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Verwaltungsvorlage (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
Verwaltungsvorlage (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.04.2017 Nr. 3921 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 07.06.2017 Betreff Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen Beschlussentwurf: Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) i. V. m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW Frau Carla Christine Walther zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen, wiedergewählt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3921 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03001020000 52380000 u.a. Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.100,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 1.100,00 EUR 50,00 EUR - Einsparungen - 1.050,00 EUR Bemerkungen Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 SchAG NRW die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen hat. Es handelt sich dabei aber nicht um zusätzliche Kosten, da sie auch in der bisherigen Amtszeit angefallen und deshalb auch entsprechend eingeplant sind. Die genannten Beträge sind geschätzt. Begründung Seite 2 Die Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen, Frau Carla Christine Walther endet am 24.06.2017. Laut Einverständniserklärung vom 27.01.2017 ist Frau Walther bereit, das Amt für weitere fünf Jahre auszuüben. Auf Grund der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt sind weitere Bewerbungen nicht eingegangen. Angaben zur Person: Name: geboren am: Anschrift: Schiedsfrau seit: Carla Christine Walther 14.04.1952 Schützenstr. 33, 47829 Krefeld 25.06.2012 Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen (BDS) Gelegenheit gegeben, sich zu der Wiederwahl von Frau Walther zu äußern. Herr Roeder als Vorsitzender der Bezirksvereinigung weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass sich die qualifizierte Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen durch den Besuch von entsprechenden Seminaren in der Regel über einen mehrjährigen Zeitraum erstreckt. Die Kosten hierfür habe die Gemeinde im Rahmen der Sachkosten zu tragen. Schon aus diesem Grund sollte es im Interesse der Kommune liegen, dass Schiedspersonen nicht nur eine Amtszeit tätig sind. Darüber hinaus betont Herr Roeder, dass Frau Walther in der abgelaufenen Amtszeit ihre Eignung für das Schiedsamt in hervorragender Weise unter Beweis gestellt habe. Insofern sei eine Wiederwahl aus Sicht des BDS ausdrücklich zu begrüßen. Im Falle einer Wiederwahl beginnt die erneut auf fünf Jahre befristete Amtszeit mit der Bestätigung der Wahl durch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld.