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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.01.19, 14:38
Aktualisiert
27.01.19, 10:56
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; 
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.09.2018 32 Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; Aufstellungsbeschluss 379/2018 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, Erftstadt-Gymnich, Photovoltaikanlage A61. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der FNP-Änderung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)