Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4487 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 60 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
19.10.2017
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
07.11.2017
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Sachstands-Bericht zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ in Krefeld
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Um möglichst alle Fördermittel aus dem Programm Gute Schule 2020 abrufen und verwenden zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, in Abänderung des Beschlusses vom 23.03.2017 (Vorlage Nr.
3642/17) ggf. auch andere im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Krefeld für den
Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schulen eingeplante Maßnahmen bzw. konsumtiven Aufwendungen aus Fördermitteln der Programms „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, sofern diese den Förderrichtlinien entsprechen.
3. Unbeschadet des Beschlusses zu 2. wird die Verwaltung beauftragt, die in der Begründung unter 2.3
näher beschriebenen Maßnahmen im Rahmen der gegebenen Personal- und Finanzkapazitäten weiter
voranzutreiben. Deren Finanzierung ist – soweit möglich - durch entsprechende Umschichtungen freiwerdender Eigenmittel (kommunale Etat- und Planungsansätze im Haushalt bzw. der mittelfristigen Finanzplanung), die sich aus der Inanspruchnahme der Ermächtigung des Beschlusses zu 2. ergeben, vorzusehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat für seine Sitzung am 05.12.2017 einen Vorschlag zur
schnellstmöglichen Bildung eines Unterausschusses vorzulegen, der im Sinne einer zügigen und effizienten Projektabwicklung und Fördermittelverwendung mit allumfassenden Entscheidungszuständigkeiten
für Planung, Bau, Vergabe und Finanzmittelbereitstellung aller Fragen des Baus, der Unterhaltung und der
Ausstattung von Schulen ausgestattet werden soll.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4487 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage
Für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ hat die Verwaltung der Stadt Krefeld ein erstes
Konzept erstellt, das nach Vorberatung in den Ausschüssen (Bauen, Wohnen und Mobilität;
Schule und Weiterbildung sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) am 23.03.2017
durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde (Vorlage Nr. 3642/17). Es wurden im Rahmen
des Projektes „Gute Schule 2020“ zur Umsetzung verwaltungsseitig folgende Strukturen mit
fachübergreifenden Arbeitsgruppen geschaffen:
2. Umsetzungsstand
2.1 Grundsätzliches
Nach Maßgabe des o.a. Konzeptes hatte die Verwaltung seinerzeit – vorbehaltlich einer konkretisierten Bedarfsanalyse - eine erste Einschätzung über grobe Kostenansätze für die einzelnen
Arbeitsfelder der v.g. themenbezogenen Arbeitsgruppen vorgenommen (vgl. Vorlage 3642/17).
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung aller genannten Maßnahmen nur
dann aussichtsreich in Angriff genommen werden kann, wenn die Verwaltung zeitnah zusätzliches Personal in einem Umfang von insgesamt 15 Vollzeitäquivalente (VZÄ) seitens der Fachbereiche 60 (12 VZÄ) und 40 (3 VZÄ) würde rekrutieren können (vgl. hierzu auch 2.4).
Die Zeit seit der Ratsbefassung am 23.3.2017 wurde von allen fünf Arbeitsgruppen intensiv genutzt, um die Bedarfsanforderungen weitestgehend zu konkretisieren (sh. Ziffer 2.3).
2.2 Benennung von Bedarfen und Wünschen durch die Schulen
Begründung
Seite 3
Im Zusammenhang mit dem Projektablauf wurde allen Krefelder Schulen in städtischer Trägerschaft Gelegenheit gegeben, aus eigener Sicht Bedarfe und Wünsche zu Maßnahmen an ihren
Schulstandorten zu benennen. Die von nahezu allen Schulen eingegangenen Meldungen werden
durch die Projektgruppe derzeit:
•
•
•
•
systematisch zusammengestellt,
auf Vereinbarkeit mit den Förderrichtlinien überprüft,
den fünf Arbeitsfeldern des Projektes zugeordnet und
mit einem Vorschlag zur Priorisierung versehen.
Ziel ist es, auf diesem Wege dem Rat bzw. seinen Ausschüssen eine transparente Übersicht über
die von den Schulen gemeldeten Bedarfe und Wünsche als Entscheidungsgrundlage für eine
Prioritätenbildung an die Hand zu geben. Sobald die entsprechenden Vorarbeiten beendet sind,
wird die Verwaltung einen Vorschlag über eine Prioritätenbildung vorlegen und die entsprechenden Maßnahmen sukzessive in die Fortschreibung der fünf Arbeitsfelder des Projektes einpflegen.
2.3. Aktueller Sachstand aus den fünf Arbeitsfeldern
2.3.1 Arbeitsgruppe „Neubau“
Schwerpunktmäßig befasst sich die Arbeitsgruppe zurzeit mit folgenden Projekten:
•
Regenbogenschule, Gladbacher Str. 277:
Ausgangslage für die Anmeldung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ war der Ersatz des sanierungsbedürftigen Bauteil II (Nebengebäude Altbestand) und des Pavillons
aus den 70er Jahren durch einen Neubau.
