernungen, hohe Datenübertragungsraten, sowie eine geringe Anzahl von Stationen.
Für die Verkabelung werden im Regelfall Glasfaserkabel verwendet.
Gebäudeverbindungen
Bei Bauvorhaben, bei denen eine Trasse zwischen Gebäuden neu erstellt wird, ist
grundsätzlich eine Leerrohrverbindung DN100/110 (mit Zugdraht), oder mehrere Leerrohre DN50 für eine IuK-Verkabelung mit zu planen und zu bauen. Die Gebäudeeinführungen sind mit auszuführen und wasserdicht zu verschließen. Die Leerrohre sind möglichst gradlinig zu verlegen. In das Leerrohr ist ein LWL-Kabel mit mindestens 24 Fasern
einzulegen, das jeweils vom Gebäude Hauptverteilungsraum bis zur Datenzentrale oder
der ersten Unterverteilung im anderen Gebäude zu führen ist. Da die datentechnische
Anbindung eines Neubaus an den Bestand bereits nach Fertigstellung benötigt
wird(gleiches gilt beim Neubau von Gebäudekomplexen, die aus mehreren Gebäuden
bestehen), ist das Kabel bereits bauseits einzulegen, da dieses sonst später mit höherem Aufwand und Reibungsverlusten nachgeholt werden müsste. Ggf. ist eine gesonderte Absprache mit der Schulverwaltung vorzunehmen.
Der Abstand der Einführung von Kabeln in Gebäude zu Starkstromkabeln und anderen
Anlagen (Wasserrohre und dergleichen) muss mindestens 0,50 m betragen. Neuere
Kombinationseinführungen mit geringeren Abständen sind zugelassen. Zur Einführung
von Kabeln sind nur solche Bauteile zu verwenden, die eine dauerhafte, gas- und wasserdichte, ggf. auch druckwasserdichte Abdichtung gewährleisten. Die Abdichtungen
sind nach DIN 18 195-9 – Bauwerksabdichtungen Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse - auszuführen.
Die Trassen der Leerrohre sind zu dokumentieren.
Sekundärverkabelung - Gebäudeverkabelung
Der Sekundärbereich wird als Gebäudeverkabelung oder Steigbereichverkabelung bezeichnet. Er sieht die Verkabelung von einzelnen Etagen und Stockwerken untereinander innerhalb eines Gebäudes vor. Dazu sind vorzugsweise Glasfaserkabel vorgesehen.
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Stand: 20.04.2017
Allgemeines zu IuK-Verteilerräumen
Als Standort für die Datenschränke sind vorzugsweise keine Räume im Kellergeschoss
zu wählen, wegen der Überflutungsgefahr. Auf Staubfreiheit und ausreichende Belüftung der Räume ist zu achten. Die Raumtemperatur soll im Mittel 24 Grad Celsius nicht
überschreiten.
Verbindung der IuK-Verteiler untereinander
Die Verbindungen der IuK-Verteiler erfolgt sternförmig vom zentralen Hauptverteilungsraum mittels LWL-Kabel mit mindestens 24 Fasern 50/125Qm OM3. Die Kabel sind
beidseitig mit einem Patchfeld abzuschließen.
Datenschränke im Gebäude-Hauptverteilerraum
Grundsätzlich werden Datenschränke mit einer Stellfläche von 100x100cm, und einer
Höhe von 42 Höheneinheiten aufgestellt. Bei der Festlegung des Standortes ist auf eine
Zugänglichkeit von drei Seiten zu achten.
Es sind mindestens zwei 8-fach 230V Schukosteckdosenleisten, ohne Ausschalter mit
einem kombinierten Überspannungsschutz/ Netzfilter- Element auf jeweils separatem
Stromkreis (Montage am hinteren 19“ Grundrahmengestell) montiert, und für jeden
Datenschrank vorzusehen.
In dem Datenschrank, der für die Aufnahme des Servers vorgesehen ist, sind außerdem
noch 3 Schukosteckdosen ohne Ausschalter mit einem kombinierten Überspannungsschutz/ Netzfilter-Element vorzusehen und auf einen separaten Stromkreis zu legen.
