Daten
Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Synopse Entgeltordnung
Geänderte Positionen
2017
2018
1.
Einsatz von Personal
1.1
mittlerer Dienst
53,00
56,00
1.2
gehobener Dienst
61,00
66,00
1.3
höherer Dienst
80,00
86,00
5.
Betrieb und Unterhaltung der städtischen
Übertragungsanlage für Brandmeldungen
(gilt nur für an die UGM angeschlossene
Brandmeldeanlagen)
5.1
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)
5.1.2
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige
Inbetriebnahme einer ÜE (AT 5000) mit GSM-Zugang
(incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums
aus der BMA)
1.869,00
1.944,00
5.1.3
Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach
vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des
Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern
Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene
Entgeltforderung der Feuerwehr war
1.625,00
1.680,00
5.2
Übernahme einer eingerichteten Übertragungseinrichtung bei Betreiberwechsel und/oder
Änderung von Objektdaten (z.B. bei Umfirmierung)
224,00
5.3
Abnahmeprüfung einer an die Übertragungseinrichtung angeschlossenen Brandmeldeanlage
bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag)
5.4
Abnahmeprüfung einer an die Übertragungseinrichtung angeschlossenen Brandmeldeanlage
nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/
Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag)
EUR/Std.
EUR
427,00
183,00
EUR
234,00
462,00
198,00
5.5
Betrieb und Unterhaltung von Übertragungseinrichtungen
EUR/Monat
EUR/Monat
5.5.1.1
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels
Festverbindung der Deutschen Telekom AG
133,30
134,20
5.5.1.2
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels
Festverbindung der Stadt Krefeld
133,30
134,20
5.5.1.3
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/
All IP Data
82,40
83,50
5.5.2
zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung
11,20
10,50
5.5.3
zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als:
5.5.3.1
nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder)
(es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet)
0,84
0,89
0,89
0,88
0,09
0,09
0,89
0,88
13,30
12,80
4,70
5,30
5.5.3.2
5.5.3.3
5.5.3.4
punktförmiger automatischer Brandmelder (es
werden maximal 400 punktförmige Melder berechnet)
Linienförmiger automatischer Brandmelder (je
Meter); einschließlich Lichtschrankenmelder
(es werden maximal 2.000 Meter linienförmiger
Melder berechnet)
Rauchansaugmelder-System (es werden maximal
200 RAS-Melder berechnet)
5.5.3.5
Löschanlagen/Gaswarnanlagen
(je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige
Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ)
(es werden max. 8 Löschbereiche und 2
Gaswarnanlagen berechnet)
5.5.4
zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
EUR
EUR
5.6
Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu
einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom
Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma)
Jede weitere angefangene halbe Stunde wird
berechnet mit
112,50
117,00
37,50
39,00
5.7
Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots
mit Rückgabe der Objektschlüssel und
Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer
Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma
112,50
117,00
5.8
Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch
den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem
Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt
sind
56,30
58,50
5.9
Zusätzliche Funktionsprüfung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)oder Sichtprüfung der
Feuerwehrschlüsseldepots bei nicht Erreichbarkeit des
Betreibers der BMA bei einem FSD Sabotage-Alarm
Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/
Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren
Falschalarmierung im Kalenderjahr)
56,30
58,50
852,00
871,00
118,00
118,00
188,00
202,00
5.10
5.11
Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder
30mm) mit einem Schlüssel
(Berechnung Sondergrößen erfolgt nach Aufwand)
5.12
Abnahme und Inbetriebnahme einer GMASchließanlage für ein Grundstück
5.13
Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer
Feuerwehr-Zufahrt
56,25
58,50
5.14
Genehmigung einer BMA-Änderung, wenn die
BMA mittels einer ÜE auf die Leitstelle der
Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist
45,75
49,50
5.15
Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf
eingewiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung
durch die Leitstelle je angefangene halbe Std.
76,50
80,50
5.16a
Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschl. eines Schlüssels der
Schließgruppe
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand)
146,90
151,60
5.16b
Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder
Profilzylinderbestellung
35,10
37,50
5.16e
Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel
36,90
39,60
5.16f
Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die
GMA-Schließanlage – je Schlüssel
36,90
39,60
5.17
Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb
Krefelds
54,40
57,60
5.18
Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr
nach vorangegangener Abschaltung bei einem
Feuerwehreinsatz
75,00
78,00
5.19
Kosten für die Änderung einer Rechnungsanschrift
nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung
30,50
33,00
6.
Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen
6.1
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
mittels UGM der Leitstelle
39,90
40,10
6.2
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
Mittels der Fernsprechanlage der Leitstelle
24,50
24,60
EUR/Monat
EUR/Monat