Daten
Kommune
Leipzig
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24.01.19, 14:56
Aktualisiert
27.01.19, 13:21
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Statistik Hilfen zur Erziehung
III. Quartal 2018
Jugendhilfeausschuss am 10.12.2018
1
Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung
II. Quartal 2018 und III. Quartal 2018
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der vergebenen Hilfen
3.000
III. Quartal 2018 HzE 3.219 Hilfen
umA 186 Hilfen
II. Quartal 2018 HzE 3.175 Hilfen
umA 209 Hilfen
3.500
3.226
3.178
3.243
3.147
3.121
3.269
2.500
2.000
1.500
1.000
500
214
211
202
193
183
183
0
April
Mai
HzE
Juni
umA
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Monat
HzE Quartal
Juli
August
September
umA Quartal
2
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2018
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (mit umA) in Leipzig ab 2015
4.000
Juni
Juli
August
September
2.888
3.161
3.347
2.771
3.067
3.261
3.452
Mai
2.846
3.136
3.316
2.669
2.985
3.218
3.426
April
2.815
3.091
3.291
2.606
2.907
3.101
3.340
2.906
3.184
3.348
2.660
2.896
3.096
3.323
Februar
2.613
2.959
3.213
3.437
Januar
2.562
2.932
3.210
3.392
2.470
2.000
2.450
2.500
2.515
3.000
2.874
3.078
3.285
2.876
3.153
3.345
3.500
1.500
1.000
-
-
-
500
März
2015
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
2016
2017
Oktober
November Dezember
2018
3
Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung
im Vergleich zum II. Quartal 2018 in den Sozialbezirken
ohne unbegleitete minderjährige Ausländer
Fallzahlentwicklung im Vergleich
zum II.Quartal 2018 in Prozent
6,4
6,0
4,0
3,5
2,0
↑
-2,0
-4,0
-6,0
↑ ↑
0,5
↑
0,0
0,7
0,8
↑
↑
↓
↓
↓
6,5
-1,5
-2,1
-4,7
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nord
Sozialbezirk
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
4
Zu- und Abgänge mit umA nach verschiedenen
Altersgruppen
II. Quartal 2018
SGB VIII
bis 6 Jahre
7 - 12 Jahre
13 - 17 Jahre
Gesamt
§ 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform
Zugänge gesamt
26
38
41
105
davon:
26
37
34
97
-
1
7
8
Abgänge gesamt
13
14
65
92
davon:
13
14
40
67
-
-
25
25
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
III. Quartal 2018
SGB VIII
bis 6 Jahre
7 - 12 Jahre
13 - 17 Jahre
Gesamt
§ 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform
Zugänge gesamt
54
36
62
152
davon:
54
33
55
142
-
3
7
10
Abgänge gesamt
27
15
63
105
davon:
26
15
54
95
1
-
9
10
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
5
70
50
59,3
55,8
60
25,2
25,0
20,1
20,5
16,5
16,4
19,7
14,0
10
19,7
20
31,9
30,0
38,4
37,1
30
36,1
36,8
40
14,7
Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige
Vergebene Hilfen ohne umA in den Sozialbezirken im
II. Quartal 2018 und III. Quartal 2018
0
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nord
Sozialbezirk
II. 18
III. 18
„Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige“ für alle Sozialbezirke.
