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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:40
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25. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Krefeld vom _______________________
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am _____________ auf Grund der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.November 2016 (GV NRW S.966) und des § 52 Abs.5 Satz 2 des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015
(GV.NRW. S.886) die 25. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der
Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.07.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.1981)
beschlossen:
I. Der Entgelttarif wird wie folgt geändert:
A. Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std.
1.1
mittlerer Dienst
56,00
1.2
gehobener Dienst
66,00
1.3
höherer Dienst
86,00
B. Ziffern 2 bis 4 bleiben unverändert.
C. Ziffern 5 und 6 erhalten folgende Fassung:
5.
Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage
für Brandmeldungen
(gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen)
EUR
5.1
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)
5.1.1
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer nicht mehr
ÜE (BGÜ 40)
lieferbar
5.1.2
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer 1.944,00
ÜE (AT 5000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung eines
Störmeldekriteriums aus der BMA)
5.1.2a
ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN mit nicht mehr
GSM-Zugang)
lieferbar
5.1.2b
ÜE-Austausch (Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine
AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang)
nicht mehr
lieferbar
5.1.3
Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener
Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage
der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene
Entgeltforderung der Feuerwehr war
1.680,00
5.2
Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel
und/oder Änderung von Objektdaten (z. B. bei Umfirmierung)
234,00
5.3
Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen
Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme
(Grundbetrag)
*462,00
5.4
Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen
Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen
Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag)
*198,00
5.5
Betrieb und Unterhaltung der ÜE
EUR/Monat
5.5.1.1
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der
Deutschen Telekom AG
134,20
5.5.1.2
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der
Stadt Krefeld
134,20
5.5.1.3
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN/ All IP Data
83,50
5.5.2
zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung
10,50
5.5.3
zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als:
5.5.3.1
nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder)
(es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet)
0,89
5.5.3.2
punktförmiger automatischer Brandmelder
(es werden max. 400 punktförmige Melder berechnet)
0,88
5.5.3.3
linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl.
Lichtschrankenmelder)
(es werden max. 2000 m linienförmige Melder berechnet)
0,09
5.5.3.4
Rauchansaugmelder-System
(es werden max. 200 RAS-Melder berechnet)
0,88
5.5.3.5
Löschanlagen/Gaswarnanlagen
(je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige
Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ)
(es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen
berechnet)
5.5.4
zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
12,80
5,30
EUR
5.6
Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde
(in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA
beauftragten Wartungsfirma)
Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit
117,00
39,00
5.7
Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit
Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach
Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma
117,00
5.8
Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn.
Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine
Löscheinheiten ausgerückt sind
58,50
5.9
Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE oder Sichtprüfung des
Feuerwehrschlüsseldepots bei Nichterreichbarkeit des
Betreibers der BMA bei einem FSD Sabotage-Alarm
58,50
5.10
Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/
Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren
Falschalarmierung im Kalenderjahr)
871,00
5.11
Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit
einem Schlüssel
(Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand)
118,00
5.12
Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für
ein Grundstück
202,00
5.13
Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer FeuerwehrZufahrt
58,50
5.14
Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn
die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt
aufgeschaltet ist
49,50
5.15
Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf einge-wiesene
Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je
angefangene halbe Std.
80,50
5.16a
Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschließlich eines Schlüssels je Schließgruppe –(
je Zylinder)
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand)
5.16b
Servicepauschale durch Lieferant je Bestellung
5.16c
entfällt
5.16d
entfällt
5.16e
Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel
39,60
5.16f
Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel
39,60
5.17
Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds
57,60
5.18
Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach
vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz
78,00
5.19
Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter
Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung
33,00
6.
Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für
Einbruch- und Störmeldungen
6.1
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der
UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte
40,10
6.2
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der
Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an
Beauftragte
24,60
151,60
37,50
EUR/Monat
*zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten
(Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin)
Hinweis zu Ziffer 6:
In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten
sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten.
II. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.