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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4510 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
U.A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
28.02.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
Musterraumprogramm für Krefelder Grundschulen Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Raumbestandes
Beschlussentwurf:
1. Die Bestandsaufnahme über den Raumbestand an den Krefelder Grundschulen wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt das Musterraumprogramm für Grundschulen gemäß
Punkt 2 der Vorlage.
3. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wurden auf der Basis der
hier vorgelegten Flächenanalysen bereits drei Grundschulen identifiziert, deren bauliche Anpassung aktuell nach Abgleich mit den Prognosen der Schulentwicklungsplanung prioritär in Angriff
genommen werden (Regenbogenschule, Geschwister-Scholl-Schule, Sollbrüggenschule). Eine
weitere Priorisierung erfolgt sukzessive auf der Grundlage der prognostizierten gesamtstädtischen Bedarfe unter Berücksichtigung baufachlicher Gesichtspunkte.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsbauten systematisch hinsichtlich ihrer baulichen
Entwicklungsbedarfe zu prüfen und im Hinblick auf notwendige gebäudliche Anpassungen auf
der Basis der Schülerzahlprognosen und des baulichen Zustands der Gebäude einen Vorschlag
für eine Prioritätenliste vorzulegen, die im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen
Ressourcen als Grundlage für zukünftige Haushaltsplanungen herangezogen werden kann. Hierbei sollen vorrangig die Schulen berücksichtigt werden, deren Raumbestand unterhalb der in den
Grundsätzen für Schulraumgrößen vorgeschlagenen Richtgrößen liegt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4510 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Zusammenhang mit der außerunterrichtlichen ganztägigen Betreuung sowie dem steigenden
unterrichtlichen Differenzierungsbedarf, insbesondere in Bezug auf das gemeinsame Lernen
(Inklusion) und den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache (Seiteneinsteiger), hat sich der
pädagogische Auftrag der Grundschulen erheblich erweitert. Hiermit verbunden sind zusätzliche
Raumbedarfe, für die die Krefelder Grundschulen unterschiedlich ausgestattet sind.
Um Grundlagen für die Feststellung von räumlichen Entwicklungsbedarfen an den einzelnen
Schulen zu schaffen, hat die Verwaltung
• einen Vorschlag für Richtgrößen (Musterraumprogramm) für Krefelder Grundschulen
entwickelt.
• den Raumbestand und dessen Nutzungen an den Schulen für das Schuljahr 15/16
ermittelt und mit den vorgeschlagenen Richtgrößen verglichen.
1. Grundlagen
Bei der Entwicklung des Musterraumprogramms wurden für Unterrichtsräume und Räume für
außerunterrichtliche (Ganztags-)angebote folgende Grundlagen berücksichtigt:
• Ehemaliger bis 2010 gültiger Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
über die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende
Schulen und Förderschulen (BASS 10-21 Nr.1). Dieser legt je nach Zügigkeit eine
Richtgröße von 4,52 - 4,87 qm/Schüler fest. Hierin enthalten sind 1 qm/Schüler für die
Ganztagsbetreuung.
• Empfehlungen der Serviceagentur Ganztägig Lernen1. In ihrer Veröffentlichung
„Orientierungsgrößen von schulisch genutzten Flächen“ in „Materialien zum Schulbau“
von 2012 greift sie die Empfehlungen des MSW auf, legt sich jedoch hierbei nicht auf
Anzahl und Größe einzelner Räume fest. Als Größe für Offene Ganztagsschulen werden
4,8 bis 5,8 qm/Schüler empfohlen. Hierdurch lassen sich die unterschiedlichen
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bedarfe abdecken. In dieser Größe sind
Unterrichtsräume, Mehrzweckräume, Mensa, Foyer/Aula und Räume für die
außerunterrichtliche Betreuung enthalten.
• Empfehlungen des Wuppertaler Institutes für bildungsökonomische Forschung2
hinsichtlich des Raummehrbedarfs von einem zusätzlichen Differenzierungsraum/Zug
(nicht zwingend Klassenraumgröße) an Schulen des gemeinsamen Lernens
(„Methodisches Vorgehen und Erhebungsinstrumente für die Evaluation des Gesetzes zur
Förderung kommunaler Anforderungen für die Schulische Inklusion“, 2014, S. 24).
Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Raumbedarfe für Schwerpunktschulen mit den
Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und/oder körperlich/motorische Entwicklung.
Hierfür empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung die Einrichtung
von je einem Therapieraum pro Schule und Förderschwerpunkt („Methodisches Vorgehen und
Erhebungsinstrumente für die Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler
Anforderungen für die Schulische Inklusion“, 2014, S. 24).
Die Deckung sonstiger Raumbedarfe sind lt. Schulgesetz Angelegenheit des Schulträgers. Mit
Ausnahme der Räume für Lehrmittel und Küchen für den Mittagstisch wurden - z.B. für Büro- und
Besprechungsräume sowie Personalräume - keine landesweiten Empfehlungen gegeben. Als
Kriterien werden hierfür - ergänzend zu den Grundsätzen des bis 2010 gültigen Runderlasses
Die Serviceagentur ist eine Einrichtung der Deutschen Kinder und Jugendstiftung, gefördert vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Landesministerien MSW und MFKJKS.
2
Das WIB ist eine interdisziplinäre Einrichtung der Bergischen Universität Wuppertal.
1
Begründung
Seite 3
über die Aufstellung von unterrichtlichen Nutzungen - zugrunde gelegt
• der steigende Bedarf an Büro,- Aufenthalts- und Besprechungsräumen in Abhängigkeit
von der ganztägigen Nutzung von Unterrichtsräumen, der Entwicklung
multiprofessioneller Teams (z.B. Schulsozialarbeit), des ganztägigen Lehrereinsatzes und
der steigenden Zahl der außerunterrichtlichen Fachkräfte im Rahmen des Offenen
Ganztags
• Refinanzierungshöchstsätze für Raumprogramme allgemeinbildender und
berufsbildender Ersatzschulen, Ersatzförderschulen sowie Freie Waldorfschulen (Anlage
zu BASS 11.-03, Nr.7.1 und Nr. 7.2)
• Gesetzliche Regelungen (Kopierräume, Personalräume für Küchenpersonal)
• Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die
Einrichtung von Küchen. Der Flächenbedarf ist auf Grundlage des Küchentyps
(Zubereitungs-, Regenerier- oder Ausgabeküche) und der Anzahl der
Verpflegungssteilnehmer zu ermitteln. Je kleiner die Anzahl der Verpflegungssteilnehmer
ist, desto höher die Flächenbedarf pro Verpflegungsteilnehmer) (aus
„Verpflegungskonzepte in Schulen - Grundlagen und Planungseckdaten für
Küchenplanung“, 2014, S. 19/20).
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung folgendes Musterraumprogramm als Richtlinie für
den Schulbau vor:
2. Musterraumprogramm Grundschulen
a. Unterrichtliche Nutzungen
•
•
•
Als Richtgröße werden pro Klasse 124 qm zugrunde gelegt. Dies entspricht 4,96 qm pro
Schüler/-in bei einer Klassenstärke von 25 Schüler/-innen. In der Richtgröße enthalten
sind Unterrichtsräume, Mehrzweck- und Differenzierungsräume sowie Mensa und Räume
für die außerunterrichtliche Betreuung. Für Mensa und Ganztagsbetreuung wird hierbei
ein Bedarf von 1 qm/Schüler für 100 % der Schüler/-innen zugrunde gelegt. Hierdurch
wird der weitere quantitative Ausbau des Offenen Ganztags berücksichtigt bzw. bei
geringerer Ganztagsquote Raumkapazitäten für die Einrichtung zusätzlicher Klassen
geschaffen.
Als Mehrbedarf an Schulen des gemeinsamen Lernens werden 8 qm/Klasse zugrunde
gelegt. Dies entspricht einem zusätzlichen Raum von 32 qm/Zug.
Die Festlegungen der Raumnutzungen erfolgen durch die Schulen auf Grundlage ihrer
pädagogischen (Ganztags-) konzepte. Grundsätzlich sollen alle Räume einer ganztägigen
multifunktionalen Nutzung zugeführt werden.
o Hiermit wird die Grundlage für die Verwirklichung unterschiedlicher
Raumkonzepte geschaffen. Hierzu gehören insbesondere Konzepte, die die
unterschiedlichen ganztägigen Raumbedarfe für Unterricht, unterrichtliche
Differenzierung und außerunterrichtliche Angebote nicht mehr einzelnen,
getrennten Funktionsräumen zuordnen, sondern - auf Grundlage der
unterschiedlichen Bedürfnisse und Aktivitäten der Schüler/-innen - zu einem Lernund Lebensraum miteinander verbinden. Die Montag-Stiftungen schlagen in
diesem Zusammenhang Raumkonzepte vor, die die unterschiedlichen ganztägigen
Raumbedarfe, z.B. zu jahrgangsbezogenen Clustern zusammenfassen.