Zwischenzeitlich wurde das Bestands-Ensemble (auch das Nebengebäude) von der unteren Denkmalbehörde als denkmalwürdig eingestuft und muss erhalten bleiben. Da sich
die bauliche Situation des Nebengebäudes mittlerweile dramatisch verschlechtert hat, ist
eine umgehende Sanierung erforderlich.
Die Sanierung des Nebengebäudes ist nun ebenfalls Bestandteil des Programms „Gute
Schule 2020“
Die Planung des Ersatzbaus für den Pavillon erfolgte auf Grundlage der Bedarfsmeldung
des FB 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst – unter Berücksichtigung
des Raumbestands. Hierbei wurden insbesondere zusätzliche Raumbedarfe für Inklusion
und den weiteren Ausbau des Offenen Ganztags berücksichtigt.
Projektfortschritt:
Die Machbarkeitsstudie samt Grundlagenermittlung für den Neubau sowie die funktionale Anordnung der Räume sowohl im Bestand, als auch im Neubau erfolgte in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Fachbereich 40 und ist nun abgeschlossen. Die
Bauvoranfrage wurde unter Vorabbeteiligung aller Genehmigungsbehörden am
26.06.2017 eingereicht.
Geplant ist ein 3-geschossiger Baukörper entlang der Gladbacher Straße mit einem 2geschossigen Anbau entlang der Brandwand zum Nachbargebäude.
Für die Beauftragung der externen Planerleistungen für die Fortführung des Projektes
wurde ein europaweites Vergabeverfahren eingeleitet. In der Zwischenzeit wurde dieser
Begründung
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Vorlage per Dringlichkeitsbeschluss zugestimmt, so dass der Rahmenvertrag in der KW
41 geschlossen werden kann. Gleichzeitig wird der erste, darauf aufbauende, Basiswettbewerb ausgelobt. Der konkrete Projektauftrag an die externen Planer kann nach der
Auswertung des Wettbewerbs vergeben werden. Für diesen Verfahrensschritt sind sechs
Wochen eingeplant, danach kann mit der Planung des Neubaus gestartet werden.
Mit der Planung für die Sanierung des Nebengebäudes wurde bereits begonnen. Die ersten Bauleistungen können noch in diesem Jahr ausgeschrieben und vergeben werden.
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist es zwingend erforderlich die Sanierung des
Nebengebäudes noch vor dem Baubeginn des Neubaus fertigzustellen und die 6 Klassen
wieder in Betrieb zu nehmen.
•
Geschwister Scholl Schule, Fungendonk 31:
Ausgangslage für die Anmeldung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ war der notwendige Ausbau des Schulstandortes zur vollen 3-Zügigkeit.
Die Planung erfolgte auf Grundlage der Bedarfsmeldung des FB 40 unter Berücksichtigung
des vorhandenen Raumbestands.
Projektfortschritt:
Die Machbarkeitsstudie samt Grundlagenermittlung für den Neubau sowie die funktionale Anordnung der Räume sowohl im Bestand, als auch im Neubau erfolgte in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Fachbereich 40 und ist nun abgeschlossen. Die
Planung wurde unter Vorabbeteiligung aller Genehmigungsbehörden geklärt, die Bauvoranfrage wird in Kürze eingereicht.
Geplant ist ein 2-geschossiger Neubau auf dem städtischen Grundstück neben der Sporthalle Bökendonk, Ecke Fungendonk.
Die Querung des Bökendonks für die Schülerinnen und Schüler ist Bestandteil der Planung und wird sicher gestaltet.
Die externen Planungsleistungen für die Fortführung des Projektes werden entsprechend
dem o. g. Verfahren vergeben.
Start des Wettbewerbs: Februar 2018.
Sollte die Verwaltung – wie von der Bezirksvertretung Oppum/Linn am 14.9.2017 beschlossen – aufgefordert werden, alternativ einen kompletten Abriss und Neubau der
Schule zu prüfen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen,
dass die Gesamtmaßnahme nicht mehr im Rahmen des Förderprogrammes Gute Schule
2020 abzuwickeln wäre und zudem zusätzliche Kosten für die zeitnah erforderlichen, zusätzlichen Raumkapazitäten anfallen würden. Da dringender, kurzfristiger Raumbedarf an
der Schule besteht, wird insofern empfohlen, an dem eingangs beschriebenen Vorgehen
festzuhalten.
•
Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstraße 281:
Ausgangslage für die Anmeldung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist die Erweiterungsnotwendigkeit der Schule im Ganztagesbereich.
Die Planung erfolgte auf Grundlage der Bedarfsmeldung des FB 40 unter Berücksichtigung
des vorhandenen Raumbestands.
