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Verwaltungsvorlage (PKI-Beschlussentwurf3026-16.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
16 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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Inhalt der Datei

Beschlussentwurf zur Vorlage 3026/16 Bezirksvertretung Krefeld-Mitte Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis. Bezirksvertretung Krefeld-West Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis. Bezirksvertretung Krefeld-Süd Die Bezirksvertretung Krefeld-Süd nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis. Bezirksvertretung Krefeld-Nord Die Bezirksvertretung Krefeld-Nord nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis. Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) und die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Vereinheitlichung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gemäß den Empfehlungen des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) möglichst ab dem 01.04.2017 zu beschließen. Ausschuss für Stadtplanung und Sanierung Der Ausschuss für Stadtplanung und Sanierung nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) und die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Haupt- und Beschwerdeausschuss Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) und die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Rat Der Rat nimmt das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) zur Kenntnis und beschließt grundsätzlich, dass: 1. das Bewohnerparken in Anlehnung an das PKI (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) eingeführt wird. Dabei wird bei dem Dr.-Hirschfelder-Platz die bisherige auch den Bewohnern zum Mischparken zur Verfügung stehende Anzahl der Parkplätze auf dem heutigen Niveau beibehalten. Die Königstraße zwischen Marktstraße und Rheinstraße wird ohne Bewohnerparken bewirtschaftet, ebenso der Willi-Göldenbachs-Platz. Weitere Beschlussentwurf zur Vorlage 3026/16 Seite 1/2 2. 3. 4. 5. 6. Details des Bewohnerparkens werden hausnummerngenau in Anlehnung an das PKI seitens der Verwaltung erarbeitet und entsprechend umgesetzt. In Bereichen mit dem zeitlich begrenzten absoluten oder eingeschränkten Haltverbot (s. g. Lade- und Lieferzonen) können ggf. Sonderregelungen hinsichtlich des Bewohnerparkens gelten. Sie sollten möglichst in Einklang mit dem PKI stehen, anderenfalls auf absolut notwendige Ausnahmefälle begrenzt werden. die Bewirtschaftung (Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) der regulären Parkplätze im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) in Anlehnung an das PKI (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) eingeführt wird. Zusätzlich wird dort das Bewohnerparken gemäß Punkt 1. als Mischparken möglich sein. Die künftige Bewirtschaftung (Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) gilt nicht im eingeschränkten Haltverbot sowie auf ausgewiesenen Sonderparkflächen z. B. für Behinderte, Elektrofahrzeuge oder künftiges Carsharing. In der zentralen Zone A (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) sind künftig reguläre gebührenfreie Parkplätze und Parkplätze mit Parkscheibenregelung nicht erlaubt. In den anderen, außenliegenden Zonen B, C und D (Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“) ist künftig das reguläre Parken entweder mit einer Parkscheibe oder gegen Parkgebühr möglich, Ausnahmen sind dem PKI zu entnehmen und können künftig durch den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität (ggf. seinen Nachfolger) ergänzt oder geändert werden. die Parkgebühren i. H. v. 2 EUR/Stunde sowie 15 Minuten-Taktung, Parkhöchstdauer von 2 Stunden (bei Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) und den grundsätzlichen Bewirtschaftungszeitraum werktags (Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (für Parkgebührenpflicht, Parkscheibenregelung und Bewohnerparken) im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gem. den Vorschlägen des PKI festgesetzt werden. Dabei soll die Anpassung bei den bestehenden Parkscheinautomaten möglichst ab dem 01.04.2017 erfolgen. Eine entsprechende Änderung der Parkgebührensatzung ist durchzuführen. das Parkleitsystem (PLS) in Anlehnung an das PKI angepasst wird. Dabei wird das städtische dynamische PLS nach entsprechenden Vertragskündigungen ausgeschaltet und danach ersatzlos abgebaut. Das künftige städtische PLS wird statisch sein. die Verwaltung beauftragt wird, weitere Schritte (Bürgerinformationen, Detailplanungen, Kostenberechnungen, weitere erforderliche Beschlüsse, etc.) zur phasenweisen Umsetzung in Anlehnung an das PKI durchzuführen bzw. zu beauftragen. die Verwaltung das Konzept in regelmäßigen Abständen evaluiert und kleinräumige Änderungen vornimmt. Beschlussentwurf zur Vorlage 3026/16 Seite 2/2