Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Krefeld
am Rhein
Bericht üBer die PrüfuNg des
gesAmtABschlusses 2015
Anlage Nr.: 1 — zur Vorlage Nr.: 4611/17— Bericht Nr.: 06/2017
Bericht Nr. 06/2017
über die Prüfung des Gesamtabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2015
gemäß § 116 (6) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Inhaltsverzeichnis
Anlagen ....................................................................................................................... 4
1
Prüfungsauftrag.................................................................................................... 5
2
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6
3
Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 9
4
3.1
Allgemeines ............................................................................................. 9
3.2
Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 9
3.3
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Abschlüsse............................................................................................. 11
3.4
Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 12
Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 13
4.1
Umsetzung von Prüfungsbemerkungen ................................................... 13
4.1.1
Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses .... 13
4.1.2
Fristgerechte Vorlage des geprüften Jahresabschlusses Eigenbetrieb
Senioreneinrichtung ............................................................................... 14
4.1.3
Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckvorlage
abgebildeten .......................................................................................... 14
4.1.4
Übersichtlichere/Aussagkräftigere Darstellung der Haftungsverhältnisse 15
4.2
Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 15
4.2.1
Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände .......... 15
4.2.2
Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen ............................................. 16
4.2.3
Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände ......................................................................... 16
4.2.4
Bilanzposition Passiva 1.2 - Gesamtjahresergebnis ................................ 17
4.2.5
Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 21
4.2.6
Bilanzposition Passiva 5. – Passive Rechnungsabgrenzung .................... 21
5
Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“ ..................................................... 22
6
Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 23
7
Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 25
8
Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 27
9
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 28
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Anlagen
Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………29
Anlage 2 – Gesamtabschluss 2015 der Verwaltung……………………………………………33
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1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3
i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen
Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses
nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört.
Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur
Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB ab dem
Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009)
sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF
(6. Auflage, Oktober 2014 und 7. Auflage, Oktober 2016) zur Prüfung herangezogen.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht.
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2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
zum 31. Dezember 2015 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz
2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften,
der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft
worden.
Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden.
Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von
kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs.
6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss wirklich ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den
Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken
des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden.
Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende
prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte.
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Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Die Prüfung umfasst insbesondere
•
die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen,
•
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
•
die angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK),
•
die wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
•
die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses
und Gesamtlageberichtes.
Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch
die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist.
Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung durchgesehen, aber nicht gesondert geprüft.
Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie, bis auf den Eigenbetrieb
Senioreneinrichtung, vollständig sind und eine geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf
Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen
durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl.
Der zeitliche Ablauf der Prüfung war durch die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen innerhalb der Rechnungsprüfung geprägt.
Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum Juni bis August 2017
durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen:
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•
Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse
•
Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten
und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie)
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien
der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen
•
Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung)
•
Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse
•
Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung
•
Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten
rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, Gesamtverbindlichkeitenspiegel).
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf.
eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen.
Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden,
enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der
Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
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3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses
3.1 Allgemeines
H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und
Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten.
Nach § 116 (5) GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate
nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2015 erfolgte zur Sitzung des Rates am 08. Dezember 2016, also mit über 2
monatiger Verspätung (siehe hierzu Kapitel 4.1.1).
3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch
selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung
bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 (2) GO NRW einbezogen
werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW.
Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB
in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai
2009, anzuwenden ist.
Verselbständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder
unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 (2) S. 1 GemHVO NRW
stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 (2) S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Stadt
sind gemäß § 50 Absatz 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren.
Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbständigten
Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 (3) GemHVO NRW
i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten
der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die
Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht,
angepasst.
Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 (3) GO NRW
ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At
Cost) zu bewerten.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt.
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Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der
Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren.
Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt
Krefeld zum 31. Dezember 2015 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2015 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden
ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium
gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte
eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften
Unternehmen je Kriterium.
a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert
1) Kernverwaltung Stadt Krefeld
2) SWK Stadtwerke Krefeld AG
2.1) SWK AQUA GmbH
2.2) SWK ENERGIE GmbH
2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH
2.4) SWK KOMPAKT GmbH
2.5) SWK MOBIL GmbH
2.6) SWK NETZE GmbH
2.7) SWK SETEC GmbH
2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH
2.9) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
2.10) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. GK
2.12) DYNERGIO SERVICE GmbH
2.13) Lekker Energie GmbH
2.14) Lekker Strom Beteiligungs GmbH
2.15) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
2.16) Eco-Care Recycling Solutions GmbH
2.17) Gerhard Schug Containerdienst GmbH
2.18) NH Niederrhein Holding GmbH
2.19) NOEX AG
2.20) Städtereinigung Gerke GmbH
2.21) Dürener Deponiegesellschaft mbH
2.22) Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
3) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
4) Krefelder Baugesellschaft mbH
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5)
6)
7)
8)
9)
10)
Seidenweberhaus GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung Krefeld.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen ergeben. Die Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. WP STRA III KG hat in 2015 den Geschäftsbetrieb aufgenommen und wird erstmalig in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen.
b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden
assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen:
1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
2) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
3) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
4) Treuhandgesellschaft
5) Braun Umweltdienste GmbH
6) Energieversorgung Kranenburg GmbH
7) Quantum GmbH
8) RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
9) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH
10) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband).
Gegenüber dem Vorjahr haben sich zwei Veränderungen ergeben. Ausgeschieden
aus dem Kreis der At-Equity Unternehmen ist die GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH
& Co. KG. Erstmalig einbezogen in den at Equity-Bereich wird die RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH.
c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 (3) GO zu Anschaffungskosten.
3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse
Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß
§ 116 (7) GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden die
Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft.
Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen.
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Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen.
Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises
bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für
den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im
Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen.
B 1 Der geprüfte Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. Sowohl die Feststellung des
Abschlusses 2014 als auch die Bestellung der Abschlussprüfer für die
Jahresabschlüsse 2015 und 2016 stehen bislang aus.
Gemäß § 21 i. V. m. § 26 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Senioreneinrichtung bis Ende März des Folgejahres aufzustellen und festzustellen. Der Prüfungsbericht des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer lag zum Erstellungszeitpunkt des Gesamtabschlusses 2015 nicht vor
(siehe hierzu Kapitel 4.1.2). Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung hatte in diesem Zusammenhang den Fachbereich 50 Senioreneinrichtung schriftlich um Stellungnahme gebeten. Eine schriftliche Antwort lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht vor.
3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung
In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 (1) GO NRW die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen
Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit
und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein
sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick
über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung
(GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere:
• Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 (2)
S. 2 HGB)
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 (3) i. V. m. § 41 (3) (4)
und § 38 (1) S. 3 GemHVO NRW)
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• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 (1) GemHVO NRW i. V.
m. § 300 (2) HGB)
• Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 (1) GemHVO NRW i. V.
m. § 308 (1) S. 1 HGB)
Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 (2)
HGB, 303 (2) HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 (1), 293 HGB) eingeschränkt und
bei der Prüfung beachtet.
Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011),
der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B.
hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der
örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen
sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient
der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung.
4 Prüfungsschwerpunkte
4.1 Umsetzung von Prüfungsbemerkungen
Im Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2014 ist die Prüfung erstmalig auf die
Umsetzung von Prüfungsbemerkungen (Hinweise und Beanstandungen) eingegangen. Diese Vorgehensweise wird im vorliegenden Bericht fortgeführt.
4.1.1 Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses
Die Ausgestaltung des NKF soll den Gesamtüberblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Kommunen erleichtern, Gründe beseitigen, die bisher für Ausgliederungen, insbesondere formale Privatisierungen sprechen mochten, und insgesamt
bessere Voraussetzungen für die Steuerung der Beteiligungen schaffen. Daher
sieht der Gesetzgeber nach § 116 (5) die Notwendigkeit, den Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß
§ 116 i. V. m. § 96 (I) GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen.
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Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2014 erfolgte zur Sitzung des Rates am
25. Februar 2016, also mit über 5 monatiger Verspätung.
Sowohl Verwaltung als auch Rechnungsprüfung arbeiten mit Nachdruck an der Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Für die Feststellung des Gesamtabschlusses gilt,
dass diese nur erfolgen kann, wenn auch der Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt, geprüft und durch den Rat bestätigt wird.
4.1.2 Fristgerechte Vorlage des geprüften Jahresabschlusses Eigenbetrieb Senioreneinrichtung
Gemäß § 21 i. V. m. § 26 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung bis Ende März des Folgejahres aufzustellen und festzustellen. Bereits im Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 wurde seitens der
Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass der Abschluss 2012 der Senioreneinrichtung nicht fristgerecht geprüft und festgestellt wurde. Gleiches gilt für den Prüfungszeitraum 2013. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wie auch die
Bestellung der Abschlussprüfer 2015 und 2016 sind bis 29.09.2017 nicht erfolgt.
Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung
des städtischen Gesamtabschlusses setzt zwingend voraus, dass vorgelagerte gesetzliche Fristen eingehalten werden.
4.1.3 Abweichung der Kapitalflussrechnung in DAD zu der in der Druckvorlage abgebildeten
Seit Einführung der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) besteht die
Möglichkeit, die vorgeschriebene Kapitalflussrechnung aus dem System abzuleiten. Bereits im Prüfungsbericht 07/2016 zum Gesamtabschluss 2013 wurde auf
inhaltliche Abweichungen der Kapitalflussrechnung zwischen DAD und der Druckvorlage hingewiesen. Ausgangspunkt dieses Hinweises war die schriftliche Aussage der Verwaltung vom 23. Juni 2016, aus der hervorgeht, dass der Gesamtabschluss ausschließlich mit der Software DAD erstellt wird. Tatsächlich wird weiterhin eine auf MS-Excel basierende Lösung, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG entwickelt wurde, eingesetzt. Inhaltlich weichen beide Zahlenwerke nach wie vor erheblich voneinander ab.
In der Stellungnahme zum Prüfungsbericht 13/2016 erklärt die Verwaltung, dass
„die gewählte Methode eine detaillierte Zuordnung der Zahlungsströme innerhalb
der Kapitalflussrechnung erreicht. Eine automatisierte Erstellung in dieser Detailstufe ist durch die Software nicht möglich, auch nicht durch Anlegen eines Cashflowplans. Bei Nutzung der Cashflow-Funktion aus DAD würde im Übrigen auch der
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Nettoausweis weiter bestehen. (…) Hierfür wären auch in DAD manuelle Anpassungen erforderlich.“
Aus Prüfungssicht stellt sich somit die Frage, ob es sich bei der Software DAD um
eine für die Größenordnung des Konzern Stadt Krefeld geeignete Konsolidierungssoftware handelt.
Die Prüfung stellt weiterhin fest, dass die zur Verfügung stehende Konsolidierungssoftware (derzeit DAD) vollumfänglich genutzt werden sollte. Hierzu müssen durch
die Verwaltung sämtliche notwendigen Parameter entsprechend definiert und gepflegt werden.
4.1.4 Übersichtlichere/Aussagkräftigere Darstellung der Haftungsverhältnisse
Die Verwaltung hatte in der Stellungnahme zum o. g. Prüfungsbericht eine Überprüfung der Darstellung im Gesamtabschluss 2016 angekündigt. Die Prüfung wird dieses Thema bei der anstehenden Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 erneut aufgreifen.
4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses
Im Rahmen weiterer Prüfungshandlungen wurde seitens der Prüfung die Gesamtbilanz in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle
ausgewertet. Im Ergebnis wurden die Bereiche identifiziert, die wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr auswiesen. Die Prüfung hat diese Positionen näher betrachtet und im Folgenden beschrieben.
4.2.1 Bilanzposition Aktiva 1.1 – Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bilanzansatz ist zum 31.12.2015 auf 10.634.996,07 Euro gesunken (Vorjahr:
13.412.989,68 Euro). Die Verringerung wird einerseits durch die Abschreibung des
aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts- oder Firmenwert) aus der in 2013
durchgeführten Vollkonsolidierung der Lekker-Gruppe im Konzern über die rechtlich zugelassene Nutzungsdauer und andererseits durch Veränderungen bei den
sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen verursacht.
Wesentliche Vermögensgegenstände (93%), die größtenteils aus Konzessionen
und Software bestehen, sind dem SWK-Konzern hinzuzurechnen.
Die Prüfung konnte die Position inhaltlich nachvollziehen.
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4.2.2 Bilanzposition Aktiva 1.3 – Finanzanlagen
Im Gesamtabschluss 2014 hatte sich der Wertansatz bei den verbundenen Unternehmen zum Vorjahr (3,89 Mio. Euro) auf 7,06 Mio. Euro nahezu verdoppelt. Ursache hierfür war die 100% Beteiligung der SWK Energie GmbH an der Energiepark
Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG (Kaufpreis rund 3,2 Mio. Euro). Im
Haushaltsjahr 2014 wurde seitens der Verwaltung darauf verzichtet, diese Unternehmung in den Vollkonsolidierungskreis aufzunehmen.
Mit Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 wurde die Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. WP STRA III KG aufgrund der operativen Geschäftsaufnahme in
den Vollkonsolidierungskreis aufgenommen. Im Berichtsjahr 2015 hat die SWK
Energie GmbH 25,1% dieser Beteiligung an den Versorgungs- und Verkehrsbetrieb
der Stadt Straelen veräußert.
Der Bilanzansatz reduziert sich folgerichtig wieder auf den Wert von 2013.
Eine weitere wesentliche Veränderung innerhalb der Finanzanlagen ist bei den übrigen Beteiligungen zu verzeichnen. Der Wertansatz hat sich zum Vorjahr (19,0 Mio. Euro) nahezu halbiert auf nur noch 10,8 Mio. Euro. Rund 75% entfallen auf die
SWK AG aufgrund der veränderten (SWK-)Konzernstruktur.
Bei den übrigen assoziierten Unternehmen haben sich einige wenige Wertveränderungen ergeben, weshalb sich diese Bilanzposition lediglich um rund 0,68 Mio. Euro positiv verändert hat.
Maßgeblichen Einfluss auf die Veränderung der Position Finanzanlagen hat der Bereich der Ausleihungen. Diese Position ist um 21,728 Mio. Euro gestiegen. Hierfür
sind im Wesentlichen die Beteiligungen Dürener Deponie Gesellschaft und die SWK
Energie verantwortlich.
Die Rechnungsprüfung konnte die durchgeführten Schritte inhaltlich nachvollziehen.
4.2.3 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2015 einen Wert von 135,102 Mio.
Euro (Vorjahr: 122,634 Mio. Euro) und resultieren aus folgenden Teilbeträgen:
•
•
•
•
•
51,833
26,171
20,129
18,174
6,302
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Stadt Krefeld
SWK Energie GmbH
Lekker Teilkonzern
SWK Netze GmbH
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Die Konzernforderungen sind um rund 13 Mio. Euro gestiegen. Hauptursache hierfür sind die erheblich gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegen Dritte bei der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH.
Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses 2015 kontrolliert.
Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen.
Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum
31.12.2015 einen Wert von 33,016 Mio. Euro (Vorjahr: 40,530 Mio. Euro) aus und
verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen:
•
•
20,873
11,133
Mio. Euro
Mio. Euro
SWK Konzern
Stadt
Die Bilanzpositionen konnten aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden.
4.2.4 Bilanzposition Passiva 1.2 - Gesamtjahresergebnis
Im Rahmen der Prüfungshandlungen wurden seitens der Prüfung stichprobenhaft
zunächst die Überleitungsrechnungen betrachtet. Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung wurden in eine Finanzdatenanalyse übertragen und anhand einer MS-Excel-Tabelle ausgewertet.
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld hat sich gegenüber dem
Vorjahr von -44,717 Mio. Euro auf -10,193 Mio. Euro deutlich verbessert. Dieser
Wert setzt sich aus dem „Gesamtjahresergebnis“ (- 8,416 Mio. Euro) und dem „Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis“ (1,776 Mio. Euro) zusammen.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung zum Haushaltsjahr 2014 sowohl absolut als auch prozentual.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis 2015
Ergebnis 2014
Veränderung
Veränderung
in €
in €
absolut in €
in %
01 Steuern und ähnliche Abgaben
284.991.558
265.440.302
19.551.255
6,9%
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
193.543.774
187.186.002
6.357.772
3,3%
6.876.728
8.097.577
-1.220.849
-17,8%
129.975.880
125.128.751
4.847.129
3,7%
1.029.210.906 1.211.935.836 -182.724.931
-17,8%
03 + Sonstige Transfererträge
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
78.105.066
63.658.284
14.446.781
18,5%
07 + Sonstige ordentliche Erträge
87.781.302
78.150.366
9.630.936
11,0%
08 + Aktivierte Eigenleistungen
20.514.973
17.075.216
3.439.756
16,8%
09 +/- Bestandsveränderungen
-1.211.178
-3.079.271
1.868.093
-154,2%
1.829.789.009 1.953.593.065 -123.804.056
-6,8%
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
12 - Versorgungsaufwendungen
349.233.276
343.148.976
6.084.300
1,7%
33.206.252
35.115.068
-1.908.816
-5,7%
-17,2%
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
844.116.396
989.503.544 -145.387.148
14 - Bilanzielle Abschreibungen
131.039.790
137.256.154
15 - Transferaufwendungen
242.677.816
235.355.189
7.322.627
3,0%
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
219.193.587
234.422.990
-15.229.403
-6,9%
1.819.467.117 1.974.801.921 -155.334.804
-8,5%
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen
-6.216.364
-4,7%
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
10.321.892
-21.208.856
31.530.748
305,5%
19 + Finanzerträge
17.916.229
14.442.479
3.473.750
19,4%
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
-36.527.951
-35.330.524
-1.197.427
3,3%
21 = Gesamtfinanzergebnis
-18.611.722
-20.888.045
2.276.323
-12,2%
-8.289.830
-42.096.901
33.807.071
-407,8%
0
0
0
22 = Gesamtergebnis der lfd. Geschäftstätigkeit
23 + Außerordentliche Erträge
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Gesamtergebnis
26 = Gesamtjahresergebnis
27 - Gewinnanteile anderer Gesellschafter
28 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt KR
126.974
745.875
-618.900
-126.974
-745.875
618.900
-8.416.805
-42.842.776
34.425.971
-409,0%
1.776.213
1.874.568
-98.355
-5,5%
-10.193.018
-44.717.344
34.524.326
-338,7%
Tabelle: Veränderung Gesamtergebnisrechnung
Bei Betrachtung der Gesamtergebnisrechnung fällt zunächst auf, dass die ordentlichen Gesamterträge gegenüber dem Vorjahr um 123,804 Mio. Euro (-6,77%) gesunken sind. Entscheidenden Einfluss auf den Rückgang hat die negative Veränderung um -182,725 Mio. Euro bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, die
hauptsächlich durch den SWK-Konzern verursacht wurden.
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit -155,334 Mio. Euro (-8,54%) stärker gesunken, wodurch das ordentliche Gesamtergebnis mit 10,322 Mio. Euro
deutlich gegenüber dem Vorjahr (- 21,208 Mio. Euro) im Plus lag.
Geprägt wird dieser Rückgang vor allem durch Veränderungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-17,22%) und den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen (-6,95%). Die übrigen Aufwandsarten bewegen sich moderat zum
Vorjahr.
Seite 18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Im Rahmen einer Ergebnisanalyse hat die Prüfung die jeweiligen operativen Ergebnisse der Unternehmen aus dem Vollkonsolidierungskreis betrachtet und dabei die
Entwicklung ausgehend von den gemeldeten HGB-Einzelwerten über die Kommunalbilanz I (KB I) bis zum NKF-Ergebnis nach Konsolidierung nachverfolgt. Hierbei
ist festzustellen, dass sich beispielweise der Anteil der Stadt am Konzernergebnis
nach Konsolidierung von -26,827 Mio. Euro (siehe Jahresabschluss 2015) auf nur
noch -7,998 Mio. Euro verbessert hat.
