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Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
392 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:47
Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4611 /17 Anlage-Nr. 1, 2 FB/Geschäftszeichen: - 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 für das Haushaltsjahr 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters Beschlussentwurf: 1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2015 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016. 2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister für seine Geschäftstätigkeit gem. § 116 (1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4611 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient. Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 08.12.2016 wurde der Gesamtabschluss 2015 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 konnte erst Mitte des Jahres 2017 abgeschlossen werden, da zunächst die Prüfung des vorangegangenen Gesamtabschlusses 2014 abzuschließen war, die dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzungen am 15.03.2017 zur Beratung vorgelegt wurde. Der entsprechende Prüfungsbericht wurde zwischenzeitlich vom Rat beschlossen. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 25/26 des Prüfungsberichtes 06/2017 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: "Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen." Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 29 ff.) abgedruckt ist. Der Bericht Nr. 06/2017 der Rechnungsprüfung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2017 (Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 4519/17) zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Das Abstimmungsergebnis wird in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates bekannt gegeben. Der Prüfungsbericht Nr. 06/2017 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Die Seite 26 wird nach Unterzeichnung gesondert zur Verfügung gestellt. Begründung Seite 3