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
6
Stationäre Außerhalbunterbringung ohne umA Entwicklung
(Stand: 31.06.2018)
(Stand: 30.09.2018)
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
7
Sonderthema:
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
8
Berichterstattung
zur Arbeit des „Präventiv
Aufsuchend Arbeitenden Teams“ (PAAT)
im Jugendhilfeausschuss
Datum: 10.12.2018
Dr. Tsapos – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Grundlagen des Projektes PAAT
- Initiiert durch das Sächsische Handlungskonzept für Präventiven
Kinderschutz
- Finanzielle Absicherung durch Land Sachsen und Stadt Leipzig
mittels einer Kooperationsvereinbarung
- Mit PAAT erfüllt die Stadt Leipzig seine pflichtige Aufgabe der „Frühen
Hilfen“, die sich aus dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen
Bundeskinderschutzgesetz zur Unterstützung von Schwangeren
sowie Eltern mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren ergeben
- Projektbeginn 2011, bis 31.12.2014 mit vier VzÄ, seit 01.01.2015 mit
zwei VzÄ Diplom-Sozialpädagoginnen
- PAAT ist neben den Ehrenamtsangeboten („Wellcome“) sowie den
Familienhebammen ein Angebot im Bereich der Frühen Hilfen in
Leipzig sowie ein Netzwerkpartner im Netzwerk für Kinderschutz und
Frühe Hilfen
- dem Projekt liegt auf kommunaler Ebene eine Konzeption zu Grunde
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
10
Ziele der Arbeit des Präventiv
Aufsuchend Arbeitenden Teams
- PAAT arbeitet im präventiven Kinderschutz
- Das Angebot soll frühzeitig Familien mit besonderem
Unterstützungsbedarf erreichen und ihnen geeignete Hilfen anbieten
- Das rechtzeitige Erkennen und Thematisieren von möglichen
Gefährdungssituationen sowie die Motivierung der Betroffenen,
weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen
- Einen früheren und besseren Schutz für Kinder vor Gefährdungen
durch eine möglichst wirksame Vernetzung der Kinder- und
Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens
- Stärkung der elterlichen Kompetenz, eigenverantwortlich zu handeln
und selbstständig Angebote zu nutzen
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
11
Inhalte der Arbeit des präventiv
aufsuchend arbeitenden Teams
- Ein individuelles Beratungs- und Vermittlungsangebot für
Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern im Alter bis zu
drei Jahren
- (Werdende) Eltern mit Unterstützungsbedarf; z. B. aufgrund von
gesundheitlichen Beeinträchtigungen (psychisch, geistig sowie
physisch), Suchtmittelgebrauch, Gewalterfahrung,
Schulden/Mittellosigkeit, drohender Obdachlosigkeit sowie
Minderjährigkeit der Eltern und Alleinerziehung werden frühzeitig
unterstützt und es werden notwendige und geeignete Hilfen
angeboten
- Information über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt
- Beratung zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie
- Praktische Hilfestellung bei der Antragstellung von Leistungen
- Vermittlung in wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote
- Begleitung zu Behörden und Einrichtungen
- Bei Vermittlung einer HzE endet die Arbeit von PAAT
- Regelmäßige Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
12
Zugänge zum PAAT
- Familien melden sich selbst, „Selbstmelder“
- Allgemeiner Sozialdienst, Amt für Jugend, Familie und Bildung
- Netzwerkpartner/-innen aus dem psychosozialen
Versorgungssystem, der Jugendhilfe und dem
Gesundheitswesen, wie bspw.:
• Schwangerenberatungsstellen, Familienhebammen, Hebammen,
Kliniken, Fachärzte
• Suchtberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen
• soziale Wohnhilfen
• Gemeindenahe Psychiatrie,
• Jobcenter
• ambulant betreutes Wohnen,
• gesetzliche Betreuer,
• Frauenhäuser,
• weitere Angebote des AfJFB, etc.
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
13
Rückblick 2017
-
2017 wurden insgesamt 178 Familien betreut
93 Familien (47 %) waren „Selbstmelder“
44 Familien (25 %) vom ASD vermittelt
11 % Schwangerenberatungsstellen
7 % Familienhebammen und 11 % andere soz. Dienste
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
14
Vermittlung ins Versorgungssystem
- Von 178 Fällen im Jahr 2017 wurden 156 abgeschlossen
- 121 (78 %) davon wurden durch eine „erfolgreiche Vermittlung in
das Versorgungssystem“ der Stadt Leipzig eingebunden.
- Die „Vermittlung an den Allgemeinen Sozialdienst“ lag bei 11%, also
17 Fälle
- In zwei Fällen erfolgte direkt nach dem Erstgespräch eine Vermittlung
an den ASD, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden
Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017
15
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Tel.:
Fax.:
(0341) 123-4350
(0341) 123 3619 / 3731
(0341) 123-4495
www.leipzig.de
16
Amt für Jugend, Familie und Bildung
15. Januar 2019
Synopse der Änderungsanträge im Jugendhilfeausschuss zur Vorlage VI-DS-06274
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe
nach dem Votum des Unterausschusses Finanzen
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
1
4.2
Der Punkt ist unzureichend
ausgeführt und zu ergänzen.
