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Verwaltungsvorlage (Musterraumprogramm für Krefelder Grundschulen - Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Raumbestandes )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
716 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:43

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4510 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: U.A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung 28.02.2018 Rat 12.04.2018 Betreff Musterraumprogramm für Krefelder Grundschulen Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Raumbestandes Beschlussentwurf: 1. Die Bestandsaufnahme über den Raumbestand an den Krefelder Grundschulen wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt das Musterraumprogramm für Grundschulen gemäß Punkt 2 der Vorlage. 3. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wurden auf der Basis der hier vorgelegten Flächenanalysen bereits drei Grundschulen identifiziert, deren bauliche Anpassung aktuell nach Abgleich mit den Prognosen der Schulentwicklungsplanung prioritär in Angriff genommen werden (Regenbogenschule, Geschwister-Scholl-Schule, Sollbrüggenschule). Eine weitere Priorisierung erfolgt sukzessive auf der Grundlage der prognostizierten gesamtstädtischen Bedarfe unter Berücksichtigung baufachlicher Gesichtspunkte. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsbauten systematisch hinsichtlich ihrer baulichen Entwicklungsbedarfe zu prüfen und im Hinblick auf notwendige gebäudliche Anpassungen auf der Basis der Schülerzahlprognosen und des baulichen Zustands der Gebäude einen Vorschlag für eine Prioritätenliste vorzulegen, die im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen als Grundlage für zukünftige Haushaltsplanungen herangezogen werden kann. Hierbei sollen vorrangig die Schulen berücksichtigt werden, deren Raumbestand unterhalb der in den Grundsätzen für Schulraumgrößen vorgeschlagenen Richtgrößen liegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4510 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Zusammenhang mit der außerunterrichtlichen ganztägigen Betreuung sowie dem steigenden unterrichtlichen Differenzierungsbedarf, insbesondere in Bezug auf das gemeinsame Lernen (Inklusion) und den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache (Seiteneinsteiger), hat sich der pädagogische Auftrag der Grundschulen erheblich erweitert. Hiermit verbunden sind zusätzliche Raumbedarfe, für die die Krefelder Grundschulen unterschiedlich ausgestattet sind. Um Grundlagen für die Feststellung von räumlichen Entwicklungsbedarfen an den einzelnen Schulen zu schaffen, hat die Verwaltung • einen Vorschlag für Richtgrößen (Musterraumprogramm) für Krefelder Grundschulen entwickelt. • den Raumbestand und dessen Nutzungen an den Schulen für das Schuljahr 15/16 ermittelt und mit den vorgeschlagenen Richtgrößen verglichen. 1. Grundlagen Bei der Entwicklung des Musterraumprogramms wurden für Unterrichtsräume und Räume für außerunterrichtliche (Ganztags-)angebote folgende Grundlagen berücksichtigt: • Ehemaliger bis 2010 gültiger Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (BASS 10-21 Nr.1). Dieser legt je nach Zügigkeit eine Richtgröße von 4,52 - 4,87 qm/Schüler fest. Hierin enthalten sind 1 qm/Schüler für die Ganztagsbetreuung. • Empfehlungen der Serviceagentur Ganztägig Lernen1. In ihrer Veröffentlichung „Orientierungsgrößen von schulisch genutzten Flächen“ in „Materialien zum Schulbau“ von 2012 greift sie die Empfehlungen des MSW auf, legt sich jedoch hierbei nicht auf Anzahl und Größe einzelner Räume fest. Als Größe für Offene