Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

öffnen download melden Dateigröße: 268 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.11.2015 Nr. 2076 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beschlussentwurf: Mit seinem Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Krefeld ist Herr Frank Meyer als Vertreter des Rates aus dem Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG ausgeschieden. An seiner Stelle wird in den Aufsichtsrat bestellt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2076 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 7 (1) des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 14 Mitgliedern. Dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten und einem weiteren von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld. 12 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Krefeld nach dem in der jeweils geltenden Fassung der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen festgelegten, gültigen Wahlverfahren im Rat aus dessen Mitgliedern gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 7 (2) bleibt der Aufsichtsrat für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Krefeld im Amt. Scheidet nach § 7 (4) ein bestelltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Rat aus, so scheidet es auch aus dem Aufsichtsrat aus. Es ist ein Nachfolger nach § 7 (5) für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates zu bestellen. Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschieden. Damit ist er auch als Vertreter des Rates im Aufsichtsrat ausgeschieden. Er gehört jetzt dem Aufsichtsrat in seiner Funktion als Oberbürgermeister an. Für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ist ein Nachfolger aus der Mitte des Rates zu bestellen.