Projektfortschritt:
Begründung
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Die Machbarkeitsstudie samt Grundlagenermittlung für den Neubau sowie die funktionale Anordnung der Räume sowohl im Bestand, als auch im Neubau erfolgte in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Fachbereich 40 und ist nun abgeschlossen. Die
Planung wurde unter Vorabbeteiligung aller Genehmigungsbehörden geklärt, die Bauvoranfrage wird in Kürze eingereicht.
Geplant ist ein 3-geschossiger Anbau an das bestehende 3-geschossige Gebäude entlang
der Nießenstrasse.
Die externen Planungsleistungen für die Fortführung des Projektes werden entsprechend
dem o. g. Verfahren vergeben.
Start des Wettbewerbs: März 2018
•
Gymnasium „Am Stadtpark-Uerdingen“:
Ausgangslage für die Anmeldung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ war die notwendige Erweiterung der Schule um Inklusions- und Differenzierungsräume.
Das Raumprogramm ist in Vorbereitung, Bedarfe müssen noch geklärt werden.
Projektfortschritt:
Erste Ideen für Erweiterungsmöglichkeiten wurden den Fachbereichen 61 (inkl. Untere
Denkmalbehörde) und 63 vorgestellt. Auf der Grundlage einer positiven Ersteinschätzung
zu den für die zur Genehmigung erforderlichen Befreiungen (Maße der baulichen Nutzung) kann die Weiterplanung erfolgen.
2.3.2 Arbeitsgruppe „Sanierung TGA/Haustechnik/Sanitär“
Verwaltungsintern hat es bereits hinsichtlich des Sanierungsbedarfes der Sanitäranlagen entsprechende Vorarbeiten gegeben, die in ein erstes Grobkonzept eingeflossen sind. Das Aufgabenspektrum ist hier sehr breit. Die Notwendigkeiten reichen von der dringenden Teilsanierung
der Sanitäranlagen an den Krefelder Schulen bis hin zu einer Komplettsanierung, einschließlich
der gesamten Rohrnetze und Abwasserleitungen.
Projektfortschritt:
Der für die erste Jahreshälfte 2017 geplante Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung und
Kreishandwerkerschaft mit dem Ziel, ein optimiertes Planungs- und Vergabeverfahren zu entwickeln, musste eingestellt werden. Der ursprüngliche Ansatz, die Planungs- und Ausschreibungsleistungen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft durchzuführen und an Generalunternehmer zu vergeben, wurde nach interner Prüfung in Bezug auf das Vergaberecht als kritisch
eingestuft, was eine Gefährdung der Förderfähigkeit zur Folge hätte.
Über ein konventionelles Vergabeverfahren wurde nun ein Planungsbüro ermittelt und dessen
Beauftragung am 07.09.2017 durch den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit beschlossen. Das Büro erstellt nun die standardisierten Leistungsbeschreibungen bis
Ende Oktober mit dem Ziel, dass am Pilotprojekt Schulzentrum Horkesgath Anfang 2018 die Sanierungsarbeiten der Schultoiletten beginnen können. Die Begehung/Besichtigung der Schultoiletten hat ergeben, dass hier eine höhere Dringlichkeit besteht gegenüber den ursprünglich angedachten Sanitärbereichen in den Turnhallen. Parallel könnten ab November an den nächsten
Schulstandorten die Leistungsbeschreibungen auf die jeweiligen Bedarfe angepasst werden, so
dass die weiteren Baumaßnahmen zeitlich versetzt in Angriff genommen werden.
Da die Personalgewinnung zur Begleitung des Planungsbüros, der weiteren Maßnahmenerfassung und der Umsetzung der Baumaßnahmen noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden
Begründung
Seite 6
konnte (für dieses Leistungspaket waren 2 zusätzliche Stellen vorgesehen), hat die Arbeitsgruppe
nun begonnen, die in der Ratsvorlage aufgeführten 13 Standorte zu begehen, um die Maßnahmen an den Standorten festzulegen und den Kostenrahmen der Einzelmaßnahmen zu bestimmen. Ziel ist, diesen Schritt zum Jahresende 2017 abzuschließen. Im Anschluss daran ist geplant,
alle anderen Schulstandorte durch die Arbeitsgruppe zu begehen, um die Bedarfe an den Sanitäranlagen zu ermitteln und abschließend zu bewerten. Hierbei werden zunächst einmal die
rund 30 Standorte betrachtet, die weiterhin Sanierungsbedarf angezeigt haben. Diese Phase ist
bis Ende 2018 abzuschließen, so dass in 2019 die Sanitäranlagen an den restlichen Standorten
inspiziert werden.