Ganztagsschulen werden 4,8 bis 5,8 qm/Schüler empfohlen. Hierdurch lassen sich die unterschiedlichen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bedarfe abdecken. In dieser Größe sind Unterrichtsräume, Mehrzweckräume, Mensa, Foyer/Aula und Räume für die außerunterrichtliche Betreuung enthalten. • Empfehlungen des Wuppertaler Institutes für bildungsökonomische Forschung2 hinsichtlich des Raummehrbedarfs von einem zusätzlichen Differenzierungsraum/Zug (nicht zwingend Klassenraumgröße) an Schulen des gemeinsamen Lernens („Methodisches Vorgehen und Erhebungsinstrumente für die Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Anforderungen für die Schulische Inklusion“, 2014, S. 24). Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Raumbedarfe für Schwerpunktschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und/oder körperlich/motorische Entwicklung. Hierfür empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung die Einrichtung von je einem Therapieraum pro Schule und Förderschwerpunkt („Methodisches Vorgehen und Erhebungsinstrumente für die Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Anforderungen für die Schulische Inklusion“, 2014, S. 24). Die Deckung sonstiger Raumbedarfe sind lt. Schulgesetz Angelegenheit des Schulträgers. Mit Ausnahme der Räume für Lehrmittel und Küchen für den Mittagstisch wurden - z.B. für Büro- und Besprechungsräume sowie Personalräume - keine landesweiten Empfehlungen gegeben. Als Kriterien werden hierfür - ergänzend zu den Grundsätzen des bis 2010 gültigen Runderlasses Die Serviceagentur ist eine Einrichtung der Deutschen Kinder und Jugendstiftung, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie den Landesministerien MSW und MFKJKS. 2 Das WIB ist eine interdisziplinäre Einrichtung der Bergischen Universität Wuppertal. 1 Begründung Seite 3 über die Aufstellung von unterrichtlichen Nutzungen - zugrunde gelegt • der steigende Bedarf an Büro,- Aufenthalts- und Besprechungsräumen in Abhängigkeit von der ganztägigen Nutzung von Unterrichtsräumen, der Entwicklung multiprofessioneller Teams (z.B. Schulsozialarbeit), des ganztägigen Lehrereinsatzes und der steigenden Zahl der außerunterrichtlichen Fachkräfte im Rahmen des Offenen Ganztags • Refinanzierungshöchstsätze für Raumprogramme allgemeinbildender und berufsbildender Ersatzschulen, Ersatzförderschulen sowie Freie Waldorfschulen (Anlage zu BASS 11.-03, Nr.7.1 und Nr. 7.2) • Gesetzliche Regelungen (Kopierräume, Personalräume für Küchenpersonal) • Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die Einrichtung von Küchen. Der Flächenbedarf ist auf Grundlage des Küchentyps (Zubereitungs-, Regenerier- oder Ausgabeküche) und der Anzahl der Verpflegungssteilnehmer zu ermitteln. Je kleiner die Anzahl der Verpflegungssteilnehmer ist, desto höher die Flächenbedarf pro Verpflegungsteilnehmer) (aus „Verpflegungskonzepte in Schulen - Grundlagen und Planungseckdaten für Küchenplanung“, 2014, S. 19/20). Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung folgendes Musterraumprogramm als Richtlinie für den Schulbau vor: 2. Musterraumprogramm Grundschulen a. Unterrichtliche Nutzungen • • • Als Richtgröße werden pro Klasse 124 qm zugrunde gelegt. Dies entspricht 4,96 qm pro Schüler/-in bei einer Klassenstärke von 25 Schüler/-innen. In der Richtgröße enthalten sind Unterrichtsräume, Mehrzweck- und Differenzierungsräume sowie Mensa und Räume für die außerunterrichtliche Betreuung. Für Mensa und Ganztagsbetreuung wird hierbei ein Bedarf von 1 qm/Schüler für 100 % der Schüler/-innen zugrunde gelegt. Hierdurch wird der weitere quantitative Ausbau des Offenen Ganztags berücksichtigt bzw. bei