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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 RAT_Bericht Nr. 06_2017_GA 2015.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:47

Inhalt der Datei

Krefeld  am Rhein Bericht üBer die PrüfuNg des gesAmtABschlusses 2015 Anlage Nr.: 1 — zur Vorlage Nr.: 4611/17— Bericht Nr.: 06/2017 Bericht Nr. 06/2017 über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2015 gemäß § 116 (6) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Inhaltsverzeichnis Anlagen ....................................................................................................................... 4 1 Prüfungsauftrag.................................................................................................... 5 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 9 4 3.1 Allgemeines ............................................................................................. 9 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 9 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse............................................................................................. 11 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 12 Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 13 4.1 Umsetzung von Prüfungsbemerkungen ................................................... 13 4.1.1 Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses .... 13 4.1.2 Fristgerechte Vorlage des geprüften Jahresabschlusses Eigenbetrieb Senioreneinrichtung ............................................................................... 14 4.1.3 Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckvorlage abgebildeten .......................................................................................... 14 4.1.4 Übersichtlichere/Aussagkräftigere Darstellung der Haftungsverhältnisse 15 4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 15 4.2.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände .......... 15 4.2.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen ............................................. 16 4.2.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ......................................................................... 16 4.2.4 Bilanzposition Passiva 1.2 - Gesamtjahresergebnis ................................ 17 4.2.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 21 4.2.6 Bilanzposition Passiva 5. – Passive Rechnungsabgrenzung .................... 21 5 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ ..................................................... 22 6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 23 7 Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 25 8 Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 27 9 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 28 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Anlagen Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………29 Anlage 2 – Gesamtabschluss 2015 der Verwaltung……………………………………………33 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 1 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB ab dem Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009) sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF (6. Auflage, Oktober 2014 und 7. Auflage, Oktober 2016) zur Prüfung herangezogen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht. Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2015 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft worden. Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden. Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss wirklich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden. Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte. Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Prüfung umfasst insbesondere • die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen, • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, • die angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK), • die wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie • die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes. Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist. Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung durchgesehen, aber nicht gesondert geprüft. Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie, bis auf den Eigenbetrieb Senioreneinrichtung, vollständig sind und eine geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl. Der zeitliche Ablauf der Prüfung war durch die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen innerhalb der Rechnungsprüfung geprägt. Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum Juni bis August 2017 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen: Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 • Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse • Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie) • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen • Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) • Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse • Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung • Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, Gesamtverbindlichkeitenspiegel). Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Seite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses 3.1 Allgemeines H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten. Nach § 116 (5) GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2015 erfolgte zur Sitzung des Rates am 08. Dezember 2016, also mit über 2 monatiger Verspätung (siehe hierzu Kapitel 4.1.1). 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 (2) GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW. Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Verselbständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 (2) S. 1 GemHVO NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 (2) S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Stadt sind gemäß § 50 Absatz 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren. Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 (3) GemHVO NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst. Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 (3) GO NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) zu bewerten. Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt. Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren. Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2015 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2015 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften Unternehmen je Kriterium. a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert 1) Kernverwaltung Stadt Krefeld 2) SWK Stadtwerke Krefeld AG 2.1) SWK AQUA GmbH 2.2) SWK ENERGIE GmbH 2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH 2.4) SWK KOMPAKT GmbH 2.5) SWK MOBIL GmbH 2.6) SWK NETZE GmbH 2.7) SWK SETEC GmbH 2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH 2.9) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 2.10) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. GK 2.12) DYNERGIO SERVICE GmbH 2.13) Lekker Energie GmbH 2.14) Lekker Strom Beteiligungs GmbH 2.15) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH 2.16) Eco-Care Recycling Solutions GmbH 2.17) Gerhard Schug Containerdienst GmbH 2.18) NH Niederrhein Holding GmbH 2.19) NOEX AG 2.20) Städtereinigung Gerke GmbH 2.21) Dürener Deponiegesellschaft mbH 2.22) Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG 3) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 4) Krefelder Baugesellschaft mbH Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 5) 6) 7) 8) 9) 10) Seidenweberhaus GmbH Zoo Krefeld gGmbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung Krefeld. Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen ergeben. Die Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. WP STRA III KG hat in 2015 den Geschäftsbetrieb aufgenommen und wird erstmalig in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen. b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen: 1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG 2) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH 3) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG 4) Treuhandgesellschaft 5) Braun Umweltdienste GmbH 6) Energieversorgung Kranenburg GmbH 7) Quantum GmbH 8) RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH 9) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH 10) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband). Gegenüber dem Vorjahr haben sich zwei Veränderungen ergeben. Ausgeschieden aus dem Kreis der At-Equity Unternehmen ist die GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG. Erstmalig einbezogen in den at Equity-Bereich wird die RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH. c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 (3) GO zu Anschaffungskosten. 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß § 116 (7) GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft. Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen. Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen. Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen. B 1 Der geprüfte Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses 2014 als auch die Bestellung der Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 stehen bislang aus. Gemäß § 21 i. V. m. § 26 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Senioreneinrichtung bis Ende März des Folgejahres aufzustellen und festzustellen. Der Prüfungsbericht des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer lag zum Erstellungszeitpunkt des Gesamtabschlusses 2015 nicht vor (siehe hierzu Kapitel 4.1.2). Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung hatte in diesem Zusammenhang den Fachbereich 50 Senioreneinrichtung schriftlich um Stellungnahme gebeten. Eine schriftliche Antwort lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht vor. 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 (1) GO NRW die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere: • Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 (2) S. 2 HGB) • Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 (3) i. V. m. § 41 (3) (4) und § 38 (1) S. 3 GemHVO NRW) Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 • Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 (1) GemHVO NRW i. V. m. § 300 (2) HGB) • Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 (1) GemHVO NRW i. V. m. § 308 (1) S. 1 HGB) Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 (2) HGB, 303 (2) HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 (1), 293 HGB) eingeschränkt und bei der Prüfung beachtet. Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011), der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B. hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung. 4 Prüfungsschwerpunkte 4.1 Umsetzung von Prüfungsbemerkungen Im Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2014 ist die Prüfung erstmalig auf die Umsetzung von Prüfungsbemerkungen (Hinweise und Beanstandungen) eingegangen. Diese Vorgehensweise wird im vorliegenden Bericht fortgeführt. 4.1.1 Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses Die Ausgestaltung des NKF soll den Gesamtüberblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Kommunen erleichtern, Gründe beseitigen, die bisher für Ausgliederungen, insbesondere formale Privatisierungen sprechen mochten, und insgesamt bessere Voraussetzungen für die Steuerung der Beteiligungen schaffen. Daher sieht der Gesetzgeber nach § 116 (5) die Notwendigkeit, den Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß § 116 i. V. m. § 96 (I) GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen. Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2014 erfolgte zur Sitzung des Rates am 25. Februar 2016, also mit über 5 monatiger Verspätung. Sowohl Verwaltung als auch Rechnungsprüfung arbeiten mit Nachdruck an der Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Für die Feststellung des Gesamtabschlusses gilt, dass diese nur erfolgen kann, wenn auch der Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt, geprüft und durch den Rat bestätigt wird. 4.1.2 Fristgerechte Vorlage des geprüften Jahresabschlusses Eigenbetrieb Senioreneinrichtung Gemäß § 21 i. V. m. § 26 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung bis Ende März des Folgejahres aufzustellen und festzustellen. Bereits im Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 wurde seitens der Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass der Abschluss 2012 der Senioreneinrichtung nicht fristgerecht geprüft und festgestellt wurde. Gleiches gilt für den Prüfungszeitraum 2013. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wie auch die Bestellung der Abschlussprüfer 2015 und 2016 sind bis 29.09.2017 nicht erfolgt. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung des städtischen Gesamtabschlusses setzt zwingend voraus, dass vorgelagerte gesetzliche Fristen eingehalten werden. 4.1.3 Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckvorlage abgebildeten Seit Einführung der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) besteht die Möglichkeit, die vorgeschriebene Kapitalflussrechnung aus dem System abzuleiten. Bereits im Prüfungsbericht 07/2016 zum Gesamtabschluss 2013 wurde auf inhaltliche Abweichungen der Kapitalflussrechnung zwischen DAD und der Druckvorlage hingewiesen. Ausgangspunkt dieses Hinweises war die schriftliche Aussage der Verwaltung vom 23. Juni 2016, aus der hervorgeht, dass der Gesamtabschluss ausschließlich mit der Software DAD erstellt wird. Tatsächlich wird weiterhin eine auf MS-Excel basierende Lösung, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG entwickelt wurde, eingesetzt. Inhaltlich weichen beide Zahlenwerke nach wie vor erheblich voneinander ab. In der Stellungnahme zum Prüfungsbericht 13/2016 erklärt die Verwaltung, dass „die gewählte Methode eine detaillierte Zuordnung der Zahlungsströme innerhalb der Kapitalflussrechnung erreicht. Eine automatisierte Erstellung in dieser Detailstufe ist durch die Software nicht möglich, auch nicht durch Anlegen eines Cashflowplans. Bei Nutzung der Cashflow-Funktion aus DAD würde im Übrigen auch der Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Nettoausweis weiter bestehen. (…) Hierfür wären auch in DAD manuelle Anpassungen erforderlich.“ Aus Prüfungssicht stellt sich somit die Frage, ob es sich bei der Software DAD um eine für die Größenordnung des Konzern Stadt Krefeld geeignete Konsolidierungssoftware handelt. Die Prüfung stellt weiterhin fest, dass die zur Verfügung stehende Konsolidierungssoftware (derzeit DAD) vollumfänglich genutzt werden sollte. Hierzu müssen durch die Verwaltung sämtliche notwendigen Parameter entsprechend definiert und gepflegt werden. 4.1.4 Übersichtlichere/Aussagkräftigere Darstellung der Haftungsverhältnisse Die Verwaltung hatte in der Stellungnahme zum o. g. Prüfungsbericht eine Überprüfung der Darstellung im Gesamtabschluss 2016 angekündigt. Die Prüfung wird dieses Thema bei der anstehenden Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 erneut aufgreifen. 4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses Im Rahmen weiterer Prüfungshandlungen wurde seitens der Prüfung die Gesamtbilanz in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle ausgewertet. Im Ergebnis wurden die Bereiche identifiziert, die wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr auswiesen. Die Prüfung hat diese Positionen näher betrachtet und im Folgenden beschrieben. 4.2.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände Der Bilanzansatz ist zum 31.12.2015 auf 10.634.996,07 Euro gesunken (Vorjahr: 13.412.989,68 Euro). Die Verringerung wird einerseits durch die Abschreibung des aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts- oder Firmenwert) aus der in 2013 durchgeführten Vollkonsolidierung der Lekker-Gruppe im Konzern über die rechtlich zugelassene Nutzungsdauer und andererseits durch Veränderungen bei den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen verursacht. Wesentliche Vermögensgegenstände (93%), die größtenteils aus Konzessionen und Software bestehen, sind dem SWK-Konzern hinzuzurechnen. Die Prüfung konnte die Position inhaltlich nachvollziehen. Seite 15 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 4.2.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen Im Gesamtabschluss 2014 hatte sich der Wertansatz bei den verbundenen Unternehmen zum Vorjahr (3,89 Mio. Euro) auf 7,06 Mio. Euro nahezu verdoppelt. Ursache hierfür war die 100% Beteiligung der SWK Energie GmbH an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG (Kaufpreis rund 3,2 Mio. Euro). Im Haushaltsjahr 2014 wurde seitens der Verwaltung darauf verzichtet, diese Unternehmung in den Vollkonsolidierungskreis aufzunehmen. Mit Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 wurde die Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. WP STRA III KG aufgrund der operativen Geschäftsaufnahme in den Vollkonsolidierungskreis aufgenommen. Im Berichtsjahr 2015 hat die SWK Energie GmbH 25,1% dieser Beteiligung an den Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen veräußert. Der Bilanzansatz reduziert sich folgerichtig wieder auf den Wert von 2013. Eine weitere wesentliche Veränderung innerhalb der Finanzanlagen ist bei den übrigen Beteiligungen zu verzeichnen. Der Wertansatz hat sich zum Vorjahr (19,0 Mio. Euro) nahezu halbiert auf nur noch 10,8 Mio. Euro. Rund 75% entfallen auf die SWK AG aufgrund der veränderten (SWK-)Konzernstruktur. Bei den übrigen assoziierten Unternehmen haben sich einige wenige Wertveränderungen ergeben, weshalb sich diese Bilanzposition lediglich um rund 0,68 Mio. Euro positiv verändert hat. Maßgeblichen Einfluss auf die Veränderung der Position Finanzanlagen hat der Bereich der Ausleihungen. Diese Position ist um 21,728 Mio. Euro gestiegen. Hierfür sind im Wesentlichen die Beteiligungen Dürener Deponie Gesellschaft und die SWK Energie verantwortlich. Die Rechnungsprüfung konnte die durchgeführten Schritte inhaltlich nachvollziehen. 4.2.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2015 einen Wert von 135,102 Mio. Euro (Vorjahr: 122,634 Mio. Euro) und resultieren aus folgenden Teilbeträgen: • • • • • 51,833 26,171 20,129 18,174 6,302 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Stadt Krefeld SWK Energie GmbH Lekker Teilkonzern SWK Netze GmbH Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Konzernforderungen sind um rund 13 Mio. Euro gestiegen. Hauptursache hierfür sind die erheblich gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte bei der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH. Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses 2015 kontrolliert. Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum 31.12.2015 einen Wert von 33,016 Mio. Euro (Vorjahr: 40,530 Mio. Euro) aus und verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen: • • 20,873 11,133 Mio. Euro Mio. Euro SWK Konzern Stadt Die Bilanzpositionen konnten aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden. 4.2.4 Bilanzposition Passiva 1.2 - Gesamtjahresergebnis Im Rahmen der Prüfungshandlungen wurden seitens der Prüfung stichprobenhaft zunächst die Überleitungsrechnungen betrachtet. Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung wurden in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle ausgewertet. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld hat sich gegenüber dem Vorjahr von -44,717 Mio. Euro auf -10,193 Mio. Euro deutlich verbessert. Dieser Wert setzt sich aus dem „Gesamtjahresergebnis“ (- 8,416 Mio. Euro) und dem „Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis“ (1,776 Mio. Euro) zusammen. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung zum Haushaltsjahr 2014 sowohl absolut als auch prozentual. Seite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2014 Veränderung Veränderung in € in € absolut in € in % 01 Steuern und ähnliche Abgaben 284.991.558 265.440.302 19.551.255 6,9% 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 193.543.774 187.186.002 6.357.772 3,3% 6.876.728 8.097.577 -1.220.849 -17,8% 129.975.880 125.128.751 4.847.129 3,7% 1.029.210.906 1.211.935.836 -182.724.931 -17,8% 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 78.105.066 63.658.284 14.446.781 18,5% 07 + Sonstige ordentliche Erträge 87.781.302 78.150.366 9.630.936 11,0% 08 + Aktivierte Eigenleistungen 20.514.973 17.075.216 3.439.756 16,8% 09 +/- Bestandsveränderungen -1.211.178 -3.079.271 1.868.093 -154,2% 1.829.789.009 1.953.593.065 -123.804.056 -6,8% 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 349.233.276 343.148.976 6.084.300 1,7% 33.206.252 35.115.068 -1.908.816 -5,7% -17,2% 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 844.116.396 989.503.544 -145.387.148 14 - Bilanzielle Abschreibungen 131.039.790 137.256.154 15 - Transferaufwendungen 242.677.816 235.355.189 7.322.627 3,0% 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 219.193.587 234.422.990 -15.229.403 -6,9% 1.819.467.117 1.974.801.921 -155.334.804 -8,5% 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -6.216.364 -4,7% 18 = Ordentliches Gesamtergebnis 10.321.892 -21.208.856 31.530.748 305,5% 19 + Finanzerträge 17.916.229 14.442.479 3.473.750 19,4% 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen -36.527.951 -35.330.524 -1.197.427 3,3% 21 = Gesamtfinanzergebnis -18.611.722 -20.888.045 2.276.323 -12,2% -8.289.830 -42.096.901 33.807.071 -407,8% 0 0 0 22 = Gesamtergebnis der lfd. Geschäftstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Gesamtergebnis 26 = Gesamtjahresergebnis 27 - Gewinnanteile anderer Gesellschafter 28 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt KR 126.974 745.875 -618.900 -126.974 -745.875 618.900 -8.416.805 -42.842.776 34.425.971 -409,0% 1.776.213 1.874.568 -98.355 -5,5% -10.193.018 -44.717.344 34.524.326 -338,7% Tabelle: Veränderung Gesamtergebnisrechnung Bei Betrachtung der Gesamtergebnisrechnung fällt zunächst auf, dass die ordentlichen Gesamterträge gegenüber dem Vorjahr um 123,804 Mio. Euro (-6,77%) gesunken sind. Entscheidenden Einfluss auf den Rückgang hat die negative Veränderung um -182,725 Mio. Euro bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, die hauptsächlich durch den SWK-Konzern verursacht wurden. Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit -155,334 Mio. Euro (-8,54%) stärker gesunken, wodurch das ordentliche Gesamtergebnis mit 10,322 Mio. Euro deutlich gegenüber dem Vorjahr (- 21,208 Mio. Euro) im Plus lag. Geprägt wird dieser Rückgang vor allem durch Veränderungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-17,22%) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-6,95%). Die übrigen Aufwandsarten bewegen sich moderat zum Vorjahr. Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Im Rahmen einer Ergebnisanalyse hat die Prüfung die jeweiligen operativen Ergebnisse der Unternehmen aus dem Vollkonsolidierungskreis betrachtet und dabei die Entwicklung ausgehend von den gemeldeten HGB-Einzelwerten über die Kommunalbilanz I (KB I) bis zum NKF-Ergebnis nach Konsolidierung nachverfolgt. Hierbei ist festzustellen, dass sich beispielweise der Anteil der Stadt am Konzernergebnis nach Konsolidierung von -26,827 Mio. Euro (siehe Jahresabschluss 2015) auf nur noch -7,998 Mio. Euro verbessert hat. Im Gegensatz dazu entwickelte sich das Ergebnis im SWK Konzern gegenläufig. Die voll zu konsolidierenden SWK-Konzern-Unternehmen haben in Summe operative Ergebnisse i. H. v. 35,438 Mio. Euro gemeldet. Nach Durchführung der Konsolidierung beeinflussten diese Unternehmen das Konzernergebnis mit -15,603 Mio. Euro. Aus Konzernsicht kann bspw. die Wohnstätte Krefeld AG positiv betrachtet werden. Deren nach HGB-Kriterien gemeldetes Jahresergebnis i. H. v. 6,684 Mio. Euro hat sich nach Konsolidierung massiv verbessert und das Konzernergebnis mit 18,484 Mio. Euro beeinflusst. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht sämtlicher Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises. Die Prüfung hat dabei auch den Anteil sämtlicher Unternehmen am Konzernergebnis herausgearbeitet. Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis wird bei der Betrachtung vernachlässigt. Von insgesamt 39,556 Mio. Euro aus den gemeldeten operativen Ergebnissen der städtischen Beteiligungen bleibt nach der Konsolidierung ein negativer Beitrag i. H. v. 0,418 Mio. Euro zum Konzernergebnis übrig. Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Vergleich von HGB-Jahresergebnissen mit den Ergebnissen nach Konsolidierung der einbezogenen Konzerntöchter Konzernunternehmen Stadt Krefeld Dürener Deponiegesellschaft mbH DYNERGIO GmbH EAG Krefeld GmbH & Co. KG 2015 Jahresüberschuss KB I (Pos. 7000) n. Konsolidierung -26.827.910 € 347.742 € 347.742 € -509.688 € -857.429 € 19.776 € 19.776 € -998.767 € -1.018.544 € 3.589.368 € 3.589.368 € -0 € 0€ Eco-Care Recycling Solutions GmbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Energiepark Straele-Auwel II GmbH GSAK Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH lekker Energie GmbH lekker Strom Beteiligungs GmbH -7.998.857 € 18.829.053 € -18.117.852 € -21.707.220 € 391.703 € 391.703 € 4.431.688 € 4.431.688 € -38.118.576 € -42.550.264 € -2.613.335 € -2.613.335 € 29.783.460 € 32.396.795 € 197.597 € 197.597 € 127.148 € -70.449 € 0€ 0€ -1.970.147 € -1.970.147 € -816.780 € -252.488 € Städtereinigung Gerke GmbH GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH &Co. KG Delta -26.827.910 € -564.292 € -564.292 € 1.274.567 € 1.274.567 € 91.155 € 91.155 € 9.822.861 € 9.822.861 € -11.505.697 € -12.780.264 € -225.735 € -316.889 € 50.090.352 € 40.267.490 € -7.292 € -7.292 € -7.732 € -440 € NH Niederrhein Holding GmbH 0€ 0€ -101.383 € -101.383 € NOEX AG 0€ 0€ 1.638.509 € 1.638.509 € Gerhard Schug Containerdienst GmbH 0€ 0€ 1.555.533 € 1.555.533 € 177.596 € 177.596 € -275.484 € -453.080 € Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung Krefeld 5.338.006 € 5.338.006 € Seidenweberhaus GmbH -2.955.466 € -2.955.466 € SWK AG 13.601.317 € 13.601.317 € -37.459.490 € -51.060.807 € SWK Aqua GmbH 0€ 0€ 16.790.102 € 16.790.102 € SWK-EGN Verwaltungs GmbH 0€ 0€ -2.219.685 € -0 € 0€ 21.355.834 € 21.355.834 € SWK Energie GmbH SWK Fahrservice GmbH 31.889.359 € 26.551.353 € -1.049.743 € 1.905.722 € -2.219.685 € 0€ 0€ -1.576.247 € -1.576.247 € -0 € 0€ -661.094 € -661.094 € SWK Mobil GmbH 0€ 0€ SWK Netze GmbH -0 € 0€ SWK SETEC GmbH -0 € 0€ SWK Kompakt GmbH WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Zoo Krefeld gGmbH 13.717 € 13.717 € 6.684.729 € 6.684.729 € -13.485.211 € -13.485.211 € -2.013.162 € -2.013.162 € -39.664.095 € -39.664.095 € -809.451 € -823.168 € 18.484.405 € 11.799.676 € 105.896 € 105.896 € Summe inkl. Stadt 12.727.720 € 12.727.720 € -8.416.805 € -21.144.525 € Summe excl. Stadt 39.555.630 € 39.555.630 € -417.948 € -39.973.578 € Tabelle: Vergleich HGB-Jahresergebnisse mit NKF- Ergebnissen nach Konsolidierung Seite 20 -938.335 € -1.044.231 € Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 4.2.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen Die Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Betrag i. H. v. 158,31 Mio. Euro aus und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (195,093 Mio. Euro) signifikant verändert. Der Gesamtwert wird dabei maßgeblich durch die Konzernmutter (14,01%), die EGN (38,72%), die lekker-Gruppe (7,41%), die SWKAG (7,93%) und die SWK Energie (10,82%) bestimmt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verlauf der Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) im Konzern seit 01.01.2010. Rückstellungen im Konzern (ohne Pens.rück) Rückstellung für Deponien und Altlasten 01.01.2010 31.12.2010 105.830.067 € 101.344.285 € 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 93.916.834 € 85.980.571 € 78.873.162 € 73.424.258 € 6.899.145 € 6.649.977 € 7.568.942 € 5.278.046 € 6.035.723 € Instandhaltungsrückstellungen 12.438.600 € sonstige Rückstellungen 87.688.075 € 124.345.795 € 125.162.215 € 128.891.664 € 197.118.774 € 195.093.940 € 158.311.717 € Summe 7.854.665 € 31.12.2011 97.639.180 € 205.956.742 € 233.544.745 € 229.700.539 € 229.458.476 € 290.668.287 € 279.245.148 € 237.771.698 € Veränd. d. Rückst. zum Vorjahr 0€ Konzernergebnis 0 € -60.244.916 € -44.780.499 € -26.898.649 € -84.273.808 € -44.717.344 € -10.193.018 € Veränd. d. Konzernerg. zum Vorjahr 0 € -60.244.916 € 15.464.417 € 46% 25% % Veränd. d. Rückst. zu Veränd. d. Konzernerg. 27.588.003 € -3.844.206 € -242.064 € 61.209.811 € -11.423.139 € -41.473.449 € 17.881.850 € -57.375.159 € 1% 107% 39.556.464 € 34.524.326 € 29% 120% Tabelle: Vergleich der Entwicklung von Rückstellungen zum Ergebnis Anhand dieser Auswertung kann anschaulich dargestellt werden, welchen Einfluss u.a. Veränderungen im Bereich der Rückstellungen auf das Konzernergebnis ausüben können. Durch die Bildung von Rückstellungen werden Leistungen als Aufwand gebucht, die in folgenden Perioden zu Ausgaben führen. Insbesondere die sonstigen Rückstellungen unterliegen einer ständigen Veränderung, wenn beispielsweise im Energie- oder Entsorgungsbereich Drohverlustrückstellungen gebildet werden müssen. Inwieweit diese tatsächlich zu bilden sind, wird bisher nicht im Rahmen einer Konzernsteuerung geprüft. 4.2.6 Bilanzposition Passiva 5. – Passive Rechnungsabgrenzung Unter der Position Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) werden erhaltene Zahlungen für Leistungen ausgewiesen, die in den Folgeperioden zu Erträgen werden. Die Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Betrag i. H. v. 73,849 Mio. Euro aus und hat sich zum Vorjahr um 8,074 Mio. Euro erhöht. Der wesentliche Betrag (53,591 Mio. Euro) der PRAP ergibt sich hauptsächlich aus Geschäftsvorgängen der Konzernmutter, beispielsweise aus den vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten und den Landesmitteln für Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere nennenswerte Beträge kommen von der EGN (5,438 Mio. Euro), der SWK Energie (5,747 Mio. Euro), der SWK Aqua (3,669 Mio. Euro) und der SWK Netze (3,633 Mio. Euro). Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 5 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ Das Thema Gesamtsteuerung im Konzern Stadt Krefeld wurde seitens der Rechnungsprüfung erstmals im Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2014 aufbereitet. Dabei wurde der Fokus auf die wesentlichen Mindestanforderungen und die Fragestellung gelegt, inwieweit die Konzernunternehmen in die örtliche Haushaltsbewirtschaftung zielgerichtet eingebunden sind bzw. eingebunden werden können. Aufgrund der zeitlich eng aneinander liegenden Erstellungszeiträume der Gesamtabschlüsse 2014 und 2015, konnte seitens der Verwaltung keine organisatorische Reaktion hinsichtlich der Aussagen zu einer Neuausrichtung bei der Gesamtsteuerung 1 erfolgen. Der Gesamtabschluss 2015 wurde vor Fertigstellung des Prüfungsberichts in den Rat eingebracht. An der organisatorischen Ausrichtung der städtischen Beteiligungssteuerung hat sich daher grundlegend nichts geändert. In der Abteilung „Beteiligungscontrolling“ im FB 20 werden weiterhin sämtliche Informationen zur Beteiligungssteuerung zusammengetragen. Die Rahmenbedingungen des kommunalen Handels haben sich in den vergangenen Jahren zusehends verändert. So haben sich Finanz- und Wirtschaftskrise, demografischer Wandel und Flüchtlingskrise nachhaltig auf die Haushaltslage der Stadt ausgewirkt. Originäre Einnahmen haben sich nicht in dem Maße entwickelt wie die stark wachsenden Aufwendungen für gesetzliche Pflichtaufgaben. Unter diesem Missverhältnis leiden auch zunehmend die freiwilligen Leistungen der Verwaltung. Haushaltsicherungskonzepte der Vergangenheit, die ihren Fokus meistens auf jahresbezogene Einsparungen richteten, führten oftmals zu einem Vermögensverzehr wie es sich aktuell insbesondere an der städtischen Infrastruktur (Schulgebäude, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Straßen und Wege, Grünflächen, Stadtwaldhaus, Seidenweberhaus, etc.) abzeichnet. Für die Ertüchtigung dieser Infrastruktur werden in den kommenden Jahren aufgrund des erhöhten Sanierungsbedarfs hohe Investitionssummen notwendig, die eine Finanzstabilität im Konzern zwingend voraussetzt, aber auch benötigt. Ein mögliches Instrument zur nachhaltigen Sicherung der freiwilligen und pflichtigen Aufgaben kann dabei die Konzernsteuerung übernehmen. Planungssicherheit und Optimierung der wirtschaftlichen Aufstellung können nur unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzplanung im Konzern „Stadt Krefeld“ erreicht werden. Infrastrukturplanung, ermittelt durch umfangreiche Bedarfsanalysen, und Finanzplanung müssen hierbei im Zusammenspiel wirken. Die Grundlage des generationengerechten Handels, also die Sanierung der kommunalen Finanzen 2, liegt dabei in der Gemeindeordnung NRW und sollte schwerpunktmäßig die Frage fokussieren, wie ein nachhaltiges und generationengerechtes Sanierungskonzept entwickelt und umgesetzt werden kann. 1 2 Vgl. Prüfungsbericht 13/2016, S. 22 ff. Vgl. § 1 (1) GO NRW. Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Rechnungsprüfung hält daher an ihrer Empfehlung, die Konzernsteuerung zu optimieren und auszubauen, fest. Die bevorstehenden Aufgaben können nur in Kooperation von Verwaltung und Politik gelingen. 6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1 GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen. Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden. Der Gesamtlagebericht entspricht wie 2014 nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und Entsorgung (Abfallentsorgung, Wasser) und Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig in den Gesamtabschluss eingebaut werden. Da der Gesamtabschluss 2015 vor Ende der Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 fertig gestellt war, konnte der Fachbereich 20 nicht korrigierend eingreifen. Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Die Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW (Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde im Gesamtabschluss umgesetzt. Eine Prüfung dieser Angaben ist nicht erfolgt. Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2015 sind die Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche. Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 7 Bestätigungsvermerk Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindliSeite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 chen Unternehmen. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen. Krefeld, den . . 2017 Hinweis: Seite mit Datum und Unterschrift wird nach Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2017 ausgetauscht (Tischvorlage) Leiter der Rechnungsprüfung Hoffmann Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss Horster Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 8 Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2 – Gesamtabschluss 2015 der Verwaltung Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 9 Abkürzungsverzeichnis AG bzw. d.h. DAD EigVO ER etc. GemHVO ggf. gGmbH GmbH GO NRW GoB GoF GoK GuV HB HGB i.H.v. i.V.m. IDR IDW IKS KB Mio. Mrd. NKF NKFEG NKFWG OWiG S. TEuro u.a. u.ä. vAB VERPA vgl. z.B. Aktiengesellschaft beziehungsweise das heißt Doppik al Dente Eigenbetriebsverordnung NRW Ergebnisrechnung et cetera Gemeindehaushaltsverordnung gegebenenfalls gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Geschäfts- oder Firmenwert Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung Gewinn und Verlustrechnung Handelsbilanz Handelsgesetzbuch in Höhe von in Verbindung mit Institut der Rechnungsprüfer Institut der Wirtschaftsprüfer Internes Kontrollsystem Kommunalbilanz Millionen Milliarden Neues Kommunales Finanzmangement NKF-Einführungsgesetz NKF-Weiterentwicklungsgesetz Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Seite Tausend Euro unter anderem und ähnliches verselbständigte Aufgabenbereiche Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen vergleiche zum Beispiel Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Anlage 1 Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 06/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Beanstandungen und Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach. Nummer H1 B1 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Gemäß § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses bis Ende September des Folgejahres aufzustellen und bis Ende Dezember der geprüfte Gesamtabschluss durch den Rat zu bestätigen. Die Verzögerungen in den vorhergehenden Aufstellungsverfahren konnten mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 nahezu vollständig abgebaut werden. Dieser wurde dem Rat am 08.12.2016 vorgelegt und von dort zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 8 11 Der geprüfte Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses 2014 als auch die Bestellung der Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 stehen bislang aus. Die Aussage trifft zu. Die Beseitigung dieses Mangels wird weiterhin verfolgt. Von Priorität war die Bewältigung des enormen Flüchtlingsstroms, was in den betroffenen Bereichen der Verwaltung zu einer schwierigen Personalsituation führte. Dies ging zu Lasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Seite 29 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Nummer Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Kapitalflussrechnung Text (ohne H/B) Aus Sicht der Verwaltung ist die Software Doppik Al Dente! (DAD) uneingeschränkt geeignet für die Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld. Die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende Rechnungslegung der genutzten Software wurde außerdem wiederholt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt. Unabhängig davon bietet die von der Verwaltung gewählte Methode zur Erstellung der Kapitalflussrechnung eine detailliertere Zuordnung der Zahlungsströme bei angemessenem Zeitaufwand. Eine entsprechende Detailtiefe ist durch die Software auch nicht durch die „Definition und Pflege von Parametern“ zu erreichen. 14 Die angesprochenen Abweichungen betreffen ausschließlich den Ausweis innerhalb der Kapitalflussrechnung. Auf die Stellungnahmen der Verwaltung zum Bericht Nr. 13/2016 „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014“ wird verwiesen. Einbeziehung der Energiepark Straelen-Auwell II GmbH & Co. WP STRA III KG Text (ohne H/B) 16 Die Einbeziehung der Energiepark Straelen-Auwell II GmbH & Co. WP STRA III KG wurde im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses 2014 durch die Verwaltung geprüft und als Unternehmen von untergeordneter Bedeutung eingeordnet. Es wurde nicht „darauf verzichtet“. Das Vorgehen wurde gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW im Anhang zum Gesamtabschluss dargestellt. Durch die Aufnahme des operativen Geschäftes in 2015 änderte sich in diesem Geschäftsjahr die Bedeutung für den Gesamtabschluss und damit die Zuordnung zum Konsolidierungskreis. Seite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Infolge dessen wurde dieses Unternehmen in 2015 erstmalig vollkonsolidiert. Eine entsprechende Darstellung und Erläuterung erfolgte im Anhang des Gesamtabschlusses 2015. Nummer Text (ohne H/B) Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Die im Prüfungsbericht dargestellten „Jahresergebnisse nach Konsolidierung“ vermitteln nach Ansicht der Verwaltung ein falsches Bild der Wirtschaftlichkeit der einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen. Im SWK Konzern ist z. B. wesentlich, dass die den Aufwendungen gegenüber stehenden Erträge an anderer Stelle innerhalb des Konzerns realisiert werden und die jetzt zentralisiert anfallenden Aufwendungen auch bei einer Umgestaltung des Konzerns weiterhin anfallen bzw. sich erhöhen würden. Im Rahmen der bereits erfolgten Zentralisierung wesentlicher Querschnittsaufgaben innerhalb des SWK-Konzerns und des bestehenden steuerlichen Querverbundes werden bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung bereits wesentliche Synergiepotentiale identifiziert und auch realisiert. 19/20 (vgl. Bericht 11128 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW); „Überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld im Jahr 2015; S.29/30) Gesamtlagebeurteilung – produktorientierte Ziele und Kennzahlen Text (ohne H/B) 23 Der Praxisleitfaden zum Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gibt zur Umsetzung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen nur wenige Informationen. Die GPA NRW hat in ihrem Bericht zum Gesamtabschluss 2010 diese Thematik zudem nicht beanstandet (vgl. Bericht 11128 der GPA NRW; „Überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld im Jahr 2015; S.29/30). Auch im kommunalen Vergleich werden produktorientierte Ziele und Kennzahlen in der Regel nicht angegeben. (Fortsetzung nächste Seite) Seite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Anlage 2: Gesamtabschluss 2015 der Verwaltung Seite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 Seite 34 Krefeld  am Rhein GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2015 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 2 Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2015 .................................................................... 6 Gesamtergebnisrechnung 2015............................................................................... 8 Gesamtanhang ...................................................................................................... 10 Gesamtlagebericht ................................................................................................ 