Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
23.01.19, 14:38
Aktualisiert
27.01.19, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
25.09.2018
33
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 194, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61;
Aufstellungsbeschluss 381/2018
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 194, Erftstadt-Gymnich, Photovoltaikanlage
A61. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der Vorentwurf des VBP wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, aufgrund
des Planungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)