Es muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass die Betreuung des externen Büros und
die Arbeiten der Arbeitsgruppe im Wesentlichen durch das vorhandene Personal der Gebäudeinstandhaltung abgewickelt werden, die auf Grund der derzeitigen personellen Situation hierzu
nur bedingt in der Lage ist. Die weiteren Arbeitsschritte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht im gewünschten Maße geplant werden. Die Abwicklung aller genannten Baumaßnahmen an den weiteren Standorten durch die Instandhaltung - auch unter Hinzunahme externer Büros –ist im Rahmen des Projektes „Gute Schule 2020“ nur mit entsprechendem, zusätzlichen Personal zu bewältigen.
2.3.3 Arbeitsgruppe „Digitalisierung/schulische IT/Breitbandanbindung“
a)
Schnelles Internet/Breitbandanbindung
Eine Anbindung der Schulen an ein „schnelles Internet/Breitbandanbindung“ ist eine Grundvoraussetzung für die Digitalisierung der Krefelder Schulen. Hierfür ist eine gesamtstädtische Herangehensweise zielführend, da beim Breitbandausbau neben den Belangen der Schulen weitere
Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Zur Bewältigung der gesamtstädtischen Aufgabe ist die
Einrichtung einer auf drei Jahre befristeten Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" vorgesehen, deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 eingeleitet wurde und sich bereits in
der Ausschreibung befindet (Anlage 1). Zielsetzung des Breitbandausbaus ist u. a. eine Versorgung der Schulen mit einem Internetanschluss mit mindestens 100 Mbit (Download).
b)
Verkabelungskonzept der Krefelder Schulen
Im bisherigen Projektverlauf wurden „Bau- und Qualitätsanforderungen an eine Verkabelung der
Schulen der Stadt Krefeld“ erarbeitet. In diesem Konzept sind Anforderungen zur strukturierten
Verkabelung unter Berücksichtigung der Themen „W-LAN“, „Telefonie“, „Präsentationstechnik“
und „Gefahrenmeldeanlagen“ formuliert worden. Den Schulen wurde dieses Konzept im Mai
2017 vorgestellt, eine Rückmeldung erfolgte bis Ende Juni 2017. Dieses Konzept ist als Anlage 2
beigefügt. Es wird mit breiter Zustimmung von den Schulen mitgetragen. Beabsichtigt ist, im
nächsten Schritt sukzessive eine Verkabelungsentwurfsplanung für alle Krefelder Schulgebäude
einschließlich einer W-LAN-Ausleuchtung durch einen externen Anbieter erstellen zu lassen.
Hierzu sind im Vorfeld noch vergaberechtliche Fragen zu klären.
Die Entwurfsplanung wird die individuellen Belange der Krefelder Schulen berücksichtigen. Eine
erste Entwurfsplanung wird aktuell als Modellprojekt für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
erstellt.
Im Gebäude des Gymnasium Fabritianum soll als Modellprojekt im Rahmen von „Gute Schule
2020“ die Installation einer „Gefahrenmeldeanlage“ realisiert werden.
c)
Medienausstattung an Krefelder Schulen
Begründung
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Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 06.07.2017 einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt hat, werden bereits in 2017 voraussichtlich rd. 470.000,00 € in die Ausstattung
von Schulen fließen (PC’s, Notebooks, Beamer, Drucker etc.). Dies bedarf allerdings auch noch
einer abschließenden vergaberechtlichen Prüfung.
2.3.4 Arbeitsgruppe „Gesamtschulen/Raumbedarfsanpassungen“
Die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der beiden Neubaumaßnahmen Uerdingen und
Oppum sowie der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten an den drei übrigen Gesamtschulen ist
vom Fachbereich 40 fertiggestellt worden.
An der Gesamtschule Kaiserplatz besteht vor allem in den Bereichen Kunst/Musik, Inklusion,
sonstige unterrichtliche Nutzung und Lehrerzimmer Bedarf. Da für den Standort bereits der
Neubau der Turnhalle und auch Gelder für Inklusion im Haushalt eingestellt sind, bietet sich an,
eine Erweiterung gemeinsam mit diesen Bauvorhaben zu planen. Da das Gelände sehr beengt
ist, wird derzeitig geprüft, welche Größe ein weiterer Baukörper höchstens erreichen kann und
ob die Kosten hierfür über „Gute Schule 2020“ abgedeckt werden können. Sollte eine bauliche
Realisierung des zusätzlichen Raumbedarfes auf dem Schulgrundstück nicht oder nicht vollständig möglich sein, ist ggf. eine Nachnutzung des derzeit noch von der Stephanus-Hauptschule
(und ab 2018 voraussichtlich zusätzlich der Realschule Oppum) genutzten Schulstandortes RoteKreuz-Straße 25 zu prüfen.
