Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.05.2015
Nr.
1558 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Verwendung der Sportpauschale
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Stadtdirektorin Zielke und Ratsherrn Hahnen am 09.06.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000- BgA
Sportplätze -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -, PSP-Element
7.652101.700.100 - Kunstrasen Hölschen Dyk - in Höhe von 357.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05201030000- BgA Sportplätze -, Kostenart 68110000 - Investitionszuwendungen vom Land -, PSP-Element 7.652026.705
- Sportpauschale - in Höhe von 343.115,00 EUR sowie bei dem Innenauftrag P02103010000 Liegenschaften, allgemeines Grundvermögen, Kostenart 78211000 - Erwerb von unbebauten
Grundstücken -, PSP-Element 7.621136.700.100 - Grundstücksverkehr - in Höhe von 13.885,00
EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1558 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05201030000 - BgA Sportplätze
78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
7.652101.700.100 - Kunstrasen Hölschen Dyk
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der vom Rat beschlossenen Investitionsliste 2014 hat die Errichtung eines Kunstrasenfeldes
auf der Bezirkssportanlage Hölschen Dyk vor dem Hintergrund Aufnahme gefunden, dass der
stark sanierungsbedürftige, über 40 Jahre alte Tennenplatz zur Sicherstellung einer nachhaltigen
Bespielbarkeit durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden soll (Investitionsliste Nr. 76). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Investitionsliste und somit auch die Maßnahme "Kunstrasen
Hölschen Dyk" genehmigt. Zur Schlussfinanzierung des im Jahr 2010 noch auf rund 420.000,00
EUR veranschlagten Projektes wurden dementsprechend 180.000,00 EUR in den Entwurf des
Haushaltsplans 2015 eingestellt.
Auf Basis einer geänderten Vorplanung und einer aktualisierten Kostenschätzung zeichnet sich
nunmehr ab, dass für die Umsetzung der Maßnahme Baukosten in Höhe von rund 585.000,00
EUR - zuzüglich Planungskosten in Höhe von knapp 72.000,00 EUR - anfallen werden. Die Planung samt Kostenschätzung wurde dem Sportausschuss in der Sitzung vom 29.01.2015 mitgeteilt. Der Sportausschuss stimmte diesem Vorhaben zu (Vorlage Nr. 850/14). Für das Jahr 2015
ist ein kassenwirksamer Ansatz von 537.000 EUR vorgesehen (180.000 EUR Ansatz + 357.000
EUR Nachbewilligung); im Rahmen der Schlussrechnung wird für das Jahr 2016 mit der Restsumme in Höhe von rund 120.000,00 EUR zu rechnen sein.
Der Bau von Kunstrasenplätzen ist witterungsabhängig und nur bei trockener Witterung möglich.
Die Durchführung der Maßnahme in der kalten Jahreszeit ist darüber hinaus ausgeschlossen. Um
noch Mitte Juli 2015 mit der Baumaßnahme beginnen zu können, war die Ausschreibung der
Maßnahmen schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. Daher konnte die nächste Sitzung des Rates
vom 18.06.2015 nicht abgewartet werden.
Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.