Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.04.2017
Nr.
3921 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
07.06.2017
Betreff
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen
Beschlussentwurf:
Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) i. V. m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung
vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW Frau Carla Christine Walther zur Schiedsfrau
für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen, wiedergewählt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3921 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P03001020000
52380000 u.a.
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
1.100,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
1.100,00 EUR
50,00 EUR
- Einsparungen
- 1.050,00 EUR
Bemerkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 SchAG NRW die Sachkosten
des Schiedsamtes zu tragen hat. Es handelt sich dabei aber nicht um zusätzliche Kosten, da sie auch in der
bisherigen Amtszeit angefallen und deshalb auch entsprechend eingeplant sind. Die genannten Beträge
sind geschätzt.
Begründung
Seite 2
Die Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 9, Krefeld-Uerdingen, Frau Carla Christine Walther endet am 24.06.2017. Laut Einverständniserklärung vom 27.01.2017 ist Frau Walther
bereit, das Amt für weitere fünf Jahre auszuüben. Auf Grund der Bekanntmachung im Krefelder
Amtsblatt sind weitere Bewerbungen nicht eingegangen.
Angaben zur Person:
Name:
geboren am:
Anschrift:
Schiedsfrau seit:
Carla Christine Walther
14.04.1952
Schützenstr. 33, 47829 Krefeld
25.06.2012
Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen (BDS) Gelegenheit gegeben, sich zu der
Wiederwahl von Frau Walther zu äußern. Herr Roeder als Vorsitzender der Bezirksvereinigung
weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass sich die qualifizierte Aus- und Fortbildung der
Schiedspersonen durch den Besuch von entsprechenden Seminaren in der Regel über einen
mehrjährigen Zeitraum erstreckt. Die Kosten hierfür habe die Gemeinde im Rahmen der Sachkosten zu tragen. Schon aus diesem Grund sollte es im Interesse der Kommune liegen, dass
Schiedspersonen nicht nur eine Amtszeit tätig sind. Darüber hinaus betont Herr Roeder, dass
Frau Walther in der abgelaufenen Amtszeit ihre Eignung für das Schiedsamt in hervorragender
Weise unter Beweis gestellt habe. Insofern sei eine Wiederwahl aus Sicht des BDS ausdrücklich
zu begrüßen.
Im Falle einer Wiederwahl beginnt die erneut auf fünf Jahre befristete Amtszeit mit der Bestätigung der Wahl durch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld.