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Verwaltungsvorlage (Parkraumkonzept Innenstadt (PKI), Ergebnisbericht, Grundsatzbeschlüsse und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.09.2016 Nr. 3026 /16A Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 610 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 09.11.2016 Bezirksvertretung West 09.11.2016 Bezirksvertretung Süd 09.11.2016 Bezirksvertretung Nord 09.11.2016 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 16.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Betreff Parkraumkonzept Innenstadt (PKI), Ergebnisbericht, Grundsatzbeschlüsse und weitere Vorgehensweise Beschlussentwurf: Siehe Anlage "Beschlussentwurf zur Vorlage 3026/16" (PKI-Beschlussentwurf3026-16.pdf) Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3026 /16A Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 500.000,00 EUR - Einsparungen + 500.000,00 EUR Bemerkungen Die finanziellen Auswirkungen wurden im PKI unter Punkt 7.4 grob geschätzt. Gemäß der Bilanzierung der verschiedenen Ausgaben, Einnahmen und Einsparungen werden bei der Vorzugsvariante, Version „Nordstraße“ Mehreinnahmen in Höhe von ca. 500.000 EUR/Jahr erwartet, sie werden hier vereinfachend als Gesamtbetrag unter „Erträge“ pauschal angegeben. Bei den geschätzten Mehreinnahmen sind nur die ersten Umsetzungsphasen des PKI berücksichtigt (Bewohnerparken, Anpassung und Vereinheitlichung der Bewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum sowie Anpassung des Parkleitsystems). Weitere Details können dem Punkt 7.4 des PKI entnommen werden. Begründung Seite 2 Allgemeines Das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) sollte die vorhandene Parkraumsituation innerhalb des Innenstadtringes (inkl. Ringstraßen) untersuchen und optimieren. Das Hauptziel des PKI ist die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt als Wohn-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsstandort sowie Bewegungsraum. Der Untersuchungsumfang wurde verwaltungsintern abgestimmt und dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 16.06.2015 (Vorlage 1496/15) bekanntgegeben. Der externe Gutachtenauftrag "Parkraumkonzept Innenstadt" wurde im September 2015 an die IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH aus Neuss erteilt. Am 26.11.2015 wurde ein Zwischenbericht dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung (Vorlage 1997/15) vorgelegt. Am 11.02.2016 wurde der Aktivkreis Innenstadt (u. a. mit Vertretern des Handelsverbandes NRW) über den Sachstand informiert und am 24.05.2016 wurden ihm die wichtigsten Zwischenergebnisse präsentiert. Die Planungspolitische Sprecherrunde (Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung) wurde am 18.05.2016 über die wichtigsten Zwischenergebnisse informiert. In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie für Bauen, Wohnen und Mobilität am 28.06.2016 wurde ein Zwischenbericht präsentiert (Vorlage 2777/16). Am 27.10.2016 ist eine Bürgerinformationsveranstaltung (Zwischenergebnispräsentation etwa wie am 18/24.05.2016) geplant. Der Veranstaltungsort und die Uhrzeit stehen noch nicht fest, sie werden rechtzeitig bekanntgegeben. Umweltauswirkungen des PKI Nach der Vorprüfung des Einzelfalls und der erforderlichen Beteiligung der Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich betroffenen sein kann, wurde seitens der zuständigen Umweltbehörde gemäß § 14a UVPG festgestellt, dass durch das Parkraumkonzept Innenstadt Krefeld (PKI) und die Umsetzung der Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange und Schutzgüter zu erwarten sind. Die Umweltbehörde empfiehlt, das PKI nach seiner Umsetzung zu verifizieren und fortzuschreiben. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß Teil 3 - Abschnitt 2 UVPG ist nicht durchzuführen. Ein Umweltbericht nach § 14g UVPG entfällt. Eine Umsetzung von Vorhaben nach Anlage 1 UVPG ist mit der Aufstellung des Parkraumkonzeptes Innenstadt Krefeld nicht verbunden. Das Parkraumkonzept setzt keinen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne von § 14b UVPG. Eine wesentliche Änderung des Straßenverkehrs im Innenstadtgebiet wird nicht erwartet. Stattdessen sind durch die effektivere Nutzung der Parkplatzflächen und durch kürzere Wege zwischen Nutzergruppen und Parkplätzen relative Verbesserungen bei Lärm- und Luftschadstoff-Immissionen zu erwarten. Diese Feststellung gemäß § 14a UVPG ist einschließlich der genannten wesentlichen Gründe öffentlich bekannt zu geben. Die Feststellung gem. § 14a UVPG wird einschließlich der o. g. wesentlichen Gründe hiermit öffentlich bekanntgegeben. Nach dem Ratsbeschluss wird die Stadt Krefeld das PKI als eine Optimierungsmaßnahme im Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan im Rahmen des Berichtsverfahrens an die Bezirksregierung Düsseldorf übermitteln. Sonstiges Es wird angemerkt, dass mit der Detailplanung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes ein hoher finanzieller, planerischer und organisatorischer Aufwand verbunden ist. Daher kann es nur phasenweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalressourcen erfolgen, entsprechende politische Beschlüsse vorausgesetzt. Angesichts der perspektivisch geplanten Optimierung des Verkehrsflusses zwecks besserer Verkehrsbewältigung auf den Ringstraßen ist es längerfristig angedacht, im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zu prüfen, ob das Parken auf den Ringstraßen ggf. mindestens abschnittsweise komplett untersagt werden muss. Des Weiteren wird vorgeschlagen, im Zuge der Evaluationsphase zu prüfen, ob der öffentliche Parkplatz nördlich des Polizeipräsidiums am Nordwall auch Langzeitparkern zu einer festen Tagesparkgebühr zur Begründung Seite 3 Verfügung gestellt werden soll, falls er aufgrund der spezifischen Randlage grundsätzlich unterbelegt werden sollte. Anlagen: - Beschlussentwurf - PKI inkl. Anlagen Anmerkung: Die PDF-Dateien des PKI können in der Sitzungs-App aufgrund der Dateigrößenbeschränkung nicht dargestellt werden.