Im Gegensatz dazu entwickelte sich das Ergebnis im SWK Konzern gegenläufig. Die
voll zu konsolidierenden SWK-Konzern-Unternehmen haben in Summe operative
Ergebnisse i. H. v. 35,438 Mio. Euro gemeldet. Nach Durchführung der Konsolidierung beeinflussten diese Unternehmen das Konzernergebnis mit -15,603 Mio. Euro.
Aus Konzernsicht kann bspw. die Wohnstätte Krefeld AG positiv betrachtet werden.
Deren nach HGB-Kriterien gemeldetes Jahresergebnis i. H. v. 6,684 Mio. Euro hat
sich nach Konsolidierung massiv verbessert und das Konzernergebnis mit 18,484
Mio. Euro beeinflusst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht sämtlicher Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises. Die Prüfung hat dabei auch den Anteil sämtlicher Unternehmen am Konzernergebnis herausgearbeitet. Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis wird bei der Betrachtung vernachlässigt.
Von insgesamt 39,556 Mio. Euro aus den gemeldeten operativen Ergebnissen der
städtischen Beteiligungen bleibt nach der Konsolidierung ein negativer Beitrag i. H.
v. 0,418 Mio. Euro zum Konzernergebnis übrig.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Vergleich von HGB-Jahresergebnissen mit den Ergebnissen nach Konsolidierung der einbezogenen Konzerntöchter
Konzernunternehmen
Stadt Krefeld
Dürener Deponiegesellschaft mbH
DYNERGIO GmbH
EAG Krefeld GmbH & Co. KG
2015
Jahresüberschuss KB I (Pos. 7000) n. Konsolidierung
-26.827.910 €
347.742 €
347.742 €
-509.688 €
-857.429 €
19.776 €
19.776 €
-998.767 €
-1.018.544 €
3.589.368 €
3.589.368 €
-0 €
0€
Eco-Care Recycling Solutions GmbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Energiepark Straele-Auwel II GmbH
GSAK Krefeld mbH & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
lekker Energie GmbH
lekker Strom Beteiligungs GmbH
-7.998.857 € 18.829.053 €
-18.117.852 € -21.707.220 €
391.703 €
391.703 €
4.431.688 €
4.431.688 €
-38.118.576 € -42.550.264 €
-2.613.335 €
-2.613.335 €
29.783.460 € 32.396.795 €
197.597 €
197.597 €
127.148 €
-70.449 €
0€
0€
-1.970.147 €
-1.970.147 €
-816.780 €
-252.488 €
Städtereinigung Gerke GmbH
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH &Co. KG
Delta
-26.827.910 €
-564.292 €
-564.292 €
1.274.567 €
1.274.567 €
91.155 €
91.155 €
9.822.861 €
9.822.861 €
-11.505.697 € -12.780.264 €
-225.735 €
-316.889 €
50.090.352 € 40.267.490 €
-7.292 €
-7.292 €
-7.732 €
-440 €
NH Niederrhein Holding GmbH
0€
0€
-101.383 €
-101.383 €
NOEX AG
0€
0€
1.638.509 €
1.638.509 €
Gerhard Schug Containerdienst GmbH
0€
0€
1.555.533 €
1.555.533 €
177.596 €
177.596 €
-275.484 €
-453.080 €
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung Krefeld
5.338.006 €
5.338.006 €
Seidenweberhaus GmbH
-2.955.466 €
-2.955.466 €
SWK AG
13.601.317 €
13.601.317 €
-37.459.490 € -51.060.807 €
SWK Aqua GmbH
0€
0€
16.790.102 € 16.790.102 €
SWK-EGN Verwaltungs GmbH
0€
0€
-2.219.685 €
-0 €
0€
21.355.834 € 21.355.834 €
SWK Energie GmbH
SWK Fahrservice GmbH
31.889.359 € 26.551.353 €
-1.049.743 €
1.905.722 €
-2.219.685 €
0€
0€
-1.576.247 €
-1.576.247 €
-0 €
0€
-661.094 €
-661.094 €
SWK Mobil GmbH
0€
0€
SWK Netze GmbH
-0 €
0€
SWK SETEC GmbH
-0 €
0€
SWK Kompakt GmbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Zoo Krefeld gGmbH
13.717 €
13.717 €
6.684.729 €
6.684.729 €
-13.485.211 € -13.485.211 €
-2.013.162 €
-2.013.162 €
-39.664.095 € -39.664.095 €
-809.451 €
-823.168 €
18.484.405 € 11.799.676 €
105.896 €
105.896 €
Summe inkl. Stadt
12.727.720 €
12.727.720 €
-8.416.805 € -21.144.525 €
Summe excl. Stadt
39.555.630 €
39.555.630 €
-417.948 € -39.973.578 €
Tabelle: Vergleich HGB-Jahresergebnisse mit NKF- Ergebnissen nach Konsolidierung
Seite 20
-938.335 €
-1.044.231 €
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
4.2.5 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen
Die Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Betrag i. H. v. 158,31 Mio. Euro aus
und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (195,093 Mio. Euro) signifikant verändert. Der Gesamtwert wird dabei maßgeblich durch die Konzernmutter (14,01%),
die EGN (38,72%), die lekker-Gruppe (7,41%), die SWKAG (7,93%) und die SWK
Energie (10,82%) bestimmt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verlauf der Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) im Konzern seit 01.01.2010.
Rückstellungen im Konzern (ohne Pens.rück)
Rückstellung für Deponien und Altlasten
01.01.2010
31.12.2010
105.830.067 € 101.344.285 €
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
93.916.834 €
85.980.571 €
78.873.162 €
73.424.258 €
6.899.145 €
6.649.977 €
7.568.942 €
5.278.046 €
6.035.723 €
Instandhaltungsrückstellungen
12.438.600 €
sonstige Rückstellungen
87.688.075 € 124.345.795 € 125.162.215 € 128.891.664 € 197.118.774 € 195.093.940 € 158.311.717 €
Summe
7.854.665 €
31.12.2011
97.639.180 €
205.956.742 € 233.544.745 € 229.700.539 € 229.458.476 € 290.668.287 € 279.245.148 € 237.771.698 €
Veränd. d. Rückst. zum Vorjahr
0€
Konzernergebnis
0 € -60.244.916 € -44.780.499 € -26.898.649 € -84.273.808 € -44.717.344 € -10.193.018 €
Veränd. d. Konzernerg. zum Vorjahr
0 € -60.244.916 €
15.464.417 €
46%
25%
% Veränd. d. Rückst. zu Veränd. d. Konzernerg.
27.588.003 €
-3.844.206 €
-242.064 €
61.209.811 € -11.423.139 € -41.473.449 €
17.881.850 € -57.375.159 €
1%
107%
39.556.464 €
34.524.326 €
29%
120%
Tabelle: Vergleich der Entwicklung von Rückstellungen zum Ergebnis
Anhand dieser Auswertung kann anschaulich dargestellt werden, welchen Einfluss
u.a. Veränderungen im Bereich der Rückstellungen auf das Konzernergebnis ausüben können. Durch die Bildung von Rückstellungen werden Leistungen als Aufwand
gebucht, die in folgenden Perioden zu Ausgaben führen. Insbesondere die sonstigen Rückstellungen unterliegen einer ständigen Veränderung, wenn beispielsweise
im Energie- oder Entsorgungsbereich Drohverlustrückstellungen gebildet werden
müssen. Inwieweit diese tatsächlich zu bilden sind, wird bisher nicht im Rahmen
einer Konzernsteuerung geprüft.
4.2.6 Bilanzposition Passiva 5. – Passive Rechnungsabgrenzung
Unter der Position Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) werden erhaltene Zahlungen für Leistungen ausgewiesen, die in den Folgeperioden zu Erträgen werden.
Die Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Betrag i. H. v. 73,849 Mio. Euro aus
und hat sich zum Vorjahr um 8,074 Mio. Euro erhöht.
Der wesentliche Betrag (53,591 Mio. Euro) der PRAP ergibt sich hauptsächlich aus
Geschäftsvorgängen der Konzernmutter, beispielsweise aus den vorausbezahlten
Nutzungsgebühren für Grabstätten und den Landesmitteln für Schulsozialarbeit
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere nennenswerte Beträge kommen von
der EGN (5,438 Mio. Euro), der SWK Energie (5,747 Mio. Euro), der SWK Aqua
(3,669 Mio. Euro) und der SWK Netze (3,633 Mio. Euro).
Seite 21
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
5 Gesamtsteuerung im Konzern „Stadt Krefeld“
Das Thema Gesamtsteuerung im Konzern Stadt Krefeld wurde seitens der Rechnungsprüfung erstmals im Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2014 aufbereitet. Dabei wurde der Fokus auf die wesentlichen Mindestanforderungen und die
Fragestellung gelegt, inwieweit die Konzernunternehmen in die örtliche Haushaltsbewirtschaftung zielgerichtet eingebunden sind bzw. eingebunden werden können.
Aufgrund der zeitlich eng aneinander liegenden Erstellungszeiträume der Gesamtabschlüsse 2014 und 2015, konnte seitens der Verwaltung keine organisatorische
Reaktion hinsichtlich der Aussagen zu einer Neuausrichtung bei der Gesamtsteuerung 1 erfolgen. Der Gesamtabschluss 2015 wurde vor Fertigstellung des Prüfungsberichts in den Rat eingebracht. An der organisatorischen Ausrichtung der städtischen Beteiligungssteuerung hat sich daher grundlegend nichts geändert. In der
Abteilung „Beteiligungscontrolling“ im FB 20 werden weiterhin sämtliche Informationen zur Beteiligungssteuerung zusammengetragen.
Die Rahmenbedingungen des kommunalen Handels haben sich in den vergangenen Jahren zusehends verändert. So haben sich Finanz- und Wirtschaftskrise, demografischer Wandel und Flüchtlingskrise nachhaltig auf die Haushaltslage der
Stadt ausgewirkt. Originäre Einnahmen haben sich nicht in dem Maße entwickelt
wie die stark wachsenden Aufwendungen für gesetzliche Pflichtaufgaben. Unter
diesem Missverhältnis leiden auch zunehmend die freiwilligen Leistungen der Verwaltung. Haushaltsicherungskonzepte der Vergangenheit, die ihren Fokus meistens auf jahresbezogene Einsparungen richteten, führten oftmals zu einem Vermögensverzehr wie es sich aktuell insbesondere an der städtischen Infrastruktur
(Schulgebäude, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude,
Straßen und Wege, Grünflächen, Stadtwaldhaus, Seidenweberhaus, etc.) abzeichnet. Für die Ertüchtigung dieser Infrastruktur werden in den kommenden Jahren
aufgrund des erhöhten Sanierungsbedarfs hohe Investitionssummen notwendig,
die eine Finanzstabilität im Konzern zwingend voraussetzt, aber auch benötigt.
Ein mögliches Instrument zur nachhaltigen Sicherung der freiwilligen und pflichtigen Aufgaben kann dabei die Konzernsteuerung übernehmen. Planungssicherheit
und Optimierung der wirtschaftlichen Aufstellung können nur unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzplanung im Konzern „Stadt Krefeld“ erreicht werden. Infrastrukturplanung, ermittelt durch umfangreiche Bedarfsanalysen, und Finanzplanung müssen hierbei im Zusammenspiel wirken. Die Grundlage des generationengerechten Handels, also die Sanierung der kommunalen Finanzen 2, liegt
dabei in der Gemeindeordnung NRW und sollte schwerpunktmäßig die Frage fokussieren, wie ein nachhaltiges und generationengerechtes Sanierungskonzept entwickelt und umgesetzt werden kann.
1
2
Vgl. Prüfungsbericht 13/2016, S. 22 ff.
Vgl. § 1 (1) GO NRW.
Seite 22
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Die Rechnungsprüfung hält daher an ihrer Empfehlung, die Konzernsteuerung zu
optimieren und auszubauen, fest. Die bevorstehenden Aufgaben können nur in Kooperation von Verwaltung und Politik gelingen.
6 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung
Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1
GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch
den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit
den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren
tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen.
Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden.
Der Gesamtlagebericht entspricht wie 2014 nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und
Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und Entsorgung (Abfallentsorgung,
Wasser) und Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig in den Gesamtabschluss eingebaut werden. Da der Gesamtabschluss 2015 vor Ende der Prüfung
des Gesamtabschlusses 2014 fertig gestellt war, konnte der Fachbereich 20 nicht
korrigierend eingreifen.
Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit
den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt
Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die
Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Seite 23
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Die Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW
(Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde im Gesamtabschluss umgesetzt. Eine Prüfung
dieser Angaben ist nicht erfolgt.
Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2015 sind die
Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche.
Seite 24
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
7
Bestätigungsvermerk
Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß
§ 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft.
In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen
der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht
zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt
worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen wurden beachtet.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindliSeite 25
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
chen Unternehmen. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes
absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen
ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und
der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Krefeld, den
.
. 2017
Hinweis: Seite mit Datum und Unterschrift wird nach Beschlussfassung im
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2017 ausgetauscht (Tischvorlage)
Leiter der Rechnungsprüfung
Hoffmann
Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss
Horster
Seite 26
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
8 Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 2 – Gesamtabschluss 2015 der Verwaltung
Seite 27
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
9 Abkürzungsverzeichnis
AG
bzw.
d.h.
DAD
EigVO
ER
etc.
GemHVO
ggf.
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoB
GoF
GoK
GuV
HB
HGB
i.H.v.
i.V.m.
IDR
IDW
IKS
KB
Mio.
Mrd.
NKF
NKFEG
NKFWG
OWiG
S.
TEuro
u.a.
u.ä.
vAB
VERPA
vgl.
z.B.
Aktiengesellschaft
beziehungsweise
das heißt
Doppik al Dente
Eigenbetriebsverordnung NRW
Ergebnisrechnung
et cetera
Gemeindehaushaltsverordnung
gegebenenfalls
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Geschäfts- oder Firmenwert
Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung
Gewinn und Verlustrechnung
Handelsbilanz
Handelsgesetzbuch
in Höhe von
in Verbindung mit
Institut der Rechnungsprüfer
Institut der Wirtschaftsprüfer
Internes Kontrollsystem
Kommunalbilanz
Millionen
Milliarden
Neues Kommunales Finanzmangement
NKF-Einführungsgesetz
NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Seite
Tausend Euro
unter anderem
und ähnliches
verselbständigte Aufgabenbereiche
Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen
vergleiche
zum Beispiel
Seite 28
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Anlage 1
Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 06/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Beanstandungen und Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach.
Nummer
H1
B1
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Die gesetzliche Frist zur
Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat wurde
nicht eingehalten.
Gemäß § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW ist der
Entwurf des Gesamtabschlusses bis Ende
September des Folgejahres aufzustellen
und bis Ende Dezember der geprüfte Gesamtabschluss durch den Rat zu bestätigen.
Die Verzögerungen in den vorhergehenden Aufstellungsverfahren konnten mit
dem Entwurf des Gesamtabschlusses
2015 nahezu vollständig abgebaut werden. Dieser wurde dem Rat am
08.12.2016 vorgelegt und von dort
zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
8
11
Der geprüfte Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung
lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. Sowohl die
Feststellung des Abschlusses 2014 als auch die Bestellung der Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse
2015 und 2016 stehen bislang aus.
Die Aussage trifft zu. Die Beseitigung dieses Mangels wird weiterhin verfolgt.
Von Priorität war die Bewältigung des
enormen Flüchtlingsstroms, was in den
betroffenen Bereichen der Verwaltung zu
einer schwierigen Personalsituation führte. Dies ging zu Lasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Seite 29
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Nummer
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Kapitalflussrechnung
Text
(ohne
H/B)
Aus Sicht der Verwaltung ist die Software
Doppik Al Dente! (DAD) uneingeschränkt
geeignet für die Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld. Die den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende Rechnungslegung
der genutzten Software wurde außerdem
wiederholt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.
Unabhängig davon bietet die von der
Verwaltung gewählte Methode zur Erstellung der Kapitalflussrechnung eine detailliertere Zuordnung der Zahlungsströme
bei angemessenem Zeitaufwand. Eine
entsprechende Detailtiefe ist durch die
Software auch nicht durch die „Definition
und Pflege von Parametern“ zu erreichen.
14
Die angesprochenen Abweichungen betreffen ausschließlich den Ausweis innerhalb der Kapitalflussrechnung.
Auf die Stellungnahmen der Verwaltung
zum Bericht Nr. 13/2016 „Bericht über
die Prüfung des Gesamtabschlusses
2014“ wird verwiesen.
Einbeziehung der Energiepark Straelen-Auwell II
GmbH & Co. WP STRA III KG
Text
(ohne
H/B)
16
Die Einbeziehung der Energiepark Straelen-Auwell II GmbH & Co. WP STRA III KG
wurde im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses 2014 durch die Verwaltung geprüft und als Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung eingeordnet.
Es wurde nicht „darauf verzichtet“. Das
Vorgehen wurde gemäß § 116 Abs. 3 GO
NRW im Anhang zum Gesamtabschluss
dargestellt.
Durch die Aufnahme des operativen Geschäftes in 2015 änderte sich in diesem
Geschäftsjahr die Bedeutung für den Gesamtabschluss und damit die Zuordnung
zum Konsolidierungskreis.
Seite 30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Infolge dessen wurde dieses Unternehmen in 2015 erstmalig vollkonsolidiert.
Eine entsprechende Darstellung und Erläuterung erfolgte im Anhang des Gesamtabschlusses 2015.
Nummer
Text
(ohne
H/B)
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Die im Prüfungsbericht dargestellten „Jahresergebnisse nach Konsolidierung“
vermitteln nach Ansicht der
Verwaltung ein falsches
Bild der Wirtschaftlichkeit
der einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen.
Im SWK Konzern ist z. B. wesentlich, dass
die den Aufwendungen gegenüber stehenden Erträge an anderer Stelle innerhalb des Konzerns realisiert werden und
die jetzt zentralisiert anfallenden Aufwendungen auch bei einer Umgestaltung
des Konzerns weiterhin anfallen bzw. sich
erhöhen würden. Im Rahmen der bereits
erfolgten Zentralisierung wesentlicher
Querschnittsaufgaben innerhalb des
SWK-Konzerns und des bestehenden
steuerlichen Querverbundes werden bei
betriebswirtschaftlicher Betrachtung bereits wesentliche Synergiepotentiale identifiziert und auch realisiert.
19/20
(vgl. Bericht 11128 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW); „Überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld im Jahr
2015; S.29/30)
Gesamtlagebeurteilung –
produktorientierte Ziele
und Kennzahlen
Text
(ohne
H/B)
23
Der Praxisleitfaden zum Modellprojekt
NKF-Gesamtabschluss gibt zur Umsetzung
von produktorientierten Zielen und Kennzahlen nur wenige Informationen. Die GPA
NRW hat in ihrem Bericht zum Gesamtabschluss 2010 diese Thematik zudem nicht
beanstandet (vgl. Bericht 11128 der GPA
NRW; „Überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld im Jahr 2015; S.29/30). Auch im
kommunalen Vergleich werden produktorientierte Ziele und Kennzahlen in der
Regel nicht angegeben.
