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Verwaltungsvorlage (20160419_Anlage 1 zur Vorlage DTM u. MBL.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
224 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:45
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2570/16 Dritte Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2016 folgende Änderungen der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn vom 14. Dezember 2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 2010, S. 341 – 342) beschlossen: 1. Ziffer 4. Wird wie folgt neue gefasst: Die bisherige Regelung entfällt. Sie wird ersetzt durch folgende Regelung: Krefelder Museumskarte (nicht übertragbar) Es gilt die Krefelder Museumskarte. Sie berechtigt zum ganzjährigen Besuch aller Krefelder Museen inkl. NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer. Für ihren Erwerb gelten folgende Entgelttarife: a) Erwachsene – 40,00 EUR b) ermäßigt für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen, Mitglieder des Vereins Villa Merländer e.V., Mitglieder der Museums Initiative (MIK), Mitglieder des Krefelder Kunstvereins e.V. – 20,00 EUR c) ermäßigt für Schüler/innen, Auszubildende, Studenten und Studentinnen, Wehr- und Ersatzdienst-leistende, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII – 10,00 EUR. Die Krefelder Museumskarte gilt personenbezogen (in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis). Sie ist nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Für den Erhalt der Ermäßigung unter b) ist die Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen. Auch für den Erhalt der Ermäßigung unter c) ist der jeweilige Ermäßigungsgrund beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen. Mitglieder der jeweiligen Fördervereine haben das Privileg des freien Eintritts in ihr jeweiliges Museum. d) Familienkarte zur Krefelder Museumskarte – 50,00 EUR Diese Familienkarte berechtigt zum ganzjährigen Besuch aller Krefelder Museen für zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend). Sie ist nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Die Familienkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen. 2. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert. 3. Die Änderung der Entgeltregelung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.