Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 18
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.05.2015
Nr.
1164 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 60 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.05.2015
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
02.06.2015
Betreff
Errichtung einer 5. Städtischen Gesamtschule – Informationen zur Standortuntersuchung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Standortuntersuchung für die 5. Städtische Gesamtschule zur Kenntnis.
Weiterhin Kenntnisnahme im Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am
02.06.2015
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1164 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Hintergrund:
Parallel zur Gründung der im Bestand zu realisierenden 4. Städt. Gesamtschule erfolgten erste
Diskussionen und Überlegungen zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Krefeld. In der
Folge legte die Schulverwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Juli 2013 verschiedene Modelle zur Neugestaltung der Schullandschaft in der Sekundarstufe I vor. Eine Modelloption war die Gründung einer 5. Städt. Gesamtschule.
Bedarfssituation:
Die Anmeldezahlen für die Schulform Gesamtschule übersteigen zum heutigen Zeitpunkt das
bestehende Angebot. Hinzu kommt, dass auch die beiden letzten Hauptschulstandorte in Fischeln (Josef-Hafels-Schule) und Oppum/Bockum (Stephanusschule) aufgelöst werden sollen. Die
konkrete Bedarfssituation wird momentan im Rahmen einer Elternbefragung geklärt, deren Ergebnisse in der Sitzung bekanntgegeben werden können. Die Schulverwaltung geht von einer
fünfzügigen Auslegung der Gesamtschule aus, die mittelfristig eine stabile Oberstufe und damit
gleichzeitig den Bestand der Schule sicherstellt.
Für eine fünfzügige Gesamtschule besteht nach Angabe des Fachbereiches Schule folgender
Raumbedarf:
• Hintergrund:
Parallel zur Gründung der im Bestand zu realisierenden 4. Städt. Gesamtschule erfolgten erste
Diskussionen und Überlegungen zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Krefeld. In der
Folge legte die Schulverwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Juli 2013 verschiedene Modelle zur Neugestaltung der Schullandschaft in der Sekundarstufe I vor. Eine Modelloption war die Gründung einer 5. Städt. Gesamtschule.
Bedarfssituation:
Die Anmeldezahlen für die Schulform Gesamtschule übersteigen zum heutigen Zeitpunkt das
bestehende Angebot. Hinzu kommt, dass auch die beiden letzten Hauptschulstandorte in Fischeln (Josef-Hafels-Schule) und Oppum/Bockum (Stephanusschule) aufgelöst werden sollen. Die
konkrete Bedarfssituation wird momentan im Rahmen einer Elternbefragung geklärt, deren Ergebnisse in der Sitzung bekanntgegeben werden können. Die Schulverwaltung geht von einer
fünfzügigen Auslegung der Gesamtschule aus, die mittelfristig eine stabile Oberstufe und damit
gleichzeitig den Bestand der Schule sicherstellt.
Für eine fünfzügige Gesamtschule besteht nach Angabe des Fachbereiches Schule folgender
Raumbedarf:
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
40 Klassenräume
17 Differenzierungsräume
1 Werkraum
9 Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Kunst)
3 IT-Räume (alternativ mobil darstellbar)
Selbstlernzentrum
Lehrküche
Mensa
Verwaltungsräume/Lehrerzimmer (erweiterte Schulleitungen in der Gesamtschule)
Turnhalle
Begründung
Seite 3
Hinweis: Zusätzliche oder veränderte Bedarfe können sich durch Inklusion, Schwerpunktsetzung
der Schule oder Gesetzesänderungen ergeben.
Bedarfsdeckung:
Es ist geplant, im Zuge der Neugründung der 5. Städt. Gesamtschule die verbleibenden beiden
Hauptschulen sowie eine Realschule auslaufend zu schließen. Die Schließung einer Realschule ist
notwendig, weil:
- 1. die räumlichen Voraussetzungen an keiner der Hauptschulen ausreichen, um dort
eine 5-zügige Gesamtschule zu errichten
und
- 2. eine Gesamtschule nur unter Beteiligung der ansonsten die Realschule besuchenden Schüler (pädagogisch) sinnvoll zu errichten ist.
Eine 5. Städt. Gesamtschule müsste ähnlich wie die Gesamtschule Uerdingen horizontal gegliedert werden (alle Parallelklassen mehrerer Jahrgänge befinden sich an einem Standort, alle Klassen der anderen Jahrgänge an einem anderen).
In Frage kommen hierfür grundsätzlich in Oppum/Bockum die Gebäude Schmiedestraße 98 (Realschule Oppum) und Rote-Kreuz-Straße 25 (Stephanusschule) sowie in Fischeln die Gebäude
Von-Ketteler-Straße 31 (Freiherr-vom –Stein-Realschule) und Hafelsstraße 41 (Josef-HafelsSchule).
