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Verwaltungsvorlage (15-03-09_UP-SN-Duisburg.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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\ Stadt Krefeld o -36- o 47792Krefeld Der Oberbürgermeister Amt für Stadtentwicklu n g und Projektmanagemen Stadtverwaltun g Duisburg 47049 Duisburg r DER OBERBUR6ERMEIsTER Fachbereich Umwelt 09. März 2015 lhr Schreiben 61-Duisburg2027 Mein Zelchen Li 3611.3 ra Auskunft ertellt / E-Mait Herr Dr. Rademacher a.rademacherqkrefetd.de Anschrift / Zlmmer Elbestr. 7 Zimmer 113 Telefon / Fax 02157136602457 02757136602460 Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufsteltung des Flächennutzungsplans der Stadt Duisburg; Beteiligung und Festlegung des Untersuchungsrahmens gemäß § 2 (4) BauGB (Scoping) - lhrSchreiben vom 15. Dezember201.4; Scopingtermin vom L0. Februar201.5 Stetlungnahme der Stadt Krefetd zur Umweltprüfung gemäß § 2(4) BauGB Sehrgeehrte Damen und Herren, für die Beteiligung der Stadt Krefeld an dem Verfahren der Aufstettrns des Flächennutzungsplans der Stadt Duisburg und der Umweltprüfung des FNP gemäß § 2 (4) BauGB bedanke ich mich. Die Stadt Krefeld kann die Problematiken der Aufstellung eines Flächennutzungsptans aus den Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit gut nachvotlziehen. Gerne bin ich bereit, lhnen die Anmerkungen und Hinweise der Stadt Krefeld zur FNPUmweltprüfung zu übersenden. Aus Sicht der Stadt Krefeld soltten die folgenden Umwelt- und Stadtentwicklungsbelange Krefelds in der Umweltprüfung des Flächennutzungsplans Duisburg geprüft werden: 1.. lnsgesamt werden von der Stadt Duisburg ca. 400 Potenziatftächen auf dem Duisburger Stadtgebiet im Rahmen der Stadtentwicklung und der Neuaufstellung des Ftäch en n utzun gsplans als Potentiatfläch en weiterverfotgt. Ü ber d ie U mweltprüfun g der Potentiatftächen im Aufsteltungsverfahren des Flächennutzungsplans soll eine weitere Abwägung über die Weiterverfolgung zukünftiger Nutzungen und über die Stadtentwicklungsziele im FNP Duisburg erreicht werden. lm Hinblick auf die Umweltbetange und die Belange der Stadtentwicktung der Stadt Krefeld und der Stadt Duisburg ist vor altem die Wirksamkeit der geplanten Nutzungen in den Stadtteilen, Rumeln, Kaldenhausen, Rheinhausen und Friemersheim für die Stadt Krefeld von Seite 2 zum Schreiben der Stadt Krefetd umwelt- und stadtplanerischem lnteresse. Aufgrund der Nähe der geptanten Nutzungen zu den Stadtteilen KR-Uerdingen, KR-Gartenstadt und KR-Elfrath sind Wechselwirkungen zwischen geplanten Wohnnutzungen einerseits sowie besteh en den oder festgesetzten I nd ustriepotenzialen an dererseits n icht gänzlich auszusch [ießen. 2. ln Bezug auf die Einwirkung von lndustrieanlagen, und ihren in den Bebauungsplänen der Stadt Krefeld festgesetzten Entwicklungspotenzialen sollte geprüft und sichergesteltt werden, dass die immissionsseitig relevanten Abstände (Lärm, Luftschadstoffe, zu den in Duisburg geplanten Wohnnutzungen sicher eingehalten werden können. Eine Nichteinhaltung der Abstände würde sowohl zur künftige Beeinträchtigung der Einwohner als auch zur Einschränkung der planerisch festgesetzten Entwicklungspotenziale auf dem Krefetder Stadtgebiet führen. Grundsätzlich sotlten diese Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung und der Aufstellung des Flächennutzungsplans Duisburg geprüft und hierzu Aussagen getroffen werden. 3. Von einer Einschränkung des bereits auf Krefelder Seite im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Krefeld stadtptanerisch und hinsichttich der Umweltbelange geprüften Entwicklungsmögtichkeiten, könnten die MKVA und die im F[ächennutzungsplan ausgewiesenen Enrueiterungsflächen für die Entsorgungsgesetlschaft Krefeld (EGK) betroffen sein. Die Ergebnisse der diesbezüglichen Umweltprüfung des FNP Krefeld soltten daher bei der Aufstellung und Umweltprüfung des FNP Duisburg berücksichtigt werden. Bei der künftigen Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten bzw. deren Umwidmung soltte die Stadt Duisburg den umweltseitigen und planerischen Einftuss auf den Bestand und die bestehenden und künftigen Entwicktungsmöglichkeiten der EGK.berücksichtigen und p rüfen. 4. Zur Neuentwicklung des in der Umsetzung befindtichen Duisport-KV-Terminals Hohenbudberg (Planfeststellungsbeschluss vom 21 .1,1,.201.2) sotlten Aussagen und Ergebnisse der UVP des KV-Terminals in die Umweltprüfung des Ftächennutzungsplans aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung der Entwicklung der Lkw-Verkehre (zeitticher Vertau0 und den daraus resultieren lmmissionen auf dem Krefetder Stadtgebiet (Krefetd-Uerdingen). 5. Die Stadt Krefeld unterliegt aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOz) und Partikel (PMro, Feinstaub) seit 2010 einem Luftreinhalteplan. Während die PM10-lmmissionen den Grenzwert von 35 Überschreitungstagen (des Tagesmittelwertes von 50 Ug/m3) pro Jahr seit 2013 unterschreiten, bleibt derlahresmittel-Grenzwert von 40 pglff NOz überschritten. Da ein Teil der Hintergrund-lmmissionen lndustrie-Anlagen zugeordnet werden kann, sollten im Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg die Luftschadstoff-lmmissionen im Stadtgebiet beschrieben und Aussagen über die potenzie[ten Auswirkungen (Hintergrundlmmissionen) auf Gebiete außerhalb des Stadtgebietes getroffen werden. I Seite 3 zum Schreiben der Stadt Krefetd 6. lm Hinbtick auf die Beeinflussung stadtklimatischer Funktion auf dem Krefelder Stadtgebiet sollte der Einfluss der im Duisburger Stadtgebiet geplanten Nutzungen bei der Umweltprüfung des FNP behan'dett werden. Hier weise ich auf die Gesamtstädtische Klimaanalyse und die diesbezüglichen Ausführungen des Flächennutzungsplans Krefeld hin, die in der Umweltprüfung des FNP Duisburg berücksichtigt werden sollten. lch bitte Sie, die o. g. Umweltbetange der Stadt Krefeld in der Umweltprüfung des Flächennutzungsplans der Stadt Duisburg zu behandeln. Gerne ist die Stadt Krefeld bereit, Sie bei der Beschaffung hierfür notwendiger lnformationen zu unterstützen. Für weitere Rückfragen steht lhnen Hr. Dr. Rademacher (0215t- 3660-2457) zur Verfügung. Mit freundtichen Grüßen '[';; , Thomas Visser