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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalles in Brandenberg, Dresbach hier: Erneute Beratung über die Planungsabsicht und mögliche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Erstellt
11.01.19, 12:04
Aktualisiert
27.01.19, 10:06
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalles in Brandenberg, Dresbach
hier: Erneute Beratung über die Planungsabsicht und mögliche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalles in Brandenberg, Dresbach
hier: Erneute Beratung über die Planungsabsicht und mögliche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 17.01.2019 3/2019 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 3 Herr Riester/ Frau Marx Aktenzeichen: Datum: 632.0 08.01.2019 TOP-Nr. öffentlich Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalles in Brandenberg, Dresbach hier: Erneute Beratung über die Planungsabsicht und mögliche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Beschlussvorschlag: ohne Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90111 € Sachverhalt: Die Eigentümer der Gemarkung Brandenberg, Flur 15, Parzelle 151 an der Straße Dresbach haben im Februar 2018 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalles gestellt. Der Hauptund Finanzausschuss hat in seiner 8. Sitzung am 22.03.2018 über den Sachverhalt laut Vorlage 38/2018 beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen entschieden, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Entsprechend dieses Mehrheitsbeschlusses hat die Gemeinde das Einvernehmen nach § 36 BauGB (Beteiligung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren) mit Schreiben vom 26.06.2018 an den Kreis Düren, Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Bauordnungsamt) nicht erteilt. - Seite 1 von 2 - Das Bauordnungsamt hat dann die Rechtsauffassung der Gemeinde zunächst mit vertreten und das geplante Vorhaben als unzulässig befunden. Die Bauvoranfrage wurde mit Schreiben vom 04.07.2018 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid klagen die Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht. Daraufhin hat das Bauordnungsamt die Zulässigkeit des geplanten Pferdestalles erneut geprüft. Das Bauordnungsamt kommt nunmehr zu einer geänderten Einschätzung. Es stellt fest, dass es sich nicht – wie bei der Ablehnung angenommen - um ein reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO handelt. Der zur Bebauung angedachten Bereich zählt zum allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (3) BauNVO, wo auch neben Wohngebäuden sonstige nicht störende Gewerbe zulässig sind. Somit kommt das Bauordnungsamt zu der Auffassung, dass der Pferdestall aufgrund seiner Lage im allgemeinen Wohngebiet und der Ortsrandlage aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Aufgrund dieses Hintergrundes ist die Gemeinde erneut zur Stellungnahme bezüglich der Herstellung des Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB aufgefordert worden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Erteilung des Einvernehmens ist vor dem Hintergrund der Lage des Baugrundstückes in der Ortsrandlage und den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen nochmals zu überdenken. Das Bauordnungsamtes kann nach § 36 (2) 3. Satz BauGB ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzten und die Bauvoranfrage positiv bescheiden. . Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -