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Verwaltungsvorlage (Wahl der Stellvertreter/innen des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:39
Verwaltungsvorlage (Wahl der Stellvertreter/innen des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses) Verwaltungsvorlage (Wahl der Stellvertreter/innen des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses) Verwaltungsvorlage (Wahl der Stellvertreter/innen des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.08.2014 Nr. 240 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2014 Betreff Wahl der Stellvertreter/innen des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses Beschlussentwurf: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss wähl folgende Vertreter/innen des Vorsitzenden: _____________________________ zum/zur 1. Stellvertreter/in _____________________________ zum/zur 2. Stellvertreter/in Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 240 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 die Bildung des Haupt- und Beschwerdeausschusses beschlossen. Gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW führt der Oberbürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.