Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
11.01.19, 18:06
Aktualisiert
27.01.19, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 04.12.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung der
Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten
Vorlagen-Nr.: 270/2018 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Herr Fiebrich begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Er bittet darum, den Fraktionen das
Stellenprofil noch zur Kenntnis zu geben.
Auf seine Nachfrage hin führt Herr Heller aus, dass das Stellenprofil gemeinsam mit den
anderen beteiligten Kommunen erarbeitet wurde. Auch steht die Gemeinde Kall, der die
Federführung dieses interkommunalen Projektes obliegt, in enger Abstimmung mit dem Kreis
Euskirchen, der die Verwaltung auch bei der Ausschreibung unterstützt hat. Darüber hinaus
wurde ein Familienzentrum beteiligt. Die organisatorische Ansiedlung der Stelle erfolgt bei
Team 1.3 der Gemeinde Kall, die fachliche Aufsicht obliegt dem Kreis Euskirchen. Es wurden
insg. 5.000 € für Fortbildung im Haushalt 2019 eingestellt.
Herr Dr. Wolter weist darauf hin, dass die vier beteiligten Kommunen diejenigen im Kreis
Euskirchen sind, welche ihre Kindergärten in eigener Trägerschaft führen. Er fordert daher die
Beteiligung des Kreises Euskirchen.
Herr Heller stimmt dem grundsätzlich zu. Allerdings sei dies momentan nicht umzusetzen. Die
Verwaltung hoffe künftig auf eine Verbesserung der finanziellen Situation, evtl. auch im Rahmen
der Kostenerstattung gem. KiBiz oder alternativer Fördermöglichkeiten.
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
27.11.2018 -TOP 7.2- spricht der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss
an den Rat aus, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Zülpich und den
Gemeinden Dahlem und Nettersheim zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die
kommunalen Kindertagesstätten abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum 01.01.2019 durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
mit der Stadt Zülpich und den Gemeinden Dahlem und Nettersheim eine entsprechende
Fachkraft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für 5 Jahre einzustellen
(vordringlich zwei Halbtagsstellen, alternativ eine Vollzeitstelle).
Gleichzeitig wird beschlossen, die notwendigen Stellen im Vorgriff auf den Haushalt 2019
einzurichten.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2019 ff. bereitzustellen unter
Berücksichtigung der entsprechenden Kostenerstattungen der Beteiligten Kommunen an die
Gemeinde Kall.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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