(Fortsetzung nächste Seite)
Seite 31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Anlage 2:
Gesamtabschluss 2015
der Verwaltung
Seite 33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
Seite 34
Krefeld
am Rhein
GESAMTABSCHLUSS
DER STADT KREFELD
2015
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 2
Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2015 .................................................................... 6
Gesamtergebnisrechnung 2015............................................................................... 8
Gesamtanhang ...................................................................................................... 10
Gesamtlagebericht ................................................................................................ 42
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Abkürzungsverzeichnis
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
1. NKF-WG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
(1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz)
Absatz
Aktiengesellschaft
Bundesgesetzblatt
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
bezüglich
beziehungsweise
circa
Dürener Deponiegesellschaft mbH
Deutsche Rechnungslegungsstandards
DYNERGIO SERVICE GmbH
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co.
KG
Eco-Care Recycling Solutions GmbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
et cetera
fortfolgende
Flächennutzungsplan
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
gemäß
gegebenenfalls
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Geschäfts- oder Firmenwert
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Abs.
AG
BGBl.
BilMoG
bzgl.
bzw.
ca.
DDG
DRS
DYNERGIO SERVICE
EAG
Eco-Care
EGK
EGN
EigVO NRW
Energiepark Straelen
etc.
ff.
FNP
GEKKO
GEM
GemHVO NRW
gem.
ggf.
GGK
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoF
GPA
GSAK
2
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
GSH
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH
& Co. KG
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Handelsgesetzbuch
Haushaltssicherungskonzept
in der Regel
in Höhe von
in Verbindung mit
Kommanditgesellschaft
Kindertagesstätte
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Krefelder Baugesellschaft mbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
lekker Energie GmbH
lekker Strom Beteiligungs GmbH
Million
Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage
Milliarde
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Neues Kommunales Finanzmanagement
NOEX AG
Nummer
Nordrhein-Westfalen
oben genannt
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlich-private Partnerschaft
per anno
Public-Private-Partnership-Projekt
Quantum GmbH
Quadratmeter
rund
Reichsgesetzblatt
Rechnungsprüfungsausschuss
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
RWE Vertrieb AG
Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und
Gemeindeverbände, Köln
Satz
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung der Stadt Krefeld
Seidenweberhaus GmbH
Hafen Krefeld
HGB
HSK
i. d. R.
i. H. v.
i. V. m.
KG
Kita
KInvFöG NRW
Krefelder Bau
KRZN GmbH
lekker Energie
lekker Strom Bet.
Mio.
MKVA
Mrd.
MVA
NKF
NOEX
Nr.
NRW
o. g.
ÖPNV
ÖPP
p. a.
PPP-Projekt
Quantum
qm
rd.
RGBL.
RPA
RW FIG
RWE
RZVK
S.
Senioreneinrichtungen
Stadtentwässerung
Seidenweberhaus
3
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
SWK-Konzern
SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss
vollkonsolidierten Töchter
SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK AQUA GmbH
SWK ENERGIE GmbH
SWK MOBIL GmbH
SWK NETZE GmbH
SWK SETEC GmbH
Technik- und Dienstleistungszentrums
Tausend Euro
Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG
unter anderem
Vorjahr
Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK
MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V.
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
zum Beispiel
Zoo Krefeld gGmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
zuzüglich
SWK AG
SWK AQUA
SWK ENERGIE
SWK MOBIL
SWK NETZE
SWK SETEC
TDZ
TEuro
TGH
u. a.
Vj.
VKK
WFG
Wohnstätte
z. B.
Zoo
ZV KRZN
zzgl.
4
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2015
Stadt Krefeld
Gesamtbilanz
5
Gesamtbilanz zum 31.12.2015
Aktiva
31.12.2015
Euro
31.12.2014
Euro
1
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.983.271.105,29
10.634.996,07
2.977.836.045,79
13.412.989,68
1.2
1.2.1
2.843.639.645,77
2.840.996.072,34
117.559.296,89
16.399.087,56
15.198.424,50
69.922.263,59
108.228.500,07
16.396.417,56
15.210.980,50
69.260.706,42
52.302.090,36
302.224.783,48
239.885.630,99
430.902.576,38
51.631.426,85
311.360.356,29
228.316.822,69
444.083.181,72
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
191.934.245,14
35.372.711,30
8.146.712,22
314.098.635,42
401.601.696,66
143.267.895,45
5.200.873,88
74.640.179,53
318.552.010,23
35.424.239,49
71.006.292,70
191.805.887,86
36.033.898,25
4.948.645,70
303.089.587,12
405.536.222,24
136.597.603,65
5.065.736,22
74.484.575,09
327.122.898,79
38.868.219,48
72.954.405,84
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
128.996.463,45
3.890.851,40
33.074.907,95
10.880.404,64
0,00
9.711.310,54
71.438.988,92
123.426.983,77
7.063.351,40
32.394.718,27
19.000.897,41
0,00
15.257.881,09
49.710.135,60
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
307.180.604,73
56.491.428,10
25.985.493,11
17.392.943,71
13.112.991,28
331.772.265,37
56.760.906,14
27.459.376,37
15.835.478,41
13.466.051,36
2.2
2.2.1
2.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
168.118.569,01
135.101.959,60
33.016.609,41
163.164.932,61
122.634.713,89
40.530.218,72
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
1.742.883,91
80.827.723,71
2.064.581,52
109.781.845,10
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
16.748.156,97
11.474.587,74
3.307.199.866,99
3.321.082.898,90
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
Passiva
6
31.12.2015
Euro
31.12.2014
Euro
1.
1.1
1.2
1.3
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
499.134.408,04
466.134.627,41
-10.193.018,02
43.192.798,65
506.915.232,98
509.984.581,87
-44.717.344,02
41.647.995,13
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
556.397.928,55
421.438.834,83
108.700.977,14
12.107.066,78
14.151.049,80
566.682.086,18
429.808.516,55
111.879.776,88
11.127.066,78
13.866.725,97
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
790.623.185,00
552.851.486,76
73.424.257,87
6.035.723,33
158.311.717,04
808.726.994,17
529.481.846,51
78.873.161,75
5.278.046,32
195.093.939,59
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
1.387.195.147,74
0,00
759.821.698,08
417.466.896,41
1.372.983.970,52
0,00
741.617.386,05
426.714.028,11
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
8.717.141,47
71.547.665,91
75.452.357,90
54.189.387,97
1.233.023,87
80.163.780,85
80.166.755,56
43.088.996,08
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
73.849.197,66
65.774.615,05
3.307.199.866,99
3.321.082.898,90
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2015
Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung
7
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung 2015
Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres
Ertrags- und Aufwandsarten
2015
2014
EUR
EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
284.991.557,67
265.440.302,48
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
193.543.774,40
187.186.002,07
6.876.728,30
8.097.577,35
129.975.880,09
125.128.751,26
3 + Sonstige Transfererträge
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.029.210.905,64
1.211.935.836,39
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
78.105.065,74
63.658.284,34
7 + Sonstige ordentliche Erträge
87.781.301,90
78.150.365,96
8 + Aktivierte Eigenleistungen
20.514.972,70
17.075.216,21
9 +/- Bestandsveränderungen
-1.211.177,70
-3.079.271,13
1.829.789.008,74
1.953.593.064,93
349.233.276,49
343.148.976,39
10 = Ordentliche Gesamterträge
11
-
Personalaufwendungen
12
-
Versorgungsaufwendungen
33.206.252,02
35.115.067,79
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
844.116.395,94
989.503.543,99
14
-
Bilanzielle Abschreibungen
131.039.789,71
137.256.153,75
15
-
Transferaufwendungen
242.677.815,96
235.355.188,96
16
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
219.193.586,90
234.422.990,09
1.819.467.117,02
1.974.801.920,97
10.321.891,72
-21.208.856,04
19 + Finanzerträge
9.860.964,82
7.331.762,57
20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
8.055.264,11
7.110.716,04
36.527.951,07
35.330.524,04
-18.611.722,14
-20.888.045,43
-8.289.830,42
-42.096.901,47
0,00
0,00
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 10 und 17)
21
-
Finanzaufwendungen
22 = Gesamtfinanzergebnis
(=Zeilen 19 bis 21)
23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(=Zeilen 18 und 22)
24 + Außerordentliche Erträge
25
-
Außerordentliche Aufwendungen
26 = Außerordentliches Gesamtergebnis
126.974,47
745.874,62
-126.974,47
-745.874,62
-8.416.804,89
-42.842.776,09
(=Zeilen 24 und 25)
27 = Gesamtjahresergebnis
(=Zeilen 23 und 26)
28
-
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
1.776.213,13
1.874.567,93
-10.193.018,02
-44.717.344,02
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
32 + Verrechnete Aufwendungen bei
-758.444,77
-610.615,31
-4.407.770,66
0,00
450.074,10
27.466,36
11.036.436,45
21.084.090,38
6.320.295,12
20.500.941,43
Vermögensgegenständen
33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
34 = Verrechnungssaldo
(=Zeilen 30 bis 33)
8
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2015
Stadt Krefeld
Gesamtanhang
9
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtanhang
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11
Konsolidierungskreis______________________________________________ 12
Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 17
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 18
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 19
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 19
1. Anlagevermögen ______________________________________________ 19
2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 22
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 23
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 24
1. Eigenkapital _________________________________________________ 24
2. Sonderposten ________________________________________________ 24
3. Rückstellungen _______________________________________________ 25
4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 28
5. Passive Rechnungsabgrenzung__________________________________ 29
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 30
Ordentliche Gesamterträge _________________________________________ 30
Ordentliche Gesamtaufwendungen __________________________________ 31
Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32
Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 33
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 33
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen_____________ 34
VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 39
Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 39
Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 40
10
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff.
GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen
waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss
des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung.
Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen.
Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs.
3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss
außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2015 wurde
dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29. September 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 3056/16). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige
Abbildung verzichtet.
Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten Packages der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse der Energiepark Straelen
und der Senioreneinrichtungen noch ausstehend. Bestanden Abweichungen zwischen
den Regelungen des NKF und den handelsgesetzlichen Vorgaben, waren im Zuge der
Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen
entspricht dem Kalenderjahr.
Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum
Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen
rechnerischen Abweichungen kommen.
11
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungskreis
a) Verbundene Unternehmen
Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann,
den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der
Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein:
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefeld
100,00%
• SWK AQUA GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK ENERGIE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK FAHRSERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK KOMPAKT GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK MOBIL GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK-EGN Verwaltungs GmbH
Krefeld
100,00%
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
• DYNERGIO SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• lekker Energie GmbH
Berlin
100,00%
• lekker Strom Beteiligungs GmbH
Berlin
100,00%
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Viersen
100,00%
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
Krefeld
100,00%
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
Kaarst
100,00%
• NH Niederrhein Holding GmbH
Viersen
100,00%
Grevenbroich
100,00%
Tönisvorst
100,00%
Hürtgenwald
74,90%
Straelen
74,90%
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
• NOEX AG
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
• Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
12
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefelder Baugesellschaft mbH
Krefeld
100,00%
Seidenweberhaus GmbH
Krefeld
100,00%
Zoo Krefeld gGmbH
Krefeld
74,90%
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Krefeld
70,25%
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
64,39%
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Krefeld
100,00%
Stadtentwässerung Krefeld
Krefeld
100,00%
Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird
zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet.
Die Energiepark Straelen hat in 2015 das operative Geschäft aufgenommen und wird
nun erstmalig vollkonsolidiert in den Gesamtabschluss einbezogen. Aus der Vollkonsolidierung ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Im Berichtsjahr hat die SWK ENERGIE
25,1 % ihrer Beteiligung an der Energiepark Straelen an den Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen weiterveräußert.
Das Eigenkapital der WFG hat sich durch die Aufnahme von fünf neuen Gesellschaftern
um die jeweiligen Stammkapitaleinlagen erhöht. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der
Gesellschafter auf 31, wodurch das Stammkapital von 375 TEuro auf 400 TEuro anwuchs. Der verhältnismäßige Anteil am Stammkapital der WFG hat sich hierdurch im
Konzern Stadt Krefeld auf 64,39 % (Vj. 68,68 %) reduziert.
13
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
DYNERGIO AG & Co. KG
Krefeld
100,00%
DYNERGIO NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO Verwaltungs AG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
100,00%
SWK SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Krefeld
100,00%
Suprion Versicherungsvermittlung GmbH
Krefeld
70,25%
VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG
Krefeld
61,81%
VERSON Verwaltungs GmbH
Krefeld
61,81%
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH
Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen
Unternehmen“.
Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur
Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im
Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt
laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen.
Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
14
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
b) Assoziierte Unternehmen
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt.
Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3
HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen:
Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Mönchengladbach
50,00%
Eschweiler
50,00%
-
50,00%
Kempen
45,00%
Energieversorgung Kranenburg GmbH
Kranenburg
44,00%
Quantum GmbH
Düsseldorf
30,00%
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
Düsseldorf
28,41%
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH
Tönisvorst
25,75%
Kamp-Lintfort
20,00%
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung
und Entsorgung Mönchengladbach mbH
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Treuhandgesellschaft
Braun Umweltdienste GmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Bereits in 2014 war die Stadt Krefeld mittelbar an der RW FIG beteiligt, die zu diesem
Zeitpunkt als „Übrige Beteiligung“ geführt wurde und nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht
in den Konsolidierungskreis der Stadt Krefeld einzubeziehen war. Zum
31. Dezember 2015 wird diese Gesellschaft nun erstmalig „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen.
Die SWK ENERGIE hat ihre Beteiligung an der GEKKO in 2015 veräußert. Da die Veräußerung mit Ablauf des Jahres 2015 nicht vollständig abgewickelt werden konnte, blieb die
SWK ENERGIE weiterhin Kommanditistin der GEKKO. Die GEKKO wird daher zum
31. Dezember 2015 als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
ausgewiesen.
15
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden
daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“.
Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Duisburg
50,00%
MOENA Verwaltungsgesellschaft mbH
Eschweiler
50,00%
MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH
Eschweiler
50,00%
Krefeld
50,00%
-
50,00%
Niederkrüchten
49,80%
Krefeld
49,00%
Grevenbroich
36,70%
Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG
Kranenburg
32,96%
Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH
Kranenburg
32,96%
Pullach i. Isartal
30,49%
Krefeld
25,10%
Kamp-Lintfort
20,00%
Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft
Nordrhein mbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Treuhandgesellschaft
Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
Capita Energie Service GmbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Die Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG, die Energieversorgung
Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH sowie die Capita Energie Service GmbH wurden
im Berichtsjahr neu gegründet.
c) Sonstige Unternehmen
Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den
Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen
beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung.
16
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungsgrundsätze
Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze:
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012
die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2
Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im
Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum
01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008.
Seit dem 01. Januar 2013 erfolgt die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter Beachtung des 1. NKF-WG. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des
HGB erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der
Neubewertungsmethode.
Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die
mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als
GoF im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Nach einer
Überprüfung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2015 sind nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben worden.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m.
§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf
Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der
assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5
HGB beibehalten.
17
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, gemäß der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt.
Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet.
Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen,
sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle
abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben.
Die sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen.
Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen
und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu
ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
18
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41
GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema.
Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich
der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und
Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus
besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der
Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben.
1.2 Sachanlagen
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere
bei der Stadt Krefeld. Zugänge ergeben sich hier vor allem durch die Neugestaltung der
Bezirkssportanlage Hölscher Dyk und der Parkanlage Kaiser-Friedrich-Hain im Bereich
der Grünflächen. Zudem wurde der Festwert für Aufwuchs im Rahmen einer Korrektur
der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld erhöht. Verminderungen ergeben sich vor allem
durch erfolgte Grundstücksverkäufe im Bereich der sonstigen unbebauten Grundstücke
und Umgliederungen von Grundstücken ins Umlaufvermögen, für die eine Veräußerungsabsicht besteht. Weiterhin wurden Umbuchungen ehemaliger Erbbaurechte in die
bebauten Grundstücke vorgenommen, im Gegenzug erfolgte die Umbuchung von ehemals bebauten Grundstücken, bei denen ein Abriss der Gebäude erfolgt.
Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere
der Stadt Krefeld zuzuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der
Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge resultieren hier im Wesentlichen aus der Aktivierung fertig
gestellter Maßnahmen im Bereich der Kitas, der Fertigstellung des Verwaltungstraktes
der Albert-Schweitzer-Schule, aus Umgliederungen vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen, sowie der Umbuchung von ehemaligen Erbbaurechtsgrundstücken, zu
denen nun auch die Wohnbauten bilanziert werden. Verminderungen ergeben sich vor
allem durch die planmäßigen Abschreibungen, Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und
Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser
Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die im Berichtsjahr leicht angestiegen sind.
19
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens,
Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Veränderungen im Bereich des Straßennetzes sind im
Wesentlichen auf die Aktivierung fertig gestellter Maßnahmen und auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Im Bereich der Straßen wurden zahlreiche Investitionen
aktiviert und zugehörige alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt.
Die Gleisanlagen sind bei der Stadt Krefeld und der SWK MOBIL aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen sind auf Aktivierungen des Ostwalls bei der Stadt Krefeld zurückzuführen.
Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bei der Stadtentwässerung aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen.
Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-,
Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE sowie der SWK NETZE zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE,
Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position „Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau“ bei der SWK NETZE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. In 2015 wurde ein Kunstgegenstand angekauft und diverse gespendete
Kunstgegenstände wurden aktiviert.
Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK
ENERGIE und der SWK MOBIL, durch Aktivierungen bzw. Umbuchungen aus der Position
„Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ bei der SWK MOBIL sowie aufgrund der
erstmaligen Einbeziehung der Energiepark Straelen in den Vollkonsolidierungskreis.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im
SWK-Konzern aktiviert.
Die geleisteten Anzahlungen sind vor allem dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK
ENERGIE zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld. Die
Veränderung ist auf Zugänge und Umbuchungen aufgrund fertiggestellter Maßnahmen
zurückzuführen.
20
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2015 verbliebenen
Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
sowie der assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw.
assoziierten Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem
werden unter der Position „Übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden
sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung.
Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen wird geprägt durch die 100 %-ige
Beteiligung der Senioreneinrichtungen am Unternehmen Städtische Seniorenheime
Krefeld gGmbH. Die Verringerung zum Vorjahr (-3.173 TEuro) ist auf die erstmalige Vollkonsolidierung des Energieparks Straelen im Gesamtabschluss zurückzuführen.
Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (+680 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück. Zum 31. Dezember 2015 wird z. B. die RW FIG erstmalig und die
GEKKO nicht mehr „at Equity“ konsolidiert.
Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus der
geänderten Einbeziehung der Gesellschaften RW FIG und GEKKO in den Gesamtabschluss.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 5.725 TEuro (59 %) (Vj.
11.271 TEuro) auf die SWK AG und mit 3.986 TEuro (41 %) (Vj. 3.986 TEuro) auf die
Stadt Krefeld. Die Verringerung ist auf außerplanmäßige Abschreibungen bei der SWK
AG auf die gehaltenen RWE Aktien und auf die Beteiligung an der RW FIG zurückzuführen. Diese Abschreibungen wurden im Gesamtabschluss 2015 gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Ausleihungen liegen u. a. bei der DDG mit 27.600 TEuro (39 %) (Vj. 21.600 TEuro) und
der SWK ENERGIE mit 21.107 TEuro (30 %) (Vj. 6.461 TEuro) vor. Darüber hinaus bestehen Ausleihungen bei der Stadt Krefeld i. H. v. 13.817 TEuro (19 %) (Vj. 13.146 TEuro),
für das langfristig angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen und
an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position sind insbesondere durch die Anstiege bei der SWK ENERGIE von 14.646 TEuro (Vj. -44 TEuro)
und der DDG von 6.000 TEuro (Vj. -5.200 TEuro) geprägt.
