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Daten

Kommune
Leipzig
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1478481.pdf
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4,2 MB
Erstellt
24.01.19, 14:56
Aktualisiert
27.01.19, 13:21

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Statistik Hilfen zur Erziehung III. Quartal 2018 Jugendhilfeausschuss am 10.12.2018 1 Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung II. Quartal 2018 und III. Quartal 2018 Hilfen zur Erziehung Anzahl der vergebenen Hilfen 3.000 III. Quartal 2018 HzE 3.219 Hilfen umA 186 Hilfen II. Quartal 2018 HzE 3.175 Hilfen umA 209 Hilfen 3.500 3.226 3.178 3.243 3.147 3.121 3.269 2.500 2.000 1.500 1.000 500 214 211 202 193 183 183 0 April Mai HzE Juni umA Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Monat HzE Quartal Juli August September umA Quartal 2 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2018 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (mit umA) in Leipzig ab 2015 4.000 Juni Juli August September 2.888 3.161 3.347 2.771 3.067 3.261 3.452 Mai 2.846 3.136 3.316 2.669 2.985 3.218 3.426 April 2.815 3.091 3.291 2.606 2.907 3.101 3.340 2.906 3.184 3.348 2.660 2.896 3.096 3.323 Februar 2.613 2.959 3.213 3.437 Januar 2.562 2.932 3.210 3.392 2.470 2.000 2.450 2.500 2.515 3.000 2.874 3.078 3.285 2.876 3.153 3.345 3.500 1.500 1.000 - - - 500 März 2015 Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 2016 2017 Oktober November Dezember 2018 3 Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung im Vergleich zum II. Quartal 2018 in den Sozialbezirken ohne unbegleitete minderjährige Ausländer Fallzahlentwicklung im Vergleich zum II.Quartal 2018 in Prozent 6,4 6,0 4,0 3,5 2,0 ↑ -2,0 -4,0 -6,0 ↑ ↑ 0,5 ↑ 0,0 0,7 0,8 ↑ ↑ ↓ ↓ ↓ 6,5 -1,5 -2,1 -4,7 Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nord Sozialbezirk Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 4 Zu- und Abgänge mit umA nach verschiedenen Altersgruppen II. Quartal 2018 SGB VIII bis 6 Jahre 7 - 12 Jahre 13 - 17 Jahre Gesamt § 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform Zugänge gesamt 26 38 41 105 davon: 26 37 34 97 - 1 7 8 Abgänge gesamt 13 14 65 92 davon: 13 14 40 67 - - 25 25 Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer III. Quartal 2018 SGB VIII bis 6 Jahre 7 - 12 Jahre 13 - 17 Jahre Gesamt § 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform Zugänge gesamt 54 36 62 152 davon: 54 33 55 142 - 3 7 10 Abgänge gesamt 27 15 63 105 davon: 26 15 54 95 1 - 9 10 Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 5 70 50 59,3 55,8 60 25,2 25,0 20,1 20,5 16,5 16,4 19,7 14,0 10 19,7 20 31,9 30,0 38,4 37,1 30 36,1 36,8 40 14,7 Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige Vergebene Hilfen ohne umA in den Sozialbezirken im II. Quartal 2018 und III. Quartal 2018 0 Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nord Sozialbezirk II. 18 III. 18 „Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige“ für alle Sozialbezirke. Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 6 Stationäre Außerhalbunterbringung ohne umA Entwicklung (Stand: 31.06.2018) (Stand: 30.09.2018) Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 7 Sonderthema: Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 8 Berichterstattung zur Arbeit des „Präventiv Aufsuchend Arbeitenden Teams“ (PAAT) im Jugendhilfeausschuss Datum: 10.12.2018 Dr. Tsapos – Amt für Jugend, Familie und Bildung Grundlagen des Projektes PAAT - Initiiert durch das Sächsische Handlungskonzept für Präventiven Kinderschutz - Finanzielle Absicherung durch Land Sachsen und Stadt Leipzig mittels einer Kooperationsvereinbarung - Mit PAAT erfüllt die Stadt Leipzig seine pflichtige Aufgabe der „Frühen Hilfen“, die sich aus dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz