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Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans Duisburg)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:44
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.06.2017 Nr. 4055 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 29.06.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 06.07.2017 Rat 06.07.2017 Betreff Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans Duisburg Beschlussentwurf: Für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Für den Hauptausschuss und den Rat: Die Stellungnahme der Verwaltung wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4055 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld nimmt zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wie folgt Stellung: Wohnbauflächen Die Städte Duisburg und Krefeld sind im Rahmen des Projektaufrufes "StadtUmland.NRW" des Landesbauministeriums NW Projektpartner. Bei diesem Projektaufruf geht es um Problemlösungen, die durch die starke Bevölkerungszuwanderung in der Rheinschiene verursacht werden. Gefragt sind gemeinsame innovative Antworten bei der Entwicklung von Siedlungsflächen und im Verkehrssektor. Daher entsteht im Bereich der Entwicklung von Siedlungsflächen keine Konkurrenzsituation. Folglich bestehen hinsichtlich der Größenordnung bei der Ausweisung von Wohnbauflächen keine Bedenken. Es ist allerdings zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Wohnbauflächen im Duisburger Südwesten und Süden die geplante Entwicklung auf dem Krefelder Stadtgebiet (Entwicklungsziele des Flächennutzungsplans Krefeld, Industrieentwicklung im Chempark, Entwicklung der Müllverbrennungsanlage) eingeschränkt werden könnte (Immissionen und immissionsseitig einzuhaltenden Abstände, Achtungsabstände bei Störfallanlagen). Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der Stadt Krefeld an die Stadt Duisburg vom 09.03.2015 (Beteiligung und Festlegung des Untersuchungsrahmens der UP zum FNP Duisburg gemäß § 2(4) BauGB) verwiesen. Ob die Hinweise, Anregungen und Belange der Stadt Krefeld im FNP - Vorentwurf und im Umweltbericht der Stadt Duisburg Berücksichtigung gefunden haben, ist hier nicht erkennbar, da diesbezügliche Aussagen fehlen (planerische Abwägung). Gewerbe- und Industrieflächen Die im Vorentwurf des Flächennutzungsplans Duisburg geplanten zusätzlichen Industriegebiete liegen nahe den bekannten Industriegebieten in Duisburg-Mitte (Hafen) und im Duisburger Norden. Aufgrund der Entfernung zum Krefelder Stadtgebiet sind direkte Auswirkungen (Immissionen) durch die Ausweisung und spätere Entwicklung der Industriegebiete auf Krefeld eher auszuschließen. Einzelhandel Hinsichtlich der geplanten Darstellungen der Zentralen Versorgungsbereiche, gemischter Bauflächen mit Zentrenfunktion (MK / MI) und Wohnbauflächen innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche bestehen keine Bedenken. Fachmaktagglomeration Möbel / Duisburger Freiheit Der Entwicklungsstandort im Dellviertel für großflächige Möbelansiedlungen ist mit max. 51.800 qm zwar im Bebauungsplan Nr. 1129 dargestellt. Da es aber bisher nicht zu einer Bebauung gekommen ist, sollte der Standort überprüft werden . Möbelmärkte dieser Größenordnung verfügen über ein sehr hohes Maß an zentrenrelevanten Sortimenten, so dass ihre Verträglichkeit heute erneut zu hinterfragen ist. Der Rat der Stadt Duisburg hat sich am 1. Februar 2017 in einer Art Grundsatzbeschluss für die Planung eines Factory Outlet Center (FOC) ausgesprochen und die Verwaltung mit vorbereitenden Planungen beauftragt. Zur Zeit läuft ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss, so dass zur Zeit keine Klarheit über die künftigen Planungen besteht. Sofern das Planverfahren für das FOC fortgeführt werden sollte, wird sich die Stadt Krefeld beim Moderationsverfahren und im förmlichen Beteiligungsverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) einbringen und sich gegen das FOC aussprechen. Entwicklungsstandort Ostermann auf dem ehemaligen "Zeus - Gelände" Auf der Entwicklungsfläche sind gemäß Bebauungsplan Nr. 1158 I großflächige Fachmärkte (Möbel-, Küchen-, Möbelmitnahme- und Gartenmarkt) von zusammen 60.000 qm geplant. Diese Flächen sollten überprüft und der Versorgungssituation angepasst werden. Von einer Darstellung im Flächennutzungsplan sind insbesondere im Möbelbereich die Flächen für die bestehenden Möbelmärkte und die Entwicklungsflächen für Möbel in der Gesamtheit zu betrachten und Begründung Seite 3 neu zu bewerten. Hier werden Dimensionen an Verkaufsflächen