Übergangskonzepte hierzu sind erweiterte Klassenräume, z.B. die
„Rucksackklasse“, bei der einer Klasse ein weiterer ggf. kleinerer Raum zugeordnet
wird oder der „Klassenraum als Bühne“, bei dem der weitere Raum mit dem
Begründung
Seite 4
Klassenraum zu einem großen Raum zusammengefasst wird.
b. Büro- und Besprechungsräume
Als Grundbedarf wird pro Schule ein Bedarf von 88 qm für Büroräume und pro Zug ein
zusätzlicher Bedarf von 64 qm für Besprechungs-, Lehrerzimmer und Lehrmittelräume
festgelegt.
c. Sonstige Nutzungen
Als Berechnungsgrundlage für die Küche zur Zubereitung des Mittagstischs im Rahmen des
Offenen Ganztags wird der Küchentyp „Regenerierküche“ zugrunde gelegt. Als Flächenbedarf
werden hierfür 0,3 qm an zweizügigen Schulen, 0,25 an dreizügigen und 0,23 qm an
vierzügigen Schulen pro Verpflegungsteilnehmer bei einer Teilnahmequote von 70 % der
Schüler/-innen zugrunde gelegt.
d. Von dem Raumprogramm kann unter Einhaltung der Richtgröße einer Schule insgesamt z.B.
hinsichtlich
• der Klassenraumgrößen
• der Anzahl und Größe der Differenzierungs-, Mehrzweck-, Inklusions- und
Ganztagsräume
• der Größe der Mensa (je nach Ausbaustand des Ganztags)
abgewichen werden.
e. Von der Richtgröße einer Schule insgesamt kann bei Baumaßnahmen im Bestandsbau
• bei ungünstigen Raumzuschnitten und -größen sowie
• bei Schulen mit Dependancen und Nebenstandorten
abgewichen werden.
f. Die Richtgrößen und das Raumprogramm sind Grundlage für
• die Festlegung von Prioritäten für bauliche Erweiterungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung, soweit diese im Bestandsbau
möglich sind.
• die jährlich vorzunehmende Verteilung der Eingangsklassen gemäß der Regelungen
zur kommunalen Klassenrichtzahl.
• den Schulneubau.
Begründung
Seite 5
Tabelle Richtgrößen (Musterraumprogramm)
1. Unterrichtliche Nutzungen
Pro Klasse
Raumart
Anzahl
Räume
qm
2 Züge
3 Züge
4 Züge
Anzahl qm
Räume
Anzahl qm
Räume
Anzahl
Räume
qm
1
64
8
512
12
768
16
1024
0,5
32
4
256
6
384
8
512
0,25
16
2
128
3
192
4
256
12
1
96
1
144
1
192
Insgesamt
Mehrbedarf Inklusion 32 qm/Zug
(=0,5 Unterrichtsräume)
124
8
15
992
1
64
Insgesamt
2. Büro- und Besprechungsräume
132
16 1056
Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung)
Ganztagsraum (auch unterrichtliche
Differenzierung)**
Mehrzweckraum (z.B. Selbstlernzentrum; Bücherei. Computerraum)**
Mensa (Dreischichtberieb), (Nutzung
auch als Veranstaltungsraum)
Raumart
Pro Schule
Anzahl
Räume
Schulleitung
stellvertretende Schulleitung
Sekretariat
OGS-Koordination
Kopierraum
Insgesamt
2 Züge
qm
152
31 2112
4 Züge
qm
Anzahl
Räume
qm
5
1
1
1
1
1
5
32
16
16
16
8
88
1
2
2
64
32
32
1
3
3
96
48
48
1
4
4
128
64
64
5
128
7
192
9
256
10
216
12
280
14
344
3. sonstige Räume
Sanitätsraum
Küche (inkl. Lager, Ausgabebereich)
1
1
16
42
1
1
16
52
1
1
16
64
Personalraum Küche
1
8
1
12
1
16
Hausmeister
1
16
1
16
1
16
Insgesamt
4
82
4
96
4
112
8
32
16
16
64
128
32
16
16
16
8
88
INSGESAMT (2.1, 2.2)
1
1
1
1
Anzahl
Räume
2
1
1
1
1
1
5
Pro Zug
1
1
1
3
32
16
16
16
8
88
23,5 1584
3 Züge
qm
29 1984
96
32
16
16
16
8
88
Lehrerzimmer (inkl. Lehrerstationen)
Besprechungs-/Büroraum
Lehrmittelraum
Insgesamt
1
1
1
1
1
5
Anzahl
Räume
22 1488
1,5
1
Begründung
Seite 6
3. Raumbestand der Grundschulen im Schuljahr 2017/18
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden die
• Unterrichtsräume und Räume für außerunterrichtliche Ganztagsangebote
• Büro-, Besprechungs-, Lehrmittelräume- und Lehrerzimmer
erfasst.