21
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Die Position beinhaltet im Wesentlichen
- unfertige Leistungen bei der SWK AQUA, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen,
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der SWK SETEC,
- unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete umlagefähige
Betriebskosten,
- unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie
- zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der
Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Der Anstieg der Forderungen ist größtenteils auf gestiegene Forderungen gegen Dritte der EGN zurückzuführen. Der Anteil, der im Gesamtabschluss
verbleibenden Forderungen ist nachfolgend dargestellt:
Im Gesamtabschluss
verbliebene Forderungen
31.12.2015
TEuro
%
31.12.2014
TEuro
%
EGN
51.833
38%
36.950
30%
Stadt Krefeld
26.171
19%
29.436
24%
SWK ENERGIE
20.129
15%
20.141
16%
lekker Energie
18.174
13%
19.009
16%
Übrige
18.795
14%
17.099
14%
Gesamt
135.102
100%
122.635
100%
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei
- der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs
für Pensions- und Beihilferückstellungen,
der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen und
der SWK ENERGIE auf Forderungen aus weiterzuleitenden und verauslagten Beträgen aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Westnetz GmbH,
Dortmund, dem Inkasso der Abwassergebühren, sowie Forderungen aus Optionen.
Der entscheidende Anteil an den sonstigen Vermögensgegenständen liegt mit 20.416
TEuro (62 %) (Vj. 27.909 TEuro) im SWK-Konzern. Ansonsten entfallen u. a. auf die
Stadt Krefeld 11.133 TEuro (34 %) (Vj. 11.098 TEuro).
22
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte
mit 1.263 TEuro (72 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen.
2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit
59.667 TEuro (74 %) (Vj. 76.016 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen.
Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Verringerungen bei der SWK AG
(-22.974 TEuro), der Wohnstätte (-9.302 TEuro), der Stadt Krefeld (-7.727 TEuro) und
der DDG (-5.450 TEuro) sowie auf Erhöhungen bei der lekker Energie (+11.530 TEuro)
und der Stadtentwässerung (+3.600 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 4.916 TEuro (Vj. 4.832 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.586 TEuro (Vj. 4.531 TEuro) für den Monat Januar 2016 erfasst,
deren Zahlung bereits im Dezember 2015 veranlasst wurde.
23
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt:
31.12.2015
31.12.2014
TEuro
TEuro
Allgemeine Rücklagen
466.135
509.984
Gesamtjahresergebnis
-10.193
-44.717
43.193
41.648
499.134
506.915
Eigenkapital
Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
Gesamt
Die allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 43.849 TEuro (Vj. -104.311 TEuro)
auf und ist ursächlich auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2014 des
Konzerns Stadt Krefeld i. H. v. -44.717 TEuro zurückzuführen. Weiterhin wurden gem.
§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen i. H. v. 6.320 TEuro (Vj. 20.501 TEuro) unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet. Die ergebnisneutrale Verrechnung ist eine Anforderung des
1. NKF-WGs. Die Vorschrift besagt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Die Wertveränderungen entfallen insbesondere auf außerplanmäßige Abschreibungen auf die durch die SWK AG gehaltenen RWE Aktien und auf
die Beteiligung an der RW FIG. Weitere Veränderungen der allgemeinen Rücklage ergeben sich u. a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2015 der Stadt Krefeld.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile
anderer Gesellschafter dar.
2. Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 379.310 TEuro (90 %) (Vj. 385.521
TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 89.740 TEuro (83 %) (Vj. 91.969 TEuro)
aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten
für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen
bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten
Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal ge-
24
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
währten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-,
Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist.
Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen
vorgenommen worden.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gem. § 43 Abs. 6
GemHVO NRW passiviert.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.712 TEuro (69 %)
(Vj. 9.739 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo einen sonstigen Sonderposten i. H. v. 3.820 TEuro (27 %) (Vj. 3.442 TEuro) für zweckgebundene Spenden
für Investitionen gebildet.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 500.841 TEuro (91 %) (Vj. 478.599 TEuro) auf
die Stadt Krefeld.
Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW
nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften
für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen
als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Dieser
Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2015 auf unverändert 23,37 %. Nach § 36 Abs. 1 S. 8
GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensionsund Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr 2015 auf 22.242 TEuro (Vorjahr 24.071 TEuro).
Des Weiteren entfallen u. a. 44.445 TEuro (8 %) (Vj. 43.791 TEuro) auf den SWKKonzern. Grundlage bilden auch hier versicherungsmathematische Berechnungen unter
Berücksichtigung der „Richttafel 2005 G“ von Klaus Heubeck.
Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und der GGK,
ebenfalls unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen, gebildet.
25
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des
voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende
Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen.
Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 54.551 TEuro (74 %) (Vj. 59.048 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 16.532 TEuro
(23 %) (Vj. 17.554 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.265 TEuro (3 %) (Vj. 2.271 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und
Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
Maßnahme
31.12.2015 31.12.2014
TEuro
TEuro
EGK
unterlassene Instandhaltungen
2.380
2.866
SWK MOBIL
unterlassene Instandhaltungen
1.467
917
EGN
unterlassene Instandhaltungen
1.026
606
Stadt Krefeld
Sanierung NW-Räume Schulen
450
0
Stadt Krefeld
Dachsanierung Grundschule Buscher Holzweg
330
0
Stadt Krefeld
Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen
163
336
Stadt Krefeld
Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung
30
30
Stadt Krefeld
Schulsanierung - Brandschutzmaßnahmen
0
398
Stadt Krefeld
Sanierung Stadtgarten Parkplatz
0
53
Stadt Krefeld
Sanierung Seidenweberhaus
0
39
189
33
6.035
5.278
Verschiedene Verschiedene
Gesamt
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt
26
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können.
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren:
Sonstige Rückstellungen
31.12.2015
31.12.2014
TEuro
TEuro
Drohverlustrückstellungen
50.449
87.611
Personalbezogene Rückstellungen
31.858
18.663
Lieferbezogene Rückstellungen
23.373
21.516
Steuerrückstellungen
13.257
12.674
Gebührenbezogene Rückstellungen
7.826
3.297
Rückstellungen für Rückerstattungen
6.760
3.685
24.789
47.648
158.312
195.094
Verschiedene
Gesamt
Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen im SWK-Konzern zurückzuführen. Die personalbezogenen Rückstellungen der
Stadt Krefeld wurden im Vorjahr unter „Verschiedene“ ausgewiesen. Aus dem geänderten Ausweis ergibt sich im Wesentlich die Veränderung dieser beiden Positionen.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 125.560 TEuro (79 %)
(Vj. 161.664 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 22.180 TEuro (14 %)
(Vj. 23.630 TEuro) auf die Stadt Krefeld.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
27
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
4. Verbindlichkeiten
Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem
Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als
Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2015
31.12.2014
TEuro
TEuro
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
759.822
741.617
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
417.467
426.714
8.717
1.233
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
71.548
80.164
Sonstige Verbindlichkeiten
75.452
80.167
Erhaltene Anzahlungen
54.189
43.089
1.387.195
1.372.984
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 260.198 TEuro
(34 %) (Vj. 250.933 TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 187.198 TEuro (25 %)
(Vj. 190.295 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 174.971 TEuro (23 %) (Vj. 173.185 TEuro)
auf die Wohnstätte und mit 79.686 TEuro (10 %) (Vj. 89.533 TEuro) auf die EAG.
Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2015 i. H. v. 417.050 TEuro (Vj. 426.550 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung dar.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die SWK
ENERGIE mit 25.439 TEuro (36 %) (Vj. 30.688 TEuro), die lekker Energie mit 13.183 TEuro (18 %) (Vj. 12.612 TEuro) und die EGN mit 9.785 TEuro (14 %) (Vj. 10.773 TEuro) zurückzuführen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit
53.387 TEuro (71 %) (Vj. 60.369 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 21.161 TEuro (28 %)
(Vj. 19.040 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 33.533 TEuro (62 %)
(Vj. 22.277 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht
zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht
den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch
28
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens.
Weiterhin entfallen u. a. 19.315 TEuro (36 %) (Vj. 18.889 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 53.591 TEuro (73 %)
(Vj. 53.130 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 82 % (Vj. 82 %) auf abgegrenzte
Friedhofsgebühren zurückzuführen.
29
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW.
Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte
Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus
diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die
Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde
die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt,
welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht.
Ordentliche Gesamterträge
Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar:
2015
Anteil
2014
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
284.992
16%
265.440
14%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
193.544
11%
187.186
10%
6.877
0%
8.098
0%
129.976
7%
125.129
6%
1.029.211
56%
1.211.936
62%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
78.105
4%
63.658
3%
+ Sonstige ordentliche Erträge
87.781
5%
78.150
4%
+ Aktivierte Eigenleistungen
20.515
1%
17.075
1%
-1.212
0%
-3.079
0%
1.829.789
100%
1.953.593
100%
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie
sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt
Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 293.983
TEuro (Vj. 273.480 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 8.991 TEuro (Vj. 8.039 TEuro).
30
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v.
75.817 TEuro (58 %) (Vj. 74.398 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung i. H. v. 54.159 TEuro
(42 %) (Vj. 50.731 TEuro) z. B. aus Abwassergebühren.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 960.128 TEuro
(93 %) (Vj. 1.140.777 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen
424.009 TEuro (41 %) (Vj. 530.682 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 229.337 TEuro (22 %)
(Vj. 283.869 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 166.551 TEuro (16 %) (Vj.
182.312 TEuro).
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze
von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land.
Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 52.297 TEuro (60 %) (Vj. 48.629 TEuro) der
sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 29.676 TEuro (34 %) (Vj. 25.805 TEuro)
wurde von der Stadt Krefeld erzielt.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie
folgt dar:
2015
Anteil
2014
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
349.233
19%
343.149
17%
33.206
2%
35.115
2%
844.116
46%
989.504
50%
- Bilanzielle Abschreibungen
131.040
7%
137.256
7%
- Transferaufwendungen
242.678
13%
235.355
12%
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
219.194
12%
234.423
12%
1.819.467
100%
1.974.802
100%
Bezeichnung
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 188.766 TEuro (54 %) (Vj. 180.494 TEuro) der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v.
149.858 TEuro (43 %) (151.761 TEuro).
31
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 25.082 TEuro
(76 %) (Vj. 31.156 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 7.858 TEuro (24 %) (Vj. 3.728
TEuro).
Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 748.307 TEuro
(89 %) (Vj. 902.782 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 67.266 TEuro (51 %) (Vj.
63.513 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 48.346 TEuro (37 %) (Vj. 58.784 TEuro)
auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2015 wurden
planmäßige Abschreibungen (6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen
(4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Sozialhilfe, die Jugendhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit
107.324 TEuro (49 %) (Vj. 129.715 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 103.066 TEuro
(47 %) (Vj. 97.338 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft.
Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis von -18.612 TEuro (Vj. -20.888 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u. a. mit
11.659 TEuro (32 %) (Vj. 8.969 TEuro) auf den SWK-Konzern, mit 9.655 TEuro (26 %)
(Vj. 10.094 TEuro) auf die Stadtentwässerung, mit 8.515 TEuro (23 %) (Vj. 9.902 TEuro)
auf die Stadt Krefeld sowie mit 5.859 TEuro (16 %) (Vj. 5.328 TEuro) auf die Wohnstätte.
Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen sowie den sonstigen
Finanzerträgen innerhalb des SWK-Konzerns. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Ergebnisabführungen von übrigen Unternehmen an die SWK ENERGIE zurückzuführen.
Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 8.055 TEuro (Vj. 7.111 TEuro). Hierbei
handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl.
Abschnitt Konsolidierungskreis).
32
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Außerordentliches Gesamtergebnis
Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden
die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe
verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst.
Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von
wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen.
Die außerordentlichen Aufwendungen sind vollständig auf einen Brandschaden des
Zerlegezentrums Grevenbroich bei der NOEX zurückzuführen.
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt
Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt
zusammen:
Tochterunternehmen mit
2015
2014
Minderheitenanteil
TEuro
TEuro
Wohnstätte
-1.633
-1.610
DDG
-87
-175
Energiepark Straelen
-49
0
Zoo
-24
-36
WFG
+17
-54
-1.776
-1.875
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme
und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie
finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit gegliedert.
33
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung
des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt
gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt:
Bezeichnung
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+/-
Cashflow aus Investitionstätigkeit
+/-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
=
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2015
2014
Mio. Euro
Mio. Euro
75,9
92,5
-112,8
-100,9
7,6
9,0
-29,3
0,6
0,3
0,0
109,8
109,2
80,8
109,8
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung
bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51
Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der
Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der
auf dieser Position in 2015 erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten
Änderungen, sondern ist auf konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen.
Weiterhin werden in 2015 die Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und aus
der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten erstmalig gesondert ausgewiesen, in Vorjahren erfolgte ein
saldierter Ausweis.
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden.
34
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt.
Für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2021 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG
Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i. H. v. 162.793 TEuro und aus Erdgasbezugsverträgen i. H. v. 75.261 TEuro.
Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 2.979 TEuro, wobei 172 TEuro der Stadt Krefeld und 2.807 TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG zuzurechnen
sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren.
Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge
zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau
des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände
angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf
rund 15.428 TEuro.
Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss
der SWK AG beläuft sich auf 6.488 TEuro.
Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige vertragliche Verpflichtungen aus
Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Die Verpflichtungen beliefen sich auf Aufwendungen i. H. v. 11.233 TEuro.
Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 41.482 TEuro.
Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2015 Bürgschaften außerhalb
des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 245 TEuro.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet.
Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im
Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro.
Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen aus dem Unternehmenskaufvertrag
der EGN i. H. v. 29.000 TEuro p. a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017.
Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und
Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus
35
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
diesen Haftungsverhältnissen wird von der SWK AG als gering eingeschätzt, da die Liquidität der Gesellschaften nach deren Planungen jederzeit sichergestellt ist.
Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine
Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro.
Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis
zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung.
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE,
SWK NETZE, SWK SETEC, SWK AQUA, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der
RZVK. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte
und deren Hinterbliebene gewährt. Gemäß eines versicherungsmathematischen Gutachtens betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31. Dezember 2015
insgesamt ca. 79.900 TEuro. Hiervon sind 11.109 TEuro durch Rückstellungen gedeckt.
Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht
wahrscheinlich.
Die SWK AG, die SWK ENERGIE und die SWK MOBIL sind Mitglieder der VKK. Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen der VKK ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 3,89 % – errechneten Erfüllungsbetrag
der Verpflichtungen gem. BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 43.062 TEuro. Hiervon sind
12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach
Art. 28 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch anzugebende Unterdeckung
von 31.001 TEuro.
Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt
4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte in Höhe von derzeit rd. 4.116 TEuro.
Für die SWK ENERGIE ergeben sich aufgrund der Beteiligung an der QuantumVerpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE abgeschlossenen und beabsichtigten
Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über
den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der
Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden
Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei.
Weiterhin hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartnern in Höhe von 38.400
TEuro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 als Sicherheiten gestellt. Die größten
36
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Einzelsicherheiten betreffen eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales
GmbH in Höhe von 15.000 TEuro und eine Patronatserklärung gegenüber der Repower
AG in Höhe von 9.000 TEuro.
Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung
von Pensionsansprüchen in Höhe von 7.500 TEuro aus.
Das in 2015 für die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2016 bis 2019
dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden eine
Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolge dessen ist der negative Marktwert der
Swapvereinbarung per 31. Dezember 2015 in Höhe von 2.695 TEuro nicht durch die
Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Darüber hinaus dienen die von der SWK AG in 2007 und 2008 abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im
Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einer Großinvestition.
Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap hat eine Laufzeit bis
zum 30. Juni 2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank AG abgeschlossene
Zinsswap endet am 30. September 2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 52.593 TEuro mit oben genannter Zinssicherung
unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte
(Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent.
Gem. § 254 Satz 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen
sind die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31. Dezember 2015 in
Höhe von 152 TEuro bzw. 15.513 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus wurde von der Stadtentwässerung ein
Zinsswapgeschäft abgeschlossen. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das
Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020.
Diese Zinsswapvereinbarung hat zum 31. Dezember 2015 einen negativen Marktwert
von 2.817 TEuro und stellt gem. § 254 Satz 1 HGB eine Bewertungseinheit dar. In diesem Zusammenhang ist der negative Marktwert nicht durch eine Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Von der Wohnstätte wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, Heath-JarrowMorton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld, Restvaluta per 31. Dezember 2015: 1.645 TEUR) dient als
Grundlage des Swaps. Dieses Zins-Swapgeschäft der Wohnstätte wurde zur Absicherung der Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum
31. Dezember 2015 hat der Swap einen Wert von 237 TEuro zu Lasten der Gesellschaft.
37
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung
der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der
Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter
Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen.
Weiterhin ist die Stadt Krefeld verpflichtet, eine Herstellungsvergütung im Rahmen eines PPP-Projektes für den Neubau der Hauptfeuerwache auf der Ritterstraße zu leisten.
Diese ist über 30 Jahre – beginnend im April 2016 – mit einer monatlichen Annuität von
172 TEuro zu tilgen.
Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen
von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt.
Zum 31. Dezember 2015 betragen die Guthaben auf den Konten 4.096 TEuro.
Krefeld, den 02. Dezember 2016
Aufgestellt:
Bestätigt:
38
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
VI. Anlagen zum Anhang
Gesamtkapitalflussrechnung
2015
Zahlungsströme
1
2014
Mio. Euro Mio. Euro
Gesamtjahresergebnis
-8,3
-42,8
118,9
124,5
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
-18,1
13,4
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
-18,6
-19,8
-1,9
4,1
-9,6
32,6
13,7
-19,5
8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
-0,1
0,0
9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
75,9
92,5
38,1
16,0
16,1
23,6
-167,8
-140,4
0,8
0,0
-112,8
-100,9
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens
5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
10
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
11 + Einzahlungen aus Sonderposten
12 -
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf
von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit
14
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
0,0
0,1
15 -
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
-1,1
-1,1
16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
808,4
9,9
-799,8
0,0
7,6
9,0
-29,3
0,6
0,3
0,0
109,8
109,2
80,8
109,8
(Finanz-) Krediten
17 -
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(= Summe aller Cashflows)
20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
39
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2015
TEuro
1. Anleihen
Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von
am
bis zu
1 bis
mehr als
1 Jahr
5 Jahre
5 Jahre
TEuro
TEuro
TEuro
31.12.2014
TEuro
0
0
0
0
0
759.822
44.562
145.095
570.165
741.617
417.467
417.467
0
0
426.714
8.717
117
2.038
6.563
1.233
71.548
69.388
2.160
0
80.164
6. Sonstige Verbindlichkeiten
75.452
43.136
9.828
22.488
80.167
7. Erhaltene Anzahlungen
54.189
54.189
0
0
43.089
1.387.195
628.859
159.121
599.216
1.372.984
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8. Summe aller Verbindlichkeiten
40
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2015
Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
41
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
1. Einleitung ______________________________________________________ 42
2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 43
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 47
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 54
5. Chancen, Risiken und Ausblick _____________________________________ 62
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 78
1. Einleitung
Gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist
gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht
einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie
Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht
2015 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen.
Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2015 abgebildeten Erkenntnisse basieren
auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Lediglich
für den Energiepark Straelen und die Senioreneinrichtungen wurde ein ungeprüftes
Package berücksichtigt, da die Prüfung der Jahresabschlüsse bis zur Aufstellung des
Gesamtabschlussentwurfs noch ausstehend war.
Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen
sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus
und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der
Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen
sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen.
42
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2. Überblick über den Geschäftsverlauf
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2015 auf -10,2 Mio.
Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-44,7 Mio. Euro) um 34,5
Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ging um
7,8 Mio. Euro zurück.
In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld.
Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr
geringfügig verbessert und liegt bei 10,6 % (Vorjahr: 10,7 %). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist angestiegen und lag Ende 2015 bei 15.582 (Vorjahr: 15.399). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei den Kosten der Unterkunft
als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in nicht unerheblichem Maße.