zur Unterstützung von Schwangeren sowie Eltern mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren ergeben - Projektbeginn 2011, bis 31.12.2014 mit vier VzÄ, seit 01.01.2015 mit zwei VzÄ Diplom-Sozialpädagoginnen - PAAT ist neben den Ehrenamtsangeboten („Wellcome“) sowie den Familienhebammen ein Angebot im Bereich der Frühen Hilfen in Leipzig sowie ein Netzwerkpartner im Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen - dem Projekt liegt auf kommunaler Ebene eine Konzeption zu Grunde Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 10 Ziele der Arbeit des Präventiv Aufsuchend Arbeitenden Teams - PAAT arbeitet im präventiven Kinderschutz - Das Angebot soll frühzeitig Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf erreichen und ihnen geeignete Hilfen anbieten - Das rechtzeitige Erkennen und Thematisieren von möglichen Gefährdungssituationen sowie die Motivierung der Betroffenen, weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen - Einen früheren und besseren Schutz für Kinder vor Gefährdungen durch eine möglichst wirksame Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens - Stärkung der elterlichen Kompetenz, eigenverantwortlich zu handeln und selbstständig Angebote zu nutzen Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 11 Inhalte der Arbeit des präventiv aufsuchend arbeitenden Teams - Ein individuelles Beratungs- und Vermittlungsangebot für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren - (Werdende) Eltern mit Unterstützungsbedarf; z. B. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (psychisch, geistig sowie physisch), Suchtmittelgebrauch, Gewalterfahrung, Schulden/Mittellosigkeit, drohender Obdachlosigkeit sowie Minderjährigkeit der Eltern und Alleinerziehung werden frühzeitig unterstützt und es werden notwendige und geeignete Hilfen angeboten - Information über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt - Beratung zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie - Praktische Hilfestellung bei der Antragstellung von Leistungen - Vermittlung in wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote - Begleitung zu Behörden und Einrichtungen - Bei Vermittlung einer HzE endet die Arbeit von PAAT - Regelmäßige Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 12 Zugänge zum PAAT - Familien melden sich selbst, „Selbstmelder“ - Allgemeiner Sozialdienst, Amt für Jugend, Familie und Bildung - Netzwerkpartner/-innen aus dem psychosozialen Versorgungssystem, der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen, wie bspw.: • Schwangerenberatungsstellen, Familienhebammen, Hebammen, Kliniken, Fachärzte • Suchtberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen • soziale Wohnhilfen • Gemeindenahe Psychiatrie, • Jobcenter • ambulant betreutes Wohnen, • gesetzliche Betreuer, • Frauenhäuser, • weitere Angebote des AfJFB, etc. Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 13 Rückblick 2017 - 2017 wurden insgesamt 178 Familien betreut 93 Familien (47 %) waren „Selbstmelder“ 44 Familien (25 %) vom ASD vermittelt 11 % Schwangerenberatungsstellen 7 % Familienhebammen und 11 % andere soz. Dienste Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 14 Vermittlung ins Versorgungssystem - Von 178 Fällen im Jahr 2017 wurden 156 abgeschlossen - 121 (78 %) davon wurden durch eine „erfolgreiche Vermittlung in das Versorgungssystem“ der Stadt Leipzig eingebunden. - Die „Vermittlung an den Allgemeinen Sozialdienst“ lag bei 11%, also 17 Fälle - In zwei Fällen erfolgte direkt nach dem Erstgespräch eine Vermittlung an den ASD, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden Stadt Leipzig - AfJFB/PAAT - Berichterstattung 2017 15 Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Tel.: Fax.: (0341) 123-4350 (0341) 123 3619 / 3731 (0341) 123-4495 www.leipzig.de 16 Amt für Jugend, Familie und Bildung 15. Januar 2019 Synopse der Änderungsanträge im Jugendhilfeausschuss zur Vorlage VI-DS-06274 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe nach dem Votum des Unterausschusses Finanzen Lfd. Änderungsantrag Nr. 1 4.2 Der Punkt ist unzureichend ausgeführt und zu ergänzen. Votum des Unterausschusses / Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 4.2 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII, dies sind Vereine, Verbände, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts • ,. Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Hier liegt lediglich ein Druckfehler vor. Seite 1 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 2 4.3.1: A Im Anschluss an die Anstriche ist der Text zu streichen und der Text aus der aktuellen Fassung einzufügen: „Durch den Zuwendungsempfänger sind bei der Finanzierung in der Regel mindestens 5 % der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung aufzubringen. Die Eigenbeteiligung ist nur zur Finanzierung von als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen einzusetzen. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendkulturarbeit; hier gilt in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 10 % der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen. Für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie sowie Dachverbände der Jugendverbandsarbeit wird in begründeten Ausnahmefällen eine Eigenbeteiligung von weniger als 5 % unter Berücksichtigung o. g. Maßgabe anerkannt.“ Votum des Unterausschusses Ja: 4 Nein: 2 Enth.: 0 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen Eine angemessene Eigenleistung ist gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 5 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden. Abweichend davon ist im Bereich der Jugendkulturarbeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 5 Alt. SGB VIII eine angemessene Eigenleistung gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 10 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden; abweichend davon ist im Bereich der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände (Nr. 7.4 dieser Richtlinie) ein Eigenanteil einschließlich der Teilnehmerbeiträge in Höhe von 15 Prozent zu erbringen. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung nach pflichtgemäßem Ermessen. Als Eigenleistung werden Teilnehmer/innenbeiträge, Mitgliedsbeiträge und ähnliches anerkannt. Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung zulässig. Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Durch die Neuformulierung werden die Eigenmittelquoten nicht geändert. Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII sind angemessene Eigenmittel zu erbringen – die Fachförderrichtlinie konkretisiert damit, was unter „angemessen“ für die verschiedenen Leistungsbereiche zu verstehen ist. Seite 2 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 3 4.3.1 B Folgender Satz ist an geeignter Stelle zu ergänzen „Unter Eigenbeteiligung sind alle Einnahmen mit Ausnahme öffentlicher Förderung anderer Zuwendungsgeber und Zuwendungen des AfJFB der Stadt Leipzig zu verstehen“ Die Eigenbeteiligung ist im vorliegenden Text unzureichend erklärt. Ein Zuwendungsnehmer muss wissen, was unter den Begrifflichkeiten subsummiert wird. In Verbindung mit den Vorlagen zur Verwendungsnachweisprüfung (Anlage 9,11,12,13 dieser Richtlinie), wird deutlich, was unter dem Begriff Eigenbeteiligung subsummiert wird. 4 4.3.1 C Zusätzlich ist folgender Satzteil aufzunehmen: „Abweichend davon sind im Leistungsbereich Schulsozialarbeit keine Eigenleistungen des Trägers zu erbringen.