Daten
Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4534 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Neufassung der Entsorgungsgebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR /
Entsorgungsgebührenkalkulation 2018
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
an, die beiliegende Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) (Entsorgungsgebührensatzung) mit dem für das Jahr 2018 ermittelten Gebührensatz zu beschließen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4534 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Entwurf der Neufassung der Entsorgungsgebührensatzung Kommunalbetrieb Krefeld
Der Kommunalbetrieb Krefeld wurde am 16.12.2016 gegründet. Nach § 3 Abs. 1 der Unternehmenssatzung hat er das Recht, für das ihm übertragene Aufgabengebiet, der Abwasserbeseitigung im Bereich der
Stadt Krefeld, Satzungen zu erlassen und gemäß den §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 Kommunalabgabengesetz
(KAG NRW) Gebühren und Beiträge zu erheben.
Im Rahmen der Neukalkulation der Entsorgungsgebühren wird die Entsorgungsgebührensatzung auch
inhaltlich neu gefasst und durch den Kommunalbetrieb Krefeld erlassen. Bei der Neufassung wurden im
Wesentlichen die Regelungen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes berücksichtigt. Alle
Änderungen sind der beiliegenden Synopse zu entnehmen.
2. Entsorgungsgebührenkalkulation 2018
Für das Veranlagungsjahr 2018 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1 KAG
NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen und in
der Regel decken.
In der Gebührenkalkulation 2018 sind berücksichtigt:
•
Kostenanteil des beauftragten Abfuhrunternehmens (Fa. Wilfried Roth GmbH)
Der Auftrag für die Entleerung und Abfuhr von Fäkalien und Fäkalienschlämmen aus abflusslosen Gruben
und Kleinkläranlagen wurde vom Verwaltungshelfer ein weiteres Jahr an die Firma Roth vergeben.
Der Kostenanteil für das Jahr 2018 beträgt brutto 16,59 EUR/m³ (2017: 16,27 EUR/m³. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 8.450 m³ ergeben sich für das Jahr 2018 Gesamtkosten von 140.185,50 EUR.
•
Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage soll für den Zeitraum 2018 bis einschließlich 2021 eine
neue Festpreisvereinbarung getroffen werden. Die hier zugrunde liegende LSP-Kalkulation befindet sich
in der abschließenden Prüfung hinsichtlich der gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten.
Gegenüber dem bisherigen Festpreis (28.277 T€) ergibt sich für das Jahr 2018 bisher ein ansatzfähiger
Betrag von 25.078 T€ (- 3.199 T€).
Der anteilige Planansatz für den Schmutzwasserbereich reduziert sich von 25.449 T€ (2017) auf nun
22.570 T€. Der Kostenanteil der Kläranlage für die Entsorgungsgebühren reduziert sich daraufhin ebenfalls von 2,03 EUR/m³ auf 1,80 EUR/m³.
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2018 beträgt unter Berücksichtigung der kalkulierten Abfuhrmenge von
8.450 m³ 15.210,00 EUR.
•
Personal- und Sachkostenanteil Kommunalbetrieb Krefeld
Für das Veranlagungsjahr 2018 ergeben sich Personal- und Sachkosten i.H.v. 41.685,40 EUR (Vorjahr:
40.259,80 EUR).
Neben einer allgemein leichten Kostensteigerung wurde noch eine Tariferhöhung von 1,5 % berücksichtigt.
•
Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2018 beträgt 8.450 m³ und ist damit erneut leicht
ansteigend.
Begründung
Seite 3
Es ergab sich bereits im Vergleich von 2015 (7.939 m³) nach 2016 (8.422 m³) eine höhere Abfuhrmenge.
Die Hochrechnung der bisher bekannten Abfuhrmengen bis Juli 2017 auf ein Jahr kommt sogar auf einen
Wert von 8.502 m².
Durch eine leichte Erhöhung des Vorjahreswertes auf 8.450 m³ wird dem ansteigenden Trend Rechnung
getragen.
•
Ergebnis der Nachkalkulationen für die Jahre 2015 und 2016
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) für die Jahre bis einschließlich 2014 wurden bereits in den Kalkulationen
der Vorjahre berücksichtigt. Für die Jahre 2015 und 2016 ergaben sich folgende Ergebnisse:
2015: Überdeckung 1.693,03 EUR
2016: Überdeckung 9.651,68 EUR
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Im Hinblick auf den stark reduzierten Kläranlagenbeitrag und der eingeplanten höheren Abfuhrmenge
wird vorgeschlagen, lediglich die Überdeckung aus dem Jahr 2015 kostensenkend einzusetzen.
Die Überdeckung aus der Nachkalkulation 2016 kann zur Kompensation von Kostensteigungen oder etwaigen Mengenreduzierungen in den Kalkulationszeiträumen 2019 ff. eingesetzt werden.
•
Zusammenfassung
Die Kalkulation für das Veranlagungsjahr 2018 ergibt insgesamt eine Reduzierung des Gebührensatzes
von derzeit 24,22 EUR/m³ auf nunmehr 23,12 EUR/m³ ( - 4,5%).
Grund der Reduzierung sind der geringere Kläranlagenbeitrag, die weiterhin leicht steigende Abfuhrmenge und die Berücksichtigung der Überdeckung aus dem Jahr 2015.
Die Gebührenkalkulation 2018 ist als Anlage beigefügt. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage.
Der kalkulierte Gebührensatz wurde in dem Satzungsentwurf zur Neufassung der Entsorgungsgebührensatzung zur Beschlussfassung eingearbeitet.
Der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hat über die Vorlage bereits in seiner Sitzung
am 21.09.2017 beraten.
Gemäß § 114a Gemeindeordnung NRW unterliegt der Verwaltungsrat bei Satzungsbeschlüssen den Weisungen des Rates der Stadt Krefeld. Damit diese Weisung erteilt werden kann, wird eine Beschlussfassung
vorgeschlagen.