Votum des
Unterausschusses
/
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
4.2 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger der
freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII,
dies sind Vereine, Verbände, andere
juristische Personen sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts
• ,.
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Hier liegt lediglich ein Druckfehler
vor.
Seite 1 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
2
4.3.1: A
Im Anschluss an die Anstriche ist der
Text zu streichen und der Text aus
der aktuellen Fassung einzufügen:
„Durch den Zuwendungsempfänger
sind bei der Finanzierung in der
Regel mindestens 5 % der als
zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen als Eigenbeteiligung
aufzubringen. Die Eigenbeteiligung
ist nur zur Finanzierung von als
zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen einzusetzen. Eine
Ausnahme bilden Maßnahmen im
Leistungsbereich Jugendkulturarbeit;
hier gilt in der Regel ein Eigenanteil
von mindestens 10 % der als
zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen. Für die
Leistungsbereiche
Jugendsozialarbeit, Jugendschutz,
Förderung der Erziehung in der
Familie sowie Dachverbände der
Jugendverbandsarbeit wird in
begründeten Ausnahmefällen eine
Eigenbeteiligung von weniger als 5
% unter Berücksichtigung o. g.
Maßgabe anerkannt.“
Votum des
Unterausschusses
Ja: 4
Nein: 2
Enth.: 0
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Eine angemessene Eigenleistung ist
gegeben, wenn grundsätzlich
wenigstens 5 Prozent der als
zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen als Eigenbeteiligung
erbracht werden. Abweichend davon ist
im Bereich der Jugendkulturarbeit im
Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 5 Alt. SGB
VIII eine angemessene Eigenleistung
gegeben, wenn grundsätzlich
wenigstens 10 Prozent der als
zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen als Eigenbeteiligung
erbracht werden; abweichend davon ist
im Bereich der Bildungsmaßnahmen
der Jugendverbände (Nr. 7.4 dieser
Richtlinie) ein Eigenanteil einschließlich
der Teilnehmerbeiträge in Höhe von 15
Prozent zu erbringen.
Über Ausnahmen entscheidet das Amt
für Jugend, Familie und Bildung nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Als Eigenleistung werden Teilnehmer/innenbeiträge, Mitgliedsbeiträge und
ähnliches anerkannt.
Der Ersatz des eigenen
Finanzierungsanteils des
Zuwendungsempfängers durch unbare
Eigenleistungen ist nur nach vorheriger
sachgerechter Bewertung und
Anerkennung durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung zulässig.
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Durch die Neuformulierung werden
die Eigenmittelquoten nicht
geändert.
Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII
sind angemessene Eigenmittel zu
erbringen – die Fachförderrichtlinie
konkretisiert damit, was unter
„angemessen“ für die
verschiedenen Leistungsbereiche
zu verstehen ist.
Seite 2 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
3
4.3.1 B
Folgender Satz ist an geeignter
Stelle zu ergänzen
„Unter Eigenbeteiligung sind alle
Einnahmen mit Ausnahme
öffentlicher Förderung anderer
Zuwendungsgeber und
Zuwendungen des AfJFB der Stadt
Leipzig zu verstehen“
Die Eigenbeteiligung ist im
vorliegenden Text unzureichend
erklärt. Ein Zuwendungsnehmer
muss wissen, was unter den
Begrifflichkeiten subsummiert wird.
In Verbindung mit den Vorlagen zur
Verwendungsnachweisprüfung
(Anlage 9,11,12,13 dieser Richtlinie),
wird deutlich, was unter dem Begriff
Eigenbeteiligung subsummiert wird.
4
4.3.1 C
Zusätzlich ist folgender Satzteil
aufzunehmen: „Abweichend davon
sind im Leistungsbereich
Schulsozialarbeit keine
Eigenleistungen des Trägers zu
erbringen.“
Eigene Leistungen des Trägers
können im Leistungsbereich
Schulsozialarbeit nicht erbracht
werden, da keine Erträge entstehen
können.
