Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:39
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.07.2016
Nr.
2950 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betreff
Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH
hier: Jahresabschluss 2015
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus
GmbH werden folgende Weisungen erteilt:
1. den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 6.950.675,35 EUR, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Fehlbetrag von 2.955.465,72 EUR festzustellen.
2. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 der Verrechnung des Jahresverlustes 2015 (als
Verlustvortrag) mit der Kapitalrücklage zuzustimmen.
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
5. der Verwendung der Zahlungen des Gesellschafters als Zahlungen im Sinne des § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB zuzustimmen.
6. als Abschlussprüfer für das Jahr 2016 die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld zu bestellen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2950 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus
GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Der Aufsichtsrat der Seidenweberhaus
GmbH hat in seinen Sitzungen am 21.06.2016/ 06.09.2016 der Gesellschafterversammlung die
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 empfohlen.
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sind
als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss 2015 weist einen Fehlbetrag i. H. v. 2.955.465,72 EUR aus. Hierauf wurden
im Geschäftsjahr 2015 Zahlungen i.H.v. 3.029.700,00 EUR geleistet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 wird der Jahresverlust 2015 (als Verlustvortrag) mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Jahresabschluss wurde von der RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht
schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung zu erteilen.
Mit Schreiben vom 11.09.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass Verlustausgleichszahlungen an städtische Tochtergesellschaften ab 2015 konsumtiv zu verbuchen sind. Die Verbuchung bei der Gesellschaft erfolgt nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB weiterhin als Einlage in die Kapitalrücklage.
Es wird ferner vorgeschlagen die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, als Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.