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Verwaltungsvorlage (Verringerte Einnahmen der Stadt bei Gewerbesteuern - Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.2.2015 - )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
368 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:42
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.03.2015 Nr. 1123 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 211 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Betreff Verringerte Einnahmen der Stadt bei Gewerbesteuern - Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.2.2015 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1123 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den im Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.02.2015 formulierten Fragestellungen berichtet die Verwaltung wie folgt: 1. Entwicklung der Gewerbesteuer: Gewerbesteuer 2012 Ergebnis EUR 2013 Ergebnis EUR 121.906.311 107.411.645 2014 vorl. Ergebnis EUR 103.475.920 2015 Planung EUR ohne HSK-Beitrag: 109.500.000 mit HSK-Beitrag: 118.334.318 2016 Planung EUR ohne HSK-Beitrag: 112.000.000 mit HSK-Beitrag: 121.088.636 2017 Planung EUR ohne HSK-Beitrag: 114.500.000 mit HSK-Beitrag: 123.832.955 Die v.g. HSK-Beträge für die Jahre 2015 bis 2017 entsprechen den im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Planansätzen. 2. Welche Gründe liegen für Mindereinnahmen vor? Wie von der Verwaltung an anderer Stelle ausgeführt, können die Ursachen für die regelmäßigen Planabweichungen im Bereich der Gewerbesteuer nicht konkret benannt werden. Aufgrund der Vielzahl der in Krefeld ansässigen Gewerbebetriebe kommen weder branchenspezifische noch saisonale Ursachen in Betracht. In Krefeld waren im Jahre 2014 insgesamt 8.006 Betriebe auf der Basis der Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes Krefeld sowie der Zerlegungsbescheide anderer Finanzämter zur Gewerbesteuer veranlagt. Von diesen 8.006 zur Gewerbesteuer veranlagten Betrieben wurden lediglich 3.416 Betriebe tatsächlich zur Leistung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr herangezogen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass von den 8.006 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben 4.590 Betriebe aufgrund Ihrer Ertrags- und Gewinnstruktur keine Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten haben. D.h., rund 57 % der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe sind von der Pflicht zur Gewerbesteuer-Vorauszahlung entbunden. Da die städtische Steuerbehörde an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden ist und diese zum Teil erst nach Abschluss mehrjähriger Betriebsprüfungen bekanntgegeben werden, sind unterjährige Schwankungen nicht vermeidbar und für Planungszwecke nicht vorhersehbar. Anlage: Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.2.2015