42 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Abkürzungsverzeichnis Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung 1. NKF-WG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) Absatz Aktiengesellschaft Bundesgesetzblatt Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) bezüglich beziehungsweise circa Dürener Deponiegesellschaft mbH Deutsche Rechnungslegungsstandards DYNERGIO SERVICE GmbH EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Eco-Care Recycling Solutions GmbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG et cetera fortfolgende Flächennutzungsplan GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH Gemeindehaushaltsverordnung NRW gemäß gegebenenfalls GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Geschäfts- oder Firmenwert Gemeindeprüfungsanstalt NRW GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Abs. AG BGBl. BilMoG bzgl. bzw. ca. DDG DRS DYNERGIO SERVICE EAG Eco-Care EGK EGN EigVO NRW Energiepark Straelen etc. ff. FNP GEKKO GEM GemHVO NRW gem. ggf. GGK gGmbH GmbH GO NRW GoF GPA GSAK 2 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung GSH Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Handelsgesetzbuch Haushaltssicherungskonzept in der Regel in Höhe von in Verbindung mit Kommanditgesellschaft Kindertagesstätte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen Krefelder Baugesellschaft mbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH lekker Energie GmbH lekker Strom Beteiligungs GmbH Million Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Milliarde MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Neues Kommunales Finanzmanagement NOEX AG Nummer Nordrhein-Westfalen oben genannt Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlich-private Partnerschaft per anno Public-Private-Partnership-Projekt Quantum GmbH Quadratmeter rund Reichsgesetzblatt Rechnungsprüfungsausschuss RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH RWE Vertrieb AG Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Satz Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung der Stadt Krefeld Seidenweberhaus GmbH Hafen Krefeld HGB HSK i. d. R. i. H. v. i. V. m. KG Kita KInvFöG NRW Krefelder Bau KRZN GmbH lekker Energie lekker Strom Bet. Mio. MKVA Mrd. MVA NKF NOEX Nr. NRW o. g. ÖPNV ÖPP p. a. PPP-Projekt Quantum qm rd. RGBL. RPA RW FIG RWE RZVK S. Senioreneinrichtungen Stadtentwässerung Seidenweberhaus 3 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung SWK-Konzern SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Töchter SWK Stadtwerke Krefeld AG SWK AQUA GmbH SWK ENERGIE GmbH SWK MOBIL GmbH SWK NETZE GmbH SWK SETEC GmbH Technik- und Dienstleistungszentrums Tausend Euro Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG unter anderem Vorjahr Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V. WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zum Beispiel Zoo Krefeld gGmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein zuzüglich SWK AG SWK AQUA SWK ENERGIE SWK MOBIL SWK NETZE SWK SETEC TDZ TEuro TGH u. a. Vj. VKK WFG Wohnstätte z. B. Zoo ZV KRZN zzgl. 4 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2015 Stadt Krefeld Gesamtbilanz 5 Gesamtbilanz zum 31.12.2015 Aktiva 31.12.2015 Euro 31.12.2014 Euro 1 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.983.271.105,29 10.634.996,07 2.977.836.045,79 13.412.989,68 1.2 1.2.1 2.843.639.645,77 2.840.996.072,34 117.559.296,89 16.399.087,56 15.198.424,50 69.922.263,59 108.228.500,07 16.396.417,56 15.210.980,50 69.260.706,42 52.302.090,36 302.224.783,48 239.885.630,99 430.902.576,38 51.631.426,85 311.360.356,29 228.316.822,69 444.083.181,72 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 191.934.245,14 35.372.711,30 8.146.712,22 314.098.635,42 401.601.696,66 143.267.895,45 5.200.873,88 74.640.179,53 318.552.010,23 35.424.239,49 71.006.292,70 191.805.887,86 36.033.898,25 4.948.645,70 303.089.587,12 405.536.222,24 136.597.603,65 5.065.736,22 74.484.575,09 327.122.898,79 38.868.219,48 72.954.405,84 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 128.996.463,45 3.890.851,40 33.074.907,95 10.880.404,64 0,00 9.711.310,54 71.438.988,92 123.426.983,77 7.063.351,40 32.394.718,27 19.000.897,41 0,00 15.257.881,09 49.710.135,60 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens 307.180.604,73 56.491.428,10 25.985.493,11 17.392.943,71 13.112.991,28 331.772.265,37 56.760.906,14 27.459.376,37 15.835.478,41 13.466.051,36 2.2 2.2.1 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 168.118.569,01 135.101.959,60 33.016.609,41 163.164.932,61 122.634.713,89 40.530.218,72 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 1.742.883,91 80.827.723,71 2.064.581,52 109.781.845,10 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 16.748.156,97 11.474.587,74 3.307.199.866,99 3.321.082.898,90 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 Passiva 6 31.12.2015 Euro 31.12.2014 Euro 1. 1.1 1.2 1.3 Eigenkapital Allgemeine Rücklagen Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 499.134.408,04 466.134.627,41 -10.193.018,02 43.192.798,65 506.915.232,98 509.984.581,87 -44.717.344,02 41.647.995,13 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 556.397.928,55 421.438.834,83 108.700.977,14 12.107.066,78 14.151.049,80 566.682.086,18 429.808.516,55 111.879.776,88 11.127.066,78 13.866.725,97 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 790.623.185,00 552.851.486,76 73.424.257,87 6.035.723,33 158.311.717,04 808.726.994,17 529.481.846,51 78.873.161,75 5.278.046,32 195.093.939,59 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 1.387.195.147,74 0,00 759.821.698,08 417.466.896,41 1.372.983.970,52 0,00 741.617.386,05 426.714.028,11 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 8.717.141,47 71.547.665,91 75.452.357,90 54.189.387,97 1.233.023,87 80.163.780,85 80.166.755,56 43.088.996,08 5. Passive Rechnungsabgrenzung 73.849.197,66 65.774.615,05 3.307.199.866,99 3.321.082.898,90 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2015 Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 7 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 2015 Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres Ertrags- und Aufwandsarten 2015 2014 EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 284.991.557,67 265.440.302,48 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 193.543.774,40 187.186.002,07 6.876.728,30 8.097.577,35 129.975.880,09 125.128.751,26 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.029.210.905,64 1.211.935.836,39 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 78.105.065,74 63.658.284,34 7 + Sonstige ordentliche Erträge 87.781.301,90 78.150.365,96 8 + Aktivierte Eigenleistungen 20.514.972,70 17.075.216,21 9 +/- Bestandsveränderungen -1.211.177,70 -3.079.271,13 1.829.789.008,74 1.953.593.064,93 349.233.276,49 343.148.976,39 10 = Ordentliche Gesamterträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 33.206.252,02 35.115.067,79 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 844.116.395,94 989.503.543,99 14 - Bilanzielle Abschreibungen 131.039.789,71 137.256.153,75 15 - Transferaufwendungen 242.677.815,96 235.355.188,96 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 219.193.586,90 234.422.990,09 1.819.467.117,02 1.974.801.920,97 10.321.891,72 -21.208.856,04 19 + Finanzerträge 9.860.964,82 7.331.762,57 20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung 8.055.264,11 7.110.716,04 36.527.951,07 35.330.524,04 -18.611.722,14 -20.888.045,43 -8.289.830,42 -42.096.901,47 0,00 0,00 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 10 und 17) 21 - Finanzaufwendungen 22 = Gesamtfinanzergebnis (=Zeilen 19 bis 21) 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (=Zeilen 18 und 22) 24 + Außerordentliche Erträge 25 - Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis 126.974,47 745.874,62 -126.974,47 -745.874,62 -8.416.804,89 -42.842.776,09 (=Zeilen 24 und 25) 27 = Gesamtjahresergebnis (=Zeilen 23 und 26) 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld 1.776.213,13 1.874.567,93 -10.193.018,02 -44.717.344,02 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 32 + Verrechnete Aufwendungen bei -758.444,77 -610.615,31 -4.407.770,66 0,00 450.074,10 27.466,36 11.036.436,45 21.084.090,38 6.320.295,12 20.500.941,43 Vermögensgegenständen 33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 34 = Verrechnungssaldo (=Zeilen 30 bis 33) 8 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2015 Stadt Krefeld Gesamtanhang 9 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtanhang I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11 Konsolidierungskreis______________________________________________ 12 Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 17 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 18 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 19 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 19 1. Anlagevermögen ______________________________________________ 19 2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 22 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 23 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 24 1. Eigenkapital _________________________________________________ 24 2. Sonderposten ________________________________________________ 24 3. Rückstellungen _______________________________________________ 25 4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 28 5. Passive Rechnungsabgrenzung__________________________________ 29 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 30 Ordentliche Gesamterträge _________________________________________ 30 Ordentliche Gesamtaufwendungen __________________________________ 31 Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32 Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 33 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 33 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen_____________ 34 VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 39 Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 39 Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 40 10 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung. Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen. Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2015 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29. September 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 3056/16). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet. Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten Packages der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse der Energiepark Straelen und der Senioreneinrichtungen noch ausstehend. Bestanden Abweichungen zwischen den Regelungen des NKF und den handelsgesetzlichen Vorgaben, waren im Zuge der Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen. 11 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungskreis a) Verbundene Unternehmen Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein: Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefeld 100,00% • SWK AQUA GmbH Krefeld 100,00% • SWK ENERGIE GmbH Krefeld 100,00% • SWK FAHRSERVICE GmbH Krefeld 100,00% • SWK KOMPAKT GmbH Krefeld 100,00% • SWK MOBIL GmbH Krefeld 100,00% • SWK NETZE GmbH Krefeld 100,00% • SWK SETEC GmbH Krefeld 100,00% • SWK-EGN Verwaltungs GmbH Krefeld 100,00% • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% • DYNERGIO SERVICE GmbH Krefeld 100,00% • lekker Energie GmbH Berlin 100,00% • lekker Strom Beteiligungs GmbH Berlin 100,00% • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Viersen 100,00% • Eco-Care Recycling Solutions GmbH Krefeld 100,00% • Gerhard Schug Containerdienst GmbH Kaarst 100,00% • NH Niederrhein Holding GmbH Viersen 100,00% Grevenbroich 100,00% Tönisvorst 100,00% Hürtgenwald 74,90% Straelen 74,90% • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG • NOEX AG • Städtereinigung Gerke GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH • Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG 12 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefeld 100,00% Krefelder Baugesellschaft mbH Krefeld 100,00% Seidenweberhaus GmbH Krefeld 100,00% Zoo Krefeld gGmbH Krefeld 74,90% Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Krefeld 70,25% WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Krefeld 64,39% Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Krefeld 100,00% Stadtentwässerung Krefeld Krefeld 100,00% Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet. Die Energiepark Straelen hat in 2015 das operative Geschäft aufgenommen und wird nun erstmalig vollkonsolidiert in den Gesamtabschluss einbezogen. Aus der Vollkonsolidierung ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Im Berichtsjahr hat die SWK ENERGIE 25,1 % ihrer Beteiligung an der Energiepark Straelen an den Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen weiterveräußert. Das Eigenkapital der WFG hat sich durch die Aufnahme von fünf neuen Gesellschaftern um die jeweiligen Stammkapitaleinlagen erhöht. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der Gesellschafter auf 31, wodurch das Stammkapital von 375 TEuro auf 400 TEuro anwuchs. Der verhältnismäßige Anteil am Stammkapital der WFG hat sich hierdurch im Konzern Stadt Krefeld auf 64,39 % (Vj. 68,68 %) reduziert. 13 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital DYNERGIO AG & Co. KG Krefeld 100,00% DYNERGIO NETZE GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO SETEC GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO Verwaltungs AG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH Krefeld 100,00% SWK SERVICE GmbH Krefeld 100,00% Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Krefeld 100,00% Suprion Versicherungsvermittlung GmbH Krefeld 70,25% VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG Krefeld 61,81% VERSON Verwaltungs GmbH Krefeld 61,81% EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. 14 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld b) Assoziierte Unternehmen Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt. Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen: Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Mönchengladbach 50,00% Eschweiler 50,00% - 50,00% Kempen 45,00% Energieversorgung Kranenburg GmbH Kranenburg 44,00% Quantum GmbH Düsseldorf 30,00% RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH Düsseldorf 28,41% Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH Tönisvorst 25,75% Kamp-Lintfort 20,00% GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Treuhandgesellschaft Braun Umweltdienste GmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Bereits in 2014 war die Stadt Krefeld mittelbar an der RW FIG beteiligt, die zu diesem Zeitpunkt als „Übrige Beteiligung“ geführt wurde und nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis der Stadt Krefeld einzubeziehen war. Zum 31. Dezember 2015 wird diese Gesellschaft nun erstmalig „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Die SWK ENERGIE hat ihre Beteiligung an der GEKKO in 2015 veräußert. Da die Veräußerung mit Ablauf des Jahres 2015 nicht vollständig abgewickelt werden konnte, blieb die SWK ENERGIE weiterhin Kommanditistin der GEKKO. Die GEKKO wird daher zum 31. Dezember 2015 als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ausgewiesen. 15 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“. Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Duisburg 50,00% MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH Eschweiler 50,00% MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH Eschweiler 50,00% Krefeld 50,00% - 50,00% Niederkrüchten 49,80% Krefeld 49,00% Grevenbroich 36,70% Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG Kranenburg 32,96% Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH Kranenburg 32,96% Pullach i. Isartal 30,49% Krefeld 25,10% Kamp-Lintfort 20,00% Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Treuhandgesellschaft Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG Capita Energie Service GmbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Die Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG, die Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH sowie die Capita Energie Service GmbH wurden im Berichtsjahr neu gegründet. c) Sonstige Unternehmen Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. 16 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungsgrundsätze Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze: Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008. Seit dem 01. Januar 2013 erfolgt die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter Beachtung des 1. NKF-WG. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des HGB erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode. Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Nach einer Überprüfung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2015 sind nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben worden. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten. 17 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, gemäß der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt. Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen, sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben. Die sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 18 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema. Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben. 1.2 Sachanlagen Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere bei der Stadt Krefeld. Zugänge ergeben sich hier vor allem durch die Neugestaltung der Bezirkssportanlage Hölscher Dyk und der Parkanlage Kaiser-Friedrich-Hain im Bereich der Grünflächen. Zudem wurde der Festwert für Aufwuchs im Rahmen einer Korrektur der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld erhöht. Verminderungen ergeben sich vor allem durch erfolgte Grundstücksverkäufe im Bereich der sonstigen unbebauten Grundstücke und Umgliederungen von Grundstücken ins Umlaufvermögen, für die eine Veräußerungsabsicht besteht. Weiterhin wurden Umbuchungen ehemaliger Erbbaurechte in die bebauten Grundstücke vorgenommen, im Gegenzug erfolgte die Umbuchung von ehemals bebauten Grundstücken, bei denen ein Abriss der Gebäude erfolgt. Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere der Stadt Krefeld zuzuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge resultieren hier im Wesentlichen aus der Aktivierung fertig gestellter Maßnahmen im Bereich der Kitas, der Fertigstellung des Verwaltungstraktes der Albert-Schweitzer-Schule, aus Umgliederungen vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen, sowie der Umbuchung von ehemaligen Erbbaurechtsgrundstücken, zu denen nun auch die Wohnbauten bilanziert werden. Verminderungen ergeben sich vor allem durch die planmäßigen Abschreibungen, Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die im Berichtsjahr leicht angestiegen sind. 19 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Veränderungen im Bereich des Straßennetzes sind im Wesentlichen auf die Aktivierung fertig gestellter Maßnahmen und auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Im Bereich der Straßen wurden zahlreiche Investitionen aktiviert und zugehörige alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt. Die Gleisanlagen sind bei der Stadt Krefeld und der SWK MOBIL aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen sind auf Aktivierungen des Ostwalls bei der Stadt Krefeld zurückzuführen. Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bei der Stadtentwässerung aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE sowie der SWK NETZE zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE, Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ bei der SWK NETZE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. In 2015 wurde ein Kunstgegenstand angekauft und diverse gespendete Kunstgegenstände wurden aktiviert. Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL, durch Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ bei der SWK MOBIL sowie aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Energiepark Straelen in den Vollkonsolidierungskreis. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind vor allem dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld. Die Veränderung ist auf Zugänge und Umbuchungen aufgrund fertiggestellter Maßnahmen zurückzuführen. 20 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2015 verbliebenen Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie der assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem werden unter der Position „Übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen wird geprägt durch die 100 %-ige Beteiligung der Senioreneinrichtungen am Unternehmen Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH. Die Verringerung zum Vorjahr (-3.173 TEuro) ist auf die erstmalige Vollkonsolidierung des Energieparks Straelen im Gesamtabschluss zurückzuführen. Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (+680 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück. Zum 31. Dezember 2015 wird z. B. die RW FIG erstmalig und die GEKKO nicht mehr „at Equity“ konsolidiert. Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus der geänderten Einbeziehung der Gesellschaften RW FIG und GEKKO in den Gesamtabschluss. Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 5.725 TEuro (59 %) (Vj. 11.271 TEuro) auf die SWK AG und mit 3.986 TEuro (41 %) (Vj. 3.986 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Die Verringerung ist auf außerplanmäßige Abschreibungen bei der SWK AG auf die gehaltenen RWE Aktien und auf die Beteiligung an der RW FIG zurückzuführen. Diese Abschreibungen wurden im Gesamtabschluss 2015 gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Ausleihungen liegen u. a. bei der DDG mit 27.600 TEuro (39 %) (Vj. 21.600 TEuro) und der SWK ENERGIE mit 21.107 TEuro (30 %) (Vj. 6.461 TEuro) vor. Darüber hinaus bestehen Ausleihungen bei der Stadt Krefeld i. H. v. 13.817 TEuro (19 %) (Vj. 13.146 TEuro), für das langfristig angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen und an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position sind insbesondere durch die Anstiege bei der SWK ENERGIE von 14.646 TEuro (Vj. -44 TEuro) und der DDG von 6.000 TEuro (Vj. -5.200 TEuro) geprägt. 