Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:45
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.04.2016
Nr.
2570 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
19.04.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
24.05.2016
Rat
02.06.2016
Betreff
3. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn - Einführung
neuer Jahreskarten
Beschlussentwurf:
Für den Kultur- und Denkmalausschuss:
Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat, die 3. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn gemäß Anlage 1 zu beschließen. Nach einem Jahr soll
durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine
Nachbesserung erforderlich ist.
Für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die 3. Änderung der
Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burge Linn gemäß Anlage 1 zu beschließen. Nach einem Jahr soll durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine Nachbesserung erforderlich ist.
Für den Rat:
Die 3. Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn gemäß
Anlage 1 wird beschlossen. Nach einem Jahr soll durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen
werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine Nachbesserung erforderlich ist.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2570 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Überlegungen für ein attraktives Angebot zum Besuch der Krefelder Museen
schlägt die Verwaltung die Einführung einer Jahreskarte vor, die zum Besuch aller Krefelder Museumshäuser berechtigt, sowie eine entsprechende Familienkarte.
Die neuen Jahreskarten sollen, wie nachstehend dargestellt, zu attraktiven Preisen angeboten
werden. Diese liegen, im Verhältnis gesehen, unter dem Entgelt der bisher angebotenen Jahreskarte für die Krefelder Kunstmuseen (s. hierzu auch Vorlage Nr. 2563/16). Eine Jahreskarte nur
für die Linner Museen sieht die derzeitge Entgeltregelung nicht vor. Höhere Besucherzahlen, die
mit der Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums erwartet werden, und eine spürbar steigende Nachfrage an entgeltpflichtigen Führungen durch die Ausstellungen in allen Krefelder Museen lassen allerdings einen finanziellen Ausgleich erwarten, sodass der städtische Haushalt
durch die günstigen Jahreskarten nicht zusätzlich belastet wird.
Letztendlich sollen die neuen Jahreskarten, dazu dienen, den Zuspruch zu den Krefelder Museen
zu erhöhen und eine Belebung aller Museumshäuser zu erreichen, was sich wiederum als Werbung für Krefeld erweisen wird.
1. Die Krefelder Museumskarte (Museums-Card)
berechtigt zum Besuch aller Ausstellungen in den Museumshäusern
•Haus Lange/Haus Esters
•Kaiser Wilhelm Museum (nach dessen Wiedereröffnung)
•Deutsches Textilmuseum
•Museum Burg Linn (inkl. Burg und Jagdschloss)
•sowie der NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer
(hierzu ist der Besuch grundsätzlich entgeltfrei).
•Die Eintrittskarte soll personenbezogen gelten (in Verbindung mit dem
Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis). Sie ist nicht übertragbar.
•Gültigkeit der Karte: 1 Jahr ab dem Datum der Ausstellung
•Entgelt:
40,00 EUR – Normalpreis
•Ermäßigte Entgelte:
20,00 EUR
•
•
•
•
für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen
für Mitglieder des Vereins Villa Merländer e.V.
für Mitglieder der Museums Initiative Krefeld (MIK)
für Mitglieder des Krefelder Kunstvereins e.V.
Die Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein ist beim Erwerb der Museums-Card nachzuweisen.
Begründung
Seite 3
Die Mitglieder der jeweiligen Fördervereine behalten ihr Privileg des freien Eintritts in ihr jeweiliges Museum.
10,00 EUR – Schüler/innen, Auszubildende, Studenten und Studentinnen, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII.
Der jeweilige Ermäßigungsgrund ist beim Erwerb der Museums-Card nachzuweisen.
Der Verkauf der Krefelder Museumskarte soll an allen Museumskassen erfolgen.
Ergänzend zu dieser Jahreskarte wird die Einführung einer entsprechenden Familienkarte empfohlen.
2. Die Familienkarte zur Krefelder Museumskarte als Jahreskarte (Museums-Fam.-Card)
berechtigt zum Besuch aller Museumshäuser entsprechend der Krefelder Museumskarte für 2 Erwachsene mit bis zu 4 Kindern (schulpflichtig oder studierend).
•Die Karte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen
Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen. Sie ist nicht übertragbar.
•Gültigkeit der Karte: 1 Jahr ab Datum der Ausstellung
•Entgelt: 50,00 EUR.
3.
Vornahme eine Evaluation hinsichtlich der Preisgestaltung
Da die Erzielung von Eintrittsentgelten in den Kulturinstituten zur Haushaltskonsolidierung beitragen soll, die Verwaltung aber wegen der langen Schließung des Kaiser Wilhelm Museums derzeit keine Einschätzung hinsichtlich des Besucherzuspruchs treffen kann, wird vorgeschlagen,
nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Jahreskarten eine Evaluation durchzuführen, die
Erkenntnisse liefern soll, ob die Jahreskarten unter Ziff. 1. u. 2. zu den vorgeschlagenen Preisen
weiter angeboten werden können, oder ob dem Rat eine finanzielle Nachbesserung empfohlen
werden muss.
Zur Einführung dieser Jahreskarten sind die Entgeltregelungen für die Kunstmuseen der Stadt
Krefeld sowie die für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn zu ändern bzw. zu
ergänzen. Für die Änderung der Entgeltregelung der Kunstmuseen wurde eine separate Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. 2563/16 erstellt.
Die Änderungen sollen rechtzeitig vor Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums, zum
01.07.2016, in Kraft treten, um diese Karten bereits in der Eröffnungswoche anbieten zu können.
Begründung
Seite 4
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Änderung der Entgeltregelung für das Textilmuseum und
das Museum Burg Linn gemäß Anlage 1 zu beschließen.