Der Bedarf der Robert-Jungk-Gesamtschule ergibt sich vorrangig, um die durch Schülerinnen
und Schüler des Teilstandortes Kerken vergrößerte Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021 unterzubringen. Bei einer Ausgliederung der Oberstufe aus dem Hauptgebäude lassen sich die derzeitigen Defizite im Hauptgebäude durch Umbauten auffangen und es wird seitens des FB 40
empfohlen, dem Wunsch der Schule nachzukommen und ein Gebäude für die Sekundarstufe II
vorzusehen sowie ggfs. Veränderungen bei den Lehrerzimmern vorzunehmen. An den anfallenden Kosten wird sich die Gemeinde Kerken gemäß der bestehenden vertraglichen Vereinbarung
anteilig beteiligen.
Bei der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule wurde das Raumdefizit im Unterrichtsbereich für die
Oberstufe bereits hilfsweise in den letzten Jahren durch Räumlichkeiten in der Lewerentzstraße
gedeckt. Diese stehen der Schule seit dem aktuellen Schuljahr nicht mehr zur Verfügung. Weiterhin gibt es Defizite in der Fachraumausstattung. Außerdem hat die Schule weder eine Aula/Forum noch eine multifunktional nutzbare Mensa.
2.3.5 Arbeitsgruppe „Sport/Versammlungsstätten
•
Versammlungsstätten
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Versammlungs- und Vorführräumen an
Schulstandorten für die städtische Infrastruktur sollen diese gesondert betrachtet und
aufbereitet werden. In der Vergangenheit zeigten sich immer wieder Probleme mit Aulen,
Turnhallen und Freiflächen, die eine starke Beschränkung der Besucherzahlen oder hohen
organisatorischen Aufwand zur Folge hatten.
Um diesem Zustand entgegenzuwirken werden Standorte ermittelt, die besonders oft als
Versammlungsstätte genutzt werden und von besonderer Bedeutung für das Umfeld
sind. Diese werden auf Grundlage der Sonderbauverordnung für die angestrebte Besucherzahl ertüchtigt und baurechtlich auf den Weg gebracht.
Begründung
Seite 8
Zurzeit werden Machbarkeitsstudien betrieben, um 6-8 Standorte zu ermitteln, die optimaler Weise das gesamte Stadtgebiet abdecken.
•
Bedarfe/ Wünsche Schulen (vgl. Ziffer 2.2)
Die von allen Schularten eingereichten Bedarfe und Wünsche wurden systematisch erfasst und – soweit möglich - den anderen Arbeitsgruppenbereichen zugeordnet. Hierbei
handelte es sich hautsächlich um den Wunsch nach Sanierung der Toilettenanlagen und
den Ausbau der IT-Anbindung.
Die übrigen baulichen Wünsche wurden mit bereits anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen abgeglichen und fließen in die Maßnahmenplanung der nächsten drei Jahre bis
2020 ein.
Gewünschte notwendige Verschönerungsarbeiten im niederschwelligen Bereich werden nach Möglichkeit - im laufenden Instandhaltungsbetrieb umgesetzt.
•
Sportanlage Horkesgath
Nach Rücksprache mit der NRW.BANK , die mit der Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“durch die Landesregierung NRW betraut ist, ist die Sportanlage aufgrund des schulischen Bezugs und der Lage förderfähig. Die Maßnahme „Modernisierung der Wettkampfanlage“ der Bezirkssportanlage Horkesgath in den Funktionsbereichen Fußball und Leichtathletik wird durch den Fachbereich „Sport und Bäder“ eigenverantwortlich durchgeführt und begleitet. Die vorbereitenden Arbeiten sind zum Jahresende 2017 vorgesehen.
•
Glockenspitzhalle
Für die Glockenspitzhalle ist noch eine differenzierte Konzeptstudie inklusive Kostenermittlung für die angedachten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Aus Kapazitätsgründen kann diese Maßnahme in 2017 nicht beginnen. Die Verwaltung beabsichtigt mit
der Planung der Maßnahmen in 2018 zu starten, hierzu sind die strukturellen Rahmenbedingungen noch zu schaffen.
•
Lübecker Weg/Fichte-Gymnasium
Die Turnhallen an den Schulstandorten Lübecker Weg und Fichte-Gymnasium (Lindenstraße) sind auf Grund Ihrer langen Nutzungsdauer und nach der zwischenzeitlichen Unterbringung von Flüchtlingen umfassend sanierungsbedürftig. In der Ausschusssitzung
„Bauen, Wohnen und Mobilität“ vom 07.03.2017 wurde die Umsetzung beider Maßnahmen beschlossen, wobei in der Vorlage die Refinanzierung über das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ angekündigt worden ist.
Die Maßnahmen können, abhängig von der notwendigen Mittelfreigabe, bereits zum
Jahresende 2017 beginnen.
•
Lehrschwimmbad Stettiner Straße
Die Erneuerung der Beckenwasser-Filteranlage erfolgt aus Mitteln der Instandhaltung
und wird nicht, wie ursprünglich angedacht, über das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ abgewickelt.
