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Verwaltungsvorlage (Entgelttarif freiw. Leistungen 2018 neu.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
299 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:40
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Inhalt der Datei

25. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom _______________________ Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am _____________ auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.November 2016 (GV NRW S.966) und des § 52 Abs.5 Satz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV.NRW. S.886) die 25. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.07.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.1981) beschlossen: I. Der Entgelttarif wird wie folgt geändert: A. Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std. 1.1 mittlerer Dienst 56,00 1.2 gehobener Dienst 66,00 1.3 höherer Dienst 86,00 B. Ziffern 2 bis 4 bleiben unverändert. C. Ziffern 5 und 6 erhalten folgende Fassung: 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen) EUR 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) 5.1.1 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer nicht mehr ÜE (BGÜ 40) lieferbar 5.1.2 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer 1.944,00 ÜE (AT 5000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 5.1.2a ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN mit nicht mehr GSM-Zugang) lieferbar 5.1.2b ÜE-Austausch (Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang) nicht mehr lieferbar 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 1.680,00 5.2 Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z. B. bei Umfirmierung) 234,00 5.3 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) *462,00 5.4 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) *198,00 5.5 Betrieb und Unterhaltung der ÜE EUR/Monat 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 134,20 5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 134,20 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/ All IP Data 83,50 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 10,50 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet) 0,89 5.5.3.2 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden max. 400 punktförmige Melder berechnet) 0,88 5.5.3.3 linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder) (es werden max. 2000 m linienförmige Melder berechnet) 0,09 5.5.3.4 Rauchansaugmelder-System (es werden max. 200 RAS-Melder berechnet) 0,88 5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen berechnet) 5.5.4 zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 12,80 5,30 EUR 5.6 Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit 117,00 39,00 5.7 Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma 117,00 5.8 Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 58,50 5.9 Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE oder Sichtprüfung des Feuerwehrschlüsseldepots bei Nichterreichbarkeit des Betreibers der BMA bei einem FSD Sabotage-Alarm 58,50 5.10 Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 871,00 5.11 Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit einem Schlüssel (Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand) 118,00 5.12 Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für ein Grundstück 202,00 5.13 Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer FeuerwehrZufahrt 58,50 5.14 Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist 49,50 5.15 Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf einge-wiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. 80,50 5.16a Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschließlich eines Schlüssels je Schließgruppe –( je Zylinder) (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 5.16b Servicepauschale durch Lieferant je Bestellung 5.16c entfällt 5.16d entfällt 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 39,60 5.16f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 39,60 5.17 Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 57,60 5.18 Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz 78,00 5.19 Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 33,00 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte 40,10 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an Beauftragte 24,60 151,60 37,50 EUR/Monat *zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin) Hinweis zu Ziffer 6: In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten. II. Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.