geringerer Ganztagsquote Raumkapazitäten für die Einrichtung zusätzlicher Klassen geschaffen. Als Mehrbedarf an Schulen des gemeinsamen Lernens werden 8 qm/Klasse zugrunde gelegt. Dies entspricht einem zusätzlichen Raum von 32 qm/Zug. Die Festlegungen der Raumnutzungen erfolgen durch die Schulen auf Grundlage ihrer pädagogischen (Ganztags-) konzepte. Grundsätzlich sollen alle Räume einer ganztägigen multifunktionalen Nutzung zugeführt werden. o Hiermit wird die Grundlage für die Verwirklichung unterschiedlicher Raumkonzepte geschaffen. Hierzu gehören insbesondere Konzepte, die die unterschiedlichen ganztägigen Raumbedarfe für Unterricht, unterrichtliche Differenzierung und außerunterrichtliche Angebote nicht mehr einzelnen, getrennten Funktionsräumen zuordnen, sondern - auf Grundlage der unterschiedlichen Bedürfnisse und Aktivitäten der Schüler/-innen - zu einem Lernund Lebensraum miteinander verbinden. Die Montag-Stiftungen schlagen in diesem Zusammenhang Raumkonzepte vor, die die unterschiedlichen ganztägigen Raumbedarfe, z.B. zu jahrgangsbezogenen Clustern zusammenfassen. Übergangskonzepte hierzu sind erweiterte Klassenräume, z.B. die „Rucksackklasse“, bei der einer Klasse ein weiterer ggf. kleinerer Raum zugeordnet wird oder der „Klassenraum als Bühne“, bei dem der weitere Raum mit dem Begründung Seite 4 Klassenraum zu einem großen Raum zusammengefasst wird. b. Büro- und Besprechungsräume Als Grundbedarf wird pro Schule ein Bedarf von 88 qm für Büroräume und pro Zug ein zusätzlicher Bedarf von 64 qm für Besprechungs-, Lehrerzimmer und Lehrmittelräume festgelegt. c. Sonstige Nutzungen Als Berechnungsgrundlage für die Küche zur Zubereitung des Mittagstischs im Rahmen des Offenen Ganztags wird der Küchentyp „Regenerierküche“ zugrunde gelegt. Als Flächenbedarf werden hierfür 0,3 qm an zweizügigen Schulen, 0,25 an dreizügigen und 0,23 qm an vierzügigen Schulen pro Verpflegungsteilnehmer bei einer Teilnahmequote von 70 % der Schüler/-innen zugrunde gelegt. d. Von dem Raumprogramm kann unter Einhaltung der Richtgröße einer Schule insgesamt z.B. hinsichtlich • der Klassenraumgrößen • der Anzahl und Größe der Differenzierungs-, Mehrzweck-, Inklusions- und Ganztagsräume • der Größe der Mensa (je nach Ausbaustand des Ganztags) abgewichen werden. e. Von der Richtgröße einer Schule insgesamt kann bei Baumaßnahmen im Bestandsbau • bei ungünstigen Raumzuschnitten und -größen sowie • bei Schulen mit Dependancen und Nebenstandorten abgewichen werden. f. Die Richtgrößen und das Raumprogramm sind Grundlage für • die Festlegung von Prioritäten für bauliche Erweiterungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung, soweit diese im Bestandsbau möglich sind. • die jährlich vorzunehmende Verteilung der Eingangsklassen gemäß der Regelungen zur kommunalen Klassenrichtzahl. • den Schulneubau. Begründung Seite 5 Tabelle Richtgrößen (Musterraumprogramm) 1. Unterrichtliche Nutzungen Pro Klasse Raumart Anzahl Räume qm 2 Züge 3 Züge 4 Züge Anzahl qm Räume Anzahl qm Räume Anzahl Räume qm 1 64 8 512 12 768 16 1024 0,5 32 4 256 6 384 8 512 0,25 16 2 128 3 192 4 256 12 1 96 1 144 1 192 Insgesamt Mehrbedarf Inklusion 32 qm/Zug (=0,5 Unterrichtsräume) 124 8 15 992 1 64 Insgesamt 2. Büro- und Besprechungsräume 132 16 1056 Unterrichtsraum (auch Ganztagsnutzung) Ganztagsraum (auch unterrichtliche Differenzierung)** Mehrzweckraum (z.B. Selbstlernzentrum; Bücherei. Computerraum)** Mensa (Dreischichtberieb), (Nutzung auch als Veranstaltungsraum) Raumart Pro Schule Anzahl Räume Schulleitung stellvertretende Schulleitung Sekretariat OGS-Koordination Kopierraum Insgesamt 2 Züge qm 152 31 2112 4 Züge qm