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Allgemeine Vorlage (Wanderwelt der Zukunft - EifelSchleifen & EifelSpuren Vertragliche Vereinbarung: Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf Kommune)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Erstellt
11.01.19, 18:06
Aktualisiert
27.01.19, 10:08
Allgemeine Vorlage (Wanderwelt der Zukunft - EifelSchleifen & EifelSpuren
Vertragliche Vereinbarung: Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf Kommune) Allgemeine Vorlage (Wanderwelt der Zukunft - EifelSchleifen & EifelSpuren
Vertragliche Vereinbarung: Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf Kommune)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 14/2019 22.01.2019 Vorlage erstellt: 11.01.2019 Federführung: 2.1 TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Kurth Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter Teamleiter/in Sachbearbeiter/in Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Gremium Termin Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung 22.01.2019 beschließend TOP 4: Wanderwelt der Zukunft - EifelSchleifen & EifelSpuren Vertragliche Vereinbarung: Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf Kommune Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt den Inhalten der vertraglichen Vereinbarung zur Übergabe der im Rahmen des Projektes „Wanderwelt der Zukunft – EifelSchleifen & EifelSpuren“ angeschafften Infrastrukturelementen vom Projektträger Kreis Euskirchen auf die Gemeinde Kall zu. Sachdarstellung: Im Rahmen des Projektes Wanderwelt der Zukunft – EifelSchleifen & EifelSpuren welches bereits am 01. Dezember 2016 gestartet ist, wird das gesamte Wanderwegenetz des Kreis Euskirchen von Grund auf überarbeitet. Die Wanderwege werden unter wandertouristischen Gesichtspunkten aufgewertet, um die heutige Wandergeneration mit einem attraktiven Angebot besser ansprechen zu können und gleichzeitig die wertschöpfenden Effekte durch den Wandertourismus zu erhöhen. Im Zuge der Überarbeitung des örtlichen Rundwanderwegenetzes im Kreis Euskirchen wurde eine Reduzierung der bisherigen Wanderwege von bislang ca. 1.600 km auf nunmehr 1.100 km reduziert. Neben 94 neu konzipierten örtlichen Rundwanderwegen, den sogenannten EifelSchleifen, die einheitlich, lückenlos und systematisch durch den gemeindeeigenen Bauhof in Zusammenarbeit mit den örtlichen Eifelvereinen markiert werden, sind 18 thematische besonders inszenierte Rundwege, die EifelSpuren, inklusive Beschilderung und Infrastrukturelementen (Errichtung von Picknickplätzen, Wanderliegen sowie Aufstellung von Sitzbänken) geplant. Vorlagen-Nr. 14/2019 Seite 2 Mit der Installation bzw. Aufstellung der angeschafften Ausstattungselemente wird die jeweilige Kommune Eigentümer der installierten Infrastrukturelemente. Die Verpflichtung zur Unterhaltung bzw. der Ersatzbeschaffung der geförderten Gegenstände geht somit vom Projektträger (Kreis Euskirchen) auf die jeweilige Kommune über. Der Zweckbindungszeitraum beträgt 15 Jahre und beginnt mit dem 01.11.2019. Alle am Projekt beteiligten Kommunen sind nunmehr seitens des Projektträgers angehalten, bis zum 31.01.2019 eine Rückmeldung zu den Inhalten der vertraglichen Vereinbarung vorzulegen. Um eine einheitliche kreisweite Abwicklung der Übergabe gewährleisten zu können, bittet der Kreis Euskirchen nach Möglichkeit, der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung zuzustimmen. Der Haushalt 2019 wird durch die Umsetzung des Projektes nicht berührt. Die vertragliche Vereinbarung „Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf die Kommunen“ sowie eine erste Auflistung der Infrastrukturelemente ist der Vorlage als Anlage beigefügt.