Votum des
Unterausschusses
Ja: 4
Nein: 1
Enth.: 1
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII
verlangt für eine Förderung eine
angemessene Eigenbeteiligung.
Hierunter sind Eigenmittel zur
verstehen, wie bspw.
Mitgliedsbeiträge und Spenden,
oder aber Eigenleitungen, wie
bspw. ehrenamtlich erbrachte
Dienstleitungen der Mitglieder.
Der Änderungsantrag würde auch
Betriebskostenrückzahlungen
sowie Drittmittel (bspw.
Zuwendungen privater Stiftungen)
als Eigenmittel anerkennen, was
rechtswidrig ist.
Ja: 2
Nein: 2
Enth.: 2
Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind
angemessene Eigenmittel zu
erbringen; eine Vollfinanzierung ist
damit ausgeschlossen.
Seite 3 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
5
6.2. Finanzierungsarten
6.2 A
Satz 1 ist wie folgt zu ändern: „Eine
Zuwendung wird in der Regel
(grundsätzlich) als Teilfinanzierung
gewährt.
6
Folgender Satz ist nach dem 1 Satz
hinzuzufügen: „In begründeten
Ausnahmefällen kann eine
Vollfinanzierung erfolgen, wenn der
Antragsteller bzw.
Zuwendungsempfänger weder
Eigenmittel noch sonstige Mittel
Dritter einbringen kann und das
Interesse der Stadt Leipzig an der
Erfüllung der Maßnahme so
erheblich ist, dass die Übernahme
sämtlicher als zuwendungsfähig
anerkannter Aufwendungen geboten
erscheint.“
Der Satz dient als Öffnungsklausel
um dringend benötigten
Maßnahmen, die kurzfristig keine
Eigenbeteiligung akquirieren
können, trotzdem die Möglichkeit der
Durchführung zu eröffnen.
Dies ist dann der Fall, wenn die
Stadt Leipzig an einer Leistung
höchstes Interesse hat, die Leistung
jedoch nicht selbst erbringen kann.
Votum des
Unterausschusses
Ja: 4
Nein: 0
Enth.: 2
Ja: 2
Nein: 1
Enth.: 3
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
6.2. Finanzierungsarten
Eine Zuwendung wird grundsätzlich als
Teilfinanzierung entsprechend § 74
Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII gewährt.
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind
angemessene Eigenmittel zu
erbringen; eine Vollfinanzierung ist
damit ausgeschlossen.
Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind
angemessene Eigenmittel zu
erbringen; eine Vollfinanzierung ist
damit ausgeschlossen.
Seite 4 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
7
6.2 B Festbetragsfinanzierung
Der 4. Absatz ist wie folgt zu ändern:
„Eine Festbetragsfinanzierung
erfolgt ausschließlich u. a. für …“
Die Ausschließlichkeit verhindert die
Möglichkeit von
Verwaltungsvereinfachung und
schnelle
Reaktion aufgrund sich ändernder
Bedingungen.
Votum des
Unterausschusses
Ja: 5
Nein: 0
Enth.: 1
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
6.2 Finanzierungsarten
(…) Eine Festbetragsfinanzierung
erfolgt ausschließlich für
• die Förderung von Kinder- und
Jugenderholungsmaßnahmen nach
§ 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII (Nr. 7.1
dieser Richtlinie),
• die Förderung der Jugendverbände
nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.3 dieser
Richtlinie),
• die Förderung der
Bildungsmaßnahmen der
Jugendverbände nach § 12 SGB
VIII (Nr. 7.4 dieser Richtlinie).
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Festbetragsfinanzierungen regeln
konkrete Fördersätze für bestimmte
Maßnahmen, etwa für die Kinderund Jugenderholung. Hier erfolgt
die Förderung als Festbetrag in
Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und
Teilnehmer/-in, höchstens aber in
gleicher Höhe wie der Teilnehmer/innenbeitrag.
Seite 5 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
8
8.5 Haushaltslose Zeit und 10.3
Abschlagszahlungen
Hier ist eine klare Regelung
vonnöten da beide Punkte den
selben Fakt betreffen: Die Zeit des
Jahres, in der kein beschlossener
Haushalt vorliegt.