Standortbetrachtungen:
Mit Antrag vom 04. März 2015 bitten die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Krefeld
um die Erarbeitung und Gesamtbewertung verschiedener Standortfaktoren als Beratungs- und
Entscheidungsgrundlage für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität am
05.05.2015. Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt vom 24. März 2015 für die Sitzung des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung zielt inhaltlich ebenfalls auf eine Vergleichsaufstellung
von verschiedenen Faktoren ab. Die Verwaltung hat daher eine zusammengefasste Beantwortung erarbeitet, bei der die bisherigen gemeinsamen Überlegungen der Fachbereich 40 und 60
Berücksichtigung finden.
Bei der Standortanalyse wurden baulich und portfoliotechnisch bisher folgende Kriterien betrachtet:
-
Basisdaten zu Baujahr, BGF in m² und Grundstücksfläche
Der bauliche, technische und energetische Zustand der Gebäude
Der bauliche, technische und energetische Bedarf
Brandschutz
Zusätzlicher Raumbedarf für eine GS unter Abgleich von Bestand zu gefordertem
Raumbedarf
- Mögliche Verwertung leergezogener Schulgebäude
- Aktuelle Betriebs- und Instandhaltungskosten
Die Ergebnisse dazu sind in der beigefügten Tabelle festgehalten (Anlage).
Bei der weiteren Betrachtung sollen folgende baufachlichen Faktoren berücksichtigt werden:
Grobkosten für Umbau und Erweiterung
Betriebskostenschätzung nach Umbau und Erweiterung
Begründung
Seite 4
Flächeneffizienz
Inklusion und Barrierefreiheit
Bei der Standortentscheidung aus schulorganisatorischer Sicht sind zusätzlich folgende Faktoren
zu berücksichtigen:
• Entfernung und Erreichbarkeit der Standorte untereinander (darf keinen zusätzlichen Lehrerstellenbedarf begründen)
• Schülerzahlprognosen
• Zu erwartende Wechselwirkungen mit anderen Schulen
• Verkehrsanbindung ÖPNV
• Postleitzahl-bezogene Auswertung der Elternbefragung
• Ggf. Empfehlungen der Schulaufsicht
• Stellungnahmen der betroffenen Schulen
Erste Einschätzung zu einer möglichen Standortauswahl:
Der Standort Oppum zeichnet sich insgesamt durch einen deutlich höheren Sanierungsbedarf
aus, der im Wesentlichen durch den baulichen und brandschutztechnischen schlechten Zustand
der Stephanusschule bestimmt wird.
Die Standorte Fischeln hingegen wurden, mit Ausnahme der Erich-Kästner-Schule, mit Hilfe von
KP II-Mitteln in 2009 energetisch und baulich ertüchtigt. Brandschutztechnische Ertüchtigungen
sind auch hier, jedoch in begrenztem Umfang erforderlich. Für die Inanspruchnahme der KP IIMittel besteht zudem eine Bindefrist bis zum Jahr 2026.
Der Abgleich des bestehenden Raumangebotes an den jeweiligen Standorten mit dem geforderten Raumbedarfen zeigt, dass an beiden möglichen Standorten für die Endausbaustufe einer
fünfzügigen Gesamtschule - neben Umbauten - auch bauliche Erweiterungen und temporäre
bauliche Ergänzungen erforderlich werden.
Die weitere Analyse zeigt, dass am Standort Fischeln Synergien (z. B. Neubau einer Mensa für die
gemeinsame Nutzung) mit dem Maria-Sybilla-Merian-Gymnasium erzeugt werden könnten.
Im Hinblick auf die Nachverwertung der Liegenschaften stellt sich die Situation für den Standort
Oppum deutlich positiv dar. Insofern könnte bei einer Veräußerung der Stephanusschule über
eine räumliche Gesamtbedarfsdeckung am Standort Schmiedestraße nachgedacht werden. Die
Aufgabe des Schulgebäudes Hafelsstraße ist im Hinblick auf die bestehende Zweckbindung der
verwendeten KP-II Mittel bis zum Jahr 2026 nur unter finanziellen Zusatzaufwendungen möglich.
Eckdaten des vorgesehenen Zeitplanes:
- Anfang Mai 2015 Vorliegen der Ergebnisse Elternbefragung
- Anfang Juni 2015 Empfehlung für die Standortentscheidung im Ausschuss für Schule
und Weiterbildung und anschließende Beteiligung der betroffenen Schulen
- Ende Juni 2015 Entscheidung für die Gründung und Standortwahl im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung
- Ratsbeschluss für die Gründung der 5. Gesamtschule nach der Sommerpause
vorgesehen
- Herbst 2015 mögliche Genehmigung durch die Bezirksregierung
- Start der 5. Städtischen Gesamtschule vor Ort im August 2016 zum Schuljahresbeginn
Begründung
Seite 5
2016/17
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung schlägt vor, für beide Standorte eine dezidierte örtliche Prüfung des Bestandes
sowie der Erweiterungsmöglichkeiten bei Prof. Uwe Rotermund Ingenieurgesellschaft mbH & Co
KG in Auftrag zu geben.
Anlagen:
- Lagepläne der Schulstandorte
- Tabelle „Standortsuche Gesamtschule“