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Verwaltungsvorlage (Synopse der geänderten Postitionen neu.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:40
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Inhalt der Datei

Synopse Entgeltordnung Geänderte Positionen 2017 2018 1. Einsatz von Personal 1.1 mittlerer Dienst 53,00 56,00 1.2 gehobener Dienst 61,00 66,00 1.3 höherer Dienst 80,00 86,00 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen) 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) 5.1.2 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (AT 5000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 1.869,00 1.944,00 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 1.625,00 1.680,00 5.2 Übernahme einer eingerichteten Übertragungseinrichtung bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z.B. bei Umfirmierung) 224,00 5.3 Abnahmeprüfung einer an die Übertragungseinrichtung angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) 5.4 Abnahmeprüfung einer an die Übertragungseinrichtung angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/ Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) EUR/Std. EUR 427,00 183,00 EUR 234,00 462,00 198,00 5.5 Betrieb und Unterhaltung von Übertragungseinrichtungen EUR/Monat EUR/Monat 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 133,30 134,20 5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 133,30 134,20 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/ All IP Data 82,40 83,50 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 11,20 10,50 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet) 0,84 0,89 0,89 0,88 0,09 0,09 0,89 0,88 13,30 12,80 4,70 5,30 5.5.3.2 5.5.3.3 5.5.3.4 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden maximal 400 punktförmige Melder berechnet) Linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter); einschließlich Lichtschrankenmelder (es werden maximal 2.000 Meter linienförmiger Melder berechnet) Rauchansaugmelder-System (es werden maximal 200 RAS-Melder berechnet) 5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen berechnet) 5.5.4 zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) EUR EUR 5.6 Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit 112,50 117,00 37,50 39,00 5.7 Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma 112,50 117,00 5.8 Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 56,30 58,50 5.9 Zusätzliche Funktionsprüfung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)oder Sichtprüfung der Feuerwehrschlüsseldepots bei nicht Erreichbarkeit des Betreibers der BMA bei einem FSD Sabotage-Alarm Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 56,30 58,50 852,00 871,00 118,00 118,00 188,00 202,00 5.10 5.11 Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit einem Schlüssel (Berechnung Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 5.12 Abnahme und Inbetriebnahme einer GMASchließanlage für ein Grundstück 5.13 Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer Feuerwehr-Zufahrt 56,25 58,50 5.14 Genehmigung einer BMA-Änderung, wenn die BMA mittels einer ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist 45,75 49,50 5.15 Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf eingewiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. 76,50 80,50 5.16a Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschl. eines Schlüssels der Schließgruppe (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 146,90 151,60 5.16b Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder Profilzylinderbestellung 35,10 37,50 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 36,90 39,60 5.16f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage – je Schlüssel 36,90 39,60 5.17 Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 54,40 57,60 5.18 Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz 75,00 78,00 5.19 Kosten für die Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 30,50 33,00 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels UGM der Leitstelle 39,90 40,10 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen Mittels der Fernsprechanlage der Leitstelle 24,50 24,60 EUR/Monat EUR/Monat