Votum des
Unterausschusses
Gegenstandslos.
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
8.5 Haushaltslose Zeit
Liegt zu Beginn eines neuen
Haushaltsjahres noch kein
rechtskräftiger Haushalt vor, werden
Zuwendungen vorläufig gewährt, um
eine bedarfsgerechte Bereitstellung an
die Zuwendungsempfänger zu
ermöglichen. Hierzu ergeht ein
vorläufiger Zuwendungsbescheid.
10.3 Abschlagszahlungen
Grundsätzlich können an Träger der
freien Jugendhilfe, die zur
kontinuierlichen Erfüllung von
Pflichtaufgaben Zuwendungen nach
dieser Richtlinie erhalten, auf Antrag
Abschlagszahlungen für im Rahmen
des Zuwendungsrechtes zulässige
Zuwendungen ausgezahlt werden. Dies
erfolgt nach Erteilung eines
Abschlagsbescheides (mit
Haushaltsvorbehalt) unter dem
Vorbehalt der Rückforderung.
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Die beiden angesprochenen
Regelungen zielen auf
verschiedene Sachverhalte ab:
Gewährung einer vorläufigen
Zuwendung unter
Haushaltsvorbehalt (8.5) sowie
Gewährung von
Abschlagsbescheiden unter
Haushaltsvorbehalt (10.3).
Seite 6 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
9
11.1. Verwendungsnachweis
In der hier vorliegenden Fassung
fehlt in Pkt. 11.1 die Regelung zur
Umwidmung, Über/Unterschreitung
einzelner Kostengruppen.
Der Punkt 10.3 der alten Fassung ist
hier wiederaufzunehmen.
Votum des
Unterausschusses
Ja: 5
Nein: 0
Enth.: 1
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Durch den Zuwendungsbescheid
wird Auflagen und Bedingungen im
Sinne des § 36 VwVfG sowie
notwendige Erläuterungen
erlassen.
Änderungen am Kosten- und
Finanzierungsplan sind nur auf
Grund eines Antrages möglich.
Dadurch wird die Rechtlage nicht
geändert. In der derzeitig gültigen
Fachförderrichtlinie heißt es: „Dabei
sind Umwidmungen von
Personalausgaben und allg.
Betriebsausgaben ausgeschlossen.
Alle darüber hinaus gehenden
Veränderungen des Kosten- und
Finanzierungsplanes unterliegen
der Mitteilungspflicht und bedürfen
der Zustimmung des AfJFB.“
Seite 7 von 8
Lfd.
Änderungsantrag
Nr.
10 Anlage 11 Zwischennachweis
Der zahlenmäßige Nachweis für den
Zwischennachweis (S. 2 des
Zwischennachweises) ist in den
Ausgaben nach Ausgabegruppen
(Personalausgaben, Allgemeine
Betriebsausgaben, Sach- und
Verwaltungsausgaben, inhaltliche
Ausgaben und investive Ausgaben)
zu gliedern und nur nach
Ausgabegruppen nachzuweisen
(keine Einzelzahlungen).
Der Nachweis der Einzelzahlungen
ist hier entbehrlich, da er innerhalb
dreier Monate nach Ende der
Maßnahme ohnehin vollständig und
beleghaft erbracht werden muss.
11 7.1 Kinder- und Jugenderholung
Die Zuwendung erfolgt als
Festbetrag in Höhe von bis zu 7,00€
pro Tag und Teilnehmer/-in,
höchstens aber in gleicher Höhe wie
der Teilnehmer/-innenbeitrag.
Votum des
Unterausschusses
„[…] ist spätestens
drei Monate nach
Ablauf des
Haushaltsjahres […]“
Ja: 6
Nein: 0
Enth.: 0
Ja: 3
Nein: 2
Enth.: 1
Text der Vorlage
Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274)
11.4 Zwischennachweis
Wurde eine Zuwendung über den
Zeitraum des Doppelhaushaltes
gewährt, ist spätestens zwei Monate
nach Ablauf des Haushaltsjahres über
die in diesem Jahr erhaltenen Mittel ein
Zwischennachweis zu führen (Anlage
11). Auf die Vorlage der Bücher und
Belege wird verzichtet.