erreicht, die den Eindruck verfestigen, dass sie vom Bedarf der Stadt Duisburg nicht mehr abgedeckt sind. Verkehr Nahe dem Krefelder Stadtgebiet sind in Duisburg dagegen neue Wohnbauflächen und Grünflächen vorgesehen (Rheinhausen, Mündelheim). Hier ist in Zukunft eine zusätzliche Nutzung der Krefelder Infrastruktur durch Pendler-, Freizeit- und andere Zielverkehre nach Krefeld zu erwarten. In der Flächennutzungsplan - Begründung sind zunächst allgemeine Ziele beschrieben, die in der aktuellen Planungspraxis als Standard anzusehen sind: Neben der Förderung des ÖPNV und der Nahmobilität mit der entsprechenden Barrierefreiheit, soll durch eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung der Anteil des motorisierten Verkehrs verringert und der Wirtschaftsverkehr auf das notwendige, stadtverträgliche Maß begrenzt werden. Lärm- und Luftschadstoffe sollen dadurch vermindert werden. Auch die strategischen Ziele, die den Verkehr betreffen, sind unter diesen Aspekten formuliert. Da der FNP keine konkreten gemeindlichen Verkehrsprojekte beschreibt bzw. darstellt, die das Gebiet der Stadt Krefeld betreffen, sind dem Grunde nach von hier keine Bedenken zu äußern auch wenn eine Verkehrsprognose nicht Bestandteil des Planes ist. Der Flächennutzungsplan - Entwurf stellt jedoch sowohl im Text als auch im Plan und den Erläuterungskarten Verkehrsprojekte dar, die sehr wohl von Interesse der Stadt Krefeld sind, auch wenn sie entweder innerstädtische Duisburger oder Bundes- und Landesprojekte betreffen. Dies sind im Einzelnen: Die sogenannte „Logistikdiagonale“ beginnt bzw. endet auf Krefelder Stadtgebiet im Zuge der L 473 (Charlottering). Diese Straße ist fertiggestellt und verläuft zum Teil entlang vorhandener Wohnbebauung (rund um die Mauritzstraße). Durch weitere (Schwer-) Verkehrsverlagerungen, insbesondere durch die Standorte des Logports und weiterer ausgewiesener Gewerbeflächen, ist hier eine erhebliche Verkehrszunahme zu erwarten. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Der Radschnellweg RS 1 endet westlich des Rheins mit Anschluss an den Erlebnisradweg „Rheinschiene“ und das Radnetz des Landes (Erläuterungskarte 10). Auch die Stadt Krefeld hat großes Interesse, das eigene Radnetz und hier insbesondere die „Krefelder Promenade“ an den RS 1 anzuschließen. Dies erscheint aber im Hinblick auf die eher freizeitorientierten Radwege auf Duisburger Gebiet nicht optimal gelöst. Hier sind im weiteren, konkretisierenden Verfahren attraktivere Lösungen anzustreben. Der Ausbau der B 288 zur A 524 ist im Ausführungsgesetz des Bundes als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht ausgewiesen. Der Haltung der Stadt Krefeld gegen den Ausbau wurde im Gesetz Rechnung getragen, so dass der geplante Bau an der Ortsdurchfahrtsgrenze zu Krefeld-Uerdingen endet. Hiermit verbunden ist jedoch auch die Straßenbaulast, die einzig und alleine bei der Stadt Krefeld liegt. Verkehrszunahmen, die durch weitere rechtsrheinische Industrieflächen ausgelöst werden und an das übergeordnete Straßennetz wie z.B. die A 57 angebunden werden, sind mit der Stadt Krefeld abzustimmen und die zu erwartenden Verkehrsbelastungen und sonstigen Auswirkungen darzulegen. Hier reicht es also nicht aus, dass die Stadt Duisburg über eine verwaltungsinterne Mobilitätsstrategie verfügt, die keine konkreten Belastungsprognosen für den Zielhorizont 2027 abgibt. Die Schifffahrt und damit die Hafenentwicklung sind von landesweitem Interesse. Hier wird auf die Bundes- und Landesgesetze verwiesen, die jedoch auch eine unmittelbare Wirkung auf Krefelder Gebiet entfalten, sei es durch Konkurrenzflächen oder Güterverkehr, der von den Schiffen auf Lkw verladen wird. Auch in letzterem Fall kann durch entsprechende Fahrten erheblich Mehrverkehr auf das Krefelder Straßennetz zu kommen und ist durch ein Lkw-Routenkonzept im weiteren Verfahren zu minimieren. Der Schienenverkehr ist ebenfalls von landesweitem Interesse. Personen und Güter, die per Zug transportiert werden, entlasten die Infrastruktur. Während Verbesserungen bei den Luftschadstoffen erwartet werden, ist systembedingt die Lärmproblematik an den (bewohnten) Schienenstrecken nicht ohne weite- Begründung Seite 4 res zu lösen. Gerade der nächtliche Güterverkehr hat schädliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner. Da es sich nicht um Duisburger Schienenstrecken sondern um DB-Netze handelt, kann von hier nur der Hinweis kommen, dass auch bei der weiteren Priorisierung des Schienenverkehrs der Lärmschutz auch an bestehenden Strecken Vorrang haben muss.