Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.11.2015
Nr.
2013 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
09.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Denkmalensemble Museum Haus Esters Lange - Instandsetzungen von Gebäuden und Gärten aus
Fördermitteln des Bundesprogrammes "Nationale Projekte des Städtebaus"
Beschlussentwurf:
1) Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität empfiehlt dem Rat der Projektdurchführung von Instandsetzungen am Denkmalensemble Museum Haus Esters Lange mit Kosten von insgesamt 1.047.000,-EUR gefördert aus Mitteln des Bundesprogrammes "Nationale Projekte des Städtebaus" zuzustimmen.
2) Der Rat stimmt der Projektdurchführung von Instandsetzungen am Denkmalensemble Museum Haus
Esters Lange mit Kosten von insgesamt 1.047.000,-- EUR gefördert aus Mitteln des Bundesprogrammes
"Nationale Projekte des Städtebaus" zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2013 /15/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P 0 600 255 0000
52 111 000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Hintergrund
Im vergangenen Jahr stellte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 50 Millionen Euro für die Auszeichnung und Förderung herausragender PremiumProjekte des Städtebaus bereit. Auf den Projektaufruf, der über das Landesbauministerium NRW
und die Bezirksregierung an die Kommunen weitergeleitet wird, bewarb sich die Stadt Krefeld
mit verschiedenen Projekten. Eines dieser Projekte war die Herrichtung und Instandsetzung des
Villenensembles Häuser Esters und Lange des Architekten Mies van der Rohe mit dem Ziel der
Präsentation im Bauhausjubiläumsjahr 2019. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wurden mit
Datum vom 13.10.2014 ein Dringlichkeitsbeschluss des Rates gefasst. Hier sind die Gesamtkosten mit 700.000,- EUR dargestellt worden. Die Stadt Krefeld befand sich in der Nothaushaltslage,
daher wurde von einem 10 %igen Eigenfinanzierungsanteil ausgegangen.
In diesem Jahr wird eine wiederholte - dieses Mal erfolgreiche - Bewerbung vorgelegt. Mit
Schreiben vom 16.07.2015 teilt die Bundesministerin Frau Dr. Hendricks der Stadt Krefeld mit,
dass das Projekt „ 100 Jahre Bauhaus Jubiläum 2019 – Denkmalensemble Häuser Esters und Lange“ dort als Premium-Projekt gesehen und in die Förderung aufgenommen wird (Anlage 1).
Projektziele
Die 1930 fertiggestellten Häuser Esters und Lange des Bauhausarchitekten Ludwig Mies van der
Rohe zählen zu den herausragenden Architekturbeispielen der Klassischen Moderne. Zusammen
mit den Verseidag- Bauten von Mies verfügt Krefeld damit über einen großen Teil der sieben in
Europa insgesamt erhaltenen Bauten des Architekten. Die beiden Villen liegen mit ihren Gärten
in einem Stadtgebiet, für das bereits 1928 ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Mit ihrer Bauweise und den Gartenanlagen entsprechen die Häuser Esters und Lange den dortigen Vorgaben
und Zielsetzungen.
Die museale Nutzung der beiden Villen ist mit ihren zahlreichen Ausstellungen in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder in den Dialog zu den Gebäuden und ihren Gärten getreten und
hat sie unverändert belassen. Im Rahmen einer Grundinstandsetzung 1998 bis 2000 konnte die
bauzeitliche Substanz instand gesetzt und gesichert werden. Im Bauhausjubiläumsjahr soll die
originale Architektur und die dazugehörigen Gartenanlagen der Öffentlichkeit in hervorragendem Zustand präsentiert werden. Zur Zielerreichung sind umfängliche und kleinteilige, sowie
aufwändige Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Projektinhalte
Die vorgesehenen Instandsetzungen beziehen sich auf die Innenräume in den Erd- und Obergeschossen der beiden Häuser (Wand-, Boden- und Deckenflächen). Weiterhin sollen Küchen- und
Sanitärbereiche stilgerecht hergestellt werden. Im haustechnischen Bereich sind an der Heizung
und Beleuchtung Erneuerungen und Instandsetzungen geplant.
Die Gebäudeaußenhüllen sind einschließlich der Terrassen zu bearbeiten; Stahlfenster und Rollläden instand zu setzen. Das feuchte Kellermauerwerk von Haus Esters muss abgedichtet werden.
In den Gärten sind Ersatz- und Ergänzungspflanzungen vorzunehmen. Das Gartenhaus ist von
Grund auf zu sanieren.
Begründung
Seite 3
Die Maßnahmenabstimmung mit den Kunstmuseen und der Unteren Denkmalbehörde ist erfolgt. Die Beauftragung externer Leistungen ist mit dem Fördergeber abgestimmt und vorgesehen.
Der Denkmalausschuss hat das Instandsetzungsprojekt in seiner Sitzung am 18.11.2015 ausdrücklich begrüßt.
Zeitplan
Der Ausführungszeitraum für das Maßnahmenpaket wird sich von 2016 bis 2018 erstrecken, wobei in den ersten beiden Jahren ein deutlicher Arbeitsschwerpunkt in den Außenbereichen und
an den Gebäudeaußenhüllen liegen wird. Mit der Leitung der Krefelder Kunstmuseen ist vereinbart, dass 2018 eine längere Schließungszeit erfolgt. In diesem Zeitraum soll dann ein Großteil
der Arbeiten in den Innenräumen durchgeführt werden.
Finanzierung
Die Gesamtkosten des Projektes sind mit 1.047.000,- EUR beziffert. Der Eigenanteil der Stadt
Krefeld beträgt hiervon 1/3, 349.000,- EUR, der Fördermittelanteil 2/3, 698.000,- EUR. Die Mittelverteilung auf die Jahre 2016 bis 2018 ist durch den Fördergeber festgeschrieben und betrifft
damit auch die Bereitstellung der jeweiligen Komplimentärmittelanteile.
Die Mittelanmeldung ist für den Haushalt 2016 ff. erfolgt (P06002550000 - Kulturimmobilien,52111000 - Gebäudeunterhaltung).
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat gegen die Maßnahmendurchführung keine Einwände.
Hinweise
Ein Bestandteil der seitens der Stadt Krefeld als Fördermittelempfängerin zu erbringenden Leistungen ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. So ist neben anderen Aktivitäten eine Projektpräsentation zum jährlichen Tag der Städtebauförderung (nächster Termin: 21.05.2016) Förderbedingung. Das Projekt ist kontinuierlich professionell zu dokumentieren. Die Aufwendungen
für Öffentlichkeitsarbeit Präsentationen und Dokumentation sind in dem geförderten Gesamtkosten enthalten.
Die Verleihung der Förderurkunden an die Programmkommunen ist für Anfang des Jahres 2016
vorgesehen.
Die Vereinbarung über die Zuwendung der Fördermittel gilt für den Fördergeber erst nach Vorlage des Ratsbeschlusses als verbindlich geschlossen.
Anlagen 1 (Schreiben der Bundesministerin Dr. B. Hendricks) und 2 (Förderantrag)