Einschätzung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung
Der Zwischennachweis gilt der
Prüfung der ordnungsgemäßen
Verwendung der Zuwendung und
schafft so für
Zuwendungsempfänger als auch
für den Zuwendungsgeber
Sicherheit.
7.1 Kinder- und Jugenderholung
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag
in Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und
Teilnehmer/-in, höchstens aber in
gleicher Höhe wie der Teilnehmer/innenbeitrag.
Auf Grund der Kostensteigerung ist
eine Erhöhung des Tagessatzes
nachvollziehbar.
Seite 8 von 8
Verfügbare Mittel 2018
Stand 21.12.2018
Votierter Förderbetrag 2018
11.621.505,00 €
11.217.250,00 €
404.255,00 €
296.039,00 €
15.000,00 €
93.216,00 €
Geplante Fördersumme lt. Haushaltsplan
Abweichung
Zuführung aus HH-Mitteln der Stadt Leipzig
Zuführung aus HH-Mitteln des AfJFB
Verbleibende Abweichung
Träger
Maßnahme
Minderbedarfe, welche zum Ausgleich der verbleibenden Abweichung eingesetzt werden
Die Heilsarmee
Streetwork
Kindervereinigung Leipzig e.V.
Prävention zu Sekten, Kulten, totalitären Gruppen
Kindervereinigung Leipzig e.V.
OFT "Die Insel"
Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen der
Kindervereinigung Leipzig e.V.
internat. Jugendarbeit
Mühlstraße 14 e.V.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
FRÖBEL gGmbH
OFT "ARENA"
Internationaler Bund gGmbH
KiPaLe
Internationaler Bund gGmbH
AmA
Stadtjugendring Leipzig e.V.
Weiterführung der Geschäftsstelle
"suedpol - Mobile Jugendarbeit, Jugendwohnprojekt
Jugendhaus Leipzig e.V.
"Krähenhütte"
Volkssolidarität Leipziger Land/
Jugendclub Wiederitzsch
Muldental e.V.
SUMME:
Defizit:
Minderertrag Jugendpauschale (von verfügbaren Mitteln abzuziehen):
Rückgaben (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen):
Weiterführung der Arbeit
Stadtjugendring Leipzig e.V.
der Geschäftsstelle
Internationaler Bund gGmbH
OKJA 50 ° NordOst+Schulclub
Internationaler Bund gGmbH
OFT "Tante Hedwig"
SUMME:
Verfügbare Mittel
Ergebnisse der Anhörung:
GeyserHaus e.V.
Jugendkulturarbeit (Mieterhöhung)
ANKER e.V.
Jugenkulturarbeit (Betriebskostenerhöhung)
Urban Souls e.V.
HEIZHAUS
ANKER e.V.
OFT
SUMME:
Verfügbare Mittel
Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen):
Kindervereinigung Leipzig e.V.
OFT "Paradise"
Mobile Jugendarbeit e.V.
"Mobile Jugendarbeit"
Kindervereinigung Leipzig e.V.
OFT "Jugendclub Lützschena"
Kindervereinigung Leipzig e.V.
Kulturwerkstatt KAOS
Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen der
Kindervereinigung Leipzig e.V.
internationalen Jugendarbeit
Kindervereinigung Leipzig e.V.
Spielmobilprojekt
Kindervereinigung Leipzig e.V.
Hilfe für Betroffene, Prävention zu Sekten…
Betrag
57.513,00 €
713,95 €
1.146,01 €
31,45 €
5.458,82 €
56,89 €
20,41 €
1.541,54 €
7.086,76 €
12.377,55 €
7.270,03 €
93.216,41 €
0,00 €
3.096,58 €
7.900,77 €
33.357,89 €
16.101,48 €
57.360,14 €
54.263,56 €
2.264,45 €
3.152,50 €
7.070,93 €
1.725,22 €
14.213,10 €
40.050,46 €
2.343,50 €
6.126,74 €
1.061,42 €
5.256,33 €
391,11 €
1.003,56 €
512,17 €
Frauen für Frauen e.V.
Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen
1.070,66 €
Caritas Leipzig e.V.
Caritas Leipzig e.V.