“ Eigene Leistungen des Trägers können im Leistungsbereich Schulsozialarbeit nicht erbracht werden, da keine Erträge entstehen können. Votum des Unterausschusses Ja: 4 Nein: 1 Enth.: 1 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII verlangt für eine Förderung eine angemessene Eigenbeteiligung. Hierunter sind Eigenmittel zur verstehen, wie bspw. Mitgliedsbeiträge und Spenden, oder aber Eigenleitungen, wie bspw. ehrenamtlich erbrachte Dienstleitungen der Mitglieder. Der Änderungsantrag würde auch Betriebskostenrückzahlungen sowie Drittmittel (bspw. Zuwendungen privater Stiftungen) als Eigenmittel anerkennen, was rechtswidrig ist. Ja: 2 Nein: 2 Enth.: 2 Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind angemessene Eigenmittel zu erbringen; eine Vollfinanzierung ist damit ausgeschlossen. Seite 3 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 5 6.2. Finanzierungsarten 6.2 A Satz 1 ist wie folgt zu ändern: „Eine Zuwendung wird in der Regel (grundsätzlich) als Teilfinanzierung gewährt. 6 Folgender Satz ist nach dem 1 Satz hinzuzufügen: „In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung erfolgen, wenn der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger weder Eigenmittel noch sonstige Mittel Dritter einbringen kann und das Interesse der Stadt Leipzig an der Erfüllung der Maßnahme so erheblich ist, dass die Übernahme sämtlicher als zuwendungsfähig anerkannter Aufwendungen geboten erscheint.“ Der Satz dient als Öffnungsklausel um dringend benötigten Maßnahmen, die kurzfristig keine Eigenbeteiligung akquirieren können, trotzdem die Möglichkeit der Durchführung zu eröffnen. Dies ist dann der Fall, wenn die Stadt Leipzig an einer Leistung höchstes Interesse hat, die Leistung jedoch nicht selbst erbringen kann. Votum des Unterausschusses Ja: 4 Nein: 0 Enth.: 2 Ja: 2 Nein: 1 Enth.: 3 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 6.2. Finanzierungsarten Eine Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung entsprechend § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII gewährt. Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind angemessene Eigenmittel zu erbringen; eine Vollfinanzierung ist damit ausgeschlossen. Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 sind angemessene Eigenmittel zu erbringen; eine Vollfinanzierung ist damit ausgeschlossen. Seite 4 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 7 6.2 B Festbetragsfinanzierung Der 4. Absatz ist wie folgt zu ändern: „Eine Festbetragsfinanzierung erfolgt ausschließlich u. a. für …“ Die Ausschließlichkeit verhindert die Möglichkeit von Verwaltungsvereinfachung und schnelle Reaktion aufgrund sich ändernder Bedingungen. Votum des Unterausschusses Ja: 5 Nein: 0 Enth.: 1 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 6.2 Finanzierungsarten (…) Eine Festbetragsfinanzierung erfolgt ausschließlich für • die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII (Nr. 7.1 dieser Richtlinie), • die Förderung der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.3 dieser Richtlinie), • die Förderung der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.4 dieser Richtlinie). Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Festbetragsfinanzierungen regeln konkrete Fördersätze für bestimmte Maßnahmen, etwa für die Kinderund Jugenderholung. Hier erfolgt die Förderung als Festbetrag in Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/innenbeitrag. Seite 5 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 8 8.5 Haushaltslose Zeit und 10.3 Abschlagszahlungen Hier ist eine klare Regelung vonnöten da beide Punkte den selben Fakt betreffen: Die Zeit des Jahres, in der kein beschlossener Haushalt vorliegt. Votum des Unterausschusses Gegenstandslos. Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 8.5 Haushaltslose Zeit Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid. 10.3 Abschlagszahlungen Grundsätzlich können an Träger der freien Jugendhilfe, die zur kontinuierlichen Erfüllung von Pflichtaufgaben Zuwendungen nach dieser Richtlinie erhalten, auf Antrag Abschlagszahlungen für im Rahmen des Zuwendungsrechtes zulässige Zuwendungen ausgezahlt werden. Dies erfolgt nach Erteilung eines Abschlagsbescheides (mit Haushaltsvorbehalt) unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Die beiden angesprochenen Regelungen zielen auf verschiedene Sachverhalte ab: Gewährung einer vorläufigen Zuwendung unter Haushaltsvorbehalt (8.5) sowie Gewährung von Abschlagsbescheiden unter Haushaltsvorbehalt (10.3). Seite 6 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 9 11.1. Verwendungsnachweis In der hier vorliegenden Fassung fehlt in Pkt. 11.1 die Regelung zur Umwidmung, Über/Unterschreitung einzelner Kostengruppen. Der Punkt 10.3 der alten Fassung ist hier wiederaufzunehmen. Votum des Unterausschusses Ja: 5 Nein: 0 Enth.: 1 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Durch den Zuwendungsbescheid wird Auflagen und Bedingungen im Sinne des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen erlassen. Änderungen am Kosten- und Finanzierungsplan sind nur auf Grund eines Antrages möglich. Dadurch wird die Rechtlage nicht geändert. In der derzeitig gültigen Fachförderrichtlinie heißt es: „Dabei sind Umwidmungen von Personalausgaben und allg. Betriebsausgaben ausgeschlossen. Alle darüber hinaus gehenden Veränderungen des Kosten- und Finanzierungsplanes unterliegen der Mitteilungspflicht und bedürfen der Zustimmung des AfJFB.“ Seite 7 von 8 Lfd. Änderungsantrag Nr. 10 Anlage 11 Zwischennachweis Der zahlenmäßige Nachweis für den Zwischennachweis (S. 2 des Zwischennachweises) ist in den Ausgaben nach Ausgabegruppen (Personalausgaben, Allgemeine Betriebsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, inhaltliche Ausgaben und investive Ausgaben) zu gliedern und nur nach Ausgabegruppen nachzuweisen (keine Einzelzahlungen). Der Nachweis der Einzelzahlungen ist hier entbehrlich, da er innerhalb dreier Monate nach Ende der Maßnahme ohnehin vollständig und beleghaft erbracht werden muss. 11 7.1 Kinder- und Jugenderholung Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 7,00€ pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/-innenbeitrag. Votum des Unterausschusses „[…] ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres […]“ Ja: 6 Nein: 0 Enth.: 0 Ja: 3 Nein: 2 Enth.: 1 Text der Vorlage Fachförderrichtlinie (VI-DS-06274) 11.4 Zwischennachweis Wurde eine Zuwendung über den Zeitraum des Doppelhaushaltes gewährt, ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Mittel ein Zwischennachweis zu führen (Anlage 11). Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Der Zwischennachweis gilt der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendung und schafft so für Zuwendungsempfänger als auch für den Zuwendungsgeber Sicherheit. 7.1 Kinder- und Jugenderholung Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/innenbeitrag. Auf Grund der Kostensteigerung ist eine Erhöhung des Tagessatzes nachvollziehbar. Seite 8 von 8 Verfügbare Mittel 2018 Stand 21.12.2018 Votierter Förderbetrag 2018 11.621.505,00 € 11.217.250,00 € 404.255,00 € 296.039,00 € 15.000,00 € 93.216,00 € Geplante Fördersumme lt. Haushaltsplan Abweichung Zuführung aus HH-Mitteln der Stadt Leipzig Zuführung aus HH-Mitteln des AfJFB Verbleibende Abweichung Träger Maßnahme Minderbedarfe, welche zum Ausgleich der verbleibenden Abweichung eingesetzt werden Die Heilsarmee Streetwork Kindervereinigung Leipzig e.V. Prävention zu Sekten, Kulten, totalitären Gruppen Kindervereinigung Leipzig e.V. OFT "Die Insel" Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Kindervereinigung Leipzig e.V. internat. Jugendarbeit Mühlstraße 14 e.V. Offene Kinder- und Jugendarbeit FRÖBEL gGmbH OFT "ARENA" Internationaler Bund gGmbH KiPaLe