Der FI-Schutz ist gemäß DIN VDE einzurichten. Sämtliche Netzwerk- und Serverschränke
sind maximal zu 70 Prozent zu belegen, um eine spätere Erweiterungen zu ermöglichen.
Empfehlungen zur Verlegung / Kennzeichnung
Für die Verlegung der Datenkabel ist eine senkrechte Verlegestruktur in den Schulgebäuden vorzuziehen.
Die benötigte Quertrasse ist vorzugsweise im Untergeschoss (Keller) zu installieren.
Dadurch werden Brandlasten aus Fluren und Klassenräumen ferngehalten und aufwendige Brandabschottungen vermieden. Sollten Querungen in Fluren etc. nötig sein,
sind sämtliche gekennzeichneten Fluchtwegebereiche als auch Treppenhäuser nur mit
geeigneten Brandschutzmaßnahmen zu queren. Die Klassen sollen durch senkrechte
Trassen erschlossen werden. Diese vertikale Stockwerkverkabelung wird als Sekundärbereich bezeichnet. Sämtliche Trassen und Kabelkanäle sind maximal zu 70 Prozent
zu belegen um eine spätere Erweiterungen zu ermöglichen.
Die Trassen sind zu dokumentieren.
Tertiärverkabelung – Etagenverkabelung
Der Tertiärbereich wird als Etagenverkabelung bezeichnet. Er sieht die Verkabelung von
Etagen- oder Stockwerksverteilern zu den Anschlussdosen vor. Während sich im
Stockwerksverteiler ein Netzwerkschrank mit Patchfeld befindet, mündet das Kabel am
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Stand: 20.04.2017
Arbeitsplatz des Anwenders in einer Anschlussdose in der Wand oder in einem Kabelkanal.
Für diese Strecken sind Cat7-Kabel vor zu sehen.
Anzahl der Datenanschlussports/EDV-Stromanschlussdosen
a) Klassenraum
Die Klassenräume sind mit jeweils 6 Datenanschlussports zu versehen, dazu
sind 14 EDV-Stromanschlussdosen vorzusehen.
Davon sind im Bereich gegenüber der Tafelwandseite 2 Datenanschlussports (1
Datendoppeldose) und 6 Stromanschlussdosen vorzusehen. 4 Datenanschlussports (2 Datendoppeldosen) und 6 EDV-Stromanschlussdosen sind für den Anschluss einer interaktiven Tafel, Beamer, Lehrer-PC, Lehrer-Drucker, u.ä. bestimmt und deshalb auf der Tafelwandseite in der Mitte des ersten Drittels der
Tafelwand, das an die Fensterseite stößt, anzubringen.
Klassenraum-Schema:
Die folgenden Schemata dienen als Beispiel für eine Klassenraumausstattung.
Die Ausstattung an der jeweiligen Schule ist im Planungsverlauf mit der Raumplanung und der Schule abzustimmen.
Für Fachräume ist in jedem Falle eine spezielle Abstimmung durchzuführen.
Fensterseite
Kabelkanal
Tafelseite
Kabelkanal
(alternativ)
Klassenraum
Beispiel
Innenseite
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T
a
f
e
l
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Legende
Wandansicht
gegenüber Tafelseite
Datendoppeldose
EDV-Stromanschlussdose
Beamer
Tafel
Legende
HDMI/VGA/Audio
Lautsprecher
Datendoppeldose
Wandansicht
Tafelseite
EDV-Stromanschlussdose
b) Verwaltungsraum
In Verwaltungsräumen sind 6 Datenanschlussports (3 Datendoppeldosen) und 9
EDV-Stromanschlussdosen vorzusehen. Für jeden weiteren Arbeitsplatz sind jeweils 2 Datenanschlussports (1 Datendoppeldose) und 3 EDVStromanschlussdosen vorzusehen. Diese sind möglichst nah an den Arbeitsplätzen zu platzieren.