Caritas Leipzig e.V.
Caritas Leipzig e.V.
GeyserHaus e.V.
LEMANN e.V.
Augsburger Lehmbaugesellschaft
Die Heilsarmee
Familienbildung "Team FaBiKoo"
FAMILIENlocal"
Kindersozialarbeit
Stinktier
Jugendkulturarbeit
Jungenarbeit
Youth Start
Kinder- und Jugendcafe "Die Brücke"
1.733,60 €
5.073,69 €
6.806,95 €
4.851,13 €
1.776,70 €
4.532,29 €
4.603,28 €
5.835,89 €
Frauen für Frauen e.V.
Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen
2.740,20 €
SUMME:
Verfügbare Mittel
Rückzahlung Kämmerei
Verfügbare Mittel
Bewilligte Nachanträge Runde 1 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen)
Verfügbare Mittel Stand : 20.08.2018
Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen):
Hörfunk- und Projektwerkstatt Leipzig
Hörfunkwerkstatt für Kinder und Jugendliche
e.V.
Stadtjugendring
Geschäftsstelle
Caritas e.V.
OFT "Kojule"
FRÖBEL gGmbH
OFT "Arena"
GeyserHaus e.V.
Jugendkulturarbeit
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
FREE YOUR MIND
Stadtjugendring Leipzig e.V.
Geschäftsstelle
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Familienbildung stadtweit
Deutscher Kinderschutzbund, OV
Leipziger Kinderbüro, Fachstelle für Partizipation und
Leipzig e.V.
Demokratie
Caritas e.V.
OFT "KOJULE"
Volkssolidarität Leipziger Land/
OFT "Jugendclub Lindenthal" (bis 31.10.2018)
Muldental e.V.
Volkssolidarität Leipziger Land/
OFT "Jugendclub Wiederitzsch" (bis 31.10.2018)
Muldental e.V.
SUMME:
Verfügbare Mittel
55.719,22 €
95.769,68 €
60.000,00 €
35.769,68 €
29.738,28 €
6.031,40 €
478,38 €
1.157,50 €
4.212,45 €
976,39 €
214,83 €
715,32 €
8.691,51 €
474,69 €
436,68 €
12.539,50 €
19.605,80 €
27.368,11 €
76.871,16 €
82.902,56 €
Neue Maßnahmeträger ab 01.11.2018 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen)
GeyserHaus e.V.
OFT "Jugendclub Lindenthal" (ab 01.11.2018)
GeyserHaus e.V.
OFT "Jugendclub Wiederitzsch" (ab 01.11.2018)
SUMME:
Verfügbare Mittel: Stand 17.10.2018
Bewilligte Nachanträge Runde 2 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen)
Zusätzliche Mittel für Bild.- und Erhol.-maßnahmen (von verfügb.Mittel abzuziehen)
Verfügbare Mittel Stand : 19.11.2018
Teilabhilfebescheid Klage Jugendhaus Leipzig e.V. 2015
Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen):
Columbus Junior e.V.
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Holzhausen
Columbus Junior e.V.
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Oststraße
Hörfunk- und Projektwerkstatt Leipzig
Hörfunkwerkstatt für Kinder und Jugendliche
e.V.
17.952,89 €
17.322,25 €
35.275,14 €
47.627,42 €
37.525,27 €
8.545,00 €
1.557,15 €
-
5.271,43 €
1.047,68 €
210,05 €
40,51 €
Werk 2- Kulturfabrik Leipzig e.V.
Jugendclub Mölkau e.V.
Mütterzentrum e.V. Leipzig
Stadtteil Leipzig-Probstheida gGmbH
Anker e.V.
Mobile e.V.
Zukunftswerkstatt Leipzig e.V.
Zukunftswerkstatt Leipzig e.V.
Zukunftswerkstatt Leipzig e.V.
Augsburger Lehmbaugesellschaft
gGmbH
Augsburger Lehmbaugesellschaft
gGmbH
Augsburger Lehmbaugesellschaft
gGmbH
Jugendhaus Leipzig e.V.
