Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.06.2017
Nr.
4055 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
29.06.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
06.07.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans Duisburg
Beschlussentwurf:
Für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Für den Hauptausschuss und den Rat:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4055 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld nimmt zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wie folgt Stellung:
Wohnbauflächen
Die Städte Duisburg und Krefeld sind im Rahmen des Projektaufrufes "StadtUmland.NRW" des Landesbauministeriums NW Projektpartner. Bei diesem Projektaufruf geht es um Problemlösungen, die durch
die starke Bevölkerungszuwanderung in der Rheinschiene verursacht werden. Gefragt sind gemeinsame
innovative Antworten bei der Entwicklung von Siedlungsflächen und im Verkehrssektor. Daher entsteht
im Bereich der Entwicklung von Siedlungsflächen keine Konkurrenzsituation. Folglich bestehen hinsichtlich der Größenordnung bei der Ausweisung von Wohnbauflächen keine Bedenken.
Es ist allerdings zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Wohnbauflächen im Duisburger Südwesten und
Süden die geplante Entwicklung auf dem Krefelder Stadtgebiet (Entwicklungsziele des Flächennutzungsplans Krefeld, Industrieentwicklung im Chempark, Entwicklung der Müllverbrennungsanlage) eingeschränkt werden könnte (Immissionen und immissionsseitig einzuhaltenden Abstände, Achtungsabstände
bei Störfallanlagen).
Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der Stadt Krefeld an die Stadt Duisburg vom 09.03.2015 (Beteiligung und Festlegung des Untersuchungsrahmens der UP zum FNP Duisburg gemäß § 2(4) BauGB) verwiesen. Ob die Hinweise, Anregungen und Belange der Stadt Krefeld im FNP - Vorentwurf und im Umweltbericht der Stadt Duisburg Berücksichtigung gefunden haben, ist hier nicht erkennbar, da diesbezügliche Aussagen fehlen (planerische Abwägung).
Gewerbe- und Industrieflächen
Die im Vorentwurf des Flächennutzungsplans Duisburg geplanten zusätzlichen Industriegebiete liegen
nahe den bekannten Industriegebieten in Duisburg-Mitte (Hafen) und im Duisburger Norden. Aufgrund
der Entfernung zum Krefelder Stadtgebiet sind direkte Auswirkungen (Immissionen) durch die Ausweisung und spätere Entwicklung der Industriegebiete auf Krefeld eher auszuschließen.
Einzelhandel
Hinsichtlich der geplanten Darstellungen der Zentralen Versorgungsbereiche, gemischter Bauflächen mit
Zentrenfunktion (MK / MI) und Wohnbauflächen innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche bestehen
keine Bedenken.
Fachmaktagglomeration Möbel / Duisburger Freiheit
Der Entwicklungsstandort im Dellviertel für großflächige Möbelansiedlungen ist mit max. 51.800 qm zwar
im Bebauungsplan Nr. 1129 dargestellt. Da es aber bisher nicht zu einer Bebauung gekommen ist, sollte
der Standort überprüft werden . Möbelmärkte dieser Größenordnung verfügen über ein sehr hohes Maß
an zentrenrelevanten Sortimenten, so dass ihre Verträglichkeit heute erneut zu hinterfragen ist.
Der Rat der Stadt Duisburg hat sich am 1. Februar 2017 in einer Art Grundsatzbeschluss für die Planung
eines Factory Outlet Center (FOC) ausgesprochen und die Verwaltung mit vorbereitenden Planungen beauftragt. Zur Zeit läuft ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss, so dass zur Zeit keine Klarheit über
die künftigen Planungen besteht. Sofern das Planverfahren für das FOC fortgeführt werden sollte, wird
sich die Stadt Krefeld beim Moderationsverfahren und im förmlichen Beteiligungsverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) einbringen und sich gegen das FOC aussprechen.
Entwicklungsstandort Ostermann auf dem ehemaligen "Zeus - Gelände"
Auf der Entwicklungsfläche sind gemäß Bebauungsplan Nr. 1158 I großflächige Fachmärkte (Möbel-, Küchen-, Möbelmitnahme- und Gartenmarkt) von zusammen 60.000 qm geplant. Diese Flächen sollten
überprüft und der Versorgungssituation angepasst werden.
Von einer Darstellung im Flächennutzungsplan sind insbesondere im Möbelbereich die Flächen für die
bestehenden Möbelmärkte und die Entwicklungsflächen für Möbel in der Gesamtheit zu betrachten und
Begründung
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neu zu bewerten. Hier werden Dimensionen an Verkaufsflächen erreicht, die den Eindruck verfestigen,
dass sie vom Bedarf der Stadt Duisburg nicht mehr abgedeckt sind.
Verkehr
Nahe dem Krefelder Stadtgebiet sind in Duisburg dagegen neue Wohnbauflächen und Grünflächen vorgesehen (Rheinhausen, Mündelheim). Hier ist in Zukunft eine zusätzliche Nutzung der Krefelder Infrastruktur durch Pendler-, Freizeit- und andere Zielverkehre nach Krefeld zu erwarten.
