Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:45
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.01.2017
Nr.
3497 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.02.2017
Rat
09.02.2017
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 4. Quartals 2016
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2016 - 31.12.2016 im Teilergebnisplan 2016
im Gesamtbetrag von 1.614.974,36 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2016 - 31.12.2016 im Teilfinanzplan 2016
im Gesamtbetrag von 356.201,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2016 - 31.12.2016 im Teilfinanzplan (Verpflichtungsermächtigung) 2016
im Gesamtbetrag von 102.000,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 3
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3497 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.10.2016 - 31.12.2016 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und § 22
Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1, 2 und 3 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen im Teilergebnisplan/Teilfinanzplan 2016
sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.