Internationaler Bund gGmbH AmA Stadtjugendring Leipzig e.V. Weiterführung der Geschäftsstelle "suedpol - Mobile Jugendarbeit, Jugendwohnprojekt Jugendhaus Leipzig e.V. "Krähenhütte" Volkssolidarität Leipziger Land/ Jugendclub Wiederitzsch Muldental e.V. SUMME: Defizit: Minderertrag Jugendpauschale (von verfügbaren Mitteln abzuziehen): Rückgaben (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen): Weiterführung der Arbeit Stadtjugendring Leipzig e.V. der Geschäftsstelle Internationaler Bund gGmbH OKJA 50 ° NordOst+Schulclub Internationaler Bund gGmbH OFT "Tante Hedwig" SUMME: Verfügbare Mittel Ergebnisse der Anhörung: GeyserHaus e.V. Jugendkulturarbeit (Mieterhöhung) ANKER e.V. Jugenkulturarbeit (Betriebskostenerhöhung) Urban Souls e.V. HEIZHAUS ANKER e.V. OFT SUMME: Verfügbare Mittel Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen): Kindervereinigung Leipzig e.V. OFT "Paradise" Mobile Jugendarbeit e.V. "Mobile Jugendarbeit" Kindervereinigung Leipzig e.V. OFT "Jugendclub Lützschena" Kindervereinigung Leipzig e.V. Kulturwerkstatt KAOS Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Kindervereinigung Leipzig e.V. internationalen Jugendarbeit Kindervereinigung Leipzig e.V. Spielmobilprojekt Kindervereinigung Leipzig e.V. Hilfe für Betroffene, Prävention zu Sekten… Betrag 57.513,00 € 713,95 € 1.146,01 € 31,45 € 5.458,82 € 56,89 € 20,41 € 1.541,54 € 7.086,76 € 12.377,55 € 7.270,03 € 93.216,41 € 0,00 € 3.096,58 € 7.900,77 € 33.357,89 € 16.101,48 € 57.360,14 € 54.263,56 € 2.264,45 € 3.152,50 € 7.070,93 € 1.725,22 € 14.213,10 € 40.050,46 € 2.343,50 € 6.126,74 € 1.061,42 € 5.256,33 € 391,11 € 1.003,56 € 512,17 € Frauen für Frauen e.V. Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen 1.070,66 € Caritas Leipzig e.V. Caritas Leipzig e.V. Caritas Leipzig e.V. Caritas Leipzig e.V. GeyserHaus e.V. LEMANN e.V. Augsburger Lehmbaugesellschaft Die Heilsarmee Familienbildung "Team FaBiKoo" FAMILIENlocal" Kindersozialarbeit Stinktier Jugendkulturarbeit Jungenarbeit Youth Start Kinder- und Jugendcafe "Die Brücke" 1.733,60 € 5.073,69 € 6.806,95 € 4.851,13 € 1.776,70 € 4.532,29 € 4.603,28 € 5.835,89 € Frauen für Frauen e.V. Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen 2.740,20 € SUMME: Verfügbare Mittel Rückzahlung Kämmerei Verfügbare Mittel Bewilligte Nachanträge Runde 1 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen) Verfügbare Mittel Stand : 20.08.2018 Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen): Hörfunk- und Projektwerkstatt Leipzig Hörfunkwerkstatt für Kinder und Jugendliche e.V. Stadtjugendring Geschäftsstelle Caritas e.V. OFT "Kojule" FRÖBEL gGmbH OFT "Arena" GeyserHaus e.V. Jugendkulturarbeit Deutscher Kinderschutzbund e.V. FREE YOUR MIND Stadtjugendring Leipzig e.V. Geschäftsstelle Deutscher Kinderschutzbund e.V. Familienbildung stadtweit Deutscher Kinderschutzbund, OV Leipziger Kinderbüro, Fachstelle für Partizipation und Leipzig e.V. Demokratie Caritas e.V. OFT "KOJULE" Volkssolidarität Leipziger Land/ OFT "Jugendclub Lindenthal" (bis 31.10.2018) Muldental e.V. Volkssolidarität Leipziger Land/ OFT "Jugendclub Wiederitzsch" (bis 31.10.2018) Muldental e.V. SUMME: Verfügbare Mittel 55.719,22 € 95.769,68 € 60.000,00 € 35.769,68 € 29.738,28 € 6.031,40 € 478,38 € 1.157,50 € 4.212,45 € 976,39 € 214,83 € 715,32 € 8.691,51 € 474,69 € 436,68 € 12.539,50 € 19.605,80 € 27.368,11 € 76.871,16 € 82.902,56 € Neue Maßnahmeträger ab 01.11.2018 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen) GeyserHaus e.V. OFT "Jugendclub Lindenthal" (ab 01.11.2018) GeyserHaus e.V. OFT "Jugendclub Wiederitzsch" (ab 01.11.2018) SUMME: Verfügbare Mittel: Stand 17.10.2018 Bewilligte Nachanträge Runde 2 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen) Zusätzliche Mittel für Bild.- und Erhol.