21 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Die Position beinhaltet im Wesentlichen - unfertige Leistungen bei der SWK AQUA, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen, - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der SWK SETEC, - unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebskosten, - unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie - zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Der Anstieg der Forderungen ist größtenteils auf gestiegene Forderungen gegen Dritte der EGN zurückzuführen. Der Anteil, der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen ist nachfolgend dargestellt: Im Gesamtabschluss verbliebene Forderungen 31.12.2015 TEuro % 31.12.2014 TEuro % EGN 51.833 38% 36.950 30% Stadt Krefeld 26.171 19% 29.436 24% SWK ENERGIE 20.129 15% 20.141 16% lekker Energie 18.174 13% 19.009 16% Übrige 18.795 14% 17.099 14% Gesamt 135.102 100% 122.635 100% Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei - der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs für Pensions- und Beihilferückstellungen, der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen und der SWK ENERGIE auf Forderungen aus weiterzuleitenden und verauslagten Beträgen aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Westnetz GmbH, Dortmund, dem Inkasso der Abwassergebühren, sowie Forderungen aus Optionen. Der entscheidende Anteil an den sonstigen Vermögensgegenständen liegt mit 20.416 TEuro (62 %) (Vj. 27.909 TEuro) im SWK-Konzern. Ansonsten entfallen u. a. auf die Stadt Krefeld 11.133 TEuro (34 %) (Vj. 11.098 TEuro). 22 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte mit 1.263 TEuro (72 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen. 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit 59.667 TEuro (74 %) (Vj. 76.016 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen. Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Verringerungen bei der SWK AG (-22.974 TEuro), der Wohnstätte (-9.302 TEuro), der Stadt Krefeld (-7.727 TEuro) und der DDG (-5.450 TEuro) sowie auf Erhöhungen bei der lekker Energie (+11.530 TEuro) und der Stadtentwässerung (+3.600 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 4.916 TEuro (Vj. 4.832 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.586 TEuro (Vj. 4.531 TEuro) für den Monat Januar 2016 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2015 veranlasst wurde. 23 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA 1. Eigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt: 31.12.2015 31.12.2014 TEuro TEuro Allgemeine Rücklagen 466.135 509.984 Gesamtjahresergebnis -10.193 -44.717 43.193 41.648 499.134 506.915 Eigenkapital Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Gesamt Die allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 43.849 TEuro (Vj. -104.311 TEuro) auf und ist ursächlich auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2014 des Konzerns Stadt Krefeld i. H. v. -44.717 TEuro zurückzuführen. Weiterhin wurden gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen i. H. v. 6.320 TEuro (Vj. 20.501 TEuro) unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die ergebnisneutrale Verrechnung ist eine Anforderung des 1. NKF-WGs. Die Vorschrift besagt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Die Wertveränderungen entfallen insbesondere auf außerplanmäßige Abschreibungen auf die durch die SWK AG gehaltenen RWE Aktien und auf die Beteiligung an der RW FIG. Weitere Veränderungen der allgemeinen Rücklage ergeben sich u. a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2015 der Stadt Krefeld. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile anderer Gesellschafter dar. 2. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 379.310 TEuro (90 %) (Vj. 385.521 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 89.740 TEuro (83 %) (Vj. 91.969 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal ge- 24 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld währten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-, Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen vorgenommen worden. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gem. § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.712 TEuro (69 %) (Vj. 9.739 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo einen sonstigen Sonderposten i. H. v. 3.820 TEuro (27 %) (Vj. 3.442 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 500.841 TEuro (91 %) (Vj. 478.599 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Dieser Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2015 auf unverändert 23,37 %. Nach § 36 Abs. 1 S. 8 GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensionsund Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr 2015 auf 22.242 TEuro (Vorjahr 24.071 TEuro). Des Weiteren entfallen u. a. 44.445 TEuro (8 %) (Vj. 43.791 TEuro) auf den SWKKonzern. Grundlage bilden auch hier versicherungsmathematische Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafel 2005 G“ von Klaus Heubeck. Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und der GGK, ebenfalls unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen, gebildet. 25 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen. Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 54.551 TEuro (74 %) (Vj. 59.048 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 16.532 TEuro (23 %) (Vj. 17.554 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.265 TEuro (3 %) (Vj. 2.271 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen Maßnahme 31.12.2015 31.12.2014 TEuro TEuro EGK unterlassene Instandhaltungen 2.380 2.866 SWK MOBIL unterlassene Instandhaltungen 1.467 917 EGN unterlassene Instandhaltungen 1.026 606 Stadt Krefeld Sanierung NW-Räume Schulen 450 0 Stadt Krefeld Dachsanierung Grundschule Buscher Holzweg 330 0 Stadt Krefeld Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen 163 336 Stadt Krefeld Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung 30 30 Stadt Krefeld Schulsanierung - Brandschutzmaßnahmen 0 398 Stadt Krefeld Sanierung Stadtgarten Parkplatz 0 53 Stadt Krefeld Sanierung Seidenweberhaus 0 39 189 33 6.035 5.278 Verschiedene Verschiedene Gesamt Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt 26 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren: Sonstige Rückstellungen 31.12.2015 31.12.2014 TEuro TEuro Drohverlustrückstellungen 50.449 87.611 Personalbezogene Rückstellungen 31.858 18.663 Lieferbezogene Rückstellungen 23.373 21.516 Steuerrückstellungen 13.257 12.674 Gebührenbezogene Rückstellungen 7.826 3.297 Rückstellungen für Rückerstattungen 6.760 3.685 24.789 47.648 158.312 195.094 Verschiedene Gesamt Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen im SWK-Konzern zurückzuführen. Die personalbezogenen Rückstellungen der Stadt Krefeld wurden im Vorjahr unter „Verschiedene“ ausgewiesen. Aus dem geänderten Ausweis ergibt sich im Wesentlich die Veränderung dieser beiden Positionen. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 125.560 TEuro (79 %) (Vj. 161.664 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 22.180 TEuro (14 %) (Vj. 23.630 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 27 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 4. Verbindlichkeiten Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2015 31.12.2014 TEuro TEuro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 759.822 741.617 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 417.467 426.714 8.717 1.233 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71.548 80.164 Sonstige Verbindlichkeiten 75.452 80.167 Erhaltene Anzahlungen 54.189 43.089 1.387.195 1.372.984 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 260.198 TEuro (34 %) (Vj. 250.933 TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 187.198 TEuro (25 %) (Vj. 190.295 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 174.971 TEuro (23 %) (Vj. 173.185 TEuro) auf die Wohnstätte und mit 79.686 TEuro (10 %) (Vj. 89.533 TEuro) auf die EAG. Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2015 i. H. v. 417.050 TEuro (Vj. 426.550 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die SWK ENERGIE mit 25.439 TEuro (36 %) (Vj. 30.688 TEuro), die lekker Energie mit 13.183 TEuro (18 %) (Vj. 12.612 TEuro) und die EGN mit 9.785 TEuro (14 %) (Vj. 10.773 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit 53.387 TEuro (71 %) (Vj. 60.369 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 21.161 TEuro (28 %) (Vj. 19.040 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 33.533 TEuro (62 %) (Vj. 22.277 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch 28 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens. Weiterhin entfallen u. a. 19.315 TEuro (36 %) (Vj. 18.889 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 53.591 TEuro (73 %) (Vj. 53.130 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 82 % (Vj. 82 %) auf abgegrenzte Friedhofsgebühren zurückzuführen. 29 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW. Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht. Ordentliche Gesamterträge Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar: 2015 Anteil 2014 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 284.992 16% 265.440 14% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 193.544 11% 187.186 10% 6.877 0% 8.098 0% 129.976 7% 125.129 6% 1.029.211 56% 1.211.936 62% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 78.105 4% 63.658 3% + Sonstige ordentliche Erträge 87.781 5% 78.150 4% + Aktivierte Eigenleistungen 20.515 1% 17.075 1% -1.212 0% -3.079 0% 1.829.789 100% 1.953.593 100% Bezeichnung + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 293.983 TEuro (Vj. 273.480 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 8.991 TEuro (Vj. 8.039 TEuro). 30 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v. 75.817 TEuro (58 %) (Vj. 74.398 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung i. H. v. 54.159 TEuro (42 %) (Vj. 50.731 TEuro) z. B. aus Abwassergebühren. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 960.128 TEuro (93 %) (Vj. 1.140.777 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 424.009 TEuro (41 %) (Vj. 530.682 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 229.337 TEuro (22 %) (Vj. 283.869 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 166.551 TEuro (16 %) (Vj. 182.312 TEuro). Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land. Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 52.297 TEuro (60 %) (Vj. 48.629 TEuro) der sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 29.676 TEuro (34 %) (Vj. 25.805 TEuro) wurde von der Stadt Krefeld erzielt. Ordentliche Gesamtaufwendungen Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie folgt dar: 2015 Anteil 2014 Anteil TEuro % TEuro % 349.233 19% 343.149 17% 33.206 2% 35.115 2% 844.116 46% 989.504 50% - Bilanzielle Abschreibungen 131.040 7% 137.256 7% - Transferaufwendungen 242.678 13% 235.355 12% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 219.194 12% 234.423 12% 1.819.467 100% 1.974.802 100% Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 188.766 TEuro (54 %) (Vj. 180.494 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v. 149.858 TEuro (43 %) (151.761 TEuro). 31 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 25.082 TEuro (76 %) (Vj. 31.156 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 7.858 TEuro (24 %) (Vj. 3.728 TEuro). Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 748.307 TEuro (89 %) (Vj. 902.782 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 67.266 TEuro (51 %) (Vj. 63.513 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 48.346 TEuro (37 %) (Vj. 58.784 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2015 wurden planmäßige Abschreibungen (6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen (4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Sozialhilfe, die Jugendhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit 107.324 TEuro (49 %) (Vj. 129.715 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 103.066 TEuro (47 %) (Vj. 97.338 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft. Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis von -18.612 TEuro (Vj. -20.888 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u. a. mit 11.659 TEuro (32 %) (Vj. 8.969 TEuro) auf den SWK-Konzern, mit 9.655 TEuro (26 %) (Vj. 10.094 TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 8.515 TEuro (23 %) (Vj. 9.902 TEuro) auf die Stadt Krefeld sowie mit 5.859 TEuro (16 %) (Vj. 5.328 TEuro) auf die Wohnstätte. Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen sowie den sonstigen Finanzerträgen innerhalb des SWK-Konzerns. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Ergebnisabführungen von übrigen Unternehmen an die SWK ENERGIE zurückzuführen. Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 8.055 TEuro (Vj. 7.111 TEuro). Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl. Abschnitt Konsolidierungskreis). 32 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Außerordentliches Gesamtergebnis Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst. Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen. Die außerordentlichen Aufwendungen sind vollständig auf einen Brandschaden des Zerlegezentrums Grevenbroich bei der NOEX zurückzuführen. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen: Tochterunternehmen mit 2015 2014 Minderheitenanteil TEuro TEuro Wohnstätte -1.633 -1.610 DDG -87 -175 Energiepark Straelen -49 0 Zoo -24 -36 WFG +17 -54 -1.776 -1.875 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. 33 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt: Bezeichnung +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit = +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 2014 Mio. Euro Mio. Euro 75,9 92,5 -112,8 -100,9 7,6 9,0 -29,3 0,6 0,3 0,0 109,8 109,2 80,8 109,8 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der auf dieser Position in 2015 erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen, sondern ist auf konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen. Weiterhin werden in 2015 die Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten erstmalig gesondert ausgewiesen, in Vorjahren erfolgte ein saldierter Ausweis. Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. 34 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt. Für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2021 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i. H. v. 162.793 TEuro und aus Erdgasbezugsverträgen i. H. v. 75.261 TEuro. Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 2.979 TEuro, wobei 172 TEuro der Stadt Krefeld und 2.807 TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren. Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf rund 15.428 TEuro. Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 6.488 TEuro. Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige vertragliche Verpflichtungen aus Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Die Verpflichtungen beliefen sich auf Aufwendungen i. H. v. 11.233 TEuro. Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 41.482 TEuro. Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2015 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 245 TEuro. Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet. Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen aus dem Unternehmenskaufvertrag der EGN i. H. v. 29.000 TEuro p. a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus 35 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld diesen Haftungsverhältnissen wird von der SWK AG als gering eingeschätzt, da die Liquidität der Gesellschaften nach deren Planungen jederzeit sichergestellt ist. Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro. Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE, SWK NETZE, SWK SETEC, SWK AQUA, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der RZVK. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt. Gemäß eines versicherungsmathematischen Gutachtens betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31. Dezember 2015 insgesamt ca. 79.900 TEuro. Hiervon sind 11.109 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht wahrscheinlich. Die SWK AG, die SWK ENERGIE und die SWK MOBIL sind Mitglieder der VKK. Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen der VKK ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 3,89 % – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gem. BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 43.062 TEuro. Hiervon sind 12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch anzugebende Unterdeckung von 31.001 TEuro. Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte in Höhe von derzeit rd. 4.116 TEuro. Für die SWK ENERGIE ergeben sich aufgrund der Beteiligung an der QuantumVerpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei. Weiterhin hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartnern in Höhe von 38.400 TEuro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 als Sicherheiten gestellt. Die größten 36 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Einzelsicherheiten betreffen eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales GmbH in Höhe von 15.000 TEuro und eine Patronatserklärung gegenüber der Repower AG in Höhe von 9.000 TEuro. Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung von Pensionsansprüchen in Höhe von 7.500 TEuro aus. Das in 2015 für die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2016 bis 2019 dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolge dessen ist der negative Marktwert der Swapvereinbarung per 31. Dezember 2015 in Höhe von 2.695 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Darüber hinaus dienen die von der SWK AG in 2007 und 2008 abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einer Großinvestition. Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank AG abgeschlossene Zinsswap endet am 30. September 2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 52.593 TEuro mit oben genannter Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent. Gem. § 254 Satz 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen sind die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31. Dezember 2015 in Höhe von 152 TEuro bzw. 15.513 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus wurde von der Stadtentwässerung ein Zinsswapgeschäft abgeschlossen. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. Diese Zinsswapvereinbarung hat zum 31. Dezember 2015 einen negativen Marktwert von 2.817 TEuro und stellt gem. § 254 Satz 1 HGB eine Bewertungseinheit dar. In diesem Zusammenhang ist der negative Marktwert nicht durch eine Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Von der Wohnstätte wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, Heath-JarrowMorton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld, Restvaluta per 31. Dezember 2015: 1.645 TEUR) dient als Grundlage des Swaps. Dieses Zins-Swapgeschäft der Wohnstätte wurde zur Absicherung der Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2015 hat der Swap einen Wert von 237 TEuro zu Lasten der Gesellschaft. 37 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen. Weiterhin ist die Stadt Krefeld verpflichtet, eine Herstellungsvergütung im Rahmen eines PPP-Projektes für den Neubau der Hauptfeuerwache auf der Ritterstraße zu leisten. Diese ist über 30 Jahre – beginnend im April 2016 – mit einer monatlichen Annuität von 172 TEuro zu tilgen. Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt. Zum 31. Dezember 2015 betragen die Guthaben auf den Konten 4.096 TEuro. Krefeld, den 02. Dezember 2016 Aufgestellt: Bestätigt: 38 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld VI. Anlagen zum Anhang Gesamtkapitalflussrechnung 2015 Zahlungsströme 1 2014 Mio. Euro Mio. Euro Gesamtjahresergebnis -8,3 -42,8 118,9 124,5 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -18,1 13,4 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -18,6 -19,8 -1,9 4,1 -9,6 32,6 13,7 -19,5 8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten -0,1 0,0 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 75,9 92,5 38,1 16,0 16,1 23,6 -167,8 -140,4 0,8 0,0 -112,8 -100,9 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 10 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 11 + Einzahlungen aus Sonderposten 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 14 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,0 0,1 15 - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -1,1 -1,1 16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von 808,4 9,9 -799,8 0,0 7,6 9,0 -29,3 0,6 0,3 0,0 109,8 109,2 80,8 109,8 (Finanz-) Krediten 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (= Summe aller Cashflows) 20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 39 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtverbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag am Art der Verbindlichkeiten 31.12.2015 TEuro 1. Anleihen Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von am bis zu 1 bis mehr als 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre TEuro TEuro TEuro 31.12.2014 TEuro 0 0 0 0 0 759.822 44.562 145.095 570.165 741.617 417.467 417.467 0 0 426.714 8.717 117 2.038 6.563 1.233 71.548 69.388 2.160 0 80.164 6. Sonstige Verbindlichkeiten 75.452 43.136 9.828 22.488 80.167 7. Erhaltene Anzahlungen 54.189 54.189 0 0 43.089 1.387.195 628.859 159.121 599.216 1.372.984 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8. Summe aller Verbindlichkeiten 40 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2015 Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 41 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 1. Einleitung ______________________________________________________ 42 2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 43 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 47 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 54 5. Chancen, Risiken und Ausblick _____________________________________ 62 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 78 1. Einleitung Gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht 2015 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen. Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2015 abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Lediglich für den Energiepark Straelen und die Senioreneinrichtungen wurde ein ungeprüftes Package berücksichtigt, da die Prüfung der Jahresabschlüsse bis zur Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs noch ausstehend war. Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen. 42 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2. Überblick über den Geschäftsverlauf Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2015 auf -10,2 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-44,7 Mio. Euro) um 34,5 Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ging um 7,8 Mio. Euro zurück. In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld. Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verbessert und liegt bei 10,6 % (Vorjahr: 10,7 %). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist angestiegen und lag Ende 2015 bei 15.582 (Vorjahr: 15.399). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei den Kosten der Unterkunft als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in nicht unerheblichem Maße. Im Einzelabschluss 2015 der Stadt Krefeld hat sich die negative Entwicklung des Vorjahres nicht fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld sich mit -26,8 Mio. Euro um 28,1 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2015 prognostiziert. Auch im Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung vor, sie beläuft sich auf 40,1 Mio. Euro. Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2015 folgende Themen von besonderer Bedeutung:  Mit Verfügung vom 09. September 2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf das gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Die Stadt Krefeld hat sich mit dem Haushalt 2015 darauf festgelegt, den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 wiederherzustellen. Im Haushaltssicherungskonzept sind daher alle Maßnahmen bis 2020 fortgeschrieben. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Jahres 2015 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW konnte der Nothaushalt verlassen werden.  Bei der Grundsteuer A wurde durch die Krefelder Realsteuerhebesatzsatzung für 2015 eine Hebesatzsteigerung von 220 v. H. auf 265 v. H. beschlossen.  Die Grundsteuer B hat durch die Krefelder Realsteuerhebesatzsatzung für 2015 eine Hebesatzsteigerung von 475 v. H. auf 533 v. H. erfahren.  Aus Haushaltskonsolidierungsgründen wurde im Jahr 2015 der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 440 v.H. auf 480 v.H. angehoben.  Die steigenden Flüchtlingszahlen stellten die Stadt Krefeld im Jahr 2015 vor weitere finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Wurden Anfang 2015 noch rund 1.100 Flüchtlinge Krefeld zugewiesen, waren es Ende 2015 bereits rund 3.000 Flüchtlinge. Die Zahl stieg in 2016 auf über 3.700 Flüchtlinge (Stand Ende Juli 2016) an. Bis Ende 2016 wird ein weiterer Anstieg auf 4.000 Flüchtlinge prognostiziert. 43 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld      Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld wurde mit Beschluss des Rates vom 18. Juni 2015 mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist seit dem 01. Oktober 2015 dem Geschäftsbereich VI angegliedert. Die vollständige Umsetzung erfolgte zum 01. Januar 2016. Die Haushaltsentwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld im Jahr 2015 sind insbesondere geprägt durch: o den Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben, o die intensiven Bemühungen der Stadt Krefeld, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für 2015 angestrebte Konsolidierungsziel zu erreichen, o Mehrerträge aus Kostenerstattungen vom Land für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), o höhere Kostenerstattungen von Gemeinden und anderen Sozialhilfeträgern bei den Hilfen für junge Menschen, o einen Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen, o geringere Aufwendungen (Kostenerstattungen) im Bereich Abfallwirtschaftsplanung, o geringere Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger, o Wenigeraufwendungen im Bereich der ambulanten Pflege und stationären Hilfen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von neuen Pflegeheimen, o geringere Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage, o Mehraufwendungen bei den Kosten der Unterkunft sowie o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und weiterhin Schwierigkeiten mit der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen. In den Jahren 2012 bis 2014 führte die GPA eine überörtliche Prüfung in ausgewählten Verwaltungsbereichen, u. a. der Stadt Krefeld, für den Zeitraum 2008 bis 2012 durch. Bei dieser Prüfung wurden die kreisfreien Städte miteinander verglichen. Der diesbezügliche Prüfungsbericht wurde Ende Mai 2015 vorgelegt und vom RPA am 24. Juni 2015 zur Beratung der Teilberichte in den jeweils für das Prüfungsgebiet fachlich zuständigen Ausschuss verwiesen. Die abschließende Beratung im RPA erfolgte am 01. Juni 2016, die Unterrichtung des Rates ist im September 2016 erfolgt. Im Zeitraum Dezember 2014 bis September 2015 hat die GPA eine überörtliche Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld“ durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss, Wirtschaftliche Gesamtsituation und Beteiligungssteuerung. Der Prüfungsbericht wurde von der GPA im August 2016 vorgelegt, die Vorlage im RPA ist im Septem- 44 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld       ber 2016 erfolgt. Der Rat ist über die Beratung und gegebenenfalls über ergänzende Beschlüsse zu unterrichten. Diese Unterrichtung des Rates ist gegenwärtig noch ausstehend. Seit August 2013 garantiert das Kinderförderungsgesetz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die diesbezügliche Versorgungsquote in Krefeld wird sich durch die Fertigstellung weiterer U3Baumaßnahmen und den Ausbau der Tagespflege kontinuierlich bessern. Im Betreuungsjahr 2014/2015 betrug die Versorgungsquote unverändert zum Vorjahr 33 %. Im Jahr 2015 wurden weitere Büroflächen im Stadthaus geräumt und die Mitarbeiter haben (zumeist angemietete) Ersatzräume bezogen. Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau eines TDZ festgestellt. Ein entsprechender Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Beschlüsse zum Stadthaus selbst wurden bisher noch nicht getroffen. Ziel ist es, den verwaltungsinternen und politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess in 2016 abzuschließen. Im August 2016 zeichnet sich hier die Umsetzung in Form eines ÖPP-Modells ab. Das Großprojekt „Haltestelle Ostwall/Rheinstraße“ konnte in 2015 weiter vorangetrieben werden und im Dezember 2015 grundsätzlich in Betrieb genommen werden. Das Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser-Wilhelm-Museums“ schritt in 2015 weiter voran. Die Wiedereröffnung des neuen KaiserWilhelm-Museums konnte Mitte 2016 mit der Eröffnungsausstellung „Das Abenteuer unserer Sammlung I“ erfolgen. Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells wurde in 2015 fortgesetzt. Im April 2016 startete der Betrieb der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße. In 2015 musste der SWK-Konzern im Geschäftsjahr 2015 einen Umsatzrückgang von 12 % verzeichnen, der primär auf das Geschäftsfeld Energie zurückzuführen ist. Hier sind vor allem die Stromerlöse aus dem Verkauf der im Namen der SWK ENERGIE beschafften Mengen für Quantum-Gesellschafter und -Partner weiter planmäßig zurückgegangen. Diese Beschaffung läuft 2017 aus. Dieser Rückgang des Konzernjahresergebnisses liegt im Rahmen der Erwartungen des SWKKonzerns. Hauptursache für den Ergebnisrückgang im Konzernabschluss der SWK sind höhere Finanzaufwendungen, insbesondere aus Abschreibungen auf RWE-Finanzanlagen und -Wertpapiere, die im Gesamtabschluss direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wurden. Darüber hinaus nahm das Ergebnis durch einen höheren Aufwand für Baumaßnahmen ab. Der Rückgang wurde durch ein besseres Ergebnis bei der SWK ENERGIE und der lekker Energie abgefedert. 45 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld     Im Geschäftsjahr 2015 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt. Bis zum 18. Juni 2015 waren keine Mitarbeiter bei der Stadtentwässerung beschäftigt. Planung, Bau und technischer Betrieb der städtischen Abwasseranlagen sowie die kaufmännische Betriebsführung hat die Stadtentwässerung durch einen Betriebsführungsvertrag an die SWK AQUA übertragen. Im Zusammenhang mit dem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Gebührenabrechnung der Stadt Krefeld hat dieses allerdings entschieden, dass hoheitliche Aufgaben nicht länger von Mitarbeitern der SWK AQUA erbracht werden dürfen. Infolge dessen wurden 2015 die hoheitlichen Aufgaben identifiziert und die gestellten Beamten im August 2015 der Stadtentwässerung zugewiesen. Auch mit tariflich Beschäftigten wurde im Oktober 2015 ein Arbeitsvertrag geschlossen. Bei der GGK hat sich hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen die positive Entwicklung seit dem Herbst 2013 nur noch bis zum Sommer 2015 fortgesetzt, so dass der Vorjahreswert von über 39.000 qm verkaufter Gewerbeflächen im Berichtsjahr mit unter 25.000 qm deutlich unterschritten wurde. Dies hat auch an dem bereits im April 2014 erzielten „Ausverkauf“ des seit vielen Jahren sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord zu tun, welches die Gewerbeflächenverfügbarkeit bei der GGK seitdem ausschließlich auf den Krefelder Süden beschränkt. Allerdings geben die zahlreichen weit gediehenen Verhandlungen über Flächen in Fichtenhain zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2016) Anlass zur Hoffnung, dass das Geschäftsjahr 2016 selbst das Niveau von 2014 deutlich übertreffen wird. Für die mittelfristige Zukunft kommt dem Erwerb neuer Flächen insbesondere im Nordosten der Stadt (nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der A 57 im neuen FNP der Stadt Krefeld) eine hohe Bedeutung zu – und damit auch der Zurverfügungstellung der benötigten finanziellen Mittel. Beim Zoo wurde der Neubau der behördlich geforderten zweiten Außenanlage für Nashörner weitgehend fertiggestellt, die Inbetriebnahme erfolgte im April 2016. Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft waren zwei Bauprojekte vorgesehen, neben dem Neubau eines Grundwasserbrunnens sollte eine zentrale Versickerungsanlage („Zebragraben“) gebaut werden. Beide Projekte wurden auf das Jahr 2016 verschoben. Außerdem wurde die Sanierung der Zoo-Gastronomie im November 2015 begonnen. 46 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar: 31.12.2015 31.12.2014 Veränderung Aktiva TEuro TEuro 2.983.271 2.977.836 5.435 10.635 13.413 -2.778 2.843.640 2.840.996 2.644 219.079 209.097 9.982 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.025.315 1.035.392 -10.077 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.094.422 1.078.012 16.410 5.201 5.066 135 74.640 74.485 156 318.552 327.123 -8.571 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.424 38.868 -3.444 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 71.006 72.954 -1.948 128.996 123.427 5.569 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.891 7.063 -3.173 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 33.075 32.395 680 1.3.3 Übrige Beteiligungen 10.880 19.001 -8.120 0 0 0 9.711 15.258 -5.547 71.439 49.710 21.729 307.181 331.772 -24.592 56.491 56.761 -269 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 25.985 27.459 -1.474 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 17.393 15.835 1.557 2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens 13.113 13.466 -353 168.119 163.165 4.954 135.102 122.635 12.467 33.017 40.530 -7.514 1.743 2.065 -322 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3 Finanzanlagen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände TEuro 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 80.828 109.782 -28.954 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 16.748 11.475 5.274 3.307.200 3.321.083 -13.883 Summe 47 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 31.12.2015 31.12.2014 Veränderung Passiva TEuro TEuro TEuro 1. Eigenkapital 499.134 506.915 -7.781 1.1 Allgemeine Rücklagen 466.135 509.985 -43.850 1.2 Gesamtjahresergebnis -10.193 -44.717 34.524 1.3 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 43.193 41.648 1.545 2. Sonderposten 556.398 566.682 -10.284 2.1 für Zuwendungen 421.439 429.809 -8.370 2.2 für Beiträge 108.701 111.880 -3.179 2.3 für den Gebührenausgleich 12.107 11.127 980 2.4 Sonstige Sonderposten 14.151 13.867 284 3. Rückstellungen 790.623 808.727 -18.104 3.1 Pensionsrückstellungen 552.851 529.482 23.370 3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 73.424 78.873 -5.449 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 6.036 5.278 758 3.4 Sonstige Rückstellungen 158.312 195.094 -36.782 4. Verbindlichkeiten 1.387.195 1.372.984 14.211 4.1 Anleihen 0 0 0 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 759.822 741.617 18.204 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 417.467 426.714 -9.247 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 8.717 1.233 7.484 wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71.548 80.164 -8.616 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 75.452 80.167 -4.714 4.8 Erhaltene Anzahlungen 54.189 43.089 11.100 5. Passive Rechnungsabgrenzung 73.849 65.775 8.075 3.307.200 3.321.083 -13.883 Summe 48 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt: AKTIVA PASSIVA Passive Rechnungsabgrenzung 2% Umlaufvermögen Aktive 9% Rechnungsabgrenzung 1% Eigenkapital 15% Sonderposten 17% Verbindlichkeiten 42% Anlagevermögen 90% Rückstellungen 24% Aktiva Seit der erstmaligen Aufstellung zum 01. Januar 2010 hat das Anlagevermögen nur geringfügige Veränderungen von +2,43 % erfahren. Mit einem Bilanzanteil von rund 86 % ist das Sachanlagevermögen die prägende Position im Anlagevermögen des Gesamtabschlusses seit dem 01. Januar 2010. Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 31 % (Vj. 31 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 01. Januar 2010 (31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2015 bei 33 % (Vj. 32 %). Für den Konzern Stadt Krefeld liegt der Anlagendeckungsgrad 2 am 31. Dezember 2015 praktisch unverändert bei 76 %, das heißt langfristiges Vermögen ist zum Teil kurzfristig finanziert worden. Im Zeitverlauf stellt sich der Anlagendeckungsgrad wie folgt dar: Anlagendeckungsgrad 2 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 81% 80% 80% 80% 75% 76% Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 55 % (Vj. 49 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände rund 5 % (Vj. 5 %). Die Verringerung des Umlaufvermögen ist insbesondere auf die gesunkenen liquiden Mittel (-28.954 TEuro; -26 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern ergibt. 49 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen: AKTIVA Gesamtaktiva Anteil Aktiva Anteil Aktiva 2015 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Anlagevermögen 2.983.271 1.537.983 52% 1.445.288 48% Umlaufvermögen 307.181 49.205 16% 257.976 84% 16.748 15.877 95% 871 5% Aktive Rechnungsabgrenzung Zum 31. Dezember 2015 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich damit auf 48 % (Vj. 48 %). Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungsund Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der Stadtentwässerung sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen. Das Umlaufvermögen ist mit 84 % überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 78 % (Vj. 75 %) (rund 75 % allein im SWKKonzern; Vj. 72 %), an den Vorräten 99 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln 88 % (Vj. 84 %). 50 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Passiva Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem 01. Januar 2010 sieht wie folgt aus: 17% 15% 15% 17% 17% 17% 22% 24% 24% 24% 40% 40% 41% 41% 42% 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 22% 21% 20% 20% 17% 16% 17% 17% 20% 21% 21% 39% 40% 01.01.2010 31.12.2010 Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive RAP Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 499.134 TEuro gesunken, dies entspricht einer Verringerung um rund 2 % zum Vorjahr und um 31 % zum 01. Januar 2010. Im Berichtsjahr 2015 liegt das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld wieder knapp über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 01. Januar 2010 stellt sich folgendermaßen dar: Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro) 750.000 719.552 702.847 700.000 683.187 702.238 655.504 650.000 667.644 661.752 639.779 602.159 600.000 570.730 550.000 506.120 500.000 499.134 506.915 486.720 450.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Gesamtabschluss Stadt Krefeld Jahresabschluss Stadt Krefeld 51 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Eigenkapitalquoten 40% 38% 37% 36% 36% 35% 33% 32% 31% 30% 25% 22% 21% 20% 20% 20% 17% 15% 15% 15% 10% 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 Eigenkapitalquote 1 31.12.2014 31.12.2015 Eigenkapitalquote 2 Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld weist am 31. Dezember 2015 das beste Ergebnis seit Aufstellung des Gesamtabschlusses aus, es bleibt allerdings weiterhin negativ. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses (TEuro) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 -10.193 -26.899 -44.780 -44.717 -60.245 -84.274 52 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen: PASSIVA Gesamtpassiva Anteil Passiva Anteil Passiva 2015 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Eigenkapital 499.134 458.790 92% 40.345 8% Sonderposten 556.398 490.869 88% 65.529 12% Rückstellungen 790.623 526.305 67% 264.318 33% 1.387.195 664.933 48% 722.262 52% 73.849 53.591 73% 20.258 27% Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Die Sonderposten werden mit 88 % (Vj. 88 %) hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch durch die in 2015 weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 11 % (VJ. 10 %) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 27 % (VJ. 28 %) deutlich. Die Rückstellungen resultieren nur zu 33 % (VJ. 38 %) aus den Beteiligungen und werden wiederholt bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem Anteil von 91 % (Vj. 90 %) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die bis zum Gesamtabschluss 2014 deutlich angestiegenen sonstigen Rückstellungen (+81 %) sind in der Berichtsperiode erstmalig spürbar zurückgegangen (-19 % zum Vorjahr). Dies ist insbesondere auf Inanspruchnahmen von in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern zurückzuführen. Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 01. Januar 2010 um 124.260 TEuro und damit 19 % (Vj. 21 %) gestiegen. Die Verbindlichkeiten entfallen etwa zur Hälfte auf den Vollkonsolidierungskreis und werden dabei wie im Vorjahr dominiert durch die Verbindlichkeiten aus Krediten oder kreditähnlichen Geschäften mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind, sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem Vollkonsolidierungskreis, z. B. der EAG, der Stadtentwässerung und der Wohnstätte, zuzurechnen. Der städtische Anteil bei den Investitionskrediten beläuft sich auf lediglich 25 % (Vj. 26 %). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten in der Gesamtbilanz um rund 16,4 Mio. Euro (Vj. +10 Mio. Euro) gestiegen. Während die Stadt Krefeld ihre Kreditverbindlichkeiten in der Berichtsperiode um ca. 12,7 Mio. Euro verringern konnte, ist es im SWKKonzern zu einem Anstieg von rund 18,0 Mio. Euro, bei der Stadtentwässerung von rund 9,3 Mio. Euro und der Wohnstätte von rund 1,8 Mio. Euro gekommen. 53 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro) 800.000 750.000 752.351 729.694 738.154 717.622 737.662 741.617 759.822 700.000 650.000 600.000 550.000 500.000 450.000 400.000 402.213 420.100 414.231 420.713 426.714 417.467 368.601 350.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2015 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2015 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bezeichnung +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit = +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 2014 Mio. Euro Mio. Euro 75,9 92,5 -112,8 -100,9 7,6 9,0 -29,3 0,6 0,3 0,0 109,8 109,2 80,8 109,8 Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 hat sich um 29 Mio. Euro und damit um rund 26 % verringert. In 2015 beträgt der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit +75,9 Mio. Euro (Vj. +92,5 Mio. Euro). Die Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen die Finanzmittelabflüsse damit deutlich und können die gegenläufige Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit im Wesentlichen auffangen. 