Die Heilsarmee Leipzig
Jugendhaus Leipzig e.V.
verfügbare Mittel: Stand 20.11.2018
Kinder- und Jugendkulturarbeit
Jugendclub Mölkau
Familienzentrum Grünau
Kinder- unmd Jugendfreizeitarbeit
OFT
Mobile Jugendsozialarbeit / Streetwork
"TAKE OFF"
"Arbeit statt Strafe"
"Job Set"
900,30 €
20,85 €
160,00 €
1.617,67 €
4.526,76 €
5.289,48 €
2.495,30 €
4.378,46 €
5.759,33 €
"Youth Start"
9.974,38 €
OFT Lehmbautreff
3.000,00 €
OFT 125. Oberschule
8.500,00 €
"suedpol" - Mobile Jugendarbeit/ Jugendwohnprojekt
"Krähenhütte"
Kinder- und Jugendcafe "Die Brücke"
Jugendberatungsstelle "jUkON"
Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen):
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V.
Jugendbegegnungsstätte Engelsdorf
8.127,03 €
749,95 €
1.658,24 €
54.741,71 €
2.014,68 €
IB Mitte gGmbH
Ofene Kinder- und Jugendarbeit: 3 Treffs + Schulclub
36.121,59 €
IB Mitte gGmbH
AmA
SUMME
3.926,37 €
42.062,64 €
96.804,35 €
95.297,81 €
1.506,54 €
verfügbare Mittel: Stand 30.11.2018
Bewilligte Nachanträge Runde 3, 4 und 5 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen)
verfügbare Mittel: Stand 12.12.2018
Rückgaben (den verfügbaren Mittel hinzuzurechnen)
Sportmobil Springburg e. V.
Caritasverband Leipzig e.V.
LEMANN e. V.
ANKERE e.V.
verfügbare Mittel: Stand 19.12.2018
Kinder- und Jugendtreff Böhlitz-Ehrenberg
KOJULE
Fachstelle Jungenarbeit
OFT
337,84 €
18.055,37 €
325,86 €
6.478,12 €
26.703,73 €
Kinder- und Jugendförderung
Nachanträge 2018 6. Runde: von der Verwaltung selbstständig bewilligte Nachanträge
Lfd. Nr. lt.
Förderliste
2017/ 2018
117
183
221
255
261
290
§ SGB VIII /
Leistungsbereich
Träger
Maßnahme
Begründung
beantragte
Mittel
VWV in €
ggf. Begründung VWV
11
VILLA gGmbH
Medienwerkstatt
3 Schnittcpmputer, 4 Smartphopne, 2
DLSR Kameras
9.700,00 €
9.700,00 €
11
City Kids e.V.
City Camp
Kompetenzzentrum
erleben & lernen
Schließfachschrank, Lageregale, 2
Kajaks, Sicherungsseile, Baumaterial
für Hütten, Material für Kletterwand
4.213,80 €
4.213,80 €
14
13
11
Caritas e.V.
CVJM
CVJM
Bürgerverein
Messemagistrale
Projekt "Stinktier"
Jugendsozialarbeit
Offene Arbeit
Offener Kinder- und
Jugendtreff
Familienbildung in
Kooperation mit Kita
"Team FaBiKoo"
Familienbildungs- und
Begegnungsstätte
"FAMILIENlocal"
Kindersozialarbeit mit
Bauspielplatz und
Werkstätten
Kinder- und Jugendtreff
Grünau
Betriebskostennachzahlung 2015
Kopierer und Netzerkdrucker
Kopierer und Netzerkdrucker
174,63 €
1.979,47 €
1.979,47 €
174,63 €
1.979,47 €
1.979,47 €
Betriebskostennachzahlung
700,00 €
700,00 €
Betriebskostennachzahlung 2015
61,03 €
61,03 €
Betriebskosten
Betriebskostennachzahlung 2015
396,72 €
396,72 €
Betriebskosten
Betriebskostennachzahlung 2015
489,97 €
489,97 €
Betriebskosten
Betriebskostennachzahlung
138,08 €
138,08 €
19.833,17 €
19.833,17 €
11
323
16
Caritas e.V.
324
16
Caritas e.V.
325
11
Caritas e.V.
327
11
Kinder- und Jugendtreff
Grünau
SUMMEN
Seite 1 von 1
Betriebskosten