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c) Sonderfall PC–Räume
Die Ausstattung der PC-Räume mit Anschlüssen erfolgt im Rahmen der Einrichtungsplanung. Typisch sind dort 24 Datenanschlussports und 50 EDVStromanschlussdosen.
d) Andere Räume
• Regieräume (Aula, Turn- und Sporthalle)
2 St. Datenanschlussports RJ 45 (1 Datendoppeldose) und 3 EDVStromanschlussdosen
• Schulmensen, Küchen und Kassenbereich
je 2 St. Datenanschlussports RJ 45 (1 Datendoppeldose) und 3 EDVStromanschlussdosen
• Turnhalle
APL
Jedes Schulgrundstück ist mit Telefon und Breitband-Internet (mindestens 100 Mbit) zu
versorgen.
Telefonie
Besitzt der Festnetzanschluss eine Telefondose als Netzabschluss, an der handelsübliche analoge Endgeräte (Telefone, Modems, Faxgeräte) betrieben werden können, so
handelt es sich um einen Analoganschluss. Diese analogen, zweiadrigen Telefonverkabelungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch in Gebrauch und werden auch weiterhin
genutzt. In Zukunft soll für die Telefonie eine standarisierte UAE Datendose für jeden
aktuellen Telefonstandort gelegt werden. Einen Sonderfall bilden die Notruftelefone,
welche weiterhin im „Alt-Netz“ betrieben werden, da jene den Vorteil bieten auch beim
Stromausfall zu funktionieren.
Gefahrenmeldeanlagen
Für eine zukünftige Erweiterung der Gefahrenmeldeanlagen ist bei der Erschließung von
abgesetzten Gebäudeteilen neben der Leerrohrverbindung für die Schwachstrom / Datenanbindung ein weiteres Leerrohr (DN 50) zu berücksichtigen.
Bei der Einführung ins Gebäude ist für die Montage eines möglichen E-30 Verteilers o.ä.
auf einen ausreichenden Abstand zu den anderen Hauseinführungen bzw. den im Keller befindlichen Rohren / Leitungen etc. von ca. 50 cm um diese Einführung zu achten.
Bei der Verkabelung ist der Zentralenraum mit einer 2-fach RJ 45 Dose zu erschließen.
Hierüber wird das IP-fähige Wählgerät zur Übertragung der Störungen und Alarme angeschlossen.
Gleiches gilt für den Standort der Einbruchmeldeanlage.
Bei der baulichen Konzeption innerhalb des Schulgebäudes, ist für die Gefahrenmeldeanlage ein separater Raum in E30-Qualität vorzusehen (Größe ca. 3 x 2 m, möglichst
im Erdgeschoss und zentral gelegen).
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Funknetzwerk (Wireless LAN)
Ein WLAN (Wireless LAN) ermöglicht einen drahtlosen Netzzugang. Damit erhält ein
Rechner (z.B. Laptop) mit einer Funkkarte in einem durch die Größe des Funkfeldes begrenzten Bereich einen Zugang zum Netz.
Die Anbindung erfolgt über so genannte AccessPoints (APs, Zugriffspunkte, Komponenten, die eine Verbindung zum verdrahteten, normalen Netz herstellen). Die APs arbeiten nach den Standards IEEE 802.11.im 2,4 GHz bzw. 5 GHz Frequenzband. Mehrere
Rechner können gleichzeitig in einem Funkfeld arbeiten, sie müssen sich jedoch diese
Übertragungskapazität (gemeinsames Medium) teilen. Daher sollte von einer NettoDatenrate zwischen 10 und 50 Prozent ausgegangen werden. Die APs selbst sind ans
LAN angebunden. Der Funkbereich, den ein AP abdecken kann, ist abhängig von den
physikalischen Gegebenheiten. Bei freier Sicht kann die Entfernung mehrere hundert
Meter betragen. In Gebäuden sinkt die Reichweite meist auf unter 50 Meter. Es können
mehrere APs installiert werden. Diese arbeiten in unterschiedlich konfigurierten Frequenzbändern. Die Sendeleistung ist auf 0,1 Watt beschränkt. Ein Mobilfunkgerät
(Handy) sendet mit der bis zu 20-fachen Leistung (2 Watt).
