Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Erstellt
11.01.19, 18:06
Aktualisiert
27.01.19, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
14/2019
22.01.2019
Vorlage erstellt:
11.01.2019
Federführung:
2.1
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Keutgen
Frau Kurth
Mitzeichnung durch:
Bürgermeister
Allg. Vertreter
Teamleiter/in
Sachbearbeiter/in
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Gremium
Termin
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
22.01.2019
beschließend
TOP 4:
Wanderwelt der Zukunft - EifelSchleifen & EifelSpuren
Vertragliche Vereinbarung: Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf Kommune
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt den Inhalten
der vertraglichen Vereinbarung zur Übergabe der im Rahmen des Projektes „Wanderwelt der
Zukunft – EifelSchleifen & EifelSpuren“ angeschafften Infrastrukturelementen vom Projektträger Kreis Euskirchen auf die Gemeinde Kall zu.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Projektes Wanderwelt der Zukunft – EifelSchleifen & EifelSpuren welches
bereits am 01. Dezember 2016 gestartet ist, wird das gesamte Wanderwegenetz des Kreis
Euskirchen von Grund auf überarbeitet. Die Wanderwege werden unter wandertouristischen
Gesichtspunkten aufgewertet, um die heutige Wandergeneration mit einem attraktiven Angebot besser ansprechen zu können und gleichzeitig die wertschöpfenden Effekte durch den
Wandertourismus zu erhöhen.
Im Zuge der Überarbeitung des örtlichen Rundwanderwegenetzes im Kreis Euskirchen wurde eine Reduzierung der bisherigen Wanderwege von bislang ca. 1.600 km auf nunmehr
1.100 km reduziert.
Neben 94 neu konzipierten örtlichen Rundwanderwegen, den sogenannten EifelSchleifen,
die einheitlich, lückenlos und systematisch durch den gemeindeeigenen Bauhof in Zusammenarbeit mit den örtlichen Eifelvereinen markiert werden, sind 18 thematische besonders
inszenierte Rundwege, die EifelSpuren, inklusive Beschilderung und Infrastrukturelementen
(Errichtung von Picknickplätzen, Wanderliegen sowie Aufstellung von Sitzbänken) geplant.
Vorlagen-Nr. 14/2019
Seite 2
Mit der Installation bzw. Aufstellung der angeschafften Ausstattungselemente wird die jeweilige Kommune Eigentümer der installierten Infrastrukturelemente. Die Verpflichtung zur Unterhaltung bzw. der Ersatzbeschaffung der geförderten Gegenstände geht somit vom Projektträger (Kreis Euskirchen) auf die jeweilige Kommune über. Der Zweckbindungszeitraum
beträgt 15 Jahre und beginnt mit dem 01.11.2019.
Alle am Projekt beteiligten Kommunen sind nunmehr seitens des Projektträgers angehalten,
bis zum 31.01.2019 eine Rückmeldung zu den Inhalten der vertraglichen Vereinbarung vorzulegen. Um eine einheitliche kreisweite Abwicklung der Übergabe gewährleisten zu können,
bittet der Kreis Euskirchen nach Möglichkeit, der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung
zuzustimmen.
Der Haushalt 2019 wird durch die Umsetzung des Projektes nicht berührt.
Die vertragliche Vereinbarung „Übergabe Infrastrukturelemente von Kreis auf die Kommunen“ sowie eine erste Auflistung der Infrastrukturelemente ist der Vorlage als Anlage beigefügt.