Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:42
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.03.2015
Nr.
1123 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 211 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Betreff
Verringerte Einnahmen der Stadt bei Gewerbesteuern
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.2.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1123 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zu den im Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.02.2015 formulierten Fragestellungen berichtet
die Verwaltung wie folgt:
1. Entwicklung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer
2012
Ergebnis
EUR
2013
Ergebnis
EUR
121.906.311
107.411.645
2014
vorl. Ergebnis
EUR
103.475.920
2015
Planung
EUR
ohne HSK-Beitrag:
109.500.000
mit HSK-Beitrag:
118.334.318
2016
Planung
EUR
ohne HSK-Beitrag:
112.000.000
mit HSK-Beitrag:
121.088.636
2017
Planung
EUR
ohne HSK-Beitrag:
114.500.000
mit HSK-Beitrag:
123.832.955
Die v.g. HSK-Beträge für die Jahre 2015 bis 2017 entsprechen den im Haushaltsplanentwurf 2015
enthaltenen Planansätzen.
2. Welche Gründe liegen für Mindereinnahmen vor?
Wie von der Verwaltung an anderer Stelle ausgeführt, können die Ursachen für die regelmäßigen
Planabweichungen im Bereich der Gewerbesteuer nicht konkret benannt werden. Aufgrund der
Vielzahl der in Krefeld ansässigen Gewerbebetriebe kommen weder branchenspezifische noch
saisonale Ursachen in Betracht.
In Krefeld waren im Jahre 2014 insgesamt 8.006 Betriebe auf der Basis der Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes Krefeld sowie der Zerlegungsbescheide anderer Finanzämter zur
Gewerbesteuer veranlagt. Von diesen 8.006 zur Gewerbesteuer veranlagten Betrieben wurden
lediglich 3.416 Betriebe tatsächlich zur Leistung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das
laufende Jahr herangezogen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass von den 8.006 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben 4.590 Betriebe aufgrund Ihrer Ertrags- und Gewinnstruktur keine
Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten haben. D.h., rund 57 % der gewerbesteuerpflichtigen
Betriebe sind von der Pflicht zur Gewerbesteuer-Vorauszahlung entbunden.
Da die städtische Steuerbehörde an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden ist und
diese zum Teil erst nach Abschluss mehrjähriger Betriebsprüfungen bekanntgegeben werden,
sind unterjährige Schwankungen nicht vermeidbar und für Planungszwecke nicht vorhersehbar.
Anlage: Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.2.2015