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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung der Sportpauschale - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung der Sportpauschale  - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung der Sportpauschale  - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung der Sportpauschale  - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.05.2015 Nr. 1558 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.06.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung der Sportpauschale - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Stadtdirektorin Zielke und Ratsherrn Hahnen am 09.06.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000- BgA Sportplätze -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -, PSP-Element 7.652101.700.100 - Kunstrasen Hölschen Dyk - in Höhe von 357.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05201030000- BgA Sportplätze -, Kostenart 68110000 - Investitionszuwendungen vom Land -, PSP-Element 7.652026.705 - Sportpauschale - in Höhe von 343.115,00 EUR sowie bei dem Innenauftrag P02103010000 Liegenschaften, allgemeines Grundvermögen, Kostenart 78211000 - Erwerb von unbebauten Grundstücken -, PSP-Element 7.621136.700.100 - Grundstücksverkehr - in Höhe von 13.885,00 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1558 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05201030000 - BgA Sportplätze 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 7.652101.700.100 - Kunstrasen Hölschen Dyk Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der vom Rat beschlossenen Investitionsliste 2014 hat die Errichtung eines Kunstrasenfeldes auf der Bezirkssportanlage Hölschen Dyk vor dem Hintergrund Aufnahme gefunden, dass der stark sanierungsbedürftige, über 40 Jahre alte Tennenplatz zur Sicherstellung einer nachhaltigen Bespielbarkeit durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden soll (Investitionsliste Nr. 76). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Investitionsliste und somit auch die Maßnahme "Kunstrasen Hölschen Dyk" genehmigt. Zur Schlussfinanzierung des im Jahr 2010 noch auf rund 420.000,00 EUR veranschlagten Projektes wurden dementsprechend 180.000,00 EUR in den Entwurf des Haushaltsplans 2015 eingestellt. Auf Basis einer geänderten Vorplanung und einer aktualisierten Kostenschätzung zeichnet sich nunmehr ab, dass für die Umsetzung der Maßnahme Baukosten in Höhe von rund 585.000,00 EUR - zuzüglich Planungskosten in Höhe von knapp 72.000,00 EUR - anfallen werden. Die Planung samt Kostenschätzung wurde dem Sportausschuss in der Sitzung vom 29.01.2015 mitgeteilt. Der Sportausschuss stimmte diesem Vorhaben zu (Vorlage Nr. 850/14). Für das Jahr 2015 ist ein kassenwirksamer Ansatz von 537.000 EUR vorgesehen (180.000 EUR Ansatz + 357.000 EUR Nachbewilligung); im Rahmen der Schlussrechnung wird für das Jahr 2016 mit der Restsumme in Höhe von rund 120.000,00 EUR zu rechnen sein. Der Bau von Kunstrasenplätzen ist witterungsabhängig und nur bei trockener Witterung möglich. Die Durchführung der Maßnahme in der kalten Jahreszeit ist darüber hinaus ausgeschlossen. Um noch Mitte Juli 2015 mit der Baumaßnahme beginnen zu können, war die Ausschreibung der Maßnahmen schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. Daher konnte die nächste Sitzung des Rates vom 18.06.2015 nicht abgewartet werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.