Daten
Kommune
Krefeld
Größe
16 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussentwurf zur Vorlage 3026/16
Bezirksvertretung Krefeld-Mitte
Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis.
Bezirksvertretung Krefeld-West
Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis.
Bezirksvertretung Krefeld-Süd
Die Bezirksvertretung Krefeld-Süd nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis.
Bezirksvertretung Krefeld-Nord
Die Bezirksvertretung Krefeld-Nord nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) und die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Vereinheitlichung der Parkgebühren im
öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gemäß den Empfehlungen des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) möglichst ab dem 01.04.2017 zu beschließen.
Ausschuss für Stadtplanung und Sanierung
Der Ausschuss für Stadtplanung und Sanierung nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) und die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Haupt- und Beschwerdeausschuss
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI)
und die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Rat
Der Rat nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und beschließt grundsätzlich,
dass:
1. das Bewohnerparken in Anlehnung an das PKI (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“)
eingeführt wird. Dabei wird bei dem Dr.-Hirschfelder-Platz die bisherige auch den Bewohnern zum Mischparken zur Verfügung stehende Anzahl der Parkplätze auf dem heutigen Niveau beibehalten. Die Königstraße zwischen Marktstraße und Rheinstraße wird
ohne Bewohnerparken bewirtschaftet, ebenso der Willi-Göldenbachs-Platz. Weitere
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Details des Bewohnerparkens werden hausnummerngenau in Anlehnung an das PKI
seitens der Verwaltung erarbeitet und entsprechend umgesetzt. In Bereichen mit dem
zeitlich begrenzten absoluten oder eingeschränkten Haltverbot (s. g. Lade- und Lieferzonen) können ggf. Sonderregelungen hinsichtlich des Bewohnerparkens gelten. Sie
sollten möglichst in Einklang mit dem PKI stehen, anderenfalls auf absolut notwendige
Ausnahmefälle begrenzt werden.
die Bewirtschaftung (Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) der regulären
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) in Anlehnung an das PKI (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) eingeführt wird.
Zusätzlich wird dort das Bewohnerparken gemäß Punkt 1. als Mischparken möglich
sein. Die künftige Bewirtschaftung (Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung)
gilt nicht im eingeschränkten Haltverbot sowie auf ausgewiesenen Sonderparkflächen
z. B. für Behinderte, Elektrofahrzeuge oder künftiges Carsharing.
In der zentralen Zone A (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) sind künftig reguläre
gebührenfreie Parkplätze und Parkplätze mit Parkscheibenregelung nicht erlaubt. In
den anderen, außenliegenden Zonen B, C und D (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) ist künftig das reguläre Parken entweder mit einer Parkscheibe oder gegen Parkgebühr möglich, Ausnahmen sind dem PKI zu entnehmen und können künftig durch
den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität (ggf. seinen Nachfolger) ergänzt oder
geändert werden.
die Parkgebühren i. H. v. 2 EUR/Stunde sowie 15 Minuten-Taktung, Parkhöchstdauer
von 2 Stunden (bei Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) und den grundsätzlichen Bewirtschaftungszeitraum werktags (Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis
19:00 Uhr (für Parkgebührenpflicht, Parkscheibenregelung und Bewohnerparken) im
öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gem. den Vorschlägen des PKI festgesetzt werden. Dabei soll die Anpassung bei den bestehenden Parkscheinautomaten möglichst
ab dem 01.04.2017 erfolgen. Eine entsprechende Änderung der Parkgebührensatzung
ist durchzuführen.
das Parkleitsystem (PLS) in Anlehnung an das PKI angepasst wird. Dabei wird das städtische dynamische PLS nach entsprechenden Vertragskündigungen ausgeschaltet und
danach ersatzlos abgebaut. Das künftige städtische PLS wird statisch sein.
die Verwaltung beauftragt wird, weitere Schritte (Bürgerinformationen, Detailplanungen, Kostenberechnungen, weitere erforderliche Beschlüsse, etc.) zur phasenweisen
Umsetzung in Anlehnung an das PKI durchzuführen bzw. zu beauftragen.
die Verwaltung das Konzept in regelmäßigen Abständen evaluiert und kleinräumige
Änderungen vornimmt.
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