Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.07.2015
Nr.
1639 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 03.09.2015
Betreff
Neubau einer Ferngasleitung der Open Grid Europe GmbH ZEELINK 1+2 von Eynatten nach Legden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1639 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Erdgastransportgesellschaft Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer ca. 220 Kilometer
langen Ferngasleitung von Eynatten in Belgien nach Legden. Diese Ferngasleitung ZEELINK soll mit einem
Durchmesser von 1.200 Millimeter (DN 1200) gebaut werden. ZEELINK ist in zwei Abschnitte unterteilt.
Die nördliche Hälfte reicht von Legden im Kreis Borken bis zur Verdichterstation St. Hubert im Kreis Viersen (ZEELINK 2). Unter Federführung der Bezirksregierung Münster prüfen die zuständigen Regionalplanungsbehörden (Regionalverband Ruhr, Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster) in einem sogenannten Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit dieses raumbedeutsamen Vorhabens.
Parallel dazu wird für das südliche Teilprojekt ZEELINK 1, welches von der Verdichterstation St. Hubert im
Kreis Viersen bis nach Eynatten in (ZEELINK 2) reicht, unter Federführung der Bezirksregierung Köln ein
Raumordnungsverfahren durchgeführt. Betroffene Regionalplanungsbehörden sind die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln.
Der Bedarf für diese neue Gasleitung ist mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2014 festgestellt worden. Das Vorhaben ist erforderlich, um die Umstellung von Low- auf High-Gas in weiten Teilen von NRW
sicherzustellen. Die Inbetriebnahme von ZEELINK ist für Ende 2020 geplant.
Nachdem der Bedarf für diese neue Ferngasleitung durch den Netzentwicklungsplan Gas 2014 festgestellt
worden ist, wird im nächsten Planungsschritt die raumverträglichste Trasse durch die vorstehend beschriebenen Raumordnungsverfahren bestimmt. Daran schließen sich die Planfeststellungsverfahren für
die Teilprojekte ZEELINK 1+2 an.
Während im Raumordnungsverfahren die Prüfung in einem regionalen Maßstab erfolgt, findet im Planfeststellungsverfahren eine detaillierte Betrachtung und Untersuchung der im Raumordnungsverfahren
gefundenen Trasse statt.
Zur Vorbereitung der beiden Raumordnungsverfahren fanden im Juni 2015 Antragskonferenzen (Scopingtermine) bei den federführenden Bezirksregierungen statt. Hierbei wurde den betroffenen Behörden
und öffentlichen Stellen die Planung vorgestellt und die Untersuchungsinhalte für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurden abgestimmt.
Die Antragsunterlagen für die Raumordnungsverfahren werden noch in diesem Jahr bei den zuständigen
Bezirksregierungen eingereicht. Im Rahmen dieser beiden Raumordnungsverfahren zu ZEELINK 1 + 2 wird
eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
Detaillierte Informationen zum Projekt ZEELINK können der als Anlage 1 beigefügten Projektpräsentation
der Open Grid Europe GmbH entnommen werden.
Zur frühzeitigen Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit hat die Firma Open Grid Europ GmbH
eine Internetseite eingerichtet. www.zeelink.de