54 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich in 2015 auf -112,8 Mio. Euro (Vj. 100,9 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen (167,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Der wesentliche Anteil hiervon sind Investitionen ins Sachanlagevermögen (129,2 Mio. Euro), die sich im Konzern Stadt Krefeld folgendermaßen zuordnen lassen: Investitionen in Sachanlagevermögen 31.12.2015 Mio. Euro Anteil Stadt Krefeld 42,5 33% Wohnstätte Krefeld 27,7 21% Stadtentwässerung 17,5 14% SWK ENERGIE 11,1 9% EGN 7,6 6% EAG 7,2 5% 15,7 12% 129,3 100% Übrige vollkonsolidierte Beteiligungen Gesamtinvestitionen Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +7,6 Mio. Euro (Vj. +9,0 Mio. Euro). Dieser resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Investitionskredite (NettoKreditaufnahme). Ursächlich war hierfür die Aufnahme neuer Investitionskredite der Stadtentwässerung sowie die Aufnahme langfristiger Darlehen der SWK AG und der SWK ENERGIE. Auf Seiten der Stadt Krefeld war hingegen sowohl bei den Investitionskrediten als auch bei den Liquiditätskrediten ein Rückgang zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass im Vergleich zu den Vorjahren in 2015 erstmalig ein gesonderter Ausweis der Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie der Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten erfolgt. Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag um 34.524 TEuro auf insgesamt -10.193 TEuro verringert. Damit stellt das Gesamtjahresergebnis 2015 das bisher beste Ergebnis des Konzerns Stadt Krefeld dar. Erstmalig seit dem Gesamtabschluss 2012 wurde auch wieder ein positives ordentliches Gesamtergebnis erreicht. Nachdem die Haushaltsjahre 2013 und 2014 insbesondere durch die Neubildung von Drohverlustrückstellungen der EGN und den Ergebnisverschlechterungen im städtischen Jahresabschluss geprägt wurden, kann in 2015 die positive Entwicklung des Jahresergebnisses der Stadt Krefeld auch auf Konzernebene fortgesetzt werden. Die Verbesserung des Gesamtjahresergebnisses 2015 ist neben den o. g. Effekten auf das 55 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld nochmals verbesserte Jahresergebnis der lekker Energie und insbesondere auf die deutlich gestiegenen Erträge bei den Steuereinnahmen und Kostenerstattungen sowie die intensiven Konsolidierungsbemühungen im kommunalen Haushalt zurückzuführen. Ordentliche Gesamterträge Veränderung 2015 2014 TEuro TEuro TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 284.992 265.440 19.551 7% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 193.544 187.186 6.358 3% 6.877 8.098 -1.221 -15% 129.976 125.129 4.847 4% 1.029.211 1.211.936 -182.725 -15% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 78.105 63.658 14.447 23% + Sonstige ordentliche Erträge 87.781 78.150 9.631 12% + Aktivierte Eigenleistungen 20.515 17.075 3.440 20% -1.212 -3.079 1.867 -61% 1.829.789 1.953.593 -123.805 -6% Bezeichnung + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Mit einem Gesamtanteil von etwa 26 % (Vj. 23 %) an den ordentlichen Gesamterträgen sind die Ertragspositionen Steuern sowie Zuwendungen weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis. Der Konzern Stadt Krefeld ist dabei weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen noch von absolut prägender Bedeutung, decken rund zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar. Gerade diese Positionen sind nachhaltig von der konjunkturellen Entwicklung betroffen. 56 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist: Entwicklung der Steuerquote 50% 40% 44% 46% 45% 43% 41% 41% 30% 20% 10% 16% 16% 15% 15% 16% 14% 0% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2015 Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar: Entwicklung der Zuwendungsquote 30% 27% 26% 26% 20% 28% 26% 27% 10% 10% 9% 10% 9% 10% 11% 0% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2015 Im Konzern der Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 56 % (Vj. 62 %) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese werden mit 93 % (Vj. 94 %) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum größten Teil von der SWK ENERGIE (41 %) (Vj. 44 %), der lekker Energie (22 %) (Vj. 23 %) und der EGN (16 %) (Vj. 15 %) erwirtschaftet. Der Rückgang in dieser Position ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Betriebserträge der SWK ENERGIE zurückzuführen, die aus gesunkenen Gas- und Stromverkäufe im Vertriebsgeschäft resultieren. Darüber hinaus sind die Umsatzerlöse aus dem Stromvertrieb bei der lekker Energie im Berichtsjahr geringer ausgefallen. 57 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Ordentliche Gesamtaufwendungen Bezeichnung - Personalaufwendungen 2015 2014 TEuro TEuro Veränderung TEuro % 349.233 343.149 6.084 2% 33.206 35.115 -1.909 -5% 844.116 989.504 -145.388 -15% - Bilanzielle Abschreibungen 131.040 137.256 -6.216 -5% - Transferaufwendungen 242.678 235.355 7.323 3% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 219.194 234.423 -15.229 -6% 1.819.467 1.974.802 -155.335 -8% - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 46 % (Vj. 50 %) im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (44 %) (Vj. 49 %), die lekker Energie (18 %) (Vj. 19 %) und die EGN (11 %) (Vj. 11 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist größtenteils auf gesunkene Strom- und Gasbezugsaufwendungen, auf gesunkene Netznutzungsentgelte sowie auf die Entwicklung bei den Rohstoffpreisen bei der SWK ENERGIE und der lekker Energie zurückzuführen. Außerdem ist es bei der SWK ENERGIE zur Reduzierung der Aufwendungen aus dem Weiterverkauf bestimmter Strombezüge gekommen. Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Diese bleibt weiterhin konstant unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Entwicklung der Personalintensität 30% 20% 23% 17% 10% 23% 17% 23% 17% 16% 25% 24% 22% 17% 19% 0% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2015 Insgesamt haben sich in 2015 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl auf Seiten der Stadt Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies ist bei der Stadt u. a. auf Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und Stellenmehrbedarfe zu- 58 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld rückzuführen. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen rund 56 % (Vj. 56 %) auf die Stadt Krefeld. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern (51 %) und die Stadt Krefeld (37 %). Im Gesamtabschluss 2015 wurden planmäßige Abschreibungen (6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen (4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hierzu zählen insbesondere die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, an die Sozialhilfe und die Jugendhilfe sowie die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Im Gegensatz zum Jahresabschluss (33 %) (Vj. 32 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss auf lediglich 13 % (Vj. 12 %) und liegt damit etwa im gleichen Bereich wie im Vorjahr. Ordentliches Gesamtergebnis Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt: Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses (TEuro) 7.075 2010 2011 2012 2013 2014 10.322 2015 -12.685 -21.209 -29.682 -55.401 Die Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt durch die positive Entwicklung im städtischen Jahresabschluss. Durch höhere Erträge im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht. Insgesamt ist damit auch im Gesamtabschluss eine im Vergleich zum Vorjahr spürbare Verbesserung des ordentlichen Gesamtergebnisses 2015 von +31.531 TEuro (Vj. +34.192 TEuro) erreicht worden. 59 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2015 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt der Aufwandsdeckungsgrad damit über 100% (zuletzt in 2012). Diese Überdeckung kann teilweise das negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren. Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades 100% 99% 98% 94% 90% 100% 94% 101% 99% 97% 95% 92% 90% 89% 80% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 2015 Jahresabschluss Stadt Krefeld Gesamtfinanzergebnis Das erneut verbesserte aber noch immer negative Gesamtfinanzergebnis 2015 von -18.612 TEuro (Vj. -20.888 TEuro) ist weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis. Bezeichnung + Finanzerträge +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung - Finanzaufwendungen = Gesamtfinanzergebnis 2015 2014 TEuro TEuro 9.861 7.332 8.055 7.111 36.528 35.331 -18.612 -20.888 Das Gesamtfinanzergebnis resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 36.485 TEuro (Vj. 35.193 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 32 % (Vj. 25 %) auf den SWK-Konzern, zu 26 % (Vj. 29 %) auf die Stadtentwässerung, zu 23 % (Vj. 28 %) auf die Stadt Krefeld, zu 16 % (Vj. 15 %) auf die Wohnstätte und zu 3 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einem Anstieg sowohl bei den Finanzaufwendungen (+3 %) (Vj. -5 %) als auch bei den Finanzerträgen (+34 %) (Vj. +81 %) gekommen. Dies resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Zinsaufwendungen sowie gestiegenen Beteiligungserträgen bei der SWK ENERGIE. Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses ist darüber hinaus das verbesserte Ergebnis aus der Equity Konsolidierung, welches im Wesentlichen auf die Entwicklung bei der Treuhand und der MVA sowie auf die erstmalige Einbeziehung der RW FIG als „at Equity“ konsolidiertes Unternehmen zurückzuführen ist. 60 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden: Gesamtergebnisrechnung Ordentliches Gesamtergebnis Gesamtfinanzergebnis Außerordentliches Gesamtergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld Gesamt Anteil Anteil 2015 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro TEuro % % 10.322 -1.572 -15% 11.894 115% -18.612 -6.427 35% -12.185 65% -127 0 0% -127 100% -1.776 0 0% -1.776 100% -10.193 -7.999 78% -2.194 22% Im Gegensatz zum Vorjahr ist die Veränderung des Gesamtjahresergebnisses in 2015 wesentlich durch die dargestellten, positiven Entwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld geprägt. Während der Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis in 2014 noch bei -34.592 TEuro lag, hat dieser in 2015 eine Verbesserung um 33.020 TEuro auf -1.572 TEuro erfahren. Der Anteil der der vollkonsolidierten Unternehmen ist in etwa gleich geblieben. 61 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 5. Chancen, Risiken und Ausblick 5.1 Chancen und Risiken der Stadt Krefeld Mit Verfügung vom 09. September 2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf das gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Jahres 2015 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW konnte der Nothaushalt verlassen werden. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und über das neu aufgestellte Haushaltssicherungskonzept geht die Stadt Krefeld davon aus, im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes muss weiterhin bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Entscheidend hierfür ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umgesetzt und so die gesetzlich vorgesehene Konsolidierungsfrist von bis zu 10 Jahren deutlich unterschritten wird. Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen) eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o. g. Liquiditätsüberschüsse reduzieren. In der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015 wurde der Haushaltsplanentwurf 2016 eingebracht, der weiterhin den Haushaltsausgleich für das Jahr 2020 vorsieht. Am 19.05.2016 hat der Stadtrat den Entwurf des Haushaltsplans 2016, einschließlich der Veränderungen von Verwaltung und Politik, beschlossen. Der Haushaltsplan mit dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept wurde am 16. Juni 2016 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Der Ergebnisplan 2016 sieht ein Haushaltsdefizit von 38,3 Mio. Euro vor, im für den Haushaltsausgleich entscheidenden Jahr 2020 wird erstmalig ein Überschuss von 5,5 Mio. Euro erwartet. Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2016 sind: - die konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020, - der Haushaltsausgleich in 2020, - der Verzicht auf Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot bzw. Schließung von Einrichtungen, - Investitionsschwerpunkte im Bereich Kinder und Bildung, Kultur, Infrastruktur sowie kommunales Konjunkturpaket, 62 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld - ein angemessener Beitrag der städtischen Beteiligungen und keine Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich. Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind auch die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung aufgrund der aktualisierten Orientierungsdaten sowie der Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand November 2015 bzw. Mai 2016). Ein Risiko für das Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2020 ist auch in den steigenden Flüchtlingszahlen zu sehen. Die Belastungen der kommunalen Haushalte sind diesbezüglich nicht kalkulierbar. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die zwischenzeitlich vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die gesetzliche Neuregelung bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Viele der Menschen werden lange in Deutschland bleiben. Die schwierige Aufgabe der Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft gilt es ebenfalls zu meistern. Bund und Länder müssen den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf durch mehr Menschen anpassen (siehe hierzu auch Gemeindefinanzbericht 2015 des Deutschen Städtetages). Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu orientieren hat, stellt ein weiteres Risiko für den Haushalt dar. Es wird geprüft, inwiefern dieser negativen Entwicklung rechtlich zulässig entgegengewirkt werden kann. In der Sitzung des Rates am 19.05.2016 wurde neben dem Haushaltsbeschluss 2016 auch mehrheitlich ein Haushaltsbegleitbeschluss gefasst. In diesem wird die Verwaltung beauftragt, „die mit dem Ziel einer umfassenden Umstrukturierung der Stadtverwaltung Krefeld bereits beauftragte Prüfung, die Aufgaben der Fachbereiche Grünflächen, Tiefbau, Sport und Bäder, Gebäudemanagement, die Betriebshöfe, den Fuhrpark, Stadtentwässerung und weiterer technischer Fachbereiche, deren Zusammenführung sinnvoll ist, unter dem Dach einer Anstalt des Öffentlichen Rechts (AöR) in einem sog. „Wirtschaftsbetrieb der Stadt Krefeld“ zu bündeln, fortzusetzen.“ Im Herbst 2016 sind erste Ergebnisse der bisherigen diesbezüglichen Projektgruppenarbeit zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen, mit dem Ziel der Festlegung der weiteren Projektschritte, vorgesehen. Am 29. September 2015 hat der Rat der Stadt Krefeld nach einer Elternbefragung im Frühjahr 2015 dem Wunsch der Eltern nach einer weiteren Gesamtschule entsprochen und die Gründung der Schule beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Schule als gebundene Ganztagsgesamtschule Anfang 2016 genehmigt. Die 5. Gesamt- 63 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld schule nimmt ihren Betrieb am Standort der Realschule Oppum an der Schmiedestrasse 90 zum Schuljahr 2016/2017 auf. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Unter anderem sind die energetische Sanierung von Kindertagesstätten, die Erneuerung von Radwegen, die energetische Sanierung der Kaufmannsschule, der 4. Städtischen Gesamtschule sowie die Straßenerneuerung vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW haben die Kommunen Zeit bis zum 31. Dezember 2018, sofern ÖPP-Projekte damit finanziert werden, sogar bis zum 31. Dezember 2019. Zu allen über das KInvFöG NRW geförderten Maßnahmen hat die Stadt Krefeld einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu erbringen, welcher aus den Ansätzen für das kommunale Konjunkturpaket Krefeld bestritten wird. Die Umsetzung des KInvFöG NRW wird die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden. So positiv die Förderung ist, so ambitioniert ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien − wie beim Konjunkturpaket II geschehen − vereinfacht werden, mit einem über die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/-innen verbunden. Im Dezember 2015 wurde im Haupt- und Beschwerdeausschuss der Beschluss für den Neubau eines TDZ gefällt. Beschlüsse zum Stadthaus wurden bisher noch nicht getroffen. Ziel ist es, den verwaltungsinternen und politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess in 2016 abzuschließen. Im August 2016 zeichnet sich hier die Umsetzung in Form eines ÖPP-Modells ab. Eine Entscheidung zum Seidenweberhaus ist weiter ausstehend. Weil der Theaterplatz mit Seidenweberhaus und Umfeld ein so wichtiger Teil der Krefelder Innenstadt ist, findet erstmals in Krefeld ein mehrstufiges Verfahren zur Ideenfindung statt. Nach der Expertenwerkstatt im Herbst 2015, fand im Februar 2016 eine Bürgerwerkstatt statt. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in den Jahren 2015–2017 zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht wird (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. Euro p. a.). Zum anderen erhalten die Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. Euro p. a.). Damit ist sichergestellt, dass der Bund seine Zusage zur Entlastung der kommunalen Haushalte in Höhe von 5 Mrd. Euro umsetzt. Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett den 64 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) auf den Weg gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass das Bundesteilhabegesetz zum 01. Januar 2018 in Kraft tritt. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen. Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben. Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die Stadt Krefeld dar, da Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen in der Regel zu entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen führen. Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld lag im Dezember 2015 bei 10,6 % (in Dezember 2014 bei 10,7 %); sie hat sich im August 2016 auf 10,9 % verschlechtert. Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt. Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio. Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag behält auch im Haushaltsjahr 2016 seine Gültigkeit. Dieses weiterhin hohe mögliche Kreditaufnahmevolumen im Bereich der Liquiditätskredite macht deutlich, dass es derzeit nicht möglich ist, dauerhaft laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken. Dieser Problemlage sehen sich auch andere Kommunen ausgesetzt. Entscheidend wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein. Eine zusätzliche Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten darstellen. Zum 31. Dezember 2015 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 500,8 Mio. Euro (Vorjahr: 478,6 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten 65 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor. Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u. a. abzuwarten, wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt. Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau sowohl bei den Investitions- als auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser Schuldenabbau steht insbesondere unter dem Vorbehalt der künftigen Entwicklung und Finanzierung der Pensionslasten. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals im Jahresabschluss der Stadt Krefeld kommen. Zum 31. Dezember 2015 liegt dieses bei 486,7 Mio. Euro (Vorjahr: 506,1 Mio. Euro). 5.2 Chancen und Risiken der Tochterunternehmen Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Berichterstattung zu den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2016 - 2020 des SWK-Konzerns. Der im April 2013 von der SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK geschlossene Rohwarenswapvertrag für Dieselöl für den Zeitraum 2014 - 2015 ist zum 31. Dezember 2015 abgelaufen. Er diente der Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen Gesellschaften benötigten Mengen. Aufgrund des 2015 weiter gefallenen Referenzpreises (Rohstoffanteil) war der Marktwert der Swapvereinbarung zu allen monatlichen Bewertungsstichtagen negativ. Im Berichtsjahr hat die SWK AG wiederum für die vorstehend genannten Gesellschaften sowie für die SWK SETEC einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 - 2019 für deren (teilweisen) Bedarf abgeschlossen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem Anstieg des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2015 lag der Marktwert dieser Swapvereinbarung bei -2.700 TEuro. Im Geschäftsfeld Wasser liegen die Chancen für die SWK AQUA in einer Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie in den Wasserwerken und dem Trinkwasserrohrnetz sowie einer Optimierung der Betriebskosten. Auch die geplanten Verschmelzung der SWK AQUA und SWK SETEC auf die SWK NETZE bietet zusätzlich Chancen, Sy- 66 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld nergien zu realisieren und die Ertragslage des Trinkwassernetzes zu verbessern. Das externe Dienstleistungsgeschäft mit der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in der Wasserwirtschaft trägt zur Realisierung zusätzlicher Ergebnisbeiträge bei. Im Zusammenhang mit den bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Abwassergebührenabrechnung der Stadt Krefeld hat dieses entschieden, dass hoheitliche Aufgaben nicht länger von Mitarbeitern der SWK AQUA erbracht werden dürfen. In 2014 und 2015 erarbeitete eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Stadt Krefeld und der SWK AQUA, auf Basis des Verwaltungsgerichtsurteils eine Aufgabenzuordnung für den Abwasserbereich im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung. Dazu wurden hoheitliche Aufgaben identifiziert und im Laufe des Jahres 2015 mit den dazugehörigen Mitarbeiterkapazitäten auf die Stadtentwässerung Krefeld übertragen. Aus diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ergibt sich für die SWK AQUA durch die Übertragung von Leistungen auf den Eigenbetrieb eine Reduzierung des Betriebsführungsentgeltes in der Größenordnung von 15 %. Weiterhin bestehen bei der SWK AQUA Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen. Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht vor einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Die Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen mit einem Auskunftsersuchen herangetreten. Die SWK AQUA nimmt seit Langem am Landesbenchmarking teil. Dies ist auch zukünftig so vorgesehen. Nach der Preiserhöhung zum 1. August 2013 mit der Weitergabe der Kosten für die Enthärtung liegen die Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe im oberen Mittelfeld. Insofern ist eine Verschärfung der Erlössituation aufgrund der Wasserpreise nicht zu erwarten. Zu einer Entspannung hat auch das seit Oktober 2014 bestehende Wasserpreismodell beigetragen. Für die SWK NETZE und die SWK SETEC werden vor allem Chancen mit der in 2016 beabsichtigten Verschmelzung der letztgenannten und der SWK AQUA auf die SWK NETZE und die damit einhergehenden Anpassungen der Organisation und Prozesse im Rahmen des Projekts NEMO gesehen. Diese liegen in der Hebung von Synergien und eine damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb. Im Geschäftsfeld Energie sieht die SWK ENERGIE Chancen im weiteren Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen, deren Angebotsspektrum kontinuierlich fortentwickelt wird. Im Bereich Contracting steht das Wärmecontracting zum Beispiel von Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen im Vordergrund. Dabei gewinnen eine individuelle Kundenbetrachtung und eine darauf abgestimmte Ansprache in Kampagnenform zunehmend an Bedeutung. Mit dem Relaunch des Online-KundenCenter stehen umfassende Serviceleistungen der SWK ENERGIE rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Auch hier wurden neue Leistungen, 67 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wie beispielsweise eigenes Verbrauchsverhalten in individuellen Zeitintervallen, abgebildet. Die SWK ENERGIE bietet zukünftig zusätzlich ein Beleuchtungscontracting an, das vor allem auf moderne LED-Technik baut. Im Feld Energiedienstleistungen werden neue Produkte für Energiemanagement und Energieeffizienz offeriert, um zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. Der Aufbau zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden zeigt gute Erfolge, sodass hier Potenziale zur Weiterentwicklung bestehen. Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie sowohl im Privat- als auch Gewerbekundenbereich liegt die Herausforderung der SWK ENERGIE zunehmend in dem Erhalt und Ausbau der Werthaltigkeit bei Bestandskunden. Dem gilt die kontinuierliche Verbesserung der Vertriebsmaßnahmen. Bei der lekker Energie resultieren Chancen aus der Weiterverfolgung der nachhaltigen Kundenorientierung und der kontinuierlichen Effizienzverbesserung bei Dienstleistungen. Zusammen mit der bereits eingeleiteten Neuausrichtung der Vertriebskanäle soll eine nachhaltig verringerte Kundenwechselrate die Profitabilität weiter absichern. Es wird erwartet, dass die Kundenanzahl in den nächsten Jahren auf leicht höherem Niveau gehalten werden kann und der durchschnittliche Stromverbrauch der Haushaltskunden langfristig konstant bleibt. Im Gasbereich wird davon ausgegangen, dass der Verbrauch der Haushaltskunden langfristig durch effizientere Heizsysteme, bessere Wärmedämmung und die Substitution von Gasheizungen durch alternative Systeme sinken wird. Die Wettbewerbsintensität um Haushaltskunden wird hoch bleiben. Allerdings wird angenommen, dass sich kleinere Anbieter aus dem bundesweiten Vertrieb zurückziehen bzw. ihre Anstrengungen reduzieren werden. Bei den Geschäftskunden geht die lekker Energie für 2016 vor dem Hintergrund eines weiterhin durch starke Wettbewerbsintensität gekennzeichneten Marktumfeldes von einem ausgeglichenen Kundengewinn und -abgang aus. Durch die Volatilität der Einkaufspreise von Energie entstehen bei der lekker Energie sowohl Chancen durch fallende als auch Risiken durch steigende Notierungen. Die Auswirkungen dieser Schwankungen werden durch die Back-to-Back-Beschaffung der für den Businessbereich benötigten Energiemengen sowie durch die rollierende Beschaffung (Verteilung der Beschaffung auf mehrere Einkaufszeitpunkte) des Retailbedarfs reduziert. Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren insbesondere Risiken aus der Energiebeschaffung und dem -vertrieb. Die bei der SWK ENERGIE zusätzlich insbesondere in der Energieerzeugung (Strom) bestehenden Risiken haben sich zum Ende 2015 erheblich reduziert. 68 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld In der Energiebeschaffung existieren im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Aufgrund der Rolle der SWK ENERGIE als kommunaler Energieversorger werden dessen Portfolios stets risikoavers bewirtschaftet, spekulative Geschäfte sind über das Risikohandbuch ausgeschlossen. Weiterhin ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2015 zur Frage der Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) in Sonderkundenverträgen seine Rechtsprechung auf den Bereich der grundversorgten Kunden und die damit verbundene zeitliche Begrenzung von möglichen Rückforderungen auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgedehnt. Dadurch wurde für die SWK ENERGIE das grundsätzliche Risiko eingegrenzt. Vor dem Hintergrund nicht erfolgter (Gas-) bzw. niedriger (Strom-) Preisanpassungen in den vergangenen Jahren sowie der Verwendung einer angepassten Preisregelung für Neuverträge im Sonderkundenbereich seit 2014 und der Ablösung gegebenenfalls zuvor noch geltender Altverträge wird das mögliche Schadenspotenzial als gering eingeschätzt. Für mögliche Rückerstattungen der bei Strom- und Gaskunden erfolgten Preissteigerungen bestehen Rückstellungen, allerdings in einer deutlich niedrigeren Höhe als 2014. In der Energieerzeugung (Strom) bestehen Risiken durch den fortschreitenden Zubau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Zum einen hat dies eine dämpfende Wirkung auf die Strom-Großhandelspreise, wodurch das Erlöspotenzial konventioneller Kraftwerke begrenzt wird. Zum anderen führt der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien dazu, dass die notwendige Auslastung von konventionellen Kraftwerken nicht gewährleistet werden kann. Deren wirtschaftlicher Betrieb wird somit oftmals unmöglich. 69 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Dies betrifft mit TGH und letztmalig in 2015 mit der GSH auch die SWK ENERGIE. Die TGH wurde mittlerweile in eine Warmreserve überführt und wird nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Ziel ist es, die nächsten Jahre zu überbrücken, bis die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke, unter anderem durch Schließung älterer konventioneller Kraftwerke, wieder besser sind. Für die GSH sind mit Ablauf des Jahres 2015 keine Rückstellungen für Drohverluste mehr erforderlich. Für die TGH entfallen diese auch, weil durch die Beendigung des Stromliefervertrags keine Abnahmeverpflichtung mehr besteht. In der Berichtsperiode wurden im Rahmen der Vermarktung der GSH- und TGHKraftwerksmengen die Inputpreise für CO2-Zertifikate (physisch erfüllte Termin- und Spotmarktgeschäfte von European Emission Allowances) sowie bei der GSH zusätzlich für Kohle (Swapgeschäft, bei dem ein Terminpreis gegen einen Index fixiert wurde) über die Quantum abgesichert. Im Dezember 2015 erfolgte der Ausstieg aus der GSHBeteiligung. Gemäß der vertraglichen Regelungen wurden von der SWK ENERGIE ein (Teil-)Darlehen in Höhe von 17.800 TEuro und ein Zins-Swap in gleicher Höhe von der GEKKO übernommen. Weiterhin wurde eine Termingeldanlage in Höhe von 17.800 TEuro an die KFW IPEX-Bank GmbH verpfändet. Der Marktwert der Zins-Swap-Vereinbarung beträgt zum 31. Dezember 2015 -3.700 TEuro. Hierfür wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck entwickelt die SWK ENERGIE ihre zielgruppenspezifischen Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden ständig weiter. Auch der Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen (Energiemanagement und Energieeffizienz) wird fortgesetzt, um zusätzliche Deckungsbeiträge zu generieren. Synergie- bzw. Kostensenkungspotenziale werden durch das Beschaffungsmodell mit der Quantum und dem Kundenservicemodell der DYNERGIO SERVICE realisiert. Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt (außerbörslicher Handel) ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall i. d. R. die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatz-Risiko. Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferun- 70 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld gen bis 2017). Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung des neuen Besicherungskonzepts in 2012 nehmen die Lieferverträge, die die Quantum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt, zu. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr 70.000 TEuro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2015 Bürgschaften in Höhe von 38.400 TEuro an Handelspartner der Quantum ausgegeben. Bei der SWK ENERGIE wird für 2016 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte. Trotzdem sind wegen des starken Preiswettbewerbs Preisreduzierungen gegenüber Bestandskunden vorgesehen. Für die Sparte Wärme wird davon ausgegangen, dass Margenverbesserungen aufgrund einer angenommenen Reduzierung der Erdgasbezugspreise, die für die Wärmeproduktion relevant sind, erreichbar sind. Weiterhin wird ein steigender Aufwand aus Abschreibungen wegen höherer Investitionen und ein höherer Personalaufwand hauptsächlich wegen einer Tarifsteigerung erwartet. Darüber hinaus fällt – anders als 2015 – kein abschließender Ertrag aus der Ergebnisabführung der GEKKO wegen Veräußerung dieser Beteiligung an. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2016 mit einem moderat niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2015 geplant. Die lekker Energie geht trotz eines schwierigen Marktumfelds in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2016 von einem deutlich positiven Jahresergebnis aus, allerdings nicht auf dem Niveau des Jahres 2015. Alle strategischen Maßnahmen der Gesellschaft zielen weiterhin darauf ab, die Kundenbasis zu stärken und die Wechselraten zu senken. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt aber bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel. Im Geschäftsfeld Verkehr sieht die Geschäftsführung der SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin schwierig. Neben dem demografischen Wandel verändern sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So schätzen mehr und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, vor allem das Sozialticket. Hier haben die Kunden keine Bindung von mindestens zwölf Monaten und entscheiden von Monat zu Monat neu, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote, deren Intensivierung und Weiterentwicklung weiterhin im Fokus der nächsten Jahre steht. Über die neuen Informations- und Vertriebskanäle wird beabsichtigt, neue Zielgruppen für 71 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld die Fahrt mit Bus und Bahn zu gewinnen. Weiter wird es darauf ankommen, wie das Land NRW die künftigen Förderprogramme für Verkehrsunternehmen ausgestaltet. Für die SWK MOBIL barg bislang das Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen große Risiken aufgrund der für den ÖPNV in einer diesbezüglichen Verordnung festgelegten Repräsentativität nur des kommunalen Tarifvertrags Nahverkehr. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den ÖPNV-spezifischen Teil des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen, in dem als repräsentativer Tarifvertrag ausschließlich der Tarifvertrag Nahverkehr definiert wurde, am 1. September 2015 gekippt. Damit dürfen die für die SWK MOBIL tätigen Fremdunternehmer ihr Fahrpersonal auch weiterhin nach dem privaten Tarifvertrag des Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen bezahlen. Eine Anpassung des privaten auf das kommunale Lohnniveau hätte enorme Mehrkosten für die SWK MOBIL bedeutet. Seit April 2016 ist der mit der ver.di verhandelte Tarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen nun auch als repräsentativer Tarifvertrag in das Tariftreuegesetz NRW aufgenommen. Dieses Risiko entfällt somit. Bei der SWK MOBIL wird davon ausgegangen, dass 2016 keine größeren aperiodischen Erträge aus Landesmitteln NRW, aus dem Fremdnutzer- sowie dem Schwerbehindertenausgleich sowie aus der Erstattung von Aufschlägen des Erneuerbare Energien Gesetz für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Ferner wird angenommen, dass das Tarifverhandlungsergebnis für 2016 nicht über der in der Planung angesetzten Steigerung liegen wird. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2016 mit einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2015 geplant. Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein und den Verbund in der Stadt Krefeld sowie bei der MVA Weisweiler sieht die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Die überregionalen Aktivitäten in den Großräumen Köln und Düsseldorf werden weiter ausgebaut. Dieser Weg soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen. Durch die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien hat sich die Gesellschaft eine Prozessstruktur geschaffen, mit der sie auch in dem hart umkämpften Umfeld eine gute Wettbewerbsposition aufweist. Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48.100 TEuro. Sie ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese reduzierte sich von 8.400 TEuro in 2014 auf 6.800 TEuro in 2015. Der Haftungseintritt 72 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld der vorbezeichneten Verpflichtungen wird unverändert als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember 2015 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Bei der EGN besteht ein weiteres wesentliches Risiko in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2015 hat der Rhein-Kreis Neuss seinen mit der EGN geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten Teilen zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Der Kreis wird die Beseitigung seiner Abfälle europaweit ausschreiben. Trotz einer temporären Auslastung der Müllverbrennungsanlagen aufgrund von Zusatzmengen aus dem Ausland bestehen in Nordrhein-Westfalen Überkapazitäten. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2015 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren können zu weiteren Bildungen von Drohverlustrückstellungen führen. Die EGN sieht in der Entsorgungsbranche großes Wachstumspotenzial. Ziel der Geschäftsführung ist es, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen. Bedingt durch die Teilkündigung des Rhein-Kreises Neuss wird davon ausgegangen, dass zur Kompensation Mengen zur thermischen Verwertung durch neue langfristige Verträge abgesichert werden. Sollten diese die Verbrennungskosten der EGN nicht decken, könnte sich hieraus 2016 eine Belastung aus der Bildung von zusätzlichen Drohverlustrückstellungen ergeben. Wegen der starken Abhängigkeit von den Rohstoffmärkten bleibt das Ergebnis der NOEX risikobehaftet. Aufgrund der zu erwartenden Drohverlustrückstellungen im Verbrennungsgeschäft rechnet die EGN 2016 mit einem deutlich schlechteren Ergebnis als 2015. Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells der Gesellschaft weiterhin das Ziel. Durch die Ausgestaltung der MKVA als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz bildet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger. Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird. Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Die GSAK geht für das laufende Geschäftsjahr von einem leichten Rückgang des Jahresüberschusses aus. 73 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Weiterhin können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden: Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich die positive Entwicklung der GGK seit dem Herbst 2013 nur noch bis zum Sommer 2015 fortgesetzt, so dass der Vorjahreswert von über 39.000 qm verkaufter Gewerbeflächen im Berichtsjahr mit unter 25.000 qm deutlich verfehlt wurde. Dies hat auch an dem im Gesamtlagebericht des Vorjahres erwähnten und bereits im April 2014 erzielten „Ausverkauf“ des seit vielen Jahren sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord zu tun, welches die Gewerbeflächenverfügbarkeit bei der GGK seitdem ausschließlich auf den Krefelder Süden beschränkt. Allerdings geben die zahlreichen weit gediehenen Verhandlungen über Flächen in Fichtenhain zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2016) Anlass zur Hoffnung, dass das Geschäftsjahr 2016 selbst das Niveau von 2014 deutlich übertreffen wird. Für die mittelfristige Zukunft kommt dem Erwerb neuer Flächen insbesondere im Nordosten der Stadt (nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der A 57 im neuen FNP der Stadt Krefeld) eine hohe Bedeutung zu. Neue Chancen ergeben sich für die GGK bereits seit dem Jahr 2014 aus der Revitalisierung der Liegenschaft „Handwerkerhof“ (bzw. „Werkkontor Krefeld“), in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK äußerst sinnvoll erscheint. Die sehr gute Vermarktung der Lager- und Büroflächen, welche im Zuge des 1. Bauabschnittes im Gebäude Nauenweg 40 realisiert werden konnte, hat sich bezüglich der im Berichtsjahr realisierten Loft-Büros im Objekt Nauenweg 42e zwar leider nicht in dem erhofften Maße fortgesetzt, doch konnte im Frühjahr 2016 eine weitere langfristige Vermietung realisiert werden. Besonders erfreulich ist jedoch insbesondere die schon zum Baustart im Frühjahr 2016 erreichte Vollvermietung des Neubaus an der Vorster Straße/Ecke Nauenweg. Grundstücksverkäufe sind bekanntermaßen nie zuverlässig zu prognostizieren und können manchmal auch noch in einem fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen scheitern. Diese bereits in den Lageberichten der Vorjahresabschlüsse der GGK getroffene Feststellung schlug im Berichtsjahr in besonders eklatanter Weise zu Buche, löste doch allein die Nicht-Realisierung des Verkaufes eines ganz bestimmten Grundstücks einen Gewinnausfall von 700 TEuro und die Notwendigkeit einer Nachtragsplanung (und letztlich einen Jahresverlust von 564 TEuro) aus. Dieses Risiko besteht auch in den kommenden Jahren angesichts der Tatsache, dass erneut einige sehr große Grundstücke (mit > 20.000 qm Fläche) zum Verkauf eingeplant werden mussten, so dass eine Nicht-Realisierung wiederum besonders schwerwiegende Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan hätte. Unverändert gültig bleibt auch die Feststellung, dass der schon seit etlichen Jahren bestehende erhebliche Vermarktungsdruck in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke steht. Diese Situation hat sich mit dem erwähnten „Ausverkauf“ des Gewerbegebiets Uerdingen-Nord im April 2014 noch deutlich verschärft und auch gegenwärtig bedeutet jeder größere 74 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Grundstücksverkauf neben den damit verbundenen positiven Aspekten als „Kehrseite der Medaille“ auch einen weiter zunehmenden Gewerbeflächenengpass. Darüber hinaus liegt für die GGK natürlich auch im Vermietungsgeschäft stets ein Risiko, welches jedoch im Berichtsjahr durch die Veräußerung des über viele Jahre an einen einzigen Mieter vermieteten Büroobjekts Krützpoort 16 deutlich reduziert werden konnte. Selbiges gelang dann erneut im Februar 2016 beim Objekt Campus Fichtenhain 71, das ebenfalls an ein einziges Unternehmen vermietet war und somit für die GGK ein erhebliches „Klumpenrisiko“ enthielt, das jedoch mit dem Verkauf auf den Erwerber übergegangen ist. Ein langfristiges Risiko der GGK liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde. Für die Krefelder Bau bestand bislang ein Risiko zur Erfüllung der Pachtforderungen aus dem Pachtvertrag über den KönigPALAST durch die Seidenweberhaus GmbH. Zwischenzeitlich ist mit der Seidenweberhaus und der Stadt Krefeld eine Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrags des KönigPALAST Krefeld geschlossen worden. Durch den Schuldbeitritt der Stadt Krefeld zur Erfüllung der Pachtforderungen hat sich das Risiko für die Krefelder Bau deutlich reduziert. Im Wirtschaftsplan der Krefelder Bau wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2016 ein Jahresüberschuss von 116 TEuro bzw. 2017 eines Jahresüberschuss von 103 TEuro erwartet. Bei der Seidenweberhaus sind die vorhandenen technischen Anlagen im Heizungsund Lüftungsbereich seit 1976 in Betrieb und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Veranstaltungstechnik (Ton) entspricht weitgehend den aktuellen technischen Anforderungen. Die Showlichttechnik wird in den nächsten Jahren laufend einer technischen Anpassung unterzogen. Ohne weitreichende Sanierungen ist der Betrieb des Seidenweberhauses nur noch drei Jahre aufrecht zu erhalten. Dann ist das Gebäude 43 Jahre alt und Teile der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik sind nicht mehr voll funktionsfähig. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass bei der Seidenweberhaus auch in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau und der Stadt Krefeld bestimmt. Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen von der Seidenweberhaus GmbH getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In den nächsten Jahren fallen notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Videowürfel, Scheinwerfer) 75 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld an. Der Zuschussbedarf der nächsten Jahre beträgt für den KönigPALAST bei geplantem Geschäftsverlauf ca. 2.300 TEuro. Bei der Stadtentwässerung kann die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere zu einer Reduzierung der zukünftigen Jahresergebnisse führen. Würde der Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung der Stadtentwässerung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der Planung angesetzten Zinsniveau von 6,29 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rund 3.400 TEuro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Ein weiteres Risiko besteht bei der Stadtentwässerung in der geringen Eigenkapitalhöhe. Nach der EigVO ist es nicht gestattet, die Finanzierung von Krediten durch neue Kredite sicherzustellen. Für die Stadtentwässerung wird zukünftig eine stärkere Finanzierung über Rücklage notwendig werden. Aktuell werden Maßnahmen diskutiert, wie die Verkürzung der Abschreibungsdauern, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise auch für den Anlagenbestand oder die Bündelung und Neuverhandlung bestehender Darlehen hinsichtlich längerer Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen. Ziel ist, die Tilgungsraten zu senken bzw. zu strecken, um letztlich die Finanzierung der Stadtentwässerung auch zukünftig sicherzustellen zu können. Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inklusiv der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie auch durch ein gezieltes Standortmarketing zu weiteren Neuansiedlungen am Standort Krefeld (inklusiv der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer Gewerbesteuer-Einnahmen) beiträgt. Die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft seit der Neustrukturierung im Jahr 2009 hat mittlerweile darin ihren Ausdruck gefunden, dass im Jahr 2015 die Aufnahme von fünf weiteren Krefelder Unternehmen als Gesellschafter der WFG umgesetzt werden konnte, nachdem sich sogar noch ein rundes Dutzend weitere Unternehmen für eine Beteiligung beworben hatten. Neben der positiven Auswirkung für das Image der Gesellschaft hat sich dadurch auch das Eigenkapital um die Stammkapitaleinlagen dieser fünf neuen Gesellschafter erhöht. Durch die Zuschussgewährung der Stadt Krefeld sind die Risiken der WFG im Wesentlichen darauf begrenzt, dass die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterdeckung nicht z. B. durch außerordentliche Aufwendungen in nennenswertem Umfang überschritten wird. 76 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bei der Wohnstätte liegt der Anteil des öffentlich geförderten Bestandes nur noch bei ca. 18 % des Gesamtbestandes, daraus ergibt sich ein größerer Spielraum bei der Mietpreisfestsetzung und der Belegung der Wohnungen. Bei der Wohnstätte können sich Risiken aus weiter steigenden Erlösausfällen infolge Leerstand ergeben. Im Wirtschaftsplan der Wohnstätte wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2016 bzw. 2017 ein Jahresüberschuss von 5.829 TEuro bzw. 5.879 TEuro erwartet. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der Wohnstätte wird auch in Zukunft in der Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie im weiteren Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mieterbetreuung liegen. Für die Geschäftsjahre 2016/2017 sind Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen von 75 TEuro vorgesehen. Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist beim Zoo aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Der leichte Rückgang der Personalkosten im Berichtsjahr ist in Einmaleffekten begründet. Auch bei optimierter Kostensituation verteuert sich die Aufwandsseite beim Zoo weiterhin regelmäßig um die allgemeine Preissteigerungsrate. Kostensteigerungen lassen sich bei den Eintrittspreisen nur im Verhältnis der allgemeinen Preissteigerung weitergeben. 5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig. Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals kommen. Zum 31. Dezember 2015 liegt dieses bei 499.134 TEuro (Vj. 506.915 TEuro). Aufgrund der positiven Entwicklung im Gesamtjahresergebnis 2015 hat sich die Eigenkapitalreichweite im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert. Bei Gesamtjahresfehlbeträgen auf dem Niveau des Jahres 2015 wird das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld in rund 49 Jahren (Vj. 11 Jahre) aufgezehrt sein. 77 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name GB Unternehmen / Zweckverband Kathstede, Gregor, bis 20.10.2015 1 Funktion SWK Stadtwerke Krefeld AG RWE AG Verband der kommunalen RWE - Aktionäre GmbH (VkA) Zweckverband VRR Krefelder Bau GmbH WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Mitglied Aufsichtsrat Regionalbeirat West Gesellschafterversammlung Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Aufsichtsrat Vorsitzender Aufsichtsrat Vorsitzender Gesellschafterversammlung GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Aufsichtsrat Standort Niederrhein GmbH Vorsitzender Gesellschafterversammlung Helios Klinikum Krefeld GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Aufsichtsrat Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Gesellschafterrat Beirat Gesellschafterrat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK) Beirat Gesellschafterrat Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld Beirat mbH & Co. KG (GSAK) SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft Koordinierungskreis Entsorgung Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH Vorstand Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord Verbandsversammlung Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss Vorsitzender Verbandsvorstand Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Vorsitzender Verbandsversammlung Vorsitzender Hauptausschuss Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Verbandsvorsteher Viersen Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld AöR Hauptausschuss Risikoausschuss Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal, Mitglied Nettetal, Viersen, Geldern der Sparkasse Krefeld Provinzial Kommunalbeirat Sparkassenakademie NRW Trägerversammlung Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld Vorsitzender Stiftungskuratorium Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Stiftungskuratorium Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen Stiftungskuratorium Nettetaler Sparkassenstiftung Stiftungskuratorium Tönsivorster Sparkassenstiftung Stiftungskuratorium Viersener Sparkassenstiftung Stiftungskuratorium DSM Außenwerbung Krefeld GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Hauptausschuss Deutscher Städtetag Mitglied Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der Mitglied Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Präsidium Deutscher Städtetag Mitglied Städtetag Nordrhein-Westfalen Vorstand Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Vorsitzender Präsidium, bis 01.12.2015 Gemeinden und Kreise in NRW e.V. Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.) Kuratorium Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Kuratorium Zoo Krefeld gGmbH Aufsichtsrat Bürgerstiftung Krefeld Stiftungsrat 78 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name GB Unternehmen / Zweckverband Kathstede, Gregor, bis 20.10.2015 1 Funktion Adolf-Luther-Stiftung Verein „Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.“ Gesellschaft Bürger und Polizei e.V. Gerd-Wellen Sportstiftung Deutsches Medikamentenhilfswerk action medeor e.V. Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland Provinzial Rheinland Holding Provinzial Rheinland Versicherung AG Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG LBS Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) Name GB Unternehmen / Zweckverband Vorstand Vorstand Mitglied Kuratorium Mitglied Vorstandsvorsitzender, seit 16.04.2015 Gewährträgerversammlung, seit 26.01.2015 Mitglied, seit 21.03.2015 Mitglied, seit 21.03.2015 Vorsitzender Kommunalbeirat, seit 29.01.2015 Risikobeirat Meyer, Frank, seit 21.10.2015 1 Funktion Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Vorsitzender Präsidium, seit 02.12.2015 Vorsitzender Aufsichtsrat Gesellschafterrat Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK) Gesellschafterrat Beirat Gesellschaft Bürger und Polizei e.V. Mitglied Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH Gesellschafterrat & Co. KG (GSAK) Beirat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Aufsichtsrat Helios Klinikum Krefeld GmbH Aufsichtsrat Krefelder Bau GmbH Aufsichtsrat Nettetaler Sparkassenstiftung Kuratorium, seit November 2015 Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Verbandsversammlung, seit 11.11.2015 Stellv. Mitglied Verbandsvorstand, seit 21.12.2015 Stellv. Mitglied Trägerausschuss, seit 21.12.2015 Sparkasse Krefeld AöR Verwaltungsrat Hauptausschuss Risikoausschuss, seit 11.11.2015 Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal, Mitglied Nettetal, Viersen und Geldern Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld Kuratorium, seit November 2015 Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen Kuratorium, seit November 2015 Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Vorsitzender Kuratorium Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Verbandsvorsteher, seit 11.11.2015 Viersen Städtetag Nordrhein-Westfalen Kooptiertes Mitglied Vorstand, seit 04.11.2015 Standort Niederrhein Krefeld Gesellschaftsversammlung Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.) Kuratorium SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsrat SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft Koordinierungskreis Entsorgung Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Tönisvorster Sparkassenstiftung Kuratorium, seit November 2015 Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Gesellschaftsversammlung Viersener Sparkassenstiftung Kuratorium, seit November 2015 79 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name GB Unternehmen / Zweckverband Meyer, Frank, seit 21.10.2015 1 Funktion Vorsitzender Aufsichtsrat Vorsitzender Gesellschaftsversammlung Aufsichtsrat Vorstand, seit 17.12.2015 Verbandsversammlung Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss seit 17.12.2015 Stellv. Mitglied Verbandsversammlung WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Zoo Krefeld gGmbH Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord Zweckverband VRR Name GB Unternehmen / Zweckverband Cyprian, Ulrich 2 Funktion DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Seidenweberhaus GmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH VRR AöR Zweckverband VRR Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Viersen Name GB Unternehmen / Zweckverband Nebenamtlicher Geschäftsführer Aufsichtsrat Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Beirat Beirat Ausschuss für Investitionen und Finanzen Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied) Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Finanzausschuss Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied) Gesellschafterversammlung Allgemeiner Ausschuss Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat, bis 20.10.2015 Verwaltungsrat Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Zielke, Beate 3 Funktion Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA) Bundesagentur für Arbeit – Krefeld – Unfallkasse NRW (UK NRW) Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG) Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH Jobcenter Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT 80 Verbandsversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzende Verwaltungsausschuss Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss Mitgliederversammlung und Beirat Aufsichtsrat Vorsitzende der Trägerversammlung Beirat Beirat Kuratorium Kuratorium Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name GB Unternehmen / Zweckverband Micus, Gregor 4 Funktion Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V. Volksbund Deutsche Gräberfürsorge, Kreisverband Krefeld Verein Niederrhein e.V. Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Name GB Unternehmen / Zweckverband stellvertrendes Mitglied Mitglied Kurator Vorsitzender Vorsitzender Mitglied und Kurator Aufsichtsrat Kuratorium Linne, Martin 5 Funktion Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsrat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats NRW Urban Service GmbH Aufsichtsrat Krefelder Bau GmbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Name GB Unternehmen / Zweckverband Visser, Thomas 6 Funktion SWK Stadtwerke Krefeld AG Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Verein Niederrhein e.V. Villa Merländer e.V. Helmut und Erni Aretz Stiftung 81 Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung Beirat Gesellschaftsrat Beirat Gesellschaftsrat Beirat Gesellschaftsrat Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Beirat Naturschutzwart Kuratorium Kuratorium Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Behr, Barbara Grüne Lehrerin Seidenweberhaus Krefeld GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Krefelder Bau GmbH Zoo Krefeld gGmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Mitglied Blondin, Marc CDU Versicherungsfachmann Bovenkerk, Wilfried SPD Chemikant, Technikum Brauers, Ruth UWG Rentnerin Butzen, Hans ab 16.11.2015 Cakir, Basri SPD DIE LINKE Cäsar, Anja Grüne Dahm, Roman SPD Drabben, Andreas UWG Drießen-Seeger, Anke SPD Ertürk, Mustafa SPD Fasbender, Walter CDU Gabriel, Joachim SPD Dr. Galke, Stefan Grosche, Gregor CDU CDU Briefzusteller Deutsche Post AG GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen SWK Stadtwerke Krefeld AG Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Seidenweberhaus GmbH Kriminalhauptkomissar Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Krefelder Bau GmbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Kulturstiftung Sparkasse Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Seidenweberhaus GmbH Bankkaufmann GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Zweckverband KRZN Diplomkaufmann, kaufmännischer Krefelder Bau GmbH Zoo Krefeld gGmbH Angestellter Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinBürokaufmann Maas-Nord Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Rechtsanwalt Seniorenheime Krefeld gGmbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs AG Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Geschäftsführer/Unternehmer groscheundkronen immobilien GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG gmbh 82 Stellv. Mitglied Stellv. Aufsichstratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Beiratsmitglied Beiratsmitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Haas, Michael SPD Servicemitarbeiter Kundencenter SWK Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Hagemes,Stephan DIE LINKE Ambulanter Betreuer Hahnen, Ulrich (MdL) SPD Dipl.-Finanzwirt, Land NRW Krefelder Bau GmbH Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen SWK Stadtwerke Krefeld AG Wohnstätte Krefeld AG GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Kulturstiftung Sparkasse Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord Zweckverbandsversammlung KRZN WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Seidenweberhaus GmbH WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH SWK Stadtwerke Krefeld AG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Bau GmbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Wohnstätte Krefeld AG Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Seidenweberhaus Krefelder Bau GmbH Kulturstiftung Sparkasse Wohnstätte Krefeld AG Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Seidenweberhaus GmbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Bau GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Hansen, Thorsten Grüne Dr. Hattstein, Gero CDU Heitmann, Joachim C. FDP Heitzer, Hans-Jürgen bis 26.01.2015 AfD seit 27.01.2015 Parteilos Hengst, Jürgen SPD Manager-Diplom-Betriebswirt Rechtsanwalt Lehrer Hoffmann, Paul FDP HNO-Facharzt Horster, Rolf SPD Krankenpfleger John, Daniel Grüne Büroleiter Landtagsbüro 83 Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Aufsichstratsmitglied Beiratsmitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Beiratsmitglied Stellv. Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Mitglied Beiratsmitglied Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Klaer, Gisela SPD Heilpraktikerin Fachbeirat Versorgung (SWK AG) HELIOS Klinikum Krefeld GmbH HPZ Heilpädagogisches Zentrum Krefeld Kreis Viersen gGmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen SWK Stadtwerke Krefeld AG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG Zweckverband KRZN DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord Krefelder Bau GmbH Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Uerdinger Kaufmannsbund Uerdinger Heimatbund Einzelhandelsverband KR-VIE Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Kulturstiftung Sparkasse Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zoo Krefeld gGmbH Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Klein, Peter Piraten Netzwerkadministrator Klein, Simone SPD Kommunikationstrainerin Kühn, Timo CDU Kaufmann/Geschäftsführer Läckes, Manfred CDU Ingenieur Lichtenberg, Benedikt CDU Handelsfachwirt (Eisen- und Metallhandel GmbH) Lohmar, Ulrich CDU Juwelier/Uhrmachermeister Matthias, Heidi Meincke, Karin Müllers, Ingeborg Neukirchner, Stefanie Nottebohm, Doris Oellers, Britta Grüne CDU CDU CDU SPD CDU Mitarbeiterin Frauenkulturbüro NRW e.V. Krankenschwester Personalratsvorsitzende für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs bei der Bezirksreg. Sparkassenzweckverband Krefeld Düsseldorf Kreis Viersen Kulturstiftung Sparkasse Krefelder Bau GmbH Kulturstiftung Sparkasse Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Ernährungsberatung Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband euregio rhein-maasnord Bankkauffrau HELIOS Klinikum Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH 84 Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Beiratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Zweckverband Funktion Oppers, Jürgen SPD Technischer Angestellter Mitglied Stellv. Mitglied Ott, Florian FDP Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent Uni Duisburg-Essen Zweckverband KRZN Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Zoo Krefeld gGmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Seidenweberhaus GmbH Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG SWK Stadtwerke Krefeld AG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Zweckkverband VRR GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Zweckverband euregio rhein-maasnord Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Zoo Krefeld gGmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord - Özkurt, Halide Peters, Anja SPD CDU Sozialpädagogin Beratungsstellenleiterin Dr. Porst, Günther FDP Dipl. Ing. Preuß, Claus-Dieter Die PARTEI Reuters, Philibert CDU Roemer, Simone CDU Studienrätin Rüsing, Björn bis 16.11.2015 SPD Wissenschaftlicher Mitarbeiter Landtag NRW Schmitz, Heinz-Albert CDU Landwirt Schock, Gabi SPD Referentin für Kommunalpolitik, Umweltberatung Seeger, Julian SPD Erzieher Spanier-Oppermann, Ina SPD Landtagsabgeordnete Späth, Karin Suermondt, Julia SPD DIE LINKE Rentnerin Filmemacherin, Fernsehautorin 85 Mitglied Mitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsrat Mitglied Mitglied Mitglied Kuratorium Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Beiratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Stellv. Mitglied - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Wettingfeld, Jürgen CDU Geschäftsführer / Dipl.-Ing. Hafen Krefeld GmbH & Co. KG W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Sparkassenzweckverband Krefeld öff. best. Sachverständiger Kreis Viersen GGK Grundstücksgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG Wohnstätte AG Bankkaufmann/Diplomkaufmann WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Zweckverband KRZN Wirtschatfwissenschaftler WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH SWK Stadtwerke Krefeld AG Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Projektleiter Zweckverband KRZN Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Syndikusanwalt Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Krefeld Kreis Viersen WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wingender, Daniel CDU Winzen, Benedikt SPD Yilmaz, Sayhan Grüne Zecha, Michael CDU Unternehmen / Zweckverband 86 Funktion Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Fachbereich Rechnungsprüfung — Bericht Nr. xx/20xx Seite 5