-maßnahmen (von verfügb.Mittel abzuziehen) Verfügbare Mittel Stand : 19.11.2018 Teilabhilfebescheid Klage Jugendhaus Leipzig e.V. 2015 Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen): Columbus Junior e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Holzhausen Columbus Junior e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Oststraße Hörfunk- und Projektwerkstatt Leipzig Hörfunkwerkstatt für Kinder und Jugendliche e.V. 17.952,89 € 17.322,25 € 35.275,14 € 47.627,42 € 37.525,27 € 8.545,00 € 1.557,15 € - 5.271,43 € 1.047,68 € 210,05 € 40,51 € Werk 2- Kulturfabrik Leipzig e.V. Jugendclub Mölkau e.V. Mütterzentrum e.V. Leipzig Stadtteil Leipzig-Probstheida gGmbH Anker e.V. Mobile e.V. Zukunftswerkstatt Leipzig e.V. Zukunftswerkstatt Leipzig e.V. Zukunftswerkstatt Leipzig e.V. Augsburger Lehmbaugesellschaft gGmbH Augsburger Lehmbaugesellschaft gGmbH Augsburger Lehmbaugesellschaft gGmbH Jugendhaus Leipzig e.V. Die Heilsarmee Leipzig Jugendhaus Leipzig e.V. verfügbare Mittel: Stand 20.11.2018 Kinder- und Jugendkulturarbeit Jugendclub Mölkau Familienzentrum Grünau Kinder- unmd Jugendfreizeitarbeit OFT Mobile Jugendsozialarbeit / Streetwork "TAKE OFF" "Arbeit statt Strafe" "Job Set" 900,30 € 20,85 € 160,00 € 1.617,67 € 4.526,76 € 5.289,48 € 2.495,30 € 4.378,46 € 5.759,33 € "Youth Start" 9.974,38 € OFT Lehmbautreff 3.000,00 € OFT 125. Oberschule 8.500,00 € "suedpol" - Mobile Jugendarbeit/ Jugendwohnprojekt "Krähenhütte" Kinder- und Jugendcafe "Die Brücke" Jugendberatungsstelle "jUkON" Rückgaben: (den verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen): ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V. Jugendbegegnungsstätte Engelsdorf 8.127,03 € 749,95 € 1.658,24 € 54.741,71 € 2.014,68 € IB Mitte gGmbH Ofene Kinder- und Jugendarbeit: 3 Treffs + Schulclub 36.121,59 € IB Mitte gGmbH AmA SUMME 3.926,37 € 42.062,64 € 96.804,35 € 95.297,81 € 1.506,54 € verfügbare Mittel: Stand 30.11.2018 Bewilligte Nachanträge Runde 3, 4 und 5 (von verfügbaren Mitteln abzuziehen) verfügbare Mittel: Stand 12.12.2018 Rückgaben (den verfügbaren Mittel hinzuzurechnen) Sportmobil Springburg e. V. Caritasverband Leipzig e.V. LEMANN e. V. ANKERE e.V. verfügbare Mittel: Stand 19.12.2018 Kinder- und Jugendtreff Böhlitz-Ehrenberg KOJULE Fachstelle Jungenarbeit OFT 337,84 € 18.055,37 € 325,86 € 6.478,12 € 26.703,73 € Kinder- und Jugendförderung Nachanträge 2018 6. Runde: von der Verwaltung selbstständig bewilligte Nachanträge Lfd. Nr. lt. Förderliste 2017/ 2018 117 183 221 255 261 290 § SGB VIII / Leistungsbereich Träger Maßnahme Begründung beantragte Mittel VWV in € ggf. Begründung VWV 11 VILLA gGmbH Medienwerkstatt 3 Schnittcpmputer, 4 Smartphopne, 2 DLSR Kameras 9.700,00 € 9.700,00 € 11 City Kids e.V. City Camp Kompetenzzentrum erleben & lernen Schließfachschrank, Lageregale, 2 Kajaks, Sicherungsseile, Baumaterial für Hütten, Material für Kletterwand 4.213,80 € 4.213,80 € 14 13 11 Caritas e.V. CVJM CVJM Bürgerverein Messemagistrale Projekt "Stinktier" Jugendsozialarbeit Offene Arbeit Offener Kinder- und Jugendtreff Familienbildung in Kooperation mit Kita "Team FaBiKoo" Familienbildungs- und Begegnungsstätte "FAMILIENlocal" Kindersozialarbeit mit Bauspielplatz und Werkstätten Kinder- und Jugendtreff Grünau Betriebskostennachzahlung 2015 Kopierer und Netzerkdrucker Kopierer und Netzerkdrucker 174,63 € 1.979,47 € 1.979,47 € 174,63 € 1.979,47 € 1.979,47 € Betriebskostennachzahlung 700,00 € 700,00 € Betriebskostennachzahlung 2015 61,03 € 61,03 € Betriebskosten Betriebskostennachzahlung 2015 396,72 € 396,72 € Betriebskosten Betriebskostennachzahlung 2015 489,97 € 489,97 € Betriebskosten Betriebskostennachzahlung 138,08 € 138,08 € 19.833,17 € 19.833,17 € 11 323 16 Caritas e.V. 324 16 Caritas e.V. 325 11 Caritas e.V. 327 11 Kinder- und Jugendtreff Grünau SUMMEN Seite 1 von 1 Betriebskosten