2.4 Sachstand zur Personalgewinnung/Stellenbesetzung
Begründung
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Zur Umsetzung des Projektes „Gute Schule 2020“ wurden insgesamt 15 Vollzeitäquivalente (VZÄ)
seitens der Fachbereiche 40 (3 VZÄ) und 60 (12 VZÄ) angemeldet und in das Stellenplanverfahren 2018 aufgenommen.
Alle Funktionen wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zur internen bzw. teilweise zur externen Besetzung frei gegeben. Aktuell sind 9 Stellen im Besetzungsverfahren.
Dies betrifft sämtliche im Fachbereich 40 angesiedelten zusätzlichen Funktionen, die entweder
besetzt sind bzw. für die in Kürze neue Mitarbeitende den Dienst aufnehmen werden.
Die Personalsituation im Fachbereich 60 hingegen stellt sich diametral anders dar: bislang konnte nicht nur für KEINE der zusätzlichen Funktionen qualifiziertes technisch ausgebildetes Personal rekrutiert werden, sondern durch Personalfluktuation stehen im technischen Bereich sogar
noch zwei Mitarbeitende weniger als zu Beginn des Projektes für die Durchführung der aus Gute
Schule 2020 zu finanzierenden Maßnahmen zur Verfügung. Alle diese Funktionen befinden sich
im Besetzungsverfahren. Unabhängig von dem Projekt Schule 2020 wurden Dauerausschreibungen zur Gewinnung von Personal sowohl im Bereich Hochbau (Ingenieure) als auch in der technischen Gebäudeausrüstung (Ingenieure) initiiert. Die Bewerberlage ist jedoch sowohl quantitativ
und qualitativ als „problematisch“ einzuschätzen.
Sollte die Personalsituation im FB 60 nicht sehr kurzfristig verbessert werden können, muss mit
relevanten Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit einzelner Projektmaßnahmen gerechnet werden (vgl. hierzu Ziffer 3 und 4).
2.5 Sachstand zu den finanziellen Auswirkungen/Haushalt 2018 ff.
Der Stadt Krefeld werden in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich jeweils 7.519.110 Euro, insgesamt
30.076.440 Euro, aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zugewiesen.
In einem ersten Schritt werden in 2017 rd. 470.000 Euro in die Ausstattung von Schulen fließen.
Diese und ggf. weitere verausgabte Mittel werden Ende des Jahres 2017 bei der NRW.Bank beantragt und abgerufen.
Die weiteren für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel werden in das nächste Jahr übertragen
und sind zwingend in 2018 zu verausgaben, damit keine Mittel aus dem Programm verloren gehen.
Wenngleich die einzelnen Maßnahmen bislang noch nicht konkret kalkuliert werden konnten,
wird damit zu rechnen sein, dass die in der Vorlage 3642/17 zunächst pauschal benannten Kostenzuordnungen für die einzelnen Maßnahmen bzw. Handlungsfelder im Rahmen der Maßnahmenkonkretisierung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen sind.
Im Haushaltsplanentwurf 2018 konnte daher neben der Veranschlagung der Schulausstattung
bislang lediglich eine Pauschalposition für das Förderprogramm in den Jahren 2018 bis 2020 etatisiert werden. Eine Veranschlagung auf Einzelmaßnahmen wird aufgrund der aktuellen Umsetzungsstände auch im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushalt 2018 noch nicht erfolgen. Die Verwaltung wird die notwendigen Daten sukzessive kommunizieren und in die entsprechenden Beratungen einbringen, sobald sie vorliegen.
Im Rahmen der Förderung nach KInvFöG II ist wieder ein kommunaler Eigenanteil von 10 % der
Fördersumme vorgesehen, wobei die dafür notwendigen Mittel aus dem Landesförderprogramm
„Gute Schule 2020“ herangezogen werden dürfen.
3. Zusammenfassende Bewertung
Begründung
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3.1 Zeitplan
Wie unter 2. näher ausgeführt, konnten für sämtliche Maßnahmen die Bedarfsanforderungen
zwischenzeitlich weitgehend konkretisiert werden. Insofern befindet sich das Projekt zum aktuellen Zeitpunkt noch im vorgesehenen Zeitplan. Die konkretisierenden Betrachtungen der einzelnen Maßnahmen sowie verschiedene äußere Rahmenbedingungen machen es allerdings zwingend notwendig, auf verschiedene Projektrisiken aufmerksam zu machen.
3.2 Projektrisiken
3.2.1 Zeit und Umfang einzelner Maßnahmen
Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen und neuer Erkenntnisse während der Planungsprozesse müssen begonnene Prozesse teilweise nachjustiert oder gar neu aufgestellt werden
(vgl. z.B. Regenbogenschule: Schwammbefall/ Denkmalschutz). Auch ist bereits in der gegenwärtigen, noch recht frühen, Projektphase absehbar, dass einzelne größere Maßnahmen aus den
Bereichen „Neubau“ und „Gesamtschulen“ in ihrer Gesamtheit sowohl den zeitlichen als auch
den Finanzrahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sprengen könnten. Dies wird im
Rahmen des Projektcontrollings entsprechend überwacht.
