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Verwaltungsvorlage (Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:45
Verwaltungsvorlage (Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 -) Verwaltungsvorlage (Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 -) Verwaltungsvorlage (Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 -) Verwaltungsvorlage (Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.01.2016 Nr. 2174 /15-V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/ Ma-1703 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Betreff Sonderabschreibungen insbesondere auf städtische Immobilien und Beteiligungen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 - Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2174 /15-V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit oben genanntem Antrag bittet die FDP-Fraktion um Stellungnahme, ob und inwieweit mit Wirksamkeit noch für das (Not-)Haushaltsjahr 2014 Sonderabschreibungen auf städtisches Vermögen, insbesondere Immobilien und Beteiligungen, möglich sind und welche Schritte hierzu unternommen werden müssen. Vermögensgegenstände, die die Stadt in der Vergangenheit erworben hat und die einer Abnutzung unterliegen, werden fortlaufend linear abgeschrieben. Grundlage hierfür bildet die Grundsatzregelung des § 35 Abs.1 GemHVO, wonach die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes um planmäßige Abschreibungen zu vermindern und diese gleichmäßig auf die Haushaltsjahre zu verteilen sind, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Nach § 35 Abs.5 Satz 1 GemHVO sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. Für das Jahr 2014 ergab sich aus diesem Sachverhalt ein außerplanmäßiges Abschreibungsvolumen von insgesamt 13,9 Mio. Euro, das im Jahresabschluss 2014 dargestellt wird. Neben einigen kleinen Maßnahmen tragen im Wesentlichen die Wertentwicklungen zum Stadthaus (-12,1 Mio. Euro) und zum Krematorium (-1,1 Mio. Euro) zu dieser Entwicklung bei. Es ergibt sich eine Belastung der Ergebnisrechnung und eine Verminderung des Eigenkapitals der Stadt Krefeld. Im Rahmen der Überprüfung der Werte der Beteiligungen sind im Jahresabschluss 2014 außerplanmäßige Abschreibungen auf der Basis des § 35 Abs.5 Satz 1 GemHVO mit einem Gesamtvolumen von 29,8 Mio. Euro ausgewiesen. Davon entfallen im Wesentlichen 29,3 Mio. Euro auf die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und 0,5 Mio. Euro auf die DSM Krefeld Außenwerbung GmbH. Bezüglich des Hafens basierte die Bewertung in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) auf den im notariellen Rahmenvertrag zugrunde gelegten verbindlichen Businessplanungen bis zum Jahr 2027. In diesen Businessplanungen wurde ein Ausbau des Hafens um drei wesentliche Komponenten eingeplant. Vorgesehen waren die Errichtung eines KLV-Bahnhofs (Kombinierter Ladungsverkehr) „Stichwort TTK“, eines Multi-Purpose-Terminals und eines Containerterminals. Nur der Containerterminal ist realisiert worden, blieb wirtschaftlich jedoch, wie der Hafen insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Bewertung der DSM in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) basierte auf der Planung anlässlich des Anteilserwerbs. Die Geschäftsentwicklung blieb hinter diesen Erwartungen zurück. Insbesondere die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze in der Werbebranche. Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, so ist nach § 35 Abs. 8 GemHVO eine entsprechende werterhöhende Zuschreibung vorzunehmen. Aufgrund der mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungs-gesetz geänderten Vorschrift des § 43 Abs.3 GemHVO belasten die genannten Beträge nicht die Ergebnisrechnung, sondern werden unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Auch in diesem Fall wird das Eigenkapital der Stadt Krefeld vermindert. Die Verwaltung überprüft fortlaufend die Werte ihrer Immobilien und Beteiligungen, damit eine Veränderung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses einfließen kann. Nur so kann ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld in jedem Jahr vermittelt werden. Begründung Seite 3