Anzahl Räume qm 5 1 1 1 1 1 5 32 16 16 16 8 88 1 2 2 64 32 32 1 3 3 96 48 48 1 4 4 128 64 64 5 128 7 192 9 256 10 216 12 280 14 344 3. sonstige Räume Sanitätsraum Küche (inkl. Lager, Ausgabebereich) 1 1 16 42 1 1 16 52 1 1 16 64 Personalraum Küche 1 8 1 12 1 16 Hausmeister 1 16 1 16 1 16 Insgesamt 4 82 4 96 4 112 8 32 16 16 64 128 32 16 16 16 8 88 INSGESAMT (2.1, 2.2) 1 1 1 1 Anzahl Räume 2 1 1 1 1 1 5 Pro Zug 1 1 1 3 32 16 16 16 8 88 23,5 1584 3 Züge qm 29 1984 96 32 16 16 16 8 88 Lehrerzimmer (inkl. Lehrerstationen) Besprechungs-/Büroraum Lehrmittelraum Insgesamt 1 1 1 1 1 5 Anzahl Räume 22 1488 1,5 1 Begründung Seite 6 3. Raumbestand der Grundschulen im Schuljahr 2017/18 Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden die • Unterrichtsräume und Räume für außerunterrichtliche Ganztagsangebote • Büro-, Besprechungs-, Lehrmittelräume- und Lehrerzimmer erfasst. Bei den Unterrichtsräumen und Räumen für außerunterrichtliche Ganztagsangebote wurde zwischen Klassenräumen, Mehrzweckräumen, Mensa, Aula/Foyer sowie Betreuungsräumen unterschieden. Fachbezogene Räume (z.B. Computerräume, Büchereien) wurden als Mehrzweckräume erfasst. Die schulbezogenen Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind in der Anlage beigefügt. Die Bestandsaufnahme macht deutlich, dass zwischen den einzelnen Schulen erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Schulraumgröße und der Nutzungen von Räumen bestehen. Die vorgeschlagene Richtgröße für die räumliche Versorgung für Unterricht und außerunterrichtliche Ganztagsangebote werden auf Grundlage der jeweiligen Klassenzahl im Schuljahr 17/18 von 16 Schulen eingehalten bzw. bis zu 10 % leicht unterschritten. An 6 Schulen beträgt die Unterschreitung 10 - 20 %, an 6 Schulen 20 - 30 %. Die räumliche Auslastung der Teilstandorte an Verbundschulen ist unterschiedlich. In nahezu allen Schulen wird die vorgeschlagene Richtgröße für Verwaltungsräume unterschritten. Der im Zusammenhang mit der Entwicklung der Halbtagsgrundschulen zu Offenen Ganztagsschulen und teilweise auch zu Schulen des gemeinsamen Lernens notwendige Mehreinsatz von Lehr- und außerunterrichtlichen Fachkräften und der hiermit einhergehende zusätzliche Bedarf an Büro- und Besprechungsräumen wurde bisher nicht oder nur in geringem Umfang berücksichtigt. Der Mehrbedarf wird an den Schulen bisher durch die Nutzung von Unterrichts- und Betreuungsräumen auch für Bürozwecke und Besprechungen zum Teil kompensiert. Hier besteht insbesondere beim weiteren Ausbau der unterrichtlichen Differenzierungsangebote und der außerunterrichtlichen Angebote sowie der damit verbundenen ganztägigen Doppelbelegung von Unterrichts- und Ganztagsräumen Handlungsbedarf. Um die Schulgebäude an die gewachsenen pädagogischen Anforderungen anzupassen, sollte der Bestandsbau sukzessive ausgebaut werden. Hierbei sind die in der Bestandsaufnahme nicht erfassten Räume, z.B. sanitäre Anlagen, Küchen- und Nebenräume sowie Verkehrsflächen einzubeziehen. Zum weiteren Vorgehen hierzu schlägt die Verwaltung daher vor, dass die Schulen hinsichtlich ihrer baulichen Entwicklungsbedarfe systematisch geprüft werden und im Hinblick auf notwendige gebäudliche Anpassungen ein Vorschlag für eine Prioritätenliste als Grundlage für die zukünftigen Haushaltsberatungen entwickelt wird. Hierbei werden weitere Kriterien, wie z.B. die Schülerzahlenentwicklungen und daraus resultierende Schulentwicklungsbedarfe, die Entwicklung des Offenen Ganztags, ggf. zusätzliche räumliche Bedarfe an Schulen mit Teilstandorten sowie energetische und bauliche Sanierungsbedarfe und die Ausbaupotentiale an den einzelnen Schulstandorten einbezogen.