3.2.2 Vergaberecht
Die Konkretisierung der einzelnen Projekte – einschließlich teilweise veränderter äußerer Rahmenbedingungen (sh. 3.2.1) - sowie aktuelle Rechtsprechung führen daneben auch zu veränderten Ausschreibungs- und Vergabefristen. Es ist davon auszugehen, dass mehrere beabsichtigte
Maßnahmen europaweit ausgeschrieben werden müssen, was zu signifikanten Verlängerungen
der zeitlichen Abläufe führen wird.
3.2.3 Personalsituation im Fachbereich 60
Hier ist auf die Darstellung zu 2.4 zu verweisen. Eine Umsetzung der Maßnahmen wird angesichts zahlreicher anderweitiger vom FB 60 im Schulbau und darüber hinaus zu bewältigenden
Aufgaben mit dem vorhandenen Personalbestand nur in sehr beschränktem Umfang möglich
sein. Eine Reduzierung und Priorisierung von Maßnahmen wird bei unveränderter Personalsituation insofern unvermeidlich sein und die Umsetzung einer solchen Prioritätenliste in direkter
Abhängigkeit zu der Personalausstattung stehen. Die Verwaltung wird hierzu fortlaufend berichten.
3.2.4 Marktsituation im Bau- und Baunebengewerbe
Sobald es zu konkreten Baumaßnahmen kommen wird, ist anhand aktueller Erfahrungen nicht
auszuschließen, dass es bei Ausschreibungen sowohl zu Anbieterengpässen als auch zu einer die
bislang bekannten Maßstäbe übersteigenden Preisbildung kommen könnte.
3.2.5 Komplexe Beratungsfolgen in den Gremien des Rates
Zur Umsetzung - zumindest der größeren Maßnahmen - bedarf es komplexer Beratungsfolgen in
verschiedenen Ratsgremien, die geeignet sind, erhebliche Zeitfenster in Anspruch zu nehmen.
Dies betrifft insbesondere die Einzelmaßnahmen aus den Bereichen „Neubau“ und „Gesamtschulen/Bedarfsanpassungen“.
Begründung
Seite 11
Bereits mit der unter 2.3 genannten Konkretisierungen der Planungsergebnisse aus den Arbeitsgruppen wird deutlich, dass hier von der Bedarfsfeststellung über die Planung bis hin zur Vergabe und Mittelbereitstellung nach den aktuell gemäß Zuständigkeitsordnung festgelegten Entscheidungsmechanismen zahlreiche Ausschüsse zu befassen sind, was einen sehr erheblichen
Zeitbedarf beinhaltet und umfängliche Kapazitäten in der Verwaltung bindet.
4. Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Um den unter 3.2 genannten Risiken – soweit überhaupt möglich – entgegenwirken zu können,
schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:
4.1 Flexible Verwendung der für Schulbau und Schulsanierung und Ausstattung von Schulen
vorgesehenen Förder- und Haushaltsmittel
In der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Krefeld sowie aus den einschlägigen Förderprogrammen des Bundes und des Landes steht für die kommenden Jahre für Maßnahmen des
Schulbaus, der Schulsanierung und der Ausstattung von Schulen (einschl. digitaler Infrastruktur)
ein Betrag in Höhe von voraussichtlich annähernd 100 Mio EUR zur Verfügung. Diese Finanzmittel ermöglichen ein Schulbau- und Schulsanierungsprogramm, das es in der Stadt Krefeld in diesem Umfang noch nicht gegeben hat.
In der Vergangenheit war es aufgrund fehlender Finanzmittel kaum möglich, die in städtischer
Trägerschaft befindlichen Krefelder Schulen im Hinblick auf bautechnische, energetische Notwendigkeiten sowie kapazitätsbedingte und pädagogische Anforderungen an zeitgemäße Standards heranzuführen. Insofern legt die Verwaltung höchsten Wert darauf, dass sämtliche Eigenund Drittmittel, die für den Schulbereich eingeplant sowie zu erwarten sind, auch zweckentsprechend verwendet werden.
Bezogen auf das enge Zeitfenster des Projektes „Gute Schule 2020“ erscheint es angesichts der
unter 3. geschilderten zeitlichen und inhaltlichen Risiken allerdings mehr als fraglich, ob unter
den gegebenen Umständen ein umfassender Mittelabruf und deren vollständige Verwendung
möglich sein wird, wenn diese Fördermittel ausschließlich für die bislang im Rahmen des Projektes vorgesehenen Maßnahmen Verwendung finden sollen.