WLAN stellt eine Ergänzung des Kabelnetzes für bestimmte Bereiche und Anwendungsszenarien dar. Die eingeschränkte Bandbreite, die gemeinsame Nutzung des Mediums
und die eingeschränkte Sicherheit sind wesentliche Nachteile gegenüber einem Kabelnetz.
Die flächendeckende W-LAN Versorgung in allen Schulgebäuden wird angestrebt. Die
W-LAN Ausstattung an der jeweiligen Schule ist im Planungsverlauf mit der Raumplanung und der Schule abzustimmen. Für Fachräume ist in jedem Falle eine spezielle Abstimmung durchzuführen. Grundlage für die Umsetzung ist eine vorher durchzuführende W-LAN Ausleuchtung. Für die Anbindung der APs muss an den bei der Ausleuchtung
festgelegten Stellen eine Datenanschlussdose vorgesehen werden. Die Stromversorgung des AP kann bei Kupfer-Datenkabel auch über die Netzkomponente oder durch
eine zwischengeschaltete Stromversorgungskomponente im Netzschrank erfolgen.
Hierbei sollte standardisierten Geräten nach IEEE802.3af gegenüber proprietären Systemen der Vorzug gegeben werden.
„Digitale Schwarze Bretter“
Die Standorte an der jeweiligen Schule sind im Planungsverlauf mit der Raumplanung
und der Schule abzustimmen. Grundsätzlich wird von zwei Datenanschlussports (eine
Datendoppeldose) und 3 EDV-Stromanschlussdosen je Digitalem Schwarzem Brett
ausgegangen.
Notebookwagen/Tablet-Koffer
Der vorliegende Standard sichert ebenfalls ab, dass der flexible Einsatz von sog. „Mobilen Notebook Klassen Einheiten“ – hierbei handelt es sich um einen mit Notebook-PC
bestückten Wagen, der mit einem Access Point ausgerüstet ist – ohne weiteres möglich
ist. Der Access Point kann dann in die in jedem Unterrichtsraum vorhandene Datendose
eingesteckt werden und über den Schulserver z.B. den Zugang zum Internet ermöglichen. Der Standort für den Notebookwagen ist an der jeweiligen Schule im Planungs7
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verlauf mit der Raumplanung und der Schule abzustimmen. Hier ist eine Datenanschlussdose und eine Stromanschlussdose mit entsprechender (für 16 Notebooks)
Absicherung vorzusehen.
Gebäudemanagement und Gebäudeautomation (GA)
Die Stadt Krefeld betreibt eine (im Aufbau befindliche) eigenständige Management- und
Bedienebene zur stadtweiten Bedienung und Überwachung betriebstechnischer Anlagen
(BTA), wie Heizungs-, Lüftungs-, Klimatisierungsanlagen, sicherheitstechnische Anlagen
oder auch die einfache Auslesung von Verbrauchszählern
Als eine Voraussetzung einer Gebäudeaufschaltung ist ein Netzwerk vorzuhalten, dass sowohl die Kommunikation der technischen Anlagen untereinander, als auch die Datenübertragung zur Leitzentrale ermöglicht. In diesem Sinne sind alle Technikzentralen, also Räume mit Regelungstechnik für z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie zumindest die die
Hauptzähler enthaltenden Räume mit LAN-Kabel zu vernetzen. Je nach Ausführung ist zusätzlich ein Gateway zur Systemkompatibilität vorzuhalten.
Technische Vorgaben gemäß der Technischen Richtlinie GA der Stadt Krefeld sind grundsätzlich zu beachten.
Salvatorische Klausel
Sämtliche gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien, Normen und der ‚Stand der Technik’ gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollten in dieser BQA Punkte enthalten sein, welche einer gesetzlichen Vorgabe, Richtlinie, Norm und dem ‚Stand der Technik’ widersprechen, gilt die BQA nachrangig.
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