Im Einzelabschluss 2015 der Stadt Krefeld hat sich die negative Entwicklung des Vorjahres nicht fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld sich mit -26,8 Mio. Euro
um 28,1 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2015 prognostiziert. Auch im
Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung vor, sie beläuft
sich auf 40,1 Mio. Euro.
Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2015 folgende Themen von besonderer
Bedeutung:
Mit Verfügung vom 09. September 2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf das
gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Die Stadt Krefeld
hat sich mit dem Haushalt 2015 darauf festgelegt, den Haushaltsausgleich im
Jahr 2020 wiederherzustellen. Im Haushaltssicherungskonzept sind daher alle
Maßnahmen bis 2020 fortgeschrieben. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Jahres 2015 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW konnte der Nothaushalt
verlassen werden.
Bei der Grundsteuer A wurde durch die Krefelder Realsteuerhebesatzsatzung für
2015 eine Hebesatzsteigerung von 220 v. H. auf 265 v. H. beschlossen.
Die Grundsteuer B hat durch die Krefelder Realsteuerhebesatzsatzung für 2015
eine Hebesatzsteigerung von 475 v. H. auf 533 v. H. erfahren.
Aus Haushaltskonsolidierungsgründen wurde im Jahr 2015 der Hebesatz für die
Gewerbesteuer von 440 v.H. auf 480 v.H. angehoben.
Die steigenden Flüchtlingszahlen stellten die Stadt Krefeld im Jahr 2015 vor weitere finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Wurden Anfang 2015 noch rund
1.100 Flüchtlinge Krefeld zugewiesen, waren es Ende 2015 bereits rund 3.000
Flüchtlinge. Die Zahl stieg in 2016 auf über 3.700 Flüchtlinge (Stand Ende Juli 2016) an. Bis Ende 2016 wird ein weiterer Anstieg auf 4.000 Flüchtlinge
prognostiziert.
43
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Organisation der Stadtentwässerung Krefeld wurde mit Beschluss des Rates vom
18. Juni 2015 mit der Umsetzung des Konzeptes zur Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld begonnen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist seit dem 01. Oktober 2015 dem Geschäftsbereich VI angegliedert. Die vollständige Umsetzung erfolgte zum 01. Januar 2016.
Die Haushaltsentwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld im Jahr 2015
sind insbesondere geprägt durch:
o den Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben,
o die intensiven Bemühungen der Stadt Krefeld, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für 2015 angestrebte Konsolidierungsziel zu erreichen,
o Mehrerträge aus Kostenerstattungen vom Land für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG),
o höhere Kostenerstattungen von Gemeinden und anderen Sozialhilfeträgern
bei den Hilfen für junge Menschen,
o einen Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen,
o geringere Aufwendungen (Kostenerstattungen) im Bereich Abfallwirtschaftsplanung,
o geringere Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger,
o Wenigeraufwendungen im Bereich der ambulanten Pflege und stationären
Hilfen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von
neuen Pflegeheimen,
o geringere Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage,
o Mehraufwendungen bei den Kosten der Unterkunft sowie
o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Krefeld und Weiterleitung
an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren
die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und weiterhin Schwierigkeiten mit
der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen.
In den Jahren 2012 bis 2014 führte die GPA eine überörtliche Prüfung in ausgewählten Verwaltungsbereichen, u. a. der Stadt Krefeld, für den Zeitraum 2008
bis 2012 durch. Bei dieser Prüfung wurden die kreisfreien Städte miteinander
verglichen. Der diesbezügliche Prüfungsbericht wurde Ende Mai 2015 vorgelegt
und vom RPA am 24. Juni 2015 zur Beratung der Teilberichte in den jeweils für
das Prüfungsgebiet fachlich zuständigen Ausschuss verwiesen. Die abschließende Beratung im RPA erfolgte am 01. Juni 2016, die Unterrichtung des Rates
ist im September 2016 erfolgt.
Im Zeitraum Dezember 2014 bis September 2015 hat die GPA eine überörtliche
Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld“ durchgeführt.
Die Prüfung umfasste die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss, Wirtschaftliche Gesamtsituation und Beteiligungssteuerung. Der Prüfungsbericht wurde
von der GPA im August 2016 vorgelegt, die Vorlage im RPA ist im Septem-
44
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
ber 2016 erfolgt. Der Rat ist über die Beratung und gegebenenfalls über ergänzende Beschlüsse zu unterrichten. Diese Unterrichtung des Rates ist gegenwärtig noch ausstehend.
Seit August 2013 garantiert das Kinderförderungsgesetz einen Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die diesbezügliche Versorgungsquote in Krefeld wird sich durch die Fertigstellung weiterer U3Baumaßnahmen und den Ausbau der Tagespflege kontinuierlich bessern. Im Betreuungsjahr 2014/2015 betrug die Versorgungsquote unverändert zum Vorjahr
33 %.
Im Jahr 2015 wurden weitere Büroflächen im Stadthaus geräumt und die Mitarbeiter haben (zumeist angemietete) Ersatzräume bezogen. Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau eines TDZ festgestellt. Ein entsprechender Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im
Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Beschlüsse zum Stadthaus selbst
wurden bisher noch nicht getroffen. Ziel ist es, den verwaltungsinternen und politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess in 2016 abzuschließen.
Im August 2016 zeichnet sich hier die Umsetzung in Form eines ÖPP-Modells ab.
Das Großprojekt „Haltestelle Ostwall/Rheinstraße“ konnte in 2015 weiter vorangetrieben werden und im Dezember 2015 grundsätzlich in Betrieb genommen werden.
Das Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser-Wilhelm-Museums“ schritt in 2015 weiter voran. Die Wiedereröffnung des neuen KaiserWilhelm-Museums konnte Mitte 2016 mit der Eröffnungsausstellung „Das Abenteuer unserer Sammlung I“ erfolgen.
Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form
eines ÖPP-Modells wurde in 2015 fortgesetzt. Im April 2016 startete der Betrieb
der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße.
In 2015 musste der SWK-Konzern im Geschäftsjahr 2015 einen Umsatzrückgang
von 12 % verzeichnen, der primär auf das Geschäftsfeld Energie zurückzuführen
ist. Hier sind vor allem die Stromerlöse aus dem Verkauf der im Namen der SWK
ENERGIE beschafften Mengen für Quantum-Gesellschafter und -Partner weiter
planmäßig zurückgegangen. Diese Beschaffung läuft 2017 aus. Dieser Rückgang
des Konzernjahresergebnisses liegt im Rahmen der Erwartungen des SWKKonzerns. Hauptursache für den Ergebnisrückgang im Konzernabschluss der
SWK sind höhere Finanzaufwendungen, insbesondere aus Abschreibungen auf
RWE-Finanzanlagen und -Wertpapiere, die im Gesamtabschluss direkt mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet wurden. Darüber hinaus nahm das Ergebnis
durch einen höheren Aufwand für Baumaßnahmen ab. Der Rückgang wurde
durch ein besseres Ergebnis bei der SWK ENERGIE und der lekker Energie abgefedert.
45
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Im Geschäftsjahr 2015 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen
Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt.
Bis zum 18. Juni 2015 waren keine Mitarbeiter bei der Stadtentwässerung beschäftigt. Planung, Bau und technischer Betrieb der städtischen Abwasseranlagen sowie die kaufmännische Betriebsführung hat die Stadtentwässerung durch
einen Betriebsführungsvertrag an die SWK AQUA übertragen. Im Zusammenhang
mit dem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur
Gebührenabrechnung der Stadt Krefeld hat dieses allerdings entschieden, dass
hoheitliche Aufgaben nicht länger von Mitarbeitern der SWK AQUA erbracht werden dürfen. Infolge dessen wurden 2015 die hoheitlichen Aufgaben identifiziert
und die gestellten Beamten im August 2015 der Stadtentwässerung zugewiesen. Auch mit tariflich Beschäftigten wurde im Oktober 2015 ein Arbeitsvertrag
geschlossen.
Bei der GGK hat sich hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen die positive Entwicklung seit dem Herbst 2013 nur noch bis zum Sommer 2015 fortgesetzt, so dass der Vorjahreswert von über 39.000 qm verkaufter Gewerbeflächen
im Berichtsjahr mit unter 25.000 qm deutlich unterschritten wurde. Dies hat
auch an dem bereits im April 2014 erzielten „Ausverkauf“ des seit vielen Jahren
sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord zu tun, welches die Gewerbeflächenverfügbarkeit bei der GGK seitdem ausschließlich auf den Krefelder Süden beschränkt. Allerdings geben die zahlreichen weit gediehenen Verhandlungen über Flächen in Fichtenhain zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2016) Anlass zur Hoffnung, dass das Geschäftsjahr 2016 selbst das Niveau von 2014
deutlich übertreffen wird. Für die mittelfristige Zukunft kommt dem Erwerb neuer
Flächen insbesondere im Nordosten der Stadt (nach der inzwischen erfolgten
Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der A 57 im neuen FNP der Stadt
Krefeld) eine hohe Bedeutung zu – und damit auch der Zurverfügungstellung der
benötigten finanziellen Mittel.
Beim Zoo wurde der Neubau der behördlich geforderten zweiten Außenanlage
für Nashörner weitgehend fertiggestellt, die Inbetriebnahme erfolgte
im April 2016. Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft waren zwei Bauprojekte vorgesehen, neben dem Neubau eines
Grundwasserbrunnens sollte eine zentrale Versickerungsanlage („Zebragraben“) gebaut werden. Beide Projekte wurden auf das Jahr 2016 verschoben. Außerdem wurde die Sanierung der Zoo-Gastronomie im November 2015 begonnen.
46
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum
31. Dezember 2015 wie folgt dar:
31.12.2015 31.12.2014 Veränderung
Aktiva
TEuro
TEuro
2.983.271
2.977.836
5.435
10.635
13.413
-2.778
2.843.640
2.840.996
2.644
219.079
209.097
9.982
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.025.315
1.035.392
-10.077
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.094.422
1.078.012
16.410
5.201
5.066
135
74.640
74.485
156
318.552
327.123
-8.571
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
35.424
38.868
-3.444
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
71.006
72.954
-1.948
128.996
123.427
5.569
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.891
7.063
-3.173
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
33.075
32.395
680
1.3.3 Übrige Beteiligungen
10.880
19.001
-8.120
0
0
0
9.711
15.258
-5.547
71.439
49.710
21.729
307.181
331.772
-24.592
56.491
56.761
-269
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
25.985
27.459
-1.474
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
17.393
15.835
1.557
2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens
13.113
13.466
-353
168.119
163.165
4.954
135.102
122.635
12.467
33.017
40.530
-7.514
1.743
2.065
-322
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3
Finanzanlagen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
TEuro
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
80.828
109.782
-28.954
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
16.748
11.475
5.274
3.307.200
3.321.083
-13.883
Summe
47
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
31.12.2015 31.12.2014 Veränderung
Passiva
TEuro
TEuro
TEuro
1.
Eigenkapital
499.134
506.915
-7.781
1.1
Allgemeine Rücklagen
466.135
509.985
-43.850
1.2
Gesamtjahresergebnis
-10.193
-44.717
34.524
1.3
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
43.193
41.648
1.545
2.
Sonderposten
556.398
566.682
-10.284
2.1
für Zuwendungen
421.439
429.809
-8.370
2.2
für Beiträge
108.701
111.880
-3.179
2.3
für den Gebührenausgleich
12.107
11.127
980
2.4
Sonstige Sonderposten
14.151
13.867
284
3.
Rückstellungen
790.623
808.727
-18.104
3.1
Pensionsrückstellungen
552.851
529.482
23.370
3.2
Rückstellung für Deponien und Altlasten
73.424
78.873
-5.449
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
6.036
5.278
758
3.4
Sonstige Rückstellungen
158.312
195.094
-36.782
4.
Verbindlichkeiten
1.387.195
1.372.984
14.211
4.1
Anleihen
0
0
0
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
759.822
741.617
18.204
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
417.467
426.714
-9.247
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
8.717
1.233
7.484
wirtschaftlich gleichkommen
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
71.548
80.164
-8.616
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
75.452
80.167
-4.714
4.8
Erhaltene Anzahlungen
54.189
43.089
11.100
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
73.849
65.775
8.075
3.307.200
3.321.083
-13.883
Summe
48
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum
31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt:
AKTIVA
PASSIVA
Passive
Rechnungsabgrenzung
2%
Umlaufvermögen
Aktive
9%
Rechnungsabgrenzung
1%
Eigenkapital
15%
Sonderposten
17%
Verbindlichkeiten
42%
Anlagevermögen
90%
Rückstellungen
24%
Aktiva
Seit der erstmaligen Aufstellung zum 01. Januar 2010 hat das Anlagevermögen nur geringfügige Veränderungen von +2,43 % erfahren.
Mit einem Bilanzanteil von rund 86 % ist das Sachanlagevermögen die prägende Position im Anlagevermögen des Gesamtabschlusses seit dem 01. Januar 2010. Hier sind
wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 31 % (Vj. 31 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote
(Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 01. Januar 2010
(31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2015 bei 33 % (Vj. 32 %).
Für den Konzern Stadt Krefeld liegt der Anlagendeckungsgrad 2 am 31. Dezember 2015
praktisch unverändert bei 76 %, das heißt langfristiges Vermögen ist zum Teil kurzfristig finanziert worden. Im Zeitverlauf stellt sich der Anlagendeckungsgrad wie folgt dar:
Anlagendeckungsgrad 2
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
81%
80%
80%
80%
75%
76%
Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 55 % (Vj. 49 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt
der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände rund 5 % (Vj. 5 %).
Die Verringerung des Umlaufvermögen ist insbesondere auf die gesunkenen liquiden
Mittel (-28.954 TEuro; -26 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern ergibt.
49
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen:
AKTIVA
Gesamtaktiva
Anteil Aktiva
Anteil Aktiva
2015
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Anlagevermögen
2.983.271
1.537.983
52%
1.445.288
48%
Umlaufvermögen
307.181
49.205
16%
257.976
84%
16.748
15.877
95%
871
5%
Aktive
Rechnungsabgrenzung
Zum 31. Dezember 2015 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der
Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit
Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen.
Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich
damit auf 48 % (Vj. 48 %). Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungsund Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der
Stadtentwässerung sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen.
Das Umlaufvermögen ist mit 84 % überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen
zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 78 % (Vj. 75 %) (rund 75 % allein im SWKKonzern; Vj. 72 %), an den Vorräten 99 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln 88 % (Vj.
84 %).
50
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Passiva
Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem
01. Januar 2010 sieht wie folgt aus:
17%
15%
15%
17%
17%
17%
22%
24%
24%
24%
40%
40%
41%
41%
42%
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
22%
21%
20%
20%
17%
16%
17%
17%
20%
21%
21%
39%
40%
01.01.2010
31.12.2010
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive RAP
Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 499.134
TEuro gesunken, dies entspricht einer Verringerung um rund 2 % zum Vorjahr und um
31 % zum 01. Januar 2010. Im Berichtsjahr 2015 liegt das Eigenkapital im Konzern
Stadt Krefeld wieder knapp über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 01. Januar 2010 stellt sich folgendermaßen dar:
Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro)
750.000
719.552
702.847
700.000
683.187
702.238
655.504
650.000
667.644
661.752
639.779
602.159
600.000
570.730
550.000
506.120
500.000
499.134
506.915
486.720
450.000
01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
Jahresabschluss Stadt Krefeld
51
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Eigenkapitalquoten
40%
38%
37%
36%
36%
35%
33%
32%
31%
30%
25%
22%
21%
20%
20%
20%
17%
15%
15%
15%
10%
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
Eigenkapitalquote 1
31.12.2014
31.12.2015
Eigenkapitalquote 2
Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung.
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld weist am 31. Dezember 2015
das beste Ergebnis seit Aufstellung des Gesamtabschlusses aus, es bleibt allerdings
weiterhin negativ. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses
(TEuro)
2010
2011
2012
2013
2014
2015
-10.193
-26.899
-44.780
-44.717
-60.245
-84.274
52
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen:
PASSIVA
Gesamtpassiva
Anteil Passiva
Anteil Passiva
2015
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Eigenkapital
499.134
458.790
92%
40.345
8%
Sonderposten
556.398
490.869
88%
65.529
12%
Rückstellungen
790.623
526.305
67%
264.318
33%
1.387.195
664.933
48%
722.262
52%
73.849
53.591
73%
20.258
27%
Verbindlichkeiten
Passive
Rechnungsabgrenzung
Die Sonderposten werden mit 88 % (Vj. 88 %) hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch
Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch durch die in 2015 weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 11 % (VJ. 10 %) im Gesamtabschluss der Stadt
Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 27 % (VJ. 28 %) deutlich.
Die Rückstellungen resultieren nur zu 33 % (VJ. 38 %) aus den Beteiligungen und werden wiederholt bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem Anteil von 91 %
(Vj. 90 %) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die bis zum Gesamtabschluss 2014 deutlich
angestiegenen sonstigen Rückstellungen (+81 %) sind in der Berichtsperiode erstmalig
spürbar zurückgegangen (-19 % zum Vorjahr). Dies ist insbesondere auf Inanspruchnahmen von in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern zurückzuführen. Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 01. Januar 2010 um
124.260 TEuro und damit 19 % (Vj. 21 %) gestiegen.
Die Verbindlichkeiten entfallen etwa zur Hälfte auf den Vollkonsolidierungskreis und
werden dabei wie im Vorjahr dominiert durch die Verbindlichkeiten aus Krediten oder
kreditähnlichen Geschäften mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro. Während die Kredite zur Liquiditätssicherung praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind, sind die
langfristigen Investitionskredite größtenteils dem Vollkonsolidierungskreis, z. B. der
EAG, der Stadtentwässerung und der Wohnstätte, zuzurechnen. Der städtische Anteil
bei den Investitionskrediten beläuft sich auf lediglich 25 % (Vj. 26 %). Im Vergleich
zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten in der Gesamtbilanz um rund 16,4 Mio.
Euro (Vj. +10 Mio. Euro) gestiegen. Während die Stadt Krefeld ihre Kreditverbindlichkeiten in der Berichtsperiode um ca. 12,7 Mio. Euro verringern konnte, ist es im SWKKonzern zu einem Anstieg von rund 18,0 Mio. Euro, bei der Stadtentwässerung von
rund 9,3 Mio. Euro und der Wohnstätte von rund 1,8 Mio. Euro gekommen.
53
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro)
800.000
750.000
752.351
729.694
738.154
717.622
737.662
741.617
759.822
700.000
650.000
600.000
550.000
500.000
450.000
400.000
402.213
420.100
414.231
420.713
426.714
417.467
368.601
350.000
01.01.2010
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
31.12.2015
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2015 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Bezeichnung
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+/-
Cashflow aus Investitionstätigkeit
+/-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
=
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2015
2014
Mio. Euro
Mio. Euro
75,9
92,5
-112,8
-100,9
7,6
9,0
-29,3
0,6
0,3
0,0
109,8
109,2
80,8
109,8
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2015 hat sich um 29 Mio. Euro und damit
um rund 26 % verringert.
In 2015 beträgt der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit +75,9 Mio. Euro
(Vj. +92,5 Mio. Euro). Die Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen die Finanzmittelabflüsse damit deutlich und können die gegenläufige Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit im Wesentlichen auffangen.