Um möglichst alle Fördergelder abrufen und verwenden zu können, benötigt die Verwaltung
insofern eine Ermächtigung, in Abänderung des Beschlusses vom 23.03.2017 (Vorlage Nr.
3642/17) ggf. auch andere im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung für den Bau, die
Unterhaltung und den Betrieb von Schulen eingestellten Maßnahmen bzw. konsumtiven Aufwendungen aus Fördermitteln der Programms „Gute Schule 2020“ zu finanzieren, sofern diese
den Förderrichtlinien entsprechen. Beispielhaft seien hier die Baumaßnahmen für die Gesamtschulen Uerdingen und Oppum genannt.
-> sh. Beschlussvorschlag zu 2.
Um die ursprünglich im Rahmen des Förderprogrammes angedachten Maßnahmen (vgl. 2.3)
gleichwohl angehen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, die durch die Inanspruchnahme der
vorgenannten Umschichtungen ggf. freiwerdenden Eigenmittel für deren Finanzierung heranzuziehen, wodurch sich eine deutlich höhere Flexibilität und verlängerte Zeitschiene für die Umsetzung ergibt.
Begründung
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Hier sei ergänzend darauf hinzuweisen, dass von den staatlichen Ebenen ergänzend zu den im
Haushaltsentwurf verankerten Eigenmitteln weitere Förderhorizonte in erheblichem Ausmaß für
Schulbau und Digitalisierung von Schulen angekündigt sind.
Im Ergebnis ist dieses Vorgehen auf die Sicherstellung des eingangs beschriebenen Ziels ausgerichtet, dass die für die kommenden Jahre zu erwartenden Mittel von annähernd 100 Mio. Euro
durch eine flexiblere Verwendung vollständig dem Schulbau und der Ausstattung von Schulen
zugutekommen können.
-> sh. Beschlussvorschlag zu 3.
4.2 Bildung eines Unterausschusses
Die Verwaltung erachtet es für notwendig, zur Beschleunigung und Straffung der Beratungs- und
Entscheidungsprozesse einen „Unterausschuss“ einzurichten, der mit umfassenden Entscheidungskompetenzen ausgestattet wird. Ein entsprechendes Instrument hat sich im Bereich des
Kita-Ausbaus bereits bestens bewährt.
-> sh. Beschlussvorschlag zu 4.
4.3. Personalrekrutierung
Die Bemühungen zur Rekrutierung geeigneten Personals werden unvermindert fortgesetzt. Soweit verantwortbar, wird beim Personaleinsatz im FB 60 bereits jetzt dem Projekt „Gute Schule
2020“ höchste Priorität eingeräumt.
4.4 Gespräche mit Anbietern aus dem Bau- und Baunebengewerbe
Wie in der Ratssitzung am 19.9.2017 (CDU-Antrag 4304/17 E) mitgeteilt, sind die Handlungsoptionen der Verwaltung gegenüber der Krefelder Wirtschaft aus vergaberechtlichen Gründen sehr
eingeschränkt.
Der in § 97 Abs. 2 GWB , § 2 Abs. 2 VOB/A-EU und § 6 Abs. 1 VOB/A normierte Gleichbehandlungsgrundsatz fordert nicht nur die gleichen Chancen im Wettbewerb, sondern auch die gleichen Chancen beim Zugang zum Wettbewerb. Er ist in allen Phasen des Vergabeverfahrens, d. h.
auch schon vor dem formalen Beginn eines Vergabeverfahrens, zu beachten und dient dazu, die
Vergabeentscheidung im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs auf willkürfreie, sachliche Erwägungen zu stützen. Dies gilt auch bei unterschwelligen Verfahren.
So ist eine Benachteiligung von Wirtschaftsteilnehmern schon vor dem formalen Beginn eines
Vergabeverfahrens denkbar und untersagt. Der Auftraggeber darf keinen Bieter bei der Informationsgewährung bevorzugen oder benachteiligen. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt
insbesondere die Verpflichtung, sämtlichen Bietern im Vergabeverfahren dieselben Informationen zum identischen Zeitpunkt zukommen zu lassen.
Dieser vergaberechtliche Rahmen wäre bei einem "Runden Tisch" (CDU-Antrag 4304/17 E) zu
beachten, zumal es sich bei den Projekten "Gute Schule 2020" um Fördermittelmaßnahmen
handelt, bei welchen bekanntlich ein Rückforderungsrisiko bei Vergaberechtsverstößen besteht.
Eine Abgrenzung vergaberechtlich zulässiger und unzulässiger Informationen dürfte insofern im
Rahmen eines Runden Tisches durchaus schwierig sein. Gleichwohl beabsichtigt die Bauverwaltung, etwaige Anbieter im Zuge angehender Ausschreibungen angemessen zu sensibilisieren.
Begründung
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