In der Flächennutzungsplan - Begründung sind zunächst allgemeine Ziele beschrieben, die in der aktuellen
Planungspraxis als Standard anzusehen sind: Neben der Förderung des ÖPNV und der Nahmobilität mit
der entsprechenden Barrierefreiheit, soll durch eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung der Anteil
des motorisierten Verkehrs verringert und der Wirtschaftsverkehr auf das notwendige, stadtverträgliche
Maß begrenzt werden. Lärm- und Luftschadstoffe sollen dadurch vermindert werden.
Auch die strategischen Ziele, die den Verkehr betreffen, sind unter diesen Aspekten formuliert. Da der
FNP keine konkreten gemeindlichen Verkehrsprojekte beschreibt bzw. darstellt, die das Gebiet der Stadt
Krefeld betreffen, sind dem Grunde nach von hier keine Bedenken zu äußern auch wenn eine Verkehrsprognose nicht Bestandteil des Planes ist.
Der Flächennutzungsplan - Entwurf stellt jedoch sowohl im Text als auch im Plan und den Erläuterungskarten Verkehrsprojekte dar, die sehr wohl von Interesse der Stadt Krefeld sind, auch wenn sie entweder
innerstädtische Duisburger oder Bundes- und Landesprojekte betreffen. Dies sind im Einzelnen:
Die sogenannte „Logistikdiagonale“ beginnt bzw. endet auf Krefelder Stadtgebiet im Zuge der L 473
(Charlottering). Diese Straße ist fertiggestellt und verläuft zum Teil entlang vorhandener Wohnbebauung
(rund um die Mauritzstraße). Durch weitere (Schwer-) Verkehrsverlagerungen, insbesondere durch die
Standorte des Logports und weiterer ausgewiesener Gewerbeflächen, ist hier eine erhebliche Verkehrszunahme zu erwarten. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zurzeit jedoch nicht vorgesehen.
Der Radschnellweg RS 1 endet westlich des Rheins mit Anschluss an den Erlebnisradweg „Rheinschiene“
und das Radnetz des Landes (Erläuterungskarte 10). Auch die Stadt Krefeld hat großes Interesse, das eigene Radnetz und hier insbesondere die „Krefelder Promenade“ an den RS 1 anzuschließen. Dies erscheint aber im Hinblick auf die eher freizeitorientierten Radwege auf Duisburger Gebiet nicht optimal
gelöst.
Hier sind im weiteren, konkretisierenden Verfahren attraktivere Lösungen anzustreben.
Der Ausbau der B 288 zur A 524 ist im Ausführungsgesetz des Bundes als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht ausgewiesen. Der Haltung der Stadt Krefeld gegen den Ausbau wurde im Gesetz
Rechnung getragen, so dass der geplante Bau an der Ortsdurchfahrtsgrenze zu Krefeld-Uerdingen endet.
Hiermit verbunden ist jedoch auch die Straßenbaulast, die einzig und alleine bei der Stadt Krefeld liegt.
Verkehrszunahmen, die durch weitere rechtsrheinische Industrieflächen ausgelöst werden und an das
übergeordnete Straßennetz wie z.B. die A 57 angebunden werden, sind mit der Stadt Krefeld abzustimmen und die zu erwartenden Verkehrsbelastungen und sonstigen Auswirkungen darzulegen. Hier reicht
es also nicht aus, dass die Stadt Duisburg über eine verwaltungsinterne Mobilitätsstrategie verfügt, die
keine konkreten Belastungsprognosen für den Zielhorizont 2027 abgibt.
Die Schifffahrt und damit die Hafenentwicklung sind von landesweitem Interesse. Hier wird auf die Bundes- und Landesgesetze verwiesen, die jedoch auch eine unmittelbare Wirkung auf Krefelder Gebiet entfalten, sei es durch Konkurrenzflächen oder Güterverkehr, der von den Schiffen auf Lkw verladen wird.
Auch in letzterem Fall kann durch entsprechende Fahrten erheblich Mehrverkehr auf das Krefelder Straßennetz zu kommen und ist durch ein Lkw-Routenkonzept im weiteren Verfahren zu minimieren.
Der Schienenverkehr ist ebenfalls von landesweitem Interesse. Personen und Güter, die per Zug transportiert werden, entlasten die Infrastruktur. Während Verbesserungen bei den Luftschadstoffen erwartet
werden, ist systembedingt die Lärmproblematik an den (bewohnten) Schienenstrecken nicht ohne weite-
Begründung
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res zu lösen. Gerade der nächtliche Güterverkehr hat schädliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen
und Anwohner. Da es sich nicht um Duisburger Schienenstrecken sondern um DB-Netze handelt, kann
von hier nur der Hinweis kommen, dass auch bei der weiteren Priorisierung des Schienenverkehrs der
Lärmschutz auch an bestehenden Strecken Vorrang haben muss.