54
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich in 2015 auf -112,8 Mio. Euro
(Vj. 100,9 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen
(167,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Der wesentliche Anteil hiervon sind Investitionen ins
Sachanlagevermögen (129,2 Mio. Euro), die sich im Konzern Stadt Krefeld folgendermaßen zuordnen lassen:
Investitionen in Sachanlagevermögen
31.12.2015
Mio. Euro
Anteil
Stadt Krefeld
42,5
33%
Wohnstätte Krefeld
27,7
21%
Stadtentwässerung
17,5
14%
SWK ENERGIE
11,1
9%
EGN
7,6
6%
EAG
7,2
5%
15,7
12%
129,3
100%
Übrige vollkonsolidierte Beteiligungen
Gesamtinvestitionen
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +7,6 Mio. Euro (Vj. +9,0 Mio.
Euro). Dieser resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Investitionskredite (NettoKreditaufnahme). Ursächlich war hierfür die Aufnahme neuer Investitionskredite der
Stadtentwässerung sowie die Aufnahme langfristiger Darlehen der SWK AG und der
SWK ENERGIE. Auf Seiten der Stadt Krefeld war hingegen sowohl bei den Investitionskrediten als auch bei den Liquiditätskrediten ein Rückgang zu verzeichnen.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass im Vergleich zu den Vorjahren in
2015 erstmalig ein gesonderter Ausweis der Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie der Auszahlungen für die
Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten erfolgt.
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden.
Ertragslage
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag um 34.524 TEuro auf
insgesamt -10.193 TEuro verringert. Damit stellt das Gesamtjahresergebnis 2015 das
bisher beste Ergebnis des Konzerns Stadt Krefeld dar. Erstmalig seit dem Gesamtabschluss 2012 wurde auch wieder ein positives ordentliches Gesamtergebnis erreicht.
Nachdem die Haushaltsjahre 2013 und 2014 insbesondere durch die Neubildung von
Drohverlustrückstellungen der EGN und den Ergebnisverschlechterungen im städtischen Jahresabschluss geprägt wurden, kann in 2015 die positive Entwicklung des Jahresergebnisses der Stadt Krefeld auch auf Konzernebene fortgesetzt werden. Die Verbesserung des Gesamtjahresergebnisses 2015 ist neben den o. g. Effekten auf das
55
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
nochmals verbesserte Jahresergebnis der lekker Energie und insbesondere auf die
deutlich gestiegenen Erträge bei den Steuereinnahmen und Kostenerstattungen sowie
die intensiven Konsolidierungsbemühungen im kommunalen Haushalt zurückzuführen.
Ordentliche Gesamterträge
Veränderung
2015
2014
TEuro
TEuro
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
284.992
265.440
19.551
7%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
193.544
187.186
6.358
3%
6.877
8.098
-1.221
-15%
129.976
125.129
4.847
4%
1.029.211
1.211.936
-182.725
-15%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
78.105
63.658
14.447
23%
+ Sonstige ordentliche Erträge
87.781
78.150
9.631
12%
+ Aktivierte Eigenleistungen
20.515
17.075
3.440
20%
-1.212
-3.079
1.867
-61%
1.829.789
1.953.593
-123.805
-6%
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Mit einem Gesamtanteil von etwa 26 % (Vj. 23 %) an den ordentlichen Gesamterträgen
sind die Ertragspositionen Steuern sowie Zuwendungen weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis. Der Konzern Stadt Krefeld ist dabei weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern und Zuwendungen als die
Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen noch von absolut
prägender Bedeutung, decken rund zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens
und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar. Gerade diese
Positionen sind nachhaltig von der konjunkturellen Entwicklung betroffen.
56
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten
deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist:
Entwicklung der Steuerquote
50%
40%
44%
46%
45%
43%
41%
41%
30%
20%
10%
16%
16%
15%
15%
16%
14%
0%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2015
Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar:
Entwicklung der Zuwendungsquote
30%
27%
26%
26%
20%
28%
26%
27%
10%
10%
9%
10%
9%
10%
11%
0%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2015
Im Konzern der Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 56 %
(Vj. 62 %) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese
werden mit 93 % (Vj. 94 %) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum größten Teil von der SWK ENERGIE
(41 %) (Vj. 44 %), der lekker Energie (22 %) (Vj. 23 %) und der EGN (16 %) (Vj. 15 %)
erwirtschaftet. Der Rückgang in dieser Position ist im Wesentlichen auf die gesunkenen
Betriebserträge der SWK ENERGIE zurückzuführen, die aus gesunkenen Gas- und
Stromverkäufe im Vertriebsgeschäft resultieren. Darüber hinaus sind die Umsatzerlöse
aus dem Stromvertrieb bei der lekker Energie im Berichtsjahr geringer ausgefallen.
57
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Bezeichnung
- Personalaufwendungen
2015
2014
TEuro
TEuro
Veränderung
TEuro
%
349.233
343.149
6.084
2%
33.206
35.115
-1.909
-5%
844.116
989.504
-145.388
-15%
- Bilanzielle Abschreibungen
131.040
137.256
-6.216
-5%
- Transferaufwendungen
242.678
235.355
7.323
3%
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
219.194
234.423
-15.229
-6%
1.819.467
1.974.802
-155.335
-8%
- Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 46 % (Vj. 50 %) im
Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der
überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (44 %) (Vj.
49 %), die lekker Energie (18 %) (Vj. 19 %) und die EGN (11 %) (Vj. 11 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist größtenteils auf gesunkene
Strom- und Gasbezugsaufwendungen, auf gesunkene Netznutzungsentgelte sowie auf
die Entwicklung bei den Rohstoffpreisen bei der SWK ENERGIE und der lekker Energie
zurückzuführen. Außerdem ist es bei der SWK ENERGIE zur Reduzierung der Aufwendungen aus dem Weiterverkauf bestimmter Strombezüge gekommen.
Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen
Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Diese
bleibt weiterhin konstant unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist
damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt
Krefeld.
Entwicklung der Personalintensität
30%
20%
23%
17%
10%
23%
17%
23%
17%
16%
25%
24%
22%
17%
19%
0%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2015
Insgesamt haben sich in 2015 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl
auf Seiten der Stadt Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies ist bei der
Stadt u. a. auf Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und Stellenmehrbedarfe zu-
58
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
rückzuführen. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen rund 56 %
(Vj. 56 %) auf die Stadt Krefeld.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern
(51 %) und die Stadt Krefeld (37 %). Im Gesamtabschluss 2015 wurden planmäßige
Abschreibungen (6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen (4.539 TEuro)
auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hierzu zählen insbesondere die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, an die Sozialhilfe und die Jugendhilfe sowie die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Im Gegensatz zum
Jahresabschluss (33 %) (Vj. 32 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss auf lediglich 13 % (Vj. 12 %) und liegt damit etwa im gleichen Bereich wie im
Vorjahr.
Ordentliches Gesamtergebnis
Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:
Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses
(TEuro)
7.075
2010
2011
2012
2013
2014
10.322
2015
-12.685
-21.209
-29.682
-55.401
Die Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt durch die positive Entwicklung im städtischen Jahresabschluss. Durch
höhere Erträge im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen sowie der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht. Insgesamt ist damit auch im Gesamtabschluss eine im Vergleich zum
Vorjahr spürbare Verbesserung des ordentlichen Gesamtergebnisses 2015 von
+31.531 TEuro (Vj. +34.192 TEuro) erreicht worden.
59
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2015 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt
der Aufwandsdeckungsgrad damit über 100% (zuletzt in 2012). Diese Überdeckung
kann teilweise das negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren.
Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades
100%
99%
98%
94%
90%
100%
94%
101%
99%
97%
95%
92%
90%
89%
80%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
2015
Jahresabschluss Stadt Krefeld
Gesamtfinanzergebnis
Das erneut verbesserte aber noch immer negative Gesamtfinanzergebnis 2015 von
-18.612 TEuro (Vj. -20.888 TEuro) ist weiterhin von großer Bedeutung für das Gesamtjahresergebnis.
Bezeichnung
+
Finanzerträge
+/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
-
Finanzaufwendungen
= Gesamtfinanzergebnis
2015
2014
TEuro
TEuro
9.861
7.332
8.055
7.111
36.528
35.331
-18.612
-20.888
Das Gesamtfinanzergebnis resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 36.485 TEuro (Vj. 35.193 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 32 % (Vj. 25 %) auf den SWK-Konzern, zu 26 % (Vj. 29 %) auf die
Stadtentwässerung, zu 23 % (Vj. 28 %) auf die Stadt Krefeld, zu 16 % (Vj. 15 %) auf die
Wohnstätte und zu 3 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einem Anstieg sowohl bei den Finanzaufwendungen (+3 %)
(Vj. -5 %) als auch bei den Finanzerträgen (+34 %) (Vj. +81 %) gekommen. Dies resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Zinsaufwendungen sowie gestiegenen Beteiligungserträgen bei der SWK ENERGIE.
Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses ist darüber hinaus das verbesserte Ergebnis aus der Equity Konsolidierung, welches im Wesentlichen auf die
Entwicklung bei der Treuhand und der MVA sowie auf die erstmalige Einbeziehung der
RW FIG als „at Equity“ konsolidiertes Unternehmen zurückzuführen ist.
60
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden:
Gesamtergebnisrechnung
Ordentliches Gesamtergebnis
Gesamtfinanzergebnis
Außerordentliches
Gesamtergebnis
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
Gesamtjahresergebnis des
Konzerns Stadt Krefeld
Gesamt
Anteil
Anteil
2015
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
TEuro
%
%
10.322
-1.572
-15%
11.894
115%
-18.612
-6.427
35%
-12.185
65%
-127
0
0%
-127
100%
-1.776
0
0%
-1.776
100%
-10.193
-7.999
78%
-2.194
22%
Im Gegensatz zum Vorjahr ist die Veränderung des Gesamtjahresergebnisses in 2015
wesentlich durch die dargestellten, positiven Entwicklungen im Jahresabschluss der
Stadt Krefeld geprägt. Während der Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis in 2014 noch bei -34.592 TEuro lag, hat dieser in 2015 eine Verbesserung um
33.020 TEuro auf -1.572 TEuro erfahren. Der Anteil der der vollkonsolidierten Unternehmen ist in etwa gleich geblieben.
61
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
5. Chancen, Risiken und Ausblick
5.1 Chancen und Risiken der Stadt Krefeld
Mit Verfügung vom 09. September 2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf das gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der
Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Jahres 2015 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW konnte der Nothaushalt verlassen werden. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und
über das neu aufgestellte Haushaltssicherungskonzept geht die Stadt Krefeld davon
aus, im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes muss weiterhin
bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Entscheidend hierfür ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umgesetzt und so die gesetzlich vorgesehene Konsolidierungsfrist von bis zu 10 Jahren deutlich unterschritten wird.
Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur
eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht
ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses
und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen)
eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten
Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in
Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine
Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o. g. Liquiditätsüberschüsse
reduzieren.
In der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015 wurde der Haushaltsplanentwurf 2016
eingebracht, der weiterhin den Haushaltsausgleich für das Jahr 2020 vorsieht. Am
19.05.2016 hat der Stadtrat den Entwurf des Haushaltsplans 2016, einschließlich der
Veränderungen von Verwaltung und Politik, beschlossen. Der Haushaltsplan mit dem
fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept wurde am 16. Juni 2016 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Der Ergebnisplan 2016 sieht ein Haushaltsdefizit von 38,3 Mio. Euro vor, im für den Haushaltsausgleich entscheidenden Jahr
2020 wird erstmalig ein Überschuss von 5,5 Mio. Euro erwartet. Kernbotschaften zum
Haushaltsplan 2016 sind:
- die konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020,
- der Haushaltsausgleich in 2020,
- der Verzicht auf Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot bzw. Schließung von Einrichtungen,
- Investitionsschwerpunkte im Bereich Kinder und Bildung, Kultur, Infrastruktur
sowie kommunales Konjunkturpaket,
62
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
-
ein angemessener Beitrag der städtischen Beteiligungen und
keine Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich.
Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind auch die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung
aufgrund der aktualisierten Orientierungsdaten sowie der Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand November 2015 bzw. Mai 2016).
Ein Risiko für das Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2020 ist auch in den steigenden Flüchtlingszahlen zu sehen. Die Belastungen der kommunalen Haushalte sind
diesbezüglich nicht kalkulierbar. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die
zwischenzeitlich vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen
Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die gesetzliche
Neuregelung bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Viele der Menschen werden lange in
Deutschland bleiben. Die schwierige Aufgabe der Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft gilt es ebenfalls zu meistern. Bund und Länder müssen den Kommunen die
Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf durch
mehr Menschen anpassen (siehe hierzu auch Gemeindefinanzbericht 2015 des Deutschen Städtetages).
Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu
orientieren hat, stellt ein weiteres Risiko für den Haushalt dar. Es wird geprüft, inwiefern dieser negativen Entwicklung rechtlich zulässig entgegengewirkt werden kann.
In der Sitzung des Rates am 19.05.2016 wurde neben dem Haushaltsbeschluss 2016
auch mehrheitlich ein Haushaltsbegleitbeschluss gefasst. In diesem wird die Verwaltung beauftragt, „die mit dem Ziel einer umfassenden Umstrukturierung der Stadtverwaltung Krefeld bereits beauftragte Prüfung, die Aufgaben der Fachbereiche Grünflächen, Tiefbau, Sport und Bäder, Gebäudemanagement, die Betriebshöfe, den Fuhrpark,
Stadtentwässerung und weiterer technischer Fachbereiche, deren Zusammenführung
sinnvoll ist, unter dem Dach einer Anstalt des Öffentlichen Rechts (AöR) in einem sog.
„Wirtschaftsbetrieb der Stadt Krefeld“ zu bündeln, fortzusetzen.“ Im Herbst 2016 sind
erste Ergebnisse der bisherigen diesbezüglichen Projektgruppenarbeit zur Beratung in
den zuständigen Ausschüssen, mit dem Ziel der Festlegung der weiteren Projektschritte, vorgesehen.
Am 29. September 2015 hat der Rat der Stadt Krefeld nach einer Elternbefragung im
Frühjahr 2015 dem Wunsch der Eltern nach einer weiteren Gesamtschule entsprochen
und die Gründung der Schule beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die
Schule als gebundene Ganztagsgesamtschule Anfang 2016 genehmigt. Die 5. Gesamt-
63
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
schule nimmt ihren Betrieb am Standort der Realschule Oppum an der Schmiedestrasse 90 zum Schuljahr 2016/2017 auf.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen nach
dem KInvFöG NRW mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Unter
anderem sind die energetische Sanierung von Kindertagesstätten, die Erneuerung von
Radwegen, die energetische Sanierung der Kaufmannsschule, der 4. Städtischen Gesamtschule sowie die Straßenerneuerung vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW haben die Kommunen Zeit bis zum
31. Dezember 2018, sofern ÖPP-Projekte damit finanziert werden, sogar bis zum
31. Dezember 2019. Zu allen über das KInvFöG NRW geförderten Maßnahmen hat die
Stadt Krefeld einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu erbringen, welcher
aus den Ansätzen für das kommunale Konjunkturpaket Krefeld bestritten wird. Die Umsetzung des KInvFöG NRW wird die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren
überproportional binden. So positiv die Förderung ist, so ambitioniert ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung
von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder
zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien − wie beim Konjunkturpaket II geschehen − vereinfacht werden, mit einem über
die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/-innen verbunden.
Im Dezember 2015 wurde im Haupt- und Beschwerdeausschuss der Beschluss für den
Neubau eines TDZ gefällt. Beschlüsse zum Stadthaus wurden bisher noch nicht getroffen. Ziel ist es, den verwaltungsinternen und politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess in 2016 abzuschließen. Im August 2016 zeichnet sich hier die Umsetzung in Form eines ÖPP-Modells ab.
Eine Entscheidung zum Seidenweberhaus ist weiter ausstehend. Weil der Theaterplatz
mit Seidenweberhaus und Umfeld ein so wichtiger Teil der Krefelder Innenstadt ist, findet erstmals in Krefeld ein mehrstufiges Verfahren zur Ideenfindung statt. Nach der
Expertenwerkstatt im Herbst 2015, fand im Februar 2016 eine Bürgerwerkstatt statt.
Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.
Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der
Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich
finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte
eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in den Jahren 2015–2017
zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht wird
(Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. Euro p. a.). Zum anderen erhalten die Kommunen einen
erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. Euro p. a.). Damit
ist sichergestellt, dass der Bund seine Zusage zur Entlastung der kommunalen Haushalte in Höhe von 5 Mrd. Euro umsetzt. Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett den
64
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) auf den Weg gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass das Bundesteilhabegesetz zum 01. Januar 2018 in Kraft tritt.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen.
Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben.
Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die
Stadt Krefeld dar, da Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen in der Regel zu
entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen führen. Die Arbeitslosenquote
der Stadt Krefeld lag im Dezember 2015 bei 10,6 % (in Dezember 2014 bei 10,7 %); sie
hat sich im August 2016 auf 10,9 % verschlechtert.
Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht
außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt.
Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen
den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu
negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der
Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte
weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch
auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar.
Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde
der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio. Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag behält auch im Haushaltsjahr 2016 seine Gültigkeit. Dieses weiterhin hohe mögliche Kreditaufnahmevolumen im Bereich der Liquiditätskredite macht deutlich, dass es derzeit nicht möglich ist,
dauerhaft laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken. Dieser
Problemlage sehen sich auch andere Kommunen ausgesetzt. Entscheidend wird hier
der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein.
Eine zusätzliche Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten darstellen. Zum 31. Dezember 2015 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf
500,8 Mio. Euro (Vorjahr: 478,6 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten
65
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor.
Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u. a. abzuwarten,
wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt.
Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr
engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sollen den Haushaltsausgleich im Jahr
2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass
dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder
zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können.
Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau sowohl bei den Investitions- als
auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser Schuldenabbau steht insbesondere
unter dem Vorbehalt der künftigen Entwicklung und Finanzierung der Pensionslasten.
Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals im Jahresabschluss der
Stadt Krefeld kommen. Zum 31. Dezember 2015 liegt dieses bei 486,7 Mio. Euro (Vorjahr: 506,1 Mio. Euro).
5.2 Chancen und Risiken der Tochterunternehmen
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen
Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Berichterstattung zu
den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die
Jahre 2016 - 2020 des SWK-Konzerns.
Der im April 2013 von der SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK und GSAK geschlossene Rohwarenswapvertrag für Dieselöl für den Zeitraum 2014 - 2015 ist zum
31. Dezember 2015 abgelaufen. Er diente der Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen Gesellschaften benötigten Mengen. Aufgrund des 2015 weiter gefallenen Referenzpreises (Rohstoffanteil) war der Marktwert
der Swapvereinbarung zu allen monatlichen Bewertungsstichtagen negativ. Im Berichtsjahr hat die SWK AG wiederum für die vorstehend genannten Gesellschaften sowie für die SWK SETEC einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 - 2019 für deren (teilweisen) Bedarf abgeschlossen, da auf mittelfristige
Sicht wieder von einem Anstieg des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum
31. Dezember 2015 lag der Marktwert dieser Swapvereinbarung bei -2.700 TEuro.
Im Geschäftsfeld Wasser liegen die Chancen für die SWK AQUA in einer Anpassung der
Instandhaltungs- und Wartungsstrategie in den Wasserwerken und dem Trinkwasserrohrnetz sowie einer Optimierung der Betriebskosten. Auch die geplanten Verschmelzung der SWK AQUA und SWK SETEC auf die SWK NETZE bietet zusätzlich Chancen, Sy-
66
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
nergien zu realisieren und die Ertragslage des Trinkwassernetzes zu verbessern. Das
externe Dienstleistungsgeschäft mit der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in
der Wasserwirtschaft trägt zur Realisierung zusätzlicher Ergebnisbeiträge bei.