Bei den Unterrichtsräumen und Räumen für außerunterrichtliche Ganztagsangebote wurde
zwischen Klassenräumen, Mehrzweckräumen, Mensa, Aula/Foyer sowie Betreuungsräumen
unterschieden. Fachbezogene Räume (z.B. Computerräume, Büchereien) wurden als
Mehrzweckräume erfasst. Die schulbezogenen Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind in der
Anlage beigefügt.
Die Bestandsaufnahme macht deutlich, dass zwischen den einzelnen Schulen erhebliche
Unterschiede hinsichtlich der Schulraumgröße und der Nutzungen von Räumen bestehen.
Die vorgeschlagene Richtgröße für die räumliche Versorgung für Unterricht und
außerunterrichtliche Ganztagsangebote werden auf Grundlage der jeweiligen Klassenzahl im
Schuljahr 17/18 von 16 Schulen eingehalten bzw. bis zu 10 % leicht unterschritten. An 6 Schulen
beträgt die Unterschreitung 10 - 20 %, an 6 Schulen 20 - 30 %. Die räumliche Auslastung der
Teilstandorte an Verbundschulen ist unterschiedlich.
In nahezu allen Schulen wird die vorgeschlagene Richtgröße für Verwaltungsräume
unterschritten. Der im Zusammenhang mit der Entwicklung der Halbtagsgrundschulen zu
Offenen Ganztagsschulen und teilweise auch zu Schulen des gemeinsamen Lernens notwendige
Mehreinsatz von Lehr- und außerunterrichtlichen Fachkräften und der hiermit einhergehende
zusätzliche Bedarf an Büro- und Besprechungsräumen wurde bisher nicht oder nur in geringem
Umfang berücksichtigt. Der Mehrbedarf wird an den Schulen bisher durch die Nutzung von
Unterrichts- und Betreuungsräumen auch für Bürozwecke und Besprechungen zum Teil
kompensiert. Hier besteht insbesondere beim weiteren Ausbau der unterrichtlichen
Differenzierungsangebote und der außerunterrichtlichen Angebote sowie der damit
verbundenen ganztägigen Doppelbelegung von Unterrichts- und Ganztagsräumen
Handlungsbedarf.
Um die Schulgebäude an die gewachsenen pädagogischen Anforderungen anzupassen, sollte der
Bestandsbau sukzessive ausgebaut werden. Hierbei sind die in der Bestandsaufnahme nicht
erfassten Räume, z.B. sanitäre Anlagen, Küchen- und Nebenräume sowie Verkehrsflächen
einzubeziehen.
Zum weiteren Vorgehen hierzu schlägt die Verwaltung daher vor, dass die Schulen hinsichtlich
ihrer baulichen Entwicklungsbedarfe systematisch geprüft werden und im Hinblick auf notwendige gebäudliche Anpassungen ein Vorschlag für eine Prioritätenliste als Grundlage für die zukünftigen Haushaltsberatungen entwickelt wird. Hierbei werden weitere Kriterien, wie z.B. die Schülerzahlenentwicklungen und daraus resultierende Schulentwicklungsbedarfe, die Entwicklung des
Offenen Ganztags, ggf. zusätzliche räumliche Bedarfe an Schulen mit Teilstandorten sowie energetische und bauliche Sanierungsbedarfe und die Ausbaupotentiale an den einzelnen Schulstandorten einbezogen.