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Verwaltungsvorlage (Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Verwaltungsvorlage (Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015) Verwaltungsvorlage (Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015) Verwaltungsvorlage (Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015) Verwaltungsvorlage (Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.02.2015 Nr. 917 /15 / 1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 21/1 Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Betreff Überprüfung Hundesteuer-Sünder - Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 917 /15 / 1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Beratung über den als Anlage 1 beigefügten Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015 wurde durch Beschluss des Rates am 05.02.2015 an den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verwiesen. Zu den einzelnen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Welche Fremdfirmen werden beauftragt oder sind beauftragt worden? Seitens der Verwaltung gibt es bislang keine verbindliche Festlegung, wonach „eine Firma beauftragt werden soll, den privaten Hundebesitz in der Stadt Krefeld zu überprüfen.“ Es wurden lediglich Marktsondierungsgespräche geführt, die keinerlei bindende Wirkung haben. Ohnehin müssten für eine Fremdbeauftragung durch den Rat im Rahmen seiner Budgethoheit zunächst entsprechende Sachmittel im Haushalt bereitgestellt werden. 2. Wie viel kosten die Fremdfirmen im Vergleich zu städt. Ordnungshütern? Die genauen Kosten einer Hundebestandsaufnahme durch Dritte könnten erst im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden. Danach sind grundsätzlich 3 Abrechnungsvarianten möglich: 1. 2. 3. Eine Haushaltspauschale für jeden zu befragenden Haushalt. Ein Honorar für jeden festgestellten, vorher nicht gemeldeten Hund. Eine Kombination aus beiden Elementen. Die Verwaltung strebt eine Ausschreibung auf der Grundlage der Variante 2 mit einer digitalen Datenerfassung an, da es sich hierbei um ein erfolgorientiertes und zeitsparendes Erhebungsund Abrechnungsmodell handelt. Ein Kostenvergleich zwischen Fremd- und Eigenerledigung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund des eingangs geschilderten Sachstandes nicht möglich. Um die Erhebung bei ca. 118.000 Krefelder Privathaushalten in ca. 3 Monaten durchführen und abschließen zu können, setzen Fremdfirmen nach den geführten Vorgesprächen durchschnittlich ca. 20 eigens dafür geschulte Kräfte ein. Erfahrungen aus Städten vergleichbarer Größenordnung zeigen, dass die Gewinnung und Einstellung von eigenem Personal für diesen begrenzten Zweck als nicht ökonomisch angesehen werden muss, zumal der Verwaltung hierfür auch keine eigenen Laptops mit entsprechender IT-Erfassungssoftware zur Verfügung stehen. Die Stadt Krefeld würde bei der Ausschreibung und Durchführung der Bestandsaufnahme die Anerkennung der als Anlage 2 beigefügten Richtlinien des Landesdatenschutzbeauftragten NRW durch den Auftragnehmer als verbindlich voraussetzen. 3. Wie viele Einnahmen erhoffen Sie sich und in welchem Zeitraum? Es wird heute interkommunal – in Abhängig von der Region – von einem unversteuerten Hundebestand zwischen 10 – 30 % ausgegangen. Bei dieser Bandbreite variiert insofern natürlich die Mehrertragsprognose erheblich; hierbei in Abzug zu bringen wäre die z. Zt. aus den vg. Gründen nicht exakt zu kalkulierenden Aufwand für die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme sowie die Auswertung der gewonnen Daten bei aktuell ca. 118.000 Privathaushalten in Krefeld. In jedem Fall wird in der Aufwand-Nutzen-Relation eine positive Rendite für den Haushalt zu erwarten sein. 4. Über welchen Zeitraum soll diese Kontrolle gegebenenfalls durchgeführt werden? Begründung Seite 3 Nach den Vorstellungen der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung ist die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Krefelder Stadtgebiet für das Jahr für 2016 geplant. Nach den Erfahrungen vergleichbarer Großstädte sind folgende Zeiträume anzusetzen: • Planungs- und Ausschreibungsphase: ca. 3 Monate • Durchführungsphase: ca. 3 Monate bei digitaler Datenerfassung • Auswertungs- und Nacharbeitungsphase: ca. 4 Monate, soweit die Daten zuvor digital erfasst wurden. Anlage 1: Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015 Anlage 2: Richtlinien des Landesdatenschutzbeauftragten NRW