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Archiv (Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
250 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:42
Archiv (Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –  Aufstellung und öffentliche Auslegung) Archiv (Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –  Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.08.2016 Nr. 2962 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 25.08.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1.Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Inrather Straße / nördlich Wilmendyk ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –. 2. Über die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Nr. 2962/16/1) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. 5. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 726 wird innerhalb dieses Geltungsbereiches der Bebauungsplan Nr. 373 - Nordwestlich Girmesdyk, zwischen Inrather Straße und Breitendyk - außer Kraft gesetzt. II. Die Bezirksvertretung Krefeld -Nord nimmt den Bebauungsplanentwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2