Im Zusammenhang mit den bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Abwassergebührenabrechnung der Stadt Krefeld hat dieses entschieden, dass hoheitliche Aufgaben nicht länger von Mitarbeitern der SWK AQUA erbracht
werden dürfen. In 2014 und 2015 erarbeitete eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Stadt Krefeld und der SWK AQUA, auf Basis des Verwaltungsgerichtsurteils eine Aufgabenzuordnung für den Abwasserbereich im Einklang mit der aktuellen
Rechtsprechung. Dazu wurden hoheitliche Aufgaben identifiziert und im Laufe des Jahres 2015 mit den dazugehörigen Mitarbeiterkapazitäten auf die Stadtentwässerung
Krefeld übertragen. Aus diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ergibt sich
für die SWK AQUA durch die Übertragung von Leistungen auf den Eigenbetrieb eine Reduzierung des Betriebsführungsentgeltes in der Größenordnung von 15 %.
Weiterhin bestehen bei der SWK AQUA Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen.
Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht
vor einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das
Bundeskartellamt. Die Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen
mit einem Auskunftsersuchen herangetreten. Die SWK AQUA nimmt seit Langem am
Landesbenchmarking teil. Dies ist auch zukünftig so vorgesehen. Nach der Preiserhöhung zum 1. August 2013 mit der Weitergabe der Kosten für die Enthärtung liegen die
Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe im oberen
Mittelfeld. Insofern ist eine Verschärfung der Erlössituation aufgrund der Wasserpreise
nicht zu erwarten. Zu einer Entspannung hat auch das seit Oktober 2014 bestehende
Wasserpreismodell beigetragen.
Für die SWK NETZE und die SWK SETEC werden vor allem Chancen mit der in 2016 beabsichtigten Verschmelzung der letztgenannten und der SWK AQUA auf die SWK NETZE
und die damit einhergehenden Anpassungen der Organisation und Prozesse im Rahmen des Projekts NEMO gesehen. Diese liegen in der Hebung von Synergien und eine
damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb.
Im Geschäftsfeld Energie sieht die SWK ENERGIE Chancen im weiteren Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen, deren Angebotsspektrum kontinuierlich fortentwickelt wird. Im Bereich Contracting steht das Wärmecontracting zum
Beispiel von Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen im
Vordergrund. Dabei gewinnen eine individuelle Kundenbetrachtung und eine darauf
abgestimmte Ansprache in Kampagnenform zunehmend an Bedeutung. Mit dem Relaunch des Online-KundenCenter stehen umfassende Serviceleistungen der SWK
ENERGIE rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Auch hier wurden neue Leistungen,
67
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
wie beispielsweise eigenes Verbrauchsverhalten in individuellen Zeitintervallen, abgebildet.
Die SWK ENERGIE bietet zukünftig zusätzlich ein Beleuchtungscontracting an, das vor
allem auf moderne LED-Technik baut. Im Feld Energiedienstleistungen werden neue
Produkte für Energiemanagement und Energieeffizienz offeriert, um zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. Der Aufbau zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für
Neu- und Bestandskunden zeigt gute Erfolge, sodass hier Potenziale zur Weiterentwicklung bestehen.
Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie sowohl im Privat- als auch Gewerbekundenbereich liegt die Herausforderung der SWK ENERGIE zunehmend in dem Erhalt
und Ausbau der Werthaltigkeit bei Bestandskunden. Dem gilt die kontinuierliche Verbesserung der Vertriebsmaßnahmen.
Bei der lekker Energie resultieren Chancen aus der Weiterverfolgung der nachhaltigen
Kundenorientierung und der kontinuierlichen Effizienzverbesserung bei Dienstleistungen. Zusammen mit der bereits eingeleiteten Neuausrichtung der Vertriebskanäle soll
eine nachhaltig verringerte Kundenwechselrate die Profitabilität weiter absichern. Es
wird erwartet, dass die Kundenanzahl in den nächsten Jahren auf leicht höherem Niveau gehalten werden kann und der durchschnittliche Stromverbrauch der Haushaltskunden langfristig konstant bleibt.
Im Gasbereich wird davon ausgegangen, dass der Verbrauch der Haushaltskunden
langfristig durch effizientere Heizsysteme, bessere Wärmedämmung und die Substitution von Gasheizungen durch alternative Systeme sinken wird. Die Wettbewerbsintensität um Haushaltskunden wird hoch bleiben. Allerdings wird angenommen, dass sich
kleinere Anbieter aus dem bundesweiten Vertrieb zurückziehen bzw. ihre Anstrengungen reduzieren werden. Bei den Geschäftskunden geht die lekker Energie für 2016 vor
dem Hintergrund eines weiterhin durch starke Wettbewerbsintensität gekennzeichneten Marktumfeldes von einem ausgeglichenen Kundengewinn und -abgang aus.
Durch die Volatilität der Einkaufspreise von Energie entstehen bei der lekker Energie
sowohl Chancen durch fallende als auch Risiken durch steigende Notierungen. Die
Auswirkungen dieser Schwankungen werden durch die Back-to-Back-Beschaffung der
für den Businessbereich benötigten Energiemengen sowie durch die rollierende Beschaffung (Verteilung der Beschaffung auf mehrere Einkaufszeitpunkte) des Retailbedarfs reduziert.
Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren insbesondere Risiken aus
der Energiebeschaffung und dem -vertrieb. Die bei der SWK ENERGIE zusätzlich insbesondere in der Energieerzeugung (Strom) bestehenden Risiken haben sich zum Ende
2015 erheblich reduziert.
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Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
In der Energiebeschaffung existieren im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities
Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und
Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang
und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung
(Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose
bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über
Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Aufgrund der Rolle der SWK ENERGIE als
kommunaler Energieversorger werden dessen Portfolios stets risikoavers bewirtschaftet, spekulative Geschäfte sind über das Risikohandbuch ausgeschlossen.
Weiterhin ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung
und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2015 zur Frage der
Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) in Sonderkundenverträgen seine Rechtsprechung auf den Bereich der grundversorgten Kunden und die damit
verbundene zeitliche Begrenzung von möglichen Rückforderungen auf einen Zeitraum
von drei Jahren ausgedehnt. Dadurch wurde für die SWK ENERGIE das grundsätzliche
Risiko eingegrenzt. Vor dem Hintergrund nicht erfolgter (Gas-) bzw. niedriger (Strom-)
Preisanpassungen in den vergangenen Jahren sowie der Verwendung einer angepassten Preisregelung für Neuverträge im Sonderkundenbereich seit 2014 und der Ablösung gegebenenfalls zuvor noch geltender Altverträge wird das mögliche Schadenspotenzial als gering eingeschätzt. Für mögliche Rückerstattungen der bei Strom- und Gaskunden erfolgten Preissteigerungen bestehen Rückstellungen, allerdings in einer deutlich niedrigeren Höhe als 2014.
In der Energieerzeugung (Strom) bestehen Risiken durch den fortschreitenden Zubau
von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Zum einen hat dies eine dämpfende Wirkung auf die Strom-Großhandelspreise, wodurch das Erlöspotenzial konventioneller
Kraftwerke begrenzt wird. Zum anderen führt der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien dazu, dass die notwendige Auslastung von konventionellen Kraftwerken nicht gewährleistet werden kann. Deren wirtschaftlicher Betrieb wird somit oftmals unmöglich.
69
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Dies betrifft mit TGH und letztmalig in 2015 mit der GSH auch die SWK ENERGIE. Die
TGH wurde mittlerweile in eine Warmreserve überführt und wird nur noch vereinzelt zu
Regelungszwecken eingesetzt. Ziel ist es, die nächsten Jahre zu überbrücken, bis die
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke,
unter anderem durch Schließung älterer konventioneller Kraftwerke, wieder besser
sind. Für die GSH sind mit Ablauf des Jahres 2015 keine Rückstellungen für Drohverluste mehr erforderlich. Für die TGH entfallen diese auch, weil durch die Beendigung des
Stromliefervertrags keine Abnahmeverpflichtung mehr besteht.
In der Berichtsperiode wurden im Rahmen der Vermarktung der GSH- und TGHKraftwerksmengen die Inputpreise für CO2-Zertifikate (physisch erfüllte Termin- und
Spotmarktgeschäfte von European Emission Allowances) sowie bei der GSH zusätzlich
für Kohle (Swapgeschäft, bei dem ein Terminpreis gegen einen Index fixiert wurde) über
die Quantum abgesichert. Im Dezember 2015 erfolgte der Ausstieg aus der GSHBeteiligung. Gemäß der vertraglichen Regelungen wurden von der SWK ENERGIE ein
(Teil-)Darlehen in Höhe von 17.800 TEuro und ein Zins-Swap in gleicher Höhe von der
GEKKO übernommen. Weiterhin wurde eine Termingeldanlage in Höhe von 17.800 TEuro an die KFW IPEX-Bank GmbH verpfändet. Der Marktwert der Zins-Swap-Vereinbarung
beträgt zum 31. Dezember 2015 -3.700 TEuro. Hierfür wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck entwickelt die SWK ENERGIE ihre zielgruppenspezifischen Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden ständig weiter. Auch
der Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen (Energiemanagement und Energieeffizienz) wird fortgesetzt, um zusätzliche Deckungsbeiträge zu
generieren. Synergie- bzw. Kostensenkungspotenziale werden durch das Beschaffungsmodell mit der Quantum und dem Kundenservicemodell der DYNERGIO SERVICE
realisiert.
Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter
Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form
von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt (außerbörslicher
Handel) ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall i. d. R. die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder
Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen
Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte
Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen
einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als
vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatz-Risiko. Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch
ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferun-
70
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
gen bis 2017). Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung des neuen Besicherungskonzepts in 2012 nehmen die Lieferverträge, die die Quantum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt, zu.
Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in
der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert.
Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr
70.000 TEuro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2015 Bürgschaften in Höhe von
38.400 TEuro an Handelspartner der Quantum ausgegeben.
Bei der SWK ENERGIE wird für 2016 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten
Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte. Trotzdem sind wegen des starken Preiswettbewerbs Preisreduzierungen gegenüber Bestandskunden vorgesehen. Für die Sparte Wärme wird davon ausgegangen, dass Margenverbesserungen aufgrund einer angenommenen Reduzierung
der Erdgasbezugspreise, die für die Wärmeproduktion relevant sind, erreichbar sind.
Weiterhin wird ein steigender Aufwand aus Abschreibungen wegen höherer Investitionen und ein höherer Personalaufwand hauptsächlich wegen einer Tarifsteigerung erwartet. Darüber hinaus fällt – anders als 2015 – kein abschließender Ertrag aus der
Ergebnisabführung der GEKKO wegen Veräußerung dieser Beteiligung an. Auf Basis
dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2016 mit einem moderat niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2015 geplant.
Die lekker Energie geht trotz eines schwierigen Marktumfelds in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2016 von einem deutlich positiven Jahresergebnis aus, allerdings nicht
auf dem Niveau des Jahres 2015. Alle strategischen Maßnahmen der Gesellschaft zielen weiterhin darauf ab, die Kundenbasis zu stärken und die Wechselraten zu senken.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt aber bei aller Wettbewerbsintensität oberstes
Ziel.
Im Geschäftsfeld Verkehr sieht die Geschäftsführung der SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin schwierig. Neben dem demografischen Wandel verändern sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So schätzen mehr und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, vor allem das Sozialticket. Hier haben die Kunden keine Bindung von mindestens zwölf Monaten und entscheiden von Monat zu Monat neu, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung
und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote, deren Intensivierung und Weiterentwicklung weiterhin im Fokus der nächsten Jahre steht. Über
die neuen Informations- und Vertriebskanäle wird beabsichtigt, neue Zielgruppen für
71
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
die Fahrt mit Bus und Bahn zu gewinnen. Weiter wird es darauf ankommen, wie das
Land NRW die künftigen Förderprogramme für Verkehrsunternehmen ausgestaltet.
Für die SWK MOBIL barg bislang das Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen große Risiken aufgrund der für den ÖPNV in einer diesbezüglichen Verordnung festgelegten Repräsentativität nur des kommunalen Tarifvertrags Nahverkehr. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den ÖPNV-spezifischen Teil des Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen, in dem als repräsentativer Tarifvertrag ausschließlich der Tarifvertrag Nahverkehr definiert wurde, am 1. September 2015 gekippt. Damit
dürfen die für die SWK MOBIL tätigen Fremdunternehmer ihr Fahrpersonal auch weiterhin nach dem privaten Tarifvertrag des Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen bezahlen. Eine Anpassung des privaten auf das kommunale Lohnniveau hätte enorme Mehrkosten für die SWK MOBIL bedeutet. Seit April 2016 ist der mit der
ver.di verhandelte Tarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen nun auch als repräsentativer Tarifvertrag in das Tariftreuegesetz NRW aufgenommen. Dieses Risiko entfällt somit.
Bei der SWK MOBIL wird davon ausgegangen, dass 2016 keine größeren aperiodischen
Erträge aus Landesmitteln NRW, aus dem Fremdnutzer- sowie dem Schwerbehindertenausgleich sowie aus der Erstattung von Aufschlägen des Erneuerbare Energien Gesetz
für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Ferner wird angenommen, dass das Tarifverhandlungsergebnis für 2016 nicht über der in der Planung angesetzten Steigerung
liegen wird. Auf Basis dieser Annahmen wird für das Geschäftsjahr 2016 mit einem
niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2015 geplant.
Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK
geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein und den Verbund in der Stadt
Krefeld sowie bei der MVA Weisweiler sieht die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Die überregionalen Aktivitäten in den Großräumen Köln und Düsseldorf werden
weiter ausgebaut. Dieser Weg soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, um neue
Kunden zu gewinnen.
Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen
sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen. Durch die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien hat sich die Gesellschaft eine Prozessstruktur
geschaffen, mit der sie auch in dem hart umkämpften Umfeld eine gute Wettbewerbsposition aufweist.
Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48.100 TEuro. Sie ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK
AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese
reduzierte sich von 8.400 TEuro in 2014 auf 6.800 TEuro in 2015. Der Haftungseintritt
72
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
der vorbezeichneten Verpflichtungen wird unverändert als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum
31. Dezember 2015 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
Bei der EGN besteht ein weiteres wesentliches Risiko in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2015 hat der
Rhein-Kreis Neuss seinen mit der EGN geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten Teilen zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Der Kreis wird die Beseitigung seiner Abfälle
europaweit ausschreiben. Trotz einer temporären Auslastung der Müllverbrennungsanlagen aufgrund von Zusatzmengen aus dem Ausland bestehen in Nordrhein-Westfalen
Überkapazitäten. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2015 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren können zu weiteren Bildungen von Drohverlustrückstellungen führen.
Die EGN sieht in der Entsorgungsbranche großes Wachstumspotenzial. Ziel der Geschäftsführung ist es, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen. Bedingt durch die
Teilkündigung des Rhein-Kreises Neuss wird davon ausgegangen, dass zur Kompensation Mengen zur thermischen Verwertung durch neue langfristige Verträge abgesichert
werden. Sollten diese die Verbrennungskosten der EGN nicht decken, könnte sich hieraus 2016 eine Belastung aus der Bildung von zusätzlichen Drohverlustrückstellungen
ergeben. Wegen der starken Abhängigkeit von den Rohstoffmärkten bleibt das Ergebnis
der NOEX risikobehaftet. Aufgrund der zu erwartenden Drohverlustrückstellungen im
Verbrennungsgeschäft rechnet die EGN 2016 mit einem deutlich schlechteren Ergebnis
als 2015.
Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige
Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells der Gesellschaft weiterhin das Ziel.
Durch die Ausgestaltung der MKVA als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz bildet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen
Baustein zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger. Damit leistet die Anlage
einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen
wird.
Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die
Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil.
Die GSAK geht für das laufende Geschäftsjahr von einem leichten Rückgang des Jahresüberschusses aus.
73
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Weiterhin können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden:
Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich die positive Entwicklung der
GGK seit dem Herbst 2013 nur noch bis zum Sommer 2015 fortgesetzt, so dass der
Vorjahreswert von über 39.000 qm verkaufter Gewerbeflächen im Berichtsjahr mit unter
25.000 qm deutlich verfehlt wurde. Dies hat auch an dem im Gesamtlagebericht des
Vorjahres erwähnten und bereits im April 2014 erzielten „Ausverkauf“ des seit vielen
Jahren sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord zu tun, welches die Gewerbeflächenverfügbarkeit bei der GGK seitdem ausschließlich auf den Krefelder Süden beschränkt. Allerdings geben die zahlreichen weit gediehenen Verhandlungen über Flächen in Fichtenhain zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2016) Anlass zur Hoffnung,
dass das Geschäftsjahr 2016 selbst das Niveau von 2014 deutlich übertreffen wird. Für
die mittelfristige Zukunft kommt dem Erwerb neuer Flächen insbesondere im Nordosten
der Stadt (nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an
der A 57 im neuen FNP der Stadt Krefeld) eine hohe Bedeutung zu.
Neue Chancen ergeben sich für die GGK bereits seit dem Jahr 2014 aus der Revitalisierung der Liegenschaft „Handwerkerhof“ (bzw. „Werkkontor Krefeld“), in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die
GGK äußerst sinnvoll erscheint. Die sehr gute Vermarktung der Lager- und Büroflächen,
welche im Zuge des 1. Bauabschnittes im Gebäude Nauenweg 40 realisiert werden
konnte, hat sich bezüglich der im Berichtsjahr realisierten Loft-Büros im Objekt Nauenweg 42e zwar leider nicht in dem erhofften Maße fortgesetzt, doch konnte im Frühjahr 2016 eine weitere langfristige Vermietung realisiert werden. Besonders erfreulich
ist jedoch insbesondere die schon zum Baustart im Frühjahr 2016 erreichte Vollvermietung des Neubaus an der Vorster Straße/Ecke Nauenweg.
Grundstücksverkäufe sind bekanntermaßen nie zuverlässig zu prognostizieren und
können manchmal auch noch in einem fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen
scheitern. Diese bereits in den Lageberichten der Vorjahresabschlüsse der GGK getroffene Feststellung schlug im Berichtsjahr in besonders eklatanter Weise zu Buche,
löste doch allein die Nicht-Realisierung des Verkaufes eines ganz bestimmten Grundstücks einen Gewinnausfall von 700 TEuro und die Notwendigkeit einer Nachtragsplanung (und letztlich einen Jahresverlust von 564 TEuro) aus. Dieses Risiko besteht auch
in den kommenden Jahren angesichts der Tatsache, dass erneut einige sehr große
Grundstücke (mit > 20.000 qm Fläche) zum Verkauf eingeplant werden mussten, so
dass eine Nicht-Realisierung wiederum besonders schwerwiegende Auswirkungen auf
den Wirtschaftsplan hätte. Unverändert gültig bleibt auch die Feststellung, dass der
schon seit etlichen Jahren bestehende erhebliche Vermarktungsdruck in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke steht. Diese Situation hat sich mit dem erwähnten „Ausverkauf“ des Gewerbegebiets Uerdingen-Nord
im April 2014 noch deutlich verschärft und auch gegenwärtig bedeutet jeder größere
74
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Grundstücksverkauf neben den damit verbundenen positiven Aspekten als „Kehrseite
der Medaille“ auch einen weiter zunehmenden Gewerbeflächenengpass.
Darüber hinaus liegt für die GGK natürlich auch im Vermietungsgeschäft stets ein Risiko, welches jedoch im Berichtsjahr durch die Veräußerung des über viele Jahre an einen einzigen Mieter vermieteten Büroobjekts Krützpoort 16 deutlich reduziert werden
konnte. Selbiges gelang dann erneut im Februar 2016 beim Objekt Campus Fichtenhain
71, das ebenfalls an ein einziges Unternehmen vermietet war und somit für die GGK ein
erhebliches „Klumpenrisiko“ enthielt, das jedoch mit dem Verkauf auf den Erwerber
übergegangen ist.
Ein langfristiges Risiko der GGK liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der
Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde.
Für die Krefelder Bau bestand bislang ein Risiko zur Erfüllung der Pachtforderungen
aus dem Pachtvertrag über den KönigPALAST durch die Seidenweberhaus GmbH. Zwischenzeitlich ist mit der Seidenweberhaus und der Stadt Krefeld eine Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrags des KönigPALAST Krefeld geschlossen worden. Durch den
Schuldbeitritt der Stadt Krefeld zur Erfüllung der Pachtforderungen hat sich das Risiko
für die Krefelder Bau deutlich reduziert.
Im Wirtschaftsplan der Krefelder Bau wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2016 ein
Jahresüberschuss von 116 TEuro bzw. 2017 eines Jahresüberschuss von 103 TEuro erwartet.
Bei der Seidenweberhaus sind die vorhandenen technischen Anlagen im Heizungsund Lüftungsbereich seit 1976 in Betrieb und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der
Technik. Die Veranstaltungstechnik (Ton) entspricht weitgehend den aktuellen technischen Anforderungen. Die Showlichttechnik wird in den nächsten Jahren laufend einer
technischen Anpassung unterzogen. Ohne weitreichende Sanierungen ist der Betrieb
des Seidenweberhauses nur noch drei Jahre aufrecht zu erhalten. Dann ist das Gebäude 43 Jahre alt und Teile der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik sind nicht mehr voll funktionsfähig.
Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass bei
der Seidenweberhaus auch in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das
Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau und der Stadt
Krefeld bestimmt. Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen
von der Seidenweberhaus GmbH getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der
Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In
den nächsten Jahren fallen notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen
Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Videowürfel, Scheinwerfer)
75
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
an. Der Zuschussbedarf der nächsten Jahre beträgt für den KönigPALAST bei geplantem
Geschäftsverlauf ca. 2.300 TEuro.
Bei der Stadtentwässerung kann die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes durch
die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere
zu einer Reduzierung der zukünftigen Jahresergebnisse führen. Würde der Rückgang
noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung der Stadtentwässerung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der
Planung angesetzten Zinsniveau von 6,29 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rund 3.400 TEuro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich.
Ein weiteres Risiko besteht bei der Stadtentwässerung in der geringen Eigenkapitalhöhe. Nach der EigVO ist es nicht gestattet, die Finanzierung von Krediten durch neue
Kredite sicherzustellen. Für die Stadtentwässerung wird zukünftig eine stärkere Finanzierung über Rücklage notwendig werden. Aktuell werden Maßnahmen diskutiert, wie
die Verkürzung der Abschreibungsdauern, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise
auch für den Anlagenbestand oder die Bündelung und Neuverhandlung bestehender
Darlehen hinsichtlich längerer Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen. Ziel ist, die Tilgungsraten zu senken bzw. zu strecken, um letztlich die Finanzierung der Stadtentwässerung auch zukünftig sicherzustellen zu können.
Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch
eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima
am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inklusiv der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie auch durch ein gezieltes Standortmarketing zu weiteren Neuansiedlungen am
Standort Krefeld (inklusiv der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer Gewerbesteuer-Einnahmen) beiträgt.
Die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft seit der Neustrukturierung im Jahr 2009
hat mittlerweile darin ihren Ausdruck gefunden, dass im Jahr 2015 die Aufnahme von
fünf weiteren Krefelder Unternehmen als Gesellschafter der WFG umgesetzt werden
konnte, nachdem sich sogar noch ein rundes Dutzend weitere Unternehmen für eine
Beteiligung beworben hatten. Neben der positiven Auswirkung für das Image der Gesellschaft hat sich dadurch auch das Eigenkapital um die Stammkapitaleinlagen dieser
fünf neuen Gesellschafter erhöht.
Durch die Zuschussgewährung der Stadt Krefeld sind die Risiken der WFG im Wesentlichen darauf begrenzt, dass die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterdeckung nicht
z. B. durch außerordentliche Aufwendungen in nennenswertem Umfang überschritten
wird.
76
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bei der Wohnstätte liegt der Anteil des öffentlich geförderten Bestandes nur noch bei
ca. 18 % des Gesamtbestandes, daraus ergibt sich ein größerer Spielraum bei der
Mietpreisfestsetzung und der Belegung der Wohnungen.
Bei der Wohnstätte können sich Risiken aus weiter steigenden Erlösausfällen infolge
Leerstand ergeben.
Im Wirtschaftsplan der Wohnstätte wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2016 bzw.
2017 ein Jahresüberschuss von 5.829 TEuro bzw. 5.879 TEuro erwartet. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der Wohnstätte wird auch in Zukunft in der Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie im weiteren Ausbau einer ortsnahen und
flexiblen Mieterbetreuung liegen. Für die Geschäftsjahre 2016/2017 sind Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen von 75 TEuro vorgesehen.
Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist beim Zoo aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit
drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und
Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in
den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Der leichte Rückgang der Personalkosten
im Berichtsjahr ist in Einmaleffekten begründet.
Auch bei optimierter Kostensituation verteuert sich die Aufwandsseite beim Zoo weiterhin regelmäßig um die allgemeine Preissteigerungsrate. Kostensteigerungen lassen
sich bei den Eintrittspreisen nur im Verhältnis der allgemeinen Preissteigerung weitergeben.
5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld
Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird
innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der
Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig.
Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der
Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der
Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals
kommen. Zum 31. Dezember 2015 liegt dieses bei 499.134 TEuro (Vj. 506.915 TEuro).
Aufgrund der positiven Entwicklung im Gesamtjahresergebnis 2015 hat sich die Eigenkapitalreichweite im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert. Bei Gesamtjahresfehlbeträgen auf dem Niveau des Jahres 2015 wird das Eigenkapital des Konzerns Stadt
Krefeld in rund 49 Jahren (Vj. 11 Jahre) aufgezehrt sein.
77
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates
Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Kathstede, Gregor, bis 20.10.2015
1
Funktion
SWK Stadtwerke Krefeld AG
RWE AG
Verband der kommunalen RWE - Aktionäre GmbH (VkA)
Zweckverband VRR
Krefelder Bau GmbH
WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Mitglied Aufsichtsrat
Regionalbeirat West
Gesellschafterversammlung
Stellv. Mitglied Verbandsversammlung
Aufsichtsrat
Vorsitzender Aufsichtsrat
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Aufsichtsrat
Standort Niederrhein GmbH
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
Helios Klinikum Krefeld GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Aufsichtsrat
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Gesellschafterrat
Beirat
Gesellschafterrat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK)
Beirat
Gesellschafterrat
Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld
Beirat
mbH & Co. KG (GSAK)
SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft
Koordinierungskreis Entsorgung
Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH
Vorstand
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
Verbandsversammlung
Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss
Vorsitzender Verbandsvorstand
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
Vorsitzender Verbandsversammlung
Vorsitzender Hauptausschuss
Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises
Verbandsvorsteher
Viersen
Verwaltungsrat
Sparkasse Krefeld AöR
Hauptausschuss
Risikoausschuss
Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal,
Mitglied
Nettetal, Viersen, Geldern der Sparkasse Krefeld
Provinzial
Kommunalbeirat
Sparkassenakademie NRW
Trägerversammlung
Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld
Vorsitzender Stiftungskuratorium
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld
Stiftungskuratorium
Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen
Stiftungskuratorium
Nettetaler Sparkassenstiftung
Stiftungskuratorium
Tönsivorster Sparkassenstiftung
Stiftungskuratorium
Viersener Sparkassenstiftung
Stiftungskuratorium
DSM Außenwerbung Krefeld GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat
Hauptausschuss Deutscher Städtetag
Mitglied
Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der Mitglied
Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE)
Präsidium Deutscher Städtetag
Mitglied
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Vorstand
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Vorsitzender Präsidium, bis 01.12.2015
Gemeinden und Kreise in NRW e.V.
Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.)
Kuratorium
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Kuratorium
Zoo Krefeld gGmbH
Aufsichtsrat
Bürgerstiftung Krefeld
Stiftungsrat
78
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Kathstede, Gregor, bis 20.10.2015
1
Funktion
Adolf-Luther-Stiftung
Verein „Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.“
Gesellschaft Bürger und Polizei e.V.
Gerd-Wellen Sportstiftung
Deutsches Medikamentenhilfswerk action medeor e.V.
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Provinzial Rheinland Holding
Provinzial Rheinland Versicherung AG
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
LBS
Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA)
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Vorstand
Vorstand
Mitglied
Kuratorium
Mitglied
Vorstandsvorsitzender, seit 16.04.2015
Gewährträgerversammlung, seit 26.01.2015
Mitglied, seit 21.03.2015
Mitglied, seit 21.03.2015
Vorsitzender Kommunalbeirat, seit 29.01.2015
Risikobeirat
Meyer, Frank, seit 21.10.2015
1
Funktion
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS)
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG)
Vorsitzender Präsidium, seit 02.12.2015
Vorsitzender Aufsichtsrat
Gesellschafterrat
Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK)
Gesellschafterrat
Beirat
Gesellschaft Bürger und Polizei e.V.
Mitglied
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH Gesellschafterrat
& Co. KG (GSAK)
Beirat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat
Helios Klinikum Krefeld GmbH
Aufsichtsrat
Krefelder Bau GmbH
Aufsichtsrat
Nettetaler Sparkassenstiftung
Kuratorium, seit November 2015
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
Verbandsversammlung, seit 11.11.2015
Stellv. Mitglied Verbandsvorstand, seit 21.12.2015
Stellv. Mitglied Trägerausschuss, seit 21.12.2015
Sparkasse Krefeld AöR
Verwaltungsrat
Hauptausschuss
Risikoausschuss, seit 11.11.2015
Regionalbeiräte Kempen, Willich, Tönisvorst, Schwalmtal,
Mitglied
Nettetal, Viersen und Geldern
Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld
Kuratorium, seit November 2015
Sparkassenstiftung Natur und Kultur Kreis Viersen
Kuratorium, seit November 2015
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld
Vorsitzender Kuratorium
Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises
Verbandsvorsteher, seit 11.11.2015
Viersen
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Kooptiertes Mitglied Vorstand, seit 04.11.2015
Standort Niederrhein Krefeld
Gesellschaftsversammlung
Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.)
Kuratorium
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsrat
SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft
Koordinierungskreis Entsorgung
Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat
Tönisvorster Sparkassenstiftung
Kuratorium, seit November 2015
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)
Gesellschaftsversammlung
Viersener Sparkassenstiftung
Kuratorium, seit November 2015
79
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Meyer, Frank, seit 21.10.2015
1
Funktion
Vorsitzender Aufsichtsrat
Vorsitzender Gesellschaftsversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand, seit 17.12.2015
Verbandsversammlung
Stellv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss
seit 17.12.2015
Stellv. Mitglied Verbandsversammlung
WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Zoo Krefeld gGmbH
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
Zweckverband VRR
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Cyprian, Ulrich
2
Funktion
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Seidenweberhaus GmbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld GmbH & Co. KG
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
VRR AöR
Zweckverband VRR
Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR)
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises
Viersen
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Nebenamtlicher Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Beirat
Beirat
Ausschuss für Investitionen und Finanzen
Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied)
Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Finanzausschuss
Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied)
Gesellschafterversammlung
Allgemeiner Ausschuss
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat, bis 20.10.2015
Verwaltungsrat
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Zielke, Beate
3
Funktion
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA)
Bundesagentur für Arbeit – Krefeld –
Unfallkasse NRW (UK NRW)
Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und
Westfalen (FSG)
Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH
Jobcenter
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT
80
Verbandsversammlung
Verwaltungsrat
Aufsichtsrat
Vorstandsvorsitzende
Verwaltungsausschuss
Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss
Mitgliederversammlung und Beirat
Aufsichtsrat
Vorsitzende der Trägerversammlung
Beirat
Beirat
Kuratorium
Kuratorium
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Micus, Gregor
4
Funktion
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der
Hochschule Niederrhein e.V.
Volksbund Deutsche Gräberfürsorge, Kreisverband Krefeld
Verein Niederrhein e.V.
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
stellvertrendes Mitglied
Mitglied
Kurator
Vorsitzender
Vorsitzender
Mitglied und Kurator
Aufsichtsrat
Kuratorium
Linne, Martin
5
Funktion
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsrat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
NRW Urban Service GmbH
Aufsichtsrat
Krefelder Bau GmbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Name
GB
Unternehmen / Zweckverband
Visser, Thomas
6
Funktion
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaft für Stadtreiningung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. KG
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Verein Niederrhein e.V.
Villa Merländer e.V.
Helmut und Erni Aretz Stiftung
81
Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung
Beirat
Gesellschaftsrat
Beirat
Gesellschaftsrat
Beirat
Gesellschaftsrat
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Beirat
Naturschutzwart
Kuratorium
Kuratorium
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Behr, Barbara
Grüne
Lehrerin
Seidenweberhaus Krefeld GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Krefelder Bau GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Blondin, Marc
CDU
Versicherungsfachmann
Bovenkerk, Wilfried
SPD
Chemikant, Technikum
Brauers, Ruth
UWG
Rentnerin
Butzen, Hans
ab 16.11.2015
Cakir, Basri
SPD
DIE LINKE
Cäsar, Anja
Grüne
Dahm, Roman
SPD
Drabben, Andreas
UWG
Drießen-Seeger, Anke
SPD
Ertürk, Mustafa
SPD
Fasbender, Walter
CDU
Gabriel, Joachim
SPD
Dr. Galke, Stefan
Grosche, Gregor
CDU
CDU
Briefzusteller Deutsche Post AG GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Seidenweberhaus GmbH
Kriminalhauptkomissar
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Krefelder Bau GmbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Kulturstiftung Sparkasse
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Seidenweberhaus GmbH
Bankkaufmann
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Zweckverband KRZN
Diplomkaufmann, kaufmännischer Krefelder Bau GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Angestellter
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinBürokaufmann
Maas-Nord
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Rechtsanwalt
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs AG
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Geschäftsführer/Unternehmer
groscheundkronen immobilien
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
gmbh
82
Stellv. Mitglied
Stellv.
Aufsichstratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Beiratsmitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Haas, Michael
SPD
Servicemitarbeiter Kundencenter
SWK
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Hagemes,Stephan
DIE LINKE
Ambulanter Betreuer
Hahnen, Ulrich (MdL)
SPD
Dipl.-Finanzwirt,
Land NRW
Krefelder Bau GmbH
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Wohnstätte Krefeld AG
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Kulturstiftung Sparkasse
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord
Zweckverbandsversammlung KRZN
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Seidenweberhaus GmbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Krefelder Bau GmbH
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Wohnstätte Krefeld AG
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Seidenweberhaus
Krefelder Bau GmbH
Kulturstiftung Sparkasse
Wohnstätte Krefeld AG
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Seidenweberhaus GmbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Krefelder Bau GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Hansen, Thorsten
Grüne
Dr. Hattstein, Gero
CDU
Heitmann, Joachim C.
FDP
Heitzer, Hans-Jürgen
bis 26.01.2015
AfD
seit 27.01.2015
Parteilos
Hengst, Jürgen
SPD
Manager-Diplom-Betriebswirt
Rechtsanwalt
Lehrer
Hoffmann, Paul
FDP
HNO-Facharzt
Horster, Rolf
SPD
Krankenpfleger
John, Daniel
Grüne
Büroleiter Landtagsbüro
83
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv.
Aufsichstratsmitglied
Beiratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Beiratsmitglied
Stellv.
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Klaer, Gisela
SPD
Heilpraktikerin
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
HELIOS Klinikum Krefeld GmbH
HPZ Heilpädagogisches Zentrum
Krefeld Kreis Viersen gGmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG
Zweckverband KRZN
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord
Krefelder Bau GmbH
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Uerdinger Kaufmannsbund
Uerdinger Heimatbund
Einzelhandelsverband KR-VIE
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Kulturstiftung Sparkasse
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zoo Krefeld gGmbH
Verwaltungsgesellschaft Waldgut
Schirmau mbH
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Klein, Peter
Piraten
Netzwerkadministrator
Klein, Simone
SPD
Kommunikationstrainerin
Kühn, Timo
CDU
Kaufmann/Geschäftsführer
Läckes, Manfred
CDU
Ingenieur
Lichtenberg, Benedikt
CDU
Handelsfachwirt (Eisen- und
Metallhandel GmbH)
Lohmar, Ulrich
CDU
Juwelier/Uhrmachermeister
Matthias, Heidi
Meincke, Karin
Müllers, Ingeborg
Neukirchner, Stefanie
Nottebohm, Doris
Oellers, Britta
Grüne
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
Mitarbeiterin Frauenkulturbüro
NRW e.V.
Krankenschwester
Personalratsvorsitzende für
Lehrerinnen und Lehrer an
Berufskollegs bei der Bezirksreg. Sparkassenzweckverband Krefeld
Düsseldorf
Kreis Viersen
Kulturstiftung Sparkasse
Krefelder Bau GmbH
Kulturstiftung Sparkasse
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Ernährungsberatung
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband euregio rhein-maasnord
Bankkauffrau
HELIOS Klinikum
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
84
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Beiratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Zweckverband
Funktion
Oppers, Jürgen
SPD
Technischer Angestellter
Mitglied
Stellv. Mitglied
Ott, Florian
FDP
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
und Dozent Uni Duisburg-Essen
Zweckverband KRZN
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Verwaltungsgesellschaft Waldgut
Schirmau mbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs- AG
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Zoo Krefeld gGmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Seidenweberhaus GmbH
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
GSAK Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Zweckkverband VRR
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Zweckverband euregio rhein-maasnord
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
Zweckverband EUREGIO RheinMaas-Nord
-
Özkurt, Halide
Peters, Anja
SPD
CDU
Sozialpädagogin
Beratungsstellenleiterin
Dr. Porst, Günther
FDP
Dipl. Ing.
Preuß, Claus-Dieter
Die PARTEI
Reuters, Philibert
CDU
Roemer, Simone
CDU
Studienrätin
Rüsing, Björn
bis 16.11.2015
SPD
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Landtag NRW
Schmitz, Heinz-Albert
CDU
Landwirt
Schock, Gabi
SPD
Referentin für Kommunalpolitik,
Umweltberatung
Seeger, Julian
SPD
Erzieher
Spanier-Oppermann,
Ina
SPD
Landtagsabgeordnete
Späth, Karin
Suermondt, Julia
SPD
DIE LINKE
Rentnerin
Filmemacherin, Fernsehautorin
85
Mitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsrat
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Kuratorium
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Beiratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Stellv. Mitglied
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Wettingfeld, Jürgen
CDU
Geschäftsführer / Dipl.-Ing.
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Sparkassenzweckverband Krefeld
öff. best. Sachverständiger
Kreis Viersen
GGK Grundstücksgesellschaft
Krefeld mbh & Co. KG
Wohnstätte AG
Bankkaufmann/Diplomkaufmann WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Zweckverband KRZN
Wirtschatfwissenschaftler
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Projektleiter
Zweckverband KRZN
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
Syndikusanwalt
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Krefeld
Kreis Viersen
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wingender, Daniel
CDU
Winzen, Benedikt
SPD
Yilmaz, Sayhan
Grüne
Zecha, Michael
CDU
Unternehmen /
Zweckverband
86
Funktion
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Fachbereich